Sind wir die modernen Sklaven. Arbeitsrecht und Rechtsansprüche. Zusammenfassung der Ergebnisse vom Workshop 3
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- Kristin Sommer
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1 Sind wir die modernen Sklaven Arbeitsrecht und Rechtsansprüche Zusammenfassung der Ergebnisse vom Workshop 3 Leitung: Mag. Thomas Wögerer, alpha nova Moderation: Dr. Doris Gusel, alpha nova Arbeiten zu normalen Bedingungen das schließt auch arbeits- und sozialrechtliche Sicherheiten mit ein. Derzeit werden diese Sicherheiten, die für unselbständig Beschäftigte in Europa längst selbstverständlich geworden sind, Menschen in Beschäftigungstherapie aber weitestgehend verwehrt. Sie sollen arbeiten wie andere auch tun dies aber ohne Anspruch auf Entgelt, ohne geregelte Arbeitszeit, ohne Recht auf Urlaub, ohne Betriebsrat und vor allem ohne jede sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Der Workshop 2 beleuchtet die Problematik in seiner ganzen Breite und diskutiert Lösungsansätze für die dringend notwendige Gleichstellung im Arbeits- und Sozialrecht.
2 Sind wir die modernen Sklaven? JA, denn für Menschen in der Beschäftigungstherapie gibt es keinen Arbeitsvertrag also auch kein Arbeitsvertragsrecht (Urlaub, Entgelt ), kein Kollektivvertragsrecht, keine Betriebsverfassung (Betriebsrat ), keinen Arbeitsschutz (Arbeitsinspektorat ) keine Krankenversicherung keine Arbeitslosenversicherung Keine Pensionsregelung Ca Menschen sind in Österr. davon betroffen
3 Vorschläge zur Veränderung (1) Eigene Schutzmaßnahmen sind notwendig! Dies muss nicht unbedingt ein regulärer Arbeitsvertrag sein, sondern können gesonderte Verträge sein Vorschläge zur ASVG: Unfallversicherung: Taschengeld ist auch ein Einkommen! 1,4% von dzt. 47,- könnte doch von den Beschäftigern bezahlt werden. Ebenso könnte eine Teilversicherung angedacht werden. Krankenversicherung: wenn Angehörige da sind, ist eine Versicherung gegeben; wird diese aber z.b. durch dien Dienstverhältnis unterbrochen fällt der Schutz weg.
4 Vorschläge zur Veränderung (2) 9 ASVG regelt das Einbeziehen bestimmter Gruppen (z.b. Asylwerber). Dies könnte auch für MmB angewendet werden, Der Bund sollte die Beiträge leisten. Pensionsversicherung: In Anlehnung an die begünstigte Selbstversicherung der Pflegepersonen ( 18b ASVG, ab 2006), könnte dies auch für MmB angewendet werden. Dabei könnten sich Bund und Länder den Beitrag teilen. Teilpension oder Teilarbeitslosengeld In Anlehnung an das schwedische Modell
5 Vorschläge zur Veränderung (3) Durchlässiges System Zwischen )Beschäftigungstherapie und Arbeit sollte geswitcht werden können! Ansprüche sollten erhalten werden. Übergang in die Pension Konzepte fehlen! Weitere Diskussionen über Geringfügige Beschäftigung Grundsicherung (Grundeinkommen für alle) Eine zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle für alle (BASB?) Förderungen, rechtliches etc.
6 Knackpunkte (1) Restarbeitsfähigkeit: laut BEinstG ist jemand, der weniger als 50% Produktivität erbringen kann, behindert Was ist, wenn jemand mit z.b. 30% Restarbeitsfähigkeit 10 Jahre beschäftigt war, seine Arbeit verliert: bekommt er Arbeitslosengeld? Ist das AMS überhaupt zuständig? Werden evtl. Prämien zurückbezahlt?... Ist er dann arbeitsfähig im Sinne des AMS? Einkommensverlust bei Arbeit Soziale Zuwendungen sind meist wesentlich höher als ein Gehalt
7 Knackpunkte (2) Systemversagen Wir sind alle Sklaven des Systems Wirtschaft: Wie kann man die Wirtschaft verstärkt sensibilisieren und aktiv ins Boot holen? Keine/mangelnde Verknüpfung zwischen den div. Trägerorganisationen Bez. Angebot und Nachfrage
8 Wünsche Politische Diskussion und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung und zum Schutz der Menschen in der Beschäftigungstherapie Zusammenarbeit mit allen relevanten Entscheidungsträgern
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