Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: Bezirksamtsvorlage Nr. 147 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand der Vorlage: Sicherung der Begleitung des Projektes Schüler_innen-Haushalt im Jahr Berichterstatter: Bezirksbürgermeister von Dassel 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: a) Sicherung der Begleitung des Projektes Schüler_innen-Haushalt im Jahr 2017 b) Bis zur Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung wird eine Sperrung folgender Titel vorgenommen: Kapitel/Titel Betrag Bisherige Bemerkung Zweckbindung 3340/ Jugend-BVV Hälfte des Ansatzes für 2017 Euro 3340/ Jugend-BVV Hälfte des Ansatzes für 2017 Euro 3300/ Euro Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen Vollständiger Ansatz 2017 nach Wegfall des Fahrzeugs des/der 3300/ Euro Mieten für Fahrzeuge Bürgermeisters/Bürgermeisterin Vollständiger Ansatz 2017 nach Wegfall des Fahrzeugs des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung über die Verfahrensweise und zur Kenntnisnahme zu den BVV-Drucksachen 0367/V sowie 0404/V einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen beauftragt. Sofern die Bezirksverordnetenversammlung für eine weitere Umsetzung durch das Bezirksamt entscheidet, wird mit der Umsetzung die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit beauftragt. 1/2

2 IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4 Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Die Begründung, Rechtsgrundlage und weitere Auswirkungen auf den Haushalt bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5 Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6 Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7 Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 8 Sozialraumrelevante Auswirkungen: Sofern sich die Bezirksverordnetenversammlung für die Umsetzung durch das Bezirksamt entscheidet, besteht die Chance einer Vernetzung des Projektes Schüler_innen-Haushalt mit den Gremien des Quartiersmanagements und der Stadtteilkoordination, die eine Einbeziehung von Schüler_innen in die entsprechenden Entscheidungsgremien in den Sozialräumen verstärkt. 9 Mitzeichnung(en): Keine. Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel 2/2

3 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Beschlussfassung Über: Sicherung der Begleitung des Projektes Schüler_innen-Haushalt im Jahr 2017 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle unter Entscheidung für die Variante A) oder Variante B) - beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, im Rahmen der Haushaltswirtschaft Mittel für die Begleitung des Projektes Schüler_innen- Haushalt im laufenden Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von Euro zur Verfügung stellen. Variante A) Die Mittel sollen zur Finanzierung entsprechender Mehrausgaben beim Haushaltstitel 3320/68432 verwandt werden (Zuschüsse für besondere soziale Projekte; aus dem Titel werden unter anderem die sozialräumliche Planungskoordination, Bürgerschaftliches Engagement und Stadtteilkoordination getragen. Der Titel war ursprünglich im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeister angesetzt und wurde nach der Wahl ins Kapitel 3320 Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Geschäftsbereich 2 umgesetzt). Das Bezirksamt wird ersucht, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und einen Träger auszuwählen, der die Begleitung des Projektes Schüler_innen-Haushalt unter besonderer Berücksichtigung des Beschlusses 0404/V realisiert im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien für die Bürgerbeteiligung und beispielhaft zum Aufbau von Partizipationsstrukturen im Schulalltag. Für dieses Verfahren sind die genannten Gelder zu verwenden. 1

4 Variante B) Die Mittel sollen zur Finanzierung entsprechender außerplanmäßiger Ausgaben bei einem neu zu schaffenden Titel 3100/68432 Zuschüsse für besondere soziale Projekte verwandt werden. Gleichzeitig legt die Bezirksverordnetenversammlung fest, dass Gelder bis maximal zum genannten Höchstbetrag als Zuwendung an den Träger der Bertelsmann-Stiftung Servicestelle Jugendbeteiligung e.v., Scharnhorststr. 28/29, Berlin durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung ausgereicht werden sollen. A) Begründung Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit den Beschlüssen /V Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen vom 21. Dezember 2016 (Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07. März 2017) /V Erfolg des Projektes Schülerhaushalt weiterhin auf Bezirksebene sicherstellen vom 16. März /V Erfolg des Projektes Schülerhaushalt weiterhin auf Bezirksebene sicherstellen vom 18. Mai 2017 das Bezirksamt nachdrücklich aufgefordert, für das Projekt Schüler_innen- Haushalt eine Projektbegleitung bereitzustellen. Obwohl das Projekt mit dem Beschluss der BVV über den Ergänzungsplan 2015 mit dem Änderungsantrag B1 am 18. September 2014 durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wurde und eine Projektbegleitung bereits ab dem Jahr 2015 aktiv war, wurden bedauerlicherweise für den Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 weder Mittel dafür angemeldet noch in den Haushalt eingestellt. Die Ursache scheint darin zu liegen, dass der freie Träger Servicestelle Jugendbeteiligung e.v. seine Arbeit im Rahmen der Realisierung des Projektes zunächst kostenlos durchführte. Bei der Durchführung setzte der Träger die Homepage der Bertelsmann-Stiftung auf der Adresse ein. Im Jahr 2016 konnte die Projektbegleitung durch den Träger, der zunächst kostenlos arbeitete, aus Stiftungsmitteln finanziert werden, leider war eine weitere Akquise von Stiftungsmitteln nicht erfolgreich. Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem ersten genannten Ersuchen das Bezirksamt darum gebeten, innerhalb des Etats des Schul- und Sportamtes eine Finanzierungsmöglichkeit zu suchen. Dies konnte jedoch aus rechtlichen Gründen nicht erfolgreich sein, wie es das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gab: Die Aufgaben des Schul- und Sportamtes als Schulträger sind durch das Schulgesetz abschließend beschrieben. Die Tätigkeit im Rahmen des Schülerhaushaltes stellt jedoch eine innere Schulangelegenheit 2

5 dar, für die keine gesetzliche Grundlage besteht. Daher muss eine Finanzierung aus anderen Quellen erfolgen. Das Bezirksamt hatte in der Nachfolge sowohl in Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung als auch in Gesprächen mit Bezirksverordneten auf die mögliche Lösung hingewiesen. Als Lösung wurden dabei immer wieder insgesamt Euro benannt, die bei der Verabschiedung des Bezirkshaushaltsplanes 2016/2017 mit verbindlichen Sperrvermerken und der Notwendigkeit einer Freigabe durch den Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung versehen wurden. Freigaben erfolgen für Obdachlosenarbeit ( Euro) und die Jugend-BVV, wobei für die Jugend-BVV lediglich wenige hundert Euro abgerufen wurden. Damit kann die Bezirksverordnetenversammlung im laufenden Haushaltsjahr zum jetzigen Zeitpunkt noch über Euro verfügen, die das Bezirksamt ohne eine Freigabe nicht ausgeben kann. Es handelt sich um folgende Beträge: Euro Veranstaltungskosten der Jugend-BVV (Titel 3340/54055) Euro Zuwendungen der Jugend-BVV (Titel 3340/68432) Euro Einrichtung eines Jugend-Audits, zur Ausbildung von Jugendlichen, die zukünftig die Angebote der Jugendfreizeiteinrichtungen bewerten und zu einer Verbesserung der Angebote beitragen sollen (Titel 3340/68432) Euro: Senior*innen-Arbeit: Schaffung eines neuen Zuwendungsprojektes (Titel 3930/68432) Euro: Obdachlosen-Arbeit (Titel 3910/68432; vom Ansatz Euro sind für 2017 bisher Euro freigegeben worden) Euro Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung (Titel 4500/97130) Auf diese Möglichkeiten wurden in den Sitzungen mündlich, in einem Schreiben an die Vorsitzende des Schulausschusses zuletzt am 07. Juli 2017 hingewiesen. Weiterhin hat das Bezirksamt die Abteilungen abgefragt. Dabei wurde verabredet, dass die Mittel für die Jugend-BVV zur Hälfte zur Verfügung gestellt werden sollen, soweit der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung dem zustimmt. Diese Zustimmung konnte nach einer Diskussionszeit von insgesamt rund 45 Minuten zum Thema Schülerhaushalt in der 9. Sitzung des Hauptausschusses am 04. Juli 2017 erreicht werden. Gleichzeitig hat der Bezirksbürgermeister angeboten, die Fahrzeugkosten für das abgeschaffte Dienstfahrzeug in die Finanzierung der Projektbegleitung einzubringen. Diese Mittel sind durch Beschluss des Bezirksamtes vom 11. Juli 2017 entsprechend gesperrt worden und stehen für eine Verstärkung des Haushaltstitels zur Verfügung, über den die Bezirksverordnetenversammlung selbst befinden sollte. 3

6 Zu den Entscheidungsvarianten: Das Bezirksamt hält die Begleitung des Schüler_innen-Haushaltes, die zunächst von der BVV für nicht nötig gehalten wurde und für die keine Vorsorge im Haushalt geschaffen wurde, für finanzierbar und hat die notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Begleitung mit einer Größenordnung von rund Euro pro Jahr wird dabei als Dienstleistung angesehen, die entsprechend ausgeschrieben und vergeben werden könnte. Eine freihändige Vergabe der Dienstleistung scheidet aus. Gleichzeitig hält es das Bezirksamt für ausgeschlossen, einen Träger zu beauftragen, ohne dass die Regelungen einer ordentlichen Vergabe erfüllt werden. Der Träger selbst hat in einem Schreiben an die Mitglieder der Steuerungsrunde zum Projekt Schüler_innen-Haushalt vom 30. März 2017 ausgeführt: Die uns wiederholt zugesicherte finanzielle Unterstützung durch den Bezirk ist bis heute nicht erfolgt. Auch nach weitergehender Prüfung weist das Bezirksamt die Auffassung zurück, dass eine rechtsverbindliche Finanzierungszusage gegenüber dem Träger abgegeben wurde, durch die eine bindende Zahlungsverpflichtung besteht. Wenn der Träger in den ersten Monaten des Jahres eine Arbeit kostenlos erbracht hat, besteht auch keine Möglichkeit einer nachträglichen Erstattung für Kosten für eine nicht beauftragte Leistung. Gleichwohl wurde durch einzelne Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung für eine Beauftragung des Trägers geworben. Die Möglichkeit einer Auswahl besteht nach Auffassung des Bezirksamtes ausschließlich durch eine Zuwendung, die dann in der Verantwortung des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung aus einem im Rahmen der Haushaltswirtschaft neu zu schaffenden Zuwendungstitel der Bezirksverordnetenversammlung durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung zu erfolgen hätte. Eine Erhöhung der Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltswirtschaft ist haushaltsrechtlich ausgeschlossen. Ursprünglich hatte die Bezirksverordnetenversammlung mit dem Beschluss 0404/V einen anderen Weg für die weitere Projektbegleitung im Rahmen der Verstärkung der Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Arbeit der Organisationseinheit Sozialräumliche Planungskoordination vorgeschlagen. Wörtlich hieß es in dem Beschluss der BVV vom : Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes Schülerhaushalt für den aktuellen Durchlauf im Jahr 2017 sicherzustellen. Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, bei der Aufstellung des bezirklichen Haushaltsplans für 2018/19 finanzielle Mittel für die Fortführung des erfolgreichen Partizipationsprojektes Schülerhaushalt im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien für die Bürgerbeteiligung einzustellen. Diese 4

7 Mittel sollen beispielhaft zum Aufbau von Partizipationsstrukturen im Schulalltag beitragen, eine Ausdehnung des Projektes auf weitere Schulen ermöglichen und eine fundierte Begleitung für die teilnehmenden Schulen des Bezirks sichern. Dies würde nach den Festlegungen der Geschäftsbereiche eine Verstärkung der Mittel im Titel 3320/68432 bedeuten, die auch bereits im laufenden Jahr vorgenommen werden könnte. Daher bittet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zwischen diesen beiden Varianten zu entscheiden. Die gesperrten Mittel würden dem zu verstärkenden Titel zugeführt werden. B) Rechtsgrundlage Verfassung von Berlin, Bezirksverwaltungsgesetz C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom folgende Sperrungen bei Haushaltstiteln in folgender Höhe vorgenommen: Kapitel/Tite l Betrag Bisherige Zweckbindun g Bemerkung 3340/ Euro Jugend-BVV Hälfte des Ansatzes für / Euro Jugend-BVV Hälfte des Ansatzes für / Euro Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen 3300/ Euro Mieten für Fahrzeuge Euro Summe Vollständiger Ansatz 2017 nach Wegfall des Fahrzeugs des/der Bürgermeisters/ Bürgermeisterin Vollständiger Ansatz 2017 nach Wegfall des Fahrzeugs des/der Bürgermeisters/ Bürgermeisterin Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung erfolgt eine Verstärkung in entsprechender Höhe im Falle des Beschlusses von Variante A) bei Titel 3320/68432 oder im Falle des Beschlusses von Variante B) bei Titel 3100/

8 b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen keine Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel 6

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