Teilrevision MWSTG. Raffaello Pietropaolo Leiter Hauptabteilung MWST Vizedirektor Eidg. Steuerverwaltung
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- Eduard Fuchs
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1 Teilrevision MWSTG Raffaello Pietropaolo Leiter Hauptabteilung MWST Vizedirektor Eidg. Steuerverwaltung Schweizerische Vereinigung diplomierter Steuerexperten Bern, 2. November 2017
2 Agenda Agenda 1 Kennzahlen der Hauptabteilung MWST 2 Teilrevision MWSTG 3 MWST-Sätze per Herausforderungen der Hauptabteilung MWST 2
3 Agenda Agenda 1 Kennzahlen der Hauptabteilung MWST 2 Teilrevision MWSTG 3 MWST-Sätze per Herausforderungen der Hauptabteilung MWST 3
4 Kennzahlen 2016 der HA MWST Einnahmen MWST Eingegangene MWST-Abrechnungen (Online und in Papierform) Steuerpflichtige Unternehmen MWST-Kontrollen Beantwortete Anfragen (z.b. Steuerrulings) 494 Mitarbeitende (453 FTE) 4
5 Agenda Agenda 1 Kennzahlen der Hauptabteilung MWST 2 Teilrevision MWSTG 3 MWST-Sätze per Herausforderungen der Hauptabteilung MWST 5
6 Teilrevision MWSTG und MWSTV Fundstelle revmwstg CURIA VISTA, Geschäft
7 Teilrevision MWSTG und MWSTV Zeitplan Schlussabstimmung revmwstg Dez. 16 Apr. 17 Okt. 17 Vernehmlassung E-MWSTV Verabschiedung revmwstv durch Bundesrat 2018 Inkrafttreten revmwstg / revmwstv (ohne Versandhandelsregelung) 2019 Inkrafttreten Versandhandelsregelung (Art. 7 Abs. 3 Bst. b revmwstg) 7
8 Teilrevision MWSTG und MWSTV Ausländische Unternehmen Abklärung der Steuerpflicht 1. Leistungsort im Inland? (Art. 7 und 8 MWSTG) 2. Befreiung von der Steuerpflicht? (z.b. nur Empfängerort-DL) (Art. 10 Abs. 2 Bst. b revmwstg) 3. Umsatzgrenze CHF/ CHF? (Art. 10 Abs. 2 Bst. a und c revmwstg) 8
9 Teilrevision MWSTG und MWSTV Befreiung von der Steuerpflicht für ausländische Unternehmen Befreiung von der Steuerpflicht* wegen: Empfängerort-DL (ohne B2C-ICT-DL) Steuerbefreiten Leistungen B2B-Lieferung von Elektrizität, Gas oder Fernwärme * Art. 10 Abs. 2 Bst. b revmwstg Bezugsteuer** bei Empfängerort-DL ** Art. 45 revmwstg Grundsätzlich keine Befreiung von der Steuerpflicht bei Lieferungen Bezugsteuer** nur, wenn: Lieferung unbeweglicher Gegenstände (Werklieferung) Unternehmen nicht registriert keine Information mehr nötig ** Art. 45 revmwstg 9
10 Teilrevision MWSTG und MWSTV Umsatzgrenze weltweiter Umsatz CHF/ CHF Befreiung von der MWST-Pflicht bis zu einem weltweiten Umsatz von / CHF* * Art. 10 Abs. 2 Bst. a und c revmwstg CHF CHF Art. 9 und Art. 9a revmwstv Nur steuerausgenommene Umsätze im Inland: Verzicht auf die Registrierungspflicht möglich. Umsatzgrenze Erreichen Inländische Unternehmen wie im geltenden Recht Ausländisch Unternehmen Prüfung ab erstmaliger Leistung Unterschreiten Abmeldung Pro-rata-Vergütung der Vorsteuern 10
11 Teilrevision MWSTG und MWSTV Fallbeispiele Unterschiede CH / D Ein deutsches Unternehmen in der Schweiz Qualifikation in D Qualifikation in CH bringt nach Mass gefertigte Fenster auf eine Baustelle. bringt Büromöbel und setzt diese beim Kunden zusammen. verlegt einen Parkettboden aus mitgebrachten Riemen. Reine Lieferung Ort D steuerbefreiter Export Reine Lieferung Ort D steuerbefreiter Export Werklieferung (Bauleistung) B2B: Ort CH (Übertragungsort) B2C: Ort CH (Übertragungsort) Lieferung Ort D CH-Einfuhrsteuer Lieferung Ort CH (Übertragungsort) Steuerpflicht CH Lieferung Ort CH (Übertragungsort) Inlandsteuer CH Steuerpflicht in CH restauriert einen Parkettboden. Werkleistung (Bauleistung) Lieferung Ort CH B2B: Ort CH (Belegenheitsort) B2C: Ort CH (Belegenheitsort) (Übertragungsort) Inlandsteuer CH Steuerpflicht in CH 11
12 Teilrevision MWSTG und MWSTV Steuerpflicht Versandhandel: Umsatz mit LVCR* CHF Umsatz LVCR* < CHF Ort der Lieferung: Ausland LVCR* 5 CHF MWST/Sendung Art. 4a E-MWSTV Zeitpunkt Steuerpflicht Eintritt: Erreichen Umsatz Austritt: Abmeldung Alle Lieferungen mit Inlandsteuer Pro-rata-Vergütung der Vorsteuern * LVCR = Low-value consignment relief Umsatz LVCR* CHF: Ort der Lieferung für alle Lieferungen: CH** Steuerpflicht: CH Unterstellungserklärung = Importeur ** Art. 7 Abs. 3 Bst. b revmwstg 12
13 Teilrevision MWSTG und MWSTV Steuervertretung und Sicherheitsleistung + Steuervertreter Sicherheitsleistungen 3 % des erwarteten jährlichen steuerbaren Inlandumsatzes (ohne Exporte) Mindestbetrag: CHF Höchstbetrag: CHF Schweiz: Keine Anwendung des OECD-Amtshilfeübereinkommens auf die MWST. Keine rechtsgültige postalische Zustellung für MWST im Ausland möglich Ist nur Zustelladresse gemäss MWSTG Keine solidarische Haftung für die MWST 13
14 Mehrwertsteuer Gesetzesänderungen 1. Januar 2018 Freiwillige Versteuerung ausgenommener Leistungen (Option) Art. 22 Abs. 1 revmwstg 1 Die steuerpflichtige Person kann unter Vorbehalt von Absatz 2 jede von der Steuer ausgenommene Leistung durch offenen Ausweis der Steuer oder durch Deklaration in der Abrechnung versteuern (Option). Steuerperiode n Art. 39 revmwstv Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Finalisierungsfrist Steuerperiode n1 Abrechnungsfrist Deklaration in der Abrechnung bis und mit Finalisierung möglich. 14
15 Mehrwertsteuer Gesetzesänderungen 1. Januar 2018 Vorsteuerentlastung bei versteckt überwälzter MWST bewegliche Gegenstände (z.b. Schüttgut) Kein Vorsteuerabzug Individualisierbare bewegliche Gegenstände (z.b. gebrauchte Maschinen und Fahrzeuge) Abzug fiktiver Vorsteuern Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten u.ä. Margenbesteuerung 15
16 Mehrwertsteuer Gesetzesänderungen 1. Januar 2018 Margenbesteuerung Neuerungen Art. 24a revmwstg: Verlustverrechnung möglich Keine besonderen Regelungen für Auktionen Bei Inkrafttreten: Keine Abrechnung Eigenverbrauch auf Warenlager nötig Art. 48a revmwstv Kunstgegenstände (körperliche Werke) Bildwerke Originalstiche, -schnitte, -lithos und Serigrafien Fotografien Skulpturen, Bildgüsse, Keramik, le Handgearbeitete Tapisserien und Textiltapeten Antiquitäten älter als 100 Jahre Sammlerstücke, namentlich Zoo-, minera-, archäo-, paläonto-, ethnologische, numismatische, anatomische und philatelistische Sammlerstücke Motorfahrzeuge, Erstzulassung > 30 Jahre Jahrgangsweine und -alkoholika Bijouterie, Juwelierwaren, Uhren und Münzen 16
17 Mehrwertsteuer Gesetzesänderungen 1. Januar 2018 Abzug fiktiver Vorsteuern Art. 28a Abs. 1 und 2 revmwstg 1 Die steuerpflichtige Person kann eine fiktive Vorsteuer abziehen, wenn: a. sie im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit einen gebrauchten individualisierbaren beweglichen Gegenstand bezieht; b. der Gegenstand für die Lieferung an einen Abnehmer oder eine Abnehmerin im Inland bestimmt ist; und c. ihr beim Bezug des Gegenstands keine Mehrwertsteuer offen überwälzt wird. 2 Die fiktive Vorsteuer wird auf dem von der steuerpflichtigen Person bezahlten Betrag berechnet. Der von ihr bezahlte Betrag versteht sich inklusive Steuer zu dem im Zeitpunkt des Bezugs anwendbaren Steuersatz. Auch neue Gegenstände Verkauf ins Ausland Gebrauch im Unternehmen Obwohl früher bezahlte MWST neutralisiert wird 17
18 Mehrwertsteuer Gesetzesänderungen 1. Januar 2018 Reduzierter Satz für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher Art. 50a revmwstv Elektronische Zeitungen und Zeitschriften elektronisch übermittelt oder auf Datenträger überwiegend text- oder bildbasiert ( Audio/ Video) gleiche Funktion wie gedruckte Zeitungen und Zeitschriften Art. 51a revmwstv Elektronische Bücher elektronisch übermittelt oder auf Datenträger überwiegend text- oder bildbasiert ( Audio/Video) gleiche Funktion wie gedruckte Bücher in sich geschlossene Einzelwerke ( Auszüge z.b. via Datenbanken) nicht interaktiv (z.b. Sprachlernprogramme) auch Hörbücher ( Hörspiele) 18
19 Pensionskasse Anlagestiftung Sicherheitsfonds Auffangeinrichtung Freizügigkeitsstiftung 3a-Säule-Stiftung Patronale Wohlfahrtsfonds reine Finanzierungsstiftung Vorsorge Mehrwertsteuer Gesetzesänderungen 1. Januar 2018 Eng verbundene Personen und Vorsorgeeinrichtungen Art. 3 Bst. h revmwstg Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: h. eng verbundene Personen: 1. die Inhaber und Inhaberinnen von mindestens 20 Prozent des Stamm- oder Grundkapitals eines Unternehmens oder von einer entsprechenden Beteiligung an einer Personengesellschaft oder ihnen nahestehende Personen, 2. Stiftungen und Vereine, zu denen eine besonders enge wirtschaftliche, vertragliche oder personelle Beziehung besteht; nicht als eng verbundene Personen gelten Vorsorgeeinrichtungen; Was gilt als Vorsorgeeinrichtung nach Art. 3 Bst. h Ziff. 2 revmwstg? Praxispublikation BVG-Obligatorium Annexeinrichtungen Ausserobligatorium BVG nah privat 19
20 Teilrevision MWSTG und MWSTV Gönnerbeiträge: Konkretisierung des Spendenbegriffs Konkretisierung des Spendenbegriffs i. Spende: [ ]; Beiträge von Gönnern und Gönnerinnen gelten auch dann als Spende, wenn die gemeinnützige Organisation ihren Gönnern und Gönnerinnen freiwillig Vorteile im Rahmen des statutarischen Zwecks gewährt und sofern sie dem Gönner oder der Gönnerin mitteilt, dass kein Anspruch auf die Vorteile besteht; 20
21 Teilrevision MWSTG und MWSTV Vorsorgeeinrichtungen und Gruppenbesteuerung Solidarische Haftung für Vorsorgeeinrichtungen entfällt Art. 15 Abs. 1 Bst. c revmwstg Problemlos: Zulässig seit BGE 139 II 460: Neu: V V V 21
22 Teilrevision MWSTG und MWSTV Gemeinwesen: Vereinfachung der Zusammenarbeit Steuerausnahme für Leistungen zwischen Organisationen, an denen ausschliesslich Gemeinwesen beteiligt sind und den beteiligten Gemeinwesen. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 und Abs. 6 E-MWSTG PrR/ÖfR Gesellschaft Gemeinwesen A Y-AG Gemeinwesen B Organisation X Aufhebung CHF-Umsatzgrenze. Art. 12 Abs. 3 E-MWSTG direkt oder indirekt Gemeinwesen und deren Organisationseinheiten Art. 38 und 38a E-MWSTV Gemeinwesen A Anstalt / Stiftung Gemeinwesen B 22
23 Teilrevision MWSTG und MWSTV Vorsteuerabzug während des Baus von Wohnbauten? Art. 22 Abs. 2 Bst. b revmwstg Ständerat (= gemäss BR): 2 Die Option ist ausgeschlossen für: b. Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 20 und 21, wenn der Gegenstand vom Empfänger oder von der Empfängerin ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird oder genutzt werden soll. Nationalrat : Antrag WAK-N 90 Stimmen Änderung in Art. 29 Abs. 1 E-MWSTG umsetzen Antrag Aeschi/Bigler 93 Stimmen festhalten (= gemäss Konsultativgremium) Ständerat : Festhalten (= gemäss BR) Nationalrat : Festhalten (= gemäss KG) Ständerat : Festhalten (= gemäss BR) Einigungskonferenz : Gemäss BR 23
24 Teilrevision MWSTG und MWSTV Umsetzung Teilrevision MWSTG Anpassung der MWSTV (Vernehmlassungsfrist bis am 4. April 2017), definitive Version im Oktober 2017 Erarbeitung Praxis und Anpassung Publikationen (Fachgruppen, Vernehmlassung, Konsultativgremium) Kommunikation: Information an alle steuerpflichtige Personen und ausländische Unternehmen Anpassung der IT und der Formulare / Anpassung des MWST-Abrechnungsformulars Schulung der Mitarbeitenden der HA MWST Anpassung der Arbeitsprozesse in der HA MWST Anzahl neue steuerpflichtige Personen gemäss Botschaft des Bundesrats 24
25 Teilrevision MWSTG und MWSTV Anpassung MWST-Abrechnungsformular (Änderungen gelb markiert) 25
26 Agenda Agenda 1 Kennzahlen der Hauptabteilung MWST 2 Teilrevision MWSTG 3 MWST-Sätze per Herausforderungen der Hauptabteilung MWST 26
27 MWST-Sätze per IV-Zusatzfinanzierung läuft am aus 0,4PP Normalsatz 0,2PP Sondersatz 0,1PP red. Satz Volksabstimmung FABI vom 9. Februar 2014 Auf den werden alle drei Steuersätze um 0,1PP erhöht Normalsatz Sondersatz Beherbergungsleistungen Reduzierter Satz Aktuelle Steuersätze 8.0% 3.8% 2.5% - Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung % -0.2% -0.1% + Steuersatzerhöhung FABI % 0.1% 0.1% Stand ohne Reform Altersvorsorge % 3.7% 2.5% 27
28 MWST-Sätze per Handlungsbedarf Welche Anpassungen sind an den MWST-Codes in der Buchhaltung vorzunehmen? Sind eventuell Updates an der Buchhaltungssoftware vorzunehmen, um mit dem neuen Formular abzurechnen? Wie wird der zeitliche Übergang bei wiederkehrenden oder längerfristigen Leistungen umgesetzt? Sind bereits jetzt (Voraus-)Rechnungen von den neuen Steuersätzen betroffen? Müssen zu hoch abgerechnete Steuern rückerstattet werden? Soll ein Wechsel zwischen Saldosteuersatz und effektiver Abrechnungsmethode erfolgen und ist ein solcher zulässig? Weitere Informationen zur MWST-Satzänderung finden Sie in der MWST-Info 19 der ESTV (Link) 28
29 Agenda Agenda 1 2 Kennzahlen der Hauptabteilung MWST MWST-Sätze per Teilrevision MWSTG 3 MWST-Sätze per Herausforderungen der Hauptabteilung MWST 29
30 Herausforderungen der Hauptabteilung MWST (1) E-Government / MWST-Abrechnung Online 30
31 Herausforderungen der Hauptabteilung MWST (1) E-Government / MWST-Abrechnung Online Statistik Anzahl Steuerpflichtige Anzahl Steuerpflichtige Abrechnung Online % Steuerpflichtige Abrechnung Online 8.47% 19.32% Online eingereichte Abrechnungen Total eingereichte Abrechnungen % Online eingereichte Abrechnungen 1.53% 15.01% 31
32 Herausforderungen der Hauptabteilung MWST (1) MWST-Abrechnung Online Herausforderungen Keine Fantasieabrechnungen, nur Online-Abrechnungen Funktion Superuser und Verhältnis Treuhänder/Kunde Haftungsfragen Schnittstelle zu ERP-System des Steuerpflichtigen Freischalt-Codes über SMS kompliziert 32
33 Herausforderungen der Hauptabteilung MWST (2) Projekt «Prozesse bei Partnern» Ziel: Reduktion des administrativen Aufwands für die Partner und die ESTV Ziel: Verbesserung und Digitalisierung der Kommunikation zwischen der ESTV und ihren Partnern Vorgehen: Interview bei den Partnern im Rahmen der externen Kontrollen mittels dafür erstellten Fragebogen Vorgehen: Interview bei den Partnern im Rahmen von telefonischen Auskünften anlässlich des Tagesgeschäfts mittels dafür erstellten Fragebogen Partner-Workshops oder Umfragen mit den wichtigsten Ansprechgruppen 33
34 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 34
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