Altersvorsorge mit einer Riester-Rente Für wen lohnt sie sich?
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- Maja Solberg
- vor 8 Jahren
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1 Altersvorsorge mit einer Riester-Rente Für wen lohnt sie sich? - Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds ein. Der Anbieter der Riester-Rente garantiert die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge und eine Mindestverzinsung (zur Zeit 2,75 % im Jahr). Anspruch auf die staatliche Förderung haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und Selbständigen, Beamte, Eltern im Erziehungsurlaub, Arbeitslose und die Ehegatten dieser Personen. Die Riester Rente kommt also auch für Landwirte in Frage, die Pflichtmitglied in der Landwirtschaftlichen Alterssicherung sind. Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung: - aus einer lebenslangen Rente, - einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit; die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt, - oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten wird nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Regelfall beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab 60 beantragen, wenn er bereits früher die gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren. Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung dafür: der Ehepartner hat zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt.
2 a) Steuerliche Behandlung Steuerlich können die Beiträge zur Riester-Rente bis zum gesetzlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Abziehbar sind: 2004/05: /07: ab 2008: Bei der Auszahlung ist die Riester-Rente in voller Höhe steuerpflichtig. Soweit die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind, ist die Rente für Steuerpflichtige mit einem hohen Grenzsteuersatz und somit mit einem hohen Einkommen interessant. b) Wirtschaftliche Vorteile Wirtschaftlich interessant wird die Riester Rente vor allem durch die staatliche Förderung. Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen, jedoch nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben. Der Mindesteigenbeitrag liegt in 2004/2005 bei 2 %, in 2006/2007 bei 3 % und ab 2008 bei 4 %. Geringverdiener und Personen, die kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben, müssen ab 2005 einen einheitlichen Sockelbetrag von 60 selbst zahlen. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen: Ab Unbeschränkt Steuerpflichtige je kindergeldberechtigtes Kind Leben die Eltern zusammen, so erhält automatisch die Mutter die Kinderzulage. Der Vater erhält sie auf Antrag. Leben die Eltern getrennt, erhält die Kinderzulage derjenige Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben. Die Zulagen machen die Riester-Rente insbesondere für nicht berufstätige Ehegatten attraktiv. Eine nicht berufstätigen Mutter von zwei Kindern erhält z. B. folgende Zulagen: Jahr Gesamtbeitrag Zulagen Eigenbeitrag Förderquote % % % %
3 Die Riester-Rente galt bisher als bürokratisches Monstrum und wurde kaum von der Bevölkerung angenommen. Im Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber nachgebessert. So muss die staatliche Zulage nicht mehr jedes Jahr neu beantragt werden. Stattdessen kann der Riester-Sparer seinen Anbieter bevollmächtigen, den Zulageantrag für ihn zu stellen. Daneben wurden flexiblere Auszahlungsmodalitäten zugelassen. Neben der monatlichen Auszahlung sind nun eine Reihe von zusätzlichen Auszahlungsmodalitäten zulässig: - gesonderte Auszahlung der Zinsen und Erträge, die in der Auszahlungsphase anfallen, - zusammengefasste Auszahlung von bis zu zwölf Monatsleistungen, - einmalige Auszahlung von bis zu 30 % des Kapitals, das zu Beginn der Anzahlungsphase zur Verfügung steht, - Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags von bis in der Ansparphase. Für wen lohnt sich die Riester Rente Beispielsfälle 1. Fall: Vollerwerbsbetrieb mit durchschnittlichem Einkommen Max und Maria Musterbauer haben Gütergemeinschaft. Sie versteuern in 2005 einen Gewinn von aus der Land- und Forstwirtschaft. Frau Musterbauer ist in der LKK mitversichert. Die Familie hat zwei Kinder und versorgt einen Altenteiler (Verpflegung, monatliches Taschengeld 250 ). Das zu versteuernde Einkommen wird durch den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Versorgungsleistungen für den Altenteiler deutlich gemindert. In diesem Fall ergibt sich keine Einkommensteuerzahllast. Der zusätzliche Sonderausgabenabzug, der sich den Beiträgen für einen Riester Vertrag ergibt, geht daher ins Leere. Lukrativ wird die Riester-Rente durch die Zulagen: Riester-Rente für Max und Maria Musterbauer Zulagen für 2008 Grundzulage für Max Musterbauer 154 Grundzulage für Maria Musterbauer EStG 154 Kinderzulagen, 85 EStG 185 x 2 = Mindesteigenbeiträge 2008G Mindesteigenbeitrag Max Musterbauer x 4 % = 600
4 Mindesteigenbeitrag Maria Musterbauer x 4 % = 600 Jährliche Sparleistung abzüglich Zulagen -678 Eigene Mindestaufwendungen 522 Förderquote 57 Ergebnis: Für eigene Mindestaufwendungen von jährlich 522 werden Zulagen von 678 gezahlt. Der Staat finanziert somit 57 % der Beiträge. Es ergibt sich eine jährliche Sparleistung von mindestens Abwandlung des Falles: Max Musterbauer ist Alleineigentümer des Betriebs (keine Gütergemeinschaft), Maria ist aber in der Landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert. Ein Riester-Vertrag wird ausschließlich für Maria Musterbauer abgeschlossen. Riester-Rente für Maria Musterbauer Zulagen für 2008 Grundzulage für Maria Musterbauer 154 Kinderzulagen 185 x 2 = Mindesteigenbeitrag Maria Musterbauer 0 x 4 % = 0 mindestens Sockelbetrag 60 jährliche Sparleistung 584 Förderquote 90 % Ergebnis: Für Mindestaufwendungen von 60 jährlich werden Zulagen von 524 bezahlt. Von den Beiträgen finanziert der Staat 90 %. Der hohe Beitragsanteil, den der Staat trägt, macht die Riester-Rente zu einer sehr rentablen Altersvorsorge vor allem für den nicht berufstätigen Ehegatten.
5 2. Fall: Vollerwerbsbetrieb mit weit überdurchschnittlichem Einkommen Toni und Tanja Tüchtig haben ebenfalls Gütergemeinschaft. Sie versteuern in 2005 einen Gewinn von aus der Land- und Forstwirtschaft. Frau Tüchtig ist in der LKK mitversichert. Die Familie hat zwei Kinder und versorgt einen Altenteiler (Verpflegung, monatliches Taschengeld 250 ). Zwar kann auch die Familie Tüchtig die Sozialversicherungsbeiträge und die Versorgungsleistungen für den Altenteiler steuerlich geltend machen. Dennoch ergibt sich eine Steuerlast von ca Für Tüchtigs wird die Riester-Rente interessant, weil sie die Beiträge zusätzlich steuerlich geltend machen können. Riester Rente für Toni und Tanja Tüchtig Zulagen für 2008 Grundzulage für Toni Tüchtig 154 Grundzulage für Tanja Tüchtig 154 Kinderzulagen 185 x 2 = Mindesteigenbeiträge 2008 Mindesteigenbeitrag Toni Tüchtig x 4 % = Mindesteigenbeitrag Tanja Tüchtig x 4 % = Jährlicher Sparbetrag abzüglich Zulagen -678 Eigene Mindestaufwendungen Steuerliche Entlastung durch Sonderausgabenabzug: 771 Förderquote 32 Ergebnis: Bei dem Mindesteigenbeitrag 1 von ergibt sich eine steuerliche Entlastung von 771. Über den Steuernachlass beteiligt sich der Staat also mit 32 % an den Beiträgen. Wenn die Eheleute Tüchtig freiwillig den ab 2008 maximal als Sonderausgabe abziehbaren Beitrag von (2.100 für jeden Ehegatten), dann wird die Steuerersparnis sogar bei liegen. Flexible Beiträge werden auch bei der Riester-Rente angeboten. Steuerlich vorteilhaft kann es sein, in wirtschaftlich 1 Bei der jährlichen Sparleistung von muss die Familie Tüchtig nur den Mindesteigenbeitrag abzüglich der Zulagen von 678, insgesamt also an ihren Riester-Anbieter zahlen. Der Riester Anbieter bekommt die Zulagen direkt von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Im Rahmen der Günstiger-Prüfung nach 10 a Abs. 2 EStG prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug nach 10 a EStG oder die staatlichen Zulagen nach 79 ff EStG günstiger sind. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, dann werden die Zulagen auf die Einkommensteuer aufgeschlagen. Im Ergebnis zahlt Familie Tüchtig also den Mindesteigenbeitrag von
6 schlechten Jahren nur den Mindestbeitrag zu zahlen und in guten Jahren den maximalen Sonderausgabenabzug auszuschöpfen. 3. Fall: Nebenerwerbslandwirt mit durchschnittlichem Einkommen Sepp Seidl ist Nebenerwerbslandwirt und versteuert als Arbeitnehmer im Jahr. Seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft belaufen sich auf im Kalenderjahr Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sepp Seidl ist Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung und hat sich von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen. Seine Ehefrau Sylvia ist Pflichtmitglied in der landwirtschaftlichen Alterskasse. Altenteiler werden nicht versorgt. Für Sepp Seidl ergibt sich eine jährliche Steuerlast von ca Seidl schließen einen Riester-Vertrag ab, bei dem die Kinderzulagen Sylvia Seidl zugeordnet werden. Bei Nebenerwerbslandwirten, die sich von der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen, bilden ausschließlich die Einkünfte nichtselbständiger Tätigkeit des letzten Kalenderjahres die Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht berücksichtigt. Hat sich ein Nebenerwerbslandwirt nicht von der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen, dann setzt sich die Bemessungsgrundlage aus den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des letzen Jahres und aus den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft des vorletzten Jahres zusammen. Riester-Rente Sepp Seidl Mindesteigenbeitrag Sepp Seidl x 4 % = Grundzulage für Sepp Seidl eigener Mindestaufwand Steuerminderung 380,00 Förderquote 0,32 % Riester-Rente Sylvia Seidl Mindesteigenbeitrag Sylvia Seidl 0 x 4 % = 0 mindestens aber Sockelbetrag 60 Grundzulage für Sylvia Seidl 154 Kinderzulagen, 185 x jährliche Sparleistung 584 eigener Mindestaufwand 60 Förderquote 90 %
7 Bei Sepp Seidl ergibt sich, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, als die Zulage. Da er die Beitrag für die Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen kann, mindert sich seine Steuerbelastung um 380. Bei Sylvia Seidl ergibt die Günstigerprüfung, dass die Zulagen günstiger sind als der Sonderausgabenabzug. Bei der klassischen Einverdiener-Ehe (ein Ehegatte ist nicht berufstätig und erzielt keine eigenen Einkünfte) ist die Riester-Rente sehr empfehlenswert. Wenn dem nicht berufstätigen Ehegatten die Kinderzulagen zugerechnet werden, müssen gerade einmal 10 % der Beiträge selbst aufgebracht werden. 90 % der Beiträge trägt der Staat über die Zulagen. Aber auch für den alleinverdienenden Ehegatten oder für Ledige ist die Riester-Rente zu empfehlen. Über die Grundzulage bzw. über den Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) beteiligt sich der Fiskus stets mit mindestens 25 % an den Beiträgen. III. Fazit Überzogene und bürokratische Rahmenbedingungen haben der Riester-Rente einen schlechten Ruf und einen schlechten Start verschafft. Sie hat inzwischen aber deutliche Vorteile. Die Förderquote ist am höchsten, wenn der Mindesteigenbeitrag so niedrig wie möglich gehalten wird! - Die staatlichen Zuschüsse machen die Riester-Rente für Geringverdiener und Ehegatten ohne eigenes Einkommen attraktiv. Die meisten Vollerwerbslandwirte gehören zu dieser Gruppe. Wer einen Riester-Vertrag hauptsächlich wegen der staatlichen Zulagen abschließt, sollte aber darauf achten, dass der Eigenbeitrag nicht wesentlich höher ist, als für den Bezug der Zulagen erforderlich ist. - Wer gut verdient profitiert vom zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Über die Steuerminderung werden mindestens 25 % der Beiträge vom Staat getragen. Steuerliche Vorteile und staatliche Zulagen dürfen nicht das einzige und ausschließliche Entscheidungskriterium sein. Wer einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bindet viel Geld über einen sehr langen Zeitraum. Auf das eingezahlte Geld besteht grundsätzlich bis zum Rentenalter kein Zugriff. So wird zum Beispiel die überwiegende Mehrzahl aller Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt. Die eingezahlten Beiträge werden dann nur mit erheblichen Abschlägen zurückgezahlt. Schlichtes Sparen kann vor diesem Hintergrund die flexiblere und somit bessere Alternative sein. Vor einem Vertragsabschluss müssen grundlegende Fragen bedacht werden: Wird eine zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge benötigt? Besteht die Altersvorsorge voraussichtlich hauptsächlich aus der gesetzlichen
8 Rentenversicherung, so ist eine zusätzliche Altersvorsorge zu empfehlen. Die Höhe der gesetzlichen Rente wird zwangsläufig sinken. Wie hoch wird der Bedarf im Alter sein? Wer ein Eigenheim hat, spart sich im Alter die Miete und kommt mit weniger Geld aus. Auch wer Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben wird, benötigt eine zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge weniger dringend. In welcher Höhe stehen Mittel für eine zusätzliche Altersvorsorge zur Verfügung? Welche finanziellen Risiken können während der Vertragslaufzeit auftauchen? Welche Produkte sind auf dem Markt, welche kommen für mich in Frage? Thomas Kölbl Bayerischer Bauernverband
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