Finanzwissenschaft I Vorlesung im Wintersemester 11/12

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1 Finanzwissenschaft I Vorlesung im Wintersemester 11/12 Dr. C. Roppel Lehrauftrag der Universität Trier 1 / 52

2 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 1 Grundlagen der Besteuerung Einnahmen Steuern Steuertarife Klassifizierungsmöglichkeiten Literatur Kapitel 1 2 / 52

3 Einnahmen Finanzierungstechnisches Problem: Die Funktion der öffentlichen Einnahmen besteht darin, die Abwicklung der Ausgaben finanziell zu ermöglichen und eine zielkonforme Finanzierung sicher zu stellen Zielkonforme Finanzierung: Allokationspolitisches Ziel: Durch partielle Be- oder Entlastungen werden Substitutionseffekte hervorgerufen Bsp.: Einnahmen entstehen durch 1. unmittelbare Beteiligungen am Marktprozess und durch 2. hoheitliche Zwänge 3 / 52

4 Einnahmen 1. Beteiligungen am Marktprozess Erwerbseinkünfte: Strukturveränderungen: Beruhen auf freiwilligen Aktionen der Käufer und Kreditgeber; der Staat muss sich an die Marktbedingungen anpassen 4 / 52

5 Einnahmen 2. Hoheitliche Zwangseingriffe (Abgaben) Abgaben Steuern Gebühren Beiträge --muss jeder leisten, der bestimmten Tatbstand erfüllt - keinen Anspruch auf (ind.) Gegenleistung - keine Zweckbindung - Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein Bsp.: Einkommensteuer - direkter Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung - individuelle Kostendeckung Bsp.: - Verwaltungsgebühren - Benutzungsgebühren - Leistungsangebot liegt vor - Zahlung unabh. von Inanspruchnahme - gruppenmäßige Kostendeckung - Ausschluss der Nutzung erfolgt gruppenmäßig Bsp.: Krankenkassenbeitrag 5 / 52

6 Einnahmen Grundsteuer: 10,807 Gewerbesteuer: 41,037 Kraftfahrzeugsteuer: 8,842 Abbildung 1: Steuereinnahmen 2008 Sonstige: 79,798 Lohnsteuer: 141,895 Grunderwerbsteuer: 5,728 Erbschaftsteuer: 4,771 Soli: 13,146 Energiesteuer: 39,248 Tabaksteuer: 13,575 Versicherungssteuer: 10,478 Körperschaftsteuer: 15,868 Steuern vom Umsatz: 176,989 6 / 52

7 Einnahmen Abbildung 2: Steuer- und Abgabenquoten (2005) 7 / 52

8 Einnahmen Abbildung 3: Abgabenquoten seit (1965) 8 / 52

9 Einnahmen Abbildung 4: Abgabenstruktur (2007) 9 / 52

10 Einnahmen Abbildung 5: Entwicklung der Abgabenstruktur in Deutschland 10 / 52

11 Steuern 3 AO: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen sind Steuern. 11 / 52

12 Steuern Steuern werden auferlegt und sind somit Zwangsabgaben Steuern sind Geldleistungen und keine Naturalleistungen rechtlich ist die Wehrpflicht keine Steuer, ökonomisch kann sie als solche qualifiziert werden Steuern stellen keine speziellen Gegenleistungen für besondere Leistungen des Staates dar Das Recht, Steuern zu erheben, besitzen nur öffentlich-rechtliche Gemeinwesen (EU, Bund, Land, Gemeinden, Religionsgemeinschaften) Steuern werden aufgrund von Gesetzen erhoben Steuern sind nur zu zahlen, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Es ist legal, durch Vermeidung der steuerlichen Tatbestände der Steuer auszuweichen Die Erzielung von Einnahmen kann auch Nebenzweck sein; eine Steuer kann auch primär aus Gründen der Verhaltensbeeinflussung erhoben werden (Lenkungssteuer) 12 / 52

13 Steuertarife Steuertarife Steuertarif ist die eindeutige Zuordnung zwischen Steuerbemessungsgrundlage (y) und dem Steuerbetrag (T) Steuerbetragsfunktion: Durchschnittssteuersatz: Grenzsteuersatz: T (y) = T = T (y) t = T (y) y dt (y) dy Je nach Entwicklung der Steuerbelastung bei Variation der Bemessungsgrundlage können proportionale, progressive und regressive Steuertarife unterschieden werden 13 / 52

14 Steuertarife Progressionsmaße Keine allgemein akzeptierte Definition von Progression Ein Tarif ist progressiv (regressiv, proportional), wenn der Grenzsteuersatz größer (kleiner, gleich) ist als der Durchschnittssteuersatz: Ein Tarif ist progressiv proportional regressiv wenn T (y) > = < t(y). 14 / 52

15 Steuertarife Aufkommenselastizität: Die Aufkommenselastizität gibt an, um wie viel Prozent das Steueraufkommen steigt, wenn die Bemessungsgrundlage um ein Prozent zunimmt: Bei η y,t > = < η y,t d ln T d ln y = T (y) t(y) 1 ist der Tarif aufkommenselastisch aufkommenseinheitselastisch aufkommensunelastisch 15 / 52

16 Steuertarife Somit gilt: Ein Tarif ist progressiv (proportional, regressiv), wenn der Tarif aufkommenselastisch (aufkommenseinheitselastisch, aufkommensunelastisch) ist: Ein Tarif ist progressiv proportional regressiv wenn η y,t > = < / 52

17 Steuertarife Residualelastizität: Wird die Differenz zwischen Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag als Residuum bezeichnet, so gibt die Residualelastizität an, um wieviel Prozent das Residuum steigt, wenn die Bemessungsgrundlage um ein Prozent zunimmt: ρ y,t d ln(y T (y)) d ln y = 1 T (y) 1 t(y) Bei ρ y,t > = < 1 ist der Tarif residualelastisch residualeinheitselastisch residualunelastisch 17 / 52

18 Steuertarife Somit gilt: Ein Tarif ist progressiv (proportional, regressiv), wenn er residualunelastisch (residualeinheitselastisch, residualelastisch) ist: progressiv < Ein Tarif ist proportional wenn ρ y,t = 1, regressiv > so dass ein { aufkommenselastischer aufkommensunelastischer } Tarif { residualunelastisch residualelastisch } ist. 18 / 52

19 Steuertarife Kalte Progression: Kein Tariftyp Höhere Steuerbelastung aufgrund höherer Nominaleinkommen (Inflationsausgleich) bei gleichbleibenden Realeinkommen Progressionsvorbehalt: Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte werden dem zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert Das zu versteuernde Einkommen wird mit dem Durchschnittssteuersatz belastet Rechtfertigung: leistungegerechte Steuern Bsp.: Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld der Krankenkassen 19 / 52

20 Steuertarife Tabelle 1: Beispiel Progressionsvorbehalt Ohne Progressionsvorbehalt Mit Progressionsvorbehalt Zu versteuerndes Einkommen e e Einkünfte mit Prog.vorbehalt 0 e e Maßgebliches zu versteuerndes e e Einkommen Steuerbetrag e e Durchschnittlicher Steuersatz 18,75% 22,52% Anzuwendender Steuersatz 22,52% Steuerbetrag e Steuerersparnis e 20 / 52

21 Steuertarife Proportionaler Tarif T (y) = a y mit : 0 < a < 1 t = T = t = T = Das heißt: 21 / 52

22 Steuertarife Steuertechnische Umsetzung: 1 Mengensteuern e pro Mengeneinheit Energiesteuer: verbleites Benzin: e 721,00 pro Liter wachsen in einer inflationären Wirtschaft nicht automatisch im Aufkommen mit 2 Wertsteuern Nettowertsteuern Steuer wird zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet Umsatzsteuer: 19 v.h. des Nettopreises Bruttowertsteuern Steuer wird von der Bemessungsgrundlage abgezogen Einkommensteuer wachsen in einer inflationären Wirtschaft automatisch im Aufkommen mit 22 / 52

23 Steuertarife Direkt progressiver Tarif: T (y) = a y 2 t = T = t = T = Das heißt: 23 / 52

24 Steuertarife Soll bestimmt werden, ob eine beschleunigte, lineare oder verzögerte Progression vorliegt, so ist die 2. Ableitung des Durchschnittssteuersatzes erforderlich: T/y Abbildung 6: Formen der direkten Progression y 24 / 52

25 Steuertarife Indirekt progressiver Tarif: { 0 wenn y yf T (y) = a(y y f ) wenn y > y f Im Bereich des Steuerzugriffs gilt: t = T = t = T = Das heißt: 25 / 52

26 Steuertarife Direkt regressiver Tarif: T (y) = y t = T = t = T = Das heißt: 26 / 52

27 Steuertarife Soll bestimmt werden, ob eine beschleunigte, lineare oder verzögerte Regression vorliegt, so ist die 2. Ableitung des Durchschnittssteuersatzes erforderlich: T/y Abbildung 7: Formen der direkten Regression y 27 / 52

28 Steuertarife Indirekt regressiver Tarif: T (y) = ay + y k t = T = t = T = Das heißt: 28 / 52

29 Steuertarife Steuertarife können auch abschnittsweise durch eine Treppenfunktion (Stufentarif) beschrieben werden Tabelle 2: Progressiver Stufentarif mit innerer Regression Bemessungsgrundlage y Steuerbetrag T Durchschnittssteuers. t Probleme: 0 bis unter bis unter ,1 bis 0, bis unter ,15 bis 0, bis unter ,2 bis 0,15 Innere Regression Sprunghafter Verlauf der Grenzsteuersätze Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen 29 / 52

30 Steuertarife Durchschnittssatztarif mit linerarer Progression: innere Regression wird vermieden, indem die Durchschnittssätze die Stufen abbilden Problem der Grenzbelastung bleibt Tabelle 3: Zahlenbeispiel Durchschnittssatztarif Bemessungsgrundlage y Durchschnitssteuers. t Steuerbetrag T 0 bis unter ,05 0 bis < bis unter ,1 100 bis < bis unter , bis < bis unter ,2 600 bis < / 52

31 Steuertarife Anstoßtarif Beim Anstoßtarif sind die Grenzssteuersätze T auf den einzelnen Stufen konstant Ein verzögert progressiven Anstoßtarif erhält man, indem immer breiter werdende Teilmengen bei gleichbleibender Höhe der Treppenstufen gebildet werden Mit Hilfe der sog. durchgerechneten Form kann schnell die zu jedem Wert der Bemessungsgrundlage gehörende Steuerschuld T berechnet werden 31 / 52

32 Steuertarife Tabelle 4: Anstoßtarif (durchgerechnete Form) Teilmengen von y Grenzsteuersatz T durchgerechnete Form v. T 0 bis ,05 0,05y bis , ,08(y ) bis , ,11(y ) bis , ,14(y ) bis , ,17(y ) bis , ,20(y ) bis , ,23(y ) bis , ,26(y ) bis , ,29(y ) über , ,32(y ) 32 / 52

33 Steuertarife Splittingtarife häufig bei der Einkommensbesteuerung von Ehepaaren Nichtdiskriminierung der Ehe T (y 1 ) + T (y 2 ) T E (y 1, y 2 ) Globalbesteuerung des Ehegatteneinkommens 33 / 52

34 Klassifizierungsmöglichkeiten Klassifizierung von Steuern ist notwendig für... Beurteilung der Zielgerechtigkeit eines Steuersystems Harmonisierungsbemühungen internationale Steuerbelastungsvergleiche Möglichkeiten zur Gliederung: 1 Was wird besteuert? (Steuerobjekt, Wirtschaftsprozess) 2 Erfolgt die Besteuerung direkt oder indirekt? 3 Wie wird besteuert? (späteres Kapitel) Unterschiede in den einzelnen Steuern im Tarif- und Erhebungsformen rufen unterschiedliche Wirkungen/ Verzerrungen hervor 34 / 52

35 Klassifizierungsmöglichkeiten 4 Welche Wirkungen hat eine Steuer Thema im Rahmen der Steuerwirkungsanalyse 5 Was sind die Ziele der Besteuerung? problematisch, da sich die Ziele im Zeitablauf ändern (können) 6 Wem fließen die Steuereinnahmen zu? Ist für die Charakterisierung der Steuer wenig interessant, ist jedoch entscheidend für die Ausgabenentscheidungen der einzelnen Ertragshoheiten 7 Wie häufig wird besteuert? relativ unbedeutend, da einmalig erhobene Steuern sehr selten sind 35 / 52

36 Klassifizierungsmöglichkeiten Klassifikation nach dem Steuerobjekt Drei mögliche Anknüpfpunkte: 1 Personen natürliche Personen: Kopf- oder Personensteuer juristische Personen: Gesellschaftssteuer Person selber ist nie Steuerquelle sondern ihr Vermögen oder Einkommen/Erträge 2 Vermögen V t = i p it v it Bei Vermögen besteht immer das Problem der Bewertung, Erfassung und Abgrenzung 36 / 52

37 Klassifizierungsmöglichkeiten 3 Wirtschaftliche Aktivität Haushaltseinkommen (YH U ); Einkommensteuer, wenn dort besteuert wird, wo die Einkommen hinfließen Unternehmen Abbildung 8: Wirtschaftliche Aktivität Lohnsumme U (Y H ) Löhne, Gehälter Haushalte Zinsen, ausg. Gewinne Zinsen, ausg. Gewinne 37 / 52

38 Klassifizierungsmöglichkeiten Ausgaben der Haushalte (C) Verwendung des Einkommens allgemeine Ausgabensteuern Einnahmen der U aus Konsumgüterverkäufen (C) Unternehmen Ust. Tabaksteuer C Haushalte Ausgabensteuer 38 / 52

39 Klassifizierungsmöglichkeiten gesamte Einnahmen der Unternehmen (C + I) Verwendungsseite der Einkommenskontos der HH (C + S) I Vermögensänderung S H Unternehmen S U C Haushalte 39 / 52

40 Klassifizierungsmöglichkeiten auf die eingesetzten Faktoren entfallen Entgelte Einkommensentstehungsseite der U intrasektorale Übertragungen (Schenkung, Erbschaft) (Ü H H) Haushalte Ü H H 40 / 52

41 Klassifizierungsmöglichkeiten Abbildung 9: Steuerobjektübersicht 41 / 52

42 Klassifizierungsmöglichkeiten Klassifikation nach dem wirtschaftlichen Prozess Ausgehend vom gesamtwirtschaftlichen Prozess können die Steuern bezgl. Vermögen Ertrag Einkommen Einkommensverwendung gegliedert werden. 42 / 52

43 Klassifizierungsmöglichkeiten Abbildung 10: Übersicht wirtschaftlicher Prozess 43 / 52

44 Klassifizierungsmöglichkeiten Klassifikation: direkte vs. indirekte Steuern Indirekte Steuern können über Marktpreise an andere WiSu weitergegeben werden (Mehrwertsteuer) Bei den direkten Steuern trägt der Steuerzahler die Belastungen selber (Erbschaftssteuer) In der Praxis hat die Unterteilung eine geringe Relevanz Unterteilung in mehr oder weniger leicht überwälzbare Steuern sinnvoller 44 / 52

45 Klassifizierungsmöglichkeiten Abbildung 11: Steueranstoß 45 / 52

46 Klassifizierungsmöglichkeiten Ankündigungsphase: Ankündigung wird nicht wahrgenommen / als unbedeutend wahrgenommen keine Verhaltensänderungen Ausweichreaktionen 1 politischer Druck auf Entscheidungsträger Modifikation der geplanten Änderung 2 Reaktion durch vorsorgliche Substitution, wenn die WiSu davon ausgehen, dass die geplante Maßnahme auch tatsächlich umgesetzt wird zeitlich sachlich räumlich personell 3 Steuerhinterziehung (illegal) 46 / 52

47 Klassifizierungsmöglichkeiten Vollzugsphase: 1 Substitution zeitlich Kann von Unternehmen (Investitionsprämien/Abschreibungen) und HH (Vorratskäufe) gleichermaßen durchgeführt werden Ist auf der Seite der Unternehmen teilweise erwünscht (Investitionsförderung) sachlich Kann von Unternehmen (Wahl der Rechtsform) und HH (Wahl der Güter) durchgeführt werden Ist mit Kosten verbunden, wenn die Annahme der Rationalität unterstellt wird Versuch der staatlichen Verhinderung durch sog. Folgesteuern (Erbschaft/Sc oder beabsichtigtes Ziel (sin taxes) personell Übertragung der wirtschaftlichen Aktivität / wirtschaftlichen Ergebnisse auf andere WiSu räumlich National aufgrund der unterschiedlichen Ertragshoheiten (z. B. Hebesätze bei Gemeindesteuern) 47 / 52

48 Klassifizierungsmöglichkeiten International (Steueroasen) 1 Illegal: ausländische Gewinne oder Erträge werden nicht bei der inländischen Steuererklärung angegeben 2 Legal: Teile der Steuerbemessungsgrundlage werden in Nationen mit niedrigeren Steuerbelastungen verlegt Räumliche - legale - Anpassungen sind erwünscht Doppelbesteuerungsabkommen 48 / 52

49 Klassifizierungsmöglichkeiten 2 Überwälzung Vorwälzung: U versucht die Steuern auf die Nachfrager abzuwälzen Güterpreiserhöhung Rückwälzung: U versucht als Nachfrager von Produktionsgütern (Vorleistungen) und Arbeitsleistungen eine Überwälzung Senkung der gezahlten Entgelte Querwälzung: U gibt Belastungen über die Preise anderer Güter weiter (Kuppelprodukte) 49 / 52

50 Klassifizierungsmöglichkeiten 3 Einholung Reaktionen, die weder auf die Steuervermeidung / Verminderung noch auf die Steuerüberwälzung gerichtet sind Verlust an ökonomischer Verfügungsmöglichkeit kann durch eine erhöhte Aktivität ganz oder teilweise ausgeglichen werden 4 Kapitalisierung Die wiederkehrende Belastung von langlebigem Vermögen führt zu einer Reduktion des Verkaufspreises Kapitalisierung, wenn alternative Anlagemöglichkeiten bestehen 50 / 52

51 Klassifizierungsmöglichkeiten Reaktionen der WiSu haben mittelbare Einkommenswirkungen Keine Reaktion der WiSu haben unmittelbare Einkommenswirkungen auf 1 Leistungswillen 2 Investitionstätigkeit 3 Spartätigkeit 4 Konsum und somit auf Niveau & Struktur des Angebots Niveau & Struktur der Nachfrage Einkommensverteilung 51 / 52

52 Literatur Kapitel 1 N. Andel (1998), Finanzwissenschaft, 4. Aufl., S und S D. Brümmerhoff (2007), Finanzwissenschaft, 9. Aufl., Kapitel 14 P. Bohley (2003), Die Öffentliche Finanzierung, Kapitel 3 A. Bohnet (1999), Finanzwissenschaft: Grundlagen staatlicher Verteilungspolitik, 2. Aufl., Kapitel 8 52 / 52

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