L IV 3 - j/13 Fachauskünfte: (0711)

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1 Artikel-Nr Finanzen und Steuern L IV 3 - j/13 Fachauskünfte: (0711) Das Einkommen der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen und seine Besteuerung in Baden-Württemberg 2013 Zusammengefasste Landesergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik Ausgewählte Eckdaten aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Baden-Württemberg 2004 bis 2013 Merkmal Einheit Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 1) Anzahl Positive Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Stpfl EUR Gewerbebetrieb Stpfl EUR selbständiger Arbeit Stpfl EUR nichtselbständiger Arbeit Stpfl EUR Kapitalvermögen Stpfl EUR Vermietung und Verpachtung Stpfl EUR sonstigen Einkünften Stpfl EUR Gesamtbetrag der Einkünfte EUR Zu versteuerndes Einkommen EUR Festgesetzte Einkommensteuer 2) EUR ) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne EStV, soweit Werte in der Lohnsteuerkarte oder elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. 2) Für Fälle ohne EStV: Einbehaltene Lohnsteuer. Herausgeber und Vertrieb: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger Str. 68, Stuttgart, Telefon (0711) , Fax (0711) , poststelle@stala.bwl.de, Internet: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt Seite Übersichtstabellen 1. Ausgewählte Eckdaten aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Baden-Württemberg 2004 bis Zusammenfassende Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Baden-Württemberg Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte in Baden-Württemberg Lohn- und Einkommensbezieher (Individualnachweis) 4. Unbeschränkt steuerpflichtige Lohn- und Einkommensbezieher nach Grund-/Splittingtabellenbesteuerung und Größenklassen der Summe der individuellen Einkünfte in Baden-Württemberg Regionale Gliederung (Stadt- und Landkreise) 5. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Gliederung nach positivem oder negativem Gesamtbetrag der Einkünfte in regionaler Gliederung in Baden-Württemberg Zeichenerklärung:. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten 0 = Mehr als nichts, jedoch weniger als die Hälfte der kleinsten verwendeten Einheit = Nichts vorhanden (genau null) X = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen 2

3 2. Zusammenfassende Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Baden-Württemberg 2013 Gegenstand der Nachweisung Steuerpflichtige Gesamtbetrag der Einkünfte / Bruttolohn zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Einkommensteuer 1) Anzahl EUR Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2) davon unbeschränkt Steuerpflichtige beschränkt Steuerpflichtige nach der Grundtabelle Besteuerte nach der Splittingtabelle Besteuerte davon 1 Einkommensbezieher Einkommensbezieher (Doppelverdiener) Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte von...bis unter... EUR oder mehr Insgesamt Unbeschränkt lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer nach Größenklassen des Bruttolohns von...bis unter... EUR oder mehr Insgesamt Unbeschränkt Steuerpflichtige in regionaler Gliederung Stadt,-Landkreis,-Regierungsbezirk Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen in den Stadtkreisen (kreisfreie Städte zusammen) in den Landkreisen (Kreise zusammen) ) Für Fälle ohne EStV: Einbehaltene Lohnsteuer. 2) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne EStV, soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. 3

4 3. Lohn- und Einkommensteuerpflichtige*) nach Grund- und Splittingtabellenbesteuerung und Größenklassen des Gesamtbetrags Lfd. Nr. Gesamtbetrag der Einkünfte von... bis unter... EUR Summe der positiven Einkunftsarten Summe der negativen Einkunftsarten Summe der Einkünfte Gesamtbetrag Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Lohn- und Einkommenssteuerpflichtige und mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach der Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle

5 der Einkünfte in Baden- Württemberg 2013 Einkommen Zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Einkommen-/ Jahreslohnsteuer 1) Verbleibende Einkommensteuer Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR positiv negativ Lfd. Nr. Lohn- und Einkommenssteuerpflichtige Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach der Grundtabelle besteuert

6 Noch: 3. Lohn- und Einkommensteuerpflichtige*) nach Grund- und Splittingtabellenbesteuerung und Größenklassen des Lfd. Nr. Gesamtbetrag der Einkünfte von... bis unter... EUR Summe der positiven Einkunftsarten Summe der negativen Einkunftsarten Summe der Einkünfte Gesamtbetrag Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach der Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle *) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne EStV, soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. 1) Für Fälle ohne EStV: Einbehaltene Lohnsteuer. 6

7 Gesamtbetrags der Einkünfte in Baden- Württemberg 2013 Einkommen Zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Einkommen- /Jahreslohnsteuer 1) Verbleibende Einkommensteuer Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR positiv negativ Lfd. Nr. Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach der Splittingtabelle besteuert

8 4. Unbeschränkt steuerpflichtige Lohn- und Einkommensbezieher*) nach Grund-/Splittingtabellenbesteuerung und Größenklassen Lfd. Nr. Summe der Einkünfte von... bis unter... EUR Summe der Einkünfte Land und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Lohn- und Einkommensteuerfälle oder mehr Insgesamt Verlustfälle Lohn- und Einkommensteuerfälle nach der Grundtabelle besteuert oder mehr Insgesamt Verlustfälle

9 der Summe der individuellen Einkünfte in Baden-Württemberg 2013 nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen Einkünften Lfd. Nr. Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Lohn- und Einkommensteuerfälle Lohn- und Einkommensteuerfälle nach der Grundtabelle besteuert

10 Noch: 4. Unbeschränkt steuerpflichtige Lohn- und Einkommensbezieher*) nach Grund-/Splittingtabellenbesteuerung und Lfd. Nr. Summe der Einkünfte von... bis unter... EUR Summe der Einkünfte Land und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Lohn- und Einkommensteuerfälle nach der Splittingtabelle besteuert oder mehr Insgesamt Verlustfälle *) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne EStV, soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. 10

11 Größenklassen der Summe der individuellen Einkünfte in Baden-Württemberg 2013 nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen Einkünften Lfd. Nr. Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR Lohn- und Einkommensteuerfälle nach der Splittingtabelle besteuert

12 5. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige*) mit Gliederung nach positivem oder negativem Gesamtbertrag der AGS Kreisfreie Städte Landkreise Steuerpflichtige a) positiver Gesamtbetrag der Einkünfte 1) b) negativer Gesamtbetrag der Einkünfte Anzahl Summe der positiven Einkunftsarten Darunter positive Einkünfte aus EUR selbständiger Arbeit Gewerbebetrieb Nichtselbständiger Arbeit 81 Reg.-Bez. Stuttgart a) b) Stadtkreise 8111 Stuttgart a) b) Landkreise 8115 Böblingen a) b) Esslingen a) b) Göppingen a) b) Ludwigsburg a) b) Rems-Murr-Kreis a) b) Stadtkreise 8121 Heilbronn a) b) Landkreise 8125 Heilbronn a) b) Hohenlohekreis a) b) Schwäbisch Hall a) b) Main-Tauber-Kreis a) b) Heidenheim a) b) Ostalbkreis a) b) Reg.-Bez. Karlsruhe a) b) Stadtkreise 8211 Baden-Baden a) b) Karlsruhe a) b) Landkreise 8215 Karlsruhe a) b) Rastatt a) b) Stadtkreise 8221 Heidelberg a) b) Mannheim a) b) Landkreise 8225 Neckar-Odenwald-Kreis a) b) Rhein-Neckar-Kreis a) b) Stadtkreise 8231 Pforzheim a) b) Landkreise 8235 Calw a) b) Enzkreis a) b) Freudenstadt a) b)

13 Einkünfte in regionaler Gliederung in Baden-Württemberg 2013 (ohne Grenzgänger/-pendler) Summe der negativen Einkunftsarten Darunter negative Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung EUR Summe der Einkünfte 2) Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte je Steuerpflichtigen EUR Einkommen zu versteuerndes Einkommen EUR Festgesetzte Einkommen/ Jahreslohnsteuer 2) AGS

14 Noch: 5. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige*) mit Gliederung nach positivem oder negativem Gesamtbertrag der AGS Kreisfreie Städte Landkreise Steuerpflichtige a) positiver Gesamtbetrag der Einkünfte 1) b) negativer Gesamtbetrag der Einkünfte Anzahl Summe der positiven Einkunftsarten Darunter positive Einkünfte aus EUR selbständiger Arbeit Gewerbebetrieb Nichtselbständiger Arbeit 83 Reg.-Bez. Freiburg a) b) Stadtkreise 8311 Freiburg im Breisgau a) b) Landkreise 8315 Breisgau-Hochschwarzwald a) b) Emmendingen a) b) Ortenaukreis a) b) Rottweil a) b) Schwarzwald-Baar-Kreis a) b) Tuttlingen a) b) Konstanz a) b) Lörrach a) b) Waldshut a) b) Reg.-Bez. Tübingen a) b) Landkreise 8415 Reutlingen a) b) Tübingen a) b) Zollernalbkreis a) b) Stadtkreise 8421 Ulm a) b) Landkreise 8425 Alb-Donau-Kreis a) b) Biberach a) b) Bodenseekreis a) b) Ravensburg a) b) Sigmaringen a) b) Baden-Württemberg a) b) Kreisfreie Städte zusammen a) b) Landkreise zusammen a) b) *) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne EStV, soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. 1) Einschließlich Nullfälle. 2) Für Fälle ohne Einkommensveranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. 14

15 Einkünfte in regionaler Gliederung in Baden-Württemberg 2013 (ohne Grenzgänger/-pendler) Summe der negativen Einkunftsarten Darunter negative Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung Summe der Einkünfte 2) Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte je Steuerpflichtigen Einkommen zu versteuerndes Einkommen EUR EUR EUR Festgesetzte Einkommen/ Jahreslohnsteuer 2) AGS

16 Methodische Hinweise, Rechtsgrundlagen und Begriffserläuterungen Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik erfasst alle unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen, bei denen eine Einkommensteuerveranlagung (Antrags- oder Pflichtveranlagung) im Veranlagungszeitraum 2013 durchgeführt wurde oder mindestens eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorlag. Die Statistik wird ab dem Veranlagungszeitraum 2012 jährlich aufbereitet. Als Sekundärstatistik auf der Grundlage von Daten der Finanzverwaltung weist sie eine sehr hohe Qualität auf. Die Statistik wird beispielsweise dazu verwendet, die Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu berechnen. Zudem bietet sie auch sehr umfangreiche Analysemöglichkeiten zur (steuerlich abgegrenzten) Einkommenssituation und weiteren einkommensteuerlichen Sachverhalten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Erhebungseinheit ist die unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die als Steuerpflichtige/r erfasst und nachgewiesen wird. Dies kann eine alleinstehende Person sein (nach der Grundtabelle veranlagt) oder ein Ehepaar oder Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft, die zusammenveranlagt werden (ein Ehepaar/Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft = ein Steuerpflichtiger). Zusätzlich gibt es Individual-Tabellen, in denen auch zusammenveranlagte Ehegatten oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit eigenen Einkünften einzeln nachgewiesen werden (= Steuerfälle, Einkommensbezieher), und zwar nach Größenklassen des individuellen Bruttolohns oder der individuellen Summe der Einkünfte. Aufgrund der langen Veranlagungsdauer zur Einkommensteuer liegen die Ergebnisse erst etwa 3,5 Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres vor. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen bis zu 4 Jahre (in begründeten Einzelfällen noch länger) nach Ende des Veranlagungsjahres erstrecken; zusätzlich ist die Bearbeitungsdauer in der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Schlusstermin für die Lieferung der Daten seitens der Länderfinanzverwaltungen an die Statistischen Landesämter war der 30. September Rechtsgrundlagen Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Einkommensteuergesetz (EStG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Begriffsbestimmungen Der Einkommensteuer unterliegen folgende Einkunftsarten: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte im Sinne des 22 EStG Die entweder positiven oder (nach Verrechnung) negativen Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten ergeben die Summe der Einkünfte. Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3 EStG) Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG); den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach 13 Abs. 3, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE). Sonderausgaben ( 10, 10a, 10b, 10c EStG) Sonderausgaben sind Aufwendungen, die weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören. Für Steuerpflichtige, die keine oder nur geringe Sonderausgaben nachweisen, wird ein Pauschbetrag ( 10c EStG) bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen ( 33 33c EStG) Vom Gesamtbetrag der Einkünfte können zusätzlich geltend gemachte außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, sofern sie nicht zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören und soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Einkommen ( 2 Abs. 4 EStG) Der Gesamtbetrag der Einkünfte vermindert um den Verlustabzug, die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen sowie anzurechnender Steuerbegünstigungen der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, bildet das Einkommen. Zu versteuerndes Einkommen ( 2 Abs. 5 EStG) Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder, und dem Kürzungsbetrag nach dem Härteausgleich ( 46 Abs.3 EStG), ist das zu versteuernde Einkommen; das zu versteuernde Einkommen ist gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. 16

17 Tarifliche Einkommensteuer Die tarifliche Einkommensteuer ergibt sich durch die Anwendung der Steuertabelle (Grund-, und Splittingtabellenbesteuerung) unter Beachtung von tariflichen Sonderbestimmungen auf den zu versteuernden Einkommensbetrag. Festzusetzende Einkommensteuer ( 2 Abs. 6 EStG) Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die Steuerermäßigungen; erhöht um die Nachsteuer oder anderer Zuschlagsteuern und bereits in Anspruch genommener Ansprüche, ist die festzusetzende Einkommensteuer. Verbleibende Einkommensteuer Auf die festzusetzende Einkommensteuer werden angerechnet: Die einbehaltene Lohn-, Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer sowie geleistete Vorauszahlungen. Die verbleibende Einkommensteuer ist vom Steuerpflichtigen gemäß dem ergangenen Steuerbescheid (positiv) zu entrichten bzw. vom Finanzamt zu erstatten (negativ). Steuerpflichtige/Individualnachweis Zusammen veranlagte Ehegatten (Splittingbesteuerung) werden als ein Steuerpflichtiger behandelt, die dabei vom Antragsteller und dessen Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet. Nur in den auf die Einzelfälle bezogenen Tabellen, die sich auf die jeweiligen individuellen Einkünfte beziehen, erfolgt ein getrennter Einzelnachweis. Verlustfälle Verlustfälle liegen vor, wenn die Veranlagung ein negatives Einkommen aufweist, das bereits beim Gesamtbetrag der Einkünfte oder erst nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen negativ geworden sein kann. 17

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