Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH. Aktenzeichen: KEK 719. Beschluss
|
|
- Irmela Arnold
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH Aktenzeichen: KEK 719 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTVi Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Tietzki, Alt- Lietzow 12, Berlin, Veranstalterin Bevollmächtigte: XXX, w e g e n Veränderung von Beteiligungsverhältnissen hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) vom in der Sitzung am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Müller-Terpitz (stv. Vorsitzender), Dr. Bauer, Dr. Brautmeier, Prof. Dr. Dörr, Fuchs, Prof. Dr. Gounalakis, Dr. Hege, Dr. Hornauer, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Prof. Thaenert und Dipl.-Kfm. Wagner entschieden: Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) mit Schreiben vom zur Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vorgelegte Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH wird nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt.
2 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand der Anmeldung 1.1 Die RTVi Germany GmbH hat mit Schreiben vom bei der mabb eine Veränderung von Beteiligungsverhältnissen angezeigt. Die mabb hat den Antrag der KEK mit Schreiben vom zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 1.2 Der bisherige Alleingesellschafter Peter Tietzki plant, 75 % seiner Geschäftsanteile an der Veranstalterin auf die Brenrose Limited, London, Großbritannien, zu übertragen. 2 Veranstalterin und Beteiligte 2.1 Sämtliche Anteile am Stammkapital der Veranstalterin hält ihr Geschäftsführer Peter Tietzki. Dieser hält auch 25,63 % der Anteile an der RtvD Video- und Filmproduktionsgesellschaft mbh, welche die Programme Nasche Kino, Detski Mir und Teleclub veranstaltet (vgl. Beschluss der KEK vom i. S. RTVi, Nasche Kino, Detski Mir und Teleclub, Az.: 634). Das Vollprogramm RTVi richtet sich an die russischsprachige Bevölkerung und wird in russischer Sprache als Pay-TV-Programm verbreitet. Die wesentlichen Programminhalte werden auch weiterhin von der Inter TV Limited bezogen (Scheiben der Veranstalterin vom ). Diese ist mit 48,74 % an der RtvD Video- und Filmproduktionsgesellschaft mbh (s. oben) beteiligt. Alleingesellschafter der Inter TV Limited ist Michael Borshchevsky. 2.2 Die neu in den Gesellschafterkreis hinzutretende Brenrose Limited ist eine %ige Tochtergesellschaft der Desvon Limited, Gibraltar, die wiederum eine Tochtergesellschaft der Redberry Investments Limited, British Virgin Islands, ist. Alleingesellschafter der Redberry Investments Limited ist Ruslan Sokolov. Nach Angaben der Veranstalterin halten weder die Brenrose Limited noch ihre Gesellschafter weitere medienrelevante Beteiligungen.
3 3 3 Beteiligungsübersicht Michael Borshchevsky 48,74 Inter TV Limited Programmzulieferung 25,63 25,63 Ludmilla Tietzki Peter Tietzki Ruslan Sokolov Redberry Investments Ltd. Desvon Ltd. 25 Nasche Kino Detski Mir Teleclub RTVi RTVi Germany GmbH 75 Brensrose Ltd. RtvD Video- und Filmproduktionsgesellschaft mbh Programmveranstalter II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Veranstalterin liegt vor. Vor ihrer Entscheidung hat die Kommission der mabb Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt Gemäß 29 Satz 1 RStV ist jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen an Veranstaltern von bundesweiten Fernsehprogrammen und an ihnen im Sinne von 28 RStV Beteiligten bei der zuständigen Landesmedienanstalt anzumelden und erst dann zu vollziehen, wenn sie als für die Sicherung der Mei-
4 4 nungsvielfalt unbedenklich bestätigt worden ist. Die angezeigte Anteilsübertragung ist nach Angaben der Veranstalterin (Schreiben vom ) noch nicht vollzogen. 2 Zurechnung von Programmen 2.1 Das Programm RTVi wird der Veranstalterin sowie ihren unmittelbaren Gesellschaftern Peter Tietzki und Brenrose Limited gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative RStV zugerechnet. Eine Zurechnung zu den Obergesellschaften der Brenrose Limited, der Desvon Limited und der Redberry Investments Limited, sowie Ruslan Sokolov erfolgt gemäß 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV i. V. m. 15, 16 Abs. 1 AktG. 2.2 Peter Tietzki werden ferner die Programme Nasche Kino, Detski Mir und Teleclub zugerechnet ( 28 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative RStV, vgl. zuletzt Beschluss der KEK vom i. S. RTVi, Az.: KEK 676). Diese Programme sind damit auch der RTVi Germany GmbH zuzurechnen (arg. e 28 Abs. 1 Satz 3, 29 Satz 2 RStV). 2.3 Aufgrund von Zulieferungen der wesentlichen Programminhalte wird das Programm RTVi zudem der Inter TV Limited gemäß 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV und auch deren Alleingesellschafter Michael Borshchevsky gemäß 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV i. V. m. 15, 16 Abs. 1 AktG zugerechnet (vgl. zuletzt Beschluss der KEK vom i. S. RTVi, Az.: KEK 676). 3 Vorherrschende Meinungsmacht Ein Unternehmen darf eine unbegrenzte Anzahl von bundesweiten Fernsehprogrammen veranstalten, sofern es dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt ( 26 Abs. 1 RStV). 3.1 Zuschaueranteile Nach der Regelung der Vermutungstatbestände des 26 Abs. 2 RStV kommt dem Zuschaueranteil eine maßgebliche Bedeutung zu. Dieser wird gemäß 27 Abs. 1 Satz 1 RStV unter Einbeziehung aller deutschsprachigen Programme des öffentlichen Rundfunks und des bundesweit empfangbaren privaten Rundfunks ermittelt. Dies schließt nicht aus, dass auch fremdsprachige Programme für die Meinungsviel-
5 5 falt bedeutsam sein können. Die sich aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit ergebenden Anforderungen an die Sicherung der Meinungsvielfalt beziehen sich nicht ausschließlich auf deutschsprachige Sendungen. Auch eine einseitige Beeinflussung des russischsprachigen Bevölkerungsanteils in Deutschland könnte unter besonderen Umständen Relevanz erlangen (so bereits Beschluss der KEK vom i. S. RtvD, Az.: KEK 171, III 2). Solche Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich. Die Veranstalterin hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass ihr für das Programm RTVi keine Zuschaueranteile vorliegen und hat stattdessen die Abonnentenzahlen für das Programm vorgelegt. Danach haben rund Haushalte in Deutschland das Programm RTVi (im Paket mit den Programmen Nasche Kino, Detski Mir und Teleclub) abonniert. In der Referenzperiode von Juni 2011 bis Mai 2012 erreichten die von der AGF/GfK- Fernsehforschung veröffentlichten Zuschaueranteile der Fernsehsender ARD einschließlich ihrer Dritten Programme, ZDF, ZDFinfo, ZDFkultur, ZDFneo, 3sat, arte, KiKA und Phoenix sowie SAT.1, ProSieben, kabel eins, 9Live, sixx, RTL Television, RTL II, SUPER RTL, VOX, n-tv, 13TH Street UNIVERSAL, Anixe, Channel21 Shop, COMEDY CENTRAL, Das Vierte, Disney Cinemagic, DMAX, Eurosport, N24, Nickelodeon, ServusTV Deutschland, SPORT1, Syfy UNIVERSAL, Tele 5, TNT Film, TNT Serie und VIVA einen Zuschaueranteil von insgesamt rund 94,6 %. Der restliche Zuschaueranteil von ungefähr 5,4 % bezieht sich auf die Programme der Sky-Plattform (im Referenzzeitraum rund 1,5 %) sowie auf eine Vielzahl von Programmen, wie z. B. Astro TV, Teleshoppingkanäle, privates Regionalfernsehen, Offene Kanäle, fremdsprachige Programme und weitere digitale Pay-TV-Programmpakete. Folglich kann davon ausgegangen werden, dass auf die Programme RTVi, Nasche Kino, Detski Mir und Teleclub insgesamt ein Zuschaueranteil von deutlich weniger als 3,9 % entfällt. 3.2 Abschließende Feststellung Nach dem dargelegten Sachverhalt gibt es keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht. Den angezeigten Beteiligungsveränderungen stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt daher nicht entgegenstehen.
6 6 (gez.) Müller-Terpitz Bauer Brautmeier Dörr Fuchs Gounalakis Hege Hornauer Lübbert Mailänder Thaenert Wagner
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH. Aktenzeichen: KEK 781. Beschluss
K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH Aktenzeichen: KEK 781 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH, vertreten
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing. Aktenzeichen: KEK 717. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing GmbH Aktenzeichen: KEK 717 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TeleBazaar Marketing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 712. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH Aktenzeichen: KEK 712 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Passion TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schütte, Brabanter
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 689. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH Aktenzeichen: KEK 689 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MC TV GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hüseyin Atilla Demiral, Mainzer
MehrZulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD. Aktenzeichen: KEK 880. Beschluss
K E K Zulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD Aktenzeichen: KEK 880 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTV Broadcast & Content Management GmbH,
MehrZulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL. Aktenzeichen: KEK 715. Beschluss
Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL Aktenzeichen: KEK 715 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FTL Farhad Television Live GmbH, vertreten durch
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der 4-Seasons.TV Fernsehgesellschaft br. Aktenzeichen: KEK 581. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der -Seasons.TV Fernsehgesellschaft br Aktenzeichen: KEK 581 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der -Seasons.TV Fernsehgesellschaft br, Bargkoppelstieg
MehrZulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub. Aktenzeichen: KEK 202
Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub Aktenzeichen: KEK 202 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RtvD Video- und Filmproduktions
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 401. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 401 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin,
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 331. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 331 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin,
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH. Aktenzeichen: KEK 696. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH Aktenzeichen: KEK 696 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Peyk Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Altas, Sprendlinger
MehrZulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss
K E K Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD Aktenzeichen: KEK 816 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG,
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG. Aktenzeichen: KEK 693. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG Aktenzeichen: KEK 693 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Tim Schiffers, Zimmerstraße
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 667. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 667 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten
MehrZulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip. Aktenzeichen: KEK 564. Beschluss
Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip Aktenzeichen: KEK 564 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der HW Beteiligungs GmbH, Rosenheimer Str. 145, 81671 München,
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Silverline Television AG. Aktenzeichen: KEK 832. Beschluss
K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Silverline Television AG Aktenzeichen: KEK 832 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG, vertreten durch ihren Vorstand
MehrAnzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss
Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH Aktenzeichen: KEK 218-2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ProSieben Television GmbH, vertreten durch den
MehrZulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv. Aktenzeichen: KEK 665. Beschluss
Zulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv Aktenzeichen: KEK 665 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SPIEGEL TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fried
MehrZulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT. Aktenzeichen: KEK und -2.
Zulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT Aktenzeichen: KEK 380-1 und -2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Euro 7 Fernseh- und Marketing
MehrAz: KEK 916 Antragstellerin: German Football Partners-American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh
Beschluss Zulassungsantrag der German Football Partners-American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh für das Fernsehspartenprogramm German Football Fernsehen - GFL TV Az: KEK 916 Antragstellerin:
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 727. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 727 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG, vertreten durch die
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sapphire Media International B.V., Niederlassung Deutschland. Aktenzeichen: KEK 708.
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sapphire Media International B.V., Niederlassung Deutschland Aktenzeichen: KEK 708 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Sapphire Media International
MehrAnzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK
Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 218-5 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten
MehrZulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV. Aktenzeichen: KEK 054.
Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV Aktenzeichen: KEK 054 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen
MehrZulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1
Beschluss Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1 KEK-Az: 884 In der Rundfunkangelegenheit der DRF Deutschland Fernsehen GmbH, handelnd für
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der FC Bayern München AG. Aktenzeichen: KEK 790. Beschluss
K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der FC Bayern München AG Aktenzeichen: KEK 790 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FC Bayern München AG, vertreten durch den Vorstand, dieser
MehrZulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1. Aktenzeichen: KEK 250. Beschluss
Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1 Aktenzeichen: KEK 250 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrAnzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG
Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 167/172/176 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der n-tv
MehrZulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family. Aktenzeichen: KEK 268. Beschluss
Zulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family Aktenzeichen: KEK 268 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der BW family tv GmbH i. G., vertreten durch die Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa. Aktenzeichen: KEK 508. Beschluss
Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa Aktenzeichen: KEK 508 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Peyk Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
MehrAnmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss
Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der 1. Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH,
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 722. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 722 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG
Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG Az: KEK 886 In der Rundfunkangelegenheit der Your Family Entertainment AG, vertreten durch den Alleinvorstand Dr.
MehrZulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW. Aktenzeichen: KEK 694. Beschluss
Zulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW Aktenzeichen: KEK 694 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIMN Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG. Aktenzeichen: KEK 494. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG Aktenzeichen: KEK 494 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Super Sports Network AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Christoph
MehrZulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk. Aktenzeichen: KEK 773. Beschluss
K E K Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk Aktenzeichen: KEK 773 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Handelsblatt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627.
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der equi8 media GmbH, vertreten durch
MehrZulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U. Aktenzeichen: KEK 795.
K E K Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U Aktenzeichen: KEK 795 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Da Vinci Media GmbH, vertreten
MehrAnzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen KEK 021
Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen KEK 021 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der n-tv Nachrichtenfernsehen
MehrZulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 754. Beschluss
Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe Aktenzeichen: KEK 754 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Das Vierte GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 687 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 150. Beschluss
Zulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe Aktenzeichen: KEK 150 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der NBC Europe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Keiser,
MehrZulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss
Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV Aktenzeichen: KEK 410 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer Henning
MehrZulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 131. Beschluss
Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 131 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, Rothenbaumchaussee 197, 20149
MehrZulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546. Beschluss
Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MTV Networks Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA. Aktenzeichen: KEK 045.
Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA Aktenzeichen: KEK 045 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der Unitel Film- und Fernseh-Produktionsgesellschaft
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 499. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH Aktenzeichen: KEK 499 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Cubico Media TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Simone
MehrZulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games
Beschluss Zulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games Az: KEK 929 In der Rundfunkangelegenheit der adspree media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Oliver
MehrAktenzeichen: KEK 674. Beschluss
Zulassungsantrag der SPIEGEL TV Geschichte GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm SPIEGEL TV Wissen und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 674 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 562 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und
MehrZulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA. Aktenzeichen: KEK 751. Beschluss
Zulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA Aktenzeichen: KEK 751 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIVA Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Ligtvoet
MehrZulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 347. Beschluss
Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 347 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der Your Family Entertainment AG für das Fernsehspartenprogramm Fix & Foxi. Aktenzeichen: KEK 793. Beschluss
K E K Zulassungsantrag der Your Family Entertainment AG für das Fernsehspartenprogramm Fix & Foxi Aktenzeichen: KEK 793 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Your Family Entertainment AG, vertreten
MehrZulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News. Aktenzeichen: KEK 334. Beschluss
Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News Aktenzeichen: KEK 334 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Reuters Television Ltd., vertreten durch ihre
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH
Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH Az: KEK 925 In der Rundfunkangelegenheit der Perform Media Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm. Aktenzeichen: KEK 175.
Zulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm Aktenzeichen: KEK 175 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der XXP TV Das Metropolenprogramm
MehrZulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland. Aktenzeichen: KEK 191. Beschluss
Zulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland Aktenzeichen: KEK 191 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der LibertyTV.com S.A., vertreten durch den Präsidenten
MehrZulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie. Aktenzeichen: KEK 529.
Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie Aktenzeichen: KEK 529 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Turner Broadcasting System Deutschland
MehrAnzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 122.
Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 122 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIVA Fernsehen GmbH, Im Mediapark
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Bibel TV Stiftung ggmbh. Aktenzeichen: KEK 555. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Bibel TV Stiftung ggmbh Aktenzeichen: KEK 555 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Henning
MehrZulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal
Zulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal Aktenzeichen: KEK 392 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit
MehrZulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe. Aktenzeichen: KEK 205. Beschluss
Zulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe Aktenzeichen: KEK 205 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Plus Medien TV und Handels GmbH, vertreten durch
MehrZulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel. Aktenzeichen: KEK 194.
Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel Aktenzeichen: KEK 194 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG i.
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH
Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH Az.: KEK 962/977 In der Rundfunkangelegenheit Sport1 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf G. Schröder und Stephan Katzmann,
MehrZulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV. Aktenzeichen: KEK 879. Beschluss
K E K Zulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV Aktenzeichen: KEK 879 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch die Vorstände Sylvius Bardt und
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 432. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG Aktenzeichen: KEK 432 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Questico AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 513. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 513 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Romance TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die Romance TV Geschäftsführungs
MehrAnzeige einer mittelbaren Veränderung bei der VH-1 Television GmbH & Co. ohg. Aktenzeichen: KEK 031. Beschluß
Anzeige einer mittelbaren Veränderung bei der VH-1 Television GmbH & Co. ohg Aktenzeichen: KEK 031 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der VH-1 Television GmbH & Co. ohg, Bramfelder Straße 117, 22305
MehrZulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss
Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV Aktenzeichen: KEK 653 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WestCom Broadcast Services GmbH, vertreten durch
MehrZulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 825. Beschluss
K E K Zulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24 Aktenzeichen: KEK 82 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WeltN24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Torsten
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 728. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Das Vierte GmbH Aktenzeichen: KEK 728 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Das Vierte GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena Fedorova,
MehrZulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen
Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen Aktenzeichen: KEK 495 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MGM
MehrZulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 670. Beschluss
Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 670 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei den Fernsehveranstaltern der RTL Group S.A. Aktenzeichen: KEK 289. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei den Fernsehveranstaltern der RTL Group S.A. Aktenzeichen: KEK 289 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTL Group S.A., vertreten durch den Vorstand,
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Gute Laune TV GmbH. Aktenzeichen: KEK bis Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Gute Laune TV GmbH Aktenzeichen: KEK 298-1 bis 298-3 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Gute Laune TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior. Aktenzeichen: KEK 714
Zulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior Aktenzeichen: KEK 714 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der The Walt Disney
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der der adviqo AG
Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der der adviqo AG Az: KEK 938 In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch die Vorstände Bryan Leppi und Dr. Ulrich Kohl, Zimmerstraße
MehrAnzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 124-2
Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 124-2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SAT.1 SatellitenFernsehen
MehrZulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5. Aktenzeichen: KEK 370. Beschluss
Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5 Aktenzeichen: KEK 370 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und
MehrZulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz. Aktenzeichen: KEK 741. Beschluss
Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz Aktenzeichen: KEK 741 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der joiz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Mazzara, Straße
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH Aktenzeichen: KEK 412 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der Motor Presse TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 806. Beschluss
K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Motor Presse TV GmbH Aktenzeichen: KEK 806 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Motor Presse TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Norbert
MehrZulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD. Aktenzeichen: KEK 673.
Zulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD Aktenzeichen: KEK 673 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Sky Deutschland Fernsehen
MehrTV Senderliste Engelsberg Digital Free TV / Pay TV (kostenpflichtige Sender) Kanal Frequenz (MHz) Modulationsverfahren TV-Sender S27 354,00 QAM 256 NatGeo Wild, Fox Serie, Heimatkanal, Disney Cinemagic,
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Aktenzeichen: KEK 833. Beschluss
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tv.gusto GmbH K E K Aktenzeichen: KEK 833 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der tv.gusto GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Guido Bolten und
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK 415. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland Aktenzeichen: KEK 415 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland, vertreten durch
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Discovery Communications Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Communications Deutschland GmbH Aktenzeichen: KEK 429-1 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Communications Deutschland GmbH, vertreten durch die
MehrZulassungsantrag der RTL Television GmbH für das Fernsehprogramm RTL Passion
Beschluss Zulassungsantrag der RTL Television GmbH für das Fernsehprogramm RTL Passion Az: KEK 891 In der Rundfunkangelegenheit der RTL Television GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Anke Schäferkordt
MehrK E K. Pressemitteilung 1/ Sitzung der KEK am
K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 1/2011 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00 63 60 Fax: (03 31) 2 00 63 70 E-Mail:
MehrAnzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss
Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 253 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die TM-TV Verwaltungs
MehrVeränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH. Aktenzeichen: KEK 510. Beschluss
Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH Aktenzeichen: KEK 510 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrZulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV. Aktenzeichen: KEK 535. Beschluss
Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV Aktenzeichen: KEK 535 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der GET ON AIR GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrVeränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 311. Beschluss
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG Aktenzeichen: KEK 311 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Questico AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden
MehrFrequenzbelegungstabelle
Fortlaufende Nr. Frequenz MHz ZF Frequenz MHz SR Frequenzbelegungstabelle Fernsehprogramme digital DVB-S FEC Pol. H/V Programm Name verschlüsselt 01 1080,00 10830,00 22000 2/3 8PSK DVB-S2 H ARD HD 02 1080,00
Mehr- Regionalfenster im Programm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH -
K E K - Regionalfenster im Programm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH - Benehmensherstellung zur Zulassung des Fensterprogrammveranstalters Sat.1 Norddeutschland GmbH für das Regionalfenster Hamburg/Schleswig-Holstein
MehrZulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv. Aktenzeichen: KEK 354. Beschluss
Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv Aktenzeichen: KEK 354 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG, vertreten
MehrFUNK UND TECHNIK Breitbandnetze
FUNK UND TECHNIK Breitbandnetze Sorauer Straße 17-25 03149 Forst (Lausitz) Service-Telefon: 0355 494 777 0 oder 03562 95900 Programmliste Lauta, TV-analog (Stand: 26.10.2016, Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
MehrSenderliste Free-TV/Pay-TV/Radio-Digital
Seite 1 von 5 Senderliste Free-TV HD/SD 1 Das Erste HD HD 2 ZDF HD HD 3 NDR FS MV HD HD 4 rbb Berlin HD HD 5 rbb Brandenburg HD HD 6 MDR SACHSEN HD HD 7 WDR HD Köln HD 8 SWR RP HD HD 9 SWR BW HD HD 10
MehrZulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen
Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 585 und KEK 589 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit
MehrProgrammliste. Frequenz Kanal Frequenz ABO-TV ABO-TV 410 MHz S MHz
Sendername Genre 13th Street 13th Street HD 3sat 3sat HD 4MEDIATHEK ANTENNE BAYERN Antenne Salzburg ARD-alpha Aristo. arte arte HD Astro A A HD A2 Bayern 1 BB-MV Lokal- Beate-Uhse. Bibel HD Blue Movie
Mehr