Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13.September 2011 VD C H /2010 Telefon: Fax: Silvia.Zecher@senfin.berlin.
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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13.September 2011 VD C H /2010 Telefon: Fax: Silvia.Zecher@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses 1705 H über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Bericht des Hauptausschusses über die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2008 Drucksachen Nr. 16/2614 und 16/4058 Entlastung des Senats für das Haushaltsjahr 2008 Rote Nummern: 1705 (Haushalts- und Vermögensrechnung 2008) 1705 A (Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs von Berlin) 1705 B (Stellungnahme des Senats und der Bezirksämter) Vorgang: 81. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom TO-Punkt 29A Ansätze: - entfällt Gesamtkosten: - entfällt Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung aufgrund der Vorlage des Senats und der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Folgendes beschlossen: Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2008 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2008 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung. 1
2 Bericht Der Unterausschuss Haushaltskontrolle des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs von Berlin Drs.16/ über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2008 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungsnahme Drs.16/3441 beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende Missbilligungen und Auflagen gegenüber dem Senat zu beschließen: Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen nimmt zuständigkeitshalber zu den nachfolgenden Textziffern Stellung: B. Unzureichender Einfluss auf eine bedeutende Beteiligungsgesellschaft Berlins T Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 1. Juli 2010 umgehend erfüllt. Der Auflagenbeschluss lautet wie folgt: Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Gesellschaftsvertrag den Vorgaben der Mustersatzung entsprechend angepasst wird, damit künftig wieder der Aufsichtsrat Eilentscheidungen zu genehmigen hat. Beanstandet wird eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach in Eilfällen, die im Interesse der Gesellschaft keinen Aufschub dulden und deshalb eine rechtzeitige Befassung durch den Aufsichtsrat nicht möglich ist, das Geschäft abweichend von der Regelung in der Mustersatzung mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden abgeschlossen werden kann. Der Aufsichtsrat ist über die Maßnahme unverzüglich zu informieren und ihm ist diese zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hält die geforderte Änderung des Gesellschaftsvertrages nach wie vor für nicht zielführend. In der Entscheidungspraxis des Aufsichtsrates ist die Ausnahmeregelung verantwortungsvoll und nur in wenigen eilbedürftigen Fällen angewandt worden. Für die Vergangenheit hat der Rechnungshof einen Missbrauch der Regelung auch nicht festgestellt. Das vom Rechnungshof befürchtete Risiko, dass mit der Regelung die Zustimmung des Aufsichtsrates umgangen werden soll, indem zustimmungsbedürftige Geschäfte als besonders eilig eingestuft werden, wird vor diesem Hintergrund nicht geteilt. Schließlich kann der Aufsichtrat bei seiner nachträglichen Befassung auch prüfen, ob eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben war. Wird dieses verneint, liegt keine haftungsbefreiende Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden zu der Maßnahme vor. 2
3 Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2006 Drs 16/2410 D. Mangelhaftes Controlling bei der Durchführung der Risikoabschirmung zugunsten der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin AG T Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Finanzen darüber berichtet, in welcher Weise sie sicherstellt, dass die BCIA bei Prolongationen, Umfinanzierungen und Novationen die Marktüblichkeit der Zinssätze prüft, ihre Prüfungen angemessen dokumentiert und diesen Maßnahmen nicht zustimmt, wenn hiefür nicht marktübliche Zinsen vorgesehen sind. Bei der Beurteilung der Marktüblichkeit ist die vollständige Absicherung des Kreditgebers durch die Kreditgarantie des Landes Berlin zu berücksichtigen. Das Abgeordnetenhaus erwartet nach wie vor, dass die Senatsverwaltung für Finanzen Alternativen zu dem bisherigen Verfahren prüft, beziffert und bewertet. Das Abgeordnetenhaus hält ferner seine Erwartung aufrecht, dass sich die Senatsverwaltung für Finanzen mit den kreditgebenden Banken auf einen sachgerechten Berechnungsmodus für den marktüblichen Zinssatz einigt. Unter der Risikoabschirmung zugunsten der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin AG fallen landesgarantierte Kredite der Banken LBB, Berlin Hyp und IBB. Mit der Ausgründung der IBB aus der Landesbank wurden auch deren Rechte aus der Risikoabschirmung mit übertragen. Die IBB hatte insbesondere Kredite für die Errichtung von Wohnungen in Berlin an die Fonds vergeben. Von Beginn der Risikoabschirmung an gab es Diskussionen mit der Landesbank ü- ber die Höhe der von der Bank geforderten Kreditmargen. Nach der Detailvereinbarung hat die Landesbank das Recht auf marktübliche Kreditmargen. Da die Kredite jedoch vom Land garantiert sind, hat das Land die Einbeziehung der Garantie in die Margenberechnung gefordert. Die Landesbank weigerte sich jedoch, die Margen zu senken. Da es in der Detailvereinbarung an einer konkreten Vorgabe, dass die Kreditmargen auf der Grundlage von Kommunalkreditkonditionen zu vereinbaren seien, fehlt, ist die Position der Landesbank rechtlich nicht zu beanstanden. Aus diesem Grund hat das Land Alternativen geprüft. Die praktikable Alternative war, bei Prolongationen von den Fonds in Abstimmung mit der BCIA die Kreditverträge nicht mehr allein mit der Landesbank sondern auch mit der IBB verhandeln und abschließen zu lassen. Damit wurde Ende 2009 begonnen. Als Reaktion auf die von der IBB angebotenen Finanzierungskonditionen hat die Landesbank damit begonnen, ihre Margen zu senken. Die Fonds werden künftig Kreditverhandlungen mit der LBB und der IBB führen und mit der Bank Verträge abschließen, die die günstigsten 3
4 Finanzierungskonditionen bietet. Daneben wurde soweit möglich eine Ablösung der Kredite durch konzerneigene Liquidität betrieben. Eine Umfinanzierung auf eine Drittbank mit Besicherung durch eine selbstschuldnerischen Bürgschaft gemäß 39 Abs. 1 LHO, wie dies vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2008 angeregt wurde, hätte nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen keine Vorteile gebracht. Die Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft als gegenüber der bestehenden Garantie weitergehender Haftung sollte wegen der damit verbundenen Risikoausweitung vermieden werden. Im Übrigen wäre ohnehin zweifelhaft, ob durch Umfinanzierung auf eine Drittbank bessere Konditionen hätten erreicht werden können. Aktuelle Erfahrungen der Senatsverwaltung für Finanzen deuten eher nicht darauf hin. Schließlich hätte der erhoffte Zinsvorteil nur marginalen Einfluss auf die Inanspruchnahme des Landes, da die Inanspruchnahme aus der Kreditgarantie durch Erstattung eines Ausfalls an Zins und Tilgung grundsätzlich die Ausnahme darstellen. Im Übrigen ist rechtlich zweifelhaft, ob dieses Vorgehen ohne erneute Notifizierung zulässig ist. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird gegenüber der BCIA weiterhin darauf hinwirken, dass diese darauf achtet, dass bei Prolongationen und Umfinanzierungen der unter die Landesgarantie fallenden Kredite - erstens die Möglichkeit der Ablösung durch eigene Mittel des BIH-Konzerns und deren Fondsgesellschaften geprüft wird und - zweitens durch Verhandlung mit der LBB und IBB die bestmöglichen Finanzierungskonditionen vereinbart werden. Eine Ausweitung der Finanzierungsverhandlungen auf Drittbanken wird nicht verfolgt. Die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf der Grundlage einer neu zu schaffenden gesetzlichen Ermächtigung wird nicht als zielführend angesehen und widerspricht ohne Notifizierung möglicherweise EU-Recht. Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2005 Drs 16/1647 E. Einstandspflichten T Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in die als Anlage 5 zum Haushaltsplan beigefügte Übersicht sämtliche vom Land Berlin übernommenen Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen Gewährleistungen in Sinne des 39 LHO einbezieht, insbesondere auch die von anderen Stellen als der Senatsverwaltung für Finanzen ü- bernommenen. Die Anlage 5 zum Haushaltsplan wird ab dem Haushaltsplan 2012/2013 entsprechend ergänzt. 4
5 Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2004 Drs 16/0655 F. Aufgabenübertragung auf die Investitionsbank Berlin T Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Finanzhilfenbericht den Auflagenbeschlüssen vom 11. Juni 2009 bzw. 1. Juli 2010 vollständig entspricht. Insbesondere ist nicht die gesamte Förderleistung inklusive Kosten der IBB auszuweisen, sondern nur die Höhe der Zahlungen, die diese im Rahmen ihrer Förderleistung gewährt. Vollständige Transparenz über die Förderleistung der IBB erhalten die Mitglieder des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und controlling des Hauptausschusses bereits durch die jährliche Information über Höhe und Art der Einzelleistungen der IBB. Der aktuelle Finanzhilfenbericht 2009 bis 2011 enthält eine Übersicht über die Höhe der Zahlungen, die die IBB im Rahmen ihrer Förderleistungen als Kofinanzierung zu im Finanzhilfenbericht aufgeführten Titeln des EP 13 gewährt. Die übrigen Positionen der Förderleistung sind keine Finanzhilfen. In Vertretung Iris Spranger Senatsverwaltung für Finanzen 5
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