Verkehrsplanung; Busbeschleunigungprogramm MetroBus-Linie 3 Teilbm.: Stresemannstraße / Ruhrstraße inkl. Hst. Schützenstraße (Mitte)

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1 Üi Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Landeshfitrish Straften. Brückfin und Gfiwässar. Postfach D Hamhura Projektteam Busbeschleunlgung GF/PB Sachsenfeld 3-5 D Hamburg Geschäftszeichen (bei Antworten bitte angeben) Gz.: GF/PB Hamburg, den Verkehrsplanung; Busbeschleunigungprogramm MetroBus-Linie 3 Teilbm.: Stresemannstraße / Ruhrstraße inkl. Hst. Schützenstraße (Mitte) 1.Verschickung Anlagen : 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtsplan i.m. 1:5000 Zeichn.-Nr.: Lageplan i. M. 1:250, Zeichn.-Nr.: ir 2ertifi<at «eit 2008 audit Mrufundtamiiie Öflfentliche Verkehrsmittel: S 3, S 31 Hammerbrook Bus Hammerbrookdty-Süd LSBG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg

2 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie die Unterlagen für die 1. Verschickung der Baumaßnahme Busbeschleunigung MetroBus-Linie 3 Teilbaumaßnahme: Stresemannstraße / Ruhrstraße inkl. Hst. Schützenstraße (Mitte) Dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht (Anlage 1) und den Lageplänen (Anlage 2) sind die Grundlagen, Randbedingungen und technischen Details der vorliegenden Planung zu entnehmen. Die vorliegende Planung wird hiermit erstverschickt. Die Baumaßnahme wird aus dem Titel gramms finanziert. Maßnahmen des Busbeschleunigungspro- Entwurfs- und Baudienststelle ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projektteam Busbeschleunigung - bzw. Fachbereich Baudurchführung - S3 -. Die Realisierung der Maßnahme ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Die angeschriebenen Dienststellen werden gebeten, Ihre Stellungnahme bis spätestens zum an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer-GF/PB- zu senden. In jedem Fall senden Sie bitte die Stellungnahmen auch per Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingegangen sein, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus. Das Bezirksamt Altona wird gebeten, eine einheitliche Stellungnahme einschließlich der Wasseraufsichtsbehörde abzugeben und die bezirklichen Gremien bei Bedarf zu beteiligen.

3 Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projekt Busbeschleunigung Baumaßnahme: Busbeschleunigungsprogramm MetroBus-Linie 3 Teilbaumaßnahme: Stresemannstraße / Ruhrstraße inklusive der Haltestelle Schützenstraße (Mitte) Erläuterungsbericht zur 1. Verschickung Inhalt 1 Anlass der Planung 3 2 Vorhandener Zustand Allgemeines Aufteilung der Fahrbahn und Nebenflächen, Oberflächenbefestigung Verkehrsbelastung Lichtsignalanlagen Straßenentwässerung Ruhender Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr Öffentliche Beleuchtung und wegweisende Beschilderung Straßenbegleitgrün Art und Nutzung der anliegenden Bebauung 9 3 Geplanter Zustand Allgemein Abmessung der Fahrbahn, Busbuchten, und Nebenflächen, Oberflächenbefestigung Untersuchte Varianten Lichtsignalanlagen Ruhender Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr Höhenanpassung und Straßenentwässerung Barrierefreiheit 15

4 3.8 Öffentliche Beleuchtung und wegweisende Beschilderung Grün- und Baumbepflanzungen Straßenmöblierung Ver-und Entsorgungsleitungen 16 4 Planungsrechtliche Grundlagen 16 5 Umweltverträglichkeitsprüfung 17 6 Umsetzung der Planung Grunderwerb Kampfmittelräumdienst Wirtschaftlichkeit Finanzierung Entwurfs- und Baudienststelle Realisierungstermin 20 2

5 1 Anlass der Planung Gemäß dem Arbeitsprogramm des Senats vom soll das bestehende Bussys- tem in Hamburg zu einem der modernsten in Europa ausgebaut werden. Entsprechend der Drucksache des Senats vom sollen daher - aufgrund der steigenden Fahrgastzahlen - mehrere Metrobuslinien durchgehend beschleunigt werden. Es ist beabsichtigt, dies in zwei Ausbaustufen bis 2016 bzw umzusetzen. Geplant ist u.a. die Einführung von LSA- Vorrangschaltungen, der Bau von neuen Bussonderfahrstreifen sowie die Überprüfung aller Haltestellen. Ziel des Arbeitsprogramms ist es, die Fahrzeitverluste durch Wartezeiten bzw. Rück- stauungen an den LSA zu minimieren, um die Reisezeiten zu verkürzen sowie die Pünktlichkeit der Busse zu steigern. Der barrierefreie Ausbau sowie die Erneuerung der Haltestellen sollen zudem einen reibungsloseren Betriebsablauf der MetroBusse ermög- lichen und somit zur Erhöhung der Betriebsstabiltät, Fahrplantreue und dem Komfort beitragen. Dadurch wird die Attraktivität und Akzeptanz für die Nutzer verbessert. Diese Maßnahme ist ein Teilprojekt der Busbeschleunigung für die MetroBus-Linie 3 im Streckenabschnitt Luruper Chaussee - Bahrenfelder Chaussee - Stresemannstraße. Die MetroBus-Linie verkehrt zwischen Schenefelder Platz im Nordwesten und dem Kraftwerk Tiefstack im Süden. Sie beinhaltet die Überplanung des Knotenpunktes Stresemannstraße / Ruhrstraße sowie die Erneuerungen der Haltestellen Schützenstraße (Mitte). Hier wurden im Rahmen vorangegangener Untersuchungen Verlustzeiten für den Bus festgestellt. Diese treten an dem Knoten Stresemannstraße /Ruhrstraße hauptsächlich durch fehlende Aufstellflächen für Abbieger und dadurch verursachte Rück- stauungen in den Geradeausverkehr (und somit dem Busverkehr) sowie Wartezeiten an den LSA auf. Zusätzlich wurden stark schwankende Aufenthaltsdauern der Busse in den Haltestellen festgestellt, die u.a. durch die fehlende Barrierefreiheit hervorgerufen werden. 2 Vorhandener Zustand 2.1 Allgemeines Die Knotenpunkte Stresemannstraße / Ruhrstraße und Schützenstraße sind Teil des Hamburger Hauptverkehrsstraßennetzes und der Bundesstraße 431 (B431) im Bezirk Hamburg Altona, Stadtteil Bahrenfeld. Diese bildet eine der wichtigsten Ost-West- Verbindungen im Hamburger Stadtgebiet. Sie verbindet die Bezirke Hamburg Mitte und Hamburg Altona und hat mit der Anschlussstelle Bahrenfeld an der A7 auch eine Ver- knüpfung mit dem Fernstraßennetz. 2.2 Aufteilung der Fahrbahn und Nebenflächen, Oberflächenbefestigung Knotenpunkt Stresemannstraße / Ruhrstraße Fahrbahn Die Stresemannstraße weist in dem überplanten Abschnitt eine Gesamtbreite von 12,00 m auf. Es sind vier Fahrstreifen vorhanden, von denen zwei stadteinwärts und 3

6 zwei stadtauswärts führen. Die Fahrstreifenbreite beträgt jeweils 3,0 m. Der Verkehr im Knotenpunkt wird mit Lichtsignalanlagen geregelt. An dem Knotenpunkt gehen von der Stresemannstraße die Ruhrstraße (Nord), die Ruhrstraße (Süd), sowie die Stahltwiete ab. Die Ruhrstraße verbindet in Nord-Süd- Richtung den Holstenkamp im Norden mit der Schützenstraße bzw. den Bahrenfelder Steindamm im Süden. Die Stahltwiete ist eine von der Stresemannstraße in Richtung Süden wegführende Einbahnstraße und stellt ebenfalls eine Verbindung zum Bahrenfel- der Steindamm dar. In Fahrtrichtung stadteinwärts darf an dem Knotenpunkt von der Stresemannstraße sowohl links in die Ruhrstraße (Nord) als auch rechts in die Ruhrstraße (Süd) oder in die Stahltwiete abgebogen werden. Die Aufstellmöglichkeit für den Linksabbieger in die Ruhrstraße (Nord) beschränkt sich auf eine Aufweitung im inneren des Knotenpunktes, die lediglich Platz für einen PKW bietet. Bei mehr als einem Linksabbieger, kommt es daher zu einem Rückstau in den linken Geradeausfahrstreifen und führt somit nicht nur zu Behinderungen des Geradeausverkehrs (sowohl MIV als auch Bus), sondern verur- sacht häufige Fahrstreifenwechsel im Knotenpunktbereich, was die Verkehrssicherheit negativ beeinflusst. Für die beiden Rechtsabbieger in die Ruhrstraße (Süd) oder in die Stahltwiete gibt es ebenfalls keine ausreichenden gesonderten Aufstellbereiche. Bei mehreren Rechtsabbiegern ergibt sich daher ebenso die Situation eines Rückstaus in den rechten Geradeausfahrstreifen und den damit einhergehenden Verzögerungen und Konflikten sowohl mit dem Geradeausverkehr des MIV als auch dem Bus. In Fahrtrichtung stadtauswärts darf an dem Knotenpunkt rechts in die Ruhrstraße (Nord) abgebogen werden. Linksabbiegen ist in dieser Fahrtrichtung nicht erlaubt. Die Fahrbahn der Ruhrstraße (Nord) besteht aus zwei Fahrstreifen in Richtung Süden und einem Fahrstreifen in Richtung Norden zuzüglich eines ca. 10,0 m langen Schutzstreifens für Radfahrer. Der rechte Fahrstreifen (Richtung Süden) ist für den Verkehr geradeaus in die Stahltwiete und rechts in die Stresemannstraße (stadtauswärts) zu benut- zen. Der linke Fahrstreifen (Richtung Süden) dient für den Verkehr geradeaus in die Ruhrstraße und links in die Stresemannstraße (stadteinwärts). Die Gesamtbreite der Fahrbahn beträgt 11,6 m. Im Bereich des Knotenpunktes ist die Fahrbahn mit Asphalt befestigt, weiter nördlich besteht die Fahrbahn aus Großpflaster. Die Fahrbahn der Ruhrstraße (Süd) besteht aus einem Gerade- und Rechtsfahrstreifen Richtung Norden und einem Fahrstreifen Richtung Süden. Die Fahrbahnbreite beträgt insgesamt ca. 8,0m. Im Knotenpunktbereich ist eine Asphaltbefestigung vorhanden. Weiter südlich, außerhalb des Planungsbereichs, ist die Fahrbahn mit Großpflaster befestigt. Die Stahltwiete ist eine von der Stresemannstraße wegführende Einbahnstraße und setzt sich aus dem Fahrstreifen Richtung Süden und einem Schutzstreifen für Radfahrer zusammen. Nebenflächen Der Radfahrer wird in der Stresemannstraße in den Nebenflächen bzw. in der Neben- fahrbahn geführt. Es besteht Radwegbenutzungspflicht. Die nördlichen Nebenflächen der Stresemannstraße setzen sich daher westlich der Ruhrstraße aus einem Sicherheitsstreifen (ca. 0,9 m breit), einem Radweg (ca. 1,25 m) 4

7 und einem Gehweg (ca. 1,75 m) zusammen. Es sind zwei Zufahrten zu einer angrenzenden Tankstelle vorhanden, die mit Wabensteinpflaster befestigt sind. Östlich der Ruhrstraße setzen sich die Nebenflächen aus einem Sicherheitsstreifen (ca. 0,65 m breit), einem Radweg (ca. 1,5 m breit) und einem Gehweg (ca. 2,00 m breit) zusammen. Im Bereich der signalisierten Überwege weiten sich die Gehwege bis zu 8,0m Breite auf. Die Befestigung der Gehwege besteht jeweils aus Betonplatten, der Radwege aus rotem Betonsteinpflaster und der Schutzstreifen aus grauem Betonsteinpflaster. Die Fahrbahn ist mit Natursteinborden eingefasst. Die südlichen Nebenflächen der Stresemannstraße westlich der Stahltwiete setzen sich aus einem Sicherheitsstreifen (ca. 1,15 m breit), einem Radweg (ca. 1,25 m) und einem Gehweg (ca. 1,50 m) zusammen. Im Bereich des signalisierten Überweges weitet sich der Gehweg bis zu 8,0m Breite auf. Zwischen den Straßen Stahltwiete und Ruhrstraße (Süd) befindet sich eine Insel, die einen bis zu 5,20 m breiten Gehweg, einen 2,0m breiten Radweg sowie einem ca. 1,80m breiten Sicherheitsstreifen aufweist. Östlich der Ruhrstraße weist der Gehweg im Bereich der Fußgängerüberwege eine Breite von bis zu 6,50m auf. Zudem ist ein mit rotem Betonsteinpflaster befestigter Radweg mit einer Breite von 1,50m vorhanden, der nach ca. 15,0m auf eine Nebenfahrbahn in der Stre- semannstraße führt. Diese Nebenfahrbahn erstreckt bis zur Hst. Schützenstraße (Mitte) stadteinwärts am gleichnamigen Knotenpunkt. Sie ist bituminös befestigt und hat eine Breite von 3,50 m. Die Nebenfahrbahn ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts befahrbar und dient als Zufahrt zu den dort vorhandenen Parkständen. Diese sind in Schrägaufstellung angeordnet und mit Wabensteinpflaster befestigt. Zur Fahrbahn der Stresemannstraße ist diese Fläche durch einen 1,25 m breiten Sicherheitsstreifen abgegrenzt. Auf der Nebenfahrbahn wird in diesem Abschnitt auch der Radverkehr geführt. Die Breite der Nebenflächen zwischen Nebenfahrbahn und bestehender Bebauung variiert zwischen 1,6 m und 3,5 m. Der Gehweg ist mit Betonplatten befestigt. Die Nebenflächen in der Ruhrstraße (Nord) weisen eine Breite von ca. 5,50m auf. Hier- von sind 2,25m bis 2,75 als Gehweg mit Betonplatten befestigt. In einem Streifen von 2,75 bis 3,25m Breite ist Baumbestand vorhanden. Die Radwegbenutzungspflicht ist aufgehoben, der Radfahrer wird auf der Fahrbahn geführt. Im Bereich der signalisierten Überwege am Knotenpunkt weiten sich die Nebenflächen auf bis zu 10,50m auf. Auf der westlichen Seite befindet sich eine weitere Zufahrt zum Tankstellengelände. Die Nebenflächen in der Ruhrstraße (Süd) und der Stahltwiete gliedern sich in Gehwege, Grandstreifen mit Baumbestand und Parkbuchten (Längs- und Schrägaufstel- lung). Aufgrund der vorh. Straßenquerschnitte wird zusätzlich am Fahrbahnrand geparkt. Durch die beidseitig angeordneten Bäume erhalten die Straßen einen allleeartigen Cha- rakter. Die Breite für die Fußgänger beträgt minimal 1,5 m (Westseite Stahltwiete), i. d. R. jedoch > 2,0 m. Die Gehwege sind mit Betonplatten befestigt. Unbefestigte Flächen zwischen den Baumstandorten, haben eine Granddecke. Die Radwegbenutzungspflicht ist hier aufgehoben, der Radfahrer wird auf der Fahrbahn geführt. Knotenpunkt Stresemannstraße / Schützenstraße und Hst. Schützenstraße (Mitte) Fahrbahn Die Stresemannstraße weist in diesem Abschnitt ebenfalls eine Gesamtbreite von 12,00 m auf. Es sind vier Fahrstreifen mit jeweils einer Breite von 3,0m vorhanden, von 5

8 denen zwei stadteinwärts und zwei stadtauswärts führen. In beiden Fahrrichtungen ist nur das Rechtsabbiegen erlaubt. Gesonderte Rechtsabbiegefahrstreifen sind hierfür nicht vorhanden. Die einmündende Schützenstraße hat einen zweistreifigen Querschnitt, der nur auf der Nordseite im Einmündungsbereich um einen kurzen Linksabbiegefahrstreifen ergänzt wird. Der Knotenpunkt ist vollständig signalgeregelt. In der Stresemannstraße sind westlich der Einmündungen Schützenstraße beidseitig Busbuchten vorhanden. Sie haben eine Breite von 2,9 m auf der Südseite und 3,0 m auf der Nordseite und sind mit Großpflaster befestigt. Die Befestigung weist bereits Verformungen auf. Die Bushaltestellen sind mit Fahrgastunterständen (FGU) ausgestattet, ei- ne digitale Fahrgastinformation gibt es nicht. Nebenflächen Die Nutzbreite der nördlichen Nebenflächen im Bereich der Haltestelle (stadtauswärts) liegt derzeit bei 4,40m. Ein Teil, dieser bereits als öffentlicher Gehweg genutzten Fläche, ist jedoch bislang in privaten Besitz. Unter Berücksichtig der vorh. Flurstücksgrenzen würde die Breite der Nebenfläche 3,60m betragen. Im Rahmen dieser Planung wird daher der Erwerb des bereits öffentlich genutzten Grundes angestrebt. Die vorh. Nutzbreite teilt sich in einen Gehweg mit einer Breite von 1,75m, der sich im Bereich des FGU auf 1,0m verengt, einem Radweg mit einer Breite von 1,0m und einem Aufstell- bzw. Ein- und Ausstiegsbereich für die Fahrgäste von 1,65m auf. Dies entspricht nicht den Anforderungen der PLAST. In den Bereichen vor und hinter der Haltestelle weist der Gehweg eine Breite von 2,0 bis 3,0m auf. Der Radweg ist in einer Breite von 1,25m bis 1,50m hergestellt. Im Bereich der Busbucht sind zudem zwei mit Wabensteinpflaster befestigte Grundstückszufahrten vorhanden, wobei eine als Feuerwehrzufahrt dient. Die Nebenflä- chen sind mit Gehwegplatten bzw. Betonsteinpflaster befestigt. Die südlichen Nebenflächen haben im Bereich der Haltstelle (stadteinwärts) eine Breite von ca. 9,20m. Diese beinhalten eine Aufstellfläche für die Fahrgäste von bis zu 3,20m, einen Grünstreifen mit einer Breite von ca. 2,60m, einen Radweg von 1,50m sowie einen bis zu 1,90m breiten Gehweg. Im Bereich des FGU- Standortes ist eine befestigte Fläche als Zuwegung zum Haltebereich des Busses vorhanden und der Grünstreifen unterbrochen. In der Grünfläche sind 4 Baumstandorte vorhanden. Die Radwege werden in der Schützenstraße fortgeführt, sind dort jedoch nicht angeord- net. 2.3 Verkehrsbelastung Knotenpunkt Stresemannstraße - Ruhrstraße Für den Kontenpunkt liegt eine Verkehrszählung vom vor. Die Querschnittswerte und die Schwerverkehrsanteile ergeben sich wie folgt: Stresemannstraße W Kfz / 24 h (4,4 %) Ruhrstraße N Stresemannstraße O Ruhrstraße SO Kfz / 24 h (3,1 %) Kfz / 24 h (4,8 %) Kfz/24 h (1,9%) 6

9 Stahltwiete Kfz / 24 h (9,9 %) Knotenpunkt Stresemannstraße - Schützenstraße Für den Kontenpunkt liegt eine Verkehrszählung vom vor. Die Querschnittswerte und die Schwerverkehrsanteile ergeben sich wie folgt: Stresemannstraße W Kfz / 24 h (4,8 %) Schützenstraße N Kfz / 24 h (2,4 %) Stresemannstraße O Kfz / 24 h (4,7 %) Schützenstraße S Kfz / 24 h (3,2 %) 2.4 Lichtsignalanlagen Der Straßenverkehr an beiden betrachteten Knoten wird mit Lichtsignalanlagen geregelt. Es handelt sich um die LSA Nr. 296 Stresemannstraße / Ruhrstraße sowie LSA Nr. 431 Stresemannstraße / Schützenstraße. LSA-geregelte Fußgänger- und Radfahrfurten sind an allen Knotenpunktarmen vorhanden. Radfahrerräumen ist an beiden Knotenpunkten in den Nebenrichtungen berück- sichtigt. Die derzeitige Schaltung der Lichtsignalanlagen erfolgt mittels einer Festzeitsteuerung. Die LSA sind in die Koordinierungsstrecke ST01 eingebunden. Im Rahmen vorgelagerter Messfahrten wurden signalbedingte Verlustzeiten für den MetroBus 3 an den genannten LSA festgestellt, diese begründen sich in ungünstigen An- kunftszeiten aufgrund von langen Aufenthaltszeiten an den vorgelagerten Haltestellen. 2.5 Straßenentwässerung In dem Straßenabschnitt sind verschiedene Mischwassersiele DN 300, 350 & 800 vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe diesen Sielen zu- geführt. Die Straßenabläufe sind beidseitig angeordnet, da die Fahrbahn ein Dachprofil aufweist. Die Fließrichtung des Mischwassersiels in der Stresemannstraße ist stadteinwärts. Im Abschnitt Ruhrstraße - Schützenstraße sind beidseitige Mischwassersiele vorhanden (DN 800 und DN 300). Das Mischwassersiel östlich der Schützenstraße hat einen Durchmesser von DN 2000 und entwässert ebenfalls in östlicher Richtung (stadt- einwärts). Die Nebenflächen entwässern ebenfalls über das vorhandene Quergefälle in die Entwässerung (Wasserlauf) der Fahrbahn. 2.6 Ruhender Verkehr Stresemannstraße 7

10 In dem betrachteten Planungsabschnitt bestehen im Bereich der zuvor beschriebenen Nebenfahrbahn der Stresemannstraße 24 Parkstände in Form von Schrägparkstreifen. Ruhrstraße In der Ruhrstraße (Nord) wird am östlichen Fahrbahnrand in paralleler Aufstellung auf der Fahrbahn geparkt. Die vorhandenen Flächen zwischen den Baumstandorten werden zum Abstellen von Fahrrädern und Motorrädern genutzt. Am westlichen Straßenrand wird zum Teil in den Nebenflächen zwischen den Bäumen geparkt. In der Ruhrstraße (Süd) sind auf der Westseite Parkstände in Längsaufstellung vorhan- den. Zusätzlich wird am östlichen Fahrbahnrand geparkt. Stahltwiete In der Stahltwiete (Einbahnstraße) sind auf der Westseite Parkstände in Längsaufstellung und auf der Ostseite in Schrägaufstellung angeordnet. Schützenstraße In der Schützenstraße, nördlich der Stresemannstraße, ist im Einmündungsbereich beidseitig ein absolutes Halteverbot beschildert. Nördlich davon wird beidseitig am Fahrbahnrand geparkt. Südlich der Stresemannstraße sind auf der Ostseite der Schützenstraße Parkstände in Längsaufstellung angeordnet. 2.7 Öffentlicher Personennahverkehr Im zu überplanenden Bereich verkehrt die MetroBus-Linie 3 zwischen den Endhaltestellen Kraftwerk Tiefstack und Schenefelder Platz. Die MetroBus-Linie 3 befördert durchschnittlich rund Fahrgäste am Tag. Derzeit werden auf ihrem Linienverlauf Ge- lenkbusse eingesetzt. Die Busse fahren zu den Hauptverkehrszeiten in einem 4-6 Minuten-Takt, ansonsten in einem 10 Minuten-Takt. Zusätzlich verkehrt hier die Nachtbuslinie 602 zwischen Osdorf und Hauptbahnhof mit insgesamt 12 Fahrten zwischen 0 und 5 Uhr. Die Haltestelle Schützenstraße (Mitte), Fahrtrichtung Schenefelder Platz (stadtauswärts) befindet sich hinter der LSA Schützenstraße und ist als Busbucht ausgebildet. Die Bus- bucht ist mit Großpflaster befestigt. Ein Fahrgastunterstand ohne Seitenwände ist vorhanden. Die Haltestelle Schützenstraße (Mitte), Fahrtrichtung Kraftwerk Tiefstack (stadteinwärts) befindet sich vor der LSA Schützenstraße und ist ebenfalls als Busbucht ausgebildet. Aufgrund der Ausfahrt einer Nebenfahrbahn ist diese nicht in ihrer vollen Entwicklungslänge ausgebildet. Die Busbucht ist mit Großpflaster befestigt. Ein Fahrgastunterstand mit Seitenwänden und einer integrierten Werbefläche ist vorhanden. In der Ruhrstraße / Stahltwiete verkehrt die Buslinie 288 (Friedensallee - Pflegezentrum Lutherpark). Diese ist von den Planungen nicht betroffen. 8

11 2.8 Öffentliche Beleuchtung und wegweisende Beschilderung In dem betrachteten Planungsbereich sind zur Beleuchtung der Stresemannstraße acht Auslegermasten vorhanden, die in den Nebenflächen auf der südlichen Fahrbahnseite stehen. In der Ruhrstraße nördlich der Stresemannstraße befindet sich eine Straßenbeleuchtung in Form von Auslegermasten auf der Ostseite. Südlich der Stresemannstraße liegt die Straßenbeleuchtung in der Ruhrstraße auf der Westseite. In der Stahltwiete befindet sich die öffentliche Straßenbeleuchtung (Auslegermasten) auf der Ostseite. Wegweisende Beschilderungen sind nicht vorhanden. 2.9 Straßenbegleitgrün Im überplanten Bereich befindet sich ein teilweise alter Baumbestand aus Linden, Plata- nen, Flainbuchen und Kastanien. Zwischen den beiden Knotenpunkten säumen alte Linden und Platanen alleeartig die Südseite der Stresemannstraße. Im Bereich der Flalte- stelle Schützenstraße stadteinwärts befinden sich 4 Bäume, davon eine zu erhaltende alte Linde, eine Platane und zwei junge Hainbuchen. Der Zustand der Bäume und deren Erhaltungsbedürftigkeit ist vorab bei einer Begehung mit dem Bezirksamt abgestimmt worden Art und Nutzung der anliegenden Bebauung Östlich des Knotenpunktes Ruhrstraße befinden sich Gewerbebetriebe, im Norden eine Tankstelle und im Süden ein Fahrradhändler. Zwischen den beiden Knotenpunkten besteht auf beiden Seiten der Stresemannstraße mehrstöckige Wohnbebauung mit Kleineren Gewerbe- und Gastronomiebetrieben im Erdgeschoss. Auf dem Südöstlichen Quadranten des Knotenpunktes Schützenstraße befindet sich ein Hotelkomplex. Im Zuge des Baus des Hotelkomplexes wurden die umliegenden Nebenflächen erneuert. 3 Geplanter Zustand 3.1 Allgemein Ziel der Planung ist es durch die Optimierung des Knotenpunktes Stresemannstraße / Ruhrstraße sowie der Sanierung der Haltestellen Schützenstraße (Mitte) die Fahrzeitverluste der MetroBus-Linie 3 zu verringern und die Fahrplantreue zu erhöhen. Durch die Ergänzung des Knotenpunktes Stresemannstraße / Ruhrstraße um einen Linksabbieger in die Ruhrstraße (Nord) sowie der Schaffung einer Aufstellfläche für den Rechtsabbieger in die Ruhrstraße (Süd) werden bislang auftretende Rückstaus der Abbieger in den Geradeausverkehr (stadteinwärts) vermieden und somit ein störungsfreier Verkehrsablauf für die MetroBus-Linie 3 sowie den MIV geschaffen. Zusätzlich werden die heute häufig auftretenden Fahrstreifenwechsel im Knoten reduziert und die Ver- kehrssicherheit damit erhöht. 9

12 Im Bereich des Knotenpunktes Stresemannstraße / Schützenstraße werden die Haltestellen Schützenstraße Mitte (stadteinwärts & stadtauswärts) in Beton hergestellt und die Entwicklungslängen optimiert. Dies ermöglicht hier zukünftig den Halt von Doppelge- lenkbussen. Durch den Einbau des Kasseler Sonderbordes wird der barrierefreie Einund Ausstieg sowie ein verschleißarmes Anfahren der Busse ermöglicht. Die Nebenflächen werden angepasst und mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet, um ein barriere- freies Auffinden der Einstiegsbereiche mobilitäts- und sehbehinderter Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Zusätzlich werden die LSA Stresemannstraße / Ruhrstraße und Stresemannstraße / Schützenstraße mit einer Busbevorrechtigung ausgestattet. Zwischen den beiden Knotenpunkten ist gern, der Daten der Zustandserfassung und - bewertung (ZEB) eine Deckensanierung der Fahrbahn notwendig. Der Umfang der Sanierung wird nach Auswertung der derzeit beauftragten Asphaltuntersuchung festgelegt. 3.2 Abmessung der Fahrbahn, Busbuchten, und Nebenflächen, Oberflächenbe- festigung Knotenpunkt Stresemannstraße - Ruhrstraße In der Stresemannstraße wird ein Linksabbiegestreifen in die Ruhrstraße (Nord) geschaffen. Die Aufstelllänge des Linksabbiegestreifens beträgt 35 m zuzüglich der Auf- weitung. Die Breite beträgt 3,0 m. Die zusätzliche Fahrbahnbreite wird durch eine Verbeiterung des gesamten Verkehrsraumes in nördlicher Richtung erreicht. Durch die Aufweitung des Straßenquerschnitts ist ein Verschwenk der Geradeausfahrstreifen in Fahrt- richtung stadtauswärts notwendig. Um diesen Verschwenk möglichst gering zu halten, wird die nordöstliche Fahrbahnkante angepasst. Der rechte Geradeausfahrstreifen stadtauswärts wird mit einer Breite von 3,25 m in den heutigen Nebenflächen neu her- gestellt. Die hierfür erforderliche Fläche ist bereits als Straßenverkehrsraum vorhanden. Bislang ist diese als Grünfläche angelegt und wird von der vorhandenen Tankstelle für die Aufstellung von Werbeträgern und Anzeigetafeln genutzt. Auf dieser Grünfläche werden zusätzlich die neuen Nebenflächen PLAST-gerecht hergestellt. Der Sicherheitsstreifen erhält eine Breite von 1,15 m, der Gehweg ist mit einer Breite von 2,50 m vorge- sehen. Der Radfahrer wird ca. 20 m östlich der Ruhrstraße nach der Berliner Lösung vom Radweg in den Nebenflächen auf die Fahrbahn in einen Radfahrstreifen (Breite 1,60 m) abgeleitet. Den Knotenpunkt quert der Radfahrer in einer 2 m breiten Radfahrerfurt. Nach einem ca. 22 m langen Radfahrstreifen wird der Radfahrer hinter der Überfahrt zur Tankstelle wieder auf einen 1,625 m breiten Radweg in den Nebenflächen auf- geleitet. Die Umsetzung der Berliner Lösung ermöglicht in den nördlichen Nebenflächen die Generierung größerer Aufstellflächen für die Fußgänger und größere Durch- gangsbreiten im Bereich der vorhandenen Bäume / Grünanlagen. Zudem erfolgt eine gradlinigere Führung des Radverkehrs. Die Fußgängerführung wird im Grundsatz nicht verändert. In dem Knotenpunkt wird zusätzlich eine Aufstellfläche für den Rechtsabbieger in die Ruhrstraße in Richtung Süden generiert. Die Breite des Rechtsabbiegers beträgt 3,00 m 10

13 und wird durch eine Verringerung der Nebenfläche um ca. 0,40 m zwischen der Ruhrstraße und der Stahltwiete ermöglicht. Die Nebenflächen der stadteinwärts führenden Fahrtrichtung werden im Bereich der Fußgänger- und Radfahrerüberwege PLAST-gerecht hergestellt. Der Radweg erhält ei- ne Breite von 1,625m, es werden taktile Leitelemente eingebaut. Die heutigen Furten für die Radfahrer zur Querung der Stresemannstraße werden nicht wieder markiert. Diese sind bei einer Führung im MIV nicht erforderlich. Im inneren des Knotenpunktes befindet sich zudem eine ca. 19 m lange Gleisanlage in Nord-Süd-Richtung (Ruhrstraße - Stahltwiete). Im Zuge der geplanten Maßnahme ist es vorgesehen, den Gleiskörper zu entfernen und diesen Bereich im Vollausbau neu herzustellen. Bushaltestelle Schützenstraße (Mitte) Die Hauptfahrbahn der Stresemannstraße im Bereich der Haltestellen bleibt in ihrer jetzigen Trasse unverändert. Die Busbuchten werden grundinstandgesetzt und in Beton hergestellt. Die Ein- und Ausfahrtsradien werden PLAST-gerecht optimiert. Beide Busbuchten erhalten eine Breite von 3,0 m und werden für einen Doppelgelenkbus ausgelegt. Zudem werden beide Haltestellen mit dem Kasseler Sonderbord ausgestattet. Hierdurch wird die Spaltbreite zwischen Fahrzeug und Bordkante minimiert, wodurch ein barriere- freier Einstieg möglich ist und die Fahrgastwechselzeiten reduziert werden können. Außerdem wird ein verschleißarmes Anfahren der Busse gewährleistet. Stadteinwärts Die Bushaltestelle stadteinwärts wird in ihrer Entwicklungslänge optimiert. Hierdurch wird eine optimale Anfahrbarkeit der Haltestelle der zukünftig eingesetzten Doppel- gelenkbusse ermöglicht und somit der barrierefreie Einstieg begünstigt. Hierfür ist es notwendig die Ausfahrt der Nebenfahrbahn neu anzuordnen. Es ist geplant die Ne- benfahrbahn der Stresemannstraße um ca. 19 m am östlichen Ende zu verkürzen. Es entfallen 6 Parkstände in Schrägaufstellung. Der vorhandene Baum (Platane) zwischen der vorhandenen und der geplanten Einmündung der Nebenfahrbahn in die Hauptfahrbahn bleibt erhalten. Der Radfahrer wird heute zwischen den Knotenpunkten Stresemannstraße / Ruhrstraße und Stresemannstraße / Schützenstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts in der vorhandenen Nebenfahrbahn geführt und auf Höhe der Bushaltestelle in die Nebenflächen aufgeleitet. Entsprechend der Verkürzung der Nebenfahrbahn erfolgt die Aufleitung bereits ca. 19 m weiter westlich als im Bestand. Der vorhandene Radweg wird mit einer Breite von 1,625 m neu hergestellt und schließt an den vorhandenen Radweg aus der Schützenstraße an, der eine Breite von 1,50 m aufweist. Stadtauswärts Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Varianten zur Herstellung von PLAST-gerechten Nebenflächen in dem Bereich der Haltestelle untersucht. Diese 11

14 mussten jedoch aus verschiedenen Gründen verworfen werfen (s. hierzu ). An der Bushaltestelle Schützenstraße (stadtauswärts) werden daher die Radfahrer und Fußgänger aufgrund der geringen Nebenflächenbreite zukünftig auf einer Länge von ca. 65 m auf einem gemeinsamen Rad-Gehweg geführt. Die geplante Breite des gemeinsamen Rad-Gehweges, nach Abschluss des Grunderwerbes, liegt bei ca. 4,40 m. Im Bereich des Fahrgastunterstandes beträgt die Breite ca. 3,0 m Untersuchte Varianten 1. Haltestelle Schützenstraße (Mitte) stadteinwärts Verlegung hinter den Knotenpunkt Die Verlegung der Haltestelle hinter die LSA Stresemannstraße/Schützenstraße wurde geprüft. Wie bereits in der vorgelagerten Machbarkeitsstudie, ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verlegung aufgrund der vorh. Parkplätze eines Hotels und der geringen zur Verfügung stehenden Nebenflächen nicht möglich ist. Optimierung des vorhandenen Standpunktes Während der Planung wurde untersucht die Bushaltestelle dichter an die vorh. LSA zuverlagern. Hierdurch wäre eine deutlichere Trennung zwischen dem Einfahrtsbereich der Haltestelle und der Einmündung der Nebenfahrbahn möglich. Außerdem bestände ein größerer Abstand zwischen dem zukünftigen Haltestelleneinfahrtsbereich und dem dort vorhandenen Baum (Plantane). Bei einer Verschiebung des Haltepunktes des Busses wäre jedoch eine PLAST-gerechte Herstellung des Einstiegsfeldes aufgrund eines vorhandenen Baumes in diesem Bereich nicht mehr möglich. Da es sich bei diesem Baum um schützenswerten Bestand handelt, wurde die Haltestelle in ihrem jetzigen Stand- punkt belassen. 2. Haltestelle Schützenstraße (Mitte) stadtauswärts Verlegung der Haltestelle Eine Verlegung der Bushaltestelle Schützenstraße Mitte (stadtauswärts) wurde während der Vorplanung untersucht, ist jedoch aufgrund der schmalen Nebenflächen im direkten Umfeld nicht möglich. Radfahrstreifen (Berliner Lösung) Die vorhandenen Breiten der Nebenflächen und deren Aufteilung in Gehweg, Radweg und Aufstellfläche/Sicherheitsstreifen im Bereich der Busbucht sind nicht PLAST-gerecht und können so nicht wieder hergestellt werden. Im Zuge der Planung wurde die Variante der Berliner Lösung und einem Radfahrstreifen stadtauswärts entlang der Bushaltestelle untersucht. Die übrige Breite der Nebenflächen für Gehweg- und Aufstellfläche in die- ser Variante würde ca. 2,30 m betragen (inkl. Grunderwerbsfläche). Das Aufstellen eines Fahrgastunterstandes und ein PLAST-gerechter Ausbau der Nebenflächen wären somit nicht möglich. Daher stellt diese Variante keine vertretbare Lösungsmöglichkeit dar. Zusätzlicher Grunderwerb 12

15 Da im Rahmen der Planung an dieser Haltestelle Grunderwerb erforderlich ist, wurde zusätzlich geprüft, ob ein erweiterter Grunderwerb zur Herstellung von PLAST-gerechten Nebenflächen möglich ist. Da die vorhandene Fläche jedoch aufgrund einer tiefliegen- den Zufahrt (Feuerwehrzufahrt) nicht als höhengleiche Nebenfläche genutzt werden kann, wird von einer Planungsvariante mit erweitertem Grunderwerb abgesehen. Haltestelle am Fahrbahnrand mit Bussonderfahrstreifen Eine Haltestelle am Fahrbahnrand wurde ebenfalls im Zuge der Planung untersucht. Die Vorteile dieser Variante lägen hierbei in der Breite der Nebenflächen im Bereich der Bushaltestelle. Es wäre eine PLAST-gerechte Fußgänger- und Radfahrerführung möglich. Nachteilig würde sich der zu erwartende Rückstau hinter dem haltenden Bus, be- sonders in den Knotenpunkt der Schützenstraße auswirken. Hinzu kommt, dass die Aufweitung der Fahrbahn Stresemannstraße in zwei Fahrspuren stadtauswärts ca. 220 m östlich der Bushaltestelle beginnt. Durch eine Haltestelle am Fahrbahnrand würde der Verkehr in Zeiten des Haltebetriebes an der Bushaltestelle wieder auf einen Fahrstreifen reduziert. Somit würde eine kleinteilige bzw. eine Verkehrsführung in kurzen Abschnitten für den MIV erfolgen, von der aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Stresemannstraße abzuraten ist. Um eine ganzheitliche Verkehrsführung zu erhalten und ein wechselndes Einengen und Aufweiten der Fahrstreifen zu vermeiden, wurde die Einrichtung eines Busfahrstreifens als weitere Variante geprüft. Die Betrachtung bezieht sich auf den Abschnitt der Stresemannstraße zwischen der Bahnüberfüh- rung (östlich der Tasköprüstraße) und der Haltestelle Schützenstraße Mitte (stadtauswärts). Die signaltechnische Prüfung hinsichtlich einer einstreifigen Verkehrsführung stadtaus- wärts für den MIV zu Gunsten eines Busfahrstreifens hat zu folgendem Ergebnis geführt: Legt man die Verkehrszahlen der nachmittäglichen Verkehrsspitzenstunde der Signaltechnik zu Grunde, ergibt sich bei einer einstreifigen Verkehrsführung an der LSA Schützenstraße eine Auslastung von 99%. Da sich bei einer Auslastung von 85% (RiLSA) immer schleppendere Verkehrsabläufe einstellen, ist bei 99% Auslastung von einem Rückstau auszugehen. Der Linkseinbieger aus der Kohlentwiete ist dabei in den Verkehrszahlen stadtauswärts noch nicht berücksichtigt. Unberücksichtigt blieben ebenso die örtliche Gegebenheit, dass stadtauswärts ab der Elidabrücke eine Steigung besteht, die zu verzögerten Abläufen führen wird, insbesondere dann, wenn der Verkehr erst mal zum Stehen gekommen ist. Die Anfahrbarkeit des Busfahrstreifens wird dann nicht mehr gewährt werden können. Aus Sicht der Signaltechnik und Verkehrstechnik stellt daher die Variante mit Busfahrstreifen keine vertretbare Lösung dar. Ohne Busfahrstreifen werden sich sowohl für den Bus, als auch dem MIV deutlich flüssigere Verkehrsabläufe einstellen. Zusätzlich wären für die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens erhebliche Umbaumaßnahmen entlang der Stresemannstraße notwendig. Die Verkehrsführung unter der Elidabrücke ist einspurig in beide Richtungen. Die Fahrbahn weitet sich ca. 60 m westlich der Bahnbrücke zu 4 Fahrstreifen auf und ca. 80 m westlich zu 5 Fahrstreifen (zwei geradeaus Fahrstreifen je Fahrtrichtung zuzüglich einer Linksabbiegespur in die Tasköprüstraße). Im Bereich der 4-spurigen Verkehrsführung wurde geprüft den rechten Fahrstreifen in Richtung stadtauswärts bis zum Erreichen der Haltestelle Schützenstraße 13

16 (Mitte) als Bussonderfahrstreifen einzurichten. Da die Nebenflächen auf diesem Abschnitt aufgrund der fehlenden Breite nicht PLAST-gerecht hergestellt sind bzw. hergestellt werden können, müsste der Radfahrer bei der Einrichtung eines Bussonder- fahrstreifens auf der Busspur mit geführt werden. Diese müsste in diesem Fall eine Breite von 4,5 m aufweisen, um dem Bus das Überholen des Radfahrers zu ermöglichen. Die Einrichtung der Busspur wäre demnach nicht durch Aufbringung von entsprechender Markierung möglich, sondern würde erhebliche Umbauten entlang des Straßenzuges bedingen. Hinzu kommt, dass neben dem Radfahrer der rechtsabbiegende Verkehr wei- terhin in der Busspur geführt werden müsste, eine störungsfreie Fahrt des Busses wäre demnach nicht gegeben. Da die Prüfung dieser Planungsvariante ergeben hat, dass sich für den Verkehrsablauf der Busse an dieser Stelle keine Vorteile durch die Einrichtung einer partiellen Busspur ergeben würden und der Verkehrsablauf des MIV deutlich verschlechtert würde, stellt diese Variante keine vertretbare Lösungsmöglichkeit dar. 3.3 Lichtsignalanlagen LSA Stresemannstraße / Ruhrstraße Mit der Umbaumaßnahme -Schaffung eines Linksabbiegerfahrstreifens zur Ruhrstraße Nord- besteht nunmehr die Möglichkeit, den Verkehrsstrom der Linksabbieger eindeutig über Detektionen erfassen und darauf signaltechnisch reagieren zu können. Damit ent- fallen die Rückstaus in den linken Geradeausfahrstreifen stadteinwärts und die damit verbundenen Fahrstreifenwechsel in den rechten Geradeausfahrstreifen, die derzeit neben den damit verbundenen Verkehrsunsicherheiten auch zu Behinderungen der Met- robus-linie M3 führen. Die Umstellung auf LED Signalgeber ist bereits erfolgt. Alle Fußgängerüberwege werden mit Sehbehindertensignalisierungen ausgerüstet. Für die MetroBuslinie M3 wird die Lichtsignalanlage mit einer verkehrsabhängigen Steuerung einschließlich Busvorrangschaltung ausgestattet. Mit Einrichtung der Busvorrang- schaltung sollen die bisher anfallenden Standzeiten/Wartezeiten an der Lichtsignalanlage minimiert bzw. ganz abgebaut werden. LSA Stresemannstraße / Schützenstraße Mit der Umbaumaßnahme der Bushaltestellen werden keine straßenbaulichen Verände- rungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage vorgenommen. Die Umstellung auf LED Signalgeber ist bereits erfolgt. Alle Fußgängerüberwege werden mit Sehbehindertensignalisierungen ausgerüstet. Für die MetroBuslinie M3 wird die Lichtsignalanlage mit einer Verkehrsabhängigen Steuerung einschließlich Busvorrangschaltung ausgestattet. Mit Einrichtung der Busvorrangschaltung sollen die bisher anfallenden Standzeiten/Wartezeiten an der Lichtsignalanlage minimiert bzw. ganz abgebaut werden. 14

17 3.4 Ruhender Verkehr Wie in Abschnitt 3.1 beschrieben entfallen 6 Parkstände auf der Südseite der Strese- mannstraße zwischen Ruhrstraße und Schützenstraße. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten kann hierfür kein Ersatz geschaffen werden. In dem Bereich der entfallenden PKW-Parkstände werden wegen des mangelnden Angebots von Fahrradstellplätzen neun Fahrradbügel aufgestellt. 3.5 Öffentlicher Personennahverkehr Die Busbuchten der Flaltestellen Schützenstraße (Mitte) stadteinwärts und stadtauswärts werden grundinstandgesetzt und in Beton hergestellt. Sie werden in ihrer Entwicklungs- länge optimiert und erhalten eine Breite von 3,0m. Die Busbuchten werden zudem mit dem Kasseler Sonderbord ausgestattet. Flierdurch wird die Spaltbreite zwischen Fahrzeug und Bordkante beim Halten der Busse minimiert und es wird ein barrierefreier Ein- stieg möglich. Zusätzlich wird ein verschleißarmes Anfahren der Busse gewährleistet. Im Zuge der Maßnahme werden die Lichtsignalanlagen angepasst, um eine Vorrangschaltung für den Busverkehr einzurichten (Siehe Abschnitt 3.3 Lichtsignalanlagen). An der Bushaltestelle (stadtauswärts) wird der vorhandene Fahrgastunterstand (FGU) durch einen neuen FGU von 4,0 m Länge und mit kurzen Seitenwänden ersetzt. Der Standort wird so optimiert, dass der FGU beim Halt des Busses zwischen 1. und 2. Tür steht. Der Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle (stadteinwärts) wird durch einen neuen 5,0 m langen FGU mit Seitenwänden inkl. Werbeträgern und mit integrierten Fahrkar- tenautomatenersetzt. Der neue FGU wird weiter in die Nebenflächen verschoben, um ein PLAST-gerechtes Einstiegfeld vorzuhalten. Im Bereich des neuen FGU s wird ein Baum gefällt um eine Zuwegung zwischen Gehweg und Bushaltestelle aufrecht zu erhalten. Die bestehende Bushaltestellenbeschilderung und Straßenbeschilderung wird entsprechend versetzt. 3.6 Höhenanpassung und Straßenentwässerung Die Gradiente in der Stresemannstraße wird beibehalten. Die Straßenentwässerung erfolgt weiterhin über Trummen im Bereich der Fahrbahn. Die Lage der Trummen wird der Planung angepasst. Eine Trummenuntersuchung wird derzeit durchgeführt. 3.7 Barrierefreiheit In den überplanten Nebenflächen werden taktile Leiteinrichtungen zwischen dem Rad- und Gehweg sowie im Bereich der Bushaltestellen und der Fußgängerquerungen an den Lichtsignalanlagen verlegt. Die taktilen Leitsysteme ermöglichen den sehbehinderten Fußgängern die Orientierung im öffentlichen Raum. 15

18 Die Bordanlagen im Bereich der Bushaltestellen werden aus Sonderbordsteinen mit 16 cm Ansicht hergestellt, um einen höhengleichen Einstieg für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer herzustellen. Alle Fußgängerüberwege werden mit Sehbehindertensignalisierungen ausgerüstet. 3.8 Öffentliche Beleuchtung und wegweisende Beschilderung An der bestehenden öffentlichen Beleuchtung werden keine Veränderungen vorgenom- men. An der wegweisenden Beschilderung werden keine Veränderungen vorgenommen bzw. es ist keine neue wegweisende Beschilderung vorgesehen. 3.9 Grün- und Baumbepflanzungen Im Bereich der Haltestelle Schützenstraße Mitte (stadteinwärts) entfällt ein Baum, um die Zuwegung zum Haltestellenbereich aufrechtzuerhalten. Baumneupflanzungen sind innerhalb des Planungsgebiets nicht möglich Straßenmöblierung Es ist vorgesehen insgesamt 12 Fahrradbügel aufzustellen. Vorhandene Schutzbügel im Bereich der Haltestelle Schützenstraße (Mitte) stadteinwärts werden abgebaut. Der vorhandene Fahrgastunterstand an dieser Haltestelle enthält einen integrierten Werbeträ- ger, es ist vorgesehen auch den neuen FGU mit einem Werbeträger auszustatten. Im angrenzenden Planungsgebiet befinden zwei weitere separat aufgestellte Werbeträger. Diese sind von den Planungen nicht betroffen. Die Werbeträger und Anzeigetafeln der Tankstelle an der Ecke Stresemannstraße / Ruhrstraße (Nord) sind im Vorlauf der Baumaßnahme abzubauen, die neuen Standorte sind in Abstimmung und Genehmigung des Bezirksamtes Altona festzulegen Ver-und Entsorgungsleltungen Eine Leitungsanfrage ist durchgeführt worden. Seitens der Versorgungsunternehmen sind keine Baumaßnahmen genannt worden. Die vorhandenen Leitungen im Bereich der Fahrbahnverbreiterung Stresemannstraße müssen in den geplanten Nebenflächen neu verlegt werden. Trummenanschlussleitungen müssen angepasst werden. Ob weitere Ver- und Entsorgungsleitungen umgelegt werden müssen, wird in den weiteren Planungsphasen geprüft. 4 Planungsrechtliche Grundlagen Als planungsrechtliche Grundlage gelten die Bebauungspläne Bahrenfeld 42 / Bahrenfeld 62, der Teilbebauungsplan TB84 und der Baustufenplan Bahrenfeld (1. Änderung). 16

19 Im Teilbebauungsplan TB 84 sind im Eckbereich Stresemannstraße / Ruhrstraße Ver- kehrsflächen ausgewiesen, die im Bebauungsplan Bahrenfeld 42 als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Eine neue Straßenbegrenzungslinie wird hier jedoch nicht festge- legt. Daher wurde die Straßenbegrenzungslinie in diesem Bereich sinnvoll angenommen. 5 Umweltverträglichkeitsprüfung Die Baumaßnahme unterliegt nach Prüfung der in 13a Hamburgisches Wegegesetz genannten Kriterien keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg. 6 Umsetzung der Planung 6.1 Grunderwerb Stresemannstraße / Ruhrstraße Der Umbau am Knotenpunkt Stresemannstraße / Ruhrstraße erfolgt innerhalb der (zum Teil angenommenen) Straßenbegrenzungslinien. Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Teile der in Zukunft zu beanspruchenden Nebenflächen werden derzeitig von der vor- handenen Tankstelle für Beschilderungen und Reklame genutzt. Gemäß der vorliegenden Sondernutzungserlaubnis, müssen diese vor der Umsetzung der Baumaßnahme entfernt werden. Bushaltestelle Schützenstraße (Mitte) stadtauswärts Im Bereich der Haltestelle wird ein Teil der Nebenflächen bereits als Gehweg genutzt, der jedoch bislang in privaten Besitz ist. Im Zuge der Maßnahme soll der Grunderwerb für diese Fläche erfolgen. Es ist der Erwerb von Teilflächen der erforderlich. 6.2 Kampfmittelräumdienst Eine Gefahrenerkundung / Luftbildauswertung für das betrachtete Planungsgebiet liegt vor. In der Fahrbahn des Kreuzungsbereich Stresemannstraße / Ruhrstraße gibt es zwei Bereiche, in denen ein allgemeiner Bombenblindgängerverdacht besteht. Diese Flächen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sondieren. Für die übrigen Flächen besteht kein Hinweis auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. 6.3 Wirtschaftlichkeit Die vorgesehenen Umbauten an dem Knotenpunkt Stresemannstraße / Ruhrstraße und den Haltestellen Schützenstraße (Mitte) inklusive der Lichtsignalanlagen Stresemannstraße / Ruhrstraße und Stresemannstraße / Schützenstraße sowie die Baumaßnahmen im weiteren Linienverlauf der MetroBus-Linie 3 beeinflussen die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Seite der Betriebskosten positiv. Wesentlicher Grund ist, dass es durch die Umsetzung der Maßnahme insgesamt zu ei- ner Beschleunigung der Betriebsabläufe sowie zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue kommen wird. 17

20 Gemeinsam mit den weiteren linienbezogenen Umbauvorhaben im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms kann somit die Attraktivität des Busverkehrsangebots hinsichtlich der Reisezeiten sowie dessen Verlässlichkeit und barrierefreie Nutzbarkeit aus Sicht des Kunden deutlich gesteigert werden. Hierdurch werden zusätzliche Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen und die Fahrgeldeinnahmen gesteigert. Außerdem wird es durch die Umsetzung des Busbeschleunigungsprogramms künftig möglich sein, die heutige Betriebsleistung mit einem geringeren Fahrzeug- und Perso- naleinsatz zu erbringen oder alternativ bei gegebenem Fahrzeug- und Personaleinsatz zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dies führt wiederum zu gleich bleiben- den oder sogar sinkenden Kosten für die Leistungserbringung. Die geplanten Umbauten des Knotenpunktes Stresemannstraße / Ruhrstraße und der Haltestellen Schützenstraße (Mitte) inkl. der Lichtsignalanlagen trägt insbesondere durch die folgenden Aspekte zur Erreichung der oben genannten Ziele bei: Reisezeiten und Pünktlichkeit Die LSA Stresemannstraße / Ruhrstraße und Stresemannstraße / Schützenstraße im Linienverlauf der MetroBus-Linie 3 verfügen heute noch nicht über eine Vorrangschaltung für den Busverkehr, welche die Freigabezeiten an die tatsächlichen Ankunftszeiten der Busse anpassen. Messfahrten des Ingenieurbüros Schlothauer & Wauer zeigen, dass an diesen LSA insgesamt signalbedingte Verlustzeiten für die MetroBus-Linie 3 von im Mittel 24,0 Sekunden (stadteinwärts) bzw. 20,0 Sekunden (stadtauswärts) auftreten. Diese mittleren Verlustzeiten sagen aus, dass es bei einigen Fahrten zu keinen Halte- vorgängen kommt, während bei den Fahrten mit Haltevorgang deutlich größere Zeitverluste als im Mittel auftreten. Somit kann durch die Maßnahme neben der absoluten Dau- er der Verlustzeiten vor allem auch deren Streuung deutlich reduziert werden, was zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue auf der MetroBus-Linie 3 beiträgt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass an der LSA Stresemannstraße / Schüt- zenstraße die Bushaltestelle stadteinwärts vor der Haltelinie angeordnet ist und die auftretenden Streuungen der Fahrgastwechselzeiten nur im Zusammenspiel mit einer zuverlässigen und konsequenten LSA-Vorrangschaltung einen stabilen Betriebsablauf si- cherstellen, kommt der Einrichtung der vorgesehenen Vorrangschaltung hier eine besonders große Bedeutung für eine wirtschaftliche Betriebsabwicklung zu. Hiervon profi- tieren dann auch die Fahrgäste, die im weiteren Linienverlauf einsteigen. Die heute vorhandenen Fahrplan- und Pufferzeiten sowie die Reservezeiten an den Endhaltestellen können durch diese und weitere Maßnahmen im Linienverlauf verringert und die Ver- kehrsleistungen insgesamt wirtschaftlicher erbracht werden. Fahrgastwechsel und Barrierefreiheit Die heutigen Richtungshaltestellen haben nicht die erforderlichen Entwicklungslängen für den Einsatz von Doppelgelenkbussen und weisen insbesondere Defizite bei den vorh. Bordhöhen auf. Durch die zu geringen Bordhöhen kommt es nicht nur zu Einbußen beim Komfort für die ein- und aussteigenden Fahrgäste, sondern auch zu Verzögerun- gen beim Fahrgastwechsel und somit auch im Betriebsablauf. Dies hat entsprechende negative wirtschaftliche Auswirkungen. Verkürzend auf die Fahrgastwechselzeiten wirkt 18

21 sich daher der geplante Einbau von Sonderborden mit 16 cm Höhe aus, welche ein verschleißarmes Anfahren des Haltestellenbordes mit den Reifen des Fahrzeuges ermöglichen. Hierdurch können die Spaltbreiten und Spalthöhen zwischen Haltestellenbord und Fahrzeugfußboden deutlich reduziert werden. Dies verbessert insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste die Nutzbarkeit der Haltestelle gegenüber dem heutigen Zustand und verkürzt den Fahrgastwechsel zusätzlich. Neben der Reduzierung der absoluten Dauer der Fahrgastwechselzeiten tragen die bau- lichen Anpassungsmaßnahmen der Haltestellen auch zu einer Verminderung der Streuung der an dieser Haltestellen auftretenden Fahrgastwechselzeiten bei, da insbesondere Fahrgäste mit Kinderwagen, Gepäck, Gehhilfen und Rollstühlen deutlich zügiger und ggf. sogar unter Verzicht auf den Einsatz der Klapprampe das Fahrzeug betreten und verlassen können. Somit tragen die Maßnahmen nicht nur zu einer Beschleunigung der Betriebsabläufe, sondern auch zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue bei. Nutzungskomfort, Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit Die Akzeptanz des ÖPNV-Angebots durch die Fahrgäste ist neben den quantifizierbaren Kriterien wie z.b. Fahrzeit, Pünktlichkeit und Kapazitätsangebot auch von der qualitativen Wahrnehmung und Bewertung durch den Kunden abhängig. Neben der Vergröße- rung der Wartefläche für die Busfahrgäste, der Einrichtung von taktilen Leitelementen für sehbehinderte Fahrgäste, sowie dem Einbau von Sonderborden, wird in dem heute durch Großpflaster befestigten Haltebereich Fließbeton eingebaut. Hierdurch kann ne- ben der funktionalen und optischen Aufwertung auch der Fahrkomfort für die im Bus befindlichen Fahrgäste verbessert werden. Zusätzlich werden die neuen LSA- Vorrangschaltungen an den Knotenpunkten Stresemannstraße / Ruhrstraße und Stresemannstraße / Schützenstraße durch die Einrichtung eines A-Signals kenntlich gemacht und dadurch für den Kunden sichtbar und wahrnehmbar. Diese funktionelle und visuelle Aufwertung trägt erfahrungsgemäß zu einer höheren Kundenakzeptanz und Nutzung des bestehenden ÖPNV-Angebots bei, was sich wiederum positiv auf die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen auswirkt. Die Maßnahme wurde entsprechend den "Planungshinweisen für Stadtstraßen" unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Randbedingungen geplant. Die aufgetragene Planung stellt sich als wirtschaftlichste Lösung dar und entspricht den technischen Mindestanforderungen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, die grundsätzlich auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterliegen. 6.4 Finanzierung Die Kostenschätzung für die Straßenbaumaßnahme beläuft sich auf ca. (einschließlich 19 % MwSt.) geschätzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Titel Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms 19

22 6.5 Entwurfs- und Baudienststelle Planungs-, Entwurfs- und Baudienststelle ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projekt Busbeschleunigung GF/PB und S Realisierungstermin Voraussichtliche Umsetzung der Maßnahme im Sommer Bearbeitet: Verfasst: den

23

24 Übersichtsskizze: Index Änderungen und Ergänzungen Bearbeitet Datum FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projekt Busbeschleunigung - GF/PB - Baumaßnahme: Busbeschleunigungsprogramm Metro Bus - Linie 3 Bearbeitet: - Leitzeichen - Teilbaumaßnahme: Stresemannstraße - Ruhrstraße inkl. Hst. Schützenstraße (Mitte) Datum Aufgestellt: - Leitzeichen - Planinhalt: Lageplan Blatt 1 von 2 Datum Freigegeben: - Leitzeichen - Zeichnungs-Nr.: Maßstab: 1 : 250 Datum

25 Übersichtsskizze: Index Änderungen und Ergänzungen Bearbeitet Datum FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projekt Busbeschleunigung - GF/PB Baumaßnahme: Bearbeitet: - Leitzeichen - Busbeschleunigungsprogramm Metro Bus - Linie 3 Datum Teilbaumaßnahme: Stresemannstraße - Ruhrstraße inkl. Hst. Schützenstraße (Mitte) Planinhalt: Lageplan Blatt 2 von 2 Aufgestellt: Datum Freigegeben: Zeichnungs-Nr.: - Leitzeichen - Maßstab: 1 : 250 Datum - Leitzeichen -

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