Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV. Aktenzeichen: KEK 054.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV. Aktenzeichen: KEK 054."

Transkript

1 Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV Aktenzeichen: KEK 054 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen i.g., vertreten durch ihren Geschäftsführer Detlef Michael Behrens, Pommersche Straße 9, Berlin, wegen - Antragstellerin - Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung eines digitalen Spartenprogramms Kult- TV hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) aufgrund der Sitzung am 16. November 1999 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Dr. h.c. Mestmäcker (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Kübler, Prof. Dr. Lerche, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder und Dr. Renck-Laufke entschieden: Der von der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. mit Schreiben an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) vom beantragten Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweit verbreiteten digitalen Spartenprogramms Kult-TV stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.

2 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand des Zulassungsantrags Gegenstand der Prüfung ist der Antrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. (nachfolgend: Kult-TV ) auf bundesweite Zulassung eines digitalen Spartenprogramms Kult-TV. xx 2 Programmstruktur Beantragt wird die Zulassung eines digitalen Spartenprogramms Kult-TV mit den Schwerpunkten Unterhaltung und kulturelle Information. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Zielgruppe sind Menschen ab sechs ; geplant ist ein Programm für alle mit Themen aus allen Teilen und Schichten des Landes, wobei das Programm zugleich Experimentierbühne für unerprobte und kritische Beiträge sein soll. Kult-TV soll eine Plattform für die Werke unabhängiger mittelständischer Film- und Fernsehproduzenten werden. Geplant ist der Aufbau eines Medienfonds, durch den Produzenten mit Hilfe von Risikokapital unter Beteiligung von Banken in die Lage versetzt werden, ihre Filme selbst zu produzieren und zu vermarkten; die Filme sollen dann u.a. bei Kult-TV gesendet werden.

3 3 3.1 Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse 3.2 Beteiligungen an der Antragstellerin Die Kult-TV ist eine GmbH im Gründungsstadium mit einem Stammkapital von EURO ,00. Gemäß 4 des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags vom beteiligen sich an Kult-TV die folgenden Gesellschafter: DMB Musica Film- und Videoproduktion GmbH mit Dakta-Film Internationale Polygramme GmbH mit 75 % und 25 % des Stammkapitals. Die DMB Musica Film- und Videoproduktion GmbH mit Sitz in Berlin steht nach telefonischer Auskunft des Geschäftsführers der Antragstellerin, Herrn Behrens, in seinem Alleineigentum; die Dakta-Film, Berlin, gehört danach zu 100 % Frau Ursula Koch. 3.2 Sonstige Beteiligungen der Gesellschafter Herr Behrens und seine Firma DMB Musica Film- und Videoproduktion GmbH produzieren Filme u.a. für deutsche und ausländische Fernsehveranstalter; ihre Tochterfirma DMB International ist im internationalen Rechtehandel aktiv. Nach eigenen Angaben arbeitet Herr Behrens als selbständiger Regisseur und Produzent u.a. für ARD, ZDF, das Schweizer Fernsehen, BBC und Channel Four. Frau Koch ist neben Herrn Behrens Mitgeschäftsführerin beim Bundesverband Medien - Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Filmproduzenten. Nach Angaben der MABB verfügen weder Herr Behrens noch Frau Koch über weitere Beteiligungen im Fernsehbereich. II Verfahren Die gemäß 21 Abs. 2 Nr. 5 RStV erforderliche Vollständigkeitserklärung liegt vor. Vor der Entscheidung der Kommission wurde einem Vertreter der MABB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

4 4 III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Nach 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Veranstalter einer Zulassung nach Landesrecht. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt gemäß 37 Abs. 1 Satz 1 RStV beurteilt. 2 Zurechnung von Programmen und Zuschaueranteile Für das geplante Programm der Antragstellerin können derzeit keine Zuschaueranteile ermittelt werden. Da weder die Antragstellerin noch ihre Gesellschafter an einem weiteren Veranstalter bundesweiten Fernsehens beteiligt sind, kommt eine Zurechnung der Zuschaueranteile anderer Veranstalter nicht in Betracht. 3 Vorherrschende Meinungsmacht Gemäß 26 Abs. 1 RStV darf ein Unternehmen selbst oder durch ihm zurechenbare Unternehmen bundesweit eine unbegrenzte Zahl von Fernsehprogrammen veranstalten, solange es keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Vorherrschende Meinungsmacht wird gemäß 26 Abs. 2 RStV vermutet, wenn im Durchschnitt eines Jahres ein Zuschaueranteil von 30 % erreicht wird. Der zu beurteilende Sachverhalt gibt weder im Hinblick auf die Zuschaueranteile noch aus sonstigen Gründen Anlass zu der Befürchtung vorherrschender Meinungsmacht. Die Gesellschafter von Kult-TV sind zwar bereits im Medienbereich tätig, es handelt sich dabei aber um kleinere Unternehmen, denen allenfalls ein geringer Meinungseinfluss zugeschrieben werden kann. Infolgedessen stehen der beantragten Zulassung gegenwärtig keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen entgegen.

5 5 (gez.) Mestmäcker Kübler Lerche Lübbert Mailänder Renck-Laufke

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 131. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 131. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 131 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, Rothenbaumchaussee 197, 20149

Mehr

Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA. Aktenzeichen: KEK 045.

Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA. Aktenzeichen: KEK 045. Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA Aktenzeichen: KEK 045 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der Unitel Film- und Fernseh-Produktionsgesellschaft

Mehr

Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip. Aktenzeichen: KEK 564. Beschluss

Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip. Aktenzeichen: KEK 564. Beschluss Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip Aktenzeichen: KEK 564 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der HW Beteiligungs GmbH, Rosenheimer Str. 145, 81671 München,

Mehr

Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss

Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss K E K Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD Aktenzeichen: KEK 816 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG,

Mehr

Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1. Aktenzeichen: KEK 250. Beschluss

Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1. Aktenzeichen: KEK 250. Beschluss Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1 Aktenzeichen: KEK 250 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL. Aktenzeichen: KEK 715. Beschluss

Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL. Aktenzeichen: KEK 715. Beschluss Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL Aktenzeichen: KEK 715 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FTL Farhad Television Live GmbH, vertreten durch

Mehr

Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub. Aktenzeichen: KEK 202

Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub. Aktenzeichen: KEK 202 Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub Aktenzeichen: KEK 202 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RtvD Video- und Filmproduktions

Mehr

Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1

Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1 Beschluss Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1 KEK-Az: 884 In der Rundfunkangelegenheit der DRF Deutschland Fernsehen GmbH, handelnd für

Mehr

Zulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One. Aktenzeichen: KEK 325. Beschluss

Zulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One. Aktenzeichen: KEK 325. Beschluss Zulassungsantrag der imusic TV GmbH für das Fernsehprogramm I Music One Aktenzeichen: KEK 325 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der imusic TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vladislav Martseniouk,

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der FC Bayern München AG. Aktenzeichen: KEK 790. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der FC Bayern München AG. Aktenzeichen: KEK 790. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der FC Bayern München AG Aktenzeichen: KEK 790 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FC Bayern München AG, vertreten durch den Vorstand, dieser

Mehr

Tausch der Sendeplätze der unabhängigen Dritten bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 037.

Tausch der Sendeplätze der unabhängigen Dritten bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 037. Tausch der Sendeplätze der unabhängigen Dritten bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 037 Beschluß In der Rundfunksache Sendezeiten der unabhängigen Dritten bei

Mehr

Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss

Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV Aktenzeichen: KEK 653 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WestCom Broadcast Services GmbH, vertreten durch

Mehr

Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV. Aktenzeichen: KEK 489.

Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV. Aktenzeichen: KEK 489. Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV Aktenzeichen: KEK 489 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit des Deutsches Zentrum für Luft- und

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG. Aktenzeichen: KEK 494. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG. Aktenzeichen: KEK 494. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG Aktenzeichen: KEK 494 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Super Sports Network AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Christoph

Mehr

Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546. Beschluss

Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546. Beschluss Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MTV Networks Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV. Aktenzeichen: KEK 879. Beschluss

Zulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV. Aktenzeichen: KEK 879. Beschluss K E K Zulassungsantrag der adviqo AG für das Fernsehspartenprogramm Kosmica TV Aktenzeichen: KEK 879 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch die Vorstände Sylvius Bardt und

Mehr

Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5. Aktenzeichen: KEK 370. Beschluss

Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5. Aktenzeichen: KEK 370. Beschluss Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5 Aktenzeichen: KEK 370 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Zulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV. Aktenzeichen: KEK 278. Beschluss

Zulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV. Aktenzeichen: KEK 278. Beschluss Zulassungsantrag der Loft TV GmbH für das Fernsehprogramm Loft TV Aktenzeichen: KEK 278 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Loft TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Kamlah und Dagmar

Mehr

Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv. Aktenzeichen: KEK 354. Beschluss

Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv. Aktenzeichen: KEK 354. Beschluss Zulassungsantrag der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm n-tv Aktenzeichen: KEK 354 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV. Aktenzeichen: KEK 834.

Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV. Aktenzeichen: KEK 834. K E K Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV Aktenzeichen: KEK 834 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH,

Mehr

Zulassungsantrag der DOSB New Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sportdeutschland.tv. Aktenzeichen: KEK 797. Beschluss

Zulassungsantrag der DOSB New Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sportdeutschland.tv. Aktenzeichen: KEK 797. Beschluss K E K Zulassungsantrag der DOSB New Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sportdeutschland.tv Aktenzeichen: KEK 797 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DOSB New Media GmbH, vertreten durch den

Mehr

Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz. Aktenzeichen: KEK 741. Beschluss

Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz. Aktenzeichen: KEK 741. Beschluss Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz Aktenzeichen: KEK 741 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der joiz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Mazzara, Straße

Mehr

Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel. Aktenzeichen: KEK 194.

Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel. Aktenzeichen: KEK 194. Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel Aktenzeichen: KEK 194 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG i.

Mehr

Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie. Aktenzeichen: KEK 529.

Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie. Aktenzeichen: KEK 529. Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie Aktenzeichen: KEK 529 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Turner Broadcasting System Deutschland

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 124-2

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 124-2 Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 124-2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SAT.1 SatellitenFernsehen

Mehr

Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News. Aktenzeichen: KEK 334. Beschluss

Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News. Aktenzeichen: KEK 334. Beschluss Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News Aktenzeichen: KEK 334 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Reuters Television Ltd., vertreten durch ihre

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH Aktenzeichen: KEK 301 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr.

Mehr

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 253 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die TM-TV Verwaltungs

Mehr

Zulassungsantrag der SINGLE TV Fernsehen GmbH für das Programm SINGLE TV sowie Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen

Zulassungsantrag der SINGLE TV Fernsehen GmbH für das Programm SINGLE TV sowie Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen Zulassungsantrag der SINGLE TV Fernsehen GmbH für das Programm SINGLE TV sowie Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 049 und KEK 092 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsantrag der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH für zwei digitale Fernsehprogramme DMB 2 und DMB 3. Aktenzeichen: KEK 324.

Zulassungsantrag der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH für zwei digitale Fernsehprogramme DMB 2 und DMB 3. Aktenzeichen: KEK 324. Zulassungsantrag der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH für zwei digitale Fernsehprogramme DMB 2 und DMB 3 Aktenzeichen: KEK 324 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH Aktenzeichen: KEK 412 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV Aktenzeichen: KEK 410 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer Henning

Mehr

Aktenzeichen: KEK 674. Beschluss

Aktenzeichen: KEK 674. Beschluss Zulassungsantrag der SPIEGEL TV Geschichte GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm SPIEGEL TV Wissen und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 674 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV. Aktenzeichen: KEK 535. Beschluss

Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV. Aktenzeichen: KEK 535. Beschluss Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV Aktenzeichen: KEK 535 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der GET ON AIR GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbh für das Fernsehprogramm Handy Mix. Aktenzeichen: KEK 326.

Zulassungsantrag der Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbh für das Fernsehprogramm Handy Mix. Aktenzeichen: KEK 326. Zulassungsantrag der Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbh für das Fernsehprogramm Handy Mix Aktenzeichen: KEK 326 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Walk n Watch Gesellschaft für

Mehr

Zulassungsantrag der FC Bayern München AG für das Fernsehspartenprogramm FCB.TV. Aktenzeichen: KEK 705. Beschluss

Zulassungsantrag der FC Bayern München AG für das Fernsehspartenprogramm FCB.TV. Aktenzeichen: KEK 705. Beschluss Zulassungsantrag der FC Bayern München AG für das Fernsehspartenprogramm FCB.TV Aktenzeichen: KEK 705 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FC Bayern München AG, vertreten durch den Vorstand bestehend

Mehr

Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss

Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der 1. Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH,

Mehr

Zulassungsantrag der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. für das Fernsehprogramm 24. Aktenzeichen: KEK 346. Beschluss

Zulassungsantrag der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. für das Fernsehprogramm 24. Aktenzeichen: KEK 346. Beschluss Zulassungsantrag der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. für das Fernsehprogramm 24 Aktenzeichen: KEK 346 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 347. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 347. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 347 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 360. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 360. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv 24 GmbH Aktenzeichen: KEK 360 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv 24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Aktenzeichen: KEK 833. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Aktenzeichen: KEK 833. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tv.gusto GmbH K E K Aktenzeichen: KEK 833 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der tv.gusto GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Guido Bolten und

Mehr

Zulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW. Aktenzeichen: KEK 694. Beschluss

Zulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW. Aktenzeichen: KEK 694. Beschluss Zulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW Aktenzeichen: KEK 694 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIMN Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 754. Beschluss

Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 754. Beschluss Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe Aktenzeichen: KEK 754 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Das Vierte GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Silverline Television AG. Aktenzeichen: KEK 832. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Silverline Television AG. Aktenzeichen: KEK 832. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Silverline Television AG Aktenzeichen: KEK 832 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG, vertreten durch ihren Vorstand

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 562 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Discovery Communications Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Discovery Communications Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Communications Deutschland GmbH Aktenzeichen: KEK 429-1 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Communications Deutschland GmbH, vertreten durch die

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH. Aktenzeichen: KEK 696. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH. Aktenzeichen: KEK 696. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH Aktenzeichen: KEK 696 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Peyk Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Altas, Sprendlinger

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 687 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbh für das Fernsehvollprogramm dctp.tv. Aktenzeichen: KEK 628.

Zulassungsantrag der DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbh für das Fernsehvollprogramm dctp.tv. Aktenzeichen: KEK 628. Zulassungsantrag der DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbh für das Fernsehvollprogramm dctp.tv Aktenzeichen: KEK 628 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DCTP Entwicklungsgesellschaft

Mehr

Zulassungsantrag der 1-2-play GmbH für das Fernsehprogramm 1-2-play tv. Aktenzeichen: KEK 351. Beschluss

Zulassungsantrag der 1-2-play GmbH für das Fernsehprogramm 1-2-play tv. Aktenzeichen: KEK 351. Beschluss Zulassungsantrag der 1-2-play GmbH für das Fernsehprogramm 1-2-play tv Aktenzeichen: KEK 351 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der 1-2-play GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Büchelhofer

Mehr

Zulassungsantrag der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sport Kanal. Aktenzeichen: KEK 580. Beschluss

Zulassungsantrag der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sport Kanal. Aktenzeichen: KEK 580. Beschluss Zulassungsantrag der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH für das Fernsehspartenprogramm Sport Kanal Aktenzeichen: KEK 580 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der Media 22 GmbH i.gr. für das Programm Asia Channel. Az.: KEK 023. Beschluß

Zulassungsantrag der Media 22 GmbH i.gr. für das Programm Asia Channel. Az.: KEK 023. Beschluß Zulassungsantrag der Media 22 GmbH i.gr. für das Programm Asia Channel Az.: KEK 023 Beschluß In der Rundfunksache der Media 22 GmbH i.gr. wegen Zulassung als Rundfunkveranstalter für das Programm Asia

Mehr

Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen

Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 585 und KEK 589 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsantrag der N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh für das Fernsehprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 374.

Zulassungsantrag der N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh für das Fernsehprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 374. Zulassungsantrag der N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh für das Fernsehprogramm N24 Aktenzeichen: KEK 374 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der N24 Gesellschaft für Nachrichten

Mehr

Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für eine Programmvariante von SPORT1 für mobile und Online-Verbreitungswege. Aktenzeichen: KEK 883.

Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für eine Programmvariante von SPORT1 für mobile und Online-Verbreitungswege. Aktenzeichen: KEK 883. K E K Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für eine Programmvariante von SPORT1 für mobile und Online-Verbreitungswege Aktenzeichen: KEK 883 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit Sport1 GmbH, vertreten durch

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 311. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 311. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG Aktenzeichen: KEK 311 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Questico AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 432. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG. Aktenzeichen: KEK 432. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin Questico AG Aktenzeichen: KEK 432 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Questico AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden

Mehr

Zulassungsantrag der Passion GmbH für das Fernsehprogramm Passion. Aktenzeichen: KEK 391. Beschluss

Zulassungsantrag der Passion GmbH für das Fernsehprogramm Passion. Aktenzeichen: KEK 391. Beschluss Zulassungsantrag der Passion für das Fernsehprogramm Passion Aktenzeichen: KEK 391 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Passion, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Klaus Holtmann und Dr. Friedrich

Mehr

Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte

Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte Aktenzeichen: KEK 244/269 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

- Regionalfenster im Programm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH -

- Regionalfenster im Programm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH - K E K - Regionalfenster im Programm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH - Benehmensherstellung zur Zulassung des Fensterprogrammveranstalters Sat.1 Norddeutschland GmbH für das Regionalfenster Hamburg/Schleswig-Holstein

Mehr

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 185-4. Beschluss

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 185-4. Beschluss Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 185-4 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, vertreten durch den

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK 415. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK 415. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland Aktenzeichen: KEK 415 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland, vertreten durch

Mehr

Zulassungsantrag der APG-Allgemeine gemeinnützige Programmgesellschaft mbh für das Fernsehspartenprogramm katholisch.de. Aktenzeichen: KEK 734

Zulassungsantrag der APG-Allgemeine gemeinnützige Programmgesellschaft mbh für das Fernsehspartenprogramm katholisch.de. Aktenzeichen: KEK 734 Zulassungsantrag der APG-Allgemeine gemeinnützige Programmgesellschaft mbh für das Fernsehspartenprogramm katholisch.de Aktenzeichen: KEK 734 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der APG-Allgemeine gemeinnützige

Mehr

die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen:

die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen: Fernsehfensterrichtlinie Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach 25 RStV (Fernsehfensterrichtlinie, FFR)

Mehr

Zulassungsantrag der SHOWTÜRK Deutschland Television Radio Reklame GmbH für das Fernsehvollprogramm EUROSHOW. Aktenzeichen: KEK 615.

Zulassungsantrag der SHOWTÜRK Deutschland Television Radio Reklame GmbH für das Fernsehvollprogramm EUROSHOW. Aktenzeichen: KEK 615. Zulassungsantrag der SHOWTÜRK Deutschland Television Radio Reklame GmbH für das Fernsehvollprogramm EUROSHOW Aktenzeichen: KEK 615 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SHOWTÜRK Deutschland Television

Mehr

Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für das Fernsehspartenprogramm SPORT1 Extra und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen

Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für das Fernsehspartenprogramm SPORT1 Extra und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Beschluss Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für das Fernsehspartenprogramm SPORT1 Extra und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Az.: KEK 895 In der Rundfunkangelegenheit der Sport1 GmbH, vertreten

Mehr

vom 06. Juli 2005 die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen: Präambel

vom 06. Juli 2005 die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen: Präambel Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach 25 RStV (Fernsehfensterrichtlinie, FFR) vom 06. Juli 2005 Auf der

Mehr

Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH. Aktenzeichen: KEK 510. Beschluss

Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH. Aktenzeichen: KEK 510. Beschluss Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH Aktenzeichen: KEK 510 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

K E K. Pressemitteilung 2/2012. Entscheidungen der KEK vom

K E K. Pressemitteilung 2/2012. Entscheidungen der KEK vom K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 2/2012 Entscheidungen der KEK vom 21.03.2012 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00

Mehr

Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 09/2013 Berlin, 19.09.2013

Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 09/2013 Berlin, 19.09.2013 Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 09/2013 Berlin, Ergebnisse der 191. Sitzung der KEK > Beteiligungsveränderung / Volks.TV Verwaltung > Zulassungsantrag

Mehr

Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm Discovery Channel Aktenzeichen: KEK 395.

Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm Discovery Channel Aktenzeichen: KEK 395. Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm Discovery Channel Aktenzeichen: KEK 395 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Discovery Communications Deutschland

Mehr

Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen

Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen Aktenzeichen: KEK 495 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MGM

Mehr

K E K. Pressemitteilung 7/2009. 148. Sitzung der KEK am 14.07.2009

K E K. Pressemitteilung 7/2009. 148. Sitzung der KEK am 14.07.2009 K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 7/2009 148. Sitzung der KEK am 14.07.2009 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00 63

Mehr

Sendezeiten für unabhängige Dritte bei der RTL Television GmbH hier: Ausschreibung von Drittsendezeiten. Aktenzeichen: KEK

Sendezeiten für unabhängige Dritte bei der RTL Television GmbH hier: Ausschreibung von Drittsendezeiten. Aktenzeichen: KEK Sendezeiten für unabhängige Dritte bei der RTL Television GmbH hier: Ausschreibung von Drittsendezeiten Aktenzeichen: KEK 461-1 Beschluss Mit Schreiben vom 19. November 2007 hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tmc Content Group GmbH. sowie

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tmc Content Group GmbH. sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tmc Content Group GmbH sowie Zulassungsantrag der tmc Content Group GmbH für das Fernsehspartenprogramm LUST PUR Aktenzeichen: KEK 576 Beschluss In der

Mehr

Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11.

Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11. K E K Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11. Februar 2014 Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration

Mehr

der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München,

der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München, Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH und der MUC Media GmbH Aktenzeichen: KEK 521 (-1 und -2) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DSF Deutsches SportFernsehen

Mehr

Zulassungsantrag der Junior.TV GmbH & Co. KG für die digitalen Spartenprogramme Junior und K-toon. Aktenzeichen: KEK 042. Beschluß

Zulassungsantrag der Junior.TV GmbH & Co. KG für die digitalen Spartenprogramme Junior und K-toon. Aktenzeichen: KEK 042. Beschluß Zulassungsantrag der Junior.TV GmbH & Co. KG für die digitalen Spartenprogramme Junior und K-toon Aktenzeichen: KEK 042 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der Junior.TV GmbH & Co. KG, Münchner Straße

Mehr

K E K. Pressemitteilung 3/2010. 155. Sitzung der KEK am 09.03.2010

K E K. Pressemitteilung 3/2010. 155. Sitzung der KEK am 09.03.2010 K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 3/2010 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00 63 60 Fax: (03 31) 2 00 63 70 E-Mail:

Mehr

Pressemitteilung 7/ 2013

Pressemitteilung 7/ 2013 Pressemitteilung 7/ 2013 Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich 190. Sitzung der KEK am 09.07.2013 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (0331) 20063-60 Zulassungsantrag

Mehr

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 218-1 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH, vertreten

Mehr

Aktenzeichen: KEK 698. Beschluss. Regionales Fensterprogramm im Hauptprogramm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH

Aktenzeichen: KEK 698. Beschluss. Regionales Fensterprogramm im Hauptprogramm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH - Regionalfenster im Programm der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH - Benehmensherstellung zur Zulassung des Fensterprogrammveranstalters TV IIIa GmbH & Co. KG für das Regionalfenster in Hessen Aktenzeichen:

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der equi8 media GmbH, vertreten durch

Mehr

Aktenzeichen: KEK Beschluss. der ProSieben Media AG, vertreten durch den Vorstand, Medienallee 7, Unterföhring,

Aktenzeichen: KEK Beschluss. der ProSieben Media AG, vertreten durch den Vorstand, Medienallee 7, Unterföhring, Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei den Fernsehveranstaltern ProSieben Media AG, SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH, Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH und N24 Gesellschaft für Nachrichten und

Mehr

Zulassungsantrag der Marco Polo TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm Marco Polo. Aktenzeichen: KEK 750. Beschluss

Zulassungsantrag der Marco Polo TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm Marco Polo. Aktenzeichen: KEK 750. Beschluss Zulassungsantrag der Marco Polo TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm Marco Polo Aktenzeichen: KEK 750 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Marco Polo TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH für ein digitales Fernsehprogramm Arena Bundesliga. Aktenzeichen: KEK 330.

Zulassungsantrag der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH für ein digitales Fernsehprogramm Arena Bundesliga. Aktenzeichen: KEK 330. Zulassungsantrag der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH für ein digitales Fernsehprogramm Arena Bundesliga Aktenzeichen: KEK 330 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Arena Sport Rechte und Marketing

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 082.

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 082. Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 082 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIVA Fernsehen GmbH &

Mehr

Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Discovery Channel. Aktenzeichen: KEK 821

Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Discovery Channel. Aktenzeichen: KEK 821 K E K Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Discovery Channel Aktenzeichen: KEK 821 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Discovery

Mehr

Zulassungsantrag der RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehvollprogramm RTL II. Aktenzeichen: KEK 732. Beschluss

Zulassungsantrag der RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehvollprogramm RTL II. Aktenzeichen: KEK 732. Beschluss Zulassungsantrag der RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehvollprogramm RTL II Aktenzeichen: KEK 732 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten durch die RTL2

Mehr

Zulassungsantrag der RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm Super RTL. Aktenzeichen: KEK 216. Beschluss

Zulassungsantrag der RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm Super RTL. Aktenzeichen: KEK 216. Beschluss Zulassungsantrag der RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehprogramm Super RTL Aktenzeichen: KEK 216 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Aktenzeichen: KEK 378, 379-1 bis -4 und 399. Beschluss

Aktenzeichen: KEK 378, 379-1 bis -4 und 399. Beschluss Zulassungsantrag der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG für die Programme Premiere Krimi, Premiere Serie, Premiere Sport und Premiere HD und Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse Aktenzeichen: KEK 378,

Mehr

Pressemitteilung 1 / 2013

Pressemitteilung 1 / 2013 Pressemitteilung 1 / 2013 KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam 18. Sitzung der KEK am 12.02.2013 Tel.: (0331) 20063-60

Mehr

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung KOA 4.421/16-003 Bescheid I. Spruch Der Antrag der Mema Medien-Marketing GmbH (FN 139353 g beim Landesgericht Leoben) vom 18.01.2016 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des

Mehr

Aktenzeichen: KEK bis -4. Beschluss

Aktenzeichen: KEK bis -4. Beschluss Zulassungsantrag der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH für die Fernsehvollprogramme Sat.1, kabel eins und ProSieben sowie für das Fernsehspartenprogramm sixx Aktenzeichen: KEK 699-1 bis -4 Beschluss In

Mehr

Zulassungsantrag der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH für das Fernsehvollprogramm Sat.1. Aktenzeichen: KEK 505. Beschluss

Zulassungsantrag der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH für das Fernsehvollprogramm Sat.1. Aktenzeichen: KEK 505. Beschluss Zulassungsantrag der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH für das Fernsehvollprogramm Sat.1 Aktenzeichen: KEK 505 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, vertreten durch die

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Privater Rundfunk: Zulassung Präventivkontrolle Gegenstand 20 I 1 RStV

Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Privater Rundfunk: Zulassung Präventivkontrolle Gegenstand 20 I 1 RStV Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Universität des Saarlandes Privater Rundfunk: Zulassung Präventivkontrolle: Zulassung erforderlich (BVerfGE 57, 295 [326 f.] FRAG) Gegenstand sämtliche

Mehr

I. Verfügbare Übertragungskapazitäten

I. Verfügbare Übertragungskapazitäten Ausschreibung terrestrischer digitaler Übertragungskapazitäten (DVB-T) für die Verbreitung von Fernsehprogrammen und Mediendiensten nach dem Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz

Mehr

Sendezeiten für unabhängige Dritte bei der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH

Sendezeiten für unabhängige Dritte bei der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH Sendezeiten für unabhängige Dritte bei der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV - Zulassung von Fensterprogrammveranstaltern - Aktenzeichen: KEK 660-4 Beschluss

Mehr

Pressemitteilung 09 / 2012

Pressemitteilung 09 / 2012 Pressemitteilung 09 / 2012 KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Geschäftsstelle 184. Sitzung der KEK am 11.12.2012 Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Zulassungsantrag SAT.1

Mehr