BSBD Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland Landesverband Berlin Alt- Moabit 96 a Berlin
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- Meike Martha Gerhardt
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1 SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS LANDESVERBAND BERLIN BSBD Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland Landesverband Berlin Alt- Moabit 96 a Berlin Kurt-Schumacher-Haus Müllerstraße Berlin LANDESGESCHÄFTSFÜHRER Fon: / Fax: dennis.buchner@spd.de Hotline: Berlin, Ihre Anfrage: Wahlprüfsteine Sehr geehrter Herr Goiny, gern beantworten wir Ihnen Ihre Wahlprüfsteine im Vorfeld der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September In der letzten Legislaturperiode hat das Parlament einige entscheidende finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten im Berliner Justizvollzug (Anpassung der Voll- zugszulage und Einführung der Anwärtersonderzuschläge, Beförderungsämter) beschlossen. Trotzdem hat der Berliner Justizvollzug im bundesweiten Vergleich immer noch die rote Laterne. Wie kann aus ihrer Sicht die finanzielle Situation der Beschäftigten verbessert werden? Berlins Beamtinnen und Beamte erhalten in diesem Jahr eine Erhöhung ihrer Besoldung um 3 Prozent ab dem 1. August Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Anschluss an die Entwicklung im Bund und in den anderen Bundesländern wiederzugewinnen. Die Besoldung wurde bereits in den letzten Jahren erhöht: 2010 um 1,5 Prozent, 2011, 2012 und 2013 jeweils um 2 Prozent, 2014 um 3 Prozent und 2015 um 3,2 Prozent. Neu ist in diesem Jahr eine soziale Komponente, die das Abgeordnetenhaus beschlossen hat: Die Erhöhung der Besoldung beträgt mindestens 75 Euro. Das bedeutet, dass die unteren Lohngruppen im Ergebnis proportional stärker profitieren. In Kombination mit den Anwärtersonderzuschlägen sehen wir eine deutliche Verbesserung bei dem Ziel, Nachwuchs zu gewinnen.
2 [22] Die Personalsituation im Justizvollzug ist aufgrund der Personaleinsparungen der ver- gangenen Jahre sehr angespannt. Bis zum Jahr 2022 werden mehr als 700 Beschäftigte den Justizvollzug regulär verlassen? Welche Möglichkeiten sehen sie, zu den bisherigen Ausbildungslehrgängen des allg. Justizvollzuges, die Personalsituation zu verbessern? Die Justizvollzugsanstalten werden personell besser ausgestattet und 2017 werden jeweils 125 Anwärter im Justizvollzug eingestellt. Der öffentliche Dienst wird auch durch eine nachhaltige Besoldungserhöhung generell an Attraktivität gewinnen. Damit Berlin in ausreichender Zahl qualifizierten Nachwuchs findet, haben wir die gesetzlichen und haushälterischen Voraussetzungen dafür geschaffen, Polizei- und Justizvollzugsanwärtern Sonderzuschläge zu zahlen. Dies war ein erster wichtiger Schritt, um den Berliner Justizvollzug zu stärken. Das Thema wachsende Stadt wird auch an dem Berliner Justizvollzug nicht spurlos vorübergehen. In welchem Umfang sollte aus ihrer Sicht der Justizvollzug personell aufgestockt und ausgebaut werden und welche Perspektiven sehen Sie in den nächsten 10 Jahren für den Justizvollzug? Wir müssen den Justizvollzug fit machen für die kommenden Herausforderungen in unserer Stadt. Jedes Jahr werden nach Schätzungen Menschen nach Berlin kommen und ihren Wohnsitz in unsere Stadt verlegen. Mit der wachsenden Stadt muss auch der Justizvollzug mitwachsen. Dabei heißt es jedoch nicht bloß mehr Plätze schaffen, sondern den Vollzug moderner ge- stalten. Wie etwa die neue Justizvollzugsanstalt Heidering zeigt sind modernste Haftanstalten wichtig für unsere Stadt. Denn nur eine gelungene Resozialisierung ist der beste Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten. Wir haben weiterhin mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Strafvollzugs in Berlin geregelt, dass sich Straftäter noch intensiver mit den Ursachen und Folgen ihrer Straftat auseinander- setzen und stärker für ihre Wiedereingliederung in das Leben in Freiheit kooperieren müssen. Damit sind wir einen wichtigen Schritt für eine gute Resozialisierungspolitik im Strafvollzug gegangen. Welche Aufgaben könnten aus Ihrer Sicht innerhalb des Justizvollzuges externen bzw. privaten Unternehmen übertragen werden? Halten Sie an den Beschlüssen des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses fest, im Justizvollzug keine Privatisierungen vorzunehmen? Der Justizvollzug ist ein sensibler Bereich von staatlichem Handeln. Dieser sensible Bereich kann nur durch den Staat adäquat ausgeführt werden, wir stehen daher hinter dem Beschluss des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses, keine Privatisierung im Vollzug zuzulassen. Mit uns wird es insbesondere keine Privatisierung im Bereich der Pforten und der
3 [33] Wachtmeisterei der Berliner Gefängnisse geben weder heute noch in der Zukunft. Die Kontrolle der Pforten der Gefängnisse stellt eine hoheitliche Aufgabe dar. Zudem sind die Pforten u.a. mit Schusswaffen ausgestattet. Diese können nicht in die Verantwortung von privaten Sicherheitsunternehmen gelegt werden. Im Rahmen neue Strafvollzugsgesetz haben wir durchgesetzt, dass folgende hergebrachte Formulierung aus dem Bundesstrafvollzugsgesetz in das Landesrecht übernommen wurde: Die Aufgaben der Anstalt werden von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten wahrgenommen. In den vergangenen Monaten ist viel über die Konzepte gegen jugendliche Intensivtäter dis- kutiert worden. Wo sehen Sie Möglichkeiten, in der Jungendstrafanstalt, diesen Kurs zu unterstützen und teilen Sie die Auffassung, dass hier ein klares an Behandlung und Arbeit/Ausbildung orientiertes Konzept in der JSA notwendig ist? Die Resozialisierung von jungen Menschen, die straffällig geworden sind, ist uns besonders wichtig. Insbesondere jugendliche Straftäter sollen schnell nach der Tat zur Verantwortung gezogen werden. Wir wollen die Zusammenarbeit von Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten, Schulen, Jobcentern bzw. den Jugendberufsagenturen und Jugendhilfe- einrichtungen intensivieren, um jugendliche Straftäter in ein straffreies Leben zu begleiten. Daher setzten wir uns für einen neues, dynamisches Konzept bei den Jugendstrafanstalten ein, welches die Lebensrealität von jungen Menschen als Ganzes begreift und die Menschen auf dem Weg in ein straffreies Leben begleitet. In der Weiterentwicklung des Strafvollzugsgesetzes ist die Definition des Begriffs Arbeit erhalten geblieben. Aufgrund des veränderten Leistungsverhaltens der Inhaftierten muss und soll hier in der täglichen Betrauung der Gefangenen umgedacht werden. Welchen Stellenwert und welchen Auftrag haben die Arbeits- und Werkbetriebe in den Justizvollzugsanstalten? Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit machen einen ganzen Abschnitt im Berliner Justizvollzugsgesetz aus. Das zeigt den hohen Stellenwert, den das Thema Arbeit hat. Die Arbeits- und Werksbetriebe sind daher unverzichtbar. In den letzten Jahren haben immer wieder gewalttätige Übergriffe auf Bedienstete für erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt. Auch zwischen den Gefangenen kommt es fast täglich in den Berliner Haftanstalten zu Auseinandersetzungen. Für den Justizvollzug gehören verbale Angriffe, aber auch körperliche Übergriffe fast zur Tagesordnung. Wie können auch Ihrer Sicht die Beschäftigten geschützt werden?
4 [44] Die Voraussetzungen, unter denen Sicherheit gewährleistet wird, unterscheiden sich im Justizvollzug ganz grundsätzlich von den Voraussetzungen in der Freiheit. Wir akzeptieren, dass das Tragen von Schusswaffen nicht sinnvoll ist, um die Beschäftigten vor Gewalt zu schützen. Um das Einbringen von Drogen zu verhindern, haben wir im geltenden Haushaltsplan die Mittel für die Anschaffung von acht Drogenspurhunden bereitgestellt. Diese sollen in der den Justizvollzugsanstalten Drogen auffinden. Im Oktober letzten Jahres, wurde im Justizvollzug der Gesundheitspakt unterzeichnet, der mittelfristig die Krankenquote reduzieren soll. Wo sehen Sie die Schwerpunkte bei der Entlastung der Beschäftigten und wo müssen dringende Verbesserungen erreicht werden? Die Bedeutung des Gesundheitsmanagements wächst. Wir haben die dafür erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt und werden diese ggf. auch erhöhen. Wir versprechen uns aber auch aus der Verbesserung der baulichen Situation und einer Entspannung der personellen Situation eine Verminderung der beruflichen Belastung, die zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und damit auch zu einer besseren Gesundheitsquote führen kann. Wo müssen aus Ihrer Sicht die Sicherheitsvorkehrungen in den Justizvollzugsanstalten baulich und technisch verändert und ergänzt, und wie können hierbei die Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden? Berlin hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um die bauliche Situation zu verändern. Der Neubau der JVA Heidering hat ermöglicht, die Teilanstalten I und III der JVA Tegel frei zu ziehen, die für die Gefangenen und auch die Beschäftigten nicht mehr zumutbar sind. Wir planen, sukzessive weiter zu modernisieren. Die Teilanstalt I werden wir abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Wir sind davon überzeugt, dass sich der Übergang von den alten Gebäuden aus der Kaiserzeit hin zu einer zeitgemäßen Architektur positiv auf das Klima innerhalb der Haftanstalt auswirken wird. Das wird auch den Beschäftigten zu Gute kommen. Wir halten es für erforderlich, auch die Beschäftigtenvertreter in die Planungen einzubeziehen. Um das Problem von illegaler Handynutzung und das Einbringen von Drogen in das Gefängnis zu unterbinden, haben die Koalitionsfraktionen das Projekt der Handyblocker auch auf die Untersuchungshaft erweitert. Mit Handyblockern wird verhindert, dass eine Telefon- oder Internetverbindung aufgebaut wird. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in der Jugendstrafanstalt haben die Koalitionsfraktionen bereits 2013 den Ausbau auch der Untersuchungshaftanstalt in Moabit beschlossen.
5 [55] Wie kann aus ihrer Sicht die Anerkennung und Wertschätzung für den Justizvollzug in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit verbessert werden? Die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten leisten sowohl physisch als auch psychisch einen großen Beitrag für Berlin. Dies müssen wir auch zukünftig anerkennen, daher werden wir bei der Besoldung finanzielle Verbesserungen erwirken. Mit freundlichen Grüßen Dennis Buchner Landesgeschäftsführer
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