Finanzierung der öffentlichen. Funktionen durch die. Steuerpolitik
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- Anton Möller
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1 Teil III Finanzierung der öffentlichen Funktionen durch die Steuerpolitik 1
2 Teil III Finanzierung der öffentlichen Funktionen durch die Steuerpolitik 7. Steuern und andere öffentliche Einnahmen im Überblick (Stiglitz, Ch. 17) 8. Prinzipien und Grundbegriffe der Steuerlehre 9. Die Wirkungen von Steuern auf Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte (Stiglitz, Ch. 19) 10. Auswirkungen von Steuern auf das Marktgleichgewicht (Stiglitz, Ch. 18) III-2
3 7. Steuern und andere öffentliche Einnahmen im Überblick 7.1 Staatliche Finanzierungsquellen 7.2 Staatliche Einnahmenstruktur im historischen und internationalen Vergleich III-3
4 7.1 Staatliche Finanzierungsquellen Steuern: Zwangsabgaben ohne direkte individuelle Gegenleistung (schliesst z.b. Zölle ein). Fiskalzweck: Einnahmenerzielung zur Finanzierung der Staatstätigkeit einschliesslich der Distributionsfunktion Lenkungszweck: z.b. Instrument zur Internalisierung externer Effekte III-4
5 Gebühren (Entgelte): Zahlungen mit individueller Gegenleistung (Ausschlussprinzip auf individueller Ebene): Verwaltungs-, Benutzungsgebühren Beiträge: Zahlungen mit gruppenspezifischen Gegenleistungen (Ausschlussprinzip auf Gruppenebene, Clubgüter): Anliegerbeiträge für öffentliche Infrastruktur, Sozialversicherungsbeiträge Erwerbseinkünfte: (Öffentliche Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen) Kreditaufnahme: (Ausgleichshaushalt) III-5
6 7.2 Staatliche Einnahmenstruktur im historischen und internationalen Vergleich Übergang vom Domänenstaat (Einnahmen aus Besitzungen) im Mittelalter zum Steuerstaat in der Neuzeit Verlagerung von Kopf-, Grund-, Vermögensteuern sowie spezifischen Verbrauchsteuern und Zöllen in Richtung Einkommen- und Umsatzsteuer Persönliche Einkommensteuer (insbesondere Lohnsteuer) und Umsatzsteuer als wichtigste Steuerquelle Starker Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge III-6
7 Quotenvergleich der öffentlichen Haushalte, Schweiz Quoten Steuerquote Sozialversicherungsquote Fiskalquote BV in % des BIP OKPV in % des BIP Total Sozialversicherungsbeiträge: AHV, IV, ALV, EO, ohne Krankenversicherungs- und SUVA-Prämien, Stat. Jahrb. der Schweiz 2006, Öffentliche Finanzen der Schweiz, Eidgenössische Finanzverwaltung (gemäss OECD-Statistik) 3 Sozialbeiträge und Einlagen der Beruflichen Vorsorge; Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2006; neuere Zahlen: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS), BFS 4 Obligatorische Krankenpflegeversicherung; Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2006 neuere Zahlen: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS), BFS III-7
8 Prozent des BIP Entwicklung der Steuer- und Fiskalquoten der Schweiz Steuerquote Fiskalquote (ohne KV und SUVA) Fiskalquote (mit KV und SUVA) Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement III-8
9 Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung, öffentliche Finanzen 2006 III-9
10 Struktur der Staatseinnahmen in der Schweiz % 72% Steuern übrige Einnahmen Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung III-10
11 Die wichtigsten Steuern der Schweiz 2005 Übrige Erbschafts- und Schenkungssteuern Zölle Verrechnungssteuern Vermögenssteuern Ertrags- und Kapitalsteuern Verbrauchssteuern Einkommenssteuern Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung prozentualer Anteil an gesamten Steuereinnahmen III-11
12 Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden (in % des Totals) Art der Abgaben Steuern auf Einkommen und Vermögen Einkommenssteuer Vermögenssteuer Ertragssteuern Kapitalsteuern Grundsteuern Vermögensgewinnsteuern Verrechnungssteuer Vermögensverkehrsteuern Erbschafts- und Schenkungssteuern Eidg. Stempelabgaben Verbrauchssteuern Mehrwertsteuer Mineralölsteuer auf Treibstoffen Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstofen Mineralölst. auf Brennst. u. a. Min.ölprod Automobilsteuer Tabaksteuer Biersteuer Verkehrsabgaben Zölle Einfuhrzölle Tabakzölle WTO,Landwirtschaft und Weinbau Landwirtschaftliche Abgbaben Lenkungsabgaben Spielbankenabgabe Besitz- und Aufwandsteuern Motorfahrzeugsteuern Vergnügungssteuern übrige Steuern, total Inbegriffen Nach- und Strafsteuern, Kopf- und Personalsteuern 2 Vor 1995 WUST, inbegriffen Luxussteuer für das Jahr Reklame-Plakatsteuer, Hundesteuer, Beherbergungsabgaben usw. Quelle; Öeffentliche Finanzen der Schweiz, Eidg. Finanzverwaltung, 2010 III-12
13 Anteil an den gesamten Steuereinnahmen in Prozent "Trends" in der Steuerstruktur Jahr Einkommenssteuer Mehrwertsteuer Zölle III-13
14 Quelle: Öffentliche Finanzen der Schweiz, Hg.: Eidgenössische Finanzverwaltung Quelle: P. B. Sørensen, CESifo Economic Studies, Vol. 53, 2/2007. III-14
15 Entwicklung des deutschen Steuersystems Steuereinnahmen in Prozent des Bruttosozialproduktes Reich/Bund Länder Gemeinden Insgesamt 3,0 1,6 3,0 7,6 5,8 3,4 4,4 13,6 12,8 6,7 3,2 22,7 11,9 8,5 3,5 23,9 9,6 9,2 2,8 21,6 8,8 8,4 2,9 20,1 2. Anteil am gesamten Steueraufkommen Steuern auf Einkommen Gewerbesteuern Steuern auf Vermögen Steuern auf Vermögensverkehr Umsatzsteuern Verbrauch- u. Aufwandsteuern Zölle 34,5 4,4 13,9 11,2 1,0 19,2 15,8 24,3 5,6 25,1 5,3 17,1 16,6 5,8 35,7 10,9 7,0 1,3 25,0 16,2 3,8 49,1 7,9 3,0 1,1 24,7 14,3 0,0 43,7 5,8 2,0 1,8 30,1 15,9 0,7 39,7 7,9 2,1 2,0 30,0 17,5 0,8 Quelle: Nowotny (2009, S. 266) nach Musgrave, Kullmer u.a.. III-15
16 Föderale Struktur der Steuereinnahmen Anteil der einzelnen Steuerkategorien an den gesamten Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften (2006, in Prozent) Deutschland Österreich Schweiz 1 Gemeinschaftliche Steuern Bundessteuern Ländersteuern Gemeindesteuern 68,0 17,4 4,5 10,2 81,4 10,0 2,7 2 5,9 13,5 28,6 32,4 25,5 Gesamtsteuereinnahmen 100,0 100,0 100,0 Quelle: Nowotny (2009, S. 152) (Quelle: Novotny 1999) 2 Die Einnahmen Wiens, das Land und Gemeinde ist, wurden den Ländersteuern zugerechnet III-16
17 Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung, öffentliche Finanzen der Schweiz 2003, 2007 III-17
18 8. Prinzipien und Grundbegriffe der Steuerlehre 8.1 Kriterien zur Beurteilung von Steuern und Steuersystemen 8.2 Äquivalenzprinzip und Leistungsfähigkeitsprinzip 8.3 Einführung in Steuertechnik und Tariflehre III-18
19 8.1 Kriterien zur Beurteilung von Steuern und Steuersystemen a) Effizienzgesichtspunkte b) Gerechtigkeitsaspekte III-19
20 a) Effizienzgesichtspunkte Man unterscheidet: Nichtverzerrende Steuern: Die Wirtschaftssubjekte können den zu zahlenden Steuerbetrag nicht durch ihr Verhalten beeinflussen. Bsp. Kopfsteuer, Lump-sum Steuern (Pauschalsteuern) Verzerrende Steuern: Der zu zahlende Betrag hängt vom Verhalten des Steuerzahlers ab. (Bsp. Einkommensteuer, Verbrauchsteuer) Korrigierende Steuern: Bei ineffizienten Märkten können verzerrende Steuern falsche relative Preise korrigieren (Bsp. Ökosteuern ) III-20
21 b) Gerechtigkeitsaspekte i) Freiheit von Willkür (klare, transparente Regeln) ii) Faire Lastverteilung Horizontale Gerechtigkeit: Gleiche Individuen (bzw. gleiche Sachverhalte) sollen gleich behandelt werden (keine Diskriminierung) Vertikale Gerechtigkeit: Ungleiche Behandlung ungleicher Individuen. (Verteilung der Steuerlast nach der Fähigkeit diese zu tragen). III-21
22 PROBLEM: Was sind gleiche Individuen? (z.b. gleiche Fähigkeiten, gleiche Präferenzen, gleiches Verhalten). Was ist gleiche Behandlung? (z.b. gleiche monatliche Rente oder gleiche Lebensrente). Was sind relevante Differenzierungskriterien? III-22
23 8.2 Äquivalenzprinzip und Leistungsfähigkeitsprinzip a) Äquivalenzprinzip b) Leistungsfähigkeitsprinzip c) Opfertheorien als Konkretisierungsversuch des Leistungs- fähigkeitsprinzips III-23
24 a) Das Äquivalenzprinzip ( Benefit Principle ) i) Äquivalenzprinzip im weiten Sinn: Steuern sind gerechtfertigt, insofern sie zur Finanzierung wohlfahrtssteigernder staatlicher Aktivitäten führen. (Vgl. Kapitel 2 über Rechtfertigung der Staatstätigkeit). Keine Finanzierung von Pfründen! III-24
25 ii) Äquivalenzprinzip im engeren Sinn: Gezahlte Abgabe soll der vom Staat bezogenen Leistung entsprechen. Gebühren bei individuell zurechenbaren Leistungen Öffentliche Güter nicht individuell zurechenbar. Eventuell Äquivalenz zu Proxy: A. Smith: Einkommen wird unter dem Schutz des Staates erzielt. Daher mehr Einkommen mehr Schutz mehr Steuer. (Analog: mehr Vermögen...) Bei Umverteilung keine Äquivalenz möglich. Ausser Umverteilung wird als Versicherung gesehen. III-25
26 b) Das Leistungsfähigkeitsprinzip ( Ability-to-Pay-Principle ) Wer leistungsfähiger (zahlungsfähiger) ist, der soll mehr bezahlen, unabhängig von der vom Staat empfangenen Leistung. BEISPIEL: Synthetische Einkommensteuer Andere Indikatoren der Leistungsfähigkeit: Konsum, Vermögen III-26
27 PROBLEME: Objektives Potential nicht beobachtbar. Beobachtete Leistungsfähigkeit hängt vom Verhalten des Steuerzahlers ab (z.b. Arbeitseinsatz, Sparverhalten, ausserordentliche Aufwendungen, Kinder etc.) Prinzip der Jährlichkeit (um wirtschaftlichen und gesetzlichen Änderungen Rechnung zu tragen) vs. überperiodische Gleichmässigkeit (Lebenseinkommen, Lebenskonsum). III-27
28 c) Opfertheorien Besteuerung nach Leistungsfähigkeit erfordert ausser der Festlegung einer die Leistungsfähigkeit reflektierenden Bemessungsgrundlage eine Antwort auf die Frage: In welchem Ausmass sollen leistungsfähigere Individuen bzw. diejenigen, denen es besser geht, höher besteuert werden? Lösungsvorschlag: So, dass alle das gleiche Opfer zu bringen haben. (Equality of taxation... means equality of sacrifice, J. St. Mill) III-28
29 Messung des Opfers: Der durch die Steuer verursachte Nutzenentgang, wobei identische streng konkave Nutzenfunktionen unterstellt werden. Varianten: gleiches absolutes Opfer: u u( y) u( y ) const. n gleiches relatives Opfer: u u( y) u( y ) u u( y) n const. gleiches marginales Opfer: u ( y ) const. n y... Bruttoeinkommen y n... Nettoeinkommen III-29
30 Graphische Illustration: Nutzen u... streng konkav uy ( ) u T T... Steuerbetrag n y y Einkommen III-30
31 Prinzip des gleichen Opfers impliziert einen mit dem Bruttoeinkommen steigenden Steuerbetrag. (Beachte u < 0.) Die Variante gleiches marginales Opfer impliziert gleiche Nettoeinkommen. (Utilitaristische Rechtfertigung: Max u( y T ), T const. T,..., T 1 N N N i i i i=1 i=1 liefert u '( y 1 )... u '( y ) ) n n N III-31
32 8.3 Einführung in Steuertechnik und Tariflehre a) Einige Begriffe b) Beschreibung von Steuertarifen c) Lineare und nichtlineare Tarife d) Gängige Tarifmodifikationen e) Systeme der Ehegattenbesteuerung III-32
33 a) Einige Begriffe Steuer(entrichtungs-)pflichtiger (bzw. Steuerzahler): schuldet die Steuer, muss sie abführen. Steuerträger: hat faktisch d.h. nach Ablauf aller Überwälzungsvorgänge die Last der Steuer zu tragen (ökonomische Inzidenz, siehe 10.). Steuerdestinatar: vom Gesetzgeber intendierter Steuerträger (gesetzliche Inzidenz). III-33
34 Besteuerungseinheit: Wertsteuer (monetäre Einheit) Mengensteuer (physische Einheit) Direkte Steuern: Nehmen auf individuelle Umstände der Wirtschaftssubjekte (z.b. Leistungsfähigkeit) Bezug. Indirekte Steuern: Kein Bezug zu individuellen Merkmalen des Steuerpflichtigen (er ist nicht als Steuerdestinatar intendiert). III-34
35 b) Beschreibung von Steuertarifen Steuertarif: T : B TB ( ) Bemessungsgrundlage Steuerbetrag (Steuerschuld) dt Grenzsteuersatz: T ( B) db III-35
36 Durchschnittssteuersatz: tb ( ) TB ( ) B Steuerbetragselastizität bei Steuertarif T: ( BT, ) dt B db T T ( B) t( B) Für aggregierte Grössen B, T(B) entspricht dies der Aufkommenselastizität der Steuer T. III-36
37 Graphische Illustration: T TB ( ) TB ( 1) A 1 0 B1 B T '( B )... Steigung der Tangente TB ( )... Steigung des Fahrstrahls durch 0 B III-37
38 c) Lineare und nichtlineare Tarife Proportionaler Tarif: T tb, t konstant T ( B) t( B) t d.h. 1 Regressiver Tarif: dt( B) db 0 ( T ( B) t( B) ( B) 1 ) Progressiver Tarif: dt( B) 0 ( T ( B) t( B) ( B) 1 ) db III-38
39 Progressionswirkung entsteht durch: Grenzsteuersatzprogression: dt ( B) db T ( B) 0 Indirekte Progression: tb ( ) TB ( ) steigt trotz konstantem T B BEISPIEL: Freibetrag, Freigrenze, lineare negative Einkommensteuer (siehe später). III-39
40 MAN BEACHTE: Falls B y, Unterschied zwischen Tarifverlauf und dem auf das Einkommen bezogenen Belastungsverlauf (d.h. der Verteilungswirkung). Bsp: Proportionale Steuer auf Konsum c T( c) t c ergibt auf das Einkommen bezogen die Durchschnittsbelastung T c t. y y III-40
41 STANDARDARGUMENT: Proportionale Konsumsteuer hat regressive Verteilungswirkung, weil c/ y und daher T y t c y mit y sinkt. III-41
42 GEGENARGUMENT: Wenn man von Erbschaften absieht, gilt auf das ganze Leben bezogen Barwert des Konsums = Barwert des Einkommens. Daher entspricht proportionale Konsumsteuer einer proportionalen Lebenseinkommensteuer. III-42
43 (Affin- bzw. Co-)lineare Steuer (flat-rate tax) T T B T 0 B0 T0 B T 0 T', t dt db T( B) B B III-43
44 d) Gängige Tarifmodifikationen Steuerfreibetrag (Abzug von der Bemessungsgrundlage) Absetzbetrag (Abzug von der Steuerschuld) III-44
45 Steuerfreibetrag (Abzug von der Bemessungsgrundlage): T TB ( ) T( B F) Bemessungsgrundlage wird um Betrag F reduziert. Illustration für linearen Tarif F B T', t T ' t B III-45
46 Absetzbetrag (Abzug von der Steuerschuld): Steuerschuld T(B) wird um Betrag A reduziert. Illustration für linearen Tarif T TB ( ) T( B) A Man vergleiche: reiner Absetzbetrag vs. Transferzahlung Transferzahlunge n B III-46
47 Vergleich von Freibeträgen und Absetzbeträgen bei einer Steuer mit Progression T Einheitlicher Freibetrag (horizontaler Abstand konstant) TB ( ) T( B F) T Einheitlicher Absetzbetrag (vertikaler Abstand konstant) TB ( ) A T( B) A F F T T 2 1 A T T A 1 2 für B B 0 T 1 B1 F 1 B B2 F B2 B B 0 B1 B2 B III-47
48 e) Systeme der Ehegattenbesteuerung Es sei T(y) der Einkommensteuertarif für Alleinstehende. E( y1, y 2) bezeichne den Tarif für ein verheiratetes Paar mit Ehegatteneinkommen y1, y 2. i) Individualbesteuerung (getrennte Veranlagung): E( y, y ) T( y ) T( y ) Heiratsneutralität. III-48
49 ii) Zusammenveranlagung (Haushaltsbesteuerung, Globaleinkommensbesteuerung): ohne Splitting und ohne Doppeltarif: E( y, y ) T( y y ) Bei progressivem Tarif: T( y y ) T( y ) T( y ) und bei direkt progressivem Tarif: E T ( y 1 y 2) T ( y i ), wenn y j 0, i j. y i Diskriminierung von Ehe bzw. Berufstätigkeit des Zweitverdieners. III-49
50 mit Doppeltarif: Grundtarif für Alleinstehende T G Verheiratetentarif T V E( y, y ) T ( y y ) 1 2 V 1 2 vs. T ( y ) T ( y ) G 1 G 2 Beliebige Ausgestaltung mit entsprechend unterschiedlichen Wirkungen möglich. III-50
51 mit Splitting: (Ehegattensplitting, Splittingfaktor s 2) E( y, y ) 1 2 y1 y st 2 s Bei direkt progressivem Tarif: y1 y 2 2 T T( y1) T( y2), 2 E y1 y T 2 y 2 2 T ( y ) 2 für y2 y1. Splittingvorteil für Verheiratete, negativer Anreiz für Berufstätigkeit des Zweitverdieners. III-51
52 Graphische Illustration des Splittingvorteils: T T( y1) T( y2) 2 Ty ( ) Ty ( 2) Ty ( 1) y ( 1 y T 2) 2 y1 y y y 2 y III-52
53 T ( y Splittingvorteil: 1) T( y2) y 2 1 y T falls T 0, und zwar umso grösser, je grösser direkte Progression (d.h. je grösser T ) je ungleicher die Partnereinkommen bei Alleinverdienern: je höher ihr Einkommen. III-53
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