Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 An: Von: Anja Trawny/40/LN-DU Datum: :34 Betreff: Antwort: WG: Verkehrssicherheit Reinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium, Am Ziegelkamp 13, Duisburg Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf Ihre Anfrage bezüglich eines einzurichtenden Zebrastreifens leite ich Ihnen die folgende Antwort sowie ein entsprechendes Anschreiben in gleicher Angelegenheit aufgrund einer Anfrage der Realschule Süd weiter. Im Auftrag gez. Trawny Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Dezernat III, Familie, Bildung und Kultur Amt für Schulische Bildung Wirtschaftliche Schülerangelegenheiten Frau Trawny Memelstr Duisburg Tel.: Fax: Internet: Von: Frank Jeide/61/LN-DU An: Anja Kopie: Jörg Alexandra Datum: :56 Betreff: WG: Verkehrssicherheit Reinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium, Am Ziegelkamp 13, Duisburg Sehr geehrte Frau Trawny, die Sache wurde bereits mehrfach durch die Fachbereiche in unserem Hause überprüft. Zuletzt erging ein entsprechendes Antwortschreiben an die Schulsprecherin der Realschule Süd. An dem Sachverhalt hat sich seit dem nichts geändert. Das erwähnte Schreiben, welches im März diesen Jahres versandt wurde, füg ich Ihnen zur Kenntnis bei. Im Auftrag gez. Frank Jeide Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Telefon: Fax: Internet: Anhang "Am_Ziegelkamp_Zebrastr_Ünlü.doc" von Anja Trawny/40/LN-DU

2 2 Realschule Duisburg-Süd Frau Ünlü Schulsprecherin Am Ziegelkamp Duisburg Ihre Nachricht vom Auskunft erteilt Telefon Datum Herr Jeide Ihr Zeichen Mein Zeichen Fax Zimmer Jd Zebrastreifen Am Ziegelkamp Sehr geehrte Frau Ünlü, Herr Oberbürgermeister Link hat Ihr Anliegen an den Stadtentwicklungsdezernenten, Herrn Beigeordneten Tum, weitergeleitet. Dieser hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Zunächst einmal entschuldige ich mich dafür, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten. Aufgrund verschiedener dringender Aufgaben sowie personellen Engpässen in unserem Hause, ist es mir erst jetzt möglich Ihnen zu antworten. Ich möchte mich für Ihren Brief und die darin enthaltenen kritischen Hinweise bedanken und habe Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen. Sie regen an, im Bereich Ihrer Schule einen Zebrastreifen anzulegen. Hier sei das Queren der Straße für die Schülerinnen und Schüler aus Ihrer Sicht problematisch. Aufgrund Ihrer Anfrage wurde der Sachverhalt durch das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement eingehend geprüft. Bitte seien Sie nicht allzu enttäuscht, dass ich Ihrer Bitte nicht nachkommen kann. Die Gründe dafür werde ich im Folgenden erläutern. Die Straße Am Ziegelkamp ist eine Erschließungsstraße innerhalb einer Tempo-30-

3 3 Zone, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden Wohnhäuser und der Schulen dient. Sie ist Bestandteil des sogenannten Rettungswegenetzes. Das Rettungswegenetz ergänzt das Vorbehaltsnetz der Stadt Duisburg. Seine Funktion liegt im wesentlichen in der zentralen Erschließung größerer zusammenhängender Wohnbereiche, um insbesondere die vorgegebenen Einsatzzeiten für Feuerwehr und Rettungsdienste sicherstellen zu können. Die Straße Am Ziegelkamp ist zudem Linienweg der Duisburger Verkehrsgesellschaft. Auf beiden Fahrbahnseiten befinden sich in Höhe der Schulen mehrere Bushaltestellen, die insbesondere zu Schulbeginn und ende verstärkt angefahren werden, um den Schülerverkehr abzuwickeln. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist zudem auf beiden Fahrbahnseiten ein absolutes Halteverbot angeordnet, wodurch die Einsehbarkeit der Straße für querende Fußgänger bestmöglich gewährleistet werden soll. Weiterhin wurden im Nahbereich der Schule präventiv die Gefahrenzeichen 136 (Kinder) der Straßenverkehrsordnung für beide Fahrtrichtungen gut sichtbar angebracht. Den Fahrzeugführern wird hierdurch eine erhöhte Aufmerksamkeitsverpflichtung im Nahbereich dieser schutzwürdigen Einrichtung vorgeschrieben. Die richtige Anlage und Ausstattung eines Fußgängerüberwegs (umgangssprachlich Zebrastreifen genannt) ist eine wichtige Voraussetzung für den gewünschten Erfolg: Mehr Sicherheit. In jedem Einzelfall müssen dabei die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sorgfältig überprüft werden. Werden Zebrastreifen an falscher Stelle, unter falschen Voraussetzungen oder gar mangelhaft angelegt, so kann das zu einem höheren Unfallrisiko als der Verzicht auf einen Zebrastreifen führen. Zur Beurteilung der Verkehrssituation fanden unter Teilnahme der Polizei, der Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde und der Stadtplanung zwei Ortsbesichtigungen an unterschiedlichen Tagen statt. Bei den Beobachtungen vormittags zwischen 7 und 8h und mittags gegen 13h wurde Folgendes festgestellt: Aus Sicht der Fahrzeugführer fand ein gutes Miteinander zwischen Schülern und Pkw statt. Die Fahrzeugführer nahmen Rücksicht auf die Schüler, die oft ohne Sicht auf herannahende Pkw die Straße querten. Bei den Schülern war teilweise ein nicht angepasstes Verhalten zu beobachten. Sie überquerten teilweise die Straße ohne Sicht auf herannahende Fahrzeuge. Radfahrer fuhren oft ohne Licht. Insbesondere morgens war festzustellen, dass ein Großteil der Fahrzeuge den Schulparkplatz anfuhr. Es handelte sich dabei vermutlich um Lehrer, aber auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule brachten bzw. mittags wieder abholten. Vereinzelt kam es vor, dass Eltern widerrechtlich im Haltverbot hielten, um ihre Kinder von der Schule abzuholen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

4 4 In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich. Sie sollten nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Zur Beurteilung der Unfalllage wurde die Polizei daher um eine Auswertung der Unfalldatenbank gebeten. Die Unfalllage im Verlauf der Straße Am Ziegelkamp ist nicht auffällig. Lediglich ein Unfall vom entspricht der von Ihnen geschilderten Gefahrensituation. Ansonsten ist ein Fußgänger gegen einen ankommenden Bus gelaufen. Darüber hinaus gab es nur einige Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen. Eine besondere Gefahrenlage oder ein Unfallgeschehen aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse liegt somit nicht vor. Fazit: Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) würde die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Bei der Inaugenscheinnahme zeigte sich kein spezifischer Überquerungspunkt der Schüler, so dass es trotz eines FGÜ zu Fahrbahnquerungen an allen Stellen im Verlauf der Fahrbahn kommen würde. In diesem Fall würde die vermeintliche Sicherheit des FGÜ durch das Schaffen einer Vielzahl von ungesicherten Querungsbereichen die Anordnung des FGÜ konterkarieren. Aus Sicht aller beteiligten Fachbereiche der Verwaltung ist daher kein vordringlicher Handlungsbedarf festgestellt worden. Eine Änderung der bestehenden Situation und der damit verbundenen verkehrlichen Anordnungen ist nicht erforderlich. Die Querung der Straße ist infolge der Tempo-30-Zone, der beidseitigen Haltverbote und der Gefahrenzeichen ausreichend sicher. Diese Maßnahmen ermöglichen unter der Maßgabe der gegenseitigen Rücksichtnahme eine sichere Abwicklung des Fußgänger- und Kfz-Verkehrs. Geschwindigkeitsverstößen und rücksichtslosem Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer kann nicht mit weiterreichenden Maßnahmen begegnet werden. Sinnvoll erscheint allerdings eine verstärkte Aufklärungsarbeit von Seiten der Schulen. Die Schüler sollten sensibilisiert werden, dass sie beim Queren der Fahrbahn keinen Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr haben. Sie sollten den Kraftfahrzeugverkehr sorgfältig beobachten, Blickkontakt herstellen und die Fahrbahn nicht ohne Sicht auf heranfahrende Fahrzeuge queren. Um auf Seiten der Eltern auf die besondere Situation vor den Schulen aufmerksam zu machen, befasst sich die Verkehrssicherheitskampagne Duisburg. Aber sicher! in verschiedenen Aktionsserien mit der Sicherheit im Straßenverkehr. Im November letzten Jahres fand in diesem Rahmen die Aktion Elterntaxi der sichere Schulweg? auch auf der Straße Am Ziegelkamp statt. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass oft schwierige Verkehrssituationen vor den Schulen entstehen, wenn die Eltern ihr Kind mit dem Auto bis vors Schultor begleiten. Dieses sogenannte Elterntaxi stellt für die anderen Verkehrsteilnehmer oft eine Gefährdung dar. Deshalb ist an Schulen in der Regel vor dem Eingangsbereich aufs Schulgelände ein absolu-

5 5 tes Halteverbot angeordnet. Diese Aktionen sollen das Bewusstsein der Eltern für einen wirklich sicheren Schulweg fördern. Auch im Hinblick auf diesen Aspekt sollte von Seiten der Schulen eine verstärkte Aufklärungsarbeit geleistet werden. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das Engagement, mit dem Sie sich für Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler einsetzen. In Vertretung T U M Beigeordneter 2. vor Abgang Al 61 Büro OB-Wiedenbrück Durchschrift an Frau Fiedler 4. z. V.

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