Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten in den Gemeinden. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern

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1 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales Rathausgasse Bern Telefon Telefax info.soa@gef.be.ch Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten in den Auswertung der Umfrage vom Herbst 01

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Einleitung Ausgangslage und Auftrag Ziele und Vorgehen Auswertung der Ergebnisse... Statistischer Überblick Kanton Bern Zahlen und Begriffsklärungen Zusammensetzung der Migrationsbevölkerung im Kanton Bern Integrationsförderung in den : Umfrage Strukturelle Verankerung der Integrationsthematik Zuständige Stellen Integrationskonzept Spezifische Integrationsangebote der Bestand öffentlich finanzierter Integrationsangebote Wo braucht es mehr Angebote aus Sicht? Ergänzung durch private Anbieter? Nutzung lokaler Angebote und Strukturen Bestand und Nutzung lokaler (Freizeit-)Angebote und Vereine Potential für eine stärkere Einbindung Einsatz von Interkulturellen Dolmetschenden Ableitung von Unterstützungsmassnahmen Grösster Handlungsbedarf aus Sicht Priorisierung Unterstützungsmassnahmen Best-Practice-Angebote Erstes Ergebnis: Integrationskonferenz Mai Weiteres Vorgehen: Fokus auf folgende Massnahmen Massnahme Strukturelle Verankerung...4. Massnahme Spezifische Integrationsangebote konkret Massnahme Öffnen und Erreichen...4 Seite von

3 Zusammenfassung Ausgangslage: Seit dem 1. Januar 01 führen die im Kanton Bern Erstgespräche mit neuzugezogenen Personen durch. Falls die einen Bedarf für vertiefte Beratung erkennen, vermitteln sie diese Personen weiter an eine Ansprechstelle Integration. Die Einführung dieser Erstgespräche fand im Rahmen des neuen bernischen Integrationsgesetzes statt und wurde von der Abteilung Integration des Kantonalen Sozialamtes (SOA) mit Schulungen und Instrumenten begleitet. In einem zweiten Schritt möchte das SOA die in ihrer weiteren Integrationsarbeit unterstützen. Damit die ausländische Bevölkerung nachhaltig integriert werden kann, bedarf es grosser Anstrengungen, sowohl der zuwandernden Personen als auch der aufnehmenden Gesellschaft, wobei diese Integration grundsätzlich im Alltag stattfindet, also in den. Je eher und je nachhaltiger es gelingt, zuziehende Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, desto grösser sind die Chancen, dass sie eine Stelle im Arbeitsmarkt finden und dadurch weit höhere Kosten vermieden werden können, die aufgrund langfristiger Sozialhilfeabhängigkeit entstehen. Vorgehen: Um die möglichst gezielt unterstützen zu können, wurde der Bedarf von allen bernischen mit mehr als Einwohnenden erfragt. Bis im Herbst 01 beantworteten 63 der angefragten 73 (86%) Fragen zu ihrer Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten sowie zur benötigten, kantonalen Unterstützung. Ziel der Befragung war die Erarbeitung von Instrumenten zur Unterstützung der. Von den 63 antwortenden weist fast die Hälfte weniger als 000 Einwohnende auf. Mehr als drei Viertel (78%) hat weniger als 000 Einwohnende. Die Ausländerquote variiert zwischen % und 31%. Ergebnisse: Tendenziell lässt sich sagen, dass der Ausländeranteil mit der Grösse der Gemeinde zunimmt. Es gibt zwar auch kleine mit einer Ausländerquote von mehr als 0%, grundsätzlich steigt die Quote jedoch mit der Anzahl der Einwohnenden. Ebenfalls lässt sich folgende Tendenz erkennen: Je grösser die Gemeinde, desto grösser das von der Gemeinde finanzierte Integrationsangebot. Die Grösse der Gemeinde ist von eindeutigerem Einfluss als der Ausländeranteil. So gibt es kleine und mittlere mit mehr als 0% Ausländerinnen und Ausländern, welche praktisch keine Integrationsförderung anbieten (können). Private Anbieter decken nicht zwingend die Lücken der öffentlichen Angebote, wie die Umfrageergebnisse zeigen: Werden die Angebote der Volksschule nicht mitgerechnet, hat mehr als ein Fünftel aller antwortenden weder privat noch öffentlich finanzierte, spezifische Integrationsangebote. Dies deckt sich damit, dass 93% aller antwortenden einen dringenden Bedarf bei ihrer Integrationsförderung ausweisen. Schliesslich sehen die auch einen Bedarf in der Öffnung von lokalen Angeboten und Vereinen, allerdings stärker im Hinblick auf erwachsene Migrantinnen und Migranten als auf Kinder und Jugendliche. Massnahmen: Aus den Angaben zum Bestand, den Vorgaben der Integrations- und Ausländergesetze des Kantonalen Integrationsprogramms und dem von den 63 antwortenden genannten Bedarf werden vier Massnahmen abgeleitet, die sich auf Information, Vernetzung und fachliche Unterstützung beschränken: Massnahme Integrationskonferenz im Mai 016: An der Konferenz sollen anhand von bestehenden Best-Practice -Beispielen konkrete Handlungsansätze aufzeigt werden. Massnahme strukturelle Verankerung bis Ende 016: Diese Massnahme soll vor allem kleineren und mittleren pragmatische Vorgehensweisen und Vorlagen für eine bessere strukturelle Verankerung ihrer Integrationsförderung liefern. Massnahme spezifische Integrationsangebote bis Ende 016: Ziel dieser Massnahme ist, dass wiederum vor allem kleinere sich schnell über bestehende Best-Practice- Angebote und über mögliche Partnergemeinden in ihrer Region informieren können (Vernetzung, Regionalisierung). Massnahme Öffnen und Erreichen: Diese Massnahme soll vor allem grössere mit fachlichen Inputs und Best-Practice-Ideen aus anderen Kantonen bei einer besseren Erreichung der Migrant/innen unterstützen. Diese Massnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit Gemeindevertretungen erarbeitet und überprüft und bis Ende 016 umgesetzt sein. Seite 3 von

4 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage und Auftrag Integration von Migrantinnen und Migranten ist in der Schweiz eine Verbundaufgabe: Bund, Kantone und engagieren sich gemeinsam für eine erfolgreiche Integrationspolitik. Sowohl das neue bernische Integrationsgesetz (Art. 1 IntG) als auch das Kantonale Integrationsprogramm (KIP 014, S. 38) verpflichten den Kanton Bern dazu, die Regelstrukturen bei der Beseitigung von Integrationshemmnissen zu unterstützen. Integrationsrelevante Regelstrukturen sind z.b. die Schule oder die, denn Integration findet vor Ort statt. Die beiden Regelwerke IntG und KIP sind die Grundlagen für die vorliegende Umfrage. Um Aussagen zum Handlungsbedarf bei der Integrationsförderung in den zu erhalten, wurden in den Kantonen Aargau, Luzern und Zürich 011 bis 01 schriftliche Befragungen in den durchgeführt und darauf aufbauend Unterstützungsmassnahmen erarbeitet. 1 Im Kanton Bern wurde 0 qualitativ der Bedarf von 7 der 360 in Gesprächen erhoben. Eine quantitative Umfrage zur Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten in allen des Kantons Bern mit mind Einwohnerinnen und Einwohnern sollte deshalb im Sommer 01 durchgeführt werden. Die Befragung war schriftlich, weil auch ohne Integrationsdelegierte und verantwortliche erreicht werden sollten. Die oben erwähnten Umfrageergebnisse wurden für die vorliegende Befragung beigezogen. 1. Ziele und Vorgehen Aus der Umfrage will der Kanton Bern Massnahmen zur Unterstützung der ableiten. Der Gemeindeverband sowie andere Gemeindevertretungen und an der Integrationskonferenz vom Mai 016 teilnehmende prüfen und priorisieren die Massnahmen, damit der Kanton den geeignete und auch wirklich benötigte Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung stellen kann. Folgende Fragestellungen liegen der Befragung der zugrunde: Welche vom Kanton unter Einhaltung der knappen, finanziellen Mittel bereitgestellten Instrumente unterstützen die in ihrer Integrationsförderung vor Ort am wirkungsvollsten? Bestand: Welche Instrumente und Mittel zur Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten gibt es bereits in den? Bedarf: In welchen Bereichen benötigen die welche konkrete Unterstützung vom Kanton? Bestand und Bedarf der Integrationsförderung sollten mit folgenden Bereichen erfasst werden: Tabelle 1: Themen des Fragebogens Integrationsförderung in den. Themenbereich Strukturelle Verankerung Allgemeine (Freizeit-) Angebote Spezifische Integrationsangebote Best-Practice-Angebote Interkulturelle Dolmetschende Grösster Handlungsbedarf Unterstützungsmassnahmen Beschreibung, Konkretisierung Integrationskonzept, zuständige Stellen Vereine, Lauftreffs etc.: Bestand, Nutzung, Potential Sprachkurse, Kulturfeste etc.: Bestand und Bedarf Beispiele von sehr guten Integrationsangeboten Einsatzbereiche; Nutzung Aktuell in der Gemeinde im Integrationsbereich Priorisierung von kantonalen Unterstützungsmassnahmen 1 Die Umfragen (Fragebogen und Auswertungsberichte) der Kantone Luzern, Zürich und Aargau liegen dem Kanton Bern vor, sind jedoch nicht alle vollständig publiziert. Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien, 011: Integration im Kanton Bern - Migrationsbevölkerung und Integrationsförderung im Fokus. Seite 4 von

5 Die Ziele der Befragung lauten: Ziel 1: Das Sozialamt (SOA) verfügt über genauere Kenntnisse zum Bestand und Bedarf der im Bereich der Integrationsförderung. Ziel : Der Kanton entwickelt anhand der Bedarfserhebung konkrete Massnahmen, welche die bei der Integrationsförderung unterstützen. Vorgehen Umfrage: Die Umfrage wurde mit den Integrationsdelegierten der Städte Bern, Biel und Thun, mit dem Verband bernischer VBG sowie mit Umfrage-Experten vorbesprochen. Anfangs Juni 01 erhielten die ausgewählten von der Vorsteherin des Sozialamtes eine Vorankündigung zur Umfrage. Nach den Sommerferien wurde per Mail ein Link zur Umfrage an 73 des Kantons Bern verschickt. Stichprobe : Es sollten möglichst auch kleinere befragt werden können, wobei aus Ressourcengründen eine Untergrenze gesetzt werden musste. Diese wurde nach Rücksprache mit dem bernischen Gemeindeverband bei Einwohnerinnen und Einwohnern festgelegt. Begründet wird diese Grenze damit, dass die erst ab dieser Grösse über ein mehrstufiges Kader verfügen, das sich einer Integrationsförderung annehmen kann. ab dieser Grösse weisen auch einen höheren Ausländeranteil aus, wie die Ausführungen im nächsten Kapitel zeigen. Definition Migrantinnen und Migranten: Im Ausländer- und Bürgerrecht wird der Begriff des Migranten oder der Migrantin nicht verwendet. Gemäss Bundesamt für Statistik BfS gibt es deshalb auch keine genaue Abbildung des Begriffs in der Verwaltungspraxis, wie in der Ethnologie oder Soziologie. 3 Das BfS versteht darunter jede Person, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Der vorliegende Bericht erfolgt im Rahmen der Umsetzung des bernischen Integrationsgesetzes IntG, das sich am Ausländergesetz AuG orientiert. Wir verwenden deshalb im vorliegenden Bericht eine Definiton in Anlehnung an das AuG und bezeichnen alle Personen, die keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, als Ausländer und Ausländerin. Die Begriffe Ausländerin, Migrantin, Migrationsbevölkerung und ausländische Wohnbevölkerung verwenden wir synonym. 1.3 Auswertung der Ergebnisse Rücklauf: 63 füllten den Online-Fragebogen bis Herbst 01 aus, womit der Rücklauf 86% beträgt. Trotz des hohen Rücklaufs liegen dem kantonalen Sozialamt nur 63 Fragebogen vor. Der Kanton Bern weist zwar mehr als 30 auf, jedoch nur 73 mit mehr Einwohnenden. Mehr als drei Viertel (78%) der befragten hat weniger als 000 Einwohnende. Die Kleinste dieser 63 weist Einwohnende auf, die grösste Mit mehr als Einwohnenden steht die Stadt Bern aber alleine an der Spitze. Die nächstgrössere Gemeinde Biel weist weniger als die Hälfte Einwohnende auf (3 667 Personen). Tabelle : Einwohnerzahl und Ausländerquote der antwortenden 4 Anzahl Einwohnende der 63 Ausländerquote Gruppe Einwohnende Prozent Anzahl Mittelwert Maximum Minimum % 31 13% % 4% % 18 1% 9% 6% 3 ' % 14 18% 31% % 3 Bundesamt für Statistik, 0: Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Definitionen und Quellen. 4 Bundesamt für Statistik 01: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte STATPOP 014. Seite von

6 Wie in der obigen Tabelle rechts ersichtlich wird, nimmt die Ausländerquote tendenziell mit der Grösse der Gemeinde zu. Auch die kleinste Quote pro Gemeinde beträgt bei bis zu 000 Einwohnenden nicht mehr als 6%, während bei über 000 Einwohnerinnen und Einwohnern das Minimum auf % steigt. Im Vorfeld der Umfrage gingen wir von der Annahme aus: Je grösser die Gemeinde, desto höher die Ausländerquote (Ballung um städtische Zentren) und desto ausgeprägter die Integrationsförderung (institutionell, strukturell, Angebotsmenge und vielfalt). Der erste Teil der Annahme kann für diese 63 bestätigt werden. Leider sind nur gerade 8% der antwortenden französischsprachig (oder zweisprachig). 8 der 63 antwortenden (9%) sind deutschsprachig, weil es mehr deutschsprachige im Kanton Bern gibt und nicht alle angefragten frankophonen die Umfrage beantwortet haben. Grundlage: Für die nachfolgende Auswertung wird die Unterteilung der Gemeindegrössen in drei Gruppen von Tabelle übernommen: Es wird unterschieden zwischen kleinen (bis Einwohnende), mittleren (bis Einwohnende) und Städten (ab 000 Einwohnenden). Diese Unterteilung ist immer noch sehr grob, ermöglicht jedoch das Erkennen von Tendenzen und eine bessere Vergleichbarkeit. Die Ergebnisse der Umfrage werden zusammenfassend dargestellt. Das detaillierte Zahlenmaterial liegt dem kantonalen Sozialamt jedoch vor, es ist Grundlage der Berechnungen und Aussagen. Gültigkeit: Die Ergebnisse der Umfrage geben den Kenntnisstand der Behörden wieder. Einige weisen ein Integrationskonzept, eine Fachstelle und dadurch eventuell vertiefte Kenntnisse der Situation im Integrationsbereich auf. Bei anderen handelt es sich vermutlich eher um eine Grobeinschätzung. Ziel der Umfrage war jedoch ein Überblick zu Bestand und Bedarf der Integrationsförderung aus Sicht der zu erhalten. Das lässt sich mit den vorhandenen Ergebnissen für diese 63 beantworten. Es sind aber keine Aussagen zu Qualität oder Quantität der Angebote möglich. Aufbau: In Kapitel zwei folgt eine knappe, statistische Einbettung der Umfrage mittels Zahlen zum Kanton Bern. In Kapitel drei wird die Integrationsförderung in den 63 jeweils gesamthaft und nach Gemeindegrösse betrachtet: Dazu gehören die strukturelle Verankerung der Integrationsförderung in den, der Bestand und Bedarf der spezifischen Integrationsangebote sowie die Ergänzung der öffentlich finanzierten Angebote durch eine Einschätzung der privaten Integrationsangebote. Ergänzend wird die Nutzung von lokalen Vereinen und Strukturen durch die Migrationsbevölkerung thematisiert. Dabei interessiert auch der Einsatz von interkulturellen Dolmetschenden in den lokalen Strukturen. In Kapitel vier äussern sich die zum grössten Handlungsbedarf, den besten Integrationsangeboten und der benötigten, kantonalen Unterstützung. Schliesslich werden aus diesen Erkenntnissen konkrete Handlungsmassnahmen für das kantonale Sozialamt abgeleitet. Seite 6 von

7 Statistischer Überblick Kanton Bern Die nachfolgenden Zahlen werden für das Jahr 014 ausgewiesen, da sie sich auf eine Quelle stützen, welche erst im Herbst 016 die Daten von 01 bereitstellt..1 Zahlen und Begriffsklärungen Der Kanton Bern hatte Ende 014 mehr als 1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner ( Personen). 01 waren es noch weniger als 1 Mio. ( Einwohnende). Wie die nachfolgenden Definitionen zeigen, beinhalten diese Zahlen die ständige Wohnbevölkerung, d.h. alle Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 1 Monaten in der Schweiz. 014 umfasst die ständige ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Bern Personen. Die ständige ausländische Wohnbevölkerung setzt sich aus allen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 1 Monaten zusammen. Dazu gehören alle Personen mit Status B-, C-, F- sowie L, N, Diplomaten und internationale Funktionäre mit mind. 1 Monaten Aufenthalt in der Schweiz. Die Ausländerquote im Kanton Bern betrug 014 somit 1%. Nur gerade sechs Kantone weisen eine tiefere Quote auf. 6 Die Ausländerquote in Basel Stadt und Land, Genf und Waadt beträgt mehr als 30%. Wie Tabelle 3 zeigt, verfügten 014 im Kanton Bern mit 64% die meisten Ausländerinnen und Ausländern über eine Niederlassungsbewilligung, d.h. Status C oder C-Ausweis (inkl. anerkannte Flüchtlinge 7 ). Gefolgt von ca. einem Drittel (9%) Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung, d.h. Status B oder B-Ausweis (inkl. anerkannte Flüchtlinge). Eine Niederlassungsbewilligung kann - Jahre (je nach Bedingung) nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung, d.h. Ausweis B, beantragt werden. Die restlichen Aufenthaltskategorien L, F und N (Kurzaufenthalter, vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung machen dagegen weniger als % der Migrantinnen und Migranten aus. Tabelle 3: Ständige ausländische Wohnbevölkerung in Bern nach Aufenthaltsstatus. Ständige ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Bern 014 (ständig = Mindestaufenthalt in der Schweiz von 1 Monaten). Dauer Gültigkeit Anzahl Prozent Status C: Niederlassungsbewilligung unbefristet (inkl Flüchtlinge) 63.6% Status B: Aufenthaltsbewilligung Jahre (inkl. 08 Flüchtlinge) (Min. 1 Monate) 9.1% Status F: Vorläufige Aufnahme (vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge) fig verlängert) 1 Monate (wird häu % Status L: Kurzaufenthalter/innen Max. 1 Monate (verlängerbar) % Status N: Asylsuchende Durchschnitt 01: Tage 0.8% Diplomat/innen % Internationale Funktionäre % Total ständige ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Bern % 014 wurden dem Kanton Bern 3 4 Asylsuchende überwiesen (01: 48 Personen). 8 Asylsuchende haben einen Asylantrag in der Schweiz gestellt und befinden sich noch im Asylverfahren. Dieses Verfahren dauerte 01 gesamtschweizerisch im Durchschnitt 60 Tage, es soll mittels Neustrukturierung beschleunigt werden auf 019. Asylsuchende werden spätestens drei Monate nach der Eingabe des Asylgesuchs von den Bundeszentren in die Bundesamt für Statistik 01: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte STATPOP Ob- und Nidwalden, Appenzell Inner- und Ausserrhoden sowie die Kantone Jura und Uri. 7 Staatssekretariat für Migration SEM 01: Individuelle Auskunft des SEM per Mail aus Asylstatistik Staatssekretariat für Migration 01: Asylstatistik 014. Seite 7 von

8 Kantone überwiesen. Der Bestand an allen Asylsuchenden im Kanton Bern beträgt am Personen. 014 hatte es im Kanton Bern insgesamt 3 64 anerkannte Flüchtlinge, davon mit Status C und 08 mit Status B, Personen im Kanton Bern sind vorläufig aufgenommen bzw. verfügen über einen F-Ausweis. Asylsuchende erhalten bei Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft einen positiven Entscheid und Ausweis B. Ist die Flüchtlingseigenschaft erst nach der oder durch die Ausreise entstanden oder hat die Person ein Verbrechen begangen, erhält sie nur einen Ausweis F (vorläufig aufgenommener Flüchtling). Wird keine Flüchtlingseigenschaft anerkannt, werden die Personen ausgewiesen aus der Schweiz ausser eine Ausweisung ist nicht möglich (fehlende Ausweispapiere), nicht zulässig (nach internationalem Recht) oder nicht zumutbar (fehlende Gesundheitsversorgung im Herkunftsland). Diese Personen erhalten ebenfalls Ausweis F, als vorläufig aufgenommener Ausländer rechnete man im Kanton Bern mit 7 01 neuzuziehenden Personen, die älter als 1 Jahre sind: Neuzuziehend sind alle Personen, die in den letzten 1 Monaten aus dem Ausland in den Kanton Bern ziehen sowie alle Personen, die vor einem Jahr aus dem Ausland in einen anderen Kanton in der Schweiz eingereist sind und im Laufe ihres ersten Jahres in der Schweiz in den Kanton Bern umgezogen sind. Nicht zu den Neuzuziehenden gerechnet werden Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs, also Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen / Flüchtlinge sowie anerkannte Flüchtlinge (siehe die beiden Abschnitte oben). Diese Definition von neuzuziehenden Personen ist relevant für die sogenannten Erstgespräche bzw. das Berner Modell, das seit dem im Kanton Bern umgesetzt wird. 014 gab es im ganzen Kanton Bern Einbürgerungen. Durch die Einbürgerung erwerben Migrantinnen und Migranten alle Rechte und Pflichten einer Staatsbürgerin oder eines Staatsbürgers der Schweiz. In der Schweiz eingebürgerte Personen sind keine Migrantinnen und Migranten mehr gemäss der hier verwendeten Definition, sondern Personen mit Migrationshintergrund. Die meisten Einbürgerungen gab es 014 für Personen aus Deutschland, Italien und Kosovo. Gesamtschweizerisch wurden Personen eingebürgert, die meisten davon im Kanton Zürich (mehr als Personen).. Zusammensetzung der Migrationsbevölkerung im Kanton Bern Zuwanderungswege: Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mit der EU erfolgt die Einreise in die Schweiz hauptsächlich auf drei Wegen: 1) Für Angehörige von EU/EFTA-Ländern meistens über eine Erwerbstätigkeit, für Drittstaatenangehörige ist dies nur im Ausnahmefall (spezialisierte Fach- und Führungskräfte, Mitarbeitende internationaler Unternehmen) und im Rahmen der vom Bundesrat definierten Kontingente möglich. ) Drittstaatenangehörige reisen vor allem über den Flucht- bzw. Asylweg in die Schweiz ein oder 3) im Rahmen des Familiennachzugs. Familiennachzug ist aber auch für EU/EFTA-Staatsangehörige möglich. Abbildung 1: Hauptzuwanderungswege für eine Einreise in die Schweiz (01). Zuwanderung in die Schweiz Erwerbstätigkeit (v.a. EU/EFTA) Flucht / Asyl (Drittstaaten) Familiennachzug (EU/EFTA oder Drittstaaten) Entsprechend zeigen sich die Zahlen zu den Herkunftsländern und dem Familiennachzug der Migrationsbevölkerung. 9 Mehr Informationen zum Asylverfahren und konkreten Zahlen sind ab Juni 016 in einem Bulletin der GEF erhältlich. Bundesamt für Statistik 01: Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Seite 8 von

9 Herkunftsländer: Knapp 80 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Bern stammt aus dem EU/EFTA-Raum: Mit Personen (18%) bilden die deutschen Staatsangehörigen die grösste Gruppe vor den italienischen Staatsangehörigen mit Personen (14%). Aus Drittstaaten stammen rund 30'900 Personen. 11 Der Asylbereich als Vergleich: Bei den 3 4 Asylsuchenden war 014 Eritrea das häufigste Herkunftsland, gefolgt von Syrien und Sri Lanka. 1 Familiennachzug: Ein Familiennachzug ist nur für Asylsuchende mit Status N nicht möglich und bei Personen mit Status F eingeschränkt. Der Familiennachzug sowie die Einreise zwecks Heirat mit einer bereits in der Schweiz lebenden Person zählen zu den wichtigsten Einwanderungsgründen. In vielen Fällen sind dabei auch Personen schweizerischer Nationalität involviert, die ihre zukünftigen Ehepartnerinnen und -Partner im Ausland finden, letzteres sind 013 mehr als Personen. Die ausländische Wohnbevölkerung zog Ehepartnerinnen und Partner sowie Kinder in die Schweiz nach. 13 Sozialhilfe: 014 beziehen im Kanton Bern 86 Schweizerinnen und Schweizer Sozialhilfe, das sind 3% der schweizerischen Wohnbevölkerung im Kanton. Bei den Ausländerinnen und Ausländern sind es 17 0 Personen, das entspricht 11% der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton. 14 Mit Bezug auf den Aufenthaltsstatus gilt: % aller Personen mit Status C (inkl. anerkannte Flüchtlinge), 11% aller Personen mit Status B (inkl. anerkannte Flüchtlinge) und 36% aller Personen mit Status F (vorläufig aufgenommene Personen und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) beziehen Sozialhilfe. 1 Erwerbstätigkeit: Gesamtschweizerisch sind 76% der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Niedergelassene, Aufenthalter und Kurzaufenthalter mit mind. 1 Monaten Aufenthalt in der Schweiz) über 1 Jahre erwerbstätig im Vergleich zu 66.% der Schweizerinnen und Schweizer. 16 Der Asyl- und Flüchtlingsbereich als Vergleich: Asylsuchende haben rechtlich einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt, vorläufig aufgenommene Personen u.a. aufgrund der Bezeichnung vorläufig aufgenommen. Bei Flüchtlingen, die weniger als Jahre in der Schweiz sind, beträgt die Erwerbsquote 0%, während 39% eine Arbeit suchen. Die Erwerbsquote von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen liegt im Kanton Bern mittlerweile über dem schweizerischen Durchschnitt. Dies war vor zwei Jahren noch nicht der Fall (vgl. Guggisberg et al ), ist jedoch unter anderem auf intensive Bemühungen der beteiligten Verbundpartner (Bund, Kanton, ) zurückzuführen. Ausbildung: Gemäss Strukturerhebung (Hochrechnung) verfügen im Kanton Bern 7% der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung über einen Tertiärabschluss, 34% über einen Berufsabschluss und 39% über einen Volksschulabschluss als höchste Ausbildung. 18 Der Asyl- und Flüchtlingsbereich zum Vergleich: Zahlen zum Bildungsstand von Asylsuchenden gibt es keine. Bei anerkannten Flüchtlingen, die kantonale Sozialhilfe beziehen, verfügen anteilsmässig weniger Personen über einen Tertiärabschluss und mehr Personen über weniger als einen Volksschulabschluss. 19 Fazit: Sozialhilfebezug, Erwerbstätigkeit und Ausbildung der ausländischen Wohnbevölkerung weisen in der Tendenz Unterschiede auf zwischen Migrantinnen und Migranten, die geflüchtet sind, und Ausländerinnen und Ausländer, die zwecks Erwerbstätigkeit in die Schweiz eingereist sind. Beim Familiennachzug liegen hierzu keine Daten vor. 11 Bundesamt für Statistik 01: Statistik der Bevölkerung und Haushalte STATPOP. 1 Staatssekretariat für Migration SEM 01: Asylstatistik Bundesamt für Statistik: Familienbedingte Immigration Leider liegen uns in diesem Bereich weder Zahlen aus 014, noch zum Asylbereich oder spezifisch für den Kanton Bern vor am Bundesamt für Statistik 01: Sozialhilfestatistik (SoStat). Standardauswertungen zur Sozialhilfestatistik 014 Kanton Bern. 1 In Status B und C sind auch anerkannte Flüchtlinge B und C enthalten. Wie viele von ihnen Sozialhilfe beziehen, geht beim Übergang von der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich in die Schweizerische Sozialhilfestatistik verloren. 16 Bundesamt für Statistik 01. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) Guggisberg Jürg, Egger Therese, Stocker Désirée, Jäggi Jolanda (Hrsg) 014: Evaluation betreffend Integration und Integrationsangebote für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen (VA/FL), Büro BASS, Bern. 18 Bundesamt für Statistik 01: Strukturerhebung 014 für die ständige Wohnbevölkerung ab 1 Jahren im Kanton Bern. 19 Staatssekretariat für Migration SEM 01: Sozialhilfestatistik für Flüchtlinge (FlüStat). Seite 9 von

10 3 Integrationsförderung in den : Umfrage Strukturelle Verankerung der Integrationsthematik Unter struktureller Verankerung der Integrationsförderung in den sind hier erstens die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Gemeindeverwaltung gemeint. Zweitens wird nach dem Vorhandensein eines Integrationskonzeptes bei der Gemeinde gefragt Zuständige Stellen Frage: Welche Stelle ist bzw. welche Stellen sind in Ihrer Gemeinde verantwortlich oder zuständig für die Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten? In mehr als der Hälfte der 63 gibt es eine Fachstelle für Integrationsfragen, ca. ein Fünftel der antwortenden weist keine spezifische Stelle auf. Ebenfalls bei ca. einem Fünftel der haben Gemeinderat oder Kommissionen eine Zuständigkeit inne. Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich, d.h. es können verschiedene Stellen verantwortlich sein, wodurch die Summe mehr als 0 Prozent beträgt. Tabelle 4: Strukturelle Verankerung der Integrationsförderung in den 63 antwortenden nach zuständiger Stelle (N=63). Strukturelle Verankerung Anzahl Prozent Fachstelle 33.4 Gemeinderat 14. Kommission Gremium keine Stelle Anderes % der Städte sowie % der mittleren und 4% der kleinen weisen eine Fachstelle aus. Es gibt jedoch keine Angaben zum Pflichtenheft, der fachlichen Ausstattung oder personellen Ressourcen dieser Stellen. Das Vorhandensein einer Fachstelle bei kleinen und mittleren steht zudem in keinem eindeutigen Zusammenhang mit der Ausländerquote. 0 Abbildung : Zuständige Stellen für Integrationsförderung in kleinen, mittleren und grossen (N=63) % 3% % 8% 71% (N=31) (N=18) ab '000 (N=14) Fachstelle Andere Stellen Keine Stelle 0 Sowohl bei den kleinen als auch bei den mittleren gibt es mit einer Ausländerquote von 9% (mittlere ) oder 1% (kleine ) und ohne Fachstelle. Gleichzeitig hat es in beiden Kategorien mit einer Fachstelle und einer Ausländerquote von 6%. Seite von

11 Abgeleiteter Bedarf: Mittlere weisen prozentual leicht häufiger keine Stelle aus auch bei einer Ausländerquote zwischen und 0%. Zu den Gründen gibt die Umfrage keine Antwort. Es könnte sich hier jedoch ein Unterstützungsbedarf abzeichnen Integrationskonzept Frage: Gibt es in Ihrer Gemeinde ein Konzept zur Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten? Knapp ein Viertel der antwortenden weist ein Integrationskonzept auf (4%), siehe auch Tabelle hierzu. Fast ein Fünftel (18%) hat ein Konzept vorgesehen, einem weiteren Fünftel fehlen die Ressourcen dazu. Ca. ein Drittel erachtet ein Konzept als unnötig. Bei dieser Frage waren keine Mehrfachnennungen möglich. Tabelle : Vorhandensein eines Integrationskonzeptes bei allen 63 antwortenden. Integrationskonzept Anzahl Prozent Ja, vorhanden nein, nicht nötig nein, ist aber vorgesehen nein, keine Ressourcen Keine Angabe Gesamt 63 0 Wie Abbildung 3 zeigt, unterscheidet sich das Vorhandensein eines Konzeptes je nach Gemeindegrösse: In allen Städten ist entweder ein Konzept vorhanden oder vorgesehen, bei den mittleren sind dies noch 44%, bei den kleinen 16%. Ca. ein Drittel sowohl der kleinen als auch der mittleren hat keine Ressourcen für ein Integrationskonzept. Fast die Hälfte aller kleinen erachtet ein Konzept als unnötig. Abbildung 3: Bestand Integrationskonzepte nach Gemeindegrösse (N=63). 0% 90% 80% 70% 3% 33% 1% 60% % nein, keine Ressourcen 0% 40% 30% 48% 33% 8% nein, ist vorgesehen nein, nicht nötig Konzept vorhanden 0% % % 0% 6% 11% (N=31) (N=18) ab '000 (N=14) Abgeleiteter Bedarf: Strukturelle Verankerung mittels Integrationskonzept könnte vor allem für mittlere ein Thema sein: Nur gerade 11% haben ein Konzept. 33% sehen noch eines vor, weitere 33% haben keine Ressourcen. Letzteres gilt auch für % der kleinen mit einer Ausländerquote zwischen -0 %. Es stellt sich hier deshalb die Frage, wie mittlere und kleine mit einer höheren Ausländerquote unterstützt werden können bei der strukturellen Verankerung der Integrationsförderung. Seite 11 von

12 3. Spezifische Integrationsangebote der Zum Teil sind spezifische Integrationsangebote nötig, in welchen auf die besonderen Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten eingegangen wird. Solche Angebote finden sich häufig in grösseren. Deshalb wurde nach Bestand und Bedarf solcher Angebote gefragt: Unterstützt oder trägt ihre Gemeinde spezifische Angebote für die Migrationsbevölkerung? In welchen Bereichen sehen Sie aktuell dringenden Handlungsbedarf in Ihrer Gemeinde? 3..1 Bestand öffentlich finanzierter Integrationsangebote Fast zwei Drittel (6%) aller antwortenden finanzieren mindestens einen Sprachkurs, es handelt sich dabei aber eher um mittlere und grössere. Ähnlich verhält es sich mit Integrationsangeboten in der Volksschule, gefolgt von der Frühförderung (9%). Auch in der Kinder- und Jugendarbeit und im Bereich der sozialen Integration weist ca. die Hälfte der 63 mind. ein Angebot vor. In Abbildung 4 nimmt der Bestand an Angeboten offensichtlich von links nach rechts ab, die Unkenntnis ( weiss nicht ) dagegen zu. Das könnte eventuell daran liegen, dass der Bereich ältere Personen erst an Bedeutung gewinnt, wenn die Migrationsbevölkerung zunehmend älter wird und weniger Migrantinnen und Migranten nach der Pensionierung in ihr Herkunftsland zurückkehren. Abbildung 4: Anzahl mit spezifischer Integrationsförderung nach Angebotsmenge (N=63) Mehrere Angebote Ein Angebot Kein Angebote Weiss nicht Es wurde im Vorfeld angenommen, dass die Grösse der Gemeinde einen Einfluss auf das Integrationsangebot hat. In den Städten sind tatsächlich mehr Angebote vorhanden und bei den kleinen eine Tendenz zu weniger Angeboten feststellbar. Der Zusammenhang zwischen Angeboten und Ausländeranteil ist dabei weniger eindeutig als jener zwischen Gemeindegrösse und Angebot. Dies hat zur Folge, dass auch kleine mit einer höheren Ausländerquote über wenig spezifische Integrationsangebote verfügen können. Bei der beruflichen Integration ist das Angebot in den insgesamt kleiner, es ist eher in Städten anzutreffen. Das Gleiche gilt für Informationsanlässe und Angebote für ältere Personen: Diese werden in den kleinen und mittleren nur geringfügig angeboten. Ob sich hier erst zukünftig ein Bedarf entwickelt aufgrund der demographischen Änderungen und veränderter Migrationsströme wird sich zeigen. 3.. Wo braucht es mehr Angebote aus Sicht? 9 der 63 antwortenden sehen bei sich einen dringenden Bedarf bei spezifischen Integrationsangeboten, am häufigsten in den Bereichen Frühe Förderung und berufliche Integration. Das geht vor allem auf die mittleren und grossen zurück, wie Abbildung unten zeigt. Zwischen dem genannten Bedarf und dem Vorhandensein von Angeboten ist kein direkter Zusammenhang ersichtlich. Seite 1 von

13 Abbildung : Von den ausgewiesener Bedarf an spezifischen Integrationsangeboten je nach Bereich und Gemeindegrösse (N=63) Frühförderung Berufliche Integration Soziale Integration Volksschule Kinder/Jugend Bedarf Informationsanlässe Bedarf ältere Pers. Sprachkurse (N=31) (N=18) ab '000 (N=14) Sprachkurse werden an dieser Stelle weniger häufig aufgeführt, obwohl sie in einer anderen Frage als Brennpunkt genannt werden (vgl. hierzu Kap. 4.1). Dies lässt sich eventuell damit erklären, dass relativ viele Sprachkurse anbieten oder finanzieren. Die kleineren sehen eher im Bereich der Volksschule und Kinder/Jugend sowie bei den Informationsanlässen und bei der sozialen Integration einen Bedarf. Die Städte weisen weniger Bedarf auf. Fazit: Bei der frühen Förderung, der beruflichen und sozialen Integration wird am häufigsten ein Bedarf genannt, gefolgt von der Volksschule, Angeboten für Kinder und Jugendliche und Informationsanlässen Ergänzung durch private Anbieter? Häufig sind auch Kirchen oder andere Organisationen aktiv in der Integrationsförderung, ohne finanzielle Beteiligung der. Die wurden folglich gefragt: In welchen Bereichen sind private Organisationen und Vereine (z.b. Kirchgemeinden, private Fördervereine etc.), die nicht finanziell von der Gemeinde unterstützt werden, aktiv bei der Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten? In Abbildung 6 sieht man die Integrationsangebote privater Organisationen: Es dominieren die Bereiche Sprachförderung, soziale Integration, Frühförderung und Kinder/ Jugendliche. Abbildung 6: Von den ausgewiesene Integrationsförderung privater Anbieter (Kirchen etc.) nach Angebotsmenge (N=63) Mehrere Angebote Ein Angebot Kein Angebote Weiss nicht Seite 13 von

14 Wie schon bei der öffentlich finanzierten Integrationsförderung sind auch im privaten Bereich eher wenig Informationsanlässe und Angebote für ältere Migrantinnen und Migranten vorhanden. Auch beim privat finanzierten Integrationsangebot gibt es Unterschiede je nach Grösse der Gemeinde (vgl. Abbildung 7 unten): In mehr als der Hälfte der kleinen gibt es kaum privat finanzierte Angebote, in den Städten finden sich relativ häufig solche Angebote. Auch hier ist der Einfluss der Gemeindegrösse eindeutiger als jener der Ausländerquote. Abbildung 7: Anzahl ohne Integrationsangebote Privater je nach Bereich und Gemeindegrösse (N=63) keine Frühförderung keine Kinder-/Jugendangebote (N=31) (N=18) ab '000 (N=14) keine Elternangebote keine Sprachkurse keine berufliche Integration keine soziale Integration Insgesamt werden mehr staatlich finanzierte Angebote als privat finanzierte ausgewiesen, wobei die Angabe weiss nicht häufiger gewählt werden musste bei dieser Frage. Es ist nachvollziehbar, dass die das private Angebot, das sie nicht mitfinanzieren, weniger gut kennen als das von ihnen getragene. Privat und öffentlich finanzierte Integrationsförderung kombiniert: Es gibt in allen Bereichen, die explizit weder ein privates noch ein öffentliches Integrationsangebot vorweisen. Im Bereich Kinder / Jugendliche finden sich die meisten Angebote, was jedoch daran liegt, dass der Schulbereich hier miteingerechnet wurde. In den Bereichen Frühförderung, Sprachkurse und soziale Integration weisen zwischen einem Fünftel und einem Viertel der keine spezifische Integrationsförderung auf, in der beruflichen Integration, den Informationsanlässen und den Angeboten für ältere Personen sind es gar mehr als ein Drittel. Wie Abbildung 8 auf der nächsten Seite zeigt, sind es vor allem die kleinen, welche weder privat noch öffentlich finanzierte Integrationsangebote anbieten. Liegt dies an der Gemeindegrösse oder einem tiefen Ausländeranteil? Bei den, die keine Angebote im Bereich Frühförderung ausweisen, beträgt die durchschnittliche Ausländerquote 14% (Reichweite von 4% - %). Dies verhält sich ähnlich in den anderen Bereichen. Es handelt sich folglich nicht nur um mit einem sehr tiefen Ausländeranteil. Seite 14 von

15 Abbildung 8: Anzahl ohne private und ohne öffentliche Integrationsförderung je nach Bereich und Gemeindegrösse (N=63) (N=31) (N=18) '000-'000 (N=14) Frühförderung Sprachkurse Berufliche Integration Soziale Integration Informationsanlässe ältere Personen Allerdings gibt es nur 11 kleine und mittlere mit einer Ausländerquote von über 0%. Von diesen 11 weisen 4 keine spezifischen Integrationsangebote z.b. im Bereich Frühförderung aus. Der Einfluss der Ausländerquote ist auch hier wenig eindeutig. 3.3 Nutzung lokaler Angebote und Strukturen Die Einbindung der Migrantinnen und Migranten in die Gemeinschaft vor Ort ist von grosser Bedeutung für die Integration, gerade in mittleren und kleineren. Diese Einbindung erfolgt z.b. durch eine Teilnahme der Migrantinnen und Migranten im lokalen Turnverein oder Nähzirkel. Es kann auch der Kegelklub sein, bekannt ist der Fussballverein. Diese Angebote werden im Folgenden verkürzt lokale Angebote genannt, da sie der Allgemeinheit in der Gemeinde, d.h. allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen stehen. Die erste Frage hierzu lautete: Welche allgemeinen, lokalen Angebote und Vereine gibt es in Ihrer Gemeinde und werden diese regelmässig von Migrantinnen und Migranten genutzt? Bestand und Nutzung lokaler (Freizeit-)Angebote und Vereine Die Teilnahme von Kindern (Vorschulbereich, Kinder und Jugend) an lokalen Angeboten ist am weitesten verbreitet (vgl. Abbildung 9). Erwachsene Migrantinnen und Migranten besuchen nur in ca. einem Fünftel der befragten regelmässig lokale Angebote. Bei den älteren Personen sind es noch weniger. Abbildung 9: Regelmässige Nutzung lokaler Angeboten bei allen (N=63). Regelmässig 30% 8% 0% 11% 6% % 0% 0% 40% 60% 80% 0% Vorschulbereich Kinder-/ Jugend Erwachsene ältere Personen Informationsanlässe Politische Kommissionen Wird die Nutzung von lokalen Angeboten durch Migrantinnen und Migranten nach Gemeindegrösse differenziert, zeigt sich eine relativ starke Übereinstimmung. Dies war bei den vorangegangenen Auswertungen selten der Fall. Sowohl bei den kleinen, als auch bei den mittleren und den Städten schätzen die Gemeindebehörden die regelmässige Nutzung der allgemeinen Angebote durch Migrantinnen und Migranten anteilsmässig etwa gleich ein, siehe Abbildung. Seite 1 von

16 Abbildung : Regelmässige Nutzung von lokalen Angeboten und Vereinen je nach Bereich und Gemeindegrösse (N=63). 0% 90% 80% 70% 60% 0% 40% 30% 0% % 0% (N=31) (N=18) ab '000 (N=14) Politische Kommissionen Informatiosanlässe ältere Persohen Erwachsene Kinder / Jugend Frühförderung Für Kinder gibt es folglich nicht nur die meisten spezifischen Integrationsangebote, sondern diese sind auch stärker und besser eingebunden in die lokalen Strukturen vor Ort Potential für eine stärkere Einbindung Interessant ist nun die Frage, wo die am meisten Potential in einer Öffnung der Angebote und Vereine für Migrantinnen und Migranten sehen. Ist dies bei den Erwachsenen der Fall? Oder liegt der Fokus auch hier auf den Kindern? Die wurden hierzu gefragt: In welchem Bereich sehen Sie am meisten Potential für eine stärkere Öffnung der lokalen Angebote und Vereine Ihrer Gemeinde? Potential sehen die antwortenden vor allem in der Teilnahme an Informationsanlässen, in der Integration in lokale Angebote und Vereine für ältere Personen und Erwachsene, aber auch bei der Involvierung in politische Kommissionen (vgl. Abb. 11). Es werden nicht die Kinder fokussiert, sondern die erwachsene Migrationsbevölkerung. Abbildung 11: Potential für eine stärkere Nutzung von lokalen Angeboten und Vereinen je nach Bereich (N=63). Potential 14% 1% 19% 19% 0% 14% Vorschulbereich Kinder-/ Jugend Erwachsene ältere Personen Informationsanlässe Politische Kommissionen 0% 0% 40% 60% 80% 0% Es sind am häufigsten mittlere und grosse, die ein Potential bei der erwachsenen Migrationsbevölkerung und der Nutzung von Informationsanlässen sehen. Seite 16 von

17 Allerdings sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gemeindekategorien prozentual gesehen nicht allzu riesig, wie Abbildung 1 illustriert. Es bedarf keines unterschiedlichen Zugangs je nach Gemeindegrösse in dieser Frage. Abbildung 1: Potential für eine stärkere Nutzung von lokalen Angeboten und Vereinen je nach Bereich und Gemeindegrösse (N=63). ab '000 (N=14) Potential Vorschulbereich Potential Kinder/Jugend- Angebote (N=18) Potential Erwachsenenangebote (N=31) Potential Angebote ältere Personen Potential Informationsanlässe 0% 0% 40% 60% 80% 0% Die entscheidende Frage, die es zu beantworten gibt: Wie kann die Öffnung von lokalen Angeboten und Vereinen unterstützt und gefördert werden? Es wird später (vgl. Kap. 4.1) vermehrt auf mangelndes Engagement der Migrantinnen und Migranten verwiesen. Vielleicht geht letzteres auch auf eine erschwerte Erreichbarkeit dieser Personengruppe und auf sprachliche Verständigungsschwierigkeiten zurück? Wann und wie häufig werden z.b. interkulturelle Dolmetschende eingesetzt, um lokale Angebote und Vereine vorzustellen? Einsatz von Interkulturellen Dolmetschenden In 39 Gemeindeverwaltungen werden selten und in 19 nie Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt. Dies obwohl dort die Erstgespräche für Neuzuziehende durchgeführt werden. Einsätze von interkulturellen Dolmetschenden im Sozialbereich und in Schule/ Kindergarten sind häufiger. In beiden Bereichen äussern jedoch auch viele Unkenntnis über den Einsatz der Übersetzerinnen und Übersetzer. Besonders ausgeprägt ist dies der Fall bei der Polizei: 46 der antwortenden sind nicht informiert über den Einsatz von Dolmetschenden bei dieser Behörde. Dies könnte eventuell daran liegen, dass die Polizei in Bern kantonalisiert wurde, weshalb hierzu in einem anderen Rahmen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik stattfinden sollte. Abbildung 13: Einsatz interkulturelle Dolmetschende je nach Bereichen (N=63) Gemeindeverwaltung Sozialbereich, Vormundschaft Schule / Kindergarten Polizeiwesen Häufig Selten Nie Weiss nicht Seite 17 von

18 Betrachtet man die Nutzung von interkulturellen Dolmetschenden je nach Gemeindegrösse, zeigt sich, dass nur die Städte davon Gebrauch machen, aber auch hier vor allem im Sozialund im Schulbereich, nicht jedoch bei der Gemeindeverwaltung. Dies kann an den Budgetierungsmöglichkeiten, aber auch an der Gewichtung der Inhalte liegen. Aussagen hierzu sind mit den vorliegenden Umfrageergebnissen keine möglich. Abbildung 14: Einsatz von interkulturellen Dolmetschenden je nach Bereich und Gemeindegrösse (N=63) häufig nie häufig nie häufig nie (N=31) (N=18) ab '000 (N=14) Gemeindeverwaltung Sozialbereich, Vormundschaft Schule / Kindergarten Polizeiwesen Die Nutzung von interkulturellen Dolmetschenden ist von zentraler Bedeutung für eine gelungene Kommunikation und Vermittlung von Inhalten, leider jedoch immer noch zu wenig verbreitet. Dies kann im organisatorischen und finanziellen Zusatzaufwand begründet sein. Zum Teil wird der positive Einfluss von interkulturellen Übersetzer/innen vielleicht aber noch unterschätzt. Im Dezember 01 führte das kantonale Sozialamt eine Integrationskonferenz zum Thema Interkulturelles Dolmetschen durch, die jedoch nur auf spärliches Interesse seitens der stiess. Seite 18 von

19 4 Ableitung von Unterstützungsmassnahmen 4.1 Grösster Handlungsbedarf aus Sicht Es wurde bei den allgemeinen/lokalen Angeboten und Vereinen sowie bei der spezifischen Integrationsförderung gefragt, ob die Potential oder Bedarf sehen in Bereichen, die vom kantonalen Sozialamt definiert wurden. Letzteres die vorgegebenen Kategorien birgt die Gefahr, dass Probleme in den vorhanden sind, die sich nicht in diese Kategorien einfügen lassen und von denen der Kanton keine Kenntnisse hat. Um diesen Mangel zu beheben, wurden die nach den grössten, aktuellen Brennpunkten gefragt: Wo liegt in ihrer Gemeinde aktuell der grösste Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Integration der Migrationsbevölkerung? 16 beantworten diese Frage nicht, weisen explizit keinen Bedarf aus zum aktuellen Zeitpunkt. Bei letzteren wird zum Teil aber auch darauf hingewiesen, dass sich zukünftig ein Bedarf ergeben könnte. Weitere sehen beim Erlernen der Sprache und sieben bei der beruflichen Integration den grössten Handlungsbedarf. Sechs weisen auf die Problematik des mangelnden Engagements der Migrant/innen hin. Vier erachten die Frühförderung, die fehlenden finanziellen Mittel für Integrationsförderangebote und die Schule als aktuelle Brennpunkte. Je dreimal genannt werden die fehlende Integration von älteren Migrant/innen und von nicht-berufstätigen Migrantinnen. Es werden noch verschiedenste Themen genannt, jedoch immer nur einmal (N=). Abbildung 1: Grösster aktueller Handlungsbedarf aus Sicht der befragten (N=41). ältere Migranten 7% Nichtberufstätige Migrantinnen 7% Sprache 4% Schule % Finanzen % Berufliche Integration 17% Frühförderung % Engagement 1% Die Ergebnisse zu Bestand, Bedarf und Potential aus Kapitel drei können mit den Aussagen zum grössten Handlungsbedarf in diesem Kapitel verknüpft werden. Sie decken sich mehrheitlich. Zwar wird in Kapitel drei ein grosser Bedarf im Bereich der Frühförderung ausgewiesen. Gleichzeitig gibt es hierzu am meisten spezifische Integrationsangebote sowohl öffentlich als auch privat finanziert. Auch gibt es in diesen Bereichen häufig öffentliche Angebote, welche relativ regelmässig genutzt werden im Vergleich zu anderen Bereichen. Zum Handlungsbedarf bei der Sprache lässt sich noch erwähnen, dass es hier bereits verhältnismässig viele Angebote in den gibt. Der Bedarf an Sprachkursen kann aber auch kantonal nicht gedeckt werden mit dem vorhandenen Angebot. Bei der beruflichen Integration hingegen ist das Angebot der eher klein mit Ausnahme der Städte. Es ist verständlich, dass mit weniger als 000 Einwohnerinnen und Einwohnern nicht über die gleichen Möglichkeiten für Beschäftigungsangebote verfügen wie die Städte. Berufliche Integration lässt sich jedoch auch anderweitig und eventuell nachhaltiger fördern mittels Berufsvorbereitung und Berufsbildung (Vorlehren, Lehrstellen etc.). Seite 19 von

20 4. Priorisierung Unterstützungsmassnahmen Am Schluss des Fragebogens wurden die gebeten, eine Auswahl an kantonalen Unterstützungsmassnahmen zu priorisieren. Das kantonale Sozialamt verfügt über keine finanziellen Mittel, um zusätzliche Integrationsangebote zu finanzieren. Es wurde den deshalb eine Auswahl an Unterstützungsmassnahmen vorgelegt, welche sich auf Information und Vernetzung sowie fachliche Unterstützung beschränken. Abbildung 17 listet diese Auswahl an kantonalen Unterstützungsmassnahmen auf. Die Frage hierzu lautete: Welche Unterstützung benötigen Sie vom Sozialamt des Kantons Bern (SOA) Tabelle 6: Auswahl kantonaler Unterstützungsmassnahmen, die von den zu priorisieren waren (sehr wichtig, wichtig, nicht wichtig). Angebotslandschaft Übersicht zu Angeboten in der Integrationsförderung mit Angaben zu Inhalt, Standort, Grösse etc. im Kanton Bern pro Region (jährliches update). -> Angebotsübersicht. Auflistung und Präsentation von Best-Practice-Angeboten, d.h. von privaten oder öffentlichen Integrationsangeboten, die sich bewährt haben. -> Best-Practice. Unterstützung bei der Integration von Migrantinnen und Migranten in Angebote und Vereine Ihrer Gemeinde (Turnverein etc.). -> Vereinsöffnung. Unterstützung für eine bessere Erreichbarkeit der Zielgruppe Migrantinnen und Migranten. -> Erreichbarkeit ZG. Information / Vermittlung Weiterbildungen zu Themen wie transkulturelle Kompetenzen etc. -> Weiterbildung. Systematische Information über aktuelle Themen durch den Kanton, z.b. in Form eines Newsletters. -> Newsletter. Zwei Vernetzungstreffen pro Jahr für Gemeindemitglieder aus der Verwaltung zu aktuellen Themen in der Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten (mit Fachrednern, Praxisbeispielen, organisiert vom Kanton). -> Vernetzungstreffen. Konzeptuelle Unterstützung Fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Leitbilds oder Konzepts zur Integrationsförderung in ihrer Gemeinde. -> Integrationskonzept. Unterstützung bei der Ausgestaltung der Rolle der Ansprechpersonen Integration gemäss Ausländergesetz (Art. 7 AuG). -> Ansprechstelle. Fachliche Unterstützung der Gemeinde bei der Wahrnehmung des Informationsauftrags gemäss Ausländergesetz (Artikel 6 AuG). -> Informationsauftrag. Insgesamt werden am ehesten gewünscht: Angebotsübersicht; Auflistung von Best-Practice- Angeboten; Newsletter und Unterstützung bei der Erreichung der Zielgruppe. Seite 0 von

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