6. Bundesfachtagung Schulen

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1 6. Bundesfachtagung Schulen Forum A2 Qualifizierung und Weiterbildung ein wichtiges Rüstzeug Peter Wagner GPR Wolfsburg Seite 1

2 Gliederung des Forums Ausgangslage zur Qualifizierung Die tarifliche Regelung - 5 TVöD Qualifizierung von Beschäftigten in Schulen Die Dienstvereinbarung Qualifizierung der Stadt Wolfsburg Seite 2

3 Ausgangslage Perspektiven des öffentlichen Dienstes (Serviceorientierung, Wirtschaftlichkeit, Daseinsvorsorge, Arbeitsplatzsicherheit) Herausforderung des demografischen Wandels Anforderungen an Gute Arbeit Veränderungen der Arbeitswelt (mobiles Arbeiten) Beschäftigtenperspektive (Ausbildung Weiterbildung berufliche Perspektiven Karriere) War of talents Seite 3

4 Ausgangslage Lebenslanges Lernen als Ziel formuliert Halbwertzeit des erworbenen Wissens schwindet, erworbene Qualifikation bietet keine Gewähr für das gesamte Berufsleben Qualifikation ist Teil der Unternehmenskultur 2002 gewerkschaftliche Initiative für ein Weiterbildungsgesetz 2005 Tarifvertrag öffentlicher Dienst 2008 beschließt die EU einen Europäischen Qualifizierungsrahmen (EQR) (European Qualifications Framework (EQF) 2012 Deutscher Qualifizierungsrahmen Stillstand ist Rückschritt Seite 4

5 Ausgangslage ver.di-projekt Tarifliche Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung im öffentlichen Dienst ( ) Netzwerk von Personalräten und Personalentwicklern Ziel: Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung der Qualifizierung gemäß 5 TVöD Muster-DV stärkere Verankerung der Qualifizierung in den Dienststellen Seite 5

6 Die tarifliche Regelung Seite 6

7 5 (1) TVöD - Qualifizierung Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern. Qualifizierung dient der Steigerung von Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes, der Nachwuchsförderung und der Steigerung von beschäftigungsbezogenen Kompetenzen. Die Tarifvertragsparteien verstehen Qualifizierung auch als Teil der Personalentwicklung. Seite 7

8 5 (2) TVöD - Qualifizierung Vor diesem Hintergrund stellt Qualifizierung nach diesem Tarifvertrag ein Angebot dar, aus dem für die Beschäftigten kein individueller Anspruch außer nach Absatz 4 abgeleitet, aber das durch freiwillige Betriebsvereinbarung wahrgenommen und näher ausgestaltet werden kann. Entsprechendes gilt für Dienstvereinbarungen im Rahmen der personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten. Weitergehende Mitbestimmungsrechte werden dadurch nicht berührt. Seite 8

9 5 (3) TVöD - Qualifizierung Qualifizierungsmaßnahmen sind a) die Fortentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenz für die übertragenen Tätigkeiten (Erhaltungsqualifizierung) b) der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Fort- und Weiterbildung) c) die Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung (Qualifizierung für eine andere Tätigkeit; Umschulung) und d) die Einarbeitung bei oder nach längerer Abwesenheit (Wiedereinstiegsqualifizierung) Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme wird dokumentiert und den Beschäftigten schriftlich bestätigt. Seite 9

10 5 (4) TVöD - Qualifizierung Beschäftigte haben auch in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Buchst. d (Wiedereinstiegsqualifizierung) Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit der jeweiligen Führungskraft, in dem festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Dieses Gespräch kann auch als Gruppengespräch geführt werden. Wird nichts anderes geregelt, ist das Gespräch jährlich zu führen. (Qualifizierungsgespräch) Seite 10

11 5 (5) TVöD - Qualifizierung Die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme einschließlich Reisekosten werden, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden, grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen. Ein möglicher Eigenbeitrag wird durch eine Qualifizierungsvereinbarung geregelt. Die Betriebsparteien sind gehalten, die Grundsätze einer fairen Kostenverteilung unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens zu regeln. Ein Eigenbeitrag der Beschäftigten kann in Geld und/oder Zeit erfolgen. Seite 11

12 5 (6) TVöD - Qualifizierung Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit. 5 (7) TVöD - Qualifizierung Gesetzliche Förderungsmöglichkeiten können in die Qualifizierungsplanung einbezogen werden. Seite 12

13 5 (8) TVöD - Qualifizierung Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht wird. Seite 13

14 Qualifizierung und Weiterbildung für Schulhausmeister und Schulsekretärinnen?! Seite 14

15 Die Dienstvereinbarung Qualifizierung der Stadt Wolfsburg Seite 15

16 Stadt Wolfsburg Zahlen und Fakten Einwohner Größe Stadtgebiet: 204,03 km² (vor 1972: 35,01 km²) insgesamt: Beschäftigte, davon Beschäftigte (Kernverwaltung) (Stand: ) 704 BeamtInnen ArbeitnehmerInnen Personalkosten: 107,587 Mio Versorgungsaufwendungen: 5,6 Mio zzgl Beschäftigte (Klinikum) (Stand: ) 15 BeamtInnen ArbeitnehmerInnen dezentrale Organisation angepasste Personalratsstrukturen Seite 16

17 Seite 17

18 1 Geltungsbereich alle Beschäftigten gemäß 5 TVöD alle Beamtinnen und Beamten gemäß 22 NBG und 45 NLVO alle Auszubildenden Seite 18

19 2 Allgemeine Zielsetzung langfristig die Leistungsfähigkeit des Personals erhalten Verbesserung der Qualität und Effizienz der Dienstleistungen und Arbeitsprozesse Erhöhung der beruflichen Handlungskompetenz der Beschäftigten Förderung der persönlichen Weiterentwicklung jeder/jedes Einzelnen Seite 19

20 3 Bedarfsermittlung Konkrete Maßnahmen in den jeweiligen Bereichen ermitteln (Qualifizierungsgespräch) im Rahmen MAG oder Gruppengespräche Festlegung des allgemeinen Qualifizierungsprogramms durch die Abteilung Personalentwicklung Unterstützung der PE bei Fragen der GB e und/oder Beschäftigten PE-Steuerkreis setzt Prioritäten Sondierung des Marktes durch PE Einbindung der Personalvertretung Seite 20

21 4 Qualifizierungsangebote Qualifizierungsprogramm der Stadt Wolfsburg gesamtstädtische, individuelle Fort- und Weiterbildung (z.b. ModeratorInnen, Projektmanagemen) spezielle Wiedereinstiegsqualifizierung Aufstiegsmöglichkeiten (AI / AII Lehrgänge) Verwaltungs-Know-How Führungskräfteentwicklung (Lernteams) spezielle Angebote für Auszubildende Individuelle Qualifizierung Seite 21

22 5 Formate und Methoden Seminare / Workshops im Rahmen Quali-Programm Seminare / Workshops bedarfsorientiert externe Maßnahmen (Seminare, Kongresse) Einzel- bzw. Gruppencoachings Individuelle Curricula (Aufstieg LG 2.2) berufliche Weiterqualifizierung (A I / A II) Ergänzungsqualifizierungen Seite 22

23 6 Qualität, Organisation, Durchführung PE zuständig für Quali-Programm (einschl. Aquise) Unterstützung der PE bei dezentralen Maßnahmen Berücksichtigung insbesonder auch von Teilzeit Festlegung TeilnehmerInnen nach Eingang (Windhundprinzip) Beteiligung PR bei Übernachfrage ergänzende Seminare bei Übernachfrage Öffnung für Beschäftigte im Konzern Stadt Teilnahmeverpflichtung bei Anmeldung Seite 23

24 7 Notwendige Ressourcen Die Mittel für Maßnahmen nach 5 der DV sind bereitzustellen Trennung der Mittel nach zentral (Quali-Programm) und dezentral grundsätzliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge Inanspruchnahme von Bildungsurlaub Gewährung von 5 Tagen pro Jahr evtl. Ressourcen-Unterstützung durch PE Eigenbeteiligung insbesondere in Zeit hohes Verwaltungsinteresse an Ergänzungsquali evtl. Rückzahlungsverpflichtungen bei Kostenbeteiligung Seite 24

25 8 Evaluation, Transfer, Bedeutung Bewertung durch Fragebogen (anonymisiert) Reflexionsgespräche Verantwortung des Transfers von erworbenen Kenntnissen ist Aufgabe von Führung und Beschäftigten Multiplikation des erworbenen Wissens jährlicher Bericht über Quali-Programm im PE-Steuerkreis Bescheinigung von Maßnahmen im Qualifizierungspass Besondere Berücksichtigung von entsprechenden Qualifizierungen Seite 25

26 Fazit Lebenslanges Lernen und Weiterqualifizierung sind wesentlicher Baustein der PE Es gibt viele Möglichkeiten der Qualifizierung Wissenstransfer ist wichtiger Baustein für Erhaltung des Erfahrungswissens Die Verankerung des Qualifikationsgespräches als Solitärstellung ist nicht zweckmäßig Das Interesse ist verhalten Personalräte müssen immer wieder den Fokus setzen Seite 26

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