Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss

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1 K E K Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD Aktenzeichen: KEK 816 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG, vertreten durch die ANIXE HD Television Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Emmanouil Lapidakis, Theatinerstr. 11, München, - Antragstellerin - w e g e n Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms ANIXE SD hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom in der Sitzung am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Müller-Terpitz (Vorsitzender), Dr. Lübbert (stv. Vorsitzender), Dr. Bauer, Dr. Brautmeier, Prof. Dr. Dörr, Fuchs, Dr. Hege, Dr. Hornauer, Sagurna, Prof. Dr. Schwarz und Prof. Dr. Sjurts entschieden: Der von der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG mit Schreiben vom bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehspartenprogramms ANIXE SD stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.

2 Begründung I Sachverhalt 1 Zulassungsantrag 1.1 Die ANIXE HD Television GmbH & Co. KG ( ANIXE KG ) hat mit Schreiben vom bei der BLM die Verlängerung ihrer bis zum befristeten Zulassung für das Spartenprogramm ANIXE SD um weitere zehn Jahre beantragt. Die BLM hat der KEK den Antrag mit Schreiben vom zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 1.2 Programmstruktur und -verbreitung ANIXE SD ist ein 24-stündiges bundesweites Unterhaltungsspartenprogramm. Neben dem familienorientierten Tagesprogramm werden im Abendprogramm überwiegend Spielfilme, Serien (z. B. Twin Peaks, Denver Clan ) und Dokumentationen ausgestrahlt. XXX... Das Programm wird derzeit simultan und in inhaltlich unveränderter Form auch über den Schwestersender ANIXE HD in hochauflösender Bildqualität (High Definition Television, HDTV) präsentiert. XXX ANIXE SD wird frei empfangbar über Satellit (Astra), die Kabelnetze der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG, der PrimaCom Berlin GmbH, sowie über die IPTV- Plattformen der Deutschen Telekom AG und der Vodafone D2 GmbH verbreitet. Hinsichtlich der Regelungen der diesbezüglichen Plattformverträge wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen der KEK, Az.: KEK 593, KEK und -2 sowie Az.: KEK und -2, verwiesen. 2 Antragstellerin und Beteiligte 2.1 Neben ANIXE SD veranstaltet die Antragstellerin das Programm ANIXE HD auf Grundlage einer Zulassung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) vom (vgl. Beschluss der KEK vom , Az.: KEK 775). Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen aller Art im eigenen oder 2 / 5

3 fremden Auftrag, die Ausstrahlung, Sendung oder sonstige Verbreitung eigener oder fremder Film- und Fernsehproduktionen über analoges oder digitales Fernsehen, Kabelfernsehen, Satellitenfernsehen, Internet oder sonstige Medien, inklusive der Vermarktung bzw. Verbreitung auf CD-Rom, DVD oder sonstigen Datenträgern; die Erstellung von Datenbanken mit Filmund Fernsehproduktionen aller Art sowie deren Vermarktung und Verbreitung; der Betrieb von eigenständigen Fernsehsendern im analogen oder digitalen Fernsehen sowie das Merchandising- und Multimediageschäft und die Vermarktung von Fernsehwerbung und Lizenzen XXX 3.2 Die alleinige Kommanditistin der ANIXE KG, Marion Lapidakis, hält keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich. Alleinige Komplementärin (ohne Kapitalbeteiligung) ist die ANIXE HD Television Verwaltungs-GmbH. Sämtliche Anteile an dieser hält Jennifer Lapidakis, die Tochter von Marion Lapidakis. Weitere Beteiligungen oder Aktivitäten im Medienbereich bestehen laut Angaben der Antragstellerin nicht. Marion Lapidakis Jennifer Lapidakis 100 ANIXE HD ANIXE SD ANIXE HD Television GmbH & Co. KG Komplementärin 100 ANIXE HD Television Verwaltungs-GmbH Programmveranstalter II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Antragstellerin liegt vor. Der BLM wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 3 / 5

4 III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Nach 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Rundfunkveranstalter einer Zulassung. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt gemäß 37 Abs. 1 RStV beurteilt. 2 Zurechnung von Programmen 2.1 Die Programme ANIXE SD und ANIXE HD werden der Veranstalterin sowie Marion Lapidakis gemäß 28 Abs. 1 Satz 1 RStV zugerechnet. Weitere Programme sind ihnen nicht zuzurechnen. 2.2 Die Plattformverträge räumen dem jeweiligen Plattformbetreibern nicht die Möglichkeit ein, auf die Programme der Veranstalterin inhaltlichen Einfluss zu nehmen; eine Zurechnung nach 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV kommt daher nicht in Betracht. Dies hat die KEK bereits in den vorangegangenen Prüfverfahren festgestellt (vgl. Beschluss der KEK vom , Az.: KEK und -2; Beschluss der KEK vom i. S. ANIXE HD, Az.: KEK 593, und Beschluss der KEK vom i. S. ANIXE, Az.: KEK und -2). 3 Vorherrschende Meinungsmacht Ein Unternehmen darf eine unbegrenzte Anzahl von bundesweiten Fernsehprogrammen veranstalten, sofern es dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt ( 26 Abs. 1 RStV). 3.1 Zuschaueranteile Seit dem besitzt die Antragstellerin keine AGF-Lizenz mehr, somit werden die Zuschaueranteile für ANIXE SD und ANIXE HD nicht mehr ausgewiesen. Nach Angaben der Antragstellerin im vorangegangenen Verfahren i. S. ANIXE HD (Beschluss der KEK vom , Az.: KEK 775) erreichten die Programme ANIXE SD und ANIXE HD im Referenzzeit- 4 / 5

5 raum von Februar 2013 bis Januar 2014 einen gemeinsamen Zuschaueranteil von durchschnittlich 0,08 % (Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung für Febr. bis Dez. 2013, Schätzung für Jan. 2014, Zuschauer ab 3 Jahren). Da sich die technische Reichweite seitdem nicht geändert hat, geht die Antragstellerin davon aus, dass sich auch die Zuschaueranteile nicht in großem Maße geändert haben. Somit kann für den aktuellen Referenzzeitraum von Dezember 2013 bis November 2014 ein durchschnittlicher Zuschaueranteil von rund 0,1 % für die Programme ANIXE SD und ANIXE HD zugrunde gelegt werden. 3.2 Abschließende Feststellungen Nach dem dargelegten Sachverhalt gibt es keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht. Der beantragten Zulassungsverlängerung für das Programm ANIXE SD stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt daher nicht entgegen. (gez.) Müller-Terpitz Lübbert Bauer Brautmeier Dörr Fuchs Hege Hornauer Sagurna Schwarz Sjurts 5 / 5

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