Pressemitteilung 1 / 2013

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1 Pressemitteilung 1 / 2013 KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a Potsdam 18. Sitzung der KEK am Tel.: (0331) Fax: (0331) info@kek-online.de Zulassungsantrag Cinedom / Autentic GmbH Beteiligungsveränderung / Anixe HD Television GmbH & Co. KG Zulassungsantrag Regionalfensterprogramm bei RTL Television für Nordrhein- Westfalen / Benehmensherstellung / RTL WEST GmbH Beteiligungsveränderung / Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassungsantrag Cinedom / Autentic GmbH Die Autentic GmbH hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten Unterhaltungsspartenprogramms mit dem Namen Cinedom beantragt. Das Programm soll frei empfangbar als Web-TV und als IPTV verbreitet werden. Die Antragstellerin bietet gegenwärtig bereits einen gleichnamigen Video-auf-Abruf-Dienst an, über den kostenlos Spielfilme über das Internet abgerufen werden können. Sie ist zudem als Kommanditistin zu 49 % an der Spiegel TV Geschichte + Wissen GmbH & Co. KG beteiligt, der Veranstalterin der beiden Fernsehsender SPIEGEL GESCHICHTE (vgl. PM 7/2009) und SPIEGEL TV WISSEN (vgl. PM 6/2011). Jeweils die Hälfte des benötigten Programmvolumens wird von der Antragstellerin zugeliefert, die außerdem zu 49 % an der Komplementärin, der Spiegel TV Geschichte Verwaltungs-GmbH, beteiligt ist. Beteiligte an der Autentic GmbH sind ihr Geschäftsführer Dr. Patrick Hörl zu %, die Beta Film GmbH zu 40 % sowie Moritz von Krudener und Herbert Schroder zu jeweils %. Über die EOS Beteiligungs GmbH ist deren Alleingesellschafter Jan Mojto mittelbar an der Beta Film GmbH beteiligt. Die Beta Film GmbH ist in den Bereichen Filmproduktion und Filmrechtehandel aktiv. Gesellschafter: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Bremische Landesmedienanstalt (brema) Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)

2 Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar: Dr. Patrick Hörl 40 Beta Film GmbH Moritz von Kruedener Herbert Schroder EOS Beteiligungs GmbH 87,26* Unitel Classica Classica GmbH ( Z ) Jan Mojto 6,46** EOS Entertainment GmbH 6,46** Cinedom Autentic GmbH 49 Tinian Filmhandels GmbH 4,4** Catharina Mojto Carolina Mojto SPIEGEL Geschichte SPIEGEL TV Wissen SPIEGEL TV Geschichte GmbH & Co. KG Eigenbesitz 1,74 * treuhänderisches Anteilseigentum zu jeweils 43,63 % der Anteile an der Beta Film GmbH ** weisungsbefugte Treuhandbegünstigte Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Beteiligungsveränderung / Anixe HD Television GmbH & Co. KG Die ANIXE HD Television GmbH & Co. KG hat gegenüber der BLM Beteiligungsveränderungen angezeigt, die sie zwischenzeitlich bereits vollzogen hat. Demnach ist die Cinetic GmbH bereits zum Ende des Jahres 2011 ausgeschieden, unter Übertragung ihrer Anteile in Höhe von 2 % an der Veranstalterin auf Matthias Greve. Die im Rahmen der letztmaligen Überprüfung durch die KEK geplanten Veränderungen (vgl. PM 6/2012) bei der Veranstalterin sind nicht vollzogen worden. Vielmehr ist im April 2012 die Alpha Ventures GmbH als Beteiligte hinzugekommen, mit einer Beteiligung von jeweils 2 % der Anteile an der Veranstalterin sowie ihrer beiden Komplementärgesellschaften, der ANIXE HD TV Verwaltungs-GmbH und der anixe TV Verwaltungs GmbH. 2

3 Im November 2012 hat die Veranstalterin weitere Beteiligungsveränderungen vollzogen. Demnach ist die Alpha Ventures als Beteiligte wieder ausgeschieden, ebenso ihr Alleingesellschafter Matthias Greve, der direkt mit jeweils 2 % beteiligt war. Nunmehr ist Marion Lapidakis Alleingesellschafterin der Veranstalterin, ihre Kinder Jennifer und Marco Lapidakis sind jeweils Alleingesellschafter der Komplementärgesellschaften. Gegenüber dem zuletzt genehmigten und entsprechend vollzogenen Stand (vgl. PM 9/2010) stellen sich die Beteiligungsverhältnisse nunmehr wie folgt dar: Marion Lapidakis Marco Lapidakis ANIXE HD ANIXE SD ANIXE HD Television GmbH & Co. KG anixe TV Verwaltungs- GmbH Komplementärinnen ANIXE HD Television Verwaltungs-GmbH Jennifer Lapidakis Zulassungsantrag Regionalfensterprogramm bei der RTL Television GmbH für Nordrhein - Westfalen / Benehmensherstellung / RTL West GmbH Gegen die von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beabsichtigte Verlängerung der Zulassung der RTL WEST GmbH als Regionalfensterveranstalter für Nordrhein-Westfalen im Hauptprogramm von RTL Television um weitere fünf Jahre bestehen keine Bedenken aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt. Diese Feststellung erfolgte durch die KEK im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. Satz 2 RStV. Derzeit veranstaltet die RTL West GmbH im Rahmen des Hauptprogramms RTL Television das 30- minütige, landesweite Regionalfensterprogramm Guten Abend RTL für Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage einer Zulassung der LfM. Die neue Zulassung ist zum beantragt. Die Hauptprogrammveranstalterin, die RTL Television GmbH, hält 7 % der Anteile an der RTL WEST GmbH, Jörg Zajonc hält die verbleibenden 2 % der Anteile. Damit besteht aufgrund der Beteiligungs- 3

4 höhe von 7 % ein Zurechnungszusammenhang gemäß 28 Abs. 1, Satz 1, 2. Alt. RStV zwischen der Hauptprogrammveranstalterin und der RTL WEST GmbH. Ihre Beteiligungsstruktur entspricht somit grundsätzlich nicht der Vorgabe des 2 Abs. 4 Satz 4 RStV, wonach Regionalfenster in rechtlicher Unabhängigkeit vom Hauptprogrammveranstalter i. S. d. 28 RStV veranstaltet werden sollen. Eine Abweichung hiervon ist gemäß 2 Abs. 4 Satz 4, 2. Halbsatz jedoch möglich, sofern die redaktionelle Unabhängigkeit vom Hauptprogrammveranstalter in anderer Weise durch zum bestehende landesrechtliche Regelungen sichergestellt ist. Eine solche Regelung liegt mit 31a Abs. 3 LMG NRW vor. Demnach wird die redaktionelle Unabhängigkeit der RTL WEST GmbH und insbesondere ihres programmverantwortlichen Geschäftsführers gegenüber der RTL Television GmbH in umfassender Weise satzungsrechtlich abgesichert. Dies hat die KEK bereits im Rahmen vorangegangener Verfahren festgestellt (vgl. PM 06/2006 und 06/2008). Zudem ist als zusätzliche Absicherung ein weiterer Gesellschafter, Jörg Zajonc, mit 2 % an der RTL WEST GmbH beteiligt ( 31a Abs. 3 Satz 3 LMG NRW). Auch die übrigen Voraussetzungen für eine Lizenzverlängerung liegen vor: Die Anforderungen zu zeitlichem Umfang, inhaltlicher Differenzierung, Regionalbezug und Gewährleistung der angemessenen Finanzierung des Regionalfensters sind erfüllt. Die tägliche Sendezeit mit Regionalbezug im Jahr 2011 betrug durchschnittlich über 24 Minuten und entspricht damit der Vorgabe von 20 Minuten nach Maßgabe der Fernsehfensterrichtlinie (FFR). Bereits im Rahmen ihrer 184. Sitzung am hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) entschieden, dass der folgenden Beteiligungsveränderung keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Beteiligungsveränderung / Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Die Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG, Veranstalterin des bundesweiten Fernsehspartenprogramms Deutsches Musik Fernsehen, hat bei der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) Beteiligungsveränderungen angezeigt. Demnach soll die Fred Dohmen Media GmbH als Gesellschafterin der Komplementärin, der AMVG Allgemeine-Medien-Verwaltungs-Gesellschaft mbh ( AMVG ), ausscheiden; ihre Anteile übernimmt die artcom-gesellschaft für Kommunikation mbh, Berlin ( artcom ). Nach Vollzug dieser Anteilsübertragungen halten die Satelli-LINE und die artcom jeweils % der Geschäftsanteile der AMVG. Auf Ebene der Kommanditisten soll die artcom die bislang von der Fred Dohmen Media GmbH gehaltenen Anteile von 40 % an der Veranstalterin übernehmen. Zudem übertragen die weiteren Kommanditistinnen, Satelli-LINE und die IDEE MEDIEN Ltd., jeweils, % der von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile auf die artcom. Nach Vollzug der Anteilsübertragungen hält 4

5 künftig die artcom insgesamt 1 % der Kommanditanteile an der Veranstalterin, die Satelli-LINE 34, % und die IDEE MEDIEN Ltd. 14, % der Kommanditanteile. Gegenüber dem von der KEK zuletzt als unbedenklich bestätigten Stand (vgl. PM 4/2011) stellen sich die Beteiligungsverhältnisse nun wie folgt dar: Marko Wünsch artcom-gesellschaft für Kommunikation mbh (Berlin) 1 Christian Brenner Satelli-LINE Infodienste GmbH 34, Christiane Grobbin IDEE MEDIEN Ltd. 14, AMVG Allgemeine- Medien-Verwaltungs- Gesellschaft mbh Komplementärin Deutsches Musik Fernsehen Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Potsdam, Informationen zu Beteiligungsverhältnissen, Zuschaueranteilen, medienrelevanten verwandten Märkten sowie zur KEK finden Sie im Internet unter

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