3. Teil Verwaltungsrecht
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1 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/ Teil Verwaltungsrecht 223
2 Der Begriff des öffentlichen Rechts - Gebiete des Ö-Rechts Öffentliches Recht Staatsrecht Verwaltungsrecht Europarecht Völkerrecht Strafrecht Prozessrecht 224
3 Der Begriff des öffentlichen Rechts - Gebiete des Ö-Rechts Öffentliches Recht Staatsrecht Verwaltungsrecht Europarecht Völkerrecht Strafrecht Prozessrecht 225
4 Der B egriff des Verwaltungs rechts Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit Gesetzliche Regelung im: Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVfG) Besonderes Verwaltungsrecht Fachspezifische Regelung für spezielle Tätigkeiten der Verwaltung z.b. Kommunalrecht, Baurecht, Polizeirecht, Umweltrecht, Gewerberecht, etc. Gesetzliche Regelung z.b. im: BauGB, PAG, GO, NatSchG, GewO, etc. 226
5 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/ Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien 5 Prinzipien des Rechtsstaats 6 Grundrechte 3. Teil: Verwaltungsrecht 7 Verwaltung und Verwaltungsrecht 8 Rechtsbindung der Verwaltung 9 Das Verwaltungshandeln Gliederung 10 Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung 11 Gerichtlicher Rechtsschutz 227
6 Der Begriff der Verwaltung Verwaltung im - formellen Sinn - materiellen Sinn - organisatorischen Sinn 228
7 Bürger 229
8 Verwaltungsträger Freistaat Bayern Organ (Behörde) Landratsamt Bamberg Organwalter Regierungsamtmann Emsig Bürger Herr Bamberger 230
9 Begriff der Behörde: im organisatorischen Sinn: organisatorische Einheit eines Verwaltungsträgers z.b. Bundesministerium der Verteidigung als organisatorische Einheit des Verwaltungsträgers Bund im funktionellen Sinn: jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt ( 1 IV VwVfG) z.b. auch privatrechtliche organisierte Stadtwerke-GmbH oder Beliehener (TÜV- Prüfer) Begriff des Amtes : Zuständigkeitsbereich eines Amtsträgers 231
10 Aufsicht (z.b. Art. 108 ff. BayGO) Fachaufsicht innerhalb eines Verwaltungsträgers Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einer Entscheidung Mittel: Informationsrecht Weisungsrecht Selbsteintritt andere Mittel Rechtsaufsicht v.a. zwischen Staat und Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung nur Kontrolle der Rechtmäßigkeit Mittel: Informationsrecht Anzeige- und Genehmigungsvorbehalt Beanstandung Ersatzvornahme 232
11 unmittelbare Staatsverwaltung mittelbare Staatsverwaltung Bundesverwaltung Landesverwaltung Jur. Personen des ö.r. Private bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG) je nach Bundesland verschieden 233
12 Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung (Bsp.Bayern) Oberste Landesbehörden Bayerische Staatsregierung Fachministerien Landesoberbehörden Mittelstufe Bezirksregierungen Unterstufe Landratsämter / kreisfreie Städte 234
13 mittelbare Staatsverwaltung Jur. Personen des ö.r. Körperschaften d. ö. R. Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) Personalkörperschaften (Ärzte-, Handwerkskammern, Uni, etc.) Realkörperschaften (z.b. IHK) Verbandskörperschaften (kommunale Zweckverbände) Anstalten d. ö. R. Stiftungen d. ö. R. Private Beliehene (z.b. Bezirksschornsteinfeger, TÜV- Sachverständige, Notare, Flug- und Schiffskapitäne, Toll Collect) Abgrenzung zu: Verwaltungshelfer Erfüllungsgehilfe 235
14 Ordnungsverwaltung Fall 1: Maßnahmen der Gefahrenabwehr Im Landkreis L sind eine Reihe von Erkrankungen aufgetreten, als deren Ursache Endiviensalat vermutet wird. Der Landrat R lässt daher im Rundfunk verkünden, dass der Verkauf von Endiviensalat in L verboten sei und sämtlicher Endiviensalat eingezogen und vernichtet werde. Auch der Endiviensalat des Gemüsehändlers A wird vernichtet. A möchte wissen, ob die Maßnahme rechtmäßig war, und ferner Entschädigung für den Salat. (BVerwGE 12, 87) Fall 2: Gaststättengenehmigung A möchte eine Diskothek betreiben. Das Gewerbeaufsichtsamt verweigert ihm eine Gaststättenerlaubnis, weil A wegen Drogenhandels und Förderung der Prostitution vorbestraft sei. Zu Recht? Fall 3: Aufhebung und Einschränkung von Genehmigungen Die K-AG betreibt ein genehmigtes Kohlekraftwerk. Nach Einführung schärferer umweltrechtlicher Bestimmungen hebt die zuständige Behörde die Genehmigung der K-AG auf. 236
15 Leistungsverwaltung Fall 4: Subventionsanspruch K möchte eine Subvention für den Ausbau einer Werft in Stralsund nach dem Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) sowie Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Ferner beantragt K die Zuweisung von Mitteln, die im Landeshaushalt für die Unterstützung notleidender Betriebe bereitgestellt worden sind. Fall 5: Kürzung der Ausbildungsplatzprämie M hat finanzielle Zuwendungen im Rahmen eines Programms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen erhalten. Bei vorzeitiger Beendigung ist ein Vorbehalt der Prüfung einer Kürzung vorgesehen. Lehrling L löst das Ausbildungsverhältnis vorzeitig auf. Die Behörde verfügt die Rückerstattung eines Teilbetrags, ohne weitere Ausführungen zur Sach- und Rechtslage. (VGH Mannheim, NVwZ 1983, 552) 237
16 D. Lenkungsverwaltung z.b. Bauleitplanung Landes- und Raumordnungsplanung Wirtschaftsförderung Lenkungsabgaben 238
Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008
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