Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeit
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- Ruth Ziegler
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1 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeit Würzburg, Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Dipl.-Ing. Wolfgang Scheler Kompetenzzentrum Arbeitszeit
2 Arbeitszeit Gesetzliche Vorschriften Arbeitszeitgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Andere Regelungen Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Arbeitsverträge Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 2
3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 06. Juni 1994 zuletzt geändert am 20. April 2013 Richtlinie 2003/88/EG EU-Arbeitszeitrichtlinie vom Arbeitszeitordnung (AZO) vom Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 3
4 Zweck des Arbeitszeitgesetzes Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 4
5 Regelungsinhalte Arbeits- und Ruhezeiten Sonn- und Feiertagsarbeit Ausnahmen Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 5
6 Begriffsbestimmungen Werktage: Montag bis Samstag Arbeitszeit: Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 7
7 Begriffsbestimmungen Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft Arbeitszeit Rufbereitschaft keine Arbeitszeit Beschäftigung jegliches Bereithalten für Arbeitsaufnahme Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 8
8 Begriffsbestimmungen Nachtzeit: 23 bis 6 Uhr Nachtarbeit: mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit Nachtarbeitnehmer: Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mehr als 48 Tagen im Jahr Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 9
9 Geltungsbereich Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis in allen Beschäftigungsbereichen fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit Beschäftigte in Berufsbildung Auszubildende, Volontäre, Praktikanten Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 10
10 Geltungsbereich Arbeitszeitgesetz Das Gesetz gilt nicht für: leitende Angestellte (Personalbefugnis, Prokura) Chefärzte Leiter von öffentl. Dienststellen AN in häuslichen Gemeinschaften (Erziehung, Pflege) liturgischer Bereich der Kirchen/Religionsgemeinschaften AN unter 18 Jahren (JArbSchG) in der Schifffahrt und Luftfahrt Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 11
11 24 h Arbeitstag zulässig oder nicht? Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 12
12 Werktägliche Arbeitszeit Grundsatz: regelmäßige werktägliche AZ 8 Stunden Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich Ausgleich innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen im ø 8 Stunden/Tag nicht überschritten AZ mehrerer Arbeitgeber werden zusammengerechnet Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 13
13 Abweichende Regelungen Jugendarbeitsschutz 5 Tage-Woche regelmäßige werktägliche AZ 8 h bis zu 8,5 h möglich Ausgleichszeitraum 1 Woche bis zu 8,5 h wenn Ausfalltage eingearbeitet werden Ausgleichzeitraum 5 Wochen wöchentliche AZ 40 h Ausnahmen in der Landwirtschaft für Jgdl > 16 Jahre (Erntezeit 9 h/tag, 85 h/doppelwoche) Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 14
14 Abweichende Regelungen Mutterschutz regelmäßige werktägliche AZ bis zu 8,5 h möglich 90 h/doppelwoche Nachtarbeitsverbot von Uhr Uhr gesetzl. Ausnahmen bis 4. Monat Gastronomie bis Uhr Landwirtschaft ab Uhr (Melken) Künstlerinnen bis Uhr Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 15
15 Ruhepausen im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechungen Gesamtdauer bei einer AZ von bis 6 h 6 9 h über 9 h keine Pause 30 min Pause 45 min Pause Mindestdauer pro Unterbrechung 15 Minuten Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 16
16 Ruhezeit mindestens und ununterbrochen 11 Stunden Ausnahme: Verkürzung auf 10 Stunden bei einem Ausgleich innerhalb 4 Wochen zulässig in - Krankenhäusern, Pflegeanstalten - Gaststätten, - Landwirtschaft - Verkehrsbetriebe Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 17
17 Ruhezeit Sonderfall Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen Bei Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft Kürzung der Ruhezeit auf 5,5 h möglich (am Stück) Ausgleich zu anderen Zeiten Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 18
18 Nachtarbeit werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeiter 8 Stunden Verlängerung auf bis zu 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 4 Wochen ist möglich. Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 19
19 Nachtarbeitnehmer Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf Kosten des AG sind anzubieten (vor Beginn, danach alle 3 Jahre, nach dem 50. Lebensjahr jährlich) Umsetzung auf Tagarbeitsplatz wenn Gesundheitsgefährdung möglich oder Kinderbetreuung/Angehörigenpflege erfolgt Ausgleich durch freie Tage oder Zuschlag Zugang zur betrieblichen Weiterbildung Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 20
20 Nacht- und Schichtarbeit Festlegung der Arbeitszeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. vorwärts rollierende Schichtfolgen (Früh-Spät-Nacht) kurze Nachtschichtblöcke (max. 3 in Folge) lange Freizeit nach Nachtschichtblock vorhersehbare, überschaubare Schichtpläne Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 21
21 Nacht- und Schichtarbeit Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 22
22 Abweichende tarifliche Regelungen Durch Tarifvertrag Auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 23
23 Abweichende tarifliche Regelungen AZ über 10 h mit Ausgleich bei erheblichen Anteil Bereitschaftsdienst (mind. 30 %) Ausgleichszeitraum max. 12 Monate In Verkehrs- und Schichtbetrieben Kurzpausen von angemessener Dauer (mind. 5 min) Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 24
24 Abweichende tarifliche Regelungen Kürzung der Ruhezeit bei Rufbereitschaft mit Ausgleich Anpassungen bei Arbeitszeit und Ruhezeit in der Landwirtschaft während der Bestellungs- u. Erntezeit Anpassungen bei Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit bei Behandlung und Pflege von Personen Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 25
25 Abweichende tarifliche Regelungen AZ über 8 h ohne Ausgleich (opt-out Regelung) bei erhebl. Anteil Bereitschaftsdienst (mind. 30 %) keine Gesundheitsgefährdung des AN schriftliche Einwilligung des AN Widerrufsfrist 6 Monate Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 26
26 Sonn- und Feiertagsruhe Grundsätzlich keine Beschäftigung an So- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mehrschichtige Betriebe Verschiebung um 6 Std. vor- /zurück zulässig Betriebsruhe 24 h Kraftfahrer und Beifahrer 2 Std Vorverlegung zulässig Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 27
27 Gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen Gaststätten, Messen, Märkte, Unterhaltung Verkehrsbetriebe Energie- und Wasserversorgung Abfall- und Abwasserentsorgung, Landwirtschaft Öffentliche Sicherheit und Ordnung Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 28
28 Gesetzliche Ausnahmen aus verfahrenstechnischen Gründen Reinigung, Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, Vorbereitung der Aufnahme des vollen werktäglichen Betriebes, Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen, Verhütung des Misslingens von Arbeitsergebnissen Vermeidung einer Beschädigung von Produktionseinrichtungen Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 29
29 Bedürfnisgewerbeverordnung Ausnahmen Blumengeschäfte, Gärtnereien bis zu 2 h Bestattungsgewerbe Parkhäuser Getränkelieferung Immobiliengewerbe bis zu 4 h Online-Handel mit Beratung und Auftragsannahme Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 30
30 Gesetzliche Ausnahmen Vorübergehende Arbeit in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen unverhältnismäßiger Schaden droht unabhängig vom Willen der Betroffenen Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 31
31 Behördliche Ausnahmen auf Antrag im Handelsgewerbe, bei bes. Verhältnissen max. 10 Sonn- und Feiertage im Jahr Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens (max. 5 Sonn- und Feiertage im Jahr) Inventur 1 Sonntag im Jahr für Arbeiten mit ununterbrochenem Fortgang zur Sicherung der Beschäftigung bei ausländischer Konkurrenz, die an Sonn- u. Feiertagen arbeitet Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 32
32 Behördliche Ausnahmen auf Antrag Verlängerung der tägl. AZ in kontinuierlichen Schichtbetrieben zur Erreichung zusätzlicher Freischichten auf Bau und Montagestellen in Saisonbetrieben Verkürzung der tägl. Ruhezeit zur Herbeiführung eines regelmäßigen Schichtwechsels Ausnahmen im öffentlichen Interesse Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 33
33 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben ein Ersatzruhetag für Sonn- oder Feiertag muss gewährt werden (für Sonntag innerhalb 2 Wochen, für Feiertag unter der Woche innerhalb 8 Wochen) Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume eingehalten Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 34
34 Tarifliche Ausnahmen von der Sonntagsarbeit Reduzierung auf 6 bis 10 Sonntage in best. Branchen z.b. Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe Wegfall Ersatzruhetage wenn Feiertag auf Werktag fällt anderer Ausgleichszeitraum 12 h Schichten an Sonn- und Feiertagen Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 35
35 24 h Arbeitstag zulässig, unter folgenden Bedingungen Arbeitszeit incl. Pausen max. 24 h anschließend ununterbrochene Ruhezeit mind. 11 h erhebl. Anteil Bereitschaftsdienst (mind. 30 %) keine Gesundheitsgefährdung der AN Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 36
36 Aushang und Arbeitszeitnachweise Aushang Arbeitszeitgesetz geltende Rechtsverordnungen Tarifverträge Dienst- oder Betriebsvereinbarungen Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 37
37 Aufzeichnungspflichten über 8 h hinausgehende werktägliche Arbeitszeit Aufbewahrungspflicht 2 Jahre auch bei Vertrauensarbeitszeit Telearbeit Außendienst Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 38
38 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeit (vorsätzlich fahrlässig) Geldbuße - Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit - Sonn-/Feiertagsarbeit, Ersatzruhetag - bis zu Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 39
39 Straftaten Vorsatz und Gesundheitsgefährdung oder beharrliche Wiederholung oder - Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr - Geldstrafe Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 40
40 Verantwortlichkeiten Arbeitgeber (z.b. Inhaber) gesetzliche Vertreter (z.b. Geschäftsführer, Vorstand) beauftragte Personen (z.b. Werk-/Betriebsleiter) ausdrückliche Beauftragung (schriftlich oder mündlich) Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit 41
41 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit. Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Dipl.-Ing. Wolfgang Scheler Kompetenzzentrum Arbeitszeit
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