Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 513. Beschluss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 513. Beschluss"

Transkript

1 Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 513 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Romance TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die Romance TV Geschäftsführungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Zmeck, Reichenbachstraße 1, Ismaning, Veranstalterin w e g e n Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vom in der Sitzung am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Sjurts (Vorsitzende), Prof. Dr. Huber (stv. Vorsitzender), Albert, Dr. Bauer, Prof. Dr. Dörr, Dr. Hege, Dr. Hornauer, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Prof. Dr. Schneider, Dr. Schwarz und Prof. Thaenert entschieden: Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit Schreiben vom vorgelegten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Romance TV GmbH & Co. KG werden nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt.

2 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand der Anzeige 1.1 Die Romance TV GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom bei der BLM Veränderungen ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt. Die BLM hat der KEK den Antrag mit Schreiben vom zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 1.2 Nach dem durch die KEK im Rahmen des Beschlusses i. S. Romance TV vom , Az.: KEK 466, genehmigten Stand halten an der Veranstalterin die Drei.eins Beteiligungs GmbH 60 % und Gottfried Zmeck 40 % der Geschäftsanteile. Gemäß der angezeigten Beteiligungsveränderung will Gottfried Zmeck zur Vereinfachung der Beteiligungsstruktur die von ihm an der Veranstalterin gehaltenen Anteile auf die Drei.eins Beteiligungs GmbH, eine %ige Tochtergesellschaft der Mainstream Media AG, übertragen. Im Wege einer Kapitalerhöhung beteiligt sich zudem die Merkur Thorhauer GmbH & Co. KG, Liederbach, an der Veranstalterin und hält dann 28,5 % der Anteile. 2 Veranstalterin und beteiligte Unternehmen 2.1 Romance TV GmbH & Co. KG Die Veranstalterin sendet seit dem auf Grundlage eines Zulassungsbescheides der BLM vom unter dem Motto Romance TV Zeit für Gefühle ein 24-stündiges Spartenprogramm mit Schwerpunkt auf romantischen Filmen, Serien, Telenovelas und Miniserien. Die Zielgruppe sind Frauen, speziell in der Altersgruppe ab 30 Jahren. Im Rahmen der angezeigten Beteiligungsveränderungen haben die Gesellschafter der Veranstalterin einen neuen Gesellschaftsvertrag geschlossen. Dieser wurde in der Fassung vom vorgelegt. Gegenstand der Veranstalterin ist danach weiterhin die Produktion und Herstellung von Fernsehprogrammen, Veranstaltung und Betrieb von Rundfunksendern, insbesondere mit dem Schwerpunkt auf dem

3 3 Genre Romance, Vermarktung der Programme, Handel mit Programmrechten sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte XXX 2.2 Beteiligte Unternehmen Die mit 71,5 % der Geschäftsanteile an der Veranstalterin beteiligte Drei.eins Beteiligungs GmbH ist eine %ige Tochtergesellschaft der Mainstream Media AG, an der wiederum Gottfried Zmeck 70 %, seine Töchter Barbara Zmeck und Julia Zmeck jeweils 5 % und die Reichenbach Investment GmbH 20 % der Anteile halten. Die Mainstream Media AG veranstaltet die Fernsehprogramme GoldStar TV, ein 24-stündiges Musikprogramm für deutschsprachige, volkstümliche und internationale Schlager und Oldies, und Heimatkanal, mit Schwerpunkt auf Heimatfilmen, Heimattheater und volkstümlicher Musik. Ihre %ige Tochter, die Hit24 Television GmbH, veranstaltet das Programm Hit24, ein Musikspartenprogramm für die Richtung Mainstream-Pop. Weitere %ige Tochtergesellschaften der Veranstalterin sind die Reichenbach Rechtehandels GmbH (Rechte- und Lizenzhandel), die Almara Musikverlag GmbH (Musikverlag/Produktion; Musiklabel almara records) und die Mainstream Media und Radio GmbH An der Reichenbach Investment GmbH hält Gottfried Zmeck sämtliche Anteile; er ist unmittelbar mit 16,67 % an den Geschäftsanteilen beteiligt und hält die übrigen 83,33 % der Anteile mittelbar über die DahabInvest Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH, an der er ebenfalls sämtliche Anteile hält Die Merkur Thorhauer GmbH & Co. KG ist Teil der Merkur Thorhauer Gruppe, die nach eigener Darstellung in den Geschäftsbereichen Vermögensverwaltung, Versicherungen und Immobilien tätig ist; Aktivitäten im Medienbereich bestehen demnach nicht. Komplementärin der Merkur Thorhauer GmbH & Co. KG ist die Dieter Thorhauer GmbH, Kommanditistin ist die Thorhauer Familienstiftung. Die Stimmrechte liegen dabei zu 51 % bei der Dieter Thorhauer GmbH und zu 49 % bei der Thorhauer Familienstiftung. Der Vorstand der Thorhauer Familienstiftung besteht aus Friedhelm Clever und Hans-Herbert Weimert, XXX Sämtliche Gesellschaftsanteile der Dieter Thorhauer GmbH werden von der Thorhauer Holding Stiftung, Vaduz, gehalten. Die Begünstigte der Thorhauer Holding Stiftung ist wiederum die Thorhauer Familienstiftung.

4 4 Die Stiftungsräte, die als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Stiftung handeln, sind Dr. Werner Keicher, Dr. Klaus Caspritz, Franz Jung, Wolfgang Leiber und Wolfgang König. 2.3 Beteiligungsverhältnisse im Überblick Thorhauer Holding Stiftung DahabInvest Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Gottfried Zmeck Barbara Zmeck Julia Zmeck Dieter Thorhauer Thorhauer GmbH Familienstiftung Komplementärin (51)* (49)* Merkur Thorhauer GmbH & Co. KG 16,67 28,5 83,33 Reichenbach Investment GmbH 20 Romance TV Romance TV GmbH & Co. KG GoldStar TV Heimatkanal Mainstream Media AG 71,5 Drei.eins Beteiligungs GmbH Hit24 Hit24 Television GmbH ( )* = Stimmrechte

5 5 3 Plattform- und Vermarktungsverträge Romance TV wird ganztägig als Pay-TV-Angebot verschlüsselt und digital über Satellit (Astra) auf der entavio-plattform im Premiere-Star-Bouquet der Premiere Star GmbH ( Premiere Star ), Unterföhring, über die Kabelnetze der PrimaCom AG/Decimus GmbH ( PrimaCom ), Mainz, die Programmplattform KabelKiosk der Eutelsat visavision GmbH ( Eutelsat ), Köln, sowie die IPTV-Plattform Alice hometv der HanseNet Telekommunikation GmbH ( HanseNet ), Hamburg, verbreitet. Verträge mit Plattformbetreibern sind, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung, vorzulegen und werden von der KEK auf mögliche Zurechnungstatbestände überprüft (s. u. III 2.3). 3.1 Hinsichtlich der Verbreitung über Premiere Star hat die Veranstalterin den entsprechenden Plattformvertrag bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorgelegt. Auf die dortigen Ausführungen wird insoweit verwiesen (Beschluss i. S. Romance TV, Az.: KEK 466, I 2.3). 3.2 Plattformvertrag mit PrimaCom XXX 3.3 Plattformvertrag mit Eutelsat XXX 3.4 Plattformvertrag mit HanseNet XXX II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Antragstellerin liegt vor. Einem Vertreter der BLM wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

6 6 III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Die Beteiligungsveränderungen stehen unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Unbedenklichkeitsbestätigung. Damit ist der Vorschrift des 29 Satz 1 und 4 RStV genügt. 2 Zurechnung von Programmen 2.1 Das Programm Romance TV ist der Antragstellerin gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. RStV sowie der Drei.eins Beteiligungs GmbH und der Merkur Thorhauer GmbH & Co. KG gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. RStV zuzurechnen. Darüber hinaus wird das Programm auch der Mainstream Media AG, Gottfried Zmeck, der Dieter Thorhauer GmbH und der Thorhauer Holding Stiftung gemäß 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. 15, 16 Abs. 1 AktG zugerechnet. 2.2 Gottfried Zmeck, der Antragstellerin sowie der Mainstream Media AG wie auch der Hit24 Television GmbH sind neben Romance TV zudem die Programme Heimatkanal, GoldStar TV und Hit24 gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. bzw. Satz 2 RStV i. V. m. 15, 16 AktG sowie arg. e 28 Abs. 1 Satz 3 RStV und 29 Satz 2 RStV zuzurechnen ( reziproke Zurechnung ). 2.3 Zurechnung zu Plattformbetreibern In den mit PrimaCom, Eutelsat und HanseNet geschlossenen Verträgen sind keine Regelungen enthalten, die den Plattformbetreibern eine Einflussnahme auf die Programmgestaltung von Romance TV ermöglichen. XXX Demnach ist keinem der genannten Plattformbetreiber das Programm Romance TV nach 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV zuzurechnen Die Zurechnung des Programms Romance TV zu Premiere Star wurde bereits im Beschluss i. S. Romance TV, Az.: KEK 466, III 2.3, vorgenommen. Insoweit wird auf diesen Beschluss verwiesen.

7 7 An Premiere Star hält die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG ( Premiere ) mit einer Beteiligung in Höhe von derzeit 59,8 % die Anteilsmehrheit. Demnach ist das der Premiere Star zuzurechnende Programm Romance TV nach 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. 16 AktG auch Premiere zuzurechnen. Premiere werden darüber hinaus die auf der Premiere-Plattform ausgestrahlten Drittprogramme Classica, Focus Gesundheit, GoldStar TV, Heimatkanal, Hit24, beate-uhse.tv, Discovery Channel, Discovery Geschichte, Animal Planet und Discovery HD gemäß 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV zugerechnet (vgl. Beschluss i. S. Premiere, Az.: KEK 500, III 2.1). Ferner sind Premiere die von ihr selbst veranstalteten Programme sowie das von der GIGA Digital Television GmbH veranstaltete Programm GIGA Digital (vgl. Beschluss der KEK, Az.: KEK 487) und das von der Premiere on Demand GmbH veranstaltete Pay-per-View-Angebot Premiere Direkt (vgl. Beschluss der KEK, Az.: KEK 446) zuzurechnen. Premiere sind zudem auch die Zuschaueranteile zuzurechnen, die die von Premiere produzierten Bundesliga-Sendungen unter der Bezeichnung Premiere Fußball Bundesliga im Angebot von Unitymedia sowie unter der Bezeichnung Bundesliga auf Premiere powered by T-Home im Angebot der Deutsche Telekom AG erreichen (vgl. Beschluss i. S. Premiere, Az.: KEK 402/403/447/462, I und III 2.1). Die Premiere und ihrer Muttergesellschaft Premiere AG zuzurechnenden Programme sind auch der News Corporation, der größten Aktionärin der Premiere AG, zuzurechnen (vgl. Beschluss der KEK, Az.: KEK 500, III 2.2). Demnach sind Premiere gemäß 28 Abs. 1 Satz 3 und arg. e 29 Satz 2 RStV umgekehrt die der News Corporation zuzurechnenden Programme Fox Channel, Fox Türk, National Geographic Channel und Sky News zuzurechnen (vgl. Beschluss i. S. Premiere, Az.: KEK 500, III 2.2.6). 3 Zuschaueranteile Nach 27 Abs. 2 Satz 2 RStV muss die Ermittlung der Zuschaueranteile aufgrund repräsentativer Erhebungen bei Zuschauern ab Vollendung des dritten Lebensjahres nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Methoden durchgeführt werden. In der Regel verwendet die KEK dafür die monatlichen Daten zu den Anteilen der Fernsehsender an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer (Zuschauer ab drei Jahren, Mo. So.). Die Sehdaueranteile werden im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) laufend von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Rahmen eines Fernsehpanels erhoben. Die AGF/GfK-Fernsehforschung bezeichnet in ihren Veröffentlichungen die Sehdaueranteile als Marktanteile.

8 8 Die Zuschaueranteile der auf der Premiere-Plattform verbreiteten Programme werden von der AGF/GfK-Fernsehforschung nicht veröffentlicht. Für diese Programme werden der KEK Daten aus der Premiere-Marktforschung (Grundgesamtheit: 71,07 Mio. Personen ab drei Jahren) zur Verfügung gestellt, die nach Mitteilung von Premiere im Prüfverfahren Az.: KEK 271 zu den Daten der AGF/GfK-Fernsehforschung in Beziehung gesetzt werden können. GoldStar TV, Heimatkanal und Hit24 werden über die Pay-TV-Plattform von Premiere sowie im Bouquet von Premiere Star verbreitet. Für diese Programme hat die Veranstalterin mit Schreiben vom die internen Marktanteile aus der Premiere-Marktforschung mitgeteilt. Demnach beträgt in der Referenzperiode von Juni 2007 bis Mai 2008 der interne Marktanteil für GoldStar TV, Heimatkanal und Hit24 XXX %. Bezogen auf die die Gesamtfernsehnutzung abbildende Grundgesamtheit der AGF/GfK-Fernsehforschung und verglichen mit dem Premiere- Zuschaueranteil für 2007 in Höhe von 1,8 % ( erreichten die Programme Gold- Star TV, Heimatkanal und Hit24 in der maßgeblichen Referenzperiode gemeinsam einen Zuschaueranteil von ungefähr XXX %. Nach Mitteilung der Veranstalterin liegen für das Programm Romance TV noch keine derartigen Erhebungen vor. Romance TV war jedoch im Mai 2008 das reichweitenstärkste Programm auf der Satellitenplattform Premiere Star. Hochgerechnet auf die gesamte Premiere-Plattform würde dies XXX einem Zuschaueranteil von rund XXX % entsprechen. 4 Vorherrschende Meinungsmacht Nach dem dargelegten Sachverhalt liegen keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht vor. Den angemeldeten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin stehen daher keine medienkonzentrationsrechtlichen Bedenken entgegen. (gez.) Sjurts Huber Albert Bauer Dörr Hege Hornauer Lübbert Mailänder Schneider Schwarz Thaenert

Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss

Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD. Aktenzeichen: KEK 816. Beschluss K E K Zulassungsantrag der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm ANIXE SD Aktenzeichen: KEK 816 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG,

Mehr

Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip. Aktenzeichen: KEK 564. Beschluss

Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip. Aktenzeichen: KEK 564. Beschluss Zulassungsantrag der HW Beteiligungs GmbH für das Fernsehspartenprogramm wdwip Aktenzeichen: KEK 564 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der HW Beteiligungs GmbH, Rosenheimer Str. 145, 81671 München,

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 331. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 331. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 331 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin,

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 712. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 712. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Passion TV GmbH Aktenzeichen: KEK 712 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Passion TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schütte, Brabanter

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 401. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 401. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 401 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin,

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der 4-Seasons.TV Fernsehgesellschaft br. Aktenzeichen: KEK 581. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der 4-Seasons.TV Fernsehgesellschaft br. Aktenzeichen: KEK 581. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der -Seasons.TV Fernsehgesellschaft br Aktenzeichen: KEK 581 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der -Seasons.TV Fernsehgesellschaft br, Bargkoppelstieg

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 727. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 727. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 727 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ANIXE HD Television GmbH & Co. KG, vertreten durch die

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG. Aktenzeichen: KEK 494. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG. Aktenzeichen: KEK 494. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Super Sports Network AG Aktenzeichen: KEK 494 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Super Sports Network AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Christoph

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 722. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH wird. Aktenzeichen: KEK 722. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 722 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH. Aktenzeichen: KEK 781. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH. Aktenzeichen: KEK 781. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH Aktenzeichen: KEK 781 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA. Aktenzeichen: KEK 751. Beschluss

Zulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA. Aktenzeichen: KEK 751. Beschluss Zulassungsantrag der VIVA Media GmbH für das Fernsehspartenprogramm VIVA Aktenzeichen: KEK 751 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIVA Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Ligtvoet

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der FC Bayern München AG. Aktenzeichen: KEK 790. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der FC Bayern München AG. Aktenzeichen: KEK 790. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der FC Bayern München AG Aktenzeichen: KEK 790 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FC Bayern München AG, vertreten durch den Vorstand, dieser

Mehr

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Television GmbH Aktenzeichen: KEK 218-2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ProSieben Television GmbH, vertreten durch den

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 689. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 689. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der MC TV GmbH Aktenzeichen: KEK 689 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MC TV GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hüseyin Atilla Demiral, Mainzer

Mehr

Zulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family. Aktenzeichen: KEK 268. Beschluss

Zulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family. Aktenzeichen: KEK 268. Beschluss Zulassungsantrag der BW family tv GmbH i. G. für das Fernsehprogramm BW family Aktenzeichen: KEK 268 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der BW family tv GmbH i. G., vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Discovery Communications Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Discovery Communications Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Communications Deutschland GmbH Aktenzeichen: KEK 429-1 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Communications Deutschland GmbH, vertreten durch die

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 667. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 667. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 667 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1. Aktenzeichen: KEK 250. Beschluss

Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1. Aktenzeichen: KEK 250. Beschluss Zulassungsantrag der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für das Fernsehprogramm Kabel 1 Aktenzeichen: KEK 250 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK

Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK Anzeigen von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 218-5 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv. Aktenzeichen: KEK 665. Beschluss

Zulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv. Aktenzeichen: KEK 665. Beschluss Zulassungsantrag der SPIEGEL TV GmbH für das Fernsehspartenprogramm spiegel.tv Aktenzeichen: KEK 665 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SPIEGEL TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fried

Mehr

Zulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal

Zulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal Zulassungsanträge der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal Aktenzeichen: KEK 392 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL. Aktenzeichen: KEK 715. Beschluss

Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL. Aktenzeichen: KEK 715. Beschluss Zulassungsantrag der FTL Farhad Television Live GmbH für das Fernsehspartenprogramm FTL Aktenzeichen: KEK 715 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der FTL Farhad Television Live GmbH, vertreten durch

Mehr

Az: KEK 916 Antragstellerin: German Football Partners-American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh

Az: KEK 916 Antragstellerin: German Football Partners-American Football Verband Deutschland Rechteverwertungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh Beschluss Zulassungsantrag der German Football Partners-American Football Verband Beteiligungsgesellschaft mbh für das Fernsehspartenprogramm German Football Fernsehen - GFL TV Az: KEK 916 Antragstellerin:

Mehr

Zulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD. Aktenzeichen: KEK 880. Beschluss

Zulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD. Aktenzeichen: KEK 880. Beschluss K E K Zulassungsantrag der RTV Broadcast & Content Management GmbH für das Fernsehvollprogramm RTVD Aktenzeichen: KEK 880 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTV Broadcast & Content Management GmbH,

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing. Aktenzeichen: KEK 717. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing. Aktenzeichen: KEK 717. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TeleBazaar Marketing GmbH Aktenzeichen: KEK 717 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TeleBazaar Marketing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tmc Content Group GmbH. sowie

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tmc Content Group GmbH. sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tmc Content Group GmbH sowie Zulassungsantrag der tmc Content Group GmbH für das Fernsehspartenprogramm LUST PUR Aktenzeichen: KEK 576 Beschluss In der

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH. Aktenzeichen: KEK 719. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH. Aktenzeichen: KEK 719. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der RTVi Germany GmbH Aktenzeichen: KEK 719 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTVi Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Tietzki,

Mehr

Zulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD. Aktenzeichen: KEK 673.

Zulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD. Aktenzeichen: KEK 673. Zulassungsantrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm Sky Sport News HD Aktenzeichen: KEK 673 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Sky Deutschland Fernsehen

Mehr

Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen

Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Zulassungsantrag der German Car TV Programm GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV sowie Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 585 und KEK 589 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 499. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 499. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Cubico Media TV GmbH Aktenzeichen: KEK 499 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Cubico Media TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Simone

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 167/172/176 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der n-tv

Mehr

Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie. Aktenzeichen: KEK 529.

Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie. Aktenzeichen: KEK 529. Zulassungsantrag der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm TNT Serie Aktenzeichen: KEK 529 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Turner Broadcasting System Deutschland

Mehr

Zulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland. Aktenzeichen: KEK 191. Beschluss

Zulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland. Aktenzeichen: KEK 191. Beschluss Zulassungsantrag der LibertyTV.com S.A. für das Fernsehprogramm LibertyTV Deutschland Aktenzeichen: KEK 191 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der LibertyTV.com S.A., vertreten durch den Präsidenten

Mehr

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 122.

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 122. Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin VIVA Fernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 122 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIVA Fernsehen GmbH, Im Mediapark

Mehr

Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1

Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1 Beschluss Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1 KEK-Az: 884 In der Rundfunkangelegenheit der DRF Deutschland Fernsehen GmbH, handelnd für

Mehr

Aktenzeichen: KEK 674. Beschluss

Aktenzeichen: KEK 674. Beschluss Zulassungsantrag der SPIEGEL TV Geschichte GmbH & Co. KG für das Fernsehspartenprogramm SPIEGEL TV Wissen und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Aktenzeichen: KEK 674 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 131. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 131. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehspartenprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 131 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, Rothenbaumchaussee 197, 20149

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Your Family Entertainment AG Az: KEK 886 In der Rundfunkangelegenheit der Your Family Entertainment AG, vertreten durch den Alleinvorstand Dr.

Mehr

Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk. Aktenzeichen: KEK 773. Beschluss

Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk. Aktenzeichen: KEK 773. Beschluss K E K Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk Aktenzeichen: KEK 773 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Handelsblatt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV Aktenzeichen: KEK 410 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer Henning

Mehr

Zulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT. Aktenzeichen: KEK und -2.

Zulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT. Aktenzeichen: KEK und -2. Zulassungsanträge der Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH für die Fernsehprogramme Kanal 7 INT und TVT Aktenzeichen: KEK 380-1 und -2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Euro 7 Fernseh- und Marketing

Mehr

Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546. Beschluss

Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546. Beschluss Zulassungsantrag der MTV Networks Germany GmbH für das Fernsehspartenprogramm Nick Jr. Aktenzeichen: KEK 546 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MTV Networks Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Perform Media Deutschland GmbH Az: KEK 925 In der Rundfunkangelegenheit der Perform Media Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 825. Beschluss

Zulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 825. Beschluss K E K Zulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24 Aktenzeichen: KEK 82 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WeltN24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Torsten

Mehr

Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV. Aktenzeichen: KEK 054.

Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV. Aktenzeichen: KEK 054. Zulassungsantrag der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbh i.g. für das Programm Kult-TV Aktenzeichen: KEK 054 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen

Mehr

Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen

Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen Zulassungsantrag der MGM Networks (Deutschland) GmbH für das Fernsehprogramm MGM-Channel Southern Europe und Beteiligungsveränderungen Aktenzeichen: KEK 495 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MGM

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 687 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm Discovery Channel Aktenzeichen: KEK 395.

Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm Discovery Channel Aktenzeichen: KEK 395. Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH für das Fernsehprogramm Discovery Channel Aktenzeichen: KEK 395 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Discovery Communications Deutschland

Mehr

Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U. Aktenzeichen: KEK 795.

Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U. Aktenzeichen: KEK 795. K E K Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U Aktenzeichen: KEK 795 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Da Vinci Media GmbH, vertreten

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 562. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der TM-TV GmbH Aktenzeichen: KEK 562 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa. Aktenzeichen: KEK 508. Beschluss

Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa. Aktenzeichen: KEK 508. Beschluss Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa Aktenzeichen: KEK 508 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Peyk Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA. Aktenzeichen: KEK 045.

Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA. Aktenzeichen: KEK 045. Zulassungsantrag der Unitel Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbh & Co. für das Programm CLASSICA Aktenzeichen: KEK 045 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der Unitel Film- und Fernseh-Produktionsgesellschaft

Mehr

Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss

Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss Anmeldung von Beteiligungsveränderungen bei Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG Aktenzeichen: KEK 669 (-1 bis -6) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der 1. Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH,

Mehr

Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV. Aktenzeichen: KEK 535. Beschluss

Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV. Aktenzeichen: KEK 535. Beschluss Zulassungsantrag der GET ON AIR GmbH für das Fernsehspartenprogramm MotorVision TV Aktenzeichen: KEK 535 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der GET ON AIR GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 754. Beschluss

Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 754. Beschluss Zulassungsantrag der Das Vierte GmbH für das Fernsehvollprogramm DAS VIERTE/NBC Europe Aktenzeichen: KEK 754 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Das Vierte GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sapphire Media International B.V., Niederlassung Deutschland. Aktenzeichen: KEK 708.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sapphire Media International B.V., Niederlassung Deutschland. Aktenzeichen: KEK 708. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sapphire Media International B.V., Niederlassung Deutschland Aktenzeichen: KEK 708 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Sapphire Media International

Mehr

Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel. Aktenzeichen: KEK 194.

Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel. Aktenzeichen: KEK 194. Zulassungsantrag der Silverline Television AG i. G. für das digitale Fernsehprogramm Silverline Movie Channel Aktenzeichen: KEK 194 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG i.

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 728. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 728. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Das Vierte GmbH Aktenzeichen: KEK 728 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Das Vierte GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena Fedorova,

Mehr

Zulassungsantrag der Kinowelt Television GmbH i. G. für die Fernsehprogramme Kinowelt TV und Kinowelt TV Premium. Aktenzeichen: KEK 204.

Zulassungsantrag der Kinowelt Television GmbH i. G. für die Fernsehprogramme Kinowelt TV und Kinowelt TV Premium. Aktenzeichen: KEK 204. Zulassungsantrag der Kinowelt Television GmbH i. G. für die Fernsehprogramme Kinowelt TV und Kinowelt TV Premium Aktenzeichen: KEK 204 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kinowelt Television GmbH

Mehr

Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte

Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte Zulassungsanträge der Discovery Communications Deutschland GmbH für die Fernsehprogramme Discovery Channel, Animal Planet und Discovery Geschichte Aktenzeichen: KEK 244/269 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH. Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der equi8 media GmbH und der Das Vierte GmbH Aktenzeichen: KEK 626 und KEK 627 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der equi8 media GmbH, vertreten durch

Mehr

Zulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games

Zulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games Beschluss Zulassungsantrag der adspree media GmbH für das Fernsehsparten-programm ProSieben Games Az: KEK 929 In der Rundfunkangelegenheit der adspree media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Oliver

Mehr

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 347. Beschluss

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV. Aktenzeichen: KEK 347. Beschluss Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm Bibel TV Aktenzeichen: KEK 347 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub. Aktenzeichen: KEK 202

Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub. Aktenzeichen: KEK 202 Zulassungsantrag der RtvD Video- und Filmproduktions GmbH für die Fernsehprogramme Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub Aktenzeichen: KEK 202 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RtvD Video- und Filmproduktions

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH Az.: KEK 962/977 In der Rundfunkangelegenheit Sport1 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf G. Schröder und Stephan Katzmann,

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen KEK 021

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen KEK 021 Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen KEK 021 Beschluß In der Rundfunkangelegenheit der n-tv Nachrichtenfernsehen

Mehr

Zulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe. Aktenzeichen: KEK 205. Beschluss

Zulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe. Aktenzeichen: KEK 205. Beschluss Zulassungsantrag der Plus Medien TV und Handels GmbH für das Fernsehprogramm TGRT Europe Aktenzeichen: KEK 205 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Plus Medien TV und Handels GmbH, vertreten durch

Mehr

Zulassungsantrag der Passion GmbH für das Fernsehprogramm Passion. Aktenzeichen: KEK 391. Beschluss

Zulassungsantrag der Passion GmbH für das Fernsehprogramm Passion. Aktenzeichen: KEK 391. Beschluss Zulassungsantrag der Passion für das Fernsehprogramm Passion Aktenzeichen: KEK 391 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Passion, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Klaus Holtmann und Dr. Friedrich

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 735. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 735. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 735 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten

Mehr

Zulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW. Aktenzeichen: KEK 694. Beschluss

Zulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW. Aktenzeichen: KEK 694. Beschluss Zulassungsantrag der VIMN Germany GmbH für das Fernsehprogramm MTV BRANDNEW Aktenzeichen: KEK 694 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der VIMN Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Bibel TV Stiftung ggmbh. Aktenzeichen: KEK 555. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Bibel TV Stiftung ggmbh. Aktenzeichen: KEK 555. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Bibel TV Stiftung ggmbh Aktenzeichen: KEK 555 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Bibel TV Stiftung ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Henning

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG. Aktenzeichen: KEK 693. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG. Aktenzeichen: KEK 693. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der adviqo AG Aktenzeichen: KEK 693 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der adviqo AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Tim Schiffers, Zimmerstraße

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 551. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 551. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 551 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 150. Beschluss

Zulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe. Aktenzeichen: KEK 150. Beschluss Zulassungsantrag der NBC Europe GmbH für das Fernsehprogramm NBC Europe Aktenzeichen: KEK 150 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der NBC Europe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Keiser,

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH. Aktenzeichen: KEK 696. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH. Aktenzeichen: KEK 696. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Peyk Media GmbH Aktenzeichen: KEK 696 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Peyk Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Altas, Sprendlinger

Mehr

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 124-2

Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 124-2 Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 124-2 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der SAT.1 SatellitenFernsehen

Mehr

Zulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior. Aktenzeichen: KEK 714

Zulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior. Aktenzeichen: KEK 714 Zulassungsantrag der The Walt Disney Company (Germany) GmbH für die Fernsehspartenprogramme Disney XD und Disney Junior Aktenzeichen: KEK 714 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der The Walt Disney

Mehr

Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5. Aktenzeichen: KEK 370. Beschluss

Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5. Aktenzeichen: KEK 370. Beschluss Zulassungsantrag der TM-TV GmbH für das Fernsehprogramm Tele 5 Aktenzeichen: KEK 370 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Herbert G. Kloiber und

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH Aktenzeichen: KEK 412 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv24 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV. Aktenzeichen: KEK 489.

Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV. Aktenzeichen: KEK 489. Zulassungsantrag des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für das Fernsehspartenprogramm All-TV Aktenzeichen: KEK 489 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit des Deutsches Zentrum für Luft- und

Mehr

Zulassungsantrag der RTL Television GmbH für das Fernsehprogramm RTL Passion

Zulassungsantrag der RTL Television GmbH für das Fernsehprogramm RTL Passion Beschluss Zulassungsantrag der RTL Television GmbH für das Fernsehprogramm RTL Passion Az: KEK 891 In der Rundfunkangelegenheit der RTL Television GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Anke Schäferkordt

Mehr

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG. Aktenzeichen: KEK 253. Beschluss Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der TM-TV GmbH & Co. KG Aktenzeichen: KEK 253 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der TM-TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die TM-TV Verwaltungs

Mehr

Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz. Aktenzeichen: KEK 741. Beschluss

Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz. Aktenzeichen: KEK 741. Beschluss Zulassungsantrag der joiz GmbH für das Fernsehvollprogramm joiz Aktenzeichen: KEK 741 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der joiz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Mazzara, Straße

Mehr

der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München,

der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München, Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH und der MUC Media GmbH Aktenzeichen: KEK 521 (-1 und -2) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DSF Deutsches SportFernsehen

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Gute Laune TV GmbH. Aktenzeichen: KEK bis Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Gute Laune TV GmbH. Aktenzeichen: KEK bis Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Gute Laune TV GmbH Aktenzeichen: KEK 298-1 bis 298-3 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Gute Laune TV GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm. Aktenzeichen: KEK 175.

Zulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm. Aktenzeichen: KEK 175. Zulassungsantrag der XXP TV Das Metropolenprogramm GbR für das Fernsehprogramm XXP Das Informationsprogramm Aktenzeichen: KEK 175 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der XXP TV Das Metropolenprogramm

Mehr

Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News. Aktenzeichen: KEK 334. Beschluss

Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News. Aktenzeichen: KEK 334. Beschluss Zulassungsantrag der Reuters Television Ltd. für das Fernsehprogramm Reuters Broadcast News Aktenzeichen: KEK 334 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Reuters Television Ltd., vertreten durch ihre

Mehr

Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss

Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV. Aktenzeichen: KEK 653. Beschluss Zulassungsantrag der WestCom Broadcast Services GmbH für das Fernsehspartenprogramm Help TV Aktenzeichen: KEK 653 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der WestCom Broadcast Services GmbH, vertreten durch

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Aktenzeichen: KEK 833. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Aktenzeichen: KEK 833. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der tv.gusto GmbH K E K Aktenzeichen: KEK 833 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der tv.gusto GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Guido Bolten und

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei den Fernsehveranstaltern der RTL Group S.A. Aktenzeichen: KEK 289. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei den Fernsehveranstaltern der RTL Group S.A. Aktenzeichen: KEK 289. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei den Fernsehveranstaltern der RTL Group S.A. Aktenzeichen: KEK 289 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der RTL Group S.A., vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Zulassungsantrag der GoldStar TV GmbH & Co. KG für das digitale Spartenprogramm Heimatkanal. Aktenzeichen: KEK 148. Beschluss

Zulassungsantrag der GoldStar TV GmbH & Co. KG für das digitale Spartenprogramm Heimatkanal. Aktenzeichen: KEK 148. Beschluss Zulassungsantrag der GoldStar TV GmbH & Co. KG für das digitale Spartenprogramm Heimatkanal Aktenzeichen: KEK 148 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der GoldStar TV GmbH & Co. KG, vertreten durch die

Mehr

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh

Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh Anzeige einer Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbh Aktenzeichen: KEK 078 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Silverline Television AG. Aktenzeichen: KEK 832. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der. Silverline Television AG. Aktenzeichen: KEK 832. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Silverline Television AG Aktenzeichen: KEK 832 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Silverline Television AG, vertreten durch ihren Vorstand

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der Motor Presse TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 806. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. bei der Motor Presse TV GmbH. Aktenzeichen: KEK 806. Beschluss K E K Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Motor Presse TV GmbH Aktenzeichen: KEK 806 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Motor Presse TV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Norbert

Mehr

Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH. Aktenzeichen: KEK 510. Beschluss

Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH. Aktenzeichen: KEK 510. Beschluss Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH Aktenzeichen: KEK 510 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für das Fernsehspartenprogramm SPORT1 Extra und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen

Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für das Fernsehspartenprogramm SPORT1 Extra und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Beschluss Zulassungsantrag der Sport1 GmbH für das Fernsehspartenprogramm SPORT1 Extra und Veränderung von Beteiligungsverhältnissen Az.: KEK 895 In der Rundfunkangelegenheit der Sport1 GmbH, vertreten

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH. Aktenzeichen: KEK 766 / 772. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH. Aktenzeichen: KEK 766 / 772. Beschluss K E K Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Sport1 GmbH Aktenzeichen: KEK 766 / 772 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit SPORT1 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Leif Arne Anders,

Mehr

Ergebnisse der 197. Sitzung der KEK

Ergebnisse der 197. Sitzung der KEK Sperrfrist 15:30 Uhr (Wenn nicht gewünscht: _Sperrfrist unsichtbar ) KEK-Pressemitteilung 03/2014 Berlin, Ergebnisse der 197. Sitzung der KEK > Zulassungsantrag Anixe HD / ANIXE HD Television GmbH & Co.

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK 415. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Aktenzeichen: KEK 415. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland Aktenzeichen: KEK 415 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland, vertreten durch

Mehr

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH Aktenzeichen: KEK 301 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr.

Mehr