Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Jahresbericht. der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

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1 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Jahresbericht der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 2015

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3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, Sie halten in Händen, was wir Finanzer lieben: Zahlen. Viele Zahlen. Hinter den Zahlen aber steht die hervorragende Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergangenen Jahr. Ohne uns läuft nichts, sagen wir in der hessischen Finanzverwaltung. Klingt etwas anmaßend, meinen Sie? Ich würde es selbstbewusst nennen, denn schließlich stimmt die Aussage. Keine Kommune, kein Land und kein Staat funktioniert ohne Steuern. Gute Schulen und Universitäten, den Schutz unserer Umwelt, Datenautobahnen oder tolle Schwimmbäder will jeder. Ohne uns läuft das aber nicht. Denn wir kümmern uns darum, dass Steuern gerecht erhoben und ordentlich gezahlt werden damit alle etwas davon haben. Was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, können Sie aus dem Jahresbericht 2015 der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) erfahren. Er gibt Dr. Thomas Schäfer Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der hessischen Steuerverwaltung. Die Unterstützung der 35 hessischen Finanzämter und die fachliche Betreuung von Bau- Hessischer Minister der Finanzen maßnahmen des Bundes gehören ebenso zu den Aufgaben der OFD wie ein breites Angebot an Verwaltungsdienstleistungen für das Rechnungs- und Personalwesen der gesamten Landesverwaltung. Besonders bemerkenswert finde ich, wie stark wesentliche Themen des vergangenen Jahres, aber sicher auch der Zukunft, verwoben sind mit gesellschaftlichen Entwicklungen und wirtschaftlichen Veränderungen. Sei es die Internationalisierung von Unternehmen und Märkten, der digitale Wandel, die demografische Veränderung in der Bevölkerung oder der nachhaltige Umgang mit begrenzten Ressourcen: Die Steuerverwaltung muss auf diese Veränderungen reagieren und sich an ihnen ausrichten. Die erheblichen Investitionen der OFD in eine noch bessere Nachwuchsgewinnung sind hierfür ein Beispiel, denn die Konkurrenz um die besten Köpfe wird angesichts sinkender Schülerzahlen immer größer. Deswegen ist es wichtig, die hessische Steuerverwaltung als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren. Hier war die OFD 2015 sehr aktiv. Vielfältige Fortbildungsmaßnahmen, über die Sie sich nachfolgend informieren können, aber auch organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise die Qualifizierung von speziellen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern Qualitätsmanagement, tragen der immer weiter fortschreitenden Internationalisierung des Steuerrechts Rechnung. In den letzten Jahren wurde eine ganze Reihe internationaler Abkommen geschlossen, die den Arbeitsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern fachlich schwieriger machen. Ein breites Fortbildungsangebot um diesen Herausforderungen angemessen zu begegnen, wird sicherlich auch in Zukunft erforderlich sein. Und schließlich wird durch den vorliegenden Jahresbericht deutlich, dass der schonende Umgang mit begrenzten Ressourcen ein wichtiges Thema auch in der Steuerverwaltung ist. Die energetische Sanierung von Finanzamtsgebäuden ist hierfür ebenso ein Beispiel wie die Projekte der Bauabteilung der OFD zu nachhaltigem Bauen. Die weitere Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes ist ein echtes Zukunftsthema. Ich habe jetzt nur einige Themen angeschnitten, mit denen die OFD 2015 befasst war. Der Jahresbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Aufgaben waren, die im vergangenen Jahr gemeistert wurden. Hierfür möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OFD und der Finanzämter sehr herzlich danken. Die guten Ergebnisse des vergangenen Jahres sind Ausdruck ihres Engagements und ihrer hohen fachlichen Kompetenz. Herzliche Grüße Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen Wiesbaden, Oktober 2016 Jahresbericht

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5 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Jahresbericht möchten wir Ihnen einen Einblick in die Arbeit der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bieten und einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen und Neuerungen geben. Im vergangenen Jahr haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihr nachhaltiges Engagement und die hohe fachliche Kompetenz erneut dafür gesorgt, dass wir unsere Aufgaben mit sehr guten Resultaten bewältigen konnten. Ob bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, bei der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in den Servicestellen der Finanzämter oder bei der konsequenten Verfolgung von Steuerhinterziehung die Hessische Steuerverwaltung hat 2015 wieder beispielhafte Arbeit geleistet. Dies verdient besondere Anerkennung, da uns die zunehmende Komplexität der Aufgaben und die Arbeitsbelastung bei gleichzeitig begrenzten Personal- und Sachressourcen jedes Jahr vor große Herausforderungen stellt. Um auch in Zukunft den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, haben wir unser Konzept zur Nachwuchsgewinnung überarbeitet. Mit verschiedenen Maß- Oberfinanzpräsident nahmen wie einem neu gestalteten Internetauftritt und Unterrichtsbesuchen an Schulen durch speziell ausgebildete Teams wollen wir das Interesse von Schülerinnen und Schülern an unserem Studiums- und Ausbildungsangebot, das eine prinzipielle Übernahmegarantie einschließt, wecken und auf die ausgezeichneten Karriereperspektiven in der Hessischen Steuerverwaltung hinweisen. Unsere Bauabteilung hat ihre Arbeit trotz einer Vielzahl neuer Anforderungen im Bereich des Bundesbaus sehr erfolgreich fortgeführt. Bei der Koordinierung der laufenden Baumaßnahmen, die mit einem hohen Anspruch an Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz verbunden sind, und der Kontrolle der vorgegebenen Projektziele hat sie das eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Als Beispiel sei hier nur das Schulbauprogramm der US-Streitkräfte 21st Century School in Wiesbaden mit einem Gesamtbauvolumen von rund 130 Millionen genannt. Das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) wiederum hat erneut seine Leistungsstärke unter Beweis gestellt und die hohe Arbeitsqualität bestätigt, die es als zentraler Dienstleister für die Hessische Landesverwaltung erbringt. Dies zeigte sich im vergangenen Jahr nicht nur bei Großprojekten wie dem Elektronischen Kreditorischen Gutschrifts- und Rechnungsworkflow und der Zentralisierung der Reisekosten-, Trennungsgeld- und Urlaubsbeantragung. Besondere Anerkennung verdient auch die zeitnahe Unterstützung der Hessischen Erstaufnahmestelle bei den Anschaffungen in Verbindung mit der Flüchtlingsbetreuung sowie die Unterstützung des Regierungspräsidiums Gießen bei der Buchung der aufgrund der Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe in großen Mengen eingehenden Rechnungen. Mein ganz herzlicher Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen der Finanzämter und der Oberfinanzdirektion in Frankfurt, Gießen und Wiesbaden. Auch im laufenden Jahr kommen auf uns viele wichtige Aufgaben zu. Ich bin sicher, dass wir unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen und auch die neuen Anforderungen wieder mit sehr guten Resultaten meistern werden. Herzliche Grüße Jürgen Roßberg Jürgen Roßberg Oberfinanzpräsident Frankfurt am Main, Oktober 2016 Jahresbericht

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7 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) nimmt als Mittelbehörde Steuerungs- und Koordinierungsfunktionen zwischen Bundes- und Landesministerien und den örtlichen Dienststellen wahr und stellt zentrale Serviceleistungen für die Fachverwaltungen zur Verfügung. Landeszentralabteilung, Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Im steuerlichen Aufgabenbereich übt die OFD die Dienst- und Fachaufsicht über die 35 hessischen Finanzämter aus und arbeitet eng mit dem Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a.d. Fulda und mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden zusammen. Als Mittelinstanz koordiniert sie die Aufgabenerledigung der örtlichen Finanzämter und stellt die praxisgerechte und bürgernahe Umsetzung der Steuergesetze sicher. Dabei bietet sie den Finanzämtern Unterstützung in der steuerfachlichen Arbeit mit ausgeprägter Fachkompetenz und sichert den gleichmäßigen Gesetzesvollzug. Sie unterstützt die Finanzämter im administrativen Bereich durch Serviceleistungen insbesondere in der Personalwirtschaft und der Organisation, stellt den Dienststellen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, ist verantwortlich für die Schaffung leistungsfähiger Strukturen und sorgt für effiziente Verwaltungsabläufe und effektive Automationsunterstützung. Als Einstellungsbehörde ist sie darüber hinaus für alle Personalfragen zuständig. Abteilung Landesdienste Die Abteilung Landesdienste der OFD ist mit einer eigenen Haushaltsstruktur ausgestattet und als Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung in Wiesbaden (HCC) teilverselbstständigt. Das HCC fungiert als zentraler Dienstleister für alle Ressorts und Dienststellen der hessischen Landesverwaltung und bietet ein umfassendes Leistungsspektrum für Beschaffungen und die Finanzbuchhaltung mit dem zentralisierten Zahlungsverkehr (früher Staatskasse) bis hin zur Erstellung der jährlichen Landesbilanz. Außerdem ist das HCC Dienstleistungszentrum für die Entwicklung und Wartung der SAP-Systeme der hessischen Landesverwaltung. Weitere zentrale Dienstleistungsfunktionen für die Landesverwaltung nimmt die OFD mit der Verwaltung der Fiskalerbschaften für das Land Hessen sowie der Abwicklung der Selbstversicherung für die landeseigenen Kraftfahrzeuge wahr. Bauabteilung Die Bauabteilung der OFD steuert als fachaufsichtsführende Ebene aller Bauangelegenheiten des Bundes inklusive der militärischen Einrichtungen der Bundeswehr sowie der amerikanischen Gaststreitkräfte die Planungen und Umsetzungen durch den operativen Dienstleister Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Jahresbericht

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9 Inhalt Landeszentralabteilung Personal Personalbestand 9 Ausbildung 9 Fortbildung 11 Gesundheitsmanagement 12 Justiziariat und fiskalische Erbschaften Personaljustiziariat 13 Allgemeines Justiziariat 13 Dienst- und Unfallschadensrecht 13 Fiskalische Erbschaften 14 Organisation Organisation, Ausstattung und Unterbringung der Finanzämter 15 Controlling 18 Automation 19 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Steueraufkommen Die hessische Steuerspirale 22 Aufgabenentwicklung Einkommensteuer 23 Lohnsteuer 26 Körperschaftsteuer/Gemeinnützigkeit/Kapitalertragsteuer/Gewerbesteuer 28 Internationales Steuerrecht 31 Investmentsteuerrecht 33 Umsatzsteuer 34 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer 37 Grunderwerbsteuer 37 Rennwett-, Lotterie- und Sportwettsteuer 37 Bewertung 37 Land- und forstwirtschaftliche Sachverständige 38 Betriebsprüfung (einschließlich Umsatzsteuer-Sonderprüfung) 40 Bußgeld- und Strafsachen 42 Steuerfahndung 43 Steuererhebung 45 Zentrale Amtsrevision 45 Bauabteilung Haushaltsangelegenheiten 46 Allgemeine Angelegenheiten der Abteilung 47 Allgemeine Themen zum Bauen des Bundes 47 Baumaßnahmen im Rahmen der Fachaufsicht 48 Vergabe- und Vertragsangelegenheiten 48 Korruptionsschutz 49 Melde- und Informationsstelle 50 Abteilung Landesdienste Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung 51 Entwicklungen im Beschaffungsbereich 53 Entwicklungen und Projekte im Rechnungs-, Berichts- und Personalwesen 53 Jahresbericht

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11 Landeszentralabteilung Personal Personalbestand zum (alle einer Dienststelle zugehörigen Personen) Oberfinanzdirektion* Finanzämter Gesamt Zahl** % Zahl** % VZÄ*** Zahl** % 1. Beamte höherer Dienst 57 6, ,67 256, ,98 gehobener Dienst , , , ,66 mittlerer Dienst 32 3, , , ,21 Summe Beamte , , , ,85 2. Tarifpersonal Entgeltgruppe ,54 0 0,00 0, ,19 Entgeltgruppe , ,81 348, ,85 Entgeltgruppe , , , ,94 TV-PKW Hessen **** 3 0,36 5 0,05 5,00 8 0,07 Summe Tarifpersonal , , , ,04 Summe 1. und , , , ,89 3. Kräfte in Ausbildung Regierungsräte 0 0, ,16 17, ,15 Finanzanwärter 69 8, ,56 476, ,83 Aufstieg 0 0, ,11 12, ,11 Steueranwärter 1 0, ,09 114, ,02 Summe , ,93 619, ,11 Gesamt , * einschließlich Personal des Hessischen Competence Center für neue Verwaltungssteuerung (HCC), Wiesbaden ** auf Leerstellen geführte Personen sind enthalten ( Kopfzahlen - einschl. Teilzeitkräfte) *** VZÄ=Vollzeitäquivalente **** Tarifvertrag für Kraftfahrer Verstärkung für die Finanzämter Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung für den gehobenen und der zwei Jahre dauernden Ausbildung für den mittleren Dienst konnten 2015 insgesamt 157 junge Beamtinnen und Beamte ihre Arbeit in den 35 hessischen Finanzämtern aufnehmen. Aufgabe der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) war es wieder, die Verteilung bedarfsgerecht vorzunehmen und dadurch in allen Finanzämtern eine gleichmäßige Ausstattung sicher zu stellen. Für die 112 neuen Steuerinspektorinnen und Steuerinspektoren des gehobenen Dienstes sowie für die 45 Steuersekretärinnen und Steuersekretäre des mittleren Dienstes erfüllte sich eine Zusage, die ihnen die Steuerverwaltung bereits zu Beginn der Ausbildung gegeben hatte: Nämlich die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei erfolgreichem Abschluß der Ausbildung. Die kontinuierliche Ausbildung in beiden Laufbahnen ist zudem ein wichtiger Beitrag, den demografischen Wandel auch in der Steuerverwaltung gut zu bewältigen. Zusätzlich konnten in den Finanzämtern Einstellungen für den Tarifbereich vorgenommen werden. Insgesamt wurden 33 Personen unbefristet eingestellt. Ausbildung Nachwuchs für die Finanzämter Auch im Jahr 2015 konnten wieder Anwärterinnen und Anwärter für die Ausbildung in beiden Laufbahnen eingestellt werden: Für den mittleren Dienst 65 und für den gehobenen Dienst 231 Jahresbericht

12 Landeszentralabteilung Personen. Nach den Einführungswochen im Stammfinanzamt folgte ab Mitte August der erste Abschnitt der fachtheoretischen Ausbildung in der Landesfinanzschule bzw. der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg a. d. Fulda. Zusätzlich begannen im Rahmen einer bestehenden Fortbildungskooperation auch zehn Anwärterinnen und Anwärter des Bundes ihre Ausbildung in Hessen. Nach erfolgreichem Abschluss sollen die Nachwuchsbeamtinnen und -beamten in der Betriebsprüfung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingesetzt werden. Auch im Jahr 2015 setzte sich ein Trend fort: die Steuerverwaltung wird weiblicher. Von den 296 Anwärtereinstellungen waren 166 Frauen; das entspricht einem Anteil von 56 %. Neueinstellungen zum 01. August 2015 Laufbahn eingestellte Bewerberinnen in % eingestellte Bewerber in % Gesamt mittlerer Dienst (md) gehobener Dienst (gd) Werbung um guten Nachwuchs Triple S Schule, Studium, Steuern Guter Nachwuchs findet nicht von selbst in die Steuerverwaltung. Gerade im Ballungsraum konkurrieren viele Institutionen, Unternehmen und Verwaltungen um die jungen Menschen. Frühzeitige Hinweise auf qualifizierte Ausbildungsangebote wie das duale Studium mit anschließender Übernahmegarantie und die guten Karriereperspektiven sollen das Interesse an der Hessischen Steuerverwaltung wecken. Seit dem Jahr 2015 wird Schulen hier zudem ein besonderes Angebot gemacht: Das Projekt Triple S Schule, Studium, Steuern. Mit speziell ausgebildeten, jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter werden Schülerinnen und Schüler auf den Sinn und Zweck des Zahlens von Steuern aufmerksam gemacht. Neben theoretischen Elementen können die Schülerinnen und Schüler anhand verschiedener Arbeitsmittel (Muster-Steuererklärungen/Arbeitsblätter) selbstständig in die Thematik einsteigen. Das Steuersystem soll leicht verständlich kennengelernt und Vorbehalte gegen das Erheben und Zahlen von Steuern sollen abgebaut werden. Das Unterrichtskonzept ist in vier aufeinander aufbauende Module gegliedert. Die Inhalte der einzelnen Module können individuell gestaltet und ganz nach den Bedürfnissen der einzelnen Schulklasse angepasst werden. Grundsätzlich sollen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Arten von Steuern und deren Verwendungszweck kennenlernen, um sich dann in einem weiteren Schritt etwas genauer mit der Einkommensteuer zu befassen. Es wird vermittelt, dass jeder im täglichen Leben mit Steuern zu tun hat. Schließlich werden auch der Aufbau der Finanzverwaltung und eines Finanzamtes sowie die Arbeitsgebiete (z.b. Innendienst, Betriebsprüfung, Steuerfahndung) innerhalb eines Finanzamtes erklärt. Außerdem sollen die Schülerinnen und Schüler anhand eines praktischen Teils über die Bearbeitung einer Steuererklärung erste Eindrücke von der Arbeit im Finanzamt erhalten. Zum Schluss können alle Fragen rund um das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt bzw. die duale Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt beantwortet werden. Nähere Einzelheiten zu diesem Projekt finden sich auf der neu gestalteten Homepage ( in der Rubrik Für 10 Jahresbericht 2015

13 Schulen. Dort ist ebenfalls ein extra gestalteter Flyer hinterlegt, der insbesondere Lehrerinnen und Lehrern einen ersten Überblick über dieses Angebot zur Unterrichtsgestaltung geben soll. FRESCH Werbung mit eigenem Gesicht Zur Umsetzung von Triple S wurde im Ballungsraum Rhein/Main ein Team aus jüngeren Beschäftigten der Steuerverwaltung gebildet und zielgerichtet durch professionelle Kommunikationstrainer und Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit qualifiziert. Dieses Werbeteam (auch FRESCH-Team, abgeleitet von Finanzbeamte/-innen werben Schüler/-innen ) soll helfen, den Bekanntheitsgrad der Einstiegsmöglichkeiten in die Steuerverwaltung zu erhöhen und so zu einer Steigerung von Bewerberqualität und -zahl beitragen. In kleinen Gruppen gestalteten FRESCH-Teams Unterrichte an Schulen, beteiligten sich an Ausbildungsmessen und unterstützten so auch die Werbeanstrengungen der Ausbildungsstellen in den Finanzämtern. Die überaus positive Resonanz auf die Aktivitäten dieser Botschafterinnen und Botschafter der Hessischen Steuerverwaltung führte dazu, im Jahr 2016 zusätzliche FRESCH-Teams in weiteren Finanzämtern zu bilden. Neuer Internetauftritt Auch der Internetauftritt der Hessischen Finanzverwaltung zur Nachwuchskräftegewinnung wurde zum Jahresende überarbeitet. Die bekannte Internetseite de erhielt ein frischeres Layout sowie klarere und übersichtlichere Strukturen, um insbesondere Schülerinnen und Schülern die Angebote im Bereich duale Ausbildung/duales Studium anschaulich und modern zu vermitteln. Neu ist, dass die überarbeitete Seite auch für die Ansicht auf mobilen Endgeräten optimiert ist. Der Internetauftritt bietet ferner neue Menüpunkte, die auf das Angebot der Finanzämter zu den Themen Schulbesuche und Praktika hinweisen. Die Seite greift damit konsequent die im Laufe des Jahres verfolgten Entwicklungen zu Triple S und FRESCH auf und gibt Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrerinnen und Lehrern ausführlich Auskunft über die entsprechenden Möglichkeiten. Fortbildung Unterstützung für die Praxis Die Fortbildung der Steuerbeamtinnen und -beamten soll dazu beitragen, die Arbeit durch kontinuierliche Weiterbildung besser zu bewältigen. Allein 2015 wurden rund 290 Veranstaltungen durchgeführt. Eine bedarfsgerechte Fortbildung muss dabei auch neue Entwicklungen und Herausforderungen aufgreifen und entsprechende Angebote bieten. Hierzu gehörten 2015 zum Beispiel die Seminare unter dem Titel Das habe ich doch gesagt! Verständigung ist mehr als Sprache. Herausforderungen (nicht nur) in der interkulturellen Kommunikation. Die Seminare sollen helfen, die interkulturelle Kompetenz zu stärken und einen Beitrag zur Förderung der Willkommenskultur leisten. Sie wurden in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführt und richteten sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des publikumsintensiven Arbeitsbereichs Bürgerservice sowie an Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer. Aufgrund der positiven Rückmeldungen und der Aktualität der Thematik sind für das Jahr 2016 weitere derartige Seminare geplant. Jahresbericht

14 Landeszentralabteilung Gesundheitsmanagement EAP - professionelle (externe) Mitarbeiterberatung in schwierigen Situationen Unter dem Motto Wir wollen, dass es Ihnen gut geht! führte die OFD für das gesamte Finanzressort eine externe Mitarbeiterberatung (EAP) zusammen mit einem externen Partner ein. Nach der erfolgreichen Erprobung in drei Finanzämtern im Jahr 2013 wird die Beratung seit dem 1. Dezember 2015 allen Beschäftigten angeboten. Da sich berufliche und private Probleme selten trennen lassen, Belastungen aus dem einen Bereich vielmehr in den anderen hineinwirken, können sich Mitarbeiterinnen und Mitabeiter sowohl mit Problemen aus dem dienstlichen als auch dem privaten Bereich an die Beratung wenden. Dies gilt ebenso für Führungskräfte, die außerdem ein Coaching in Anspruch nehmen können. Die Beratung selbst kann telefonisch oder über ein Online-Portal erfolgen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, vertraulich und kostenlos. Sie kann wenn dies gewünscht wird auch anonym erfolgen. Mediation gemeinsam Konflikte bewältigen mit Hilfe (interner) Mediatoren Im Bereich des Konfliktmanagements und der Konfliktmoderation wurde das verwaltungsinterne Mediationsverfahren etabliert. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzressorts stehen sechs Mediatorinnen und ein Mediator bereit, die eine Konfliktberatung sowie Mediationsverfahren durchführen können. Mediation setzt dabei auf die Problemlösungsfähigkeit der beteiligten Konfliktparteien. Diese werden durch die Mediatorin/den Mediator darin unterstützt, selbst Lösungen zu entwickeln, die dann von allen Beteiligten akzeptiert werden. Profitieren sollen von der Konfliktberatung und dem Mediationsverfahren sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einem Konflikt beteiligt sind, als auch die jeweiligen Führungskräfte, die bei der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben unterstützt werden. Durch die Förderung einer konstruktiven Konfliktlösung wird ein positives, gesundheitsförderndes Arbeitsklima und eine Verwaltungs- und Betriebskultur unterstützt, die sich durch gegenseitigen Respekt und fairen Umgang auszeichnet. 12 Jahresbericht 2015

15 Justiziariat und fiskalische Erbschaften Personaljustiziariat Ein Schwerpunkt der Arbeit des Personaljustiziariats war wiederum die interne Beratung bei allen rechtlich relevanten Maßnahmen der Personalverwaltung. Gegenstände der vom Personaljustiziariat betreuten arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren waren unter anderem Stellenbesetzungsentscheidungen, dienstliche Beurteilungen, Disziplinarangelegenheiten, Streitigkeiten über tarifgerechte Eingruppierung, Abmahnungen sowie Kündigungen. Allgemeines Justiziariat Tätigkeitsschwerpunkte des Allgemeinen Justiziariats waren auch im Jahr 2015 vor allem die Abwehr von Insolvenzanfechtungs- und Amtshaftungsklagen gegen das Land Hessen sowie im außergerichtlichen Bereich vor allem die Prüfung von Amtshaftungsanträgen. Im Jahr 2015 gingen insgesamt 39 Insolvenzanfechtungs- und sechs Amtshaftungsklagen sowie eine Streitverkündung an das Land Hessen in Amtshaftungsfällen ein. Außerdem wurden 55 außergerichtliche Amtshaftungsanträge gestellt. In sechs Fällen wurden Drittschuldnerklagen, d.h. Aktivklagen des Landes Hessen, erhoben. In weiteren fünf Fällen wurden gegen das Land Hessen Drittwiderspruchsklagen erhoben. Gleichzeitig konnten im Jahr 2015 insgesamt zehn bei Gericht anhängige Insolvenzanfechtungsprozesse ganz bzw. teilweise abgewehrt werden. In 14 Prozessen konnten angemessene Vergleiche erzielt und in weiteren sieben Fällen mussten die gegnerischen Forderungen anerkannt werden bzw. es ergingen Urteile zu Ungunsten des Landes Hessen. Im Jahr 2015 wurden neun außergerichtliche Amtshaftungsanträge ganz oder zum Teil abgelehnt, 32 Anträgen musste entsprochen werden. Eine Amtshaftungsklage konnte in erster Instanz erfolgreich abgewehrt werden. Seitens des Klägers wurde Berufung eingelegt. Hier geht es um eine Klageforderung i.h.v. rd Die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird erst im Jahr 2017 stattfinden. Weiterhin werden seit den Jahren 2012 bzw im Rahmen von Insolvenzverfahren vier Aktivklagen gegen Insolvenzverwalter und Banken geführt, bei denen es um den verspäteten Widerruf von Zahlungen durch die Insolvenzverwalter geht, die zuvor im Rahmen von Einzugsermächtigungsverfahren an das Finanzamt geleistet worden waren. Eine dieser Klagen mit einem Streitwert von über 11 Mio. nebst Zinsen wurde rechtskräftig zugunsten des Landes Hessen entschieden. Dienst- und Unfallschadensrecht Zum Aufgabengebiet zählen die Bearbeitung der Dienst und Arbeitsunfälle (Anerkennung bzw. Ablehnung) sowie der außerdienstlichen Unfälle für das gesamte Finanzressort. Hierzu gehört auch die Regulierung von Sachschäden. Jahresbericht

16 Landeszentralabteilung Die Anzahl der gemeldeten Personenschäden belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt 310 Fälle, dabei waren 82 Fälle als sog. Wegeunfälle zu erfassen. 89 Schadenereignisse führten zu einer Anerkennung als Dienstunfall. Im Jahr 2015 wurden 162 Anträge auf Sachschadenersatzleistungen gestellt. Darüber hinaus wurden 95 Arbeitsunfälle und 77 sonstige, außerdienstliche Schadenfälle registriert. Den bezifferten Ersatzforderungen von ,00 standen tatsächlich anerkannte und zum 31. Dezember 2015 beglichene Forderungen von rund ,00 gegenüber. Im Rahmen der Unfallfürsorge wurden im Berichtsjahr insgesamt 188 Auszahlungen mit einem Gesamtvolumen von ,56 veranlasst. Die Fallbearbeitung im Rahmen der Selbstversicherung der landeseigenen Kraftfahrzeuge erbrachte erneut eine hohe Erledigungsquote. Im Jahr 2015 gingen insgesamt neue Fälle mit Personen- und Sachschäden ein Fälle wurden abgeschlossen. Ferner waren insgesamt 90 Zivilprozesse anhängig. Fiskalische Erbschaften Seit dem Jahr 2005 ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) für die Abwicklung aller fiskalischen Erbschaften in Hessen zuständig. Wenn nach einem Todesfall keine Erben vorhanden sind oder ermittelt werden konnten oder wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, wird der Staat vom Nachlassgericht als Erbe festgestellt, um den Nachlass in vollem Umfang abzuwickeln. Diese Aufgabe erledigt die OFD; dabei wird sie vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als zuständigem Dienstleister unterstützt, wenn zu einem Nachlass auch Grundbesitz gehört, der dann oftmals überschuldet und baulich in sehr schlechtem Zustand ist. Zur Nachlassabwicklung gehören die detaillierte Abwicklung sehr unterschiedlicher Rechtsgeschäfte, - verfahren und Lebenssachverhalte. Die endgültige Erledigung einzelner Fälle kann zeitaufwändig sein und häufig mehrere Jahre dauern fielen im Land Hessen insgesamt 473 abzuwickelnde Fiskalerbschaften an; das waren nur neun Erbschaften weniger als im Vorjahr. 421 Fälle konnten im Jahr 2015 abschließend erledigt werden. Mit den aus den Vorjahren noch offenen oder wegen neuer Entwicklungen nochmals aufzunehmenden Fällen befanden sich am Jahresende insgesamt Aktenvorgänge in ständiger Bearbeitung. Die Nachlässe erbrachten in der fraglichen Zeit Einnahmen in Höhe von ,98. Hiervon sind Ausgaben in Höhe von ,24 abzuziehen, die für die Begleichung von Gläubigerforderungen, für Maßnahmen zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten und zur Deckung allgemeiner Verwaltungskosten (Einbindung des LBIH) aufgewendet wurden. Im Ergebnis verblieb dem hessischen Fiskus im Saldo noch ein Nettobetrag in Höhe von ,74, der der Hessischen Kulturstiftung zur Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Hessen zur Verfügung gestellt wird und somit allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. 14 Jahresbericht 2015

17 Organisation Organisation, Ausstattung und Unterbringung der Finanzämter Projekt Fallbearbeitung im Veranlagungsbereich (Finish) Im Rahmen der gemeinsam mit den Finanzämtern entwickelten Strategien zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung durch die Finanzämter wurde im Jahr 2015 mit Finish ein weiteres Organisationsprojekt begonnen, das alle Finanzämter betrifft und sich aus den Teilprojekten Großbezirke Veranlagung und Fallvorbereitung von Steuererklärungen (ForSt) zusammensetzt. Ziel des Projektes ist es, durch die Einrichtung von größeren Arbeitseinheiten in der Veranlagung Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Arbeitssituation durch effiziente Abläufe und ausgeprägte Teamstrukturen mit entsprechender fachlicher Spezialisierung zu stabilisieren. Ein erster wichtiger Meilenstein konnte 2015 mit der flächendeckenden Einrichtung von ForSt in allen hessischen Finanzämtern erreicht werden. Hier zeigte sich insbesondere die intensive Begleitung durch breit angelegte Workshops als sehr zielführend. Mit Einrichtung der ForSt als Teilarbeitsbereich der Veranlagung konnten Prozesse zur Optimierung des Fall- und Risikomanagements in den Finanzämtern etabliert werden. Es wurden die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass eine gezielte Entlastung der Veranlagungsbezirke erreicht werden kann, indem der überwiegende Anteil veranlagungsbegleitender Tätigkeiten und die abschließende Veranlagung bestimmter Fallkonstellationen in der ForSt erfolgen. Ferner konnten bereits zwei Monate vor dem avisierten Zieltermin flächendeckend Großbezirke im Arbeitnehmerbereich eingerichtet werden. Auch dieses Teilprojekt wurde flankiert durch intensive Workshops für Führungskräfte zum Thema Veränderungsmanagement und Teambuilding, um sie für die anstehenden Aufgaben bestmöglich zu rüsten. Strategien zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung durch die Finanzämter - Tätigkeitsabschluss der eingerichteten Projektarbeitsgruppen Von den im vergangenen Jahr gegründeten sieben Projektgruppen konnten im Jahr 2015 sechs Projektgruppen erfolgreich abgeschlossen werden, nämlich die AG Listen/Kontrollmaterial, AG Zwangsgeld, AG Zeichnungsrecht, AG Fortbildung, AG ESt 4-B sowie AG Insolvenz. Gemeinsames Ziel aller Projektgruppen war es, den angestoßenen Strategieprozess weiter fortzusetzen und das noch vorhandene Optimierungspotential gemeinsam auszuschöpfen. Durch ein stringentes und zugleich zielstrebiges Arbeiten neben einer intensiven Begleitung der Projektgruppen durch den dafür eingerichteten Lenkungsausschuss konnten innerhalb eines Jahres Lösungsmöglichkeiten gemeinsam herausgearbeitet und soweit es sich um kurzfristig umsetzbare Ziele handelte noch im Projekt umgesetzt werden. Die längerfristig umzusetzenden Ziele wurden zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der allgemeinen Strukturen an die zuständigen Bereiche übergeben. Als ein wesentlicher Erfolgsfaktor zeigte sich die gewählte Struktur der Projektgruppen in Form der grundsätzlichen Besetzung der AG-Leitung durch Vorsteherinnen bzw. Vorsteher bei gleichzeitiger Übernahme des Projektbüros durch projekterfahrene Sachbearbeiter der OFD. Die wesentlichen Projektergebnisse wurden in Projektsteckbriefen zusammengefasst und zusammen mit einer Vorstellung der Projektgruppen in den Bezirksnachrichten der hessischen Finanzämter und der OFD veröffentlicht. Jahresbericht

18 Landeszentralabteilung Zentralisierung der Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenabrechnung (Projekt ZRTU) - Einführung Schnellerfassung Dienstreisen für Vielreisende Auf Betreiben der Steuerverwaltung wurde durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) im Serviceportal eine neue Eingabemaske Schnellerfassung Dienstreisen zur vereinfachten Abrechnung von Reisekostenanträgen für Beschäftigte im Außendienst entwickelt. Durch die Bereitstellung von speziell darauf abgestimmten Excel-Vorlagen in den Außendienstprogrammen BpMobil und COLARUS zur Offline-Erfassung von Reisekostenanträgen sowie der Möglichkeit, die dort erfassten Reisedaten mit wenigen Schritten in das Serviceportal kopieren zu können, konnte ein weiterer Komfortgewinn erzielt werden. Automatisierte Erstellung der Geschäftsverteilungspläne der Finanzämter Organisations- und Personal-Liste (OPL) Mit Einrichtung der AG OPL wurde das Ziel verfolgt, die vierteljährliche Erstellung der Geschäftsverteilungspläne (GVPl) in den Geschäftsstellen der Finanzämter durch Nutzung der in SAP HCM gespeicherten Daten zu erleichtern und doppelte Arbeitsschritte zu vermeiden. Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten sowie einem erfolgreichen Abschluss der Pilotierung im ersten Halbjahr konnte bei gleichzeitiger Beibehaltung der gewohnten Form und des bewährten Inhalts - zum Ende des Jahres die bisher vollständig manuelle Erstellung des GVPl durch eine weitgehend automatisierte Befüllung der wichtigsten Einlagen abgelöst werden. Dienstpostenbewertung Im Rahmen des Innovations- und Konsolidierungsprogramms sowie des 5-Punkte-Programms der Hessischen Landesverwaltung wurde eine Vielzahl zusätzlicher Haushaltsstellen bereitgestellt, die vorrangig zum Abbau bestehender Beförderungswartelisten, aber auch für die Herausgabe zusätzlicher herausgehobener Wertigkeiten genutzt werden konnten. So wurde eine nahezu umfassende Neuverteilung herausgehobener Wertigkeiten, vorwiegend den gehobenen Dienst betreffend, in den Arbeitsbereichen Geschäftsstelle, Veranlagung (Körperschaftsteuer), Erbschaftsteuer, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie im erweiterten Veranlagungsbereich vorgenommen. Auch für den Bereich des mittleren Dienstes wurden in einem ersten Schritt Haushaltsstellenhebungen nach A 9 bzw. A 9Z vorgenommen, sodass auch hier bestehende Beförderungswartelisten reduziert werden konnten. Personalbedarfsberechnung unter Berücksichtigung besonderer Strukturen Im Rahmen der turnusmäßigen Personalbedarfsberechnung wurden erstmals besondere Strukturen für den jeweiligen Finanzamtsbezirk mittels einer Sonderberechnung berücksichtigt, die sich nicht oder nicht vollends im Rahmen der typischen Berechnungsmuster abbilden lassen. So wurde die Basis dafür geschaffen, dass bei Festsetzung des Personallenkungssolls der Ballungsraumzuschlag abgelöst und eine Zuschlagsberechnung anhand objektivierter Parameter vorgenommen werden konnte. Teilzentralisierung von gesellschaftsrechtlichen Grunderwerbsteuerfällen zum 1. Januar 2016 im Finanzamt Fulda Angesichts der immer komplexeren und oftmals rechtlich schwierigen gesellschaftsrechtlichen Grunderwerbsteuerfälle galt es, eine mit Spezialwissen ausgestatteten Stelle einzurichten, in der diese Fälle gebündelt und zentral bearbeitet werden können. In Umsetzung dieser Zielsetzung wurde im Finanzamt Fulda zum Ende des Jahres die Hessische Zentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle (HZgG) mit insgesamt fünf Dienstposten eingerichtet, die für alle erstmals nach dem 31. Dezember 2015 angezeigten Rechtsvorgänge zuständig ist. Damit einhergehend wurde zeitgleich die Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter geändert. 16 Jahresbericht 2015

19 Erweiterungsbau, Neuausstattung und Teilumzug des Finanzamts Bensheim Nach knapp einem Jahr Bauzeit konnte im Frühjahr dem Finanzamt Bensheim der zweigeschossige Erweiterungsbau an seinem Standort in Bensheim übergeben werden. Durch den Erweiterungsbau konnte Raum für insgesamt 56 Arbeitsplätze in 28 Doppelzimmern geschaffen werden. Nachdem zunächst der Anbau mit modernen, den neuesten ergonomischen Anforderungen entsprechenden Büromöbeln ausgestattet wurde, konnten im Herbst ganz im Sinne der bewährten ganzheitlichen Neuausstattung nicht nur die übrigen Arbeitsbereiche am Standort Bensheim mit neuen Möbeln ausgestattet werden. Vielmehr wurde die Neuausstattung auch durch eine Neumöblierung aller Besprechungsräume einschließlich des Sitzungssaals vervollständigt. Eröffnung der gemeinsamen Finanzservicestelle (FIS) im Behördenzentrum Frankfurt Nach knapp acht Monaten Bauzeit nahm Anfang des Jahres die gemeinsame FIS mit insgesamt 16 Beraterplätzen ihre Arbeit auf. Mit der offenen und transparenten Bauweise wurde ein ansprechendes und modernes Geschäftsumfeld für die Beschäftigten wie für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Zugleich wurde durch Einrichtung eines zentralen Empfangstresens eine neue Ablaufstruktur im Bürgerservice geschaffen. Am Empfang erfolgt der erste Kontakt der Bürgerinnen und Bürger mit den ausgebildeten Steuerbeamtinnen- und beamten. Lediglich wenn sich Fragen dort nicht klären lassen, erfolgt eine Weiterleitung an einen der nachgelagerten Beraterplätze. Die bauliche wie organisatorische Gesamtkonzeption wurde durch eine repräsentative und moderne Büroausstattung vervollständigt. Energetische Sanierungen verschiedener Finanzämter Im Rahmen des CO 2 -Minderungs- und Energieeffizienzprogramms (COME) des Landes Hessen wurde in den Finanzämtern Alsfeld-Lauterbach am Standort Alsfeld sowie in Gelnhausen mit den Baumaßnahmen begonnen. Im Rahmen der Projektbegleitung wurde ein Hauptaugenmerk darauf gelegt, dass neben den energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle auch erste Schritte eingeleitet werden, die erforderlichen allgemeinen Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, um so durch Modernisierung des Arbeitsumfelds auch zu einer Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen beizutragen. Nachdem im Finanzamt Bad Homburg v.d.h. die Entscheidung zugunsten einer Gesamtauslagerung während der Dauer der COME-Sanierung gefallen war, wurde im Laufes des Jahres mit Unterstützung des Landesbetriebes Bau und Immobilien Hessen ortsnah eine Ausweichliegenschaft gefunden, die innerhalb kürzester Zeit auch automationstechnisch und baulich soweit hergerichtet wurde, dass ein Umzug erfolgen kann. Verstetigung der ganzheitlichen Ausstattung verschiedener Finanzämter Seit 2012 wird die Ausstattung und Unterbringung der hessischen Finanzämter konzeptionell neu ausgerichtet. Auf der Grundlage einer systematischen Erfassung und Kategorisierung aller Finanzämter wurde eine Prioritätenliste erstellt, die als Grundlage für alle zukünftigen Ausstattungs- und Modernisierungsmaßnahmen dient. So werden zum einen Ausstattungs- und Renovierungsmaßnahmen zeitlich wie sachlich besser aufeinander abgestimmt. Zum anderen können so die verschiedenen Maßnahmen gezielter unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wie Dringlichkeit, objektivem Bedarf und Priorität erfolgen. Nicht zuletzt wird durch die inhaltliche und zeitliche Abstimmung von Renovierungs- wie Neuausstattungsmaßnahmen ein für die Beschäftigten deutlich sichtbarer und erlebbarer Veränderungs- und Verbesserungseffekt erreicht. Kernpunkt der konzeptionellen Neuausrichtung ist dabei die ganzheitliche Ausstattung in den Finanzämtern, die auch die Einrichtung und Ausstattung von Sonderräumen wie Sitzungssäle, Jahresbericht

20 Landeszentralabteilung Besprechungsräume, Kantinen und Sozialräume umfasst. Durch Definition von einheitlichen Maßstäben hinsichtlich Optik, Funktionalität und Abstimmung der Büroelemente aufeinander, sowie der Anzahl der in Büros bestimmter Größe aufzustellenden Möbel wird ein finanzamtsübergreifender einheitlicher Standard gewährleistet. Ein ebenso gewichtiges weiteres Ziel des neuen Konzeptes ist es, neben der Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz insbesondere durch attraktive Gestaltung der Büro- und Gemeinschaftsräume die Beschäftigten bei ihrer Kommunikation untereinander und dem kollegialen Miteinander zu unterstützen. Das Konzept der ganzheitlichen Neuausstattung fand auch 2015 eine weitere Verstetigung. Neben dem Finanzamt Bensheim wurden mit den Finanzämtern Alsfeld-Lauterbach, Hersfeld-Rotenburg sowie Schwalm-Eder drei weitere Ämter mit insgesamt sieben Standorten, teilweise während oder nach COME-Sanierung, komplett neu bzw. mit Beistellmobiliar ausgestattet. Hier gelang es, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen so mit der Neuausstattung zu verzahnen, dass die Beeinträchtigungen für die Beschäftigten so gering wie möglich gehalten wurden, auch wenn dies mitunter erhebliche Anforderungen an Logistik und termingenauer Aufgabenerledigung stellte. Neben zahlreichen Einzelbeschaffungen stellte die Neuausstattung von Sitzungssälen bzw. Besprechungs- und Sozialräumen in den Standorten Lauterbach, Fritzlar, Melsungen und Bad Hersfeld einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeiten dar. Schließlich wurde im Rahmen der hessenweiten Einführung von ForSt an zwanzig Standorten dieser Bereich neu eingerichtet und möbliert. Controlling Zielvereinbarungen nach 21a Abs. 2 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) Die für das Vereinbarungsjahr 2015 mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach 21a Abs. 2 FVG vereinbarten Zielwerte in den Bereichen Veranlagung, Betriebsprüfung sowie Lohnsteueraußenprüfung konnten sämtlich erfüllt werden. Zurückzuführen ist dies in den Veranlagungsbereichen unter anderem auf den seit einigen Jahren erstmals wieder signifikant gestiegenen Erklärungseingang. Ursächlich hierfür waren frühere Mahnläufe sowie bevorzugte Anforderungen. Neuer Aufgabenerledigungswert (AEW) in den Veranlagungsbereichen In den Veranlagungsbereichen wurden die AEW erstmals für jeden Veranlagungszeitraum separat als Erledigungsquote zu Grundkennbuchstaben und damit korrespondierend zu den mit dem BMF vereinbarten Zielwerten festgelegt. Im Informationssystem ISys wurde aus Gründen der einfacheren Handhabung die Umrechnung der quotenbezogenen AEW in absolute Fälle beibehalten, wobei auch hier eine Trennung der Veranlagungszeiträume erfolgte. Soweit die Entwicklung der Grundkennbuchstaben dies erforderlich macht, wird unterjährig eine Neuberechnung vorgenommen und in ISys veröffentlicht. Zudem ist 2015 erstmals die starre Zwölftelung des Jahres-AEW zugunsten einer praxisorientierten unterjährigen Verteilung entfallen. 18 Jahresbericht 2015

21 Automation IT-Sicherheit Das Thema IT-Sicherheit gewinnt auch in der Finanzverwaltung zunehmend an Bedeutung. Mit fortschreitender Automatisierung und der Vernetzung von IT-Systemen nimmt die Gefahr von Cyber-Angriffen zu. Um dieser Herausforderung wirksam zu begegnen, wurde im August 2015 mit der Bestellung des IT-Sicherheitsbeauftragten die Neuausrichtung der Informationssicherheit im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) eingeläutet. Gemeinsam mit dem Informationssicherheits-Managementteam, welches den IT-Sicherheitsbeauftragten und die Führungsebene bei ihren Aufgaben bzgl. der Informationssicherheit unterstützt, konnte ein geeignetes Managementsystem aufgebaut werden, um organisatorische, infrastrukturelle, technische und personelle Sicherheitsmaßnahmen zu planen, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Der Aufbau dieses Informationssicherheits-Managementsystems orientiert sich an den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im Hinblick auf die ständig wachsende Bedrohungslage wurde die Informationssicherheitsorganisation neu konzipiert, um sowohl proaktiv vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen als auch Sicherheitsprozesse zu etablieren, die eine schnelle und angemessene Reaktion auf aktuelle Bedrohungen und Schwachstellen gewährleisten. Begonnen wurde mit der Erstellung einer Leitlinie, der Strukturanalyse und der Definition eines Prozesses zur Behandlung aktuell auftretender Schwachstellen. Die nächsten Schritte werden die Schutzbedarfsfeststellung und die Modellierung, d.h. die Zuordnung von Schutzmaßnahmen zu schutzbedürftigen Objekten der Informationssicherheit, fokussieren. Um dieser Herausforderung nicht nur durch technische Maßnahmen wirksam zu begegnen, wurde im September 2015 unter dem Titel Roadshow zur IT-Sicherheit mit einer Sensibilisierungskampagne begonnen. Für die Finanzämter sind 2016 gleichartige Informationsveranstaltungen vorgesehen, die sich inhaltlich an den individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Behörde und deren Personal ausrichten. Die Beschäftigten sollen digitale Medien mit Verantwortungs- und Risikobewusstsein souverän nutzen und die Bedeutung des persönlichen Beitrags zur Sicherheit der eigenen Behörde besser einschätzen können. Projekt-Einführung für das in Hessen entwickelte KONSENS-Verfahren GINSTER-Master Am 30. April 2015 wurde die GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer)-Master Einführung in Niedersachen erfolgreich abgeschlossen. Zeitgleich begann die Verfahrenseinführung in Bayern. Seit Dezember 2015 ist GINSTER-Master dort flächendeckend und reibungslos im Einsatz. Noch im vierten Quartal 2015 begannen Vorbereitungsarbeiten für die Einführung in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Umstellung weiterer Bundesländer auf GINSTER-Master erfolgt mit Hilfe eines Partnerlandkonzeptes. Danach sollen die bereits umgestellten Länder Niedersachsen, Bayern sowie Hamburg die Umstellung der weiteren Länder unterstützen. Ziel ist es, dass alle Bundesländer bis Ende 2019 mit GINSTER-Master arbeiten. Testgruppen Im August 2014 wurde zur Qualitätssicherung einzuführender Verfahren eine Testgruppe gegründet. Im September 2015 erfolgte eine Erweiterung um drei kleinere Testgruppen für die Bereiche GINSTER, Festsetzungsnahe Daten (FnD) und KONSENS-VoSystem. Derzeit wirken 27 Jahresbericht

22 Landeszentralabteilung Beschäftigte der Finanzämter an den Arbeiten der Testgruppen mit, die die Verfahrensbetreuer insbesondere bei der Durchführung fachspezifischer Tests, aber auch bei der Konzeptionierung der Verfahrenseinführung unterstützen. Mit Hilfe der Anwender aus den Finanzämtern wird eine Qualitätssteigerung der getesteten Programme erreicht. Durch die praxisorientierteren Testarbeiten können manche Fehler, die in der Vergangenheit erst im Echtbetrieb aufgefallen sind, schon vor dem Flächeneinsatz festgestellt und gegebenenfalls bereinigt werden. Die direkte Zusammenarbeit mit den Anwendern bietet darüber hinaus eine gute Möglichkeit, Ideen zur Verfahrensoptimierung auszutauschen. Differenzanalyse III Im Zuge der Einführung von KONSENS I wurden die Differenzanalysen I und II durchgeführt, um bedeutende Anwendungen/Funktionalitäten des hessischen Programmes WiF in das Vorhabens KONSENS einzubringen. Zur weiteren Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit der eingesetzten Programme wurde im November 2015 mit der Differenzanalyse III begonnen. In Workshops haben Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Programmerfahrungen vom Lehrgangsabsolventen bis hin zum erfahrenen Hauptsachbearbeiter/-in ADV Optimierungspotential bei der Gebrauchstauglichkeit von KONSENS-Produkten ermittelt und Lösungsansätze aus Anwendersicht beschrieben. Hierbei wurden sowohl neue Anforderungen identifiziert als auch eine Priorisierung von noch nicht umgesetzten Funktionalitäten aus den vorhergehenden Differenzanalysen vorgenommen. Im nächsten Schritt werden die definierten Anforderungen in die zuständigen, länderübergreifenden Fachgruppen eingebracht. Erste Gespräche mit für die Programmierung von UNIFA zuständigen Vertretern aus Bayern deuten darauf hin, dass in den nächsten Programmversionen einige Verbesserungsvorschläge aus der Differenzanalyse III zur besseren Anwenderfreundlichkeit umgesetzt werden. NEMONET Die Netzwerkinfrastrukturen in den einzelnen Finanzämtern sowohl für die Datennetze wie auch für die Telekommunikation haben sich im Laufe der Jahre sehr heterogen entwickelt, da die einzelnen Installationen teils unter individuellen gebäudespezifischen Rahmenbedingungen (z.b. Denkmalschutz) sowie über sehr große Zeiträume verteilt und daher mit entsprechend unterschiedlichen technischen Möglichkeiten versehen, erfolgten. Für die kommenden Jahre ist geplant, auf Basis zeitgemäßer Techniken die Netzinfrastrukturen in den Finanzämtern sukzessive zu harmonisieren. Die Zielausrichtung ist hierbei insbesondere fokussiert auf kontinuierliche Arbeitsfähigkeit (Stabilität und Leistungsfähigkeit), Zukunftsfähigkeit sowie ökonomische Aspekte (Angemessenheit). Zur Koordinierung und Begleitung des mehrjährigen Entwicklungsprozesses wurde Anfang 2015 unter Federführung des Automationsreferates der OFD die Projektgruppe NEMONET (Neuplanung und Modernisierung der Netzinfrastruktur in den hessischen Finanzämtern), bestehend aus Mitgliedern der OFD, des Hessischen Ministeriums der Finanzen, der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und des Hessischen Baumanagements (jetzt Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, LBIH) eingerichtet. Aufgrund der rasanten Weiterentwicklungen sowohl im Bereich der aktiven wie auch der passiven Komponenten sollen in einem ersten Schritt die beiden für die Harmonisierung erforderlichen übergreifenden Grundlagendokumente (LAN-Design/aktiver Teil, Installations-Richtlinien für Kommunikations-Verkabelungen (IRKoV)/passiver Teil) aktualisiert und hinsichtlich zukünftiger Entwicklungstendenzen ergänzend überarbeitet werden. 20 Jahresbericht 2015

23 Zum Jahresende 2015 liegt der Entwurf des neuen LAN-Designs nahezu in Endfassung vor. Das Dokument für den Passiv-Teil befindet sich wegen der komplexen inhaltlichen wie auch rechtlichen Rahmenbedingungen noch in der Abstimmung zwischen OFD und LBIH. Für 2016 ist der Abschluss der Festlegungen der übergreifenden und vereinheitlichenden Rahmenbedingungen vorgesehen. Konkrete Maßnahmen für die ersten Lokationen sollen möglichst zügig in die Planungsphase gehen. HessenPC Das Produkt HessenPC stellt die organisatorische und technische Basis, die IT-Ausstattung der Bediensteten des Landes zu optimieren. Ziel des Vorhabens ist, die Arbeitsstationen (Computer und Notebooks) in der Hessischen Landesverwaltung zu standardisieren, die Hardware einheitlich in großen Stückzahlen zu beschaffen und über ein einheitliches Softwareinstallationsverfahren zu bespielen. Das gesteckte mittelfristige Ziel der Hessischen Landesverwaltung ist die Erzielung von Synergieeffekten durch Standardisierung. Nach verschiedenen Migrationstests wurden in einem ersten Schritt am Wochenende des 17. bis 19. Juli 2015 erfolgreich über 400 Desktop-PC der OFD auf den aktuellen Softwarestandard des HessenPC umgestellt. In einem zweiten Schritt konnten die Notebooks sowie die genutzten virtuellen Maschinen sukzessive auf den HessenPC umgestellt werden. Da die Arbeitsstationen des Hauses in eine bereits bestehende Infrastruktur bzw. in bestehende Prozesse zu migrieren waren, konnten nicht sämtliche bewährte Standards und Anforderungen der OFD sofort umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der HZD wird das Produkt HessenPC mit den verankerten Prozessstrukturen jedoch fortlaufend verbessert. Die gewonnenen Erkenntnisse sowie die Initiativen zum Produktfortschritt werden den möglichen Umstieg der Finanzämter des Landes auf den HessenPC, der zur Zeit gerade im Wege einer Migrationsanalyse geprüft wird, erleichtern und transparenter gestalten. Ausstattung Zum 01. März 2015 wurden die bisherigen Notebooks der Lohnsteueraußenprüfer gegen neue Notebooks ausgetauscht und die Nutzungsdauer an die übrigen Außendienstbereiche angeglichen. Hieraus resultiert erstmalig zum 01. Oktober 2017 die vollständige und identische Neuausstattung sämtlicher Außendienste mit Notebooks und Behältnissen. Hierdurch können im Systembetrieb der HZD und in der OFD umfangreiche Vereinfachungen und Einsparungen erreicht werden. So kann nicht nur der Arbeitsplatzwechsel zwischen verschiedenen Außendienstbereichen ab 1. Oktober 2017 ohne Hardwaretausch erfolgen, sondern auch der Depotbestand und der Support- und Testaufwand verringert werden. ERL-DB Bereitstellung des Web-Services Elster-Registrierungs-Log (ERL-DB) Die Elster Registrierungs-Log-Datenbank (ERL-DB) dient als webbasierte Datenbank dazu, die Registrierungen im ElsterOnline-Portal nachzuvollziehen und die Auskunftsmöglichkeiten gegenüber dem Anwender zu verbessern. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dem Anwender mitzuteilen, ob im Rahmen seiner Registrierung der Brief mit dem Aktivierungscode erzeugt und an welche Adresse er versendet wurde oder aus welchem Grund er ggf. nicht erzeugt worden ist. Gleichzeitig bietet die ERL-DB die Möglichkeit, bei Registrierungen mit IdNr. Postrückläufer von Briefen mit dem Aktivierungscode zur Aktivierung des Benutzerkontos auszudrucken und dem Steuerpflichtigen zukommen zu lassen. Die Postrückläufer werden durch die OFD gescannt und arbeitstäglich in die ERL-DB eingepflegt. Jahresbericht

24 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Steueraufkommen Steuerspirale 2015 Hessisches Steueraufkommen: 51,82 Milliarden (davon in Mio. ) Erbschaftsteuer 597 Sportwettsteuer 235 Grunderwerbsteuer Lotteriesteuer 117 Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Lohnsteuer Umsatzsteuer Nicht veranl. St. v. Ertrag Einkommensteuer ZahlstellenKapitalertragsteuer 1) ) Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Gegenüberstellung des Steueraufkommens (in ) Steuerart Lohnsteuer /- i.v.h ,07 Einkommensteuer ,66 Körperschaftsteuer ,12 Zahlstellen-Kapitalertragsteuer , , ,66 Umsatzsteuer Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag Erbschaftsteuer ,45 Grunderwerbsteuer ,44 Solidaritätszuschlag ,83 Lotteriesteuer ,14 Sportwettsteuer , , ,86 Übrige Besitz- und Verkehrssteuern Gesamtaufkommen Jahresbericht 2015

25 Aufgabenentwicklung Einkommensteuer (ESt) Steuergestaltungsmodelle Aus dem gängigen Aufgabenspektrum ragen die zwei nachfolgend kurz dargestellten, komplexen Steuergestaltungen der inländischen Disagio-Modelle und der Goldfinger-Modelle besonders heraus. Einkommensteuer-Pflichtveranlagungen Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % ,15 Disagio-Modelle Für Zeiträume bis zur Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 sollten dadurch zum Teil nicht unerhebliche Steuervorteile durch Anrechnung von Werbungskosten erzielt werden. Grundkonzeption: Eine vermögensverwaltende GmbH & Co KG, an der sich der Anleger als Kommanditist beteiligt, erwirbt eine voll fremdfinanzierte Schuldverschreibung. Diese verschafft ihm während ihrer Laufzeit einen jährlich nachschüssigen Festzins sowie am Ende der Laufzeit einen Bonuszins. Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 1,77 %] gegenüber 2009 gestiegen Die Darlehenszinsen für die Finanzierung entsprechen über die Laufzeit regelmäßig den Guthabenzinsen aus der Schuldverschreibung, sind jedoch vorschüssig zu erbringen. Auf den Darlehensbetrag wird außerdem ein Disagio in Höhe von 5 % einbehalten. Aus dem einbehaltenen Disagio und den vorschüssig zu erbringenden Darlehenszinsen einerseits und den erst nachschüssig vereinnahmten Guthabenzinsen andererseits ergibt sich zu Beginn der Laufzeit ein Werbungskostenüberschuss, der zur Verrechnung für außerordentlich hohe andere Einkünfte genutzt werden soll. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ergibt sich unter Berücksichtigung des am Ende der Laufzeit zu entrichtenden Bonuszinses, dass über die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibung hinweg ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten gegeben ist und die Absicht zur Einkünfteerzielung deshalb nicht verneint werden kann. Es ist allerdings insoweit von einem Steuerstundungsmodell gemäß 15 b EStG auszugehen, sodass entsprechende Verluste weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit solchen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden können. Die Verluste mindern nur die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Diese Rechtsauffassung hat das Hessische Finanzgericht inzwischen bestätigt (Az.: 1 K 2343/08), über die dagegen eingelegte Revision (Az.: VIII R 7/13) hat der Bundesfinanzhof (BFH) noch nicht entschieden. Goldfinger-Modelle: Auch 2015 wurde eine Vielzahl von Fällen mit oftmals sehr großer steuerlicher Auswirkung der sog. Goldfinger-Modelle behandelt. Inzwischen ist das Ganze durch gesetzliche Neuregelungen zwar entschärft offen sind aber noch etliche der Altfälle, die noch vor dem Finanzgericht oder dem BFH anhängig sind und der abschließenden Entscheidung und sodann der Umsetzung durch die Finanzämter harren. * aus Informationssystem Daten zum Arbeitsstand der Steuerverwaltung [Werte des Veranlagungsbereichs des Landes Hessen] zum Stichtag Jahresbericht

26 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Den Goldfinger-Modellen liegt im Kern folgender Sachverhalt zugrunde: Aus der Beteiligung an gewerblichen Personengesellschaften im Ausland werden Steuerpflichtigen mit hohen Einkünften (oberer Progressionsbereich) Verluste aus dem Handel mit werthaltigen Wirtschaftsgütern zugewiesen (überwiegend Gold, aber auch z.b. Kupfer, Melasse, Container). Die Personengesellschaft ermittelt ihren Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG, sodass die Anschaffungskosten des Umlaufvermögens Betriebsausgaben darstellen und somit hohe Verluste entstehen. Diese bewirken im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts nach 32b EStG eine Minderung des ESt-Satzes bis auf Null %. Bei der Veräußerung der Wirtschaftsgüter anfallende Gewinne sind ebenfalls steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, auf Grund des hohen anderweitigen zu versteuernden Einkommens ergibt sich jedoch in der oberen Progressionszone kein höherer Steuersatz. Diese Gestaltung hat der Gesetzgeber inzwischen mit zwei Gesetzesänderungen entschärft: Zum einen sind für Wirtschaftsgüter, die nach dem angeschafft wurden, gemäß 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c EStG bei Progressionseinkünften die Anschaffungskosten für Umlaufvermögen erst bei der Veräußerung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Zweitens wurde im AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, gültig für nach dem angeschaffte Wirtschaftsgüter, der 15b Abs. 3a EStG eingeführt. Dieser qualifiziert die Goldfinger-Modelle als Steuerstundungsmodell mit der Folge, dass entsprechende Verluste weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden können. Die Verluste mindern lediglich die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Für die vormalige Rechtslage hat der BFH inzwischen bereits entschieden (Az.: I R 3/13 und I R 24/13), dass, wer aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder dies freiwillig tut, nicht befugt ist, nach Maßgabe von 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als seinen Gewinn aus der Beteiligung den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen, sondern den Gewinn durch Bilanzierung ermitteln muss. Damit entfällt der Betriebsausgabenabzug für die Anschaffungskosten des Umlaufvermögens (vgl. insgesamt unter ofix EStG/15/22). Fortbildung Ausländische Einkünfte Die zunehmende Globalisierung verursacht auch schon bei kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt eine grenzüberschreitende Arbeitsteilung. Immer häufiger kommt es zur Entsendung von Arbeitskräften, bei denen inländische Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber im Ausland tätig werden (Outbound-Fälle) oder Steuerausländer im Inland als Arbeitnehmer tätig sind (Inbound-Fälle). Auf die hiermit verbundenen und immer vielfältiger auftretenden Fragestellungen in der Besteuerung ausländischer Einkünfte der Arbeitnehmer reagierte die Hessische Finanzverwaltung u. a. bereits durch umfassende Fortbildungsmaßnahmen: Insgesamt wurden 309 Bedienstete der Finanzämter innerhalb von 17 eintägigen Fortbildungsveranstaltungen von November 2015 bis Februar 2016 geschult, um die zutreffende Bearbeitung der Besteuerungsfälle in den Finanzämtern auch künftig zu gewährleisten. Da die Thematik zwangsläufig Auswirkungen in den Lohnsteuerbereich hinein hat, wurden in die Fortbildungsmaßnahmen auch Beschäftigte der Lohnsteuerstellen einbezogen: Bei von ausländischen Konzernobergesellschaften in deren deutsche Tochterunternehmen ins Inland entsandten Mitarbeitern (Inbound-Fälle) werden für den Entsendezeitraum regelmäßig 24 Jahresbericht 2015

27 besondere Vereinbarungen (meist Nettolohnvereinbarungen) geschlossen sowie besondere Zuzahlungen (z.b. Schulgelder, Boni, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme) gewährt. Die Zuwendungen wurden zum Teil direkt von der Konzernobergesellschaft im Herkunftsland geleistet und zunächst nicht in den der deutschen Besteuerung zu unterwerfenden Arbeitslohn einbezogen. Die den inländischen Tochtergesellschaften intern weiterbelasteten Kosten wurden nach den Feststellungen der Finanzämter mitunter über Jahre hinweg weder von der Lohnversteuerung noch in der Einkommensteuererklärung erfasst, obwohl nach den einschlägigen DBA das Besteuerungsrecht Deutschland zufällt. Die bislang aufgegriffenen Fälle ergaben beispielsweise für das erste Halbjahr 2016 Mehrsteuern von rund 10 Millionen. In den daneben vorkommenden Outbound-Fällen beordern inländische Arbeitgeber Mitarbeiter ihrer unselbständigen ausländischen Dependancen gelegentlich zur Berichterstattung, zu Tagungen oder auch aus anderen betrieblichen Anlässen jeweils für kürzere Zeiträume nach Deutschland zurück. Das Besteuerungsrecht für Arbeitslohnanteile, die auf diese Zeiten entfallen, steht nach den einschlägigen DBA-Regelungen, angelehnt an Artikel 15 OECD-MA, regelmäßig Deutschland zu. Auch in diesen Fällen wird mitunter die lohn- und einkommensteuerliche Erfassung der Aktivitäten im Inland unterlassen. Der davon betroffene Personenkreis steht grundsätzlich nicht an nachgeordneter Stelle in der Unternehmenshierarchie und verfügt meist über vergleichsweise hohe Jahresverdienste. Allein für 2015 konnten so im Finanzamt Frankfurt/M. V-Höchst Mehrsteuern von rund 6 Millionen realisiert werden. Insgesamt gilt es, auch künftig sowohl die Inbound- als auch die Outbound-Fälle im Blick zu behalten und die richtige steuerliche Behandlung im Lohnsteuer- und im Einkommensteuerbereich durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen etc. zu gewährleisten. Multiplikatorenschulungen 2015 wurden drei eintägige sowie vier zweitägige Multiplikatorenschulungen für Sachbearbeiter/-innen (SB) aus den Arbeitsbereichen Gewinneinkünfte (G) und Arbeitnehmer (AN) zu aktuellen Einkommensteuerrechtsfragen und Themen von zentraler Bedeutung durchgeführt. Neben einer Reihe von angebotenen Themen nebst Materialien wurde den aktuellen Informationen und dem Erfahrungsaustausch genügend Raum gegeben. Veränderungsfortbildungen Die im zweijährigen Turnus angebotene fachübergreifende Fortbildung für neu im Veranlagungsbereich Personengesellschaften (P) eingesetzte Beschäftigte wurde in bewährter Form in Frankfurt als Modul-3-Fortbildung durchgeführt. Sonstige zentrale Fortbildungsveranstaltungen Fachspezifische Themen im Bereich der Besteuerung von Personengesellschaften und der Landund Forstwirtschaft wurden im Rahmen verschiedener Fortbildungsveranstaltungen sowohl für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene geschult. Ebenso fanden die viermal durchgeführten Grundschulungen zur Buchführung und Bilanz sowie die bewährten RMS-Schulungen wieder regen Zuspruch. Die Ansprechpartner E-Bilanz im Veranlagungsbereich wurden im Rahmen von drei eintägigen Fortbildungen auf den neuesten Stand gebracht. Ein Überblick über die steuerliche Behandlung ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurde im Rahmen von sieben eintägigen Fortbildungen für interessierte Sachgebietsleiter/-innen (SGL), SB und Mitarbeiter/-innen angeboten. Zusätzlich lud die AG Beurteilung Steuergestaltungsmodelle (BeSt) zu einem Erfahrungsaustausch zu Disagio-Modellen ein. Jahresbericht

28 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Anzahl der Lehrgänge Teilnehmer Stundenzahl Multiplikatorenschulung Veränderungsfortbildungen Summe Themenkomplex Anzahl der Lehrgänge Teilnehmer Stundenzahl Grundschulung Buchführung/Bilanz Aktuelle Fragen zu Personengesellschaften Grundschulung zu 15a EStG Aufbaukurs zu 15a EStG Grundschulung L+F Aktuelle Fragen aus der L+F Ausländische Einkünfte RMS-Schulungen E-Bilanz Disagio-Modelle Summe Feststellungen Einkünfte werden in den Arbeitsbereichen Veranlagungsteilbezirk (VTB) Personengesellschaften und VTB Körperschaften gesondert und einheitlich festgestellt, wenn die Einkünfte mehreren Personen steuerlich zuzurechnen sind. Eine gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften erfolgt im VTB Gewinneinkünfte, wenn das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen des Steuerpflichtigen zuständig ist. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild: Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von , auf um [= 3,57 %] gegenüber 2009 gestiegen. Lohnsteuer Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung Jahr Prüfereinsatz Prüfungen Ergebnislose Prüfungen Mehrergebnisse Ist Anzahl Prüfquote Anzahl Quote Gesamt pro Prüfer und Jahr je Prüfung , ,84% ,9% , ,25% ,0% , ,95% ,7% , ,96% ,9% Die Prüfquote der Lohnsteuer (LSt)-Außenprüfung blieb bei nahezu konstanter Anzahl der Ar- * aus Informationssystem Daten zum Arbeitsstand der Steuerverwaltung [Werte des Veranlagungsbereichs des Landes Hessen] zum Stichtag Jahresbericht 2015

29 beitgeber und einer geringfügig gestiegenen Zahl erledigter Prüfungen im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Obwohl das Personallenkungssoll der LSt-Außenprüfung zum 01. August 2015 um 5,0 Dienstposten (DP) auf 237,0 DP angehoben wurde, verringerte sich die Ist-Besetzung gegenüber dem Vorjahr um rund drei Prüfer. Durch eine Erhöhung der durchschnittlichen Anzahl der Prüfungen je Prüfer (2015 = 52,0; 2014: 50,4 Fälle; 2013: 51 Fälle) konnte indes sichergestellt werden, dass die prüfungswürdigen Arbeitgeber mit mehr als 100 Arbeitnehmern jeweils im Anschluss geprüft wurden. Die im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstante Nullfallquote spricht auch weiterhin für eine zutreffende fachliche und risikoorientierte Fallauswahl, zumal auch die Fälle mit Mehrergebnis von weniger als 499 mit 14,8% im Bundesvergleich gering waren. Das Gesamtmehrergebnis sank erneut im Vergleich zum Vorjahr um rd. sieben Millionen, was sich folgerichtig auch in rückläufigen Mehrergebnissen je Prüfung und je Prüfer niederschlug. Stärkere Verzahnung von Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung Ausgehend von positiven Erfahrungen der insgesamt acht Pilot-Finanzämter wurde in der zweiten Jahreshälfte 2015 ein Konzept entwickelt, nach dem ab 01. Januar 2016 zur umfassenden, zeitnahen und verbindlichen Sicherstellung der umsatzsteuerlichen Folgerungen aus den lohnsteuerlichen Prüfungsfeststellungen in ausgewählten LSt-Prüfungsfällen eine förmliche Umsatzsteuer(USt)-Sonderprüfung durch die LSt-Prüfer angeschlossen wird. Dazu wurden in sechs zweitägigen Fortbildungsveranstaltungen bereits etwa 130 LSt-Prüferinnen und Prüfer geschult. Weitere sechs Fortbildungsveranstaltungen werden Anfang 2016 stattfinden. Lohnsteuer-Fachtagungen und Fortbildung im Bereich der Lohnsteuer-Außenprüfung und der Lohnsteuer- Arbeitgeberstellen Die geringe Größe des Arbeitsbereichs Lohnsteuer in den Finanzämtern hat zur Folge, dass die Mehrzahl der Fortbildungsangebote als zentrale, ämterübergreifende Veranstaltungen durch das Fachreferat und die Arbeitsgruppe COLARUS (DV-technische Fortbildungen) angeboten werden, da die klassische Amtsfortbildung insoweit nicht zielführend wäre. Daneben finden regelmäßig Fachtagungen der SGL zu Themen der fachlichen Steuerung sowie zum Zweck des Erfahrungsaustauschs zu rechtlichen Fragen statt. Fortbildungen Teilnehmer Stundenzahl Sachgebietsleiter-Fachtagungen Fortbildungen für Sachbearbeiter/-innen der LSt-Arbeitgeberstellen EDV-Fortbildung LSt-Außenprüfer LSt-Fachfortbildung LSt-Außenprüfer Fortbildung Verzahnung LSt/USt Summe ELStAM-Verfahren 2015 war aus Sicht des Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)-Verfahrens ein sehr turbulentes Jahr. Umfangreiche Änderungen in der Meldedatenverarbeitung und neue Programmversionen führten bundesweit in einer Vielzahl von Fällen zur Bildung von unzutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die u.a. durch Bereinigungsläufe und durch die manuelle Eingabe in den Finanzämtern wieder korrigiert werden mussten. Diese Umstände führten zu einem erhöhten Supportaufkommen. Auch im dritten Jahr nach Einführung des ELStAM-Verfahrens zeigt sich, dass eine intensive Betreuung des Verfahrens erforderlich ist, was sich in einem Jahresbericht

30 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung hohen Aufkommen an Anrufen, s und Tickets niederschlägt. Es werden hierbei nicht nur Anfragen aus den Finanzämtern, sondern auch Fragestellungen von Arbeitgeberseite beantwortet. Aufgrund der Einstellung der bundesweiten ELStAM-Hotline zum 31. Dezember 2015 sowie weiterer Entwicklungen im ELStAM-Verfahren, wie etwa die Einbindung der Lebenspartnerschaften seit dem 1. November 2015 und weiterer bevorstehender Ausbaustufen bleibt die fachliche Betreuung des Verfahrens auch künftig tendenziell sehr zeitintensiv. Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit, Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und Gewerbesteuer Von den Finanzämtern jährlich zu veranlagende Körperschaftsteuerfälle sowie Anzahl der in den VTB K geführten steuerbefreiten Körperschaften Fallzahlentwicklung steuerpflichtige Körperschaften Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % ,43 Festgesetzte und verbleibende Körperschaftsteuer (KSt) in Hessen im Vierjahresvergleich Die im Vergleich zur festgesetzten KSt deutlich niedrigere verbleibende KSt resultiert insbesondere aus der Anrechnung bedeutender Kapitalertragsteuer-Beträge von Körperschaften, die über umfangreichen Beteiligungsbesitz verfügen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die festgesetzte KSt ist systembedingt: Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 9,24 %] gegenüber 2009 gestiegen Die Kapitalertragsteuer wird entsprechend 43 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet des 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) in Höhe von 25% der Ausschüttung einbehalten und abgeführt. Erst im Rahmen der Jahresveranlagung wird die Ausschüttung nach 8b Abs. 1 und 5 KStG im wirtschaftlichen Ergebnis zu 95% steuerfrei gestellt. Die Kapitalertragsteuer wird dann nach 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG in Verbindung mit 31 Abs. 1 KStG auf die festgesetzte Körperschaftsteuer vollumfänglich angerechnet. Grundkennbuchstaben steuerbefreite Körperschaften Vz Stichtag Zahl der Fälle** +/- +/- in % ,28 Festgesetzte und verbleibende Körperschaftsteuer in Hessen im Vierjahresvergleich festg. KSt verbl. KSt Rechtsänderungen/Aktuelle Entwicklungen Die in Kraft getretenen Rechtsänderungen sowie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung wurden zeitnah aufbereitet, im Mitarbeiterportal veröffentlicht und in diversen Fortbildungsveranstaltungen ausführlich angesprochen. Schulungsschwerpunkte lagen hierbei auf der modifizierten Konzernklausel des 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) sowie der Neufassung der Zuzahlungsregelung des 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) VZ 2010 VZ 2011 VZ 2012 VZ 2013 Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 wurde eine Regelung in die Verlustabzugsbeschränkung des 8c KStG eingefügt, die bewirkt, dass Verlustvorträge bei bestimmten konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahmen erhalten bleiben (sogenannte Konzernklausel). Übertragungen durch die Konzernspitze selbst waren allerdings bisher von der Konzernklausel ausgeschlossen. Des Weiteren konn- * aus Informationssystem Daten zum Arbeitsstand der Steuerverwaltung [Werte des Veranlagungsbereichs des Landes Hessen] zum Stichtag ** aus GInfD-Auswertung zum Stichtag und Kalenderjahr 28 Jahresbericht 2015

31 ten Personenhandelsgesellschaften in bestimmten Fallkonstellationen die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Mit der modifizierten Konzernklausel erweitert der Gesetzgeber rückwirkend deren Anwendungsbereich auf Fallkonstellationen, in denen die Konzernspitze Erwerber oder Veräußerer ist. Es wird zudem generell neben einer natürlichen oder juristischen Person auch eine Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) als Konzernspitze zugelassen. Gewerbesteuer Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % ,60 Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 11,82 %] gegenüber 2009 gestiegen. 0 Das Umwandlungssteuergesetz verfolgt den Zweck, betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen nicht durch steuerliche Folgen zu behindern. Es ermöglicht daher den steuerneutralen Vermögenstransfer zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Voraussetzung ist, dass im Zuge der Umwandlung das Vermögen nur gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und ohne finanzielle Gegenleistung übertragen wird. Soweit aber sonstige Gegenleistungen für die Vermögensübertragung erbracht werden, bleibt es bei der Realisation stiller Reserven und deren Versteuerung. Bei den Einbringungstatbeständen des UmwStG (Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Gesellschaftsanteilen in eine Kapital- oder Personengesellschaft) war jedoch eine Gesetzeslücke enthalten, die zu unerwünschten steuerinduzierten Gestaltungen mit erheblichen Steuerausfällen genutzt werden konnte. Mit der Neufassung der sogenannten Zuzahlungsregelung wurde diese Lücke nunmehr geschlossen. Projekt Sachbearbeiter Qualitätsmanagement (SB QM) Im Laufe des Jahres 2015 wurde die Erprobung des Einsatzes von SB QM, die in den Finanzämtern Bad Homburg v.d.h., Gießen, Bensheim, Gelnhausen, Hofheim a. Ts., Limburg-Weilburg, Korbach-Frankenberg, Frankfurt am Main I, Offenbach am Main I und Wiesbaden II die punktuelle Bearbeitung anspruchsvoller und aufkommensrelevanter Fallgestaltungen für die Arbeitsbereiche Arbeitnehmer, Gewinneinkünfte und Personengesellschaften übernommen haben, auf die Finanzämter Friedberg, Darmstadt, Wetzlar und Kassel I erweitert. Mithin nehmen aktuell 14 Finanzämter an dem Projekt teil. Fallgestaltungen im Sinne des 17 EStG werden in allen teilnehmenden Finanzämtern von den SB QM bearbeitet. Daneben werden von den SB QM in den meisten der teilnehmenden Finanzämtern auch Fallgestaltungen des Umwandlungssteuerrechts und/oder Fallgestaltungen im Zusammenhang mit der Besteuerung ausländischer Einkünfte bearbeitet. Im zuletzt genannten Gebiet erhalten die betroffenen Veranlagungsbezirke vorrangig im Bereich der Arbeitnehmereinkünfte (Auslandsentsendungen, Abfindungen), aber auch bei sonstigen Fragen im Bereich des internationalen Steuerrechts, Unterstützung durch erfahrene SB. Fachautomation Das Sachprogramm KSt wurde gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen für KONSENS weiterentwickelt. Neben den kontinuierlich anfallenden Aufgaben durch Rechtsänderungen, Verwaltungsauffassungen und Rechtsprechung wurde der Vereinheitlichungsprozess der Programme des KONSENS 1-Verbunds (K1-Verbund) und Nordrhein-Westfalens weiter fortgesetzt. Für den K1-Verbund waren weitere Supportleistungen (z.b. Klärung von Nachfragen aus anderen Bun * aus Informationssystem Daten zum Arbeitsstand der Steuerverwaltung [Werte des Veranlagungsbereichs des Landes Hessen] zum Stichtag Jahresbericht

32 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung desländern) zum Sachprogramm KSt zu erbringen. Erwähnenswert ist die maschinelle Umsetzung der vom Gesetzgeber neu eingeführten gesonderten und einheitlichen Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens und anderer damit im Zusammenhang stehender Besteuerungsgrundlagen nach 14 Abs. 5 KStG. Die neu eingeführte Funktionalität war mit hohem Aufwand verbunden, da neben den umfangreichen rechtlichen Fragestellungen auch ein neues Drucksystem implementiert und getestet werden musste. Hervorzuheben ist besonders, dass Hessen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 die Verantwortung für den elektronischen Datensatz der Körperschaftsteuererklärung (ELSTER-KSt) übernommen hat. Die Schnittstellen wurden Ende März 2015 freigegeben. Grund- und Aufbauschulungen für neu im Arbeitsbereich KSt eingesetzte Beschäftigte Die 2015 im Arbeitsbereich KSt neu eingesetzten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (SB) und Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter (SGL) erhielten eine zweiwöchige Basisgrundschulung. Darauf aufbauend konnten die Neueinsteiger weitere Aufbauschulungen (Module) auf freiwilliger Basis besuchen, um ihr Wissen weiter zu vertiefen. Die Aufbaumodule waren darüber hinaus auch für diejenigen SB/SGL geöffnet, die ihr Fachwissen im speziellen Themengebiet von Grund auf wieder auffrischen wollten. Inhaltsgleiche Grund- und Aufbauschulungen wurden für Betriebsprüfer des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) im Rahmen der Fortbildungskooperation zwischen dem Bund und dem Land Hessen angeboten. Im Dezember 2015 besuchten angehende Betriebsprüfer eine zweiwöchige Basisgrundschulung KSt, die an der strukturierten Maßnahme zur Auffüllung der Außendienste 2015 teilnahmen. Neu im Arbeitsbereich KSt eingesetzte Bearbeiter konnten an den für sie konzipierten Grundund Aufbauschulungen teilnehmen. Sitzung der Bundesarbeitsgruppe Körperschaftsteuer (Fortbildungskonzepte) Im November 2015 fand die 26. Sitzung der unter der Federführung Hessens stehenden Bundesarbeitsgruppe Körperschaftsteuer (Fortbildungskonzepte) im Hause des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt statt. Die Aufgabe der Bundesarbeitsgruppe besteht darin, bundeseinheitliche Schulungsunterlagen für die neu in den Körperschaftsteuerstellen eingesetzten Bediensteten zu erstellen. Die Unterlagen sollen diesen als Studien- und Arbeitsgrundlage während diverser Schulungen dienen und können später auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Gleichzeitig stehen die Unterlagen den Lehrkräften für ihren Vortrag zur Verfügung. Tagungen/Sonstige Besprechungen/Erfahrungsaustausch KSt Im März 2015 führte das Fachreferat die jährliche Hauptsachgebiets-/Hauptsachbearbeiter-Tagung KSt durch. Außerdem fanden im Mai und Juni 2015 in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, im Finanzamt Wetzlar und im Finanzamt Kassel II-Hofgeismar drei jeweils eintägige als Erfahrungsaustausch zur Besteuerung steuerbegünstigter Körperschaften i.s.d. 51 ff AO ausgelegte Tagungen statt. In der letzten Novemberwoche 2015 fand der jährliche Erfahrungsaustausch von SB und SGL des Arbeitsbereich KSt im Studienzentrum Rotenburg an der Fulda statt. Kapitalertragsteuer Im Berichtszeitraum wurde das Verfahren zur automatischen Sollstellung der Kapitalertragsteuer fertiggestellt. Damit entfällt die sehr zeitaufwändige und fehleranfällige manuelle Erfassung der Kapitalertragsteueranmeldungen durch die Bearbeiter in den Veranlagungsteilbezirken 30 Jahresbericht 2015

33 (VTB). Die Pilotierung erfolgte in den Finanzämtern Frankfurt/M. V-Höchst, Kassel I und Kassel II-Hofgeismar. Da die Tests überaus positiv verliefen, konnte das Programm vor dem eigentlichen Terminplan noch Ende 2015 hessenweit eingesetzt werden. Die Freigabe für den restlichen KONSENS 1-Verbund ist für das erste Quartal 2016 geplant. Investmentsteuer Das Pflichtenheft zum Sachprogramm Investmentsteuer wurde 2015 fertiggestellt, bundeseinheitlich abgestimmt und durch die zuständigen Gremien des KONSENS-Verbundes genehmigt wurde mit der Programmierung begonnen. Internationales Steuerrecht Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen Die aktuellen medialen und politischen Diskussionen zu den Themen Steuervermeidung, dem Aktionsprogramm der OECD gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) sowie insbesondere der Implementierung umfangreicherer rechtlicher Grundlagen zum Austausch von Steuerinformationen hatten auch 2015 Einfluss auf die Tätigkeit im Fachreferat. Folgende Rechtsentwicklungen sind hervorzuheben: Abkommensrecht Auf Abkommensebene ist das am in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Niederlanden vom April 2012 erwähnenswert. Das neue DBA ersetzt das Abkommen aus 1959 und entspricht inhaltlich und strukturell dem OECD-Musterabkommen. Es enthält Regelungen, die die Entstehung von unversteuerten weißen Einkünften verhindern sollen und setzt im Bereich der Unternehmensgewinne den sogenannten Authorized OECD Approach (AOA) des OECD-Musterabkommens um. Wie bereits in anderen DBA (z.b. mit Spanien oder Luxemburg) wurde erstmals eine Veräußerungsklausel für Anteile an Immobiliengesellschaften eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass dem Belegenheitsstaat der Immobilien durch das bloße Zwischenschalten von Kapitalgesellschaften das Besteuerungsrecht entzogen wird. Der hieraus resultierende abkommensrechtliche Wechsel des Besteuerungsrechts löst für deutsche Anteilseigner ggf. einen Entstrickungstatbestand nach dem Außensteuergesetz aus. Informationsaustausch, Joint-Audits Die Bundesregierung hat 2015 durch etliche gesetzgeberische Maßnahmen den in den Vorjahren begonnenen Prozess zur Intensivierung des internationalen Informationsaustauschs und zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in großen Schritten fortgesetzt. Neben dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz wurde auch das ursprünglich bereits im Jahre 1988 geschlossene und von über 80 Staaten und Jurisdiktionen darunter auch Deutschland unterzeichnete Multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen 2015 innerstaatlich umgesetzt. Die Amtshilfe nach diesem Übereinkommen umfasst u. a. den Austausch von Kontoinformationen, gleichzeitige Steuerprüfungen ( Joint Audits ) sowie die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Insbesondere letztere Möglichkeiten sollen vor allem in der EU künftig verstärkt genutzt werden. Die Präzisierung der Verfahren zur Durchführung der Joint Audits obliegt einer Mitte 2015 eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter personeller Beteiligung des Fachreferats. Die Migration der aus den zahlreichen Vereinbarungen resultierenden Informationen aus dem Ausland in den inländischen Besteuerungsprozess stellt die Finanzverwaltung zukünftig vor gro- Jahresbericht

34 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung ße Herausforderungen. Dazu fanden 2015 unter Beteiligung des Fachreferats mehrere Sitzungen der zuständigen Bund-Länder-Fachgruppen statt. Neben der Annahme und Weiterleitung der Daten auf Bundesebene stehen dabei insbesondere die elektronische Verarbeitung und Fallzuordnung bei den Ländern im Fokus. Betroffen sind davon zunächst die erstmalig 2015 ausgetauschten Daten auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie sowie des mit den USA abgeschlossenen FATCA-Abkommens (Foreign Account Tax Compliance Act), von denen ein gewichtiger Anteil auch auf hessische Finanzämter entfällt. Die Ende 2014 veröffentlichten Unterlagen über steuerlich begünstigende Zusagen der luxemburgischen Finanzverwaltung (auch bekannt als Lux-Leaks ) haben zu einer neuerlichen Änderung der EU-Amtshilferichtlinie im Jahre 2015 geführt. Der nunmehr ab 2017 vorgesehene automatische Austausch einseitiger Zusagen mit grenzüberschreitender Wirkung ( Tax Rulings ) innerhalb der EU wird zukünftig noch durch den im Oktober 2015 von 62 Staaten beschlossenen BEPS-Aktionsplan ergänzt und erforderte bereits erste Maßnahmen, um eine rechtssichere und effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten. Rechtssicherheit bei Umstrukturierungen Die Vorschrift des 50i EStG wurde geschaffen, um die Besteuerung bestimmter Einkünfte bei Umwandlungen und Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Anwendung von DBA sicherzustellen. Hierzu wurde am 21. Dezember 2015 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das der Praxis Möglichkeiten zur Einengung des Anwendungsbereichs des 50i Abs. 2 EStG gibt. Bedeutende Rechtsprechung: Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erforderte in mehreren Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und haushaltsrelevanten Risiken ein schnelles Handeln von Finanzverwaltung und Gesetzgeber. So hat das Gericht im März 2015 entschieden, dass auf Hinzurechnungsbeträge nach dem AStG keine Gewerbesteuer anfällt. Die Finanzverwaltung hat hierauf mit einem Nichtanwendungserlass (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom ) reagiert. Weitreichende Bedeutung für die abkommensrechtliche Zuordnung von Besteuerungsrechten für Abfindungen an Arbeitnehmer hat ein BFH-Urteil vom Juni 2015 in einem hessischen Fall zur Bindungswirkung von Konsultationsvereinbarungen. In einer weiteren Entscheidung vom Juni 2015 hat der BFH seine Auffassung zur Sperrwirkung des Dealing-at-Arm s-length -Grundsatzes der DBA gegenüber nationalen Einkünftekorrekturvorschriften bestätigt und den Fremdvergleichsgrundsatz auf vergleichbare Geschäftsbedingungen und die Angemessenheit des Fremdvergleichspreises der Höhe nach beschränkt. Änderungen der Rechtsprechung und neue gesetzliche Entwicklungen wurden insbesondere für die Veranlagungsstellen und die Auslandsfachprüfung zeitnah analysiert, aufbereitet und im Informationssystem ofis veröffentlicht. Auslandsfachprüfung/KoFA Als Folge der Globalisierung der Wirtschaft und der weltweiten Mobilität von Unternehmen und deren Gesellschaftern gewinnen die Sachverhalte mit Auslandsbezug in den Finanzämtern zunehmend an Bedeutung. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Fallzahlen als auch der Komplexität. Um einen effizienten und an die steigenden Anforderungen der zu bearbeitenden Vorgänge angepassten Einsatz der Auslandsfachprüfer zu ermöglichen, ist zum 1. April 2015 im Referat eine Koordinierungsstelle für den Einsatz der Fachprüfung für Auslandsbeziehungen (KoFA) 32 Jahresbericht 2015

35 eingerichtet worden. Die KoFA sammelt, analysiert und kategorisiert in einer ersten Phase hessenweit alle Meldungen der Sachverhalte mit Auslandsbezug. Hierzu wurde der Meldeweg der Sachverhalte mit Auslandsbezug überarbeitet und die KoFA eingebunden. Das installierte Meldeverfahren hat bereits den ab 2017 vorgesehenen automatischen Austausch der Tax Rulings und Vorabverständigungsverfahren ( APA ) innerhalb der EU im Blick. Zudem wurden 2015 weitere Dienstposten der Funktion Auslandsfachprüfer zugeordnet, um dem im Bereich der Auslandsfachprüfung unverändert hohen und weiter stetig steigenden Arbeitsanfall Rechnung zu tragen. Zugang zu Lizenzdatenbanken Zunehmend werden Lizenzdatenbankenanalysen zum Nachweis der Fremdüblichkeit von konzerninternen Lizenzraten verwendet. Zur Verbesserung der Prüfungsmöglichkeiten der verwendeten Lizenzsätze auch in Verständigungsverfahren wurde auf Vorschlag des Arbeitskreises Datenbanken, dem Bedienstete des Fachreferats angehören, Ende 2015 beschlossen, künftig zwei entsprechende Datenbanken zu nutzen. Tagungen, Schulungen Die mit dem internationalen Steuerrecht in den Finanzämtern befassten HSGL und HSB trafen sich am 22. und 23. April 2015 in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) zu einem Erfahrungsaustausch und zur Erörterung aktueller Themen. Am 12. August 2015 fand im Finanzamt Frankfurt am Main III eine Neuauflage des erstmalig im Jahr 2010 durchgeführten Workshops Hinzurechnungsbesteuerung und ausländische Familienstiftungen statt. Im Vordergrund stand ein Erfahrungsaustausch der für die gesonderte Feststellung nach dem AStG zentral zuständigen hessischen Finanzämter. Die jährliche Tagung der Auslandsfachprüfung fand vom 22. bis zum 23. September 2015 in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg a. d. Fulda statt. Investmentsteuerrecht Zahlen und Daten Wie bereits in den vergangenen Jahren stieg das Investitionsvolumen in die deutsche Fondsbranche kontinuierlich an. Allein die neu investierten Gelder beliefen sich im Jahr 2015 auf 171 Milliarden. Auch das Gesamtvermögen erhöhte sich von 1,56 Billionen (Oktober 2014) auf 1,77 Billionen (November 2015). Zur weiteren Veranschaulichung lohnt sich der Vergleich mit dem Netto-Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland (ca. 3,6 Billionen in 2014). Dabei wird deutlich, dass sich die bislang in die Fondsbranche investierten Gelder auf knapp die Hälfte des Netto-Geldvermögens der privaten Haushalte belaufen. Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) Das Bundesministerium der Finanzen versandte einen ersten Diskussionsentwurf zum InvStRefG am 21. Juli 2015 innerhalb der Finanzverwaltung und an die Verbände. Dieser wurde durch den Referentenentwurf zum InvStRefG vom 16. Dezember 2015 ersetzt und in erheblichem Umfang überarbeitet. Die noch im Diskussionsentwurf ursprünglich vorgesehene Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften wurde z.b. gänzlich aus dem InvStRefG gestrichen. Jahresbericht

36 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Durch die bevorstehende Reform sollen europarechtliche Risiken ausgeräumt, einzelne Steuersparmodelle verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des InvStG reduziert werden. Für Publikums-Investmentfonds (Investmentfonds die sowohl Privatanlegern, als auch institutionellen Anlegern offen stehen) sieht das InvStRefG zukünftig ein intransparentes Besteuerungssystem wie bei Körperschaften vor. Dieses soll wesentlich einfacher, leichter administrierbar und gestaltungssicherer sein. Daneben wird das bisherige semitransparente Besteuerungssystem nur noch für Spezial-Investmentfonds (Investmentfonds nur für institutionelle Anleger) fortgeführt. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für das erste Halbjahr 2016 vorgesehen. Das reformierte Investmentsteuergesetz soll dann überwiegend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Das Fachreferat wird den Entwicklungsprozess weiterhin begleiten und Maßnahmen ergreifen, da sich erste rechtliche Änderungen bereits für 2016 ergeben sollen. Aktuelle Rechtsentwicklungen Pauschalbesteuerung gemäß 18 Abs. 3 Auslandsinvestmentgesetz (Anwendung bis 31. Dezember 2003) sowie 6 InvStG (Anwendung ab 1. Januar 2004) Die Pauschalbesteuerung kommt dann zur Anwendung, wenn der inländische oder ausländische Investmentfonds bestimmten Veröffentlichungspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Der Anleger muss dann einen pauschal ermittelten Wert ansetzen. Der Nachweis der tatsächlichen Erträge durch den Steuerpflichtigen ist dabei nicht vorgesehen. In den letzten Jahren unterlag die Pauschalbesteuerung einem sehr dynamischen Wandel. Grund dafür waren verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs welche die Pauschalbesteuerung aufgrund der mangelnden Nachweismöglichkeit der tatsächlichen Erträge nach der Vorschrift des 6 InvStG für europarechtswidrig erklärten (im Gegensatz zur Vorschrift des 18 Abs. 3 Auslandsinvestmentgesetz). In diesem Zusammenhang stellte das Fachreferat für die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern umfangreiche Bearbeitungshilfen zur Verfügung und war eng in die Bearbeitung der hessischen Fälle eingebunden. Fortbildungslehrgänge für Betriebsprüfer/-innen und deren Sachgebietsleiter/-innen Mitte Juni fanden zwei Grundlagenschulungen zum Thema Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds Betriebsprüfung bei betrieblichen Anlegern mit Anteilen an Investmentfonds mit insgesamt 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Behördenzentrum Frankfurt am Main statt. Im Vordergrund der Schulung standen die Themen Grundlagen der Investmentbesteuerung, steuerlicher Ansatz der Erträge auf Anlegerebene und Erwerb, Halten und Abgang von Investmentanteilen. Umsatzsteuer Zusammenarbeit mit den Finanzämtern bei der Amtsfortbildung Den Hauptsachgebietsleiter/-innen und Hauptsachbearbeiter/-innen Umsatzsteuer wurden in jeweils zweitägigen Veranstaltungen die gesetzlichen Neuregelungen, die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des BFH sowie neue Verwaltungsanweisungen und Verfahrensfragen zur Umsatzsteuer vermittelt. Im Rahmen des Erfahrungsaustausches wurden dabei auch weitere aktuelle umsatzsteuerliche Entwicklungen und Tendenzen besprochen. Mit den Sachbearbeiter/-innen der Neuaufnahmestellen wurden im Rahmen eines eintägigen Erfahrungsaustauschs insbesondere organisatorische Fragen besprochen. Daneben wurde ein viertägiger Lehrgang für neu in den Umsatzsteuerstellen eingesetzte Sachbearbeiter/-innen durch- 34 Jahresbericht 2015

37 geführt. Dabei wurden insgesamt 48 Unterrichtsstunden erteilt. Im Rahmen von zentralen Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte der verschiedenen Veranlagungs- und Außenprüfungsbereiche der Finanzämter konnte in erheblichem Umfang Fortbildungsunterricht auf dem Gebiet der Umsatzsteuer angeboten werden. In insgesamt 313 Unterrichtsstunden wurden dabei 402 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fortgebildet. Außerdem wurden im Rahmen von zehn dezentralen Schulungen bei den Finanzämtern 132 Teilnehmer im Umgang mit den für die umsatzsteuerliche Fallbearbeitung maßgeblichen Datenbanken geschult. Zum Themenkomplex innergemeinschaftliche Lieferungen und internationale Amtshilfe wurden in 12 dezentralen Schulungen insgesamt 164 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geschult. Umsatzsteuer-Fallzahlenentwicklung Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % ,18 Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 3,76 %] gegenüber 2009 gestiegen Zur Qualitätssicherung im fachlichen Bereich wertet das Umsatzsteuerreferat permanent aktuelle Urteile von Finanzgerichten, BFH und EuGH aus und erarbeitet Umsetzungsvorgaben für die Finanzämter. Internationale Amtshilfe Das Umsatzsteueraufkommen in Hessen betrug im Jahr ,8 Milliarden und machte damit 30,61 % des gesamten hessischen Steueraufkommens aus. Allerdings nicht jeder Euro Umsatz, den die im Jahr 2015 für umsatzsteuerliche Zwecke registrierten Unternehmer erwirtschafteten, unterlag jedoch der Umsatzsteuer. 41 % der in Hessen erwirtschafteten Umsätze waren als steuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze nicht mit Umsatzsteuer belastet. Neben Umsätzen, die im Inland bereits deswegen nicht steuerbar sind, weil der Leistungsort im Ausland liegt, sind bei den steuerunbelasteten Umsätzen insbesondere die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und die Ausfuhren in Drittstaaten von Bedeutung. Gerade in Hessen kommt dem grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr, insbesondere im europäischen Binnenmarkt, besondere wirtschaftliche Bedeutung zu. So verfügten im Jahr % der hessischen Unternehmer über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, die von jedem Unternehmer benötigt wird, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den in anderen Mitgliedsstaaten ansässigen Unternehmen teilnehmen will. Während die steuerfreien Ausfuhrlieferungen und die damit zusammenhängenden Umsätze, die im Jahr ,8 Milliarden betrugen, weiterhin durch den Zoll abgefertigt werden, ist bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen mit einem Umsatzvolumen im Jahr 2015 von 35,1 Milliarden. nach dem Wegfall der Grenz- und Zollkontrollen im Binnenmarkt die Sicherstellung der zutreffenden und vollständigen Besteuerung im jeweiligen Mitgliedstaat durch ein komplexes, EU-weites Informationssystem zu gewährleisten, das auf dem Prinzip der Gegenseitigen Amtshilfe und der Verwaltungszusammenarbeit beruht. Auf dieser Grundlage wurden in Hessen im Jahr 2015 über rund Auskunftsersuchen bearbeitet (gestellt und beantwortet). Gut 500 von diesen Auskunftsersuchen standen in Zusammenhang mit möglichen Umsatzsteuerbetrügereien. Insoweit obliegt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) mit ihrer Koordinierungsstelle-Umsatzsteuer zentral die Koordinie * aus Informationssystem Daten zum Arbeitsstand der Steuerverwaltung [Werte des Veranlagungsbereichs des Landes Hessen] zum Stichtag Jahresbericht

38 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung rung, Überwachung und fachliche Begleitung der Bearbeitung. Seit dem Jahr 2011 betreiben die EU-Mitgliedstaaten darüber hinaus EUROFISC, ein Frühwarnsystem, mit dem sie sich gegenseitig über (betrugs-)verdächtige Unternehmen und deren Abnehmer informieren, um Betrügereien frühzeitig aufzudecken. Zu den Firmen, die Hessen in EUROFISC unter besonderem Blick hatte, gingen im Jahr 2015 ca. 850 Mitteilungen aus anderen Mitgliedstaaten ein. Auf diese Weise konnten fast 100 Missing Trader EU-weit enttarnt werden. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs Im Bereich der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges wurden im Kalenderjahr 2015 weitere Gesetzeslücken geschlossen. So sind z.b. für den Handel mit Tablets und Spielekonsolen und den Handel mit Metallen die Übergangsregelungen ausgelaufen. Damit gilt auch für diese Umsätze die umgekehrte Steuerschuldnerschaft. Die Betrugsmöglichkeiten in diesen Marktsegmenten sind somit ausgeschlossen. Im Rahmen der Diskussionen zwischen Bund und Ländern über eine verstärkte Kooperation hat die OFD für den Bereich der USt-Betrugsbekämpfung dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die weiteren Erörterungen zur Verfügung gestellt. Besondere Aufmerksamkeit haben die gesetzgeberischen Überlegungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für eine länderübergreifende Sammlung von Daten ( 88b Abgabenordnung (AO)- neu -)) erfahren. Im Rahmen der Bearbeitung der aktuellen Einzelfälle hatte die OFD in Hessen 60 Kettenprüfungen zu koordinieren. Insgesamt wurden der OFD 2015 über neue Firmen gemeldet, bei denen sich Hinweise auf Umsatzsteuerbetrügereien ergeben haben. Davon werden 400 Firmen steuerlich in Hessen geführt. Ein besonderes Augenmerk richtet die OFD im Bereich der Umsatzsteuer auch auf sogenannte Risikobranchen, also Branchen, die aktuell bei Umsatzsteuerbetrügereien besonders auffällig sind. In diesem Zusammenhang sind seit dem Jahr 2015 bei verschiedenen Dienstleistungen (z.b. Security, Vegetationsarbeiten, Reinigung, Supermärkte (z.b. Regale-Auffüllen)) verstärkt betrügerische Rechnungsketten festzustellen. Die Akteure schädigen die Allgemeinheit in diesen Fällen in besonderem Maße, da sie neben dem Steuerbetrug in der Regel auch andere Delikte wie Schwarzarbeit, Sozialabgabenbetrug und Umgehung des Mindestlohns begehen. Aufgabe des Umsatzsteuerreferats ist es deshalb, dem HMdF zügig wirkungsvolle Gegenmaßnahmen vorzuschlagen und fundierte Grundlagen für gesetzgeberische Initiativen an die Hand zu geben. In ca. 120 Betrugsfällen werden gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe geführt. Unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung werden in Hessen die aus dem Bereich des Umsatzsteuerbetrugs herrührenden Rechtsbehelfsverfahren (sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche) vom Umsatzsteuerreferat fachlich allesamt eng begleitet. Der Streitwert dieser Verfahren, die durch die OFD auf diese Weise unterstützt werden, beläuft sich auf mehr als 1 Milliarde. 36 Jahresbericht 2015

39 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer /- +/- in % Bearbeitete Todesfälle und Schenkungsanzeigen ,8 davon Fälle, die zu einer Steuerfestsetzung führten ,9 Das Steueraufkommen ist von 516,8 Millionen um 79,8 Millionen = 15,4 % auf 596,6 Millionen gestiegen. Grunderwerbsteuer /- +/- in % Bearbeitete Erwerbsvorgänge ,7 Das Steueraufkommen ist von 979,9 Millionen um 170,9 Millionen = 17,4 % auf 1.150,8 Millionen gestiegen. Rennwett-, Lotterie- und Sportwettsteuer Rennwett- und Lotteriesteueraufkommen (in Millionen ) Steueraufkommen +/- +/- in % ,7 + 1,8 + 1, ,6 + 6,9 + 6, ,8 + 0,2 + 0,2 Sportwettsteuer (in Millionen ) /- +/- in % Steueraufkommen 202,1 234,9 + 32,8 + 16,2 Mit dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten vom 29. Juni 2012 wurde das Rennwett- und Lotteriegesetz neugefasst und die Besteuerung von sog. Sportwetten eingeführt. Die Zuständigkeit für die Besteuerung der Sportwetten, für die sich keine inländische Zuständigkeit ergibt, liegt bundesweit zentral beim Finanzamt Frankfurt am Main III. Das Gesamtaufkommen an Sportwettensteuer wird zerlegt und an die einzelnen Länder verteilt. Bewertung Einheitsbewertung Zahl der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes - Einheitswert (EW)-Akten am /- in % ,0 Zahl der EW-Akten am: Land- und forstw. Vermögen Grundvermögen Summe Veränderung Jahresbericht

40 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Die Veränderungen bei der Summe der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes weisen eine leicht steigende Tendenz auf. Entwicklung der Summe der wirtschaftlichen Einheiten des Wohnungs- und Teileigentums in Hessen: /- in % ,6 Bedarfsbewertung Die Jahresstatistik über den Arbeitsstand der Bewertungsstellen bei der Bedarfsbewertung (Grundbesitzwertfeststellungen) für die Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer zeigt für das Jahr 2015 folgenden Bearbeitungsumfang: Land- und Forstwirtschaft Unbebaute und bebaute Summe Grundstücke Bearbeitet in Tätigkeiten der amtlichen Bausachverständigen An den Bewertungsstellen der Finanzämter sind derzeit an 15 Finanzämtern 20 Bausachverständige (BSV) tätig, darunter sechs Teilzeitkräfte. Die BSV erstellten im Jahr 2015 folgende baufachliche Stellungnahmen: Gutachten Fallzahlen Wertermittlungen für die Einheitsbewertung des Grundvermögens ( 78 und 83 Bewertungsgesetz BewG) davon Mitwirkungen beim Ertragswertverfahren 45 Verkehrswertermittlungen ( 194 Baugesetzbuch - BauGB) davon für außerhessische Finanzämter 12 - davon landwirtschaftliche Verkehrswerte 18 Prüfungen von Verkehrswertgutachten bei Grundbesitzwerten ( BewG) davon für außerhessische Finanzämter 1 Sonstige baufachliche Gutachten (zu Herstellungsaufwand, Bodenanteil, Mieten, Nutzungsdauer, etc.) davon für außerhessische Finanzämter 46 Höhe der ermittelten Verkehrswerte und überprüften Grundbesitzwerte in Einsatztage der amtlichen Bausachverständigen der Finanzverwaltung Es wurden sechs regionale Sachverständigentreffen der BSV des Bereichs Mittelhessen sowie 5 Sachverständigentreffen von BSV aus dem Rhein-Main-Gebiet durchgeführt. Zwei Bausachverständige besuchten das dreitägige Seminar für Bausachverständige an der Bundesfinanzakademie in Brühl. 15 BSV nahmen an der jährlichen dreitägigen Fortbildungsveranstaltung der BSV in Rotenburg teil. Es wurde vorrangig die Prüfung von Gutachten im Rahmen der Erbschaftsteuer an Fallbeispielen der Teilnehmer besprochen. Weitere Themen waren die Anwendung der Excel-Tabelle des BMF zur Kaufpreisaufteilung sowie Internetrecherchen zu Objekt- und Marktdaten. Land- und forstwirtschaftliche Sachverständige Landwirtschaft Die amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) der Finanzämter und der OFD waren im Rahmen der Bodenschätzung und gutachterlicher Stellungnahmen tätig. Die Aktualisierung 38 Jahresbericht 2015

41 der Bodenschätzung (Nachschätzung) erfolgte auf rund ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die hessenweite Digitalisierung der Bodenschätzung von ca ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG), dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) und der Finanzverwaltung konnte abgeschlossen werden. Im Rahmen einer Festveranstaltung am , an der auch die Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) teilnahm, wurde die beispielhafte Zusammenarbeit der drei Verwaltungen gewürdigt. Die gutachterliche Tätigkeit (35 % der Arbeitszeit) betraf Verkehrswertgutachten, die Gewinnschätzung nach 162 AO, die Richtsätze für Bebauungskosten im Weinbau und im Gartenbau sowie die Aktualisierung der Bewertungsabschnitte des Weinbaus als Grundlage der Einheitsbewertung. Zur Kaufpreissammlung für landwirtschaftliche Grundstücke wurden ca Datensätze zusammengeführt, ausgewertet und an das Hessische Statistische Landesamt weitergeleitet. Seit Frühjahr 2015 erfolgt die praktische Durchführung der Bodenschätzung im Gelände mittels robusten Tablet-PC, Geografischem Informationssystem (GIS) und GPS. Im Juni 2015 wurden die Mitarbeiter der ALS im Rahmen einer Fortbildung am Studienzentrum in Rotenburg a.d. Fulda geschult. Dabei lag der Schwerpunkt der Schulung in der digitalen Erfassung der Bodenschätzungsergebnisse mittels Feld-PC und GPS. Die Arbeit in den Arbeitsgruppen beim BMF (AG Automation der Bodenschätzung, AG Verwaltungsvorschriften Bodenschätzung) wurde fortgesetzt Forstwirtschaft Gutachterliche Wertfeststellungen und Überprüfungen durch den Forstsachverständigen betrafen: Tätigkeitsgebiet Umfang Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach 34b EStG - anerkannte Schadholzmenge Festmeter - geprüfte (Forst-) Betriebswerke 14 Fälle Wertfeststellungen für die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen/Bilanzierung der 672 ha Waldfläche Wirtschaftsgüter Baumbestand Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ha Waldfläche Gutachterliche Arbeiten zur Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer ha Waldfläche Mit Blick auf die auch die Besteuerung der Forstwirtschaft betreffende Änderung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß 13a Einkommensteuergesetz (EStG) in der ab dem geltenden Fassung war die OFD durch den Forstsachverständigen in der vom BMF eingesetzten Arbeitsgruppe 13a EStG 2015 vertreten. Darüber hinaus wurde vom BMF im Berichtszeitraum unter Beteiligung der OFD eine Arbeitsgruppe gebildet, um die 1956 veröffentlichten und seitdem unverändert bestehenden Richtlinien für die Bemessung von Nutzungssätzen zu überarbeiten und an die heutigen Gegebenheiten der Einkommensbesteuerung der Forstwirtschaft anzupassen (Arbeitsgruppe Nutzungssatz-Richtlinien ). Da neben der Forstverwaltung vor allem in der Steuerverwaltung langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Verkehrswertermittlung von Waldflächen vorliegen, wurde schließlich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für eine bessere und bundesweite Koordinierung der Waldbewertungsgrundsätze neben einem Vertreter der OFD Niedersachsen auch der Forstsachverständige der OFD in die von ihr geleitete Projektgruppe Waldbewertung Bund/Länder eingebunden. Jahresbericht

42 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Betriebsprüfung (einschließlich Umsatzsteuer-Sonderprüfung) Vorhandene Betriebe Die Zahl der vorhandenen Betriebe wurde auf den ermittelt (die Ermittlung erfolgt nur alle drei Jahre zum Stichtag ): Betriebe/Stichtag Veränderungen Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe Kleinstbetriebe * Summe Stpfl. mit bedeutenden Einkünften (be-fälle) * * Der Rückgang ist durch die bundesweit geltenden geänderten Einordungskriterien begründet. Vorhandene Unternehmer Seit Jahren ist ein Anstieg der Anzahl der Unternehmer/Umsatzsteuer-Signale zu verzeichnen, was die nebenstehende 10-Jahresauswertung verdeutlicht. Prüfer (Ist-Besetzung zum Stichtag ) Langzeitbetrachtung (1995 bis 2015) der Prüferentwicklung (siehe Grafik rechts) Betriebsprüfer davon Fachprüfer: - Kreditinstitute Fonds Versicherungen Auslandsbeziehungen Betriebliche Altersversorgung Land- und Forstwirtschaft Umsatzsteuer-Sonderprüfer Summe Jahresbericht 2015

43 Durchgeführte Prüfungen Betriebsprüfungen Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe Kleinstbetriebe Übrige Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen ( 27b UStG) Umsatzsteuer-Sonderprüfungen Umsatzsteuer-Nachschauen davon - durch Betriebsprüfer/Umsatzsteuer-Sonderprüfer durch andere Arbeitsbereiche Prüfungsturnus der Betriebsprüfung Betriebsgröße Großbetriebe 4,4 4,2 Mittelbetriebe 13,6 13,1 Kleinbetriebe 30,9 28,3 Kleinstbetriebe 102,9 98,4 Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften ( be-fälle ) 5,3 5,5 Prüfungsdichte der Umsatzsteuer-Sonderprüfung Umsatzsteuer-Sonderprüfung 1,8 % 1,9 % Mehrergebnisse (in ) Betriebsprüfung Umsatzsteuer-Sonderprüfung Gesamtsumme Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Im Kalenderjahr 2015 wurden im Bereich Betriebsprüfung 60 OFD-Fortbildungslehrgänge mit insgesamt Teilnehmern durchgeführt. Leitung von länderübergreifenden Arbeitsgruppen (AG) Hessen obliegt die Leitung der dauerhaft eingerichteten länderübergreifenden Facharbeitsgruppen AG Bankenleitfaden und AG Datenanalyse. Die AG Bankenleitfaden erarbeitet ein- Jahresbericht

44 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung heitliche Lösungen zu rechtlichen Zweifelsfragen im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung bei Kreditinstituten. Die AG Datenanalyse, an der alle 16 Länder beteiligt sind, bereitet die Betriebsprüfungsstatistiken der Länder qualitätsgesichert auf und analysiert die Daten. Bußgeld- und Strafsachen (BuStra) Arbeitsergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen Fünfjahresvergleich* 2015 Durchschnitt + / - in % Eingänge ,99% Vom FA abgeschlossene Steuerstraf- und Bußgeldverfahren ,41% Rechtskräftige Geldsanktionen (in Mio. ) 8,7 16,62-7,92-47,65% Rechtskräftige Freiheitsstrafen (in Jahren) ,27% Noch offene Ermittlungsverfahren ,13% * Aus den letzten drei Spalten ist die zahlenmäßige Entwicklung der letzten fünf Jahre im Vergleich zum Berichtsjahr ersichtlich Die hohe Abweichung vom Durchschnittswert der letzten fünf Jahre im Bereich der rechtskräftigen Geldsanktionen resultiert daraus, dass der Durchschnitt durch das außergewöhnlich hohe Ergebnis des Jahres 2013 von 46,9 Millionen erheblich beeinflusst wurde. Eingesetzte Sachbearbeiter/-innen IST (Vollzeitäquivalent) 69,30 69,60 Ermittlungen im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen Der Eingang der Selbstanzeigen, die in Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz stehen, stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2015 sanken die Eingangszahlen der Selbstanzeigen erwartungsgemäß stark, so dass weniger als 1/3 der Selbstanzeigen gegenüber 2014 eingingen. Somit konnten insgesamt auch die offenen Verfahren sowie die unerledigten Anzeigen reduziert werden. Auffallend ist die Steigerung der Zahlungen nach 398a Abgabenordnung auf 3,5 Millionen im Jahr 2015 gegenüber 0,77 Millionen im Jahr Eingang von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz: Selbstanzeigen vorläufig festgesetzte Mehrsteuern in Mio Die überwiegende Anzahl von Zahlungen wurde in Verfahren der Staatsanwaltschaft vereinnahmt. Jedoch ist dies auf die Evokation der hessischen Staatsanwaltschaften zurückzuführen, die fast alle Verfahren in Zusammenhang mit ausländischen Kapitaleinkünften an sich zogen. Die Arbeit der Ermittlungen, Berechnungen sowie Festsetzungen ist allerdings den BuStra-Stellen und Veranlagungsteilbezirken der Finanzämter zuzurechnen. 42 Jahresbericht 2015

45 Steuerfahndung (Steufa) Arbeitsergebnisse der Steuerfahndungsstellen Fünfjahresvergleich* 2015 Durchschnitt + / - % Erteilte Aufträge Bestandskräftige Mehrsteuern (in Mio. ) Rechtskräftige Geldsanktionen (in Mio. ) 2,8 10,3-7,5-73 Rechtskräftige Freiheitsstrafen (in Jahren) Noch nicht erledigte Aufträge * Aus den letzten drei Spalten ist die zahlenmäßige Entwicklung der letzten fünf Jahre im Vergleich zum Berichtsjahr ersichtlich Vorhandene Steuerfahndungsprüfer/innen Steuerfahndungsprüferinnen und -prüfer (Vollzeitäquivalent) 196,4 198,98 Durchgeführte Steuerfahndungsprüfungen Strafverfahren Steuerermittlungsverfahren Amts- und Rechtshilfeersuchen Gliederung der vorläufigen steuerlichen Mehrergebnisse Umsatzsteuer Einkommensteuer Körperschaftsteuer Lohnsteuer Gewerbesteuer Sonstige Steuern Zinsen gemäß 233a Abgabenordnung Summe Ermittlungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen im Ausland Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) wurden 2015 durch die hessischen Steuerfahndungsstellen die Ermittlungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen im Ausland, die durch den Ankauf verschiedener Daten-CD s ausgelöst wurden, fortgeführt. Die im Vorbericht beschriebenen noch nicht erledigten Ermittlungsverfahren aus dem Ankauf einer Daten-CD durch Rheinland-Pfalz wurden durch die Steuerfahndungsstellen weiter bearbeitet. Bis Ende 2015 wurden insgesamt und damit ca. 96 % der eingeleiteten Ermittlungsverfahren erledigt. Die aus diesem Verfahrenskomplex resultierenden vorläufigen steuerlichen Mehrergebnisse belaufen sich auf ca. 30,8 Millionen, die bestandskräftigen steuerlichen Mehrergebnisse bisher auf ca. 16,2 Millionen. Jahresbericht

46 Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Bisher wurden in Hessen ca Ermittlungsverfahren aus dem Kapitalanlegerbereich eingeleitet und ca Verfahren abgeschlossen. Die daraus resultierenden vorläufigen steuerlichen Mehrergebnisse betragen insgesamt ca. 608 Millionen (im Berichtsjahr ca. 78 Millionen ). Die bestandskräftigen steuerlichen Mehrergebnisse belaufen sich derzeit auf insgesamt ca. 507 Millionen (im Berichtsjahr ca. 76 Millionen ). Bekämpfung des organisierten Steuerbetrugs Die Bekämpfung des organisierten Steuerbetrugs war auch 2015 ein ganz wesentlicher Bestandteil der Ermittlungstätigkeit der hessischen Steuerfahndungsstellen. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde die qualitativ hochwertige und zielgerichtete Bekämpfung des bandenmäßig organisierten Steuerbetrugs in der Organisationsform der Ermittlungsgruppen durchgeführt. Aktuell sind in Hessen drei Ermittlungsgruppen (Stand 31. Dezember 2015) aktiv. Daneben haben ab Mitte Dezember 2015 die Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung einer weiteren Ermittlungsgruppe begonnen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der als Verfahrensherrin federführenden Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte 2015 fortgesetzt und vertieft werden. Zu den Arbeitsfortschritten der einzelnen Ermittlungsgruppen kann Folgendes berichtet werden: Die mit der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Emissionszertifikaten beschäftigte Ermittlungsgruppe konnte ihre strafrechtlichen Ermittlungen abschließen und die strafrechtlichen Ermittlungsberichte fertig stellen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat 2015 gegen die Beschuldigten des Distributors Anklage erhoben. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main begann am 15. Februar Die Ermittlungsgruppe wurde mit Wirkung zum 1.Oktober 2015 formal aufgelöst. Die mit der Verfolgung unberechtigt in Anspruch genommener Kapitalertragsteuer-Erstattungen bei Leerverkaufsgeschäften in einem besonders schweren Fall beschäftigte Ermittlungsgruppe konnte in 2015 den überwiegenden Teil der strafrechtlichen Ermittlungsberichte fertigstellen. Für diese Ermittlungsgruppe wird mit einer Beendigung der Ermittlungstätigkeiten in 2016 gerechnet. Der Bereich der Verfolgung unberechtigt in Anspruch genommener Kapitalertragsteuer-Erstattungen bei Leerverkaufsgeschäften (Cum-/Ex-Trades) hat 2015 weiter an Dynamik gewonnen. Neben der 2014 eingerichteten Ermittlungsgruppe wurde 2015 eine weitere Gruppe eingerichtet. Beide Gruppen befinden sich in der so genannten offenen (Ermittlungs-)Phase. Die jeweiligen Durchsuchungsmaßnahmen sind erfolgt und die Gruppen sind mit der sehr zeitaufwändigen Auswertung der Beweismittel befasst. Bisher hat die Einsetzung von Ermittlungsgruppen zu vorläufigen Mehrsteuern von insgesamt ca Millionen geführt, davon im Berichtsjahr ca. 224 Millionen. Die bestandskräftigen Mehrsteuern aus diesem Ermittlungsbereich belaufen sich insgesamt auf ca. 996 Millionen. An strafrechtlichen Sanktionen sind bisher Haftstrafen von 68 Jahren und zwei Monaten verhängt worden (davon im Berichtsjahr sechs Jahre und fünf Monate). 44 Jahresbericht 2015

47 Steuererhebung Unterstützung der GeCo (Gesamtfall-Controller) Ein eigenes Modul AU Abgabe Übernahme für die Bearbeitung von länderübergreifenden Aktenübernahmen wurde im Rahmen der Einführung von GeCo für die Finanzkassen im Bi- Fi-Verfahren 71, begleitet von umfangreichen Tests, geschaffen. So können Erhebungsdaten in elektronischer Form bereitgestellt und die Funktionalitäten von BiFi für die Datenübernahme genutzt werden. Das neue Modul unterstützt die Bearbeiter bei der Übernahme von Fällen aus anderen Bundesländern und vermindert den personellen Erfassungsaufwand. Vollstreckung Im Jahr 2015 gingen den Vollstreckungsstellen neue Fälle zu. Das waren Fälle mehr als 2014 (+ 17,4 %). Der Zugang an Zwangsgeldrückstandsanzeigen lag bei ( ). Der stark erhöhte Zugang führte zu einem Anstieg des Endbestandes an Fällen. Zum 31. Dezember 2015 waren noch zu bearbeitende Fälle offen, Fälle mehr als am Jahresanfang. Neue Abgabenrückstände wurden den Vollstreckungsstellen der Finanzämter in Höhe von 1.081,3 Millionen in Rückstandsanzeigen angezeigt. Das waren 128,9 Millionen weniger als 2014 (- 10,7 %). Der Rückgang resultierte zu über 90 % aus einem geringeren Zugang in der Gruppe der großen Finanzämter. Die Vollstreckungsstellen zogen im Jahr 2015 insgesamt 849,8 Millionen ein. Davon wurden 30,8 Millionen von den Vollziehungsbeamten beigebracht. Der Endbestand an den in Rückstandsanzeigen angezeigten Beträgen zum 31. Dezember 2015 verringerte sich im Vergleich zum Anfangsbestand vom 1. Januar 2015 um 4,3 Millionen auf 207,5 Millionen (- 2,0 %). Im Verhältnis zum Kassensoll, das um rund drei Millionen auf Millionen gestiegen ist (+6,3%), stellen sich die Steuerrückstände wie folgt dar: in % in % Gesamtrückstände 1.257,7 2, ,5 2,72 davon sind - gestundet 57,7 0,11 68,4 0,13 - ausgesetzt 719,6 1,42 968,1 1,80 - echte Rückstände 480,4 0,95 430,0 0,80 - in Vollstreckung befindliche Rückstände* 211,8 0,42 207,5 0,39 * Statistik Arbeitsstand und Arbeitsleistungen der Vollstreckungsstellen zum bzw Die niedergeschlagenen, nicht mehr beitreibbaren Forderungen (z.b. Insolvenzfälle) sanken um rund 134,8 Millionen auf rund 402,8 Millionen (-25,1%). Zentrale Amtsrevision Alle 35 Finanzämter wurden im Laufe des Jahres 2015 einer Revisionsprüfung unterzogen. Schwerpunkt der Prüfungen war eine stichprobenhafte Auswahl risikobehafteter Vorgänge. Hierzu gehörten außerhalb des Vier-Augen-Prinzips erledigte Fälle, die Durchführung vorgeschriebener Kontrollen sowie die Einhaltung des Grundsatzes der minimalen Rechtevergabe. Die Prüfungen bezogen sich auf die Finanzkassen, die Veranlagung, die Vollstreckung und die Geschäftsstellen. Erstmals Prüfungsgegenstand war die Durchführung von Pflichtveranlagungen in Fällen mit Lohnsteuerermäßigung. Fehler konnten erkannt und abgestellt werden. Jahresbericht

48 Bauabteilung Bauabteilung Die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) nimmt die Aufgaben für den Bund im Rahmen der Organleihe wahr. Der Bund entleiht sich beim Land Hessen die erforderlichen Organsisationseinheiten zur Wahrnehmung seiner Bauaufgaben in Hessen. Die Bauabteilung in der OFD agiert als Fachaufsicht und das Hessische Baumanagement (hbm, seit 1. Januar 2016 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) steuert die Baudurchführung. Die Aufgabenwahrnehmung und finanzierung ist zwischen Bund und Land per Verwaltungsabkommen definiert und geregelt. In den Bereichen Vergabe- und Vertragsangelegenheiten und Korruptionsschutz ist die Bauabteilung über den Bundesbau hinaus in einigen Bereichen auch für den Landesbau zuständig. Haushaltsangelegenheiten Für die von der Bauabteilung fachaufsichtlich betreuten Baumaßnahmen des Bundes wurden im Jahr 2015 rund 69,9 Millionen Bauausgaben 2015 an Baukosten in Hessen verausgabt. Alle Werte einschließlich 19 % Umsatzsteuer (ohne Baunebenkosten) Auftraggeber Bauausgaben in in % Anzahl der Maßnahmen in % Ausländische Streitkräfte , Bund Militär , Bund Zivil , Summe , % Baunebenkostenabrechnung Baunebenkosten (BNK) im Kalenderjahr 2015 für das Haushaltsjahr 2014 Auftraggeber Ausgaben BNK in in % Anzahl BNK-Anträge in % Ausländische Streitkräfte , Bund Militär , Bund Zivil , Summe , % 39 % 34 % 23 % 18 % Ausländische Streitkräfte Bund Militär Bund Zivil Ausländische Streitkräfte Bund Militär Bund Zivil Darüber hinaus wurden vom Bund für Honorare für freiberuflich Tätige und den Einsatz des Landesbetriebes hbm für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen laufender und gutachterliche und planerische Leistungen zukünftiger Projekte ca. 37,4 Millionen gezahlt. Die amerikanischen Maßnahmen werden mit US-Haushaltsmitteln finanziert, die Projekte Bund-Militär und Bund- Zivil aus den entsprechenden Bundeshaushaltsplänen. Controlling Eine zentrale Aufgabe des Controllings in der Bauabteilung war auch im Jahr 2015 die Aufsicht über die durch das hbm vorzunehmende Umsetzung und Anwendung des Kosten-Leistungs-Rechnungs-Berichtswesens für den Bund. Basierend auf Daten aus dem Rechnungswesensystem des hbm wurde ein internes Berichtswesen konzipiert und etabliert. Hierdurch erhalten die Abteilungsleitung und die Führungskräfte monatlich umfangreiche Übersichten zu wichtigen Kennzahlen. 46 Jahresbericht 2015

49 Vereinfachung Baunebenkostenabrechnung Die Prüfung der Abrechnung von Baunebenkosten des hbm erforderte in den vergangenen Jahren einen nicht vertretbar hohen Zeitaufwand sowohl auf der Seiten des hbm als auch auf Seiten der Fachreferate der Bauabteilung. Somit befasste sich eine Projektgruppe der Abteilung mit dem Ziel der Vereinfachung der Abrechnungsmethodik. Diese konnte für die kleinen Baumaßnahmen und die Maßnahmen der Bauunterhaltung umgesetzt und Ende 2015 eingeführt werden. Hierdurch entfällt die Prüfung von rund 400 Einzelabrechnungen. Allgemeine Angelegenheiten der Abteilung Ausbildung der technischen Referendare Im Jahr 2015 waren im Frühjahr drei Referendare und im Herbst drei weitere Referendare im Rahmen ihrer Ausbildung in der Bauabteilung. Die Themen zum Bundesbau, die von allen Referaten vorbereitet und von zahlreichen Kollegen vorgetragen werden, finden bei den Referendaren stets großen Anklang. Nach dreijähriger Erfahrung mit dem Ausbildungsplan waren die Rückmeldungen der Referendarinnen und Referendare aus den Abschlussgesprächen uneingeschränkt positiv. Allgemeine Themen zum Bauen des Bundes Basispapier Projektcontrolling Für das vom Bund geforderte intensivere Projektcontrolling wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe ein sog. Basispapier (EDV-gestützt) entwickelt. Der geplante Leistungsumfang des Landesbetriebes und aller weiteren am Projekt Beteiligten soll dort von Anbeginn an geplant werden. Die erfassten Daten dienen als umfassende Grundlage für das zukünftige Projekt. Es erfolgt eine projektbegleitende Fortschreibung, so dass immer der aktuelle Sachstand vorliegt. Projekte können besser gesteuert und controllt werden und die eingepflegten Daten können auch als aktueller, umfassender Projektbericht genutzt und schnell gezogen werden. Das Basispapier soll im Jahr 2016 im Landesbetrieb offiziell eingeführt werden. Nachhaltiges Bauen Zum 1. Januar 2015 wurde gemeinsam mit den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz die Konformitätsprüfungsstelle mit Sitz in Mainz gegründet. Im ersten Jahr der Zusammenarbeit sind in kontinuierlichen Treffen die Strukturen und Grundlagen für zukünftige Zertifizierungen von Gebäuden nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen ) erarbeitet und festgelegt worden. Ziel der vom Bund beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den Ressourcen- und Energieverbrauch von Gebäuden entscheidend zu reduzieren und damit der eigenen Vorbildfunktion gerecht zu werden. Ein weiteres Programm mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen, den CO 2 -Ausstoß zu reduzieren und damit die Umwelt nachhaltig zu entlasten wurde im Jahr 2012 mit dem Energiesanierungsfahrplan des Bundes (ESB) ins Leben gerufen. Sämtliche, nach Prioritäten gelistete Liegenschaften des Bundes wurden mit Blick auf die energetische Optimierung geprüft und sollen bis zum Jahr 2050 vollumfänglich saniert werden. Für die eigens hierfür erstellen Liegenschaftsenergiekonzepte (LEK) der im Rahmen des Energiesanierungsfahrplans des Bundes für Hessen ausgewählten Liegenschaften wurden im Jahre 2015 weitere Aktualisierungen und Anpassungen der Planungskonzepte notwendig. Es konnten drei Liegenschaftsenergiekonzepte fertig gestellt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegt werden. Jahresbericht

50 Bauabteilung Sieben Liegenschaftsenergiekonzepte befinden sich in der Prüfungsphase durch den LBIH und die Bauabteilung der OFD. Weitere Liegenschaftsenergiekonzepte werden durch Freiberuflich Tätige (FbT) erstellt. Mit deren Vorlage ist im Jahr 2016 zu rechnen. Zuwendungsbau Im Jahr 2015 betreute die Bauabteilung rund 30 durch den Bund beauftragte Zuwendungsbaumaßnahmen. Diese vom Bund geförderten Maßnahmen außerhalb der Bundes- oder der Landesverwaltung dienen insbesondere zur Erfüllung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer oder kultureller Zwecke. Größtes Projekt hierbei ist die Maßnahme Facility für Antiproton und Ion Research (FAIR) bei der Gesellschaft für Schwerionenforschung in Darmstadt-Wixhausen. Aufgabe der Bauabteilung ist es, die Zuwendungsempfänger baufachlich und vergaberechtlich zu beraten, bei der Vorbereitung und Aufstellung des Antrages mitzuwirken und die Unterlagen schließlich mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie auf Angemessenheit der Kosten zu prüfen. Grundlage hierfür bilden die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau). Baumaßnahmen im Rahmen der Fachaufsicht Die Überwachung der recht- und zweckmäßigen Durchführung von Bundesbauprojekten ist die Kernaufgabe der Fachaufsicht im Bereich Bundesbau. Verbunden damit sind im Wesentlichen die Koordinierung und Überwachung vorgegebener Projektziele (Qualitäten, Termine, Kosten) und die Prüfung der dem Bund für die Umsetzung der Projekte vom hbm in Rechnung gestellten Baunebenkosten. Bundesbau Zivil Große zu begleitende Projekte in diesem Bereich: Bundeskriminalamt Paul-Ehrlich-Institut Statistisches Bundesamt Wiesbaden International Tracing Service (ITS) /Internationaler Suchdienst in Bad Arolsen Gaststreitkräfte In Folge der Verlagerung des Hauptquartiers von Heidelberg nach Wiesbaden sind folgende Projekte zu realisieren: US-Siedlung Hainerberg, Wiesbaden Das Schulbauprogramm der US-Streitkräfte mit drei Schulen (Elementary-, Middle und High- School) wurde mit einem Gesamtbauvolumen von rund 130 Millionen projektiert. Mit der Bauausführung der High-School wurde 2015 begonnen. Zugangskontrollpunkt Hainerberg, Wiesbaden Die Planung für den neuen Zugangskontrollpunkt mit dem Umbau des Knotenpunktes Washingtonstraße wurde fortgeführt und der Auftrag zur Ausführung erteilt. Bundesbau Militär In den verschiedenen Bundeswehrstandorten in Hessen wurden die Baumaßnahmen entsprechend den Anforderungen der Bundeswehr geplant und in der Ausführung vom hbm überwacht. Vergabe- und Vertragsangelegenheiten Im Rahmen der allgemeinen Fachaufsicht für den Bundesbau wurden von der Bauabteilung Jahresbericht 2015

51 vorlagepflichtige Vergaben seitens des hbm auf Einhaltung des geltenden Vergaberechts für den Bundeshochbau überprüft und mehr als 60 schwierige Vergaben sowie Vertragskündigungen und Gewährleistungsmängel bearbeitet. Zudem waren 16 anhängige Insolvenzverfahren sowie elf laufende Aufrechnungsersuchen aus den Vorjahren innerhalb des hbm und anderer Oberfinanzdirektionen inklusiv der entsprechenden Zahlungslenkung zu betreuen. Im Bereich der laufenden und neu entstehenden Prozesse aus Baumaßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland und die Stationierungsstreitkräfte wurden im Jahr rechtsanhängige Verfahren sowie sieben selbständige Beweisverfahren begleitet. Nachprüfstelle Bund/Land (VOB/A 21) und Schlichtungsstelle Bund/Land (VOB 18 Nr. 2) Für den Bundes- und Landesbau ist in der Bauabteilung die gemäß Vergaberecht anzurufende Stelle bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Unternehmern und dem hbm oder der Technischen Universität Darmstadt (TUD) installiert. In sieben Fällen haben die Wettbewerbsteilnehmer bei der OFD die Nachprüfung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren des hbm beantragt. In zehn weiteren neuen Fällen wurden Anträge von bauausführenden Unternehmen zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten mit dem hbm gestellt. Diese Schlichtungsverfahren haben das Ziel, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und Gerichtsprozesse zu vermeiden. Vertragsangelegenheiten mit Freiberuflichen Tätigkeiten (FbT)/ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) / Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Die Bauabteilung ist auch Ansprechpartner bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Freiberuflern und dem hbm für Bundes- und Landesbaumaßnahmen sind vier neue Verfahren aufgenommen worden. Drei Streitfälle konnten mit einer Einigung beendet werden. Zwei laufende Verfahren werden noch weitergeführt. Darüber hinaus hat die Bauabteilung das hbm in 40 Fällen zu Fragen von Vertragsangelegenheiten mit Freiberuflern, zu VOF-Verfahren und zur Vergütung nach HOAI fachlich beraten. Weiterentwicklung Programm VVD - FbT In einer Arbeitsgruppe mit dem hbm wurde das Programm "Vertragsdaten für Verträge mit FbT (VVD-FbT)" weiterentwickelt. Ziel war es, einen zügigen Vertragsabschluss zu unterstützen und das Programm den geänderten Anforderungen der HOAI 2013 sowie den damit zusammenhängenden Änderungen der FbT-Vertragsmuster, entsprechend den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes, anzupassen. Die neue Programmversion wurde Ende 2015 zur Anwendung in der Fläche freigeschaltet. Mittels des EDV-Programmes wurden seitens des hbm 228 beabsichtigte Beauftragungen von freiberuflich Tätigen für Baumaßnahmen des Bundes an die Bauabteilung gemeldet. Korruptionsschutz Durch die OFD können Unternehmen und freiberuflich Tätige von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Hat ein Unternehmer oder eine für das Jahresbericht

52 Bauabteilung Unternehmen handelnde Person im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung eine nachweislich schwere Verfehlung begangen, wird geprüft, ob ein Ausschluss in Betracht kommt. Eine schwere Verfehlung im Sinne des Vergaberechts liegt vor, wenn schwerwiegende Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsverkehr begangen worden sind, wie beispielsweise Betrug, Untreue und Urkundenfälschung sowie Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen nach 130 Ordnungswidrigkeitengesetz. Ferner rechnen hierzu Korruptionsdelikte wie Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Schwerpunkt im Jahr 2015 war das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Hinterziehung von Lohnsteuer. Eine Wiederzulassung des Unternehmens zur Vergabe öffentlicher Aufträge kann bei nachgewiesener Wiederherstellung der Zuverlässigkeit erfolgen. Hierfür ist eine Selbstreinigung im Unternehmen durch entsprechende Compliancemaßnahmen ausschlaggebend. Ende 2015 waren insgesamt 19 Vergabesperren in Kraft. Die OFD geht allen Hinweisen nach, die ihr von den öffentlichen Auftraggebern, der Staatsanwaltschaft, von Gerichten und den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden zugeleitet werden. Darüber hinaus wertet sie auch die Berichterstattung in der Presse und anderen Medien über Wirtschaftsdelikte aus, um Hinweise auf Unternehmen zu gewinnen, deren Zuverlässigkeit zu prüfen ist. Die im Jahr 2015 gewonnenen Erkenntnisse betrafen nicht nur Auftragnehmer des Landes Hessen sondern in zunehmendem Maße auch deren Nachunternehmer. In diesen Fällen hat die OFD das Nachunternehmer-Management dieser Auftragnehmer im Hinblick auf die Art und Weise, wie Unternehmen die Auswahl und Kontrolle ihrer Nachunternehmer durchführen und die Sorgfalt, die sie dabei aufwenden, geprüft. Melde- und Informationsstelle In der Bauabteilung ist zudem die nach Ziffer 7.1 des Gemeinsamen Runderlasses zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen vom 13. Dezember 2010 (Neufassung des Runderlasses vom 24. November 2015) bei der OFD angesiedelte Melde- und Informationsstelle (MIS) für Vergabesperren eingerichtet. Alle Vergabestellen des Landes haben bei geplanten Vergaben mit einem Wert von mehr als bei Dienstleistungsaufträgen, einem Wert von mehr als bei Lieferaufträgen bzw. einem Wert von mehr als bei Bauaufträgen bei der MIS nachzufragen, ob das für die Vergabe in Aussicht genommene Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt bei beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben. Hier sind Anfragen bezüglich des gesamten vorgesehenen Bieterkreises schon vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die MIS zu richten. Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich auf den Netto-Auftragswert nach Abzug der Umsatzsteuer sind Anfragen eingegangen, die oft mehrere Unternehmen enthielten, so dass letztlich Einzelanfragen zu beantworten waren. Um die große Zahl von Anfragen problemlos bewältigen können, wird ein teilautomatisiertes Abfrageprogramm genutzt. Das Verfahren ist in die e-vergabe integriert und steht den Vergabestellen des Landes Hessen zur Verfügung. 50 Jahresbericht 2015

53 Abteilung Landesdienste Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) Das HCC erbringt für die gesamte Hessische Landesverwaltung eine Vielzahl von Verwaltungsdienstleistungen für das Rechnungswesen, das Personalwesen, die Beschaffung und das Berichtswesen sowie den SAP-Anwendungsbetrieb und die Weiterentwicklung der Landesreferenzmodelle für diese Arbeitsgebiete. Die nachfolgenden Kennzahlen verdeutlichen die 2015 im Betrieb erbrachten Leistungen: Es wurden aktive SAP-Anwender in über 800 Dienststellen sowie rd ESS-Anwender in den Bereichen Reisekosten- und Abwesenheitsmanagement betreut. Im Problemmanagement unterstützt das HCC die Dienststellen bei der Lösung von SAP-bezogenen Anwenderfragen und -problemen. Die serviceorientierte Betreuung der Kunden wird durch einen fest definierten Prozess sichergestellt, der die Bearbeitung der Tickets nach Prioritäten gliedert. Im Jahr 2015 wurden Tickets (2014: 8.552) von den Kunden des HCC aufgegeben. Auf den Bereich Berechtigungen für das Rechnungs- und Personalwesen entfielen insgesamt Tickets (2014: 4.342) und damit über die Hälfte aller eingegangenen Tickets. Abschließend bearbeitet wurden insgesamt Tickets (2014: 8.268) und damit lediglich 206 (2,84 %) weniger als 2015 eingegangen sind. Das Anforderungsmanagement koordiniert sämtliche Änderungs- und Entwicklungsanträge der Hessischen Landesverwaltung. Es dient der Weiterentwicklung und Pflege der Landesreferenzmodelle und folgt definierten Entscheidungsprozessen zur Wahrung der Landeseinheitlichkeit der SAP-Anwendungen. Mit dem zunehmenden Ausbau der Landesreferenzmodelle, dem Ausbau der Portaltechnologie und der ESS-Anwendungen haben sowohl die Komplexität der Änderungswünsche als auch der damit verbundene Schwierigkeitsgrad bei der Umsetzung erheblich zugenommen. Die Anzahl der formulierten Anforderungen, sowohl Änderungs- als auch Projektanträge, lag im Jahr 2015 insgesamt auf dem durchschnittlichen Niveau der Vorjahre. Insgesamt stellten die Ressorts Änderungsanträge und damit 45 Anträge weniger als Sowohl im Landesreferenzmodell Personalwesen mit 145 Änderungsanträgen (Vorjahr: 166) als auch im Landesreferenzmodell Rechnungswesen mit 453 Anträgen (Vorjahr 478) sind die Anforderungen durch die Buchungskreise etwas zurückgegangen. Für die Projekte werden seit 2011 sogenannte Projektanträge im Remedy-System gestellt. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 31 Projektanträge und damit neun mehr als im Vorjahr eingereicht, die sich zu etwa 55 % auf das Rechnungswesen, die Beschaffung und das Berichtswesen (17 Projektanträge) und zu etwa 32 % auf das Personalwesen (10 Projektanträge) verteilen. Die übrigen 13 % entfielen auf übergreifende Projekte (4 Projektanträge), die als Grundlagenprojekte sowohl das Rechnungs- als auch das Personalwesen oder den Solution Manager betreffen. Ein wesentliches Kriterium für die Qualität des 2015 stabil laufenden SAP-Betriebs ist die sehr hohe Verfügbarkeit der Produktivsysteme, die sich vergleichbar mit den Vorjahren darstellt: - Verfügbarkeit des RW-Produktivsystems: 99,99 % (2014: 99,99 %) - Verfügbarkeit des HR-Produktivsystems: 99,85 % (2014: 99,96 %) - Verfügbarkeit des BI-Produktivsystems (Berichtswesen): 100 % (2014: 100 %) Jahresbericht

54 Abteilung Landesdienste - Verfügbarkeit des EBP-Produktivsystems (Beschaffung): 100 % (2014: 100 %) - Verfügbarkeit des Service-Portals: 99,60 % (2014: 99,82 %) Die Personalabrechnung für über Beamte, Angestellte und Versorgungsempfänger wurde technisch begleitet. In der zentralen Finanzbuchhaltung wurden (2014: ) Lieferanten- und (2014: ) Ausgangsrechnungen gebucht. Weiterhin wurden (2014: ) Kreditoren- und Debitorenstammsätze neu angelegt und (2014: ) Kreditoren- und Debitorenstammsätze angepasst (Änderung, Ergänzung oder Löschung). In den Lieferantenrechnungen sind Rechnungen enthalten, die als E-Rechnungen eingingen. Die Tendenz der E-Rechnungen ist leicht steigend. Über den 2015 pilotierten Elektronischen Kreditorischen Workflow (E-KRW) wurden im ersten Jahr der produktiven Nutzung Belege mit einem Gesamtvolumen von knapp 15 Millionen abgewickelt. Das HCC wickelte den gesamten unbaren Zahlungsverkehr der Hessischen Landesverwaltung mit einem Zahlungsvolumen von insgesamt 475 Mrd. (2014: 418 Mrd. ) ab führte der Schulungsbereich Rechnungswesen 104 Fortbildungskurse und 31 weitere Schulungsveranstaltungen durch. Insgesamt nahmen daran 446 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Dienststellen der Landesverwaltung mit insgesamt Teilnehmertagen teil. Der Schulungsbereich Personalwesen veranstaltete 71 Fortbildungskurse mit 193 Teilnehmern und 840 Teilnehmertagen. Im Bereich Rechnungswesen wurden am häufigsten Kurse zu Themen der Finanzbuchhaltung besucht, gefolgt von Themen aus den Bereichen Logistik und Controlling. Im Bereich Personalwesen prägten Themen wie Löschung von Personaldaten, Personaladministration und die Behandlung des Lebensarbeitszeitkontos das Fortbildungsgeschehen. Hinzu kamen für beide Schulungsbereiche dienststellenbezogene Schulungen und Führungskräftefortbildungen. Die Veranstaltungen wurden nicht nur in den Schulungsräumen des HCC in Wiesbaden, sondern auch in Dienststellen an zehn weiteren Standorten in Hessen durchgeführt. Für die Dienststellen des Landes Hessen wurden 300 Vergabeverfahren durchgeführt, wovon mehr als 100 auf europaweite Vergabeverfahren entfielen. Im Rahmen der für europaweite Vergabeverfahren bestehenden Rechtsmittel musste sich mit insgesamt 24 Rügen von Wirtschaftsteilnehmern auseinandergesetzt sowie in zwei Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt die getroffenen Vergabeentscheidungen verteidigt werden. In beiden Nachprüfungsverfahren wurde zu Gunsten des Landes Hessen entschieden. An Basisleistungen (Beratungen, Preisanfragen, Zustimmungsverfahren, Aussonderungsverfahren) wurden mehr als erbracht, wobei Beratungen im Bereich freiberuflicher Dienstleistungen als auch Beratungen zu Dienstleistungskonzessionen in Umfang und Anspruch zugenommen haben. Knapp Freitextbestellungen wurden im elektronischen Einkaufssystem (eprocurement) des Landes Hessen bearbeitet. Über alle Beschaffungsaktivitäten hinweg wurde 2015 ein Auftragsvolumen in Höhe von 172 Millionen (ohne Umsatzsteuer) erreicht. An Vordrucken wurden im Vordrucklager für die allgemeine Landesverwaltung (einschließlich Steuerverwaltung) mehr als 1.000, für die Hessische Staatskanzlei, für die Hessische Landeszentrale für politische Bildung und für das Hessische Ministerium des Innern und für Sport insgesamt rd. 340 spezielle Vordrucke bzw. Publikationen vorgehalten und an die entsprechenden Bestellberechtigten ausgeliefert (knapp Auslieferungen). 52 Jahresbericht 2015

55 Entwicklungen im Beschaffungsbereich Das am 1. März 2015 in Kraft getretene Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) wurde mit vielfältigen Aktivitäten in der Beschaffungspraxis etabliert. Besonders erwähnt seien in diesem Zusammenhang die notwendigen Anpassungen in der elektronischen Fachanwendung für die Durchführung der Vergabeverfahren (evergabe) und die Bereitstellung von Arbeitshilfen/ Informationen für die professionellen Einkäufer (Merkblätter) als auch die umfängliche Beratung der Bedarfsstellen in Ansehung der nunmehr geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Weiteren wurde das HCC mit der Überarbeitung der im Rahmen des Projektes Hessen: Vorreiter für eine nachhaltige und faire Beschaffung erarbeiteten sechs Produktleitfäden auf den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Stand betraut. Bei diesen Leitfäden handelt es sich um Arbeitshilfen für einen Einkauf unter sozialen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten. Die inhaltliche und rechtliche Überarbeitung wurde zum Jahresende 2015 abgeschlossen; hierbei wurde dem durch das HVTG gesetzten Schwerpunkt der Tariftreue, dem Mindestentgelt sowie den sozialökologischen Kriterien entsprechend Rechnung getragen. Die überarbeiteten Leitfäden sollen ein Baustein des Projekts Nachhaltige Beschaffung in Hessen werden und interessierten Einkäufern im Intranet und Internet zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Flüchtlingsthematik hat das HCC viele vergaberechtliche Beratungsleistungen zu dringlichen Beschaffungsvorgängen für die zuständigen Dienststellen erbracht. Entwicklungen und Projekte im Rechnungswesen (RW), Berichtswesen (BI) und Personalwesen (HR) Im Jahr 2015 konzentrierte sich die Arbeit in den SAP-Entwicklungsbereichen überwiegend auf große, über mehrere Jahre angelegte Projekte. Das in den Vorjahren begonnene Projekt Elektronischer Kreditorischer Gutschrifts- und Rechnungsworkflow (ekrw) wurde nach der zu Jahresbeginn erfolgreichen Produktivsetzung in vier Pilotdienststellen 2015 fortgesetzt. Seit 1. Januar 2015 wird der ekrw in vier Pilotdienststellen im Justiz- und Finanzressort (im Hessischen Ministerium der Justiz, im VCC Nordhessen, im Hessischen Ministerium der Finanzen und im HCC erfolgreich genutzt; Im Juni 2015 ist Hessen-Forst mit fünf Niederlassungen hinzugekommen. Der im Projekt entwickelte Workflow ermöglicht es den Pilotdienststellen seither, eingehende kreditorische Rechnungen, die für alle Pilotdienststellen an zentraler Stelle im HCC mittels Scannens digitalisiert werden, medienbruchfrei von der sachlichen Prüfung der eingegangenen Rechnung, über die Genehmigung, bis zur Buchung elektronisch zu verarbeiten. Durch die elektronische Verarbeitung der Rechnungen erfolgt eine Qualitätssteigerung, da Fehler durch das manuelle Erfassen reduziert und Bearbeitungszeiten im Gegensatz zum papierbasierten Prozess deutlich minimiert werden. Auch können Skontofristen besser eingehalten werden, da die Rechnung jederzeit elektronisch im Zugriff ist. Der Papierbeleg und damit das Suchen von Rechnungen auf Schreibtischen entfallen damit wurden die Entwicklungsarbeiten für die Anbindung weiterer Dienststellen unter Berücksichtigung der in den Pilotdienststellen gewonnenen Erfahrungen fortgesetzt. Daneben wurden im Projekt die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU weiter verfolgt, nach dieser die öffentliche Verwaltung bis November 2018 in der Lage sein muss, elektronische Rechnungen von Lieferanten anzunehmen. Jahresbericht

56 Abteilung Landesdienste Mit dem Projekt zum Aufbau und Einführung eines Förderkatasters, das im Januar 2015 begonnen hat, wird die Einführung eines ressortübergreifenden, einheitlichen Förderkatasters angestrebt. Hierzu ist es notwendig, die bisher überwiegend über individuelle Excel- bzw. Word-Listen gestaltete Fördermittelabwicklung landesweit durch ein effektiveres softwaregestütztes Fördermittelverwaltungssystem abzulösen. Damit kann kurzfristig auch effizient für Auswertungs- und Controllingzwecke auf eine valide und vollständige Datenbasis zurückgegriffen werden. Die im Jahr 2015 begonnenen Entwicklungsarbeiten dienen dazu, den gesamten Förderprozess, von Antrag über Bewilligung und Mittelabruf bis zur Verwendungsnachweisprüfung über eine benutzerfreundliche und flexibel anpassbare Oberfläche workflowgestützt abzubilden. Die im Projekt gefundene technische Lösung wird im Frühjahr 2016 in der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und im Landesamt für Denkmalpflege pilotiert. Daneben wurde mit dem Aufbau eines Berichtswesens (SAP- Business Intelligenz (Bl)) für laufende Auswertungen zur Fördermittelvergabe begonnen, das mit der Entwicklung eines individuellen Berichtswesens über die Förderdaten der einzelnen Dienststellen sowie dem Aufbau eines Förderkataster fortgesetzt werden soll. Das für Hessen-Forst 2014 aufgelegte Projekt Wirtschaftsplanung und steuerung (WiPluS) wurde 2015 wie geplant in den Pilotbetrieb übergeben. Ziel war die Entwicklung eines bedarfsgerechten, anwenderfreundlichen und ergonomischen IT-Fachverfahrens auf der Basis der SAP Business-Warehouse-Infrastruktur zur Unterstützung des Wirtschaftsplanungsprozesses im Landesbetrieb Hessen-Forst und der damit verbundenen Ablösung der bisher eingesetzten ACCESS-Anwendung. Im Projekt konnte eine anwenderfreundliche Umgebung entwickelt werden, die auch durch einen einfach gehaltenen Einstieg einen großen Komfort für die Anwender bietet. Das moderne Design, der leichte Zugang für den Nutzer und die komfortable Bedienung der Anwendung haben zu einer hohen Akzeptanz bei den Anwendern geführt. Mit den SAP BO-Tools Analysis für Excel und Design Studio konnten wie geplant zahlreiche bedarfsgerechte und anwenderfreundliche Berichte entwickelt werden. In den Pilotforstämtern konnte die Wirtschaftsplanung im Mai 2015 termingerecht eingeführt und eingesetzt werden. Ein zentraler Bestandteil der Anwendung ist die Kopplung des SAP Berichtswesen mit dem Geo-Informationssystem (GIS) von Hessen-Forst. Die erfolgreiche Einführung der Anwendung bei den Pilotforstämtern ermöglicht für das Jahr 2016 die Betriebseinführung für den gesamten Landesbetrieb Hessen-Forst. Die ACCESS-Anwendung kann damit wie geplant 2016 abgelöst werden. Nachdem die elektronische Reiskostenabrechnung Ende 2014 bereits von rd Landesbeschäftigten genutzt werden konnte, wurden 2015 die Arbeiten im Projekt Zentralisierung der Reisekosten-, Trennungsgeld- und Urlaubsbeantragung (ZRTU) für den letzten Rollout der Funktionalitäten der SAP-Komponente Reisemanagement im Hessische Kultusressort fortgesetzt. Nach dem 2016 vorgesehenen Abschluss des Rollouts im Kultusressort wird der bisher manuell und dezentral durchgeführte Prozess der Reisekostenabrechnung landesweit durch einen medienbruchfreien und zentralisierten Prozess abgelöst sein. Zudem wurde 2015 im Projekt Netzwerkzonen übergreifende Kommunikation (NZüK) die technische Grundlage geschaffen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hessischen Landesverwaltung, die über keinen behördlichen Bildschirmarbeitsplatz verfügen, den Zugriff auf das Reisekostenmanagement einschließlich der Selbstverwaltungsfunktionen zur Benutzerregistrierung über jeden beliebigen internetfähigen PC zu ermöglichen. 54 Jahresbericht 2015

57 Das Dienstgebäude der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main im MAIN TRIANGEL am südlichen Mainufer in Frankfurt-Sachsenhausen

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