TAGESORDNUNG DER 53. TAGUNG DER INTERNATIONALEN ARBEITSKONFERENZ (1969)..

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1 INTERNATIONALES ARBEITSAMT VERWALTUNGSRAT G.B.l69/2/ Tagung Genf, Juni 1967 TAGESORDNUNG DER 53. TAGUNG DER INTERNATIONALEN ARBEITSKONFERENZ (1969).... ~ ~ ' ~ ', j. 1. Die Tagesordnung der 53. Tagung der KonfeJ;>enz (1999) mi1ß auf det' gegenwärtigen l'e:gp.ng des Verwaltungsrat?s vorbe sprochen werden. Die Geschäftsordnung be stimm:t, <;laß der Ver-:- :..wa.l tungsrat in der Regel die Tagesordnung jeder Tagung der... ;. Konferenz auf. zwei aufeinande:r;folgenden Tagungen.. eröj:>tert., bevor er die Aufnahme. eines Gegenstandes.beschließt. Fern-er schreibt die Geschäftsordnung vor, daß die Berichte über die einzelnen- Tagesordnungspunkte mindestens zwölf f'.[onate. vor Eröf!nung der Tagung der Konferenz, auf der s.ie erörte rt w(3rden,. bei den Re gierungen eingehen müssen und daß, um- die Ausat-beitung und ttbermittlung der Beri.chte zu ermöglichen, der end-:-: gültige Beschluß, eine Frage auf die Tagesordnung zu s~::tzen, in der Regel 18 Monate vor der Ta~ig der Konferenz zu fassen ist. Daher wird der Verwaltungsrat nun ersucht, diefragen zu bestimmen, zu denen er auf seiner 170. Tagung (November 1967) ausführlichere Vorschlä:ge oder Berichte über Gesetzgebung und Praxis zu. erhalten wünscht, um dann die Tagesordnung für 1969 endgültig festlegen zu können Die Tagesordnung der 53. Tagung (1969) wird a'uf jeden Fall die folgenden Punkte enthalten:.. Bericht des Generaldirektors. Finanz- 1llld Haushaltsfragen. AU'ßltü,nf~e und Berichte über die Durchführung. :de;r,.:. : Übereinkommen und Empfehlungen.

2 Die folgenden Themen werden wahrscheinlich von der 524 Tagung (1968) zur zweiten Beratung übernommen werden: Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft. Neufassung der Übereinkommen Nr. 24 und 25 über Krankenversicherung. 4. Ferner wird der Konferenz auf ihrer 53. Tagung (1969) ein Sonderbericht zur Anwendung der Erklärung über die Politik der Apartheid der Republik Südafrika vorliegen, die die Konferenz auf ihrer 48. Tagung verabschiedet hat; der Bericht wird vom Generaldirektor gemäß der Anweisung in Punkt 6 der Erklärung erstattet. 5. Zur Auswahl der Gegenstände, zu denen der Verwaltungsrat, bevor er die Tagesordnung für 1969 festlegt, Berichte über Gesetzgebung und Praxis oder ausführlichere Vorschläge anfordern könnte, hat der Generaldirektor eine gründliche Prüfung der Themen unternommen, die der Konferenz 1969 und in den darauffolgenden Jahren unterbreitet werden könnten. Er hat dabei berücksichtigt, daß es wünschenswert wäre, einige, schon seit Jahren anstehende Themen endlich einer abschließenden Erörterung zuzuführen; ebenso hat er darauf Bedacht genommen, welche Unterstützung die Aufnahmeb~stimmter Themen in die T?-gesordnung in den Erörterungen im VerwalttL~gsrat und auf der Konferenz gefunden hat, ferner die Anliegen der Entwicklungsländer und der entwickelten Länder sowie die Ta~sache, daß diese Themen nach den entsprechenden vorbereitenden:~rbeiten jetzt zur Erörterung auf der Konferenz reif sind. 6. Der Gener~ldirektor schlägt daher dem Rat vor, bei der Festlegung der Gegenstände, zu de-nen.er für seine 170. Tagung Berichte über Gesetzgebung und Praxis oder ausführlicherevorschläge anzufordern wünscht, die folgenden Themen zu berücksichtigen: a) Der bezahite Urlaub. b) Organe. und Verfahren zur Festset.zung von Mindestlöhnen und damit zusammenhängende Probleme, unter besonderer Berücksicht~gung der Entwi~klungsländer. c) Sonderprogramme für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendl'icher zu Entw~icklungszwecken. Der bezahlte Urlaub 7. Die Internationale Arbeitskonferenz hat auf ihrer 45. Tagung (1961) den Verwaltungsrat in einer Entschließung aufgefordert zu prüfen, ob es ervrünscht sei, die Frage der

3 - 3 - Neufassung des Übereinkommens über den bezahlten Urlaub, 1936 (Nr. 52), auf die Tagesordnung einer der nächsten Tagungen der Konferenz zu setzen. Eine umfassende Übersicht über Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiete des bezahlten Jahresurlaubs, die der Sachverständigenausschuß für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen auf Grund der 1963 von den Regierungen e~statteten Berichte gemäß Artikel 19 und 22 der Verfassung erstellt hatte und die der 48. Tagung der Konferenz 1964 unterbreitet worden war, hat vollauf bestätigt, daß das Übereinkommen einer Neufassung bedarf, damit es den heutigen Notwendigkeiten, Praktiken und Bestrebungen hinsichtlich des bezahlten Jahresurlaubs entsprichtl. Die Ubersicht des Sachverständigenausschusses zeigte, daß - im Vergleich mit dem im Übereinkommen von 1936 vorgesehenen Urlaub von sechs Arbeitstagen - von den 92 erfaßten Staaten nur 23 einen Mindesturlaub von weniger als zwei Wochen kennen; 41 Staaten sehen einen 1'1indesturlaub von zwölf bis 15 Arbeitstagen vor und 27 Staaten einen 1'1indesturlaub von drei bis vier Wochen. Der Ausschuß stellte auch fest, daß in vielen Ländern eine klare Tendenz zur Verbesserung der Urlaubsnormen besteht. Diese Verbesserungen betreffen - neben einer längeren Urlaubsdauer - die Erstreckung der Urlaubsrechte auf weitere Arbeitnehmerkategorien und verschiedene Einzelmaßnahmen zu dem Zweck, allen Arbeitnehmern den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub und auf die Ausübung dieses Anspruchs zu sichern. 8. Die Internationale Arbeitskonferenz hat auf ihrer 48. Tagung Gelege!ll~eit gehabt, die Übersicht des Sachverständigenausschusses zu prüfen und die Lage im Lichte ihrer Ergebnisse zu untersuchen. Der Konferenzausschuß für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen stellte- fest, das Übereinkommen Nr. 52 "sei nun überholt und entspreche nicht mehr den veränderten Bedingungen; es könne nicht mehr als ein modernes Normenwerk gelten, das auf die heutigen Bedingungen zugeschnitten sei 11, und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Frage der Neufassung des Übereinkommens "bald auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werde und daß das neue Übereinkommen der 1vachsenden Bedeutung Rechnung trage, die dem Jahresurlaub angesichts der zunehmenden Mechanisieru11g in den meisten Tätigkeitsgebieten und der technischen Entwicklung zukommt"2. 1 Siehe Internationale Arbeitskonferenz, 48. Tagung, Genf, 1964, Bericht III (Teil IV) Teil 3: Bezahlter Jahresurlaub, S der englischen Ausgabe. 2 Inter~ationale Arbeitskonferenz, 48. Tagung, Genf, 1964, Verhandlungsbericht, Anhang VI, S. 652 der englischen Fassung

4 - LJ- - Zu don zur Iifeufassu...Ylg vorgeschlagenen Fragen gehören: die Mindestdauer des Jahresurlaubs; die für den Anspruch auf Jahresurlaub maßgebende Mindestdauer der Beschäftigung; der &~spruch auf Jahresurlaub von Arbeitnehmern, die die nötige Beschäftigungsdauer nicht zurückgelegt haben; Bestimmungen über die Möglichkeit der Aufteilung, Aufschiebung und Anspruchshäufung; möglicherweise auch die Urlaubsansprüche Jugendlicher~ Der Konferenzausschuß unterstrich &uch, daß bei der Neufassung des Übereinkommens für den Grundsatz und die Mindestdauer des bezar~ten Jahresurlaubs zwar verbindliche Regeln festgelegt werden sollten, daß jedoch alle weiteren Bestimmungen anpassungsfähiger gestaltet werden sollten, ndarri.it größere Freiheit in der Gestaltung der Durchführungsmaßnahmen nach Form und Inhalt ermoglicht wird Auf Grund eingehender Vorsct~äge hat der Verwaltungsrat die Frage der Neufassung des Überei~-kommens über den bezahlten Urlaub, 1936, schon im Zusammenhang mit der Tagesordnung der 50. Tagung der Konferenz (1966) sowie der 51. Tagung (1967) und der 52. Tagung (1968) geprüftl. Alle drei Male beschloß der Verwaltungsrat nach Prüfung der zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Konferenz vorgeschlagenen Themen, diese Frage nicht auf die Tagesordnung zu setzen, weil ihm andere vorgeschlagene Fragen dringlicher erschienen und weil es erwünscht erschien, die Zahl der von der Konferenz zu erörternden neuen Fachfragen zu begrenzen2. Auf der 163. Tagung sprach sich eine Reihe von Regierungsvertretern dafür aus, dieses Thema auf die Tagesordnung der Konferenz zu setzen; die Arbeitnehmergruppe forderte, daß diese Frage bei der Festlegung der 52. Tagung der Konferenz (1968) mit höchstem Vorrang behandelt werde?. Diese Auffassung wurde auf der 165. Tagung des Verwaltungsrates vom Sprecher der Arbeitnehmergruppe und auf der 167. Tagung von mehreren Vertretern der Arbeitnehmergruppe und einigen Regierungsvertretern erneut vorgetragen. Wie schon erwähnt ~rurde, wählte der Verwaltungsrat indessen diese Frage nicht zur Aufnahme in die Tagesordnung der 52. Tagung der Konferenz aus. 1 Siehe die Sitzungsniederschriften des Verwaltungsrates: 160. Tagung, S ; 163. Tagung, S der englischen Fassung; sowie G.B.l67/2/2, S. 2-5 und Anhang I (dieser liegt auf deutsch nicht vor). 2 Siehe die Sitzungsniederschriften des Verwaltungsrates: 160. Tagung, S. LJ--11 und 12-13; 163. Tagung, S. 5-8, 9-11 und 12; sowie den Entwurf der Sitzungsniederschriften der 167. Tagung, S. I/2-11, II/1-8 und III/10-12 (alle Angaben beziehen sich auf die englische Fassung). 3 Siehe die Sitzungsniederschriften der 163. Tagung des Verwaltungsrates, S. 12 der englischen Fassung.

5 Es sind nun mehr als fünf Jahre vergangen; seit die Internationale Arbeitskonferenz 1961 in einer Entschließung den Verwaltungsrat aufforderte.zu prüfen, ob es erwünscht sei, die Frage der Neufassung des Übereinlrommens über den bezahlten Urlaub, 1936, auf die Tagesordnung einer der nächsten Tagungen der Konferenz zu setzen. In der Zwischenzeit hat der Sachver- ständigenausschuß für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen auf Grund der erwähnten weltweiten Erhebung über die Gesetzgebung und Praxis des bezahlten Jahresurlaubs vollauf die Notwendigkeit bestätigt, dieses Übereinkommen neu zu fassen, um es den heutigen Bedürfnissen besser anzupassen; auch der Konferenzausschuß für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen hat die Hoffnung ausgesprochen, daß die Frage der Neufassung des Übereinkommens bald auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werde. Dem Verwaltungsrat wird daher anheimgestellt zu prüfen, ob es erwünscht und möglich ist, die Frage der Neufassung des Übereinkommens über den bezahl t en Urlaub, 1936, auf die Tagesordnung der 53. Tagung der Konferenz (1969) zu setzen. Sollte der Rat in diesem Sinne beschließen, so würde die vom Sachverständigenausschuß für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen für die 48. Tagung der Konferenz (1964) ausgearbeitete sehr ausführliche Übersicht über Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiet des bezahlten Urlaubs in den Mitgliedstaaten der IAO mit den erforderlichen Ergänzungen als Bericht über die heutige Gesetzgebung und Praxis gelten können. Der Generaldirektor hat diesen Bericht bereits an alle Mitgliedstaaten der Organisation übersandt. Organe und Verfahren zur Festsetzung von Mindestiöhrien und dami~ zusammenhängende Probleme, unter bes9nderer B~rücksichtigyng aer 12ltwJ.c1C1:Efl:gsrander 11. Der Verwaltungsrat hat auf seiner 163. Tagung (November 1965) den Vorschlägen des Generaldirektors hinsichtlich der Maßnahmen zur Durchführung der von der Konferenz auf ihrer 48. Tagung (1964) angenommenen Entschließung betreffend den Mindeststand der Lebenshaltung und seine Anpassung an den Stand des Wirtschaftswachstums unter der Voraussetzung zugestimmt, daß die während der Aussprache vorgetragenen Ansichten berücksichtigt werden. Der Generaldirektor hatte - rieben einem Forschungsprogramm - vorgeschlagen, 1967 eine Sachvers~ändigentagung einzuberufen, die die Festsetzung von Mindestlotillen und andere Probleme der LobL~politik mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer zu prüfen hätte. Mittel für diese Tagung sind in den von der Konferenz auf ihrer 50. Tagung angenommenen Haushalt-für 1967 E::ingestellt worden auf seiner 168. Tagung (Februar-März 1967) genehmigte der Ve;waltungsrat die Vorschläge des Generaldirektors hinsichtlich dieser Tagung, die vom 25. September bis zum. 6. Oktober 1967 in Genf stattfinden wird.

6 Im Hinblick auf Maßnahmen der Konferenz ersuchte der Verwaltungsrat auf seiner 163. Tagung den Generaldirektor zu erwägen, in seine Vorschläge für die Tagesordnung einer der nächsten Tagungen der Konferenz ein Thema betreffend den Mindeststand der Lebenshaltung und seine Anpassung an den Stand des Wirtschaftswachstums aufzunehmen. 13. Diesem Wunsch gemäß schlug der Generaldirektor dem Verwaltungsrat auf seiner 165. Tagung vor, dieses Thema auf die Liste zu setzen, aus der der Rat auf seiner Tagung im November 1966 die Tagesordnungspunkte für die 52. Tagung der Konferenz (1968) auszuwählen hatte. Dabei hob der Generaldirektor hervor, daß die Frage des Mindeststandes der Lebenshaltung und seiner Anpassung an den Stand des Wirtschaftswachstums sehr weitläufig sei und daß es notwendig erscheine, konkrete Teilbereiche abzugrenzen, die Gegenstand internationaler Arbeitsnormen sind oder sein könnten; der wichtigste Bereich, für den das Bedürfnis nach weiterer internationaler Normensetzung am dringendsten sei, bildeten die Mindestlohnfestsetzung und die mit ihr zusammenhängenden Probleme, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. 14. Auf der 165. Tagung beschloß der Verwaltungsrat, weitere Vorschläge zum Thema "Mindestlohnfestsetzung und damit zusammenhängende Probleme, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer" anzufordern. Auf seiner 167. Tagung lag dem Rat ein kurzer Überblick über einzelne Aspekte der Mindestlohnfestsetzung in verschiedenen Teilen der Welt, insbesondere in Entwicklungsländern, sowie der Anpassung der Mindestlöhne gemäß dem Wirtschaftswachstum und den Schwankungen der Lebenshaltungskosten vor. Nach Prüfung der zur endgültigen Aufnahme in die Tagesordnung der 52. Tagung der Konferenz (1968) vorgeschlagenen Themen beschloß der Rat jedoch, diese Frage nicht auf die Tagesordnung der Konferenz für 1968 zu setzen. 15. Mit dem Vorbehalt, daß die Schlußfolgerungen der in Absatz 11 erwähnten Sachverständigentagung vom Verwaltungsrat zu prüfen sein werden, wird dem Rat anheimgestellt, das Thema "Organe und Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen und damit zusammenhängende Probleme, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer 11, auf seiner 170. Tagung zur allfälligen Aufnahme in die Tagesordnu_ng der 53. Tagung der Konferenz (1969) einer weiteren Prüfung zu unterziehen. Sonderprogramme für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlich~ zu Entwicklungszwecken 16. Auf der 165. Tagung (Mai 1966) teilte der Generaldirektor dem Verwaltungsrat mit, daß er beabsichtige, auf der jetzigen Tagung dem Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der

7 - 7 -,_ Vorprüftü~ der Tagesordnung der 53. Tagung der Konferenz (1969) konkrete Vorschläge hinsichtlich der Schaffung von Normen auf dem Gebiet der Sonderprogramme für.~ie Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher zu unterbreiten 17. Auf der 46. Tagung der Konferenz (1962) behandelten die für die Überwachung der DurchfÜ~rung der Übereinkommen zuständigen Organe die Fr~ge der Beteiligung Jugendlicher an Tätir;kei ten zur wirtsche.ftlichen und sozialen Entwick:1ung im ZusammenhF..:t':l.g m:i.t Pf1-Lr~hta:rbei.tsdiensten sowie mit den möglichen Zusammenhängen Z1'~ischen diesen Tätigkeiten und der Durchführung internationaler Übereinkommen der IAO. Diese Fragen wurden auf der Konferenz eingehend erörtert.; der Generaldirektor kündigte an, daß die IAO auf diesem Gebiete konstruktive Maßnahmen treffen und dabei die tatsächlichen Probleme der betroffenen Staaten berücksichtigen werde, wie die große Zahl arbeitsloser Jugendlicher, den f1~g;.:;l an Kapital und den großen Bedarf an Entwicklungsarbeiten Er hat daraufhin ein Forschungsprogramm eingeleitet, um zu prüfen, mit welchen Methoden Jugendliche zu Entwicklungstätigkeiten her~~gezogen werden können, die Beziehungen zwischen solchen Systemen und den internationalen Arbeitsnormen zu u..r1tersuchen und um festzustellen, wie die IAO innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs eine annehmbare Lösung dieser Probleme finden könnte. 18. Ziemlich äh...'l'lliche Systeme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Jugendlicher hat die Konferenz in den dreißiger Jahren vor der Annahme der Empfehlung betreffend die Arbeitslosigkeit (Jugendliche), 1935, erörtert. Jedoch bestehen erhebliche Unterschiede: Die Probleme der Arbeitslosigkeit in den Industriestaaten der dreißigcr Jahre waren ganz andere als in den heutigen Entwicklungsländern, und die Zielsetzung der jetzigen Systeme ist vielschichtiger. Sie suchen nicht nur die sozialen Gefahren und wirtschaftlichen Schäden zu vermeiden, die sich aus der erzwungenen Untätigkeit Jugendlicher ergeben, sondern wollen durch ihre Eingliederung in die wirtschaftliche Entwicklungstätigkeiten die Mängel des Erziehungssystems ausgleichen und die Erziehung mit "staatsbürgerlicher" Schulung ergänzen. 19. Die in den letzten Jahren Ul!ternommenen Untersuchungen von Sonderprogrammen für Jugendliche) haben gezeigt, daß l Siehe G.B.l65/2/2. 2 Internationale Arbeitskon.ferenz, 46. Tagung (Genf, 1962), Verhandlungsbericht, S der englischen Fassung. 3 Einige dieser Untersuchungen ~ind vor ~zem in der Internationalen Rundschau der Arbeit (Band 93, Nr. 1, Januar 1966) veröffentlicht worden.

8 - 8 - die Probleme schwierig sind und sich in mehrfacher Hinsicht von den Problemen unterscheiden, die den Gegenstand des Übereinkommens über Zwangsarbeit und der Empfehlung betreffend die Arbeitslosigkeit Jugendlicher von 1935 bilden. Dadurch werden verschiedene Fragen allgemeiner grundsätzlicher Art aufgeworfen, die die IAO bei ihrer weiteren Tätigkeit auf dem Gebiete der Jugendprogramme zu lösen haben wird. Nach dem Anlaufen der Untersuchungen teilte der 'Generaldirektor dem Verwaltungsrat auf seiner 164. Tagung (Februar-l"Iärz 1966) mit, welche Maßnahmen er auf diesem Gebiet beabsichtigtl. U.a. schlug er vor, die Frage bald auf die Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz zu setzen, und zwar im Hinblick auf die Annahme einer neuen Urkunde - vielleicht einer Empfehlung -, deren Zweck vor allem wäre, Unterstützung bei der allgemeinen Förderung der innerstaatlichen Politik hinsichtlich der Sonderprogramme für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher zu leisten und zweckdienliche Richtlinien vorzuschlagen, die den einzelstaatlichen Verhältnissen und Gebräuchen entsprechen. Die Konferenz nahm die Anregungen des Generaldirektors an den Verwaltungsrat auf dessen 164. und 165. Tagung zur Kenntnis und ersuchte auf ihrer 50. Tagung (1966) in einer Entschließung den Verwaltungsrat, die Aufnahme dieser Frage in die Tagesordnung einer der nächsten Tagungen der Konferenz zu erwägen Es ist offensichtlich, daß die Notwendigkeit, Normen auf diesem Gebiet zu setzen, immer dringender wird; Gesuche von Regierungen um Unterstützung von Jugendprogrammen liegen bereits vor, mit weiteren ist zu rechnen. Auch betreiben mehrere Entwicklungsländer eigene Pläne für verschiedene Jugenddienstprogramme; sie erwarten von der IAO Hinweise hinsichtlich der zu befolgenden Grundsätze. 21. Beim derzeitigen Stand der Dinge dürften die folgenden Fragen mit Nutzen von der Konferenz erörtert und in einer Urkunde erfaßt werden können: 1. Die Ziele von Sonderprogrammen für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher; 2. die von diesen Programmen zu erfassenden Gruppen Jugendlicher; 3. die in ihnen vorzusehenden Formen der Vorbereitung auf die Beschäftigung und die staatsbürgerliche Schulung; l Siehe G.B.l64/18/9. 2 G.B.l67/3/3, Anhang, S

9 - 9 - ' 4. die in ihnen vorzusehenden Arten produktiver Beschäftigung; 5. die Einbeziehung dieser Tätigkeiten in die allgemeine Beschäftigungspolitik; 6. die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Teilnehmer; 7. organisatorische Aspekte, wie die geeignetste Verwaltungsgliederung und die Einsetzung eines zentralen Aufsichtsorgans; 8. die Beziehungen zum Militärdienst oder anderen staatsbürgerlichen Pflichten. 22. Die vom Verwaltungsrat auf seiner 168. Tagung (Februar März 1967) genehmigten Programm- und Haushaltsvorschläge für 1968 enthalten einen Ansatz für eine Sachverständigentagung für Jugenddienste, deren Empfehlungen zu den einzelnen Aspekten der erwähnten Fragen dem Amt wertvolle Hinweise geben werden. 23. Falls der Verwaltungsrat beschließt, dieses Thema weiter zu prüfen, werden ihm auf seiner 170. Tagung eingehendere Vorschläge zu dieser Frage unterbreitet werden. a) b) c) Der bezahlte Url~ubj Organe und Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen und damit zusammenhängende Probleme, unter besrnnderer BerÜcksichtigung der EntwicklunlLsländer; --- Sonderl~o~ra~me für die Ausbildung und Beschäftigung Jugend ~~ er zu Entwic~ürigszwecken. Genf, den 20. April 1967 ' ZUR BESCHLUSSFASSUNG: Absatz 24.

10 ' ' '

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