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1 Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir der Hypo-Geschichte, die wir tagtäglich, ja stündlich in zig Medien zu hören bekommen, etwas Positives abgewinnen können, so ist das Einzige der Umstand, dass wir dank der Hypo die vielen Schwachstellen in unserem System erkennen können. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, diese Schwachstellen zu beseitigen. Was hier als Föderalismus gelebt wird, dass die einen Schulden machen, als gäbe es kein Morgen, ohne irgendein Verantwortungsgefühl, nämlich die Länder zum Teil, und der Bund dafür geradestehen und zahlen soll, das ist nicht der Föderalismus, den wir uns vorstellen. (Beifall beim Team Stronach.) Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, jeder in diesem Saal weiß, dass wir dringend Reformen brauchen, aber ich finde, es ist der absolut falsche Weg, so wie er in der Steiermark gegangen wird, wenn von oben herab Zwangsfusionierungen stattfinden, drübergefahren wird, weil man glaubt, der Bürger sei nicht mündig genug, um zu sehen, was notwendig ist und was nicht notwendig ist. Ich würde mir wünschen, dass der Bürger die volle Information erhält, volle Transparenz über die Finanzen erhält, weiß, wie viele Schulden seine Gemeinde hat, weiß, wie viele Schulden das Land hat, wie viele Schulden die ausgelagerten Gesellschaften haben, und auf einer reellen Basis entscheiden kann. Das ist der Weg, den wir uns vorstellen: gelebte Demokratie und nicht Drüberfahren! (Beifall beim Team Stronach.) Dass der Schuldenstand ja schon mehr als beängstigend ist, mit pro Erwerbstätigem, ich glaube, auch das ist jedem Einzelnen von uns bewusst. Deshalb sage ich, wir haben keine Zeit, wir alle gemeinsam müssen dringend eine Reform in die Wege leiten, eine Reform, die Zukunft hat und wo die Bürger miteingebunden sind. Herr Finanzminister, Sie haben die Harmonisierung angesprochen. Ich kann Ihnen sagen, damit treten Sie offene Türen bei uns ein. Selbstverständlich sind wir wie alle Fraktionen in diesem Haus für die Vereinheitlichung der Finanzen, für die Vergleichbarkeit. Und da gibt es entgegen der Aussage des Kollegen Krainer einen, nämlich betreffend Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts, den alle Oppositionsparteien unterstützt haben, aber leider die Regierungsparteien nicht.

2 Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / 2 So ist es in diesem Haus, dass oftmals alle vom Gleichen reden, alle das Gleiche wollen, aber wenn es zur Abstimmung kommt, dann doch nicht gleich entscheiden. Ich möchte Sie wirklich bitten, Herr Finanzminister, das in Ihrer Verantwortung so rasch wie möglich umzusetzen, weil das ist wichtig: Die Bürger brauchen Transparenz, brauchen eine reelle Entscheidungsgrundlage, damit wir Reformen einleiten können, damit wir ein effizientes, schlankes Verwaltungssystem in Österreich aufbauen können. Wir haben heute um 27 Prozent mehr Verwaltung pro Kopf als in Deutschland. Das ist nicht notwendig! Wir wissen, dass wir in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pensionen in den nächsten Jahren sehr, sehr viel Geld brauchen werden, und wir müssen irgendwo einsparen, wir müssen dringend einsparen dort, wo es um Verwaltung geht. Verwaltung darf niemals Selbstzweck sein (Beifall beim Team Stronach), sondern Verwaltung ist ausschließlich Service für die Bevölkerung, Service für die Bürger. Meine geschätzten Damen und Herren, ich bringe zwei Entschließungsanträge ein. Der erste Antrag lautet: der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors : Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors zuzuleiten, der zumindest folgende Punkte beinhaltet: Es wird ein öffentliches und tagesaktuelles Schulden-Monitoring eingerichtet, das für die Bürger/innen via Web-Portal jederzeit zugänglich ist. Der Schuldenmonitor verzeichnet die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften sowie aller relevanten Beteiligungen derselben. Der Schuldenmonitor ist u.a. derart gestaltet, dass sämtliche öffentliche Einrichtungen (inkl. ausgegliederter Unternehmungen) samt deren tatsächlichen Aushaftungen ausgewiesen werden, und

3 Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / 3 dass die finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes auf deren Schuldenwirksamkeit hin dargestellt werden. Der zweite Antrag lautet: der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Steuerzahlerschutzpaket zu schnüren, wodurch insbesondere folgende Eckpunkte verwirklicht werden sollen: Verfassungsrechtliche Schuldenbremse gepaart mit einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote; Unternehmerähnliche Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverletzungen für politische Funktions- und Mandatsträger; Insolvenzrecht für Banken; Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften; Vereinfachung der Regeln der Aufsicht und Konzentration auf materielle Themen (nicht Formalismen), sowie Vereinheitlichung, Weiterentwicklung und Vereinfachung des Haushaltsrechts. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.) Präsident Karlheinz Kopf: Die beiden von Frau Abgeordneter Ing. Dietrich eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung. Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

4 Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / 4 der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Strukturreform der Länder - dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen Die Schulden der Republik Österreich betragen derzeit schätzungsweise rund 237 Milliarden, wobei offizielle tagesaktuelle Berechnungen nicht vorhanden sind. Danach erhält jede/r Staatsbürger/in ungefragt Schulden in der Höhe von rund Für die Bevölkerung ist nur mit sehr großem Aufwand oder gar nicht nachvollziehbar, wie hoch beispielsweise der aktuelle Schuldenstand der Republik Österreich ist, woraus sich die Schulden zusammensetzen, wer die (Haupt-) Verursacher sind, wie der Tilgungsstand ist, wie hoch der Zinsendienst ist und welche Auswirkung bestimmte Vorhaben der Regierung auf die Entwicklung des Schuldenstandes haben. Insbesondere hinsichtlich der Verschuldung der Länder und der Gemeinden ist ein umfassender und rascher Informationszugang so gut wie gar nicht möglich. So müssten die Bürger/innen mühsam sämtliche Budgets und Rechnungsabschlüsse auswerten. Auch sind etwa die Schuldenstände der (Beteiligungs-)Gesellschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden über die jeweiligen veröffentlichten Budgets nicht zugänglich. Darüber hinaus ist die finanzpolitische Nachhaltigkeit der einzelnen Initiativen der Bundes- und Länderregierungen für die Bürger/innen nicht im Vorhinein ersichtlich. Die Wirkung der Finanzpolitik verspüren die Bürger/innen meist verspätet, aber dafür umso schmerzlicher. Im Sinne echter Transparenz muss den Bürger/innen die Möglichkeit geboten werden, sich umfassend, unbürokratisch, rasch und jederzeit über alle Aspekte des aktuellen Schuldenstandes der Republik Österreich samt Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und deren ausgelagerten Gesellschaften sowie sonstiger Beteiligungen informieren zu können. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

5 Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / 5 : Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors zuzuleiten, der zumindest folgende Punkte beinhaltet: Es wird ein öffentliches und tagesaktuelles Schulden-Monitoring eingerichtet, das für die Bürger/innen via Web-Portal jederzeit zugängig ist. Der Schuldenmonitor verzeichnet die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften sowie aller relevanten Beteiligungen derselben. Der Schuldenmonitor ist u.a. derart gestaltet, dass sämtliche öffentliche Einrichtungen (inkl. ausgegliederter Unternehmungen) samt deren tatsächlichen Aushaftungen ausgewiesen werden, und dass die finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes auf deren Schuldenwirksamkeit hin dargestellt werden. Der Schuldenmonitor wird vom Rechnungshof kontrolliert. Der Rechnungshof berichtet über seine Kontrolltätigkeit dem Nationalrat. der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Strukturreform der Länder - dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen Die Causa Hypo Alpe-Adria Bank International AG ist unstreitig als das größte Finanzdesaster der zweiten Republik einzuordnen, welches bereits diverse Finanzminister und Experten beschäftigt hat. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage muss gesagt werden, dass diese Personen der Problematik scheinbar nicht gewachsen waren. Das ist aus Steuerzahlersicht nicht zu rechtfertigen.

6 Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / 6 Die Bundesregierung hat sich nun entschieden, die Hypo Alpe-Adria Bank über eine Abbaugesellschaft abzuwickeln. Unklar ist derzeit, ob und inwieweit das Land Kärnten mit Mitteln des Zunftsfonds sowie insbesondere institutionelle Gläubiger mitzuzahlen haben. Mit Bayern soll nach Medienberichten ein Generalvergleich abgeschlossen werden, wenngleich diesbezügliche Verhandlungen nach Medienberichten noch nicht aufgenommen worden sein dürften. Trotz der dürftigen Informationslage ist schon jetzt klar, dass der von der Bundesregierung konkret eingeschlagene Lösungsweg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine erhebliche Belastung darstellt. Ebenso wichtig wie das Erreichen der für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler günstigsten Abwicklungslösung ist es, die richtigen Lehren aus der Causa Hypo Alpe- Adria für vergleichbare Fälle in der Zukunft zu ziehen. So muss beispielsweise ein Bankeninsolvenzrecht normiert werden, um zukünftig in vergleichbaren Insolvenzszenarien von Finanz0- und Kreditinstituten nach einem vorgegebenen Regelkatalog vorgehen zu können. Wie die Causa Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, ist ein Insolvenzrecht auch für die Gebietskörperschaften nötig. Auch muss als Konsequenz der Causa Hypo Alpe-Adria eine Haftung für grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen von politischen Funktions- und Mandatsträgern umgesetzt werden. Wie in der Privatwirtschaft müssen politische Verantwortungsträger klaren Regelungen unterliegen und entsprechend handeln und haften. Ansonsten soll die Zeit der Hypo- Wahrheit genutzt werden, um die Aufsichts- und Kontrollrechte zu konzentrieren und zu vereinfachen sowie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts zu erreichen. Darüber hinaus bedarf es Schutzmaßnahmen, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor weiteren Belastungen durch die Bundesregierung zu bewahren. Erst kürzlich überraschte die Bundesregierung die gutgläubigen Wählerinnen und Wähler mit einem 5,5 Milliarden Euro Steuer- und Abgabenpaket. Neben einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse ist daher eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote einzuführen. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden : Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Steuerzahlerschutzpaket zu schnüren, wodurch insbesondere folgende Eckpunkte verwirklicht werden sollen:

7 Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / 7 Verfassungsrechtliche Schuldenbremse gepaart mit einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote; Unternehmerähnliche Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverletzungen für politische Funktions- und Mandatsträger; Insolvenzrecht für Banken; Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften; Vereinfachung der Regeln der Aufsicht und Konzentration auf materielle Themen (nicht Formalismen), sowie Vereinheitlichung, Weiterentwicklung und Vereinfachung des Haushaltsrechts. Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. Bitte.

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