Formen progressiver Tarife, Ehegattensplitting

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Formen progressiver Tarife, Ehegattensplitting"

Transkript

1 Frage 1 Grafik 1 Formen progressiver Tarife, Ehegattensplitting ist progressiv, wenn die Stufen zunehmend schmal oder zunehmend hoch sind (dann steigt der Durchschnittssteuersatz allmählich an) innerhalb jeder Stufe sinkt der Durchschnittssteuersatz mit zunehmendem allerdings (innere Regression) in der Nähe der Sprungstellen gibt es Reihenfolgeumkehr ( steigt, Nettobetrag sinkt) Frage Grafik keine innere Regression, keine Reihenfolgeumkehr (weil keine Sprünge, nur Knicke) Frage 3 Forderungen: keine innere Regression und keine Reihenfolgeumkehr innere Regression: verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip wird verletzt, weil Steuerbetrag in jeder Stufe konstant, damit abnehmender Durchschnittssteuersatz innerhalb jeder Stufe mit konstantem T und t = T gilt in jeder Stufe: t = T Reihenfolgeumkehr: Frage 4 Anreizwirkungen steigendes Arbeitsangebot steigendes Einkommen; aber: Senkung des Nettoeinkommens Indivduen versuchen, Grenze nicht zu überschreiten wird verletzt, weil Steuerbetragsfunktion nicht stetig (weist Sprünge auf) Grafik 3 zur Visualisierung (nicht in Aufgabe verlangt) Stufe I: a 1 = = 0, 1 0 < T () = 0, 1 Stufe II: a = = 0, < T () = 0, 1 Stufe III: a 3 = = 0, < T () = 0, 4 1

2 Stufe IV: < T () = 0 Funktion der Steuerschuld: 0 = 0 0, 1 0 < T () = 0, 1( 1.000) < , 4 ( ) < < rationale Steuertechnik: Reihenfolgeumkehr und innere Regression Stufen I - III: keine innere Regression, weil Durchschnittssteuersatz konstant (Stufe I) bzw. steigend (Stufen II und III) T () = 0, 1( 1.000) t () = 0, 1 11, 1 t () = 11, T 3 () = 0, 4 ( ) t 3 () = 0, 4 t 3() = 4., ,.000 keine Reihenfolgeumkehr, weil Steuerbetragsfunktion stetig (keine Sprünge) Stufe IV: innere Regression, weil t = 500 Einkommen) Reihenfolgeumkehr, da Sprungstelle = T = und x = = T = und x = = 1; x = rationale Steuertechnik nicht durchgehend erfüllt < 0 (gleichbleibender Steuerbetrag bei steigendem

3 Frage 5 Individualbesteuerung: beide Ehepartner werden individuell mit ihrem eignen Einkommen besteuert (als wären sie nicht verheiratet); I( 1, ) = T ( 1 ) + T ( ) Haushaltsbesteuerung: beide Ehepartner werden als ein Steuersubjekt begriffen, die Summe der Einkommen wird dem Tarif unterworfen; H( 1, ) = T ( 1 + ) Ehegattensplitting: Verheiratete zahlen das Doppelte jenes Steuerbetrages, der nach dem Individualsteuertarif auf die Hälfte ihres gemeinsamen Einkommens entfällt, d.h. die beiden Einkommen werden aufaddiert und halbiert, der Betrag wird dem Steuertarif unterworfen, der sich ergebende Steuerbetrag wird verdoppelt; S( 1, ) = T [ ( 1+ ) ] Frage 6 Individualbesteuerung I(Y A, Y B ) = T (Y A ) + T (Y B ) = ay A b + ay B b = a(y A + Y B ) b b Haushaltsbesteuerung H(Y A, Y B ) = T (Y A + Y B ) = a(y A + Y B ) b Splitting b S(Y A, Y B ) = T [ (Y A+Y B ) ] = (a[ (Y A+Y B ) ] b) = a(y A + Y B ) b b gilt für alle Y A, Y B > b a GEB: die gemeinsame Steuer beider Partner soll nur von der Summe, nicht von der Verteilung abhängig sein (Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft mit einer Kasse) E( 1, ) = const. für alle 1, mit 1 + = const. ND: Zwei Ehepartner sollen nicht schärfer besteuert werden als zwei Unverheiratete, die über dasselbe Gesamteinkommen verfügen E( 1, ) T ( 1 ) + T ( ) für alle 1,

4 Individualbesteuerung Fallunterscheidung notwendig Fall 1: Y A, Y B > b a mit Y A + Y B = C folgt T = ac b GEB erfüllt, Verteilung irrelevant Fall : Y A oder Y B < b a und C = Y A + Y B > b a Bsp.: Y B = 0 Y A = C mit C > b a T = ac b Verteilung relevant, der Partner mit Y < b a kann nicht voll vom Freibetrag profitieren leisten beide Partner je die Hälfte des Einkommens, ist der daraus resultierende Steuerbetrag kleiner, als wenn ein Partner den Gesamtbetrag allein leistet T () > T () Grund dafür ist die Konvexität, die hier entsteht, weil ein Partner unter dem Freibetrag bleibt GEB nicht erfüllt ND ist per Definition erfüllt Haushaltsbesteuerung GEB erfüllt, denn beide werden als ein Steuersubjekt behandelt (es wird mit der Summe operiert), die Verteilung innerhalb des Haushaltes ist irrelevant wenn Y A + Y B = C, dann ist T = ac b für alle C > b ; sonst 0, unabhängig von der a Verteilung ND nicht erfüllt Steuern bei Individualbesteuerung T I = a(y A + Y B ) b Steuern bei Haushaltsbesteuerung T H = a(y A + Y B ) b es gilt T I < T H Splitting GEB erfüllt, weil S( 1, ) = T [ (Y A+Y B ) ] offensichtlich unabhängig von der Verteilung von Y A und Y B, solange Y A + Y B = C (Summenbildung) ND ist erfüllt konvexer Steuertarif Splittingvorteil (bzw. positiver Splittingeffekt) linearer Steuertarif mit FB und Y A, Y B > b a I(Y A, Y B ) = S(Y A, Y B ) linearer Steuertarif mit FB und Y A oder Y B < b a Splittingvorteil

5 Frage 7 konvexer Steuertarif führt bei Anwendung des Ehegattensplittings zu geringerem Steuerbetrag als Individualbesteuerung = T ( 1 ) + T ( ) S( 1, ) mit S = T [ ( 1+ ) ] = T (75.000) + T (0) T (37.500) = 0, 36[75.000] (0, 4[37.500] 880) = = = = = = T 1 = 0, = 0, 36(61.195) = , 0 T = 0, = 0, 1(13.805) 960 = 696, 60 T 1 + T = , 80 S( 1, ) = 1.40 (siehe a) Scheidung steuerlich nicht vorteilhaft, denn S( 1, ) < T S 1 + T S

Steuerfunktionen. 1. Steuern

Steuerfunktionen. 1. Steuern 1. Steuern Steuerfunktionen Der Staat erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Steuern. Es gibt direkte Steuern, die nicht überwälzbar sind (Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer)

Mehr

Progressionsarten, konvexe Steuertarife und Progressionsmaße

Progressionsarten, konvexe Steuertarife und Progressionsmaße Frage 1 1. direkt vs. indirekt Progressionsarten, konvexe Steuertarife und Progressionsmaße direkte Progression - Tarif mit steigenden Durchschnitts- und Grenzsteuersätzen, streng konvexer Tarif indirekte

Mehr

2. Grundlagen der Steuerlehre

2. Grundlagen der Steuerlehre 2. Grundlagen der Steuerlehre Silke Übelmesser LMU München SS 2010 2.Grundlagen der Steuerlehre 2.1 Prinzipien der Besteuerung 2.2 Steuertarife Literatur Homburg, S. (2010), Allgemeine Steuerlehre, 6.

Mehr

Fachgespräch. Individualbesteuerung die bessere Wahl für Geschlechtergerechtigkeit? Heinrich-Böll Stiftung,

Fachgespräch. Individualbesteuerung die bessere Wahl für Geschlechtergerechtigkeit? Heinrich-Böll Stiftung, Fachgespräch Individualbesteuerung die bessere Wahl für Geschlechtergerechtigkeit? Heinrich-Böll Stiftung, 18.02.2009 Katharina Wrohlich DIW Berlin 1 Status Quo: Gemeinsame Besteuerung mit Ehegattensplitting

Mehr

Einkommensteuertarif. Herleitung der Zahlenwerte

Einkommensteuertarif. Herleitung der Zahlenwerte Anhang D: Steuertarife in Deutschland Einommensteuertarif Herleitung der Zahlenwerte Prof Dr Andreas Pfeifer, Hochschule Darmstadt Februar 015 In diesem Beitrag wird erlärt, wie die Berechnungsformeln

Mehr

DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007

DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007 DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007 BLICK INS AUSLAND Alain Girard, Expert-comptable/Commissaire aux comptes, Paris Die Studie über die Berechnungsmethoden der Einkommensteuer

Mehr

Tarif für die Einkommenssteuer 2015

Tarif für die Einkommenssteuer 2015 Tarif für die ssteuer 2015 Gemäss Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 Änderung vom 22. Mai 2012 (Teilrevision) Gültig ab Steuerperiode 2015 Herausgeber Departement Finanzen und Ressourcen Kantonales Steueramt

Mehr

Das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuerveranlagung

Das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuerveranlagung Monatsbericht des BMF September 2005 Das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten 1 1 Einleitung...53 2 Entstehung des Splittingeffekts...53 2.1 Feststellung der Steuerbelastung

Mehr

Klausur zur Veranstaltung. Basismodul Finanzwissenschaft

Klausur zur Veranstaltung. Basismodul Finanzwissenschaft Klausur zur Veranstaltung Basismodul Finanzwissenschaft Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Dr. Silke Übelmesser Wintersemester 2013/2014 Vorname: Matrikelnr.:

Mehr

Die ökonomische Rolle des Staates, 4.Vorlesung. Von Steuertechnik bis Steuervermeidung

Die ökonomische Rolle des Staates, 4.Vorlesung. Von Steuertechnik bis Steuervermeidung 1 Die ökonomische Rolle des Staates, 4.Vorlesung Von Steuertechnik bis Steuervermeidung 2 Steuertechnik ist deshalb ein nicht zu vernachlässigender Aspekt, weil ja die - Wirkung und Wirksamkeit von Steuern

Mehr

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.-

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000

Mehr

Tarif für die Einkommenssteuer 2014

Tarif für die Einkommenssteuer 2014 Tarif für die ssteuer 2014 Gemäss Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 Änderung vom 22. Mai 2012 (Teilrevision) Gültig für Steuerperiode 2014 Herausgeber Departement Finanzen und Ressourcen Kantonales Steueramt

Mehr

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages Stellungnahme des DIW zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1513) im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1999 von Dieter Teichmann 2 Einleitung Nach

Mehr

2. Spezielle anwendungsrelevante Funktionen

2. Spezielle anwendungsrelevante Funktionen 2. Spezielle anwendungsrelevante Funktionen (1) Affin-lineare Funktionen Eine Funktion f : R R heißt konstant, wenn ein c R mit f (x) = c für alle x R existiert linear, wenn es ein a R mit f (x) = ax für

Mehr

Finanzwissenschaft II: Steuertechnik und Tariflehre

Finanzwissenschaft II: Steuertechnik und Tariflehre Finanzwissenschaft II: Steuertechnik und Tariflehre Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität

Mehr

Mikroökonomik. Das Budget. Harald Wiese. Universität Leipzig. Harald Wiese (Universität Leipzig) Das Budget 1 / 21

Mikroökonomik. Das Budget. Harald Wiese. Universität Leipzig. Harald Wiese (Universität Leipzig) Das Budget 1 / 21 Mikroökonomik Das Budget Harald Wiese Universität Leipzig Harald Wiese (Universität Leipzig) Das Budget 1 / 21 Überblick über die Haushaltstheorie Budget Kap. B Präferenzen Kap. C Haushaltsoptimum Kap.

Mehr

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Weisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen (Teilsatzverfahren)

Mehr

Wiederholungsklausur zur Veranstaltung. Basismodul Finanzwissenschaft

Wiederholungsklausur zur Veranstaltung. Basismodul Finanzwissenschaft Wiederholungsklausur zur Veranstaltung Basismodul Finanzwissenschaft Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Dr. Silke Übelmesser Wintersemester 2012/2013 Vorname:

Mehr

Steuertipp: Das Faktorverfahren

Steuertipp: Das Faktorverfahren Steuertipp: Das Faktorverfahren Alternative zur Steuerklassenkombination III/V Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Steuerabteilung Liebe Bürgerinnen und Bürger! An dieser Stelle möchte ich Sie auf

Mehr

Mietinteressent A B C D E F G H Vorbehaltspreis a) Im Wettbewerbsgleichgewicht beträgt der Preis 250.

Mietinteressent A B C D E F G H Vorbehaltspreis a) Im Wettbewerbsgleichgewicht beträgt der Preis 250. Aufgabe 1 Auf einem Wohnungsmarkt werden 5 Wohnungen angeboten. Die folgende Tabelle gibt die Vorbehaltspreise der Mietinteressenten wieder: Mietinteressent A B C D E F G H Vorbehaltspreis 250 320 190

Mehr

1214/A XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Antrag

1214/A XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Antrag 1214/A XXIV. GP - Initiativantrag 1 von 5 1214/A XXIV. GP Eingebracht am 07.07.2010 Antrag der Abgeordneten Strache, Weinzinger, Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend ein Bundesgesetz, mit dem

Mehr

Finanzwissenschaft II

Finanzwissenschaft II LEHRSTUHL FÜR FINANZWISSENSCHAFT Teilklausur zur Veranstaltung Finanzwissenschaft II im Modul SVWL III des Studiengangs MA Volkswirtschaftslehre (15.02.2011) Wintersemester 2010/2011 Name:... Vorname:...

Mehr

Die Besteuerung von Ehegatten und Familien

Die Besteuerung von Ehegatten und Familien Kapitel 6 Die Besteuerung von Ehegatten und Familien Dieses Kapitel enthält eine erste steuerpolitische Anwendung. Dazu benötigen wir neben einigen Grundbegriffen der Steuertariflehre im wesentlichen nur

Mehr

Diplomprüfung für Volkswirte und Betriebswirte nach dem Wintersemester 2001/02 (DPO-94) - FINANZWISSENSCHAFT - (Prof. Buchholz / Prof.

Diplomprüfung für Volkswirte und Betriebswirte nach dem Wintersemester 2001/02 (DPO-94) - FINANZWISSENSCHAFT - (Prof. Buchholz / Prof. Diplomprüfung für Volkswirte und Betriebswirte nach dem Wintersemester 2001/02 (DPO-94) - FINANZWISSENSCHAFT - (Prof. Buchholz / Prof. Wiegard) Es sind zwei Aufgaben zu bearbeiten, die aus unterschiedlichen

Mehr

Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer

Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Agnes Fischl, Michael Lettl und Dr. Ulrike Tremel, Unterhaching Im Heft

Mehr

Fachhochschule Bochum Fachhochschule Münster Fachhochschule Südwestfalen

Fachhochschule Bochum Fachhochschule Münster Fachhochschule Südwestfalen Fachhochschule Bochum Fachhochschule Münster Fachhochschule Südwestfalen Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft Prof. Dr. rer. nat. habil. J. Resch Teilprüfung: Mathematik 1 (Modul) Termin: Februar

Mehr

Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs

Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften Forschungsstelle Marktorientiertes Steuersystem Leiter: Prof. Dr. Manfred Rose Heidelberg im Januar 2014 Post und Nachrichten bitte an: Post und Prof.

Mehr

Finanzierung aus Einkommensteuern

Finanzierung aus Einkommensteuern Finanzierung aus Einkommensteuern Aus welchen Einnahmen und Einsparungen kann ein Grundeinkommen finanziert werden? Einnahmen: - Steuern und Abgaben auf Einkommen (oder auf Verbrauch, Vermögen,...) Mit

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7212 18. Wahlperiode 07.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich 3.06 Stand am 1. Januar 2007 Rentenvorausberechnung Auskunft über zu erwartende Rente 1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge.

Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge. Selbstständige BasisVorsorge Privatkunden Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge. Der Staat greift Ihnen mal nicht in die Tasche. Sondern unter die Arme. Während Arbeitnehmern

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

Mathematik Vorkurs WS 15/16 FB III

Mathematik Vorkurs WS 15/16 FB III M Mathematik Vorkurs WS 15/16 FB III Mathe Online Kurs Hier mit seinem Namen und seiner Normalen email Adresse registrieren Mathe Online Kurs Auf Nachfrage biete ich Termine an, an denen ich Probleme bzw.

Mehr

Kalte Progression die heimliche Steuererhöhung

Kalte Progression die heimliche Steuererhöhung Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Einkommenssteuer 09.12.2016 Lesezeit 2 Min Kalte Progression die heimliche Steuererhöhung Weil die Inflation die Steuerprogression verschärft,

Mehr

Die Wahl der Bemessungsgrundlage:

Die Wahl der Bemessungsgrundlage: Die Wahl der Bemessungsgrundlage: Einkommen, Konsum, ökologische BMGL A) Die Einkommensteuer BLANKART (2003, Teile aus Kap. 12, Die Einkommensteuer) GENSER, Bernd (1999), Konsumorientierung Realisierungschancen

Mehr

STELLUNGNAHME 16/3390 A26. Dr. Katharina Wrohlich DIW Berlin Mohrenstraße Berlin

STELLUNGNAHME 16/3390 A26. Dr. Katharina Wrohlich DIW Berlin Mohrenstraße Berlin 16 STELLUNGNAHME 16/3390 A26 Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Enquetekommission V zur Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für Familien/Nachteilsausgleich

Mehr

Probeklausur zur Mikroökonomik I

Probeklausur zur Mikroökonomik I Prof. Dr. Robert Schwager Sommersemester 2005 Probeklausur zur Mikroökonomik I 08. Juni 2005 Name: Matrikelnr.: Bei Multiple-Choice-Fragen sind die zutreffenden Aussagen (wahr bzw. falsch) anzukreuzen.

Mehr

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze. MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person

Mehr

Familienbesteuerung. entsprechenden Fall anklicken. Fall 1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall 5. Fall 6. Fall 7. Fall 8. Fall 9. Fall 10.

Familienbesteuerung. entsprechenden Fall anklicken. Fall 1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall 5. Fall 6. Fall 7. Fall 8. Fall 9. Fall 10. Dienststelle Steuern Kanton Luzern Familienbesteuerung Tarife / kinderspezifische Besteuerung und Abzüge (Staats- und Gemeindesteuern) Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung (ab Steuerperiode

Mehr

Einkommensteuerstatistik

Einkommensteuerstatistik VI. Lohn und Einkommensteuerstatistik Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Wintersemester 2011/2012 1 Gliederung Abgaben Theorie der optimalen Besteuerung Die deutsche Einkommensteuer Flat-Tax Steuern

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 2 GZ. RV/1927-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., A.StraßeX, vom 11. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20,

Mehr

Länge eines Vektors und Abstand von zwei Punkten 2. 4 = 6. Skalarprodukt und Winkel zwischen Vektoren

Länge eines Vektors und Abstand von zwei Punkten 2. 4 = 6. Skalarprodukt und Winkel zwischen Vektoren Länge eines Vektors und Abstand von zwei Punkten Aufgabe Bestimme die Länge des Vektors x. Die Länge beträgt: x ( ) =. Skalarprodukt und Winkel zwischen Vektoren Aufgabe Es sind die Eckpunkte A(; ), B(

Mehr

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

SYMPOSIUM FAMILIENVERMÖGENSRECHT

SYMPOSIUM FAMILIENVERMÖGENSRECHT SYMPOSIUM FAMILIENVERMÖGENSRECHT Daniel Bähler Fürsprecher, Oberrichter, Bern INHALT (1) I. VORBEMERKUNG II. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER DIREKTEN STEUERN III. STEUERN IN UNTERHALTSSITUATIONEN IV. STEUERLICHE

Mehr

Arbeitsmarktökonomie. Fragestunde. Universität Basel HS 2014 Christoph Sajons, Ph.D.

Arbeitsmarktökonomie. Fragestunde. Universität Basel HS 2014 Christoph Sajons, Ph.D. Arbeitsmarktökonomie Fragestunde Universität Basel HS 2014 Christoph Sajons, Ph.D. 1 Heute A. Ganz kurz: Empirie Migration B. Allgemeines zur Klausur C. Fragen 2 A. Empirie Migration Siehe Do- und Log-file

Mehr

EINKOMMEN UND VERMÖGEN DER WINTERTHURER "HAUSHALTE"

EINKOMMEN UND VERMÖGEN DER WINTERTHURER HAUSHALTE EINKOMMEN UND VERMÖGEN DER WINTERTHURER "HAUSHALTE" Staatssteuerdaten - im Vergleich zum Kanton Zürich nach Steuertarif und Alter Guido Brunner Fachstelle Statistik und Grundlagen 9000 8000 7000 339 Grundtarif

Mehr

IV. Berechnungstabelle zu 57 des Steuergesetzes

IV. Berechnungstabelle zu 57 des Steuergesetzes 123 IV. Berechnungstabelle zu 57 des Steuergesetzes ssteuertarife 1 Die beträgt für eine Steuerperiode 0,0% der ersten 9 100. 4,5% der nächsten 3 900. 0,5% der nächsten 2 000. 5,0% der nächsten 38 100.

Mehr

Korrelation (II) Korrelation und Kausalität

Korrelation (II) Korrelation und Kausalität Korrelation (II) Korrelation und Kausalität Situation: Seien X, Y zwei metrisch skalierte Merkmale mit Ausprägungen (x 1, x 2,..., x n ) bzw. (y 1, y 2,..., y n ). D.h. für jede i = 1, 2,..., n bezeichnen

Mehr

Politische Gemeinde. Feuerschutzreglement

Politische Gemeinde. Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Feuerschutzreglement vom 23. Mai 2005 - 2 - Der Gemeinderat Mels erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Art. 1 der Vollzugsverordnung

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

Aufgabe 1 (23 Punkte)

Aufgabe 1 (23 Punkte) Aufgabe 1 (23 Punkte) Betrachtet werden zwei Personen 1 und 2, die in einer Wohngemeinschaft leben, mit den folgenden Nutzenfunktionen: sowie u 1 (x 1, G) = x 1 G u 2 (x 2, G) = x 2 G x 1 beziehungsweise

Mehr

Modigliani/Miller (MM) Theorem. Alexander Kall Finanzwirtschaft 7. Semester

Modigliani/Miller (MM) Theorem. Alexander Kall Finanzwirtschaft 7. Semester Modigliani/Miller (MM) Theorem Alexander Kall Finanzwirtschaft 7. Semester Überblick Grundlagen 1. These Arbitragebeweis 2. These 3. These Grundlagen EK als Marktwert des Eigenkapitals (Aktien) FK als

Mehr

Thesenpapier zur Zukunft des Ehegattensplittings

Thesenpapier zur Zukunft des Ehegattensplittings Im Vorfeld der Bundestagswahl im Herbst 2013 rückt die Frage nach der Zukunft und den Effekten des Ehegattensplittings erneut in den Mittelpunkt der politischen Debatte. Diskutiert werden dabei insbesondere

Mehr

Nr Ralph Brügelmann Die Einkommensteuer. In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft

Nr Ralph Brügelmann Die Einkommensteuer. In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Nr. 124 Ralph Brügelmann Die Einkommensteuer In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Inhalt 1. Ein bisschen Grundlagenwissen 1 2. Der Einkommensteuertarif ein Fall für den Matheunterricht 4

Mehr

Klausur zur Veranstaltung. Steuerpolitik. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Werner Sinn 4. August 2009, 16.30-18.30 Uhr. Name:... Vorname:...

Klausur zur Veranstaltung. Steuerpolitik. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Werner Sinn 4. August 2009, 16.30-18.30 Uhr. Name:... Vorname:... Klausur zur Veranstaltung Steuerpolitik Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Werner Sinn 4. August 2009, 16.30-18.30 Uhr Name:... Vorname:... Matrikelnummer:... Semester:... Es sind alle Aufgaben zu bearbeiten! Bearbeitungszeit:

Mehr

Vorlesungsfolien

Vorlesungsfolien nstitut für Allgemeine Wirtschaftsforschung Abteilung Sozialpolitik: rof. Dr. G. Schulze Jahreskurs Mikroökonomie Teil WS03/04 Vorlesungsfolien 04.2.2003 Nicholson, Walter, Microeconomic Theory Kapitel

Mehr

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung

Mehr

Präsidium des Nationalrates Parlament Wien 1010 Wien Klagenfurt, am 26. Juli 2007

Präsidium des Nationalrates Parlament Wien 1010 Wien Klagenfurt, am 26. Juli 2007 36/SN-77/ME XXIII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Dipl. Ing. Dieter Mack Neptunweg 4 / 25 9020 Klagenfurt Tel: 0463-24 56 02 dmack@edu.uni-klu.ac.at Präsidium des Nationalrates

Mehr

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

Vorkurs Mikroökonomik

Vorkurs Mikroökonomik Vorkurs Mikroökonomik Das Budget Harald Wiese Universität Leipzig WS 2015/2016 Harald Wiese (Universität Leipzig) Das Budget WS 2015/2016 1 / 20 Gliederung Vorkurse I Kapitel beziehen sich auf das Lehrbuch:

Mehr

Ergänzungen zum Buch

Ergänzungen zum Buch Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen

Mehr

Übungsaufgaben zu Kapitel 6: Finanzmärkte und Erwartungen

Übungsaufgaben zu Kapitel 6: Finanzmärkte und Erwartungen Kapitel 6 Übungsaufgaben zu Kapitel 6: Finanzmärkte und Erwartungen Übungsaufgabe 6-1a 6-1a) Welche Typen von Zinsstrukturkurven kennen Sie? Stellen Sie die Typen graphisch dar und erläutern Sie diese.

Mehr

JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN

JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Professur für VWL II Wolfgang Scherf Das Ehegattensplitting ist kein Steuervorteil Erschienen in: Wirtschaftsdienst 1999/I, S. 27 34 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

MERKBLATT STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN DER EHESCHLIEßUNG

MERKBLATT STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN DER EHESCHLIEßUNG MERKBLATT STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN DER EHESCHLIEßUNG Inhalt I. Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft II. Steueroptimale Heirat III. Einkommensteuerliche Vorteile IV. Auswirkungen auf andere Steuern

Mehr

Unternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Finanzierungsneutralität

Unternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Finanzierungsneutralität sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Finanzierungsneutralität Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Grenzbelastung der Arbeitnehmer

Grenzbelastung der Arbeitnehmer Grenzbelastung der Arbeitnehmer Die höchste Last trifft in Österreich jene mittleren Einkommen, für die Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer gezahlt werden. Der seit 2005 geltende Steuertarif sieht

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Vilters-Wangs Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Feuerschutzreglement Der Gemeinderat Vilters-Wangs erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56

Mehr

Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge

Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Musterlösungen KMU-Finanzeperte Modul 10 Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Prüfungseperte: Paul Biffiger 1. Juli 2008 Prüfungsmodus Prüfungsdauer Punktemaimum: Erlaubte Hilfsmittel: schriftliche

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

Projektbericht. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung. Entlastungseffekte ausgewählter Einkommensteuertarifsenkungen

Projektbericht. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung. Entlastungseffekte ausgewählter Einkommensteuertarifsenkungen Projektbericht Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Entlastungseffekte ausgewählter Einkommensteuertarifsenkungen Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Anschluss

Mehr

Teil A Multiple Choice (18 Punkte)

Teil A Multiple Choice (18 Punkte) Teil Multiple hoice (18 Punkte) 6 ufgaben Multiple hoice je 3 Punkte. ür jede richtige Markierung oder Nichtmarkierung werden 0,5 Punkte vergeben, für jede falsche oder fehlende Markierung 0,5 Punkte abgezogen.

Mehr

Ehegattensplitting. Das. Information

Ehegattensplitting. Das. Information Information Das Ehegattensplitting Expertise für das Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Das Ehegattensplitting Kurzexpertise

Mehr

Übungen Teil 1: Weltbevölkerung, Armut, ICT, Lorenzkurve & Gini, Equity. Die Besprechung dieses Übungsblattes findet am Mittwoch, den

Übungen Teil 1: Weltbevölkerung, Armut, ICT, Lorenzkurve & Gini, Equity. Die Besprechung dieses Übungsblattes findet am Mittwoch, den Übungen Teil 1: Weltbevölkerung, Armut, ICT, Lorenzkurve & Gini, Equity Allgemeine Informationen Die Übungen finden in 14-tägigem Rhythmus statt abweichende Termine werden in der Vorlesung und auf der

Mehr

Finanzwissenschaft I Vorlesung im Wintersemester 11/12

Finanzwissenschaft I Vorlesung im Wintersemester 11/12 Finanzwissenschaft I Vorlesung im Wintersemester 11/12 Dr. C. Roppel Lehrauftrag der Universität Trier 1 / 52 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 1 Grundlagen der Besteuerung Einnahmen Steuern Steuertarife Klassifizierungsmöglichkeiten

Mehr

Arbeitsblatt: Finanzplanung

Arbeitsblatt: Finanzplanung Arbeitsblatt: Finanzplanung 1) Kapazität Worin besteht Ihre Kapazität? Wie viel von Ihren Produkten/Dienstleistungen können Sie maximal herstellen/verkaufen? Das hängt sehr vom Geschäftsmodell ab: Wenn

Mehr

Übungsaufgaben zur Analysis

Übungsaufgaben zur Analysis Serie Übungsaufgaben zur Analysis. Multiplizieren Sie folgende Klammern aus: ( + 3y)( + 4a + 4b) (a b )( + 3y 4) (3 + )(7 + y) + (a + b)(3 + ). Multiplizieren Sie folgende Klammern aus: 6a( 3a + 5b c)

Mehr

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Vorbildlich: Die LVM sorgt für niedrige Beiträge auch im Alter Durch eine vorausschauende Beitragskalkulation

Mehr

Solidarische Bürgerversicherung

Solidarische Bürgerversicherung Solidarische Bürgerversicherung zukunftsfähig und gerecht Dr. Sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Der Weg des Geldes im Gesundheitswesen KV Ärzte Apotheke GKV- Versicherte

Mehr

SVWL IV-Klausur zur Veranstaltung. Finanzwissenschaft II

SVWL IV-Klausur zur Veranstaltung. Finanzwissenschaft II SVWL IV-Klausur zur Veranstaltung Finanzwissenschaft II Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock Lehrstuhl für Finanzwissenschaft Prof. Dr. Robert Fenge Wintersemester

Mehr

Übungsaufgaben zur Vorlesung Unternehmensbewertung und Steuern

Übungsaufgaben zur Vorlesung Unternehmensbewertung und Steuern Übungsaufgaben zur Vorlesung Unternehmensbewertung und Steuern Univ. Prof. Dr. Dr. Andreas Löffler letzte Änderung am 7. Februar 2009 Für die Anwendungen der in der Vorlesung vermittelten Theorie ist häufig

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalgewinnen

Die Besteuerung von Kapitalgewinnen Die Besteuerung von Kapitalgewinnen Motivation Wissenschaftliche und politische Diskussion Status Quo in Österreich Argumente Pro und Contra Diskussion im Spannungsfeld Gerechtigkeit und Effizienz Das

Mehr

Projektbericht. Evaluation des Vorschlags der FDP vom 13. April 2010 für einen Stufentarif der Einkommensteuer. Endbericht. Projekt im Auftrag der FDP

Projektbericht. Evaluation des Vorschlags der FDP vom 13. April 2010 für einen Stufentarif der Einkommensteuer. Endbericht. Projekt im Auftrag der FDP Projektbericht Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Evaluation des Vorschlags der FDP vom 13. April 2010 für einen Stufentarif der Einkommensteuer Endbericht Projekt im Auftrag der

Mehr

Die neue Weisung berücksichtigt die Teilrevisionen des Steuergesetzes vom 25. August 2003 und vom 25. April 2005, in Kraft seit dem 1. Januar 2006.

Die neue Weisung berücksichtigt die Teilrevisionen des Steuergesetzes vom 25. August 2003 und vom 25. April 2005, in Kraft seit dem 1. Januar 2006. Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 20/002 Sozialabzüge Steuertarif Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife (vom 18. Dezember 2009) A. Vorbemerkungen Seit dem Inkrafttreten des Steuergesetzes

Mehr

Das deutsche Steuer Transfer System und seine Anreizwirkungen bezüglich des Arbeitsangebots von Frauen

Das deutsche Steuer Transfer System und seine Anreizwirkungen bezüglich des Arbeitsangebots von Frauen Katharina Wrohlich Das deutsche Steuer Transfer System und seine Anreizwirkungen bezüglich des Arbeitsangebots von Frauen 1. Gender Studies Tagung des DIW Berlin 9.10.2012 Einleitung Zwei Leitfragen: 1.

Mehr

Statistik II Übung 1: Einfache lineare Regression

Statistik II Übung 1: Einfache lineare Regression Statistik II Übung 1: Einfache lineare Regression Diese Übung beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem Lohneinkommen von sozial benachteiligten Individuen (16-24 Jahre alt) und der Anzahl der

Mehr

Kapitaleinkommen. Einheit 9. Karin Mayr

Kapitaleinkommen. Einheit 9. Karin Mayr Besteuerung von Kapitaleinkommen IK Steuern und Staatsausgaben Einheit 9 Karin Mayr Soll Kapitaleinkommen besteuert werden? Äquivalenzüberlegungen Äquivalenz von: - proportionaler Konsumsteuer - proportionaler

Mehr

Angebot. Vorlesung Bauwirtschaft Angebot = Wie viel bietet ein Unternehmen bei unterschiedlichen Preisen an? Preis.

Angebot. Vorlesung Bauwirtschaft Angebot = Wie viel bietet ein Unternehmen bei unterschiedlichen Preisen an? Preis. Angebot Vorlesung Bauwirtschaft 9.11.24 Angebot = Wie viel bietet ein Unternehmen bei unterschiedlichen Preisen an? Preis Bietet ein Unternehmen bei höheren Preisen mehr an? Ab welchem Preis wird angeboten?

Mehr

Solidarische Einfachsteuer

Solidarische Einfachsteuer 24,0-1,0 6,0% -0,3% 5,8% Einnahmen in Mrd. Euro 10,9 Absturz der Körperschaftsteuer 23,6 5,5% 15,4 5,0% -0,4-0,1% 2,9 0,6% 8,3 1,9% 12,5 2,8% 1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 Quelle: Quelle: Steuerschätzung

Mehr

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer Steuerspirale 2008 Steuereinnahmen 561,2 Milliarden davon in Mio. 1) Grunderwerbsteuer 5.728 Erbschaftsteuer 4.771 Zölle 4.002 Branntweinsteuer 2.129 Lotteriesteuer 1.524 Kaffeesteuer 1.008 Stromsteuer

Mehr

Reglement über die Festlegung der Betreuungspauschale

Reglement über die Festlegung der Betreuungspauschale Reglement über die Festlegung der Betreuungspauschale Kinderkrippe Zollikerberg, Neuweg 10, 8125 Zollikerberg, Telefon 044 / 391 77 60, Fax 044 / 391 77 80 www.kinderkrippe-zollikerberg.ch, info@kinderkrippe-zollikerberg.ch

Mehr

Stellungnahme zur Anhörung des Bundestages am 19. März 2012

Stellungnahme zur Anhörung des Bundestages am 19. März 2012 Freie Universität Berlin, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft Boltzmannstr. 20, 14195 Berlin Prof. Dr. Dr. Giacomo Corneo Institut für Öffentliche Finanzen und Sozialpolitik Boltzmannstr. 20 D-14195 Berlin

Mehr

Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit

Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Hamburger Allianz für Familien, Veranstaltung am 27.05.2015 Dr. Carmen Krawetzki, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Gesetzliche Grundlage Gesetz

Mehr

Prof. Dr. Gisela Färber Gleichstellungsaspekte beim Lohnsteuerkartenverfahren

Prof. Dr. Gisela Färber Gleichstellungsaspekte beim Lohnsteuerkartenverfahren Prof. Dr. Gisela Färber Gleichstellungsaspekte beim Lohnsteuerkartenverfahren Vortrag im Rahmen der Tagung Gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung und Wirkungsanalysen Beispiele und Erfahrungen des

Mehr

a b b 1 b 2 bzgl. einer ONB (Orthonormalbasis) heißt der a 2 b 3 a 3 b 2 a 3 b 1 a 1 b b 3 a 1 b 2 a 2 b 1

a b b 1 b 2 bzgl. einer ONB (Orthonormalbasis) heißt der a 2 b 3 a 3 b 2 a 3 b 1 a 1 b b 3 a 1 b 2 a 2 b 1 VIII. Vektor- und Spatprodukt ================================================================== 8.1 Das Vektorprodukt -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

2 Einordnung in Lohnsteuerklassen

2 Einordnung in Lohnsteuerklassen TK Lexikon Arbeitsrecht Steuerklassen 2 Einordnung in Lohnsteuerklassen 2.1 Steuerklasse I (alleinstehend, getrennt lebend) HI2264847 HI2812273 Die Steuerklasse I gilt für alleinstehende Arbeitnehmer,

Mehr

Normalengleichungen. Für eine beliebige m n Matrix A erfüllt jede Lösung x des Ausgleichsproblems Ax b min die Normalengleichungen A t Ax = A t b,

Normalengleichungen. Für eine beliebige m n Matrix A erfüllt jede Lösung x des Ausgleichsproblems Ax b min die Normalengleichungen A t Ax = A t b, Normalengleichungen Für eine beliebige m n Matrix A erfüllt jede Lösung x des Ausgleichsproblems Ax b min die Normalengleichungen A t Ax = A t b, Normalengleichungen 1-1 Normalengleichungen Für eine beliebige

Mehr

Einführung in die Finanzwissenschaft

Einführung in die Finanzwissenschaft Einführung in die Finanzwissenschaft Lösung zum Übungsblatt 5 Torben Klarl Universität Augsburg 4. Juni 2013 Torben Klarl (Universität Augsburg) Einführung in die Finanzwissenschaft 4. Juni 2013 1 / 9

Mehr

Makroökonomie I: Vorlesung # 2 Wirtschaftswachstum, I

Makroökonomie I: Vorlesung # 2 Wirtschaftswachstum, I Makroökonomie I: Vorlesung # 2 Wirtschaftswachstum, I Makro I/Vorlesung Nr. 2 1 MAKRO I: Vorlesung Nr. 2 1. Zusammenfassung der letzten Vorlesung 2. Stylisierte Fakten des wirtschaftlichen Wachstums 3.

Mehr