D. Gang der Untersuchung. Therapien mit autologen adulten Stammzellen in der regenerativen Medizin Medizinischer Hintergrund

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1 Inhaltsübersicht 1 Einleitung 27 A. Das Recht der Arzneimittel für neuartige Therapien als Regelungsdickicht B. Zur Notwendigkeit eines klar definierten Rechtsrahmens für Arzneimittel für neuartige Therapien C. Ziel der Arbeit 32 D. Gang der Untersuchung Therapien mit autologen adulten Stammzellen in der regenerativen Medizin Medizinischer Hintergrund 37 A. Biologische Grundlagen 37 I. Kennzeichen und Funktion von Stammzellen 37 II. Klassifizierung der verschiedenen Arten von Stammzellen 39 B. Adulte Stammzellen als Hoffnungsträger in der regenerativen Medizin 42 C. Behandlungsablauf 44 D. Herstellung und Konservierung von Stammzellpräparaten 45 I. Herstellung von Stammzellpräparaten aus Stammzellen des Knochenmarks 45 II. Herstellung von Stammzellpräparaten aus Stammzellen des peripheren Blutes 46 III. Konservierung 47 E. Zusammenfassung zum medizinischen Hintergrund von Therapien mit autologen adulten Stammzellen in der regenerativen Medizin 3 Der Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf EU-Ebene 49 A. Der Rechtsrahmen für Stammzelltherapie im größeren Regelungsgefüge 49 I. Unionsrecht 49 II. Unionales Arzneimittelrecht

2 III. Unionales Recht der Arzneimittel für neuartige Therapien 54 B. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf EU-Ebene 60 I. Vorbemerkung zur europäischen Methodenlehre Methodisches Konzept und Begrifflichkeiten 61 II. Allgemeiner Anwendungsbereich der ATMP-VO 69 III. Ausnahmen vom allgemeinen Anwendungsbereich der ATMP-VO 129 IV. Genehmigung für das Inverkehrbringen im Anwendungsbereich der ATMP-VO 143 V. Übergangsvorschriften 149 C. Zusammenfassung zum Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf EU- Ebene 150 I. Rechtsrahmen für Arzneimittel für neuartige Therapien auf EU- Ebene im Überblick 150 II. Allgemeiner Anwendungsbereich der ATMP-VO 151 III. Ausnahme vom Anwendungsbereich der ATMP-VO 153 IV. Zentrales Zulassungsverfahren Der Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf nationaler Ebene 155 A. Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht 157 B. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks 160 I. Anforderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) 160 II. Ergänzende Vorgaben des Transplantationsgesetzes (TPG) 259 III. Zusammenfassung zum nationalen Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks 262 C. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes 264 I. Anforderungen des AMG 264 II. Ergänzende Vorgaben des Transfusionsgesetzes (TFG) 268 III. Zusammenfassung zum nationalen Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes 270 IV. Anmerkung zur unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von hämatopoetischen Stammzellen des Knochenmarks und hämatopoetischen Stammzellen des peripheren Blutes sowie entsprechenden Stammzellpräparaten

3 D. Zusammenfassung zum Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf nationaler Ebene I. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr. und Vorgaben des TPG II. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen und Vorgaben des TPG III. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr. und Vorgaben des TFG IV. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen und Vorgaben des TFG Fazit 281 Anhang 285 Literaturverzeichnis

4 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 27 A. Das Recht der Arzneimittel für neuartige Therapien als Regelungsdickicht B. Zur Notwendigkeit eines klar definierten Rechtsrahmens für Arzneimittel für neuartige Therapien C. Ziel der Arbeit 32 D. Gang der Untersuchung Therapien mit autologen adulten Stammzellen in der regenerativen Medizin Medizinischer Hintergrund 37 A. Biologische Grundlagen 37 I. Kennzeichen und Funktion von Stammzellen 37 II. Klassifizierung der verschiedenen Arten von Stammzellen Klassifizierung nach dem Ursprung Klassifizierung nach Art des Differenzierungspotentials Klassifizierung nach der Richtung des Differenzierungspotentials 41 a) Hämatopoetische Stammzellen 41 b) Mesenchymale Stammzellen 42 B. Adulte Stammzellen als Hoffnungsträger in der regenerativen Medizin 42 C. Behandlungsablauf 44 D. Herstellung und Konservierung von Stammzellpräparaten 45 I. Herstellung von Stammzellpräparaten aus Stammzellen des Knochenmarks 45 II. Herstellung von Stammzellpräparaten aus Stammzellen des peripheren Blutes 46 III. Konservierung 47 E. Zusammenfassung zum medizinischen Hintergrund von Therapien mit autologen adulten Stammzellen in der regenerativen Medizin 47 13

5 3 Der Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf EU-Ebene 49 A. Der Rechtsrahmen für Stammzelltherapie im größeren Regelungsgefüge 49 I. Unionsrecht 49 II. Unionales Arzneimittelrecht 51 III. Unionales Recht der Arzneimittel für neuartige Therapien Rechtslage vor Inkrafttreten der ATMP-VO und Regelungsanlass Kernelemente der ATMP-VO Rechtsrahmen für Arzneimittel für neuartige Therapien auf EU- Ebene im Überblick 57 B. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf EU-Ebene 60 I. Vorbemerkung zur europäischen Methodenlehre Methodisches Konzept und Begrifflichkeiten Zur Terminologie Besonderheiten bei der Auslegung des Unionsrechts und die Grenze zur Rechtsfortbildung Auslegung 63 a) Ziel der Auslegung 63 b) Grammatische Auslegung 64 c) Historische Auslegung 65 d) Systematische Auslegung 65 e) Teleologische Auslegung 66 f) Primärrechtskonforme Auslegung Rechtsfortbildung 67 II. Allgemeiner Anwendungsbereich der ATMP-VO Arzneimittel für neuartige Therapien i. S. d. Art. 2 Abs. 1 lit. a) ATMP-VO 69 a) Humanarzneimittel 69 aa) Stoffe oder Stoffzusammensetzungen 70 bb) Funktionsarzneimittel 71 (1) Verwendung im oder am menschlichen Körper zur Wiederherstellung, Korrektur oder Beeinflussung menschlicher physiologischer Funktionen oder zur Erstellung einer Diagnose 71 (2) Pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung 72 (a) Naturwissenschaftliche Festlegung des Art. 2 Abs. 2 ATMP-VO 73 (b) Pharmakologische Wirkung 73 14

6 (c) Immunologische und metabolische Wirkung 77 (3) Ungeschriebene Kriterien zur Einordnung als Funktionsarzneimittel 78 cc) Präsentationsarzneimittel 79 dd) Zusammenfassung zur Humanarzneimitteleigenschaft 80 b) Biotechnologisch bearbeitetes Gewebeprodukt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 lit. b), lit. c) ATMP-VO 81 aa) Biotechnologische Bearbeitung 81 (1) Substanzielle Bearbeitung 81 (2) Bestimmung zur Ausübung einer im Wesentlichen anderen Funktion im Empfänger als im Spender 82 (a) Spender und Empfänger 82 (b) Bestimmung zur Ausübung einer im Wesentlichen anderen Funktion 83 (aa) im Wesentlichen andere Funktion 83 (α) Grammatische Auslegung 84 (β) Teleologische Auslegung 85 (bb) Bestimmung 87 bb) Zuschreibung von Eigenschaften zur Regeneration, Wiederherstellung oder zum Ersatz menschlichen Gewebes oder Verwendung zu diesem Zweck 87 c) Somatisches Zelltherapeutikum i. S. d. Art. 2 Abs. 1 lit. a) ATMP-VO, Anhang I Teil IV 2.2. RL 2001/83/EG 89 aa) Biologisches Arzneimittel 90 bb) Substanzielle Bearbeitung und Bestimmung zur Ausübung einer im Wesentlichen anderen Funktion im Empfänger als im Spender 90 cc) Zuschreibung von Eigenschaften zur Behandlung, Vorbeugung oder Diagnose von Krankheiten durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungen der enthaltenen Zellen oder Gewebe und Verwendung zu diesem Zweck 91 d) Gentherapeutika i. S. d. Art. 2 Abs. 1 lit. a) ATMP-VO, Anhang I Teil IV 2.1. RL 2001/83/EG 95 e) Zusammenfassung zur Einordnung als Arzneimittel für neuartige Therapien Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 RL 2001/83/EG 97 a) Humanarzneimittel 97 15

7 b) Bestimmung zum Inverkehrbringen 97 aa) Inverkehrbringen 97 (1) Weite Auslegung des Inverkehrbringens 98 (a) Patientenschutzgesichtspunkte 99 (b) Systematische Auslegung 99 (aa) Systematische Auslegung der Art. 5 Abs. 1 und Art. 3 Nr. 7 S. 1 RL 2001/83/EG 100 (bb) Systematische Auslegung des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 2 RL 2001/83/EG 101 (c) Problematik einer Positivbestimmung 101 (2) Enge Auslegung des Inverkehrbringens 103 (a) Erkenntnisse aus anderen Stoffrechtsmaterien 103 (b) Kernbereich ärztlicher Therapiefreiheit 105 bb) Bestimmung zum Inverkehrbringen 105 c) Gewerbliche Zubereitung 106 aa) Inkongruenz von Art. 2 Abs. 1, 1. Alt. RL 2001/83/EG und Erwägungsgrund (6) S. 2, 1. Hs. ATMP-VO 106 bb) Gewerbliche Zubereitung 109 (1) Gewöhnlicher Sprachgebrauch 109 (2) Historische Auslegung Entwicklung des allgemeinen Anwendungsbereichs der RL 65/65/ EWG hin zum allgemeinen Anwendungsbereich der RL 2001/83/EG 111 (3) Systematische Zusammenschau von RL 2001/83/EG und VO (EG) Nr. 2049/ (4) Systematische Zusammenschau von RL 2001/83/EG und RL 2003/94/EG 115 (5) Telelogische Auslegung Umfassender Gesundheitsschutz 116 d) Zubereitung unter Anwendung eines industriellen Verfahrens 116 aa) Zum effet utile 117 bb) Deutung als ein in Gewinnerzielungsabsicht erfolgendes Verfahren 119 cc) Deutung als ein auch ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgendes Verfahren 119 (1) Deutung als GMP-konforme Herstellung 120 (2) Deutung als industrielles Verfahren im engeren Sinn 122 (3) Deutung als industrielles Verfahren im weiteren Sinn

8 e) Gesamtbetrachtung der Auslegungsergebnisse zu den einzelnen Merkmalen des Art. 2 Abs. 1 RL 2001/83/EG Reichweite des Anwendungsbereichs der RL 2001/83/EG und der ATMP-VO 126 f) Zusammenfassung zu den Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 RL 2001/83/EG 127 III. Ausnahmen vom allgemeinen Anwendungsbereich der ATMP-VO Sonderfragen für hämatopoetische Stammzellen bzw. Stammzellen aus dem peripheren Blut Ausnahme gem. Art. 3 Nr. 6 RL 2001/83/EG Sog. Krankenhausausnahme gem. Art. 3 Nr. 7 S. 1 RL 2001/83/ EG 130 a) Art der Herstellung 131 aa) Herstellung im Krankenhaus 131 bb) Auf individuelle ärztliche Verschreibung eines eigens für einen einzelnen Patienten angefertigten Arzneimittels verwendet 133 cc) Nicht routinemäßige Herstellung nach spezifischen Qualitätsnormen (1) (2) Deutung des Merkmals routinemäßig nach spezifischen Qualitätsnormen hergestellt als Synonym für das Merkmal gewerblich zubereitet oder bei deren Zubereitung ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 RL 2001/83/EG Deutung des Merkmals nicht routinemäßig nach spezifischen Qualitätsnormen hergestellt als GMPkonforme Herstellung, die bezogen auf einen bestimmten Zeitraum mit geringer Häufigkeit erfolgt 135 b) Art der Verwendung 139 aa) In einem Krankenhaus 139 bb) In demselben Mitgliedstaat 140 cc) Unter der ausschließlichen fachlichen Verantwortung eines Arztes Zusammenfassung zu den Ausnahmen vom allgemeinen Anwendungsbereich der ATMP-VO 141 IV. Genehmigung für das Inverkehrbringen im Anwendungsbereich der ATMP-VO Obligatorisches zentrales Zulassungsverfahren für Arzneimittel für neuartige Therapien

9 2. Beteiligte am zentralen Zulassungsverfahren 145 a) Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) 145 b) Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) 146 c) Ausschuss für neuartige Therapien (CAT) 146 d) Europäische Kommission Ablauf des zentralen Zulassungsverfahrens 147 V. Übergangsvorschriften 149 C. Zusammenfassung zum Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf EU- Ebene 150 I. Rechtsrahmen für Arzneimittel für neuartige Therapien auf EU- Ebene im Überblick 150 II. Allgemeiner Anwendungsbereich der ATMP-VO Arzneimittel für neuartige Therapien i. S. d. Art. 2 Abs. 1 lit. a) ATMP-VO Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 RL 2001/83/EG 152 III. Ausnahme vom Anwendungsbereich der ATMP-VO 153 IV. Zentrales Zulassungsverfahren Der Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf nationaler Ebene 155 A. Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht 157 B. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks 160 I. Anforderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) Anwendungsbereich des AMG 160 a) Allgemeiner Anwendungsbereich 161 b) Ausnahme vom allgemeinen Anwendungsbereich gem. 4a S. 1 Nr. 3 AMG 163 aa) Verhältnis von 4a AMG zu 4b AMG 163 bb) 4a S. 1 Nr. 3 AMG 163 (1) Gewebe 164 (a) Gewebeeigenschaft von Stammzellen 164 (b) Gewebeeigenschaft von Stammzellpräparaten 167 (2) Änderung der stofflichen Beschaffenheit 168 (a) Änderung der Beschaffenheit als Frage rechtlicher Klassifizierung oder als Frage naturwissenschaftlicher Zusammenhänge

10 (b) Übertragung der Festlegungen zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen aus dem Unionsrecht 170 (3) Ein Behandlungsvorgang 171 (a) Auslegungsvarianten 171 (aa) Aufeinander folgende Arbeitsschritte ohne zeitliche Zäsur 172 (bb) Enger fachlicher Zusammenhang zwischen Entnahme und Rückübertragung 172 (cc) Keine Aufbereitung und Konservierung des Gewebes mit in Gewebebanken angewandten Verfahren 173 (b) Richtlinienkonforme Auslegung 174 (c) Übertragung der Anforderungen an einen Behandlungsvorgang auf die Stammzelltherapie 175 (4) Teleologische Reduktion des 4a S. 1 Nr. 3 AMG bei non-homologous Use von Arzneimitteln für neuartige Therapien 176 c) Zusammenfassung zum Anwendungsbereich des AMG Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr. 178 a) Arzneimittel für neuartige Therapien i. S. d. 4b Abs. 1 S. 1 AMG 179 aa) Ärztlich verschriebene individuelle Zubereitung für einen einzelnen Patienten 180 bb) Nicht routinemäßige Herstellung nach spezifischen Qualitätsnormen 180 (1) Spezifische Qualitätsnormen 180 (2) Nicht routinemäßige Herstellung 181 (a) 4b Abs. 2 Nr. 1 AMG 181 (b) 4b Abs. 2 Nr. 2 AMG 182 (aa) 4b Abs. 2 Nr. 2 AMG als rechtliches (c) Fehlkonstrukt (bb) 4b Abs. 2 Nr. 2 AMG als bewusst konzipierte Ausweitung der nationalen Genehmigungsmöglichkeiten Ungeschriebene Fälle einer nicht routinemäßigen Herstellung

11 cc) Anwendung in einer spezialisierten Einrichtung der Krankenversorgung unter der fachlichen Verantwortung eines Arztes 186 (1) Spezialisierte Einrichtung der Krankversorgung 187 (2) Merkmal der spezialisierten Einrichtung der Krankenversorgung als bewusst konzipierte Ausweitung der nationalen Genehmigungsmöglichkeiten 187 (3) Anwendung unter der fachlichen Verantwortung eines Arztes 188 b) Einschlägigkeit des 4b AMG für die Stammzelltherapie 189 c) Zusammenfassung zum Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen Entstehung eines weiteren nationalen Regelungsregimes für Arzneimittel für neuartige Therapien aufgrund der Richtlinienwidrigkeit des 4b AMG 191 a) Richtlinienwidrigkeit des 4b Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AMG 191 b) Fallkonstellationen, die dem Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen unterliegen 194 c) Zusammenfassung zur Richtlinienwidrigkeit des 4b AMG und den daraus resultierenden Fallkonstellationen, die unter das Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen fallen Rechtsrahmen nach dem Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr. 197 a) Herstellungserlaubnis 197 aa) Herstellungserlaubnis gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 13 Abs. 1 S. 1 AMG entspr. 197 (1) Erlaubnispflichtige Herstellung, Voraussetzungen der Erlaubniserteilung und Ablauf des Erlaubnisverfahrens

12 (2) Ausnahme gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 13 Abs. 1a Nr. 1, Nr. 3, 20c AMG entspr. 200 (a) Anwendbarkeit der Sondervorschriften für Gewebezubereitungen auf Stammzellpräparate in ihrer Eigenschaft als Arzneimittel für neuartige Therapien 201 (aa) Auffassung in der Behördenpraxis Unanwendbarkeit der Sondervorschriften für Gewebezubereitungen 201 (α) Unanwendbarkeit auf Arzneimittel i. S. d. Art. 2 Abs. 1 RL 2001/83/EG 201 (β) Vorrang der Spezialdefinitionen 203 (γ) Systematische Zusammenschau von 13 Abs. 2b AMG und 20d AMG 203 (δ) Differenzierung des nationalen Erlaubnisrechts nach Herkunft der Zellen und Gewebe 204 (ε) Übergang von einer Genehmigung gem. 4b Abs. 3 S. 1 AMG zu einer zentralen Zulassung 205 (bb) Eigene Auffassung Anwendbarkeit der Sondervorschriften für Gewebezubereitungen 206 (α) Eindeutiger Wortlaut 206 (β) Auslegung am Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG 207 (αα) Bedeutung des Art. 103 Abs. 2 GG für die Auslegung der 13 Abs. 1 S. 1, 20c Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 und 21a Abs. 1 S. 1 AMG als Ausfüllungsnormen zu den Blankettsanktionsnormen 96 Nr. 4 Nr. 5a AMG und 97 Abs. 1 i. V. m. 96 Nr. 4 Nr. 5a AMG 207 (ββ) Teleologische Reduktion der Sondervorschriften für Gewebezubereitungen als Rechtsfortbildung zu Lasten des Täters

13 (γγ) Normspaltung 210 (δ) Unzulässigkeit einer divergierenden Auslegung der Sondervorschriften für Gewebezubereitungen in ihrem verwaltungsrechtlichen und ihrem strafrechtlichen Kontext aufgrund der vollumfänglichen Bezugnahme von 96 Nr. 4 Nr. 5a AMG und 97 Abs. 1 i. V. m. 96 Nr. 4 Nr. 5a AMG auf die 13 Abs. 1 S. 1, 20c Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 und 21a Abs. 1 S. 1 AMG 213 (cc) Zusammenfassung zur Anwendbarkeit der Sondervorschriften für Gewebezubereitungen auf Stammzellpräparate in ihrer Eigenschaft als Arzneimittel für neuartige Therapien 213 (b) Ausnahme gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 13 Abs. 1a Nr. 1, Nr. 3, 20c AMG entspr. 214 (3) Ausnahme gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 13 Abs. 1a Nr. 1, 20b AMG entspr. 215 (4) Ausnahme gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 13 Abs. 2 AMG entspr. 215 (5) Ausnahme gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 13 Abs. 2b S. 1 AMG entspr. 215 (7) Zusammenfassung zur Erlaubnispflicht gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 13 Abs. 1 S. 1 AMG entspr. 216 bb) Erlaubnis gem. 4b Abs. 2 S. 1 AMG i. V. m. 20c Abs. 1 S. 1 AMG entspr. 217 (1) Gleichrangigkeitsverhältnis von 13 AMG und 20c AMG 217 (2) Erlaubnispflichtige Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung oder Lagerung 218 (a) Fehlendes Merkmal einer nicht gewerblichen Herstellung 219 (b) Keine Be- oder Verarbeitung mit industriellen Verfahren 221 (aa) Industrielles Verfahren im engeren Sinn 221 (bb) Industrielles Verfahren im weiteren Sinn 222 (cc) Richtlinienkonforme Auslegung

14 b) (c) Hinreichende Bekanntheit in der Europäischen Union 224 (3) Voraussetzungen der Erlaubniserteilung und Erlaubnisverfahren 226 (4) Ausnahme von der Erlaubnispflicht gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 20d S. 1 AMG entspr. 227 (5) Vorschlag zur Neufassung von 20c AMG 229 (6) Zusammenfassung zur Erlaubnispflicht gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 20c Abs. 1 S. 1 AMG entspr. 231 cc) Erlaubnis gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 20b Abs. 1 S. 1 AMG entspr. bzw. Anzeige gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 20b Abs. 2 AMG enspr. 233 (1) Erlaubnispflichtige Gewinnung von Gewebe oder Laboruntersuchung, Voraussetzungen der Erlaubniserteilung und Erlaubnisverfahren 233 (2) Anzeigeverfahren 235 (3) Zusammenfassung zur Erlaubnispflicht gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 20b Abs. 1 S. 1 AMG entspr. bzw. Anzeigepflicht gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 20b Abs. 2 AMG enspr. 236 dd) Übergangsvorschriften 237 Genehmigung für die Abgabe an andere gem. 4b Abs. 3 S. 1, 2 AMG i. V. m. 21a Abs. 2 bis 8 AMG entspr. 237 aa) Genehmigungsfreiheit für das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten und das Feilbieten von Arzneimitteln für neuartige Therapien i. S. d. 4b Abs. 1 S. 1 AMG als Regelungslücke 238 bb) Genehmigungspflichtige Abgabe an andere 238 (1) Unter Patientenschutzgesichtspunkten bedenkliche Anknüpfung der Genehmigungspflicht an die Abgabe an andere 239 (2) Abgabe an andere an den Schnittstellen horizontal abgegrenzter Verantwortungsbereiche 241 cc) Erteilungsvoraussetzungen und Genehmigungsverfahren 245 dd) Bundeseinheitliche Anwendung von 4b AMG im Bereich des Vollzugs 246 ee) Übergangsvorschriften

15 ff) Zusammenfassung zur Genehmigungspflicht gem. 4b Abs. 3 S. 1, 2 AMG i. V. m. 21a Abs. 2 bis 8 AMG entspr. 247 d) Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung bedenklicher Arzneimittel gem. 4 Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 5 AMG entspr. 247 e) Zusammenfassung zum Rechtsrahmen nach dem Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr Rechtsrahmen nach dem AMG ohne Sonderregelungen 250 a) Herstellungserlaubnis 250 b) Genehmigung für das Inverkehrbringen 250 aa) Zulassung gem. 21 Abs. 1 S. 1 AMG 251 (1) Ausnahme von der Zulassungspflicht gem. 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG 252 (2) Ausnahme von der Zulassungspflicht gem. 21 Abs. 2 Nr. 1d AMG 252 (3) Zusammenfassung zur Zulassungspflicht gem. 21 Abs. 1 S. 1 AMG 253 bb) Genehmigung für das Inverkehrbringen gem. 21a Abs. 1 AMG 253 (1) Gleichrangigkeitsverhältnis von 21 AMG und 21a AMG 254 (2) Genehmigungspflichtiges Inverkehrbringen 255 (3) Erteilungsvoraussetzungen und Genehmigungsverfahren 256 (4) Übergangsvorschriften gem. 142 Abs. 2 und 3 AMG 257 (5) Zusammenfassung zur Genehmigungspflicht gem. 21a Abs. 1 AMG 257 cc) Wertungswiderspruch durch die Genehmigungsfreiheit für das Inverkehrbringen von Gewebezubereitungen i. S. d. 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG, die die Voraussetzungen des 21a Abs. 1 S. 1 AMG nicht erfüllen 258 c) Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung bedenklicher Arzneimittel gem. 5 AMG 258 d) Zusammenfassung zum Rechtsrahmen für Stammzelltherapie nach dem AMG ohne Sonderregelungen 258 II. Ergänzende Vorgaben des Transplantationsgesetzes (TPG) Anwendungsbereich Entnahme von Geweben bei lebenden Spendern, 8 ff. TPG

16 3. Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen und Untersuchungslabore, 8d, 8e TPG III. Zusammenfassung zum nationalen Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks C. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes 264 I. Anforderungen des AMG Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr. 265 a) Herstellungserlaubnis 265 aa) Allgemeine Anforderungen 265 bb) Sonderkonstellation kooperierender Betriebe 265 b) Genehmigung für die Abgabe an andere gem. 4b Abs. 3 S. 1, 2 AMG i. V. m. 21a Abs. 2 bis 8 AMG entspr. 268 c) Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung bedenklicher Arzneimittel gem. 4b Abs. 1 S. 2 AMG i. V. m. 5 AMG entspr Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen 268 II. Ergänzende Vorgaben des Transfusionsgesetzes (TFG) Anwendungsbereich Gewinnung von Stammzellen des peripheren Blutes Anwendung von Stammzellpräparaten aus Stammzellen des peripheren Blutes 270 III. Zusammenfassung zum nationalen Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes 270 IV. Anmerkung zur unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von hämatopoetischen Stammzellen des Knochenmarks und hämatopoetischen Stammzellen des peripheren Blutes sowie entsprechenden Stammzellpräparaten 272 D. Zusammenfassung zum Rechtsrahmen für Stammzelltherapie auf nationaler Ebene I. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr. und Vorgaben des TPG II. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen und Vorgaben des TPG III. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes Regelungsregime des 4b AMG i. V. m. AMG entspr. und Vorgaben des TFG

17 IV. Rechtsrahmen für Stammzelltherapie mit Stammzellen des peripheren Blutes Regelungsregime des AMG ohne Sonderregelungen und Vorgaben des TFG Fazit 281 Anhang 285 Literaturverzeichnis

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