UNSERIÖSE GESCHÄFTSPRAKTIKEN IM ENERGIEVERTRIEB ERFAHRUNGSBERICHT DES PROJEKTS MARKTWÄCHTER ENERGIE

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1 UNSERIÖSE GESCHÄFTSPRAKTIKEN IM ENERGIEVERTRIEB ERFAHRUNGSBERICHT DES PROJEKTS MARKTWÄCHTER ENERGIE , Institut für Energiewirtschaftsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Ass. jur. Tiana Preuschoff, Referentin Energierecht

2 Übersicht I. Aufgaben und Funktionsweise des Marktwächters Energie II. Erfahrungsbericht und Praxisbeispiele III. Handlungsansätze der Verbraucherzentrale Niedersachsen

3 I. Aufgaben und Funktionsweise

4 I. Aufgaben und Funktionsweise

5 I. Aufgaben und Funktionsweise Vorgehensweise (exemplarisch): Fallsammlung und Frühwarnnetzwerk Beschwerdeformular: Ableitung kollektivrechtlichen Handlungsbedarfs

6 I. Aufgaben und Funktionsweise Struktur: derzeit Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen Parallel Aufbau eines bundesweiten Projektes bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband

7

8 Typische Fallgestaltung: Kontakt am Telefon Anrufer geben sich z. B. als Energieberater aus und versprechen Einsparmöglichkeiten Verbraucher geben persönliche Daten preis in dem Glauben, man würde ihnen ein unverbindliches Angebot oder Informationsmaterial zusenden

9 Aus dem Beschwerdeformular: Ich wurde in ein Gespräch hinsichtlich deutlicher Preiserhöhung meines jetzigen Stromanbieters und der Möglichkeit eines günstigen neuen Vertrags verwickelt. Ich habe mehrfach nachgefragt, welche Organisation mich da gerade kontaktiert. Die Antwort war: "das ist wie Verivox, nur landen alle Bearbeitungen sowieso bei uns." Da ich weiter skeptisch war, habe ich um eine Mitteilung per (s. Anlage) gebeten, die auch prompt während des Telefonats kam. Danach kam die Aufforderung, meine IBAN Nummer durchzugeben. Auf meine mehrfache Frage wozu das, kam die Antwort, das sei nötig, um meine Bonität sicherzustellen. Ich habe daraufhin widerstrebend meine IBAN Nummer, Adresse, Zählernummer, Verbrauch, Abschlagsumme usw. genannt. Prompt wurde mir gesagt, die Stadtwerke Pforzheim, Gletscherstrom, könnten mir eine 36 - Monate Preisgarantie mit einem Arbeitspreis von 25,17 Cent pro kwh bieten. Das Angebot der Stadtwerke Pforzheim würde mir schriftlich zukommen. Auf meine Frage hinsichtlich Widerrufmöglichkeit wurde geantwortet, ja das sei innerhalb von 14 Tagen möglich. Danach wurde das Gespräch aufgezeichnet, und als ich noch Fragen hatte unterbrochen und nochmals aufgezeichnet. Dieses Gespräch wurde von der Fa., Tel. geführt. Am erhielt ich per die Mitteilung meines jetzigen Stromanbieters hinsichtlich der Vertragskündigung zum Am wurde mir die Kündigung durch den neuen Anbieter in einem Telefonat bestätigt

10 Niederschrift eines betroffenen Verbrauchers:

11 aus einer Beratungsstelle: die Verbraucherin wurde im Oktober 2014 von einer Energiezentrale angerufen und es wurde ihr mitgeteilt, dass sie bei einem (Gas- und Strom-)Anbieterwechsel sparen könnte. Im Gasbereich würde sie 277,76 Euro zahlen und der Preis wäre für zwei Jahre fest. Die Auftragsbestätigungen hat die Verbraucherin leider nicht gelesen. In der Auftragsbestätigung für Gas steht eine drei-monatige Preisgarantie und für Strom eine sechsmonatige Preisgarantie. Die Abschlagshöhe für Gas liegt jetzt auch nicht bei 277,76 Euro, sondern noch höher als beim bisherigen Anbieter. Grund: höherer Preis und der angenommene Verbrauch wurde höher angesetzt. Leider kann Frau die Aussagen nicht beweisen. >Mit Strom wird sie zum und mit Gas zum beliefert. Aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung zumindest in den meinen vorliegendem Schriftwechsel könnten die Verträge widerrufen werden. Ob die Verbraucherin es machen wird ist fraglich, da sie viel zu ängstlich ist, dass sie Ärger bekommt. Falls ich den Vorgang noch weiter schriftlich bearbeite, reiche ich die Unterlagen nach.

12 Typische Fallgestaltung: Anbieter erschleichen sich die erforderliche Werbeeinwilligung Besonderheiten gerade bei telefonischer Kontaktaufnahme ( 7 Abs. 2 Nr. 2, 3 UWG) Streit über Wirksamkeit

13 Aktuelles Unterlassungsklageverfahren: Der Anruf unter dem Festnetzanschluss der Eheleute erfolgte entgegen Ihrem Vorbringen nicht ohne Einwilligung. Frau hat nach Auskunft des hiermit befassten Dienstleisters am im Rahmen der Teilnahme an einem Internet-Gewinnspiel ( der Limited eine ausdrückliche Einwilligung in Telefonwerbung durch unsere Mandantin als Sponsorin des Gewinnspiels im Geschäftsbereich Energie erteilt Die Teilnahme an dem Gewinnspiel führt nicht zu einer wirksamen Einwilligung. Die Legitimation zur Nutzung der Telefonnummer für die werbliche Ansprache (Textnachrichten und Sprachkommunikation) setzt voraus, dass sowohl der Einwilligungstext genehmigt wurde, als auch, dass es sich bei der Bekanntgabe der Telefonnummer um eine freiwillige Angabe gehandelt hat. Dies steht im Einklang mit dem Gebot der Freiwilligkeit einer einwilligenden Erklärung gemäß 4, 4a BDSG. Die Telefonnummer muss angegeben werden, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Damit hat die Gewinnspielbetreiberin aber selbst das Moment der Freiwilligkeit der Angabe einer Telefonnummer konterkariert. Jedenfalls kann die Angabe nicht dafür herangezogen werden, dass eine Einwilligung in telefonische Werbeanrufe erfolgt.

14 Aktuelles Unterlassungsklageverfahren: Der Anruf unter dem Festnetzanschluss der Eheleute erfolgte entgegen Ihrem Vorbringen nicht ohne Einwilligung. Frau hat nach Auskunft des hiermit befassten Dienstleisters am im Rahmen der Teilnahme an einem Internet-Gewinnspiel ( der Limited eine ausdrückliche Einwilligung in Telefonwerbung durch unsere Mandantin als Sponsorin des Gewinnspiels im Geschäftsbereich Energie erteilt

15 Typische Fallgestaltung: Vollmacht zur Kündigung des bestehenden Vertrages soll per erteilt werden => 312 h BGB in der Praxis aber durch GPKE und GeLiGas ausgehebelt

16 , die ein Verbraucher erhalten hat:

17 Aus einem Schriftwechsel zwischen Beraterin und Energieversorger: Weiterhin teilen Sie mit, dass Herr auf ihre Bitte während des Telefonates die Anmeldung per bestätigt habe und Sie dies per Finish- vom beweisen könnten. Herr ist nicht im Besitz eines - Accountes. Er hat weder die Anmeldung bestätigt, noch eine Finish- erhalten. Das beigefügte Dokument können wir daher nicht als Beweis akzeptieren. Insofern kann Herr keine Informationen per erhalten haben.

18 Typische Fallgestaltung: Kontakt an der Haustür Vermittler geben sich z. B. als Vertreter der Stadtwerke aus, die den Zähler ablesen möchten oder treten sehr aggressiv auf Verbraucher gewähren Zugang zum Stromzähler bzw. legen Rechnungen/Vertragsunterlagen vor => Kündigungsbestätigung im Briefkasten

19 Schreiben einer Verbraucherin an einen Energieversorger:

20 Schreiben einer Verbraucherin an einen Energieversorger:

21 III. Handlungsansätze

22 III. Handlungsansätze Angebote für Verbraucher: Erklärvideo: Musterbrief zur Unterstützung beim Widerruf der angeblichen Willenserklärung: Infografik zur Veranschaulichung

23 III. Handlungsansätze

24 III. Handlungsansätze Forderungen: Verpflichtende Vorlage der Vollmacht bei Kündigung durch neuen Versorger Strengere Regeln für am Telefon vermarktete Verträge, z. B. Bestätigungslösung/Genehmigungserfordernis Qualitätssicherung im Direktvertrieb (Schulung und Auswahl der Vertriebsmitarbeiter)

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. Projekt Marktwächter Energie für Niedersachsen Herrenstraße Hannover

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