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1 KEK-Pressemitteilung 02/2017 Berlin Ergebnisse der 225. Sitzung der KEK Zulassung sporttotal.tv / sporttotal.tv GmbH Zulassung Daimler Audiovisuelles (Arbeitstitel) / Daimler AG Beteiligungsveränderung / Classica GmbH Beteiligungsveränderung / Turner Broadcasting System Deutschland GmbH Reform der Richtlinie zur Anmeldepflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften nach 29 Satz 5 RStV Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassung sporttotal.tv / sporttotal.tv GmbH Die sporttotal.tv GmbH hat bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein- Westfalen (LfM) eine Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm sporttotal.tv beantragt. Die Antragstellerin plant, deutsche Amateurvereine mit einer speziellen Videotechnik auszustatten, die es ermöglicht, Fußballspiele in HD-Qualität vollautomatisch live über die sporttotal.tv-plattform zu übertragen. Neben der Übertragung des Standard-Streams kann der Rezipient unterschiedliche Blickwinkel wählen und Zoomeinstellungen vornehmen. Die Inhalte werden zudem journalistisch-redaktionell aufbereitet und in Form von Highlight-Berichterstattung, Vor- und Nachberichterstattung und weiteren journalistischen Formaten angeboten. Das soll als Web-TV sowie über Apps für Smart- TV und mobile Endgeräte verbreitet werden. Sämtliche Anteile der Antragstellerin hält die _wige MEDIA AG. Die _wige MEDIA AG ist als technischer und redaktioneller Dienstleister, sowie Vermarktungs- und Event-Partner für Sportveranstalter und Unternehmen tätig. Kerngeschäft ist die Realisation von Außenübertragungen sportlicher Großveranstaltungen, etwa der Handball Champions League und Motorsportveranstaltungen (u. a. Formel 1 und DTM). Darüber hinaus hält die _wige MEDIA AG 51 % der Anteile der sport media group GmbH, die die Internetportale motorsport-total.com und formel1.de betreibt. 1/6

2 Aktionäre der _wige MEDIA AG mit Anteilen von mindestens 5 % des Grundkapitals sind die Trend Finanzanalysen GmbH, die IMPERA Total Return AG, die PVM Private Values Media AG und die Monega Veranstalterbeteiligungen Gesellschafterstruktur der Kapitalanlagegesellschaft und sporttotal.tv zuzurechnende GmbH e der mbh. Tele-München-Gruppe im bundesweiten Fernsehen Pan Sutong 73,5* Gigaset AG Peter Martin Concilium AG Sascha Magsamen Trend Finanzanalysen GmbH 5,08* 96,5 40 IMPERA Total Return AG 5,003* PVM Private Values Media AG 5,26* DEVK/Sparda-Bank/Sal. Oppenheim Monega Kapitalanlagegesellschaft 7,15 _wige MEDIA AG sporttotal.tv GmbH sporttotal.tv 77,51 *: Beteiligung laut letztmaliger Mitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Zulassung Daimler Audiovisuelles (Arbeitstitel)/ Daimler AG Die Daimler AG beabsichtigt einen Eigenwerbekanal zu starten (Arbeitstitel: Daimler Audiovisuelles ). Sie hat bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) eine entsprechende Zulassung für ein bundesweites Spartenprogramm beantragt. Das soll als Live-Stream im Internet über die Webseite sowie über Social-Media-Kanäle und Live- Streaming-Dienste verbreitet werden. Die Daimler AG ist das börsennotierte Mutterunternehmen des Daimler-Konzerns. Sie verfügt mit rund Aktionären über eine breite Aktionärsbasis. Größter Einzelaktionär ist mit 6,8 % des Aktienkapitals die Kuwait Investment Authority Gesellschafterstruktur (KIA), eine der staatliche Volks.TV Verwaltung Einrichtung GmbH des Landes Kuwait, welche Staatsfonds verwaltet. Kuwait Investment Authority (KIA, Land Kuwait) BlackRock, Inc. Renault S.A. Nissan Motor Co., Ltd. 84,54 6,8 5,58 1,54 1,54 Daimler AG Daimler Audiovisuelles 2/6

3 Beteiligungsveränderung / Classica GmbH Bei der Classica GmbH, Veranstalterin des gleichnamigen Musikspartenprogramms, hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden: Die bisherige Alleingesellschafterin, die von Jan Mojto kontrollierte Unitel GmbH & Co. KG, hat sämtliche Anteile an die Stingray Digital International Ltd. veräußert. Diese veranstaltet das auch in Deutschland empfangbare Musikspartenprogramm Stingray Lite TV. Alle Anteile der Stingray Digital International Ltd. werden von der Music Choice Europe Ltd. gehalten, die selbst eine %ige Tochtergesellschaft der Stingray Digital Group, Inc. ist. Die Stingray Digital Group, Inc. mit Sitz in Kanada beschreibt sich selbst als weltweit führenden Multi-Plattform-Musikanbieter mit Musikangeboten in 152 Ländern. In Deutschland ist die Stingray-Gruppe mit den Angeboten Stingray Lite TV (Popmusik), Stingray Music (digitale Audiodienste im Rahmen von Pay-TV-Angeboten sowie Web- und App- Diensten), Stingray Karaoke (Karaoke-Musikangebot) und Stingray Concerts (Video-Abrufangebote) vertreten. Die an der kanadischen Börse notierte Stingray Digital Group, Inc. wird von ihrem Mitbegründer und Geschäftsführer (CEO) Eric Boyko kontrolliert. Weitere Beteiligte sind u. a. kanadische Medien- und Investmentgesellschaften. 74,88 (Z) 12,31 Erik Boyko Mervans Holdings Inc. 12,81 Stimmbindungsvereinbarung Familie Sirois 98,34 11,76 Mavrik Corp. Investissement Québec Catsima Inc Québec Inc. Fonds de Solidarité des Travailleurs du Québec Charles Rosner Bronfman Family Trust 32, CDA Inc. 15,5 (40,1)* Telesystem Media Can Inc. 11,7 (28,1)* CDA Inc. 5,6 (14,4)* Novacap Technologies III, LL.P. 3,9 (1,0)* *: Von den Kapitalanteilen abweichende Stimmrechte **: Aufgrund einer OFCOM- Lizenz veranstaltetes, in Deutschland empfangbares Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Stingray Digital Group, Inc. Music Choice Europe Ltd. Classica GmbH CLASSICA Stingray Digital International Ltd. Stingray Lite TV** 63,4 (16,4)* 3/6

4 Beteiligungsveränderung / Turner Broadcasting System Deutschland GmbH Die Turner Broadcasting System Deutschland GmbH hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) Veränderungen ihrer Beteiligungsverhältnisse angezeigt. Demnach hat sich die Aktionärsstruktur ihrer Konzernobergesellschaft, der Time Warner, Inc., gegenüber dem zuletzt von der KEK genehmigten Stand wie folgt verändert: Unter den Aktionären, die mehr als 5 % der Anteile halten, sind die Capital Research Global Investors (zuvor 6,2 %) und Dodge & Cox (zuvor 5,3 %) nicht mehr vertreten. Dafür haben die Beteiligungen der Massachusetts Financial Services Company (5,6 %) und The Vanguard Group, Inc. (5,5 %) die 5-Prozentgrenze überschritten. Die BlackRock, Inc. hält aktuell eine Beteiligung von 5,6 % (zuvor 5,98 %). Ferner haben verschiedene konzerninterne Veränderungen innerhalb der Beteiligungskette zwischen der Time Warner, Inc. und der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH stattgefunden. In Deutschland veranstaltet die Turner Broadcasting System Deutschland GmbH die Pay-TV-Spartenprogramme TNT Serie, TNT Film, TNT Comedy, Boomerang und Cartoon Network. Sie betreibt zudem Internetauftritte der vorgenannten e und ist als Inhalteanbieter für Plattformen im Bereich des Video-on-Demand (z. B. maxdome, Amazon, Sky Go und Netflix) tätig. Die Time Warner, Inc. zählt zu den größten Medien- und Unterhaltungskonzernen der Welt (s. Unternehmenssteckbrief zur Time Warner, Inc.). In Deutschland ist neben den genannten Pay-TV-en auch das von einer weiteren Tochtergesellschaft des Time-Warner-Konzerns veranstaltete englischsprachige Nachrichtenprogramm CNN International (frei) empfangbar. Wie von den beteiligten Unternehmen im Oktober 2016 bekannt gegeben wurde, beabsichtigt der US-amerikanische Telekommunikationskonzern AT&T, Inc., die Time Warner, Inc. zu übernehmen. Die Transaktion unterliegt zunächst der Zustimmung durch die Time-Warner-Aktionäre und der Genehmigung durch die Wettbewerbsbehörden. Die mit der geplanten Übernahme in Zusammenhang stehenden Beteiligungsveränderungen waren noch nicht Gegenstand des Verfahrens bei der KEK. 4/6

5 Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende e von Time Warner Turner Broadcasting System, Inc. 71,2 83,3 7,6 Time Warner, Inc. 92,4 Historic Time Warner, Inc. Warner Communications LLC Warner Bros. Entertainment, Inc. 28,8 Time Warner UK Holdings, Inc. Time Warner Holdings Ltd. Time Warner London Ltd. Time Warner Ltd. Turner Entertainment Networks International Ltd. CNN International* Turner Broadcasting System Holdings (Europe) Ltd. Turner Broadcasting System Europe Ltd. 5,6 5,6 5,5 Massachusetts Financial Services Company BlackRock, Inc. The Vanguard Group, Inc. Turner Broadcasting System Deutschland GmbH Boomerang Cartoon Network TNT Film Veranstalter, dessen Time Warner zuzurechnen ist *: englischsprachiges e auf Grundlage einer Lizenz des OFCOM TNT Serie TNT Comedy Reform der Richtlinie zur Anmeldepflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften nach 29 Satz 5 RStV Die KEK hat ihre gemäß 29 Satz 5 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) erlassene Richtlinie vom 14. Juli 1997 überarbeitet. Die Richtlinie sieht für geringfügige Beteiligungsveränderungen bei börsennotierten Aktiengesellschaften Ausnahmen von der Anmeldepflicht vor und soll die Börsenverkehrsfähigkeit der Aktien privater Veranstalter und an ihnen beteiligter Unternehmen schützen. 5/6

6 Mit der Anpassung der Richtlinie verfolgt die KEK einerseits das Ziel, klarer herauszustellen, dass neben dem Erwerb und der Veräußerung von Aktien im Umfang von mindestens 5 % des Kapitals oder der Stimmrechte auch eine Anmeldepflicht bei Erreichen oder Überschreiten einer Beteiligungsschwelle von 5 % besteht. Gleichzeitig sollen Fälle des Pendelns um diese 5-Prozentschwelle, das heißt des wiederholten Überschreitens dieser Schwelle in kurzer Zeitfolge, von der Anmeldepflicht ausgenommen werden. Anmeldepflichtig bleibt lediglich die erstmalige Überschreitung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Zudem bleiben in Anlehnung an das Wertpapierhandelsgesetz kurzfristige Beteiligungsveränderungen für eine Dauer von höchstens drei Börsenhandelstagen von der Anmeldepflicht befreit. Die neue Fassung der Richtlinie gilt ab dem 1. Februar Der vollständige Text der Richtlinie ist hier abrufbar. Weitere Informationen über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) finden Sie unter: Kontakt bei Medien-Rückfragen Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz Vorsitzender der KEK Bernd Malzanini Bereichsleiter Medienkonzentration Telefon: +49 (0) Mail: kek@die-medienanstalten.de 6/6

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Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 09/2013 Berlin, 19.09.2013 Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 09/2013 Berlin, Ergebnisse der 191. Sitzung der KEK > Beteiligungsveränderung / Volks.TV Verwaltung > Zulassungsantrag

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