Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 09/2013 Berlin,

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1 Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 09/2013 Berlin, Ergebnisse der 191. Sitzung der KEK > Beteiligungsveränderung / Volks.TV Verwaltung > Zulassungsantrag SPORT1 US / SPORT1 > Zulassungsantrag Motorvision HD / German Car TV Programm Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Beteiligungsveränderung / Volks.TV Verwaltung Die Volks.TV Verwaltung hat bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Veränderungen ihrer Beteiligungsverhältnisse angezeigt. Nach dem zuletzt durch die KEK als unbedenklich genehmigten Stand (vgl. Pressemitteilung 2/2012) halten am Stammkapital der Volks.TV Verwaltung die Infobonn Holding und die TT-Studios Medienberatungs- und -beteiligungs ( TT-Studios ) je 49,998 % der Anteile und die Omada Capital L.P. die restlichen 0,004 % der Anteile. Die Veranstalterin hat nunmehr angezeigt, dass die Infobonn Holding den von der Omada Capital L.P. gehaltenen Geschäftsanteil übernommen hat. Zudem wurde das Stammkapital der Volks.TV erhöht; die neuen Geschäftsanteile hat die TT-Studios übernommen. Ferner hat die Infobonn Holding Geschäftsanteile in Höhe von 2,5 % auf die InterScience und die TT-Studios Geschäftsanteile in gleicher Höhe auf die Airtime Media Group übertragen. Die InterScience ist ein Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Management-, Informationstechnik- und Markteintrittsberatung. Von den Geschäftsanteilen halten Prof. Dr. Norbert Szyperski 60 % sowie Prof. Dr. Ulrich Trottenberg und Frank Krings jeweils 20 %. Sonstige medienrechtliche Beteiligungen bestehen nach Angaben der Veranstalterin nicht. Die Airtime Media Group ist ein Gemeinschaftsunternehmen mehrerer landesweit lizenzierter Fernsehveranstalter. Alleingesellschafter der Infobonn Holding ist Helmut Keiser. Sämtliche Anteile an der TT- 1 / 5

2 Studios hält Prof. Dr. Helmut Thoma. Die Volks.TV Verwaltung hält eine Lizenz der LfM zur Veranstaltung des Spartenprogramms Volks.TV mit Schwerpunkt auf Bildung und Unterhaltung. Das Programm ist bislang nicht auf Sendung. Helmut Keiser Infobonn Holding 47,5 47,5 Prof. Dr. Thoma TT-Studios Medienberatungsund -beteiligungs 45,8 Kuhlo Holding 12,55* 25 NRW.TV NRW.TV Fernsehen aus NRW & Co. KG 25 DFA NRW 25 Holding 32 DFA Verwaltungs DFA Regional TV Beteiligungs 51 DFA Regional TV Baden-Württemberg 37 bw family.tv bw.family.tv & Co. KG 18 Airtime Media Group Prof. Dr. Szyperski Prof. Dr. Trottenberg Frank Krings InterScience Rheinmain.tv 2,5 Volks.TV** 2,5 Rhein-Main TV & Co. KG Volks.TV Verwaltung 76,5 12,72 5,54 5,24 Heinz-Reinhard Schneider Dirk Pfeil ERGO Direktwerbung Programmveranstalter (bundesweit) Regionalprogrammveranstalter *: abweichende Komplementärbeteiligung (12,6 %) **: noch nicht auf Sendung 2 / 5

3 Zulassungsantrag SPORT1 US / SPORT1 Die Sport1 hat eine Zulassung für das bundesweite Sportspartenprogramm SPORT1 US bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beantragt. Der Programmschwerpunkt von SPORT1 US soll auf der Live-Übertragung von US-Sportveranstaltungen, insbesondere Sportereignissen der National Football League (NFL), National Basketball Association (NBA) und der National Hockey League (NHL) sowie der diesbezüglichen Nachberichterstattung liegen. Das Programm soll als Pay-TV bundesweit über Satellit sowie über Kabelnetze, IPTV, mobile Applikationen und als Web-TV verbreitet werden. Die Antragstellerin veranstaltet daneben die bundesweiten Sportspartenprogramme SPORT1 (vormals: DSF), SPORT1+ sowie SPORT1 Livestream, das nur als Web-TV verbreitet wird, mit dem Schwerpunkt auf Sportsendungen (u. a. Fußball, Handball, Basketball, Golf, Tennis, Motorsport), und betreibt das Onlineportal sport1.de. Die Antragstellerin ist über die Constantin Sport Holding mittelbar eine %ige Tochtergesellschaft der Constantin Medien AG. Die Constantin Medien AG ist ein international agierendes Medienunternehmen, das insbesondere auf das Segment Sport sowie über die Beteiligung an dem Schweizer Medienunternehmen Highlight Communications AG auf die Segmente Film, Sport- und Event-Marketing ausgerichtet ist. Die KEK hat bereits am entschieden, dass der Zulassung keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen. 3 / 5

4 3,3* Ruth Kirch Dr. Dieter Hahn 38,6 DWS Investment 8,25 Bernhard Burgener 3,4 6,5* 20,5* 7,3* KF 15 & Co. KG Erwin V. Conradi Highlight Communications AG (Eigenbesitz: 2,45 %) 0,0* 47,31 Constantin Medien AG (Eigenbesitz: 8,7 %; über Highlight Communications AG gehalten) 62,3* Constantin Film AG Constantin Sport Holding SPORT1 SPORT1+ SPORT1 Livestream SPORT1 US SPORT1 Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert *: von Kapitalanteilen abweichende Stimmrechte Veranstalter Weitere Entscheidungen: Zulassungsantrag Motorvision HD / German Car TV Programm Die German Car TV Programm hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung für das Fernsehspartenprogramm Motorvision HD beantragt. Das Programm Motorvision HD ist als internationaler Ableger des bereits zugelassenen bundesweiten Spartenprogramms MotorVision TV geplant (vgl. Pressemitteilung der KEK 12/2009). Ebenso wie das bereits in Deutschland verbreitete Programm soll Motorvision HD als Informations- und Unterhaltungsspartenprogramm u. a. zu den Themen Auto, Mobilität und Technik aufgebaut sein. Motorvision HD soll europaweit verschlüsselt als Bezahlfernsehen verbreitet werden. Eine Verbreitung des Programms Motorvision HD in Deutschland ist nicht vorgesehen. Die KEK hat bereits am entschieden, dass die beantragte Zulassung des Programms mangels bundesweiter Verbreitung keiner medienkonzentrationsrechtlichen Beurteilung unterliegt. 4 / 5

5 Über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat den Auftrag, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zu prüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Zur bundeseinheitlichen Konzentrationskontrolle ist die KEK als Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten tätig. Die Rechtsgrundlage bildet der Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Mitglieder: Prof. Dr. Insa Prömmel, Vorsitzende; Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, stv. Vorsitzender; Prof. Dr. Dieter Dörr; Dr. Hans-Dieter Lübbert; Prof. Dr. K. Peter Mailänder; Dr. Jürgen Schwarz; Dr. Gerd Bauer; Thomas Fuchs; Michael Sagurna; Dr. Hans Hege; Dr. Uwe Hornauer; Prof. Wolfgang Thaenert; Ersatzmitglieder: Prof. Dr. Georgios Gounalakis; Franz Wagner; Dr. Jürgen Brautmeier; Thomas Langheinrich Über die Medienanstalten Die Landesmedienanstalten und Ihre Organe wirken an der Fortentwicklung des Dualen Rundfunksystems in Deutschland mit. Sie arbeiten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen, vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung privater TV- und Hörfunkveranstalter. Mitglieder: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Bremische Landesmedienanstalt (brema) Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Kontakt bei Medien-Rückfragen KEK-Vorsitzende Prof. Dr. Insa Prömmel Telefon: +49 (0) kek@die-medienanstalten.de Bernd Malzanini Bereichsleiter Medienkonzentration Telefon: +49 (0) kek@die-medienanstalten.de 5 / 5

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