Az: KEK 916 Antragstellerin: German Football Partners-American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh
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- Timo Hase
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1 Beschluss Zulassungsantrag der German Football Partners-American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh für das Fernsehspartenprogramm German Football Fernsehen - GFL TV Az: KEK 916 Antragstellerin: German Football Partners-American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh Programm: German Football Fernsehen - GFL TV In der Rundfunkangelegenheit der German Football Partners-American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Huber, Otto-Fleck- Schneise 12, Frankfurt am Main, - Antragstellerin - w e g e n Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms German Football Fernsehen - GFL TV hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) vom in der Sitzung am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Gounalakis (Vorsitzender), Prof. Dr. Sjurts (stv. Vorsitzende), Prof. Dr. Althammer, Becker, Fischer, Prof. Dr. Hain, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Dr. Schmid und Schneider entschieden: 1
2 Der von der German Football Partners-American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh mit Schreiben vom bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehspartenprogramms German Football Fernsehen - GFL TV stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen. Begründung I Sachverhalt 1 Zulassungsantrag Die German Football Partners-American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh ( German Football GmbH ) hat mit Schreiben vom bei der LPR Hessen die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms German Football Fernsehen - GFL TV beantragt. Angaben zur Zulassungsdauer enthält der Antrag nicht. 7 Abs. 2 des Gesetzes über den privaten Rundfunk in Hessen (HPRG) sieht eine Höchstzulassungsdauer von zehn Jahren vor. Die LPR Hessen hat der KEK den Antrag mit Schreiben vom zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 2 Programmstruktur und -verbreitung Das Programm German Football Fernsehen - GFL TV soll als Spartenprogramm mit Schwerpunkt Sport alle Saisonspiele der German Football League (GFL; 1. Bundesliga American Football Herren des American Football Verbandes Deutschland) ausstrahlen. XXX... Das Programm soll als Livestream über das Internet verbreitet werden. 2
3 3 Antragstellerin und Beteiligte Die German Football GmbH wurde 1999 vom AFVD American Football Verband Deutschland e.v. ( AFVD e.v. ) als Wirtschaftstochter gegründet und hat die Verwertung von Sportrechten des AFVD e.v. und der ihm angeschlossenen Einheiten zur Aufgabe. Auch die wirtschaftliche Nutzung von Werbe- und Marketingrechten der Marke GFL nimmt die German Football GmbH wahr. Im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Sportveranstaltungen erstellt die Antragstellerin bereits selbst oder über an den Veranstaltungen Beteiligte Live-Formate mit Ausstrahlungen auf Eurosport, Sport 1/DSF, Rhein-Main-TV und ESPN2. Seit 2009 besteht ein Internet-TV-Projekt der German Football League, wobei auf der Seite aktuelle Beiträge über Spieltage und die Nationalmannschaft zum Abruf bereitstehen. Live- Informationen von den Spielen werden gegenwärtig per Webradio über GFL-Radio.de und die Webradios der GFL-Teams verbreitet. Von den Geschäftsanteilen der German Football GmbH halten die GF Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbh 50,7 % und der AFVD e.v. 49,3 %. Die GF Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbh ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der German Football Consulting GmbH, deren Alleingesellschafter Robert Huber, der Präsident des AFVD e.v., ist. Der AFVD e.v. ist die Dachorganisation für American Football und Cheerleading in Deutschland. Dessen Mitglieder sind die 15 Landesverbände für American Football und Cheerleading. 3
4 3.3 Gesellschafterstruktur im Überblick Robert Huber 100 German Football Consulting GmbH 100 GF Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbh 50,7 Mitglieder sind 15 Landesverbände für American Football und Cheerleading AFVD American Football Verband Deutschland e.v. 49,3 German Football Partners American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh German Football Fernsehen - GFL TV Programmveranstalter II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Antragstellerin liegt vor. Der LPR Hessen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Nach 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Rundfunkveranstalter einer Zulassung. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt beurteilt, 36 Abs. 4, 37 Abs. 1 RStV. 4
5 2 Zurechnung von Programmen Der Antragstellerin wird als Veranstalterin das Programm German Football Fernsehen - GFL TV gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. RStV zugerechnet. Darüber hinaus wird das Programm gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. RStV der GF Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbh und dem AFVD e.v. sowie gemäß 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. 15, 16 AktG der German Football Consulting GmbH und dessen Alleingesellschafter Robert Huber zugerechnet. 3 Vorherrschende Meinungsmacht 3.1 Zuschaueranteile Das Programm German Football Fernsehen - GFL TV hat mangels Ausstrahlung noch keine Zuschaueranteile. 3.2 Abschließende Feststellung Nach dem dargelegten Sachverhalt gibt es keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht. Der beantragten Zulassung des Programms German Football Fernsehen - GFL TV stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt daher nicht entgegen. Gounalakis Sjurts Althammer Becker Fischer Hain Lübbert Mailänder Schmid Schneider 5
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