Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz. Workshop 1

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1 Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz Hochschule Landshut Workshop 1 1. Niedersächsischer Kinderschutzfachkräfte-Kongress Von Verantwortung und Wagnis im Kinderschutz am in Hannover Das Bundeskinderschutzgesetz als Rahmen für Kooperation und gemeinsame Verantwortung unterschiedlicher Professionen Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Änderungen im SGB VIII Änderungen in anderen Gesetzen ( 21 Abs. 1 SGB IX, 2,4 SchKG Evaluation des BKiSchG Bekanntmachung Inkrafttreten ( ) (vgl. Kunkel 2012, S. 215) 2 1

2 Systeminterne Prozessabläufe und interdisziplinäre Kooperation in der Verantwortungsgemeinschaft des Kinderschutzes Schule: KKG JA: SGB VIII Freie Träger: SGB VIII 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung 4 2

3 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Abs. 1 Verpflichtung aller Länder zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Netzwerken mit folgenden Aufgaben Gegenseitige Information der Leistungsträger über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz Abs. 2 Einbeziehung aller Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen bzw. Eltern in Kontakt stehen Abs. 3 Anbindung an die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe Abs. 4 Finanzierung Früher Hilfen durch den Bund 5 Netzwerkpartner nach KKG In das Netzwerk sollen nach 3 Abs. 2 KKG insbesondere einbezogen werden Öffentliche Jugendhilfe Gesundheitsämter Schulen Krankenhäuser Beratungsstellen nach 3, 8 SchKG u. Beratungsstellen für soziale Problemlagen Freie Träger der Jugendhilfe Sozialämter Familienbildungsstätten Polizei- /Ordnungsbehörden Sozialpädiatrische Zentren Einrichtungen/Dienste Müttergenesung Familiengerichte Einrichtungen/Dienste 75 Abs. 3 SGB XII Gemeinsame Servicestellen Agenturen für Arbeit Frühförderstellen Einrichtungen/Dienste zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Angehörige der Heilberufe 6 3

4 Orchester Netzwerk Kinderschutz 7 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Abs. 1: Werden Berufsgeheimnisträgern in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, sollen sie die Situation mit Kind / Jugendlichen / Personensorgeberechtigten (PSB) erörtern und soweit erforderlich die PSB zur Inanspruchnahme von Hilfen motivieren Abs. 2: Anspruch des Geheimnisträgers auf Beratung zur Gefährdungseinschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (verpflichtend!) Abs. 3: Befugnis zur Datenweitergabe an das Jugendamt, wenn ein Tätigwerden für dringend erforderlich erachtet wird und eine Gefährdung auf andere Weise nicht abgewendet werden kann ACHTUNG: kein Meldeparagraf!!! 8 4

5 Wer gehört zu den Berufsgeheimnisträgern nach 4 Abs. 1 KKG? - Abschließende Auflistung Ärztinnen/Ärzte Hebammen / Entbindungspfleger Angehörige anderer Heilberufe mit staatl. geregelter Ausbildung Berufspsycholog(inn)en Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater/innen Berater/innen für Suchtfragen in einer Beratungsstelle Mitglieder oder Beauftragte einer anerk. Beratungsstelle nach des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Staatl. anerk. Sozialarbeiter/innen Sozialpädagog(inn)en Lehrer/innen an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen 9 Abgestufter Verfahrensablauf nach 4 KKG Stufe 1 Stufe 2 Kompetenzbereich Schule im Kinderschutzhandeln Stufe 1 + 2: eigene Kompetenzen einbringen, Zugängen und Vertrauensbasis nutzen Beratung und Prozessbegleitung durch insoweit erfahrene Fachkraft nach 4 Abs. 2 KKG Lehrkraft nimmt gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahr Information der Eltern über wahrgenommene gewichtige Anhaltspunkte / Erörterung der Situation mit Eltern, Kindern und Jugendlichen, sofern der wirksame Schutz des Kindes/Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird Vorherige Information der Eltern bei Weitergabe der Information an das JA erforderlich! Stufe 3 Falls Maßnahmen nicht erfolgreich waren und/oder Gefährdung des Kindes/Jugendlichen nicht anders abgewendet werden kann Befugnis zur Weitergabe der Informationen an das Jugendamt Kompetenzbereich Jugendhilfe im Kinderschutzhandeln wenn Stufe nicht greifen 10 5

6 Was bedeutet Verantwortungsgemeinschaft im Kontext eines kooperativen Kinderschutzes? Keine Verantwortungsabgabe nach Informationsweitergabe an andere Institutionen bzw. Professionen (z.b. Beratungsstellen, Schulsozialarbeiter_innen, i.e.fks, Jugendamt) Entwicklung eines gegenseitigen Verständnisses von Möglichkeiten und Grenzen der beteiligten Institutionen Beteiligung der Adressat_innen (sofern der wirksame Schutz von Kind/Jugendlichen nicht dadurch gefährdet wird) Transparenz über Vorgehen gegenüber Adressat_innen Die i.e.fk kann nicht der Ersatz für institutionenübergreifendes Kooperationshandeln sein! 11 Was versteht man eigentlich unter Kooperation und Vernetzung? Beispiele Kooperation ist gekennzeichnet durch den Bezug auf andere, auf gemeinsam zu erreichende Ziele bzw. Aufgaben, sie ist intentional, kommunikativ und bedarf des Vertrauens. Sie setzt eine gewisse Autonomie voraus und ist der Norm von Reziprozität verpflichtet (Spieß 2004, S. 199). Kooperation ist ein Handlungsmechanismus neben Konkurrenz, Hierarchie und Gemeinschaft (vgl. Bauer 2011) Vernetzung wird verstanden als die Herausbildung, Aufrechterhaltung und Unterstützung einer Struktur, die der Förderung von kooperativen Arrangements unterschiedlicher Personen oder Institutionen dienlich ist (van Santen/Seckinger 2003, S. 29). 12 6

7 Kooperation (Spieß 2004) Bezieht sich auf zukünftige Handlungen anderer, die sich der eigenen Kontrolle entziehen Ggf. mit einem Risiko (Bedrohung des Selbstwertgefühls) verbunden Zuverlässigkeit Gegenseitige Wertschätzung und Unterstützung der Beteiligten Vertrauen Gemeinsame Aufgaben und Ziele Essenziell für effektive Zusammenarbeit Positive Interdependenz der Ziele muss gegeben sein Entscheidend ist nicht die objektive Gegebenheit der Zielinterdependenz, sondern die Einschätzung durch die Kooperationspartner_innen Autonomie Handlungs- und Entscheidungsfreiheit Zu viel Autonomie: Verhindert Gruppenkohäsion und Übernahme von Verantwortung Zu wenig Autonomie: schränkt Motivation ein 13 Kritische Betrachtung von Kooperation und Vernetzung Sehr populäre Begrifflichkeiten, teilweise von Diffusität geprägt Aufgeladen mit positiven, jedoch teilweise unrealistischen Erwartungen an die jeweils andere Institution Häufig benutzte Formel zur Verschleierung von Konkurrenzen, Rationalisierung und (Selbst-)Ausbeutung In der Praxis nicht immer gewinnbringend, sondern manchmal auch enttäuschend (z.b. Netzwerk Kinderschutz; Jugendhilfe und Schule; Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie ) 14 7

8 Kooperation und Konkurrenz Kooperation ist ausgerichtet auf Verständigung und Dialog Aber: Kooperation ist immer auch wechselseitige Kontrolle und Bewertung Nachteil: Einblicke und Urteile über die Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit des Kooperationspartners können auch als Einschränkungen der institutionellen/persönlichen Autonomie wahrgenommen werden 15 Komplexitätserweiterung durch Kooperation Interdisziplinarität und Multiprofessionalität kann durch unterschiedliche Organisationskulturen, z.b. Status, Hierarchieebenen, berufliche Sozialisation etc. Konfliktpotenziale und Probleme mit sich bringen (vgl. Jungbauer 2009, S. 138 f.) Erwartung Realität Reduktion von Komplexität Erweiterung von Komplexität 16 8

9 Das Kultur-Ebenen-Modell von Schein (2003) ARTEFAKTE Symbolsystem sichtbarer Phänomene, Strukturen und Prozesse, Interaktionsformen, Sprache, Rituale WERTVORSTELLUNGEN Maßstäbe und Verhaltensregeln, Ge- und Verbote, offizielle Philosophie, Leitbild, Spielregeln der Institution BASISANNAHMEN Welt- und Menschenbilder, meist unbewusst, selbstverständlich, unverhandelbar Missverständnisse zwischen Jugendhilfe und Schule durch unterschiedliche Organisationskulturen Was Lehrkräfte manchmal über Jugendhilfe-MA sagen Was Jugendhilfe-MA manchmal über Lehrkräfte sagen weltfremde Gutmenschen, die den ganzen Tag nur Kaffee trinken und reden tun nichts nach Mitteilung über eine KWG sind nie erreichbar verstehen nicht, das Unterricht auch wichtig ist lassen sich von der Familie einlullen haben einen Halbtagsjob und wegen der Ferien Lehramt studiert wollen Verantwortung abschieben (vorzugsweise freitags und kurz vor den Ferien) sind nie erreichbar sind keine echten Pädagog_innen sehen nur ihren Unterricht und Kinder/Jugendliche nur als Schüler_innen (vgl. Fiegenbaum 2015, S. 44ff) 18 9

10 Gelingensbedingungen Die Kooperationspartner müssen sich kennen Kennenlernen dient dem Abbau wechselseitiger Vorurteile Perspektivwechsel ermöglichen (Einnehmen der jeweils anderen Perspektive, beide Systeme brauchen sich zur gegenseitigen Reflexion) Fundierte Kenntnisse der zentralen Begriffe, theoretischen Denkweisen und praktischen Arbeitskonzepte der anderen Disziplin Kooperationsfördernde Maßnahmen (nicht nur zum Kennenlernen): Gemeinsame Arbeitskreise, Tagungen, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen Frühzeitige Einbindung in die Hilfeplanung bzw. Behandlungsplanung 19 Gelingensbedingungen Kooperation gelingt nur zwischen Gleichen Nur prinzipiell gleich starke und eigenständige Systeme (Personen/Institutionen) können kooperieren, anderenfalls besteht die Gefahr, dass bewertet, beauftragt, angeordnet, angewiesen wird (sh. auch Aspekt Autonomie) Gegenseitige Anerkennung und Akzeptanz Respekt vor der Eigenart des anderen 20 10

11 Gelingensbedingungen - Kooperation muss sich für die beteiligten Professionellen und Institutionen lohnen Der produktive Kern jeder erfolgreichen Kooperation ist wechselseitige Gewinnerwartung anstatt Abhängigkeit von gutem Willen Wechselseitige Gewinnerwartung muss sich für alle Beteiligten lohnen, d.h. gewinnversprechend sein, nicht nur materiell, sondern auch fachlich oder gesellschaftlich 21 Gelingensbedingungen Mindestmaß an gemeinsamen Zielen Kooperationen müssen sich auf gemeinsame Überzeugungen, Ziele und Auffassungen stützen können, damit im Einzelfall nicht zu viel Grundsätzliches geklärt werden muss z.b. auf Vorstellungen über Wachstum und Entwicklung von Kindern, Rechte und Pflichten von Eltern, öffentliche Verantwortung für soziale Aufgaben etc

12 Weitere Stolpersteine und Fallstricke im Rahmen von Kooperation Aufgaben und Probleme werden abgeschoben, statt gemeinsam daran zu arbeiten Vorgaben und Anweisungen statt Arbeitsteilung und Entwicklung konsensualer Lösungen Mangelnde Kompetenzen und Mittel werden verdeckt anstatt sie offen zu kommunizieren Zusammenarbeit soll sich von selbst erledigen, statt die Mehrarbeit ausreichend auszustatten (Ressourcen) 23 Weitere Stolpersteine und Fallstricke im Rahmen von Kooperation Beteiligte Akteure haben Angst, mehr zu geben als nehmen zu können Befürchtung, dass in der Kooperation das eigene Profil verloren geht Menschen und Systeme denken in Krisen zuerst an sich und folgen ihrer archaischen Logik (z.b. Hierarchie, Konkurrenz etc.) 24 12

13 Hilfreicher Fokus für die Kooperation Belastungs- und Krisensituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien orientieren sich nicht an Zuständigkeiten von Systemen und Organisations(sub)- Kulturen Belastungs- und Krisensituationen machen auch nicht an den Grenzen institutioneller und professioneller Möglichkeiten halt Notwendig ist eine Betrachtungs- und Herangehensweise, die vorrangig die Adressat_innen und ihre Entwicklungs- und Bildungsprozesse in den Mittelpunkt stellt 25 Hilfreicher Fokus für die Kooperation Kinder und Jugendliche sind in ihrer Welt- und Selbsterkundung auf Erwachsene angewiesen, die sich produktiv in Beziehung setzen können Auch professionelle Akteure (Fachkräfte in beiden Systemen) sind in der Beratungs- und Bildungs- und Erziehungsarbeit auf produktive Beziehungserfahrungen angewiesen 26 13

14 Mögliche Aufgaben der Kinderschutzfachkraft im Rahmen eines kooperativen Kinderschutzes Implementierung und Pflege kommunalen Netzwerkes des Kinderschutzes sowie der Zusammenarbeit der Kooperationspartner_innen Ausbau des Netzwerkes durch Gewinnung neuer Netzwerkpartner_innen Moderation regelmäßiger Netzwerktreffen Beratung von Fachkräften unterschiedlicher Professionen bezüglich des lokalen Unterstützungssystems und entsprechender Hilfen bzw. Instrumente Organisation von Schulungen Regelmäßige Evaluation, Überprüfung und Anpassung gemeinsam entwickelter Prozesse und Verfahrensabläufe (vgl. Böttcher et al. 2008) Integration unterschiedlicher Professionen und Organisationskulturen (vgl. Jungbauer 2009, S. 139 f.) 27 Fallbezogene Aufgaben der Kinderschutzfachkraft im Rahmen eines kooperativen Kinderschutzes Schutzauftrag der Schule verdeutlichen / Rechtsgrundlagen / Vorgehen Jugendamt erläutern Herausarbeiten von Risiko- und Schutzfaktoren / Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung Mögliche Hilfe mit Lehrkraft suchen Vermittlung zu weiteren Institutionen (z.b. Beratungsstellen) Vorbereitung Gespräch mit Eltern / Kind /Jugendlichen Vorbereitung Schutzkonzept mit Betroffenen Moderation von Helferkonferenzen Etc. (vgl. Discher 2015, S

15 Literatur Bauer, P. (2011): Multiprofessionelle Kooperation in Teams und Netzwerken - Anforderungen an Soziale Arbeit. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik, 9. Jg., Heft 4, S Böttcher, W./Bastian, P./Lenzmann, V. (2008): Soziale Frühwarnsysteme. Evaluation des Modellprojekts in Nordrhein-Westfalen. Münster Discher, B. (2015: Fachberatung durch Kinderschutzfachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule. In: Bücken, M./Fiegenbaum, D. (Hg.): Den Stein ins Rollen bringen Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort. Der GanzTag in NRW Beiträge zur Qualitätsentwicklung, 11. Jg., H. 29, S Fegert, J. M./Schrapper, C. (2004): Handbuch Jugendhilfe Jugendpsychiatrie. Interdisziplinäre Kooperation. Weinheim und München. 29 Literatur Fiegenbaum, D. (2015): Missverständnisse über die Profession der Anderen Ein Stolperstein für die Kooperation im Kinderschutz. In: Bücken, M./Fiegenbaum, D. (Hg.): Den Stein ins Rollen bringen Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort. Der GanzTag in NRW Beiträge zur Qualitätsentwicklung, 11. Jg., H. 29, S Jungbauer, J. (2009): Organisationskulturen und -subkulturen: Eine Herausforderung für das Kooperationsmanagement am Beispiel der Psychiatrie. In: Deller, U. (Hrsg.): Kooperationsmanagement. Opladen, Farmigton Hills. S van Santen, E./Seckinger, M. (2003): Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. Eine empirische Studie zur interinstitutionellen Zusammenarbeit am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe. München. Schein, E.H. (2003): Organisationskultur. Köln. Spieß, E. (2004): Kooperation und Konflikt. In: Schuler, H. (Hrsg.): Organisationspsychologie Gruppe und Organisation. Göttingen. S

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