Auftragsvergaben/Vergaberecht (4) Sachlicher Geltungsbereich SS 2015 Kurt Reindl

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1 Auftragsvergaben/Vergaberecht (4) Sachlicher Geltungsbereich SS 2015 Kurt Reindl 1

2 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE rechtliche Grundlagen 3. UE Persönlicher Geltungsbereich 4. UE Sachlicher Geltungsbereich 5. UE Quasi-in-house-Vergaben und andere Ausnahmen 6. UE Verfahrensarten im Überblick 7. UE Ablauf Vergabeverfahren I 8. UE Ablauf Vergabeverfahren II 9. UE Rechtsschutz I 10. UE Rechtsschutz II 2

3 Fallbeispiel - Frage Die Krankenhaus-Betriebs-GmbH (KB-GmbH) benötigt im Jahr rd Tonerpatronen (CPV-Code ). Um welche Auftragsart handelt es sich? 3

4 Unionsrecht Entgeltliche Verträge Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Gegenleistung ist Preis) Baukonzessionen (Gegenleistung ist Recht zur Nutzung und evtl Preis) Dienstleistungskonzessionen (Gegenleistung ist Recht zur Nutzung und evtl Preis) Vorgaben für nationale klass. RL SektorenRL Primärrecht Gesetzgeber 2004/18/EG 2004/17/EG Bauaufträge Bauaufträge, Liefer- und Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge DL-Aufträge Ja Ja Ja Baukonzessionen Baukonzessionsverträge Ja Nein (Art 18 SektorenRL) Ja DL-Konzessionen DL-Konzessionsverträge Nein Nein Ja (Art 17 klassische RL) (Art 18 SektorenRL) (zb Rs C-324/98, Telaustria) 4

5 Unionsrecht Neue EU-Richtlinien Umsetzungsfrist: 18. April 2016 Vorgaben für nationale Konzessions- Klassiche RL Sektoren-RL Primärrecht Gesetzgeber RL 2014/23/EU 2014/24/EU 2014/25/EU Bauaufträge Bauaufträge, Liefer- und Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge DL-Aufträge Nein Ja Ja Ja Baukonzessionen Baukonzessionsverträge DL-Konzession Ja Nein Nein Ja DL-Konzessionsverträge 5

6 Bauaufträge Bauaufträge Bauaufträge ( 4 BVergG) Entgeltliche Aufträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Tätigkeiten (Z 1) Bauvorhaben (Z 1) Ausführung eines Bauwerks (Z 2) Bauwerk (Z 2) Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt (Z 3) Bauleistung durch Dritte (Z 3) 6

7 Bauaufträge Bauaufträge Bauvorhaben (Z 1) Ausführung oder gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Tätigkeiten Umfassender Begriff: Bauvorhaben umfasst neben der Erstellung eines Bauwerkes auch andere Bauleistungen jede Erstellung eines Bauwerkes [ist] ein Bauvorhaben, aber nicht jedes Bauvorhaben [ist] identisch mit der Erstellung eines Bauwerkes, zb Revitalisierungen von Gebäuden, Umbauten, Instandsetzungen und Reparaturen (EBRV 1171 BlgNR 22. GP 27) in Anhang I genannte Tätigkeiten (NACE-Code und CPV Referenznummer) Vorbereitende Baustellenarbeiten Hochbau- und Tiefbau Bauinstallation Sonstiges Baugewerbe Vermietung von Baumaschinen und geräten mit Bedienungspersonal 7

8 Bauaufträge Bauaufträge Bauwerk (Z 2) Ausführung eines Bauwerks 2 Z 11 BVergG: Bauwerk ist das Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. umfasst [ ] die Herstellung eines (funktionsfähigen) Ganzen (zb ein Gebäude, eine Straße, ein Bauabschnitt einer Straße, eine Brücke), das bis zur letzten Ausbau- und Installationsphase vollendet ist (EBRV 1171 BlgNR 22. GP 27) 8

9 Bauaufträge Bauaufträge Bauleistung durch Dritte (Z 3) Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt Gemeint sind Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge [ ], bei denen der Auftraggeber nicht selbst baut, sondern für seine Zwecke (und nach seinen Vorgaben) bauen lässt (EBRV 1171 BlgNR 22. GP 27) Als Bauauftrag zu qualifizieren ist daher uu auch ein Mietvertrag über ein - gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen - noch zu errichtendes Gebäude (siehe zb EuGH , Rs C-213/13 Impresa Pizzarotti, Rn 39-52); hingegen unterliegt ein Mietvertrag über ein vorhandenes Gebäude gem 10 Z 8 nicht dem Vergaberecht (keine Erbringung einer Bauleistung gemäß den von Auftraggeber genannten Erfordernissen). Nach ha keine Erfordernisse isv 4 Z 3 BVergG sind Vorgaben, die auch Mieter von bereits vorhandenen Gebäuden üblicherweise vereinbaren, wie zb Flächengrößen, Raumaufteilung oder Ausstattung (vgl Reindl, Ausschreibungspflicht für die Anmietung eines noch zu errichtenden Gemeindeamtes? RFG 2013/ ff mwn) 9

10 Lieferaufträge Lieferaufträge Lieferaufträge ( 5 BVergG) Entgeltliche Aufträge über Kauf Leasing Miete Pacht Ratenkauf (mit oder ohne Kaufoption) von Waren einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation 10

11 Lieferaufträge Lieferaufträge Waren Waren sind Erzeugnisse, die einen Geldwert haben und deshalb Gegenstand von Handelsgeschäften sein können (vgl Rs C-7/68, Kommission/Italien) Strom ist daher eine Ware im Sinne von 5 (EBRV 1171 BlgNR 22. GP 28 mit Hinweis auf Rs C- 393/92, Gemeente Almelo, Rn 28) 11

12 Dienstleistungsaufträge DL-Aufträge Dienstleistungsaufträge ( 6 BVergG) Entgeltliche Aufträge über Prioritäre Dienstleistungen (Anhang III zum BVergG) Taxative Aufzählung zb Z 11 Unternehmensberatung und verbundene Tätigkeiten, Z 13 Werbung Nicht prioritäre Dienstleistungen (Anhang IV zum BVergG) Demonstrative Aufzählung zb Gaststätten und Beherbergungsgewerbe, Rechtsberatung, Auskunfts- und Schutzdienste Generalklausel in Z 27 12

13 Dienstleistungsaufträge DL-Aufträge Beispiel für prioritäre DL: Dienstleistungen eines Personalberaters als Unternehmensberatung und verbundene Tätigkeiten? Anhang III Z 11 BVergG 2006 verweist auf die CPCprov-Referenznummer 865. Eine Unterkategorie davon sind Human resources management consulting services (CPCprov-Referenznummer 86504). Darunter ist Folgendes zu verstehen (siehe Human resources management consulting services Explanatory note: Advisory, guidance and operational assistance services concerning the human resources management of an organization. Human resources consulting assignments may deal with one or a combination of the following: audit of the personnel function, development of a human resource policy, human resource planning, recruitment procedures, motivation and remuneration strategies, human resource development, labour-management relations, absenteeism control, performance appraisal and other matters related to the personnel management function of an organization. 13

14 Dienstleistungsaufträge DL-Aufträge Für nicht prioritäre Dienstleistungen gilt das BVergG nur eingeschränkt ( 141 und 280 BVergG) Auftraggeber ist etwa an kein im BVergG 2006 vertyptes Vergabeverfahren gebunden kann sich sein Vergabeverfahren und die Regeln für die Vergabe weitgehend frei gestalten (unter Beachtung der Grundsätze der unionsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes; vgl 141 Abs 2 BVergG) Verfahren ist grundsätzlich mit mehreren Unternehmern und unter Einhaltung eines angemessenen Grades von Öffentlichkeit durchzuführen 4. bis 6. Teil (Rechtsschutz vor BVA; zivilrechtliche Bestimmungen; Strafbestimmungen) gelten aber uneingeschränkt 14

15 Dienstleistungsaufträge DL-Aufträge 6 BVergG (Dienstleistungsaufträge) ist eine Auffangtatbestand Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind ( 6 BVergG) Durch die Formulierung soll in Anlehnung an Art. 1 Abs. 2 lit. d der RL 2004/18/EG deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Dienstleistungsbegriff gegenüber dem Begriff der Bauleistungen bzw. Lieferungen subsidiär ist und ihm somit eine Auffangfunktion zukommt. (EBRV 1171 BlgNR 22. GP 28) 15

16 Dienstleistungsaufträge DL-Aufträge Exkurs: Prioritätre und nicht prioritäre DL laut EU-Recht: RL 2004/18/EG unterscheidet zwischen Dienstleistungen gemäß Anhang II Teil A (prioritätre DL) und Dienstleistungen gemäß Anhang II Teil B (nicht prioritäre DL) (neue) RL 2014/24/EU sieht diese Unterscheidung allerdings nicht mehr vor Umsetzungsfrist: 18. April 2016 Die neue RL 2014/24/EU unterscheidet allerdings zwischen (herkömmlichen) Dienstleistungen und sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen vor; Letztere sind erst ab einem Schwellenwert von 750 TEUR auszuschreiben (Artikel 4 lit d ivm Anhang XIV): z.b. Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen Administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 16

17 Gemischte Aufträge Gemischte Aufträge Gemischte Aufträge ( 9 BVergG) Aufträge, die sowohl Lieferungen als auch Dienstleistungen umfassen ( 9 Abs 1 BVergG) gelten als Dienstleistungsaufträge, wenn der Wert der vom Auftrag erfassten Dienstleistungen höher ist als der Gesamtwert der Waren ( 9 Abs 1 BVergG) main value test Aufträge, die sowohl Dienstleistungen als auch Bauleistungen umfassen ( 9 Abs 2 BVergG) gelten als Dienstleistungsaufträge, wenn die Bauleistungen im Sinne des Anhanges I [ ] im Verhältnis zum Hauptauftragsgegenstand bloß Nebenarbeiten darstellen main object test 17

18 Gemischte Aufträge Gemischte Aufträge Aufträge, die sowohl prioritäre als auch nicht prioritäre Dienstleistungen umfassen ( 9 Abs 1 BVergG) gelten als prioritäre Dienstleistungsaufträge, wenn der Wert der Dienstleistungen gemäß Anhang III größer ist als derjenige der Dienstleistungen gemäß Anhang IV ( 9 Abs 3 BVergG) main value test 18

19 Baukonzessionsverträge Baukonzessionsverträge ( 7 BVergG) Baukonzessionsverträge Entgeltliche Aufträge über Bauaufträge wobei die Gegenleistung für die Bauleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung des Bauwerkes oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht. ( 7 BVergG) Sonderregeln ( 142 bis 145 BVergG) BVergG gilt nur eingeschränkt für die Vergabe von Baukonzessionsverträgen ( 142 BVergG) 4. bis 6. Teil (Rechtsschutz vor BVA; zivilrechtliche Bestimmungen; Strafbestimmungen) gelten aber uneingeschränkt Auch der Baukonzessionär (!) unterliegt bei der Vergabe von Bauaufträgen bestimmten Bestimmungen des BVergG ( 143 Abs 3 BVergG) zb 19 Abs 1 BVergG; 4. bis 6. Teil (Rechtsschutz vor BVA; zivilrechtliche Bestimmungen; Strafbestimmungen) gelten uneingeschränkt Siehe auch die 145 BVergG 19

20 Baukonzessionsverträge Baukonzessionsverträge Recht zur Nutzung : Konzessionsnehmer (= Konzessionär) stellt Bauwerk Dritten zur Verfügung und finanziert sich aus den von diesen Dritten dafür erbrachten Entgelten oder Gebühren maßgeblichen Teil des Marktrisikos muss Konzessionär tragen Zuzahlungen des Konzessionsgebers dürfen eine gewisse Höhe nicht überschreiten Public Private Partnership (PPP): Form der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und Privaten zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben Auslagerung der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge (Infrastrukturaufgaben) zb Errichtung und Betrieb eines höherrangigen Straßennetzes durch ein privates Unternehmen, das das Recht erhält, für die Benutzung ein Entgelt (sog Schattenmaut ) einzuheben; Verkehrsmengenrisiko trägt Konzessionär 20

21 DL-Konzessionsverträge DL-Konzessionsverträge Dienstleistungskonzessionsverträge ( 8 BVergG) Entgeltliche Aufträge über Dienstleistungsaufträge wobei die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht ( 8 BVergG) Sonderregeln ( 11 BVergG) BVergG gilt nur eingeschränkt für die Vergabe Dienstleistungskonzessionsverträge ( 11 BVergG) Es gelten neben den Bestimmungen in 11 BVergG nur wenige weitere Bestimmungen 3 Abs 1 (persönlicher Geltungsbereich), 8 (Begriff), 49 (freiwillige Bekanntmachungen auf Unionsebene), 336 (Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission), 344 (Strafbestimmungen) und 345 Abs 1 bis 3 (Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften) 21

22 DL-Konzessionsverträge DL-Konzessionsverträge Recht zur Nutzung : Konzessionsnehmer (= Konzessionär) stellt (im öffentlichen Interesse liegende) Dienstleistung Dritten zur Verfügung und finanziert sich aus den Entgelten oder Gebühren, die diese Dienstleistungsempfänger direkt an den Konzessionär entrichten Wirtschaftliches Risiko liegt beim Konzessionär Beispiel: Herstellung von Telefonbüchern vgl EuGH Rs C-324/98, Telaustria: Im konkreten Fall bestand die Gegenleistung für die Herstellung von Telefonbüchern durch ein privates Unternehmen (Telaustria Verlags GmbH) im Auftrag der Telekom Austria AG darin, dass die Herstellerin von der Telekom Austria AG als Vergütung das Recht zur Verwertung seiner eigenen Leistung erhielt Vgl auch die EB zu 11 in RV 1171 BlgNR 22. GP 33 22

23 DL-Konzessionsverträge DL-Konzessionsverträge Anforderungen gem 11 BVergG: Dienstleistungskonzessionsverträge sind von Auftraggebern gemäß 3 Abs. 1 unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes und, soweit dies auf Grund des Wertes und des Gegenstandes des Vertrages erforderlich erscheint, grundsätzlich in einem Verfahren mit mehreren Unternehmern, durch das ein angemessener Grad von Öffentlichkeit gewährleistet ist und das den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes entspricht, zu vergeben. Rechtsschutz Vergabespezifische Rechtsschutz ist nicht anwendbar (EBRV 1171 BlgNR 22. GP 33) Rechtsschutz nur über ordentliche Gerichte möglich (neue) bis 18. April 2016 umzusetzende RL 2014/23/EU ErwG 81 verweist auf die Rechtsmittelrichtlinien künftig wird daher Rechtsschutz vor Vergabekontrolleinrichtungen möglich sein 23

24 Fallbeispiel - Frage Die Krankenhaus-Betriebs-GmbH (KB-GmbH) benötigt im Jahr rd Tonerpatronen (CPV-Code ). Aufgrund ihrer Erfahrungswerte und ihrer Markterkundungen schätzt sie, dass eine Tonerpatrone rd. 50 Euro kostet. Liegt der Auftrag im Oberschwellenbereich (OSB) oder im Unterschwellenbereich (USB)? 24

25 Schwellenwerte OSB USB Ab gültige Schwellenwerte gem Schwellenwert-VO 2013/1336/EU ABl L 2013/335, 17 BVergG 2006 wurde durch die Kundmachung des Bundeskanzlers über die von der Europäischen Kommission neu festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren BGBl II 2013/513 entsprechend angepasst Auftragsvergaben durch in Anhang V genannte öffentliche Auftraggeber*) ( 12 Abs 1 BVergG) Auftragsvergaben durch übrige öffentliche Auftraggeber ( 12 Abs 1 BVergG) ( 180 BVergG) Auftragsvergaben durch Sektorenauftraggeber Bauaufträge TEUR TEUR TEUR Baukonzessionsverträge TEUR TEUR --- Lieferaufträge 134 TEUR 207 TEUR 414 TEUR Dienstleistungsaufträge 134 TEUR 207 TEUR 414 TEUR *) Bundeskanzleramt, Bundesministerien (mit gewissen Einschränkungen für das BM für Landesverteidigung; vgl 12 Abs 1 Z 1 letzter Satz), Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen; Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft m. b. H.; Bundesanstalt für Verkehr; Bundesbeschaffung Ges. m. b. H.; Bundesrechenzentrum Ges. m. b. 25

26 Schwellenwerte OSB USB Berechnung des geschätzten Auftragswerts ( 13 ff BVergG 2006) Allgemeine Bestimmungen ( 13) Grundlage für die Berechnung des geschätzten Auftragswertes eines öffentlichen Auftrages ist der Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen ist. Bei dieser Berechnung ist der geschätzte Gesamtwert aller der zum Vorhaben gehörigen Leistungen einschließlich aller Optionen und etwaiger Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen. (Abs 1) Bauaufträge und Baukonzessionsverträge ( 14) Lieferaufträge ( 15) Dienstleistungsaufträge ( 16) Rahmenvereinbarungen ( 17) 26

27 Schwellenwerte OSB USB Umgehungsverbot Die Wahl der angewandten Berechnungsmethode darf nicht den Zweck verfolgen, die Anwendung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes zu umgehen. ( 13 Abs 4 BVergG 2006). Das Umgehungsverbot hat zur Folge, dass die Aufteilung eines Auftrages nicht in der Absicht erfolgen darf, die [unions]rechtlichen Verpflichtungen (zb Bekanntmachung im Amtsblatt) zu umgehen, darüber hinaus darf durch ein unzulässiges Splitting auch im Unterschwellenbereich nicht eine Umgehung der Vorschriften bewirkt werden (Wahl von Sonderverfahren mit vereinfachten Regeln wie insbesondere die Direktvergabe). Das Verbot der Aufteilung gilt für jede Form von Aufteilung, die nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt werden kann. (EBRV 1171 BlgNR 22. GP, 35) 27

28 Schwellenwerte OSB USB Getrennte Vergabe irrelevant für Schwellenwertberechnung Möglichkeit einer getrennte Vergabe in mehreren Losen oder Verfahren In örtlicher oder zeitlicher Hinsicht, nach Menge und Art der Leistung oder im Hinblick auf Leistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige oder Fachrichtungen ( 22 BVergG) Ermessensfreiheit des Auftraggebers Aufteilung muss durch objektive Gründe gerechtfertigt und von sachlichen Überlegungen geleitet sein. Willkürliche Ausübung des Ermessens ist unzulässig. Maßgebend sind wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte, wie z.b. die Notwendigkeit einer einheitlichen Ausführung und einer eindeutigen Gewährleistung. 28

29 Schwellenwerte OSB USB Kriterien für Zusammenrechnung von (getrennt vergebenen) Leistungen gleiches Fachgebiet, sachlicher und örtlicher Zusammenhang, gemeinsamer Zweck und gemeinsame Planung. Beispiele: Reinigung und Entnahme, Abtransport und Entsorgung der Deponiesickerwässer sind als ein Vorhaben im Sinne des 13 Abs 1 BVergG 2006 anzusehen (VwGH , 2011/04/0116) Einzelne Teilleistungen der Architekturplanung gemäß 3 Honorarordnung für Architekten (HOA), nämlich Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, Kostenermittlungsgrundlagen sowie künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung sind grundsätzlich zusammenzuzählen, wenn sie im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben vergeben werden sollen (VwGH , 2007/04/0188) entgegen der ha Dienstleistungen izm Bauvorhaben nicht als gesondertere Dienstleistungsvorhaben qualifizierend VwGH , 2013/04/0025 (Punkt 4.1.) 29

30 Schwellenwerte Berechnung zb bei Lieferaufträgen OSB USB Lieferauftrag befristete Lieferaufträge geschätzte Gesamtbetrag der während der Vertragsdauer voraussichtlich zu leistenden Entgelte (bei Laufzeit > 12 Monate zzgl des geschätzten Restwertes) unbefristete Lieferaufträgen oder unklare Vertragsdauer das 48fache des voraussichtlich zu leistenden Monatsentgeltes regelmäßig wiederkehrende Lieferaufträge der tatsächliche Gesamtwert der entsprechenden aufeinander folgenden Aufträge im vorangegangenen Finanz- bzw. Haushaltsjahr oder in den vorangegangenen zwölf Monaten oder der geschätzte Gesamtwert der aufeinander folgenden Aufträge, die während der auf die erste Lieferung folgenden zwölf Monate oder des auf die erste Lieferung folgenden Finanz- bzw. Haushaltsjahres, soweit dieses länger als zwölf Monate ist 30

31 Schwellenwerte OSB USB Beispiel: Regelmäßig wiederkehrender Kauf von Druckerpatronen Lieferauftrag Aufträge innerhalb der vorangehenden 12 Monate: [ ] Wenn insgesamt Schwelle von EUR erreicht wird, so wäre jeder einzelne Auftrag nach den für den Oberschwellenbereich (OSB) geltenden Regeln abzuwickeln, sofern nicht die Kleinlosregel in Anspruch genommen wird bzw sofern nicht eine Rahmenvereinbarung oder ein Rahmenvertrages abgeschlossen wird. 31

32 Schwellenwerte OSB USB Beschaffung von Lieferungen in mehreren Losen Lieferauftrag Besteht eine Lieferung aus der Beschaffung gleichartiger Lieferleistungen in mehreren Losen, für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, so ist als geschätzter Auftragswert der geschätzte Gesamtwert aller dieser Lose anzusetzen. Kleinlosregel für OSB: 15 Abs 4 Kleinlosregel für USB: 15 Abs 5 32

33 Schwellenwerte OSB USB Kleinlos-Regel Kleinlos Lieferauftrag Kleinlos DL-Auftrag Liefer- und DL-Aufträge ( 15 Abs 4 u 5 und 16 Abs 5 u 6) OSB: Für einzelne Lose mit geschätztem Auftragswert < gelten Regeln des USB, sofern kumulierter Wert dieser ausgewählten Lose max. 20 % des kumulierten Wertes aller Lose beträgt. USB: Für alle Lose gelten Regeln des USB. Für einzelne Lose mit geschätztem Auftragswert < sind Direktvergaben (obk) zulässig, sofern kumulierter Wert dieser ausgewählten Lose max. 40 % des kumulierten Wertes aller Lose beträgt. 33

34 Schwellenwerte OSB Beispiel I Los 1 Los 2 Los 3 Los (z.b. Direktvergabe obk) (z.b. Direktvergabe obk) (z.b. Verh.Verf. obk) (z.b. Verh.Verf. obk) Kleinlos Lieferauftrag Kleinlos DL-Auftrag Zwi.Summe (20%) Los 5 Summe (z.b. Offenes Verfahren) (100%) OSB 34

35 Schwellenwerte USB Beispiel II Los 1 Los (z.b. Direktvergabe obk) (z.b. Direktvergabe obk) Kleinlos Lieferauftrag Kleinlos DL-Auftrag Zwi.Summe (35,9%) Los 3 Los 4 Summe (z.b. Verh.Verf. obk) (z.b. ni.off.verf obk) (100%) USB 35

36 Schwellenwerte OSB USB Kleinlos Bau-Auftrag Bauaufträge ( 14 Abs 3 u 4) OSB: Für einzelne Lose mit geschätztem Auftragswert < gelten Regeln des USB, sofern kumulierter Wert dieser ausgewählten Lose max. 20 % des kumulierten Wertes aller Lose beträgt. USB: Für alle Lose gelten Regeln des USB. 14 Abs 4 letzter Satz: Für die Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich gilt als geschätzter Auftragswert der Wert des einzelnen Gewerkes. VwGH leitet daraus in einem Gegenschluss für den OSB ab, dass etwa eine im konkreten Fall vorliegende Plandungsdienstleistung nicht im Wege der Direktvergabe nach 41 Abs. 2 BVergG 2006 vergeben werden durfte. VwGH , 2013/04/0025 (Punkt 4.2.); krit Gföhler/Gruber ZVB 2014/144 (490) 36

37 Schwellenwerte Beispiel I OSB Kleinlos Bau-Auftrag Dachdecker Spengler Schlosser HKLS (z.b. ni.off. Verf. obk) (z.b. ni.off. Verf. obk) (z.b. ni.off. Verf. obk) (z.b. Direktvergabe mbk) Zwi.Summe (20%) Baumeister (z.b. Offenes Verfahren) Summe (100%) OSB Siehe aber VwGH , 2013/04/

38 Schwellenwerte Beispiel II USB Kleinlos Bau-Auftrag Dachdecker Spengler Schlosser HKLS Baumeister Summe (z.b. Direktvergabe obk) (z.b. Verh.verf. obk) (z.b. ni.off. Verf. obk) (z.b. Direktvergabe mbk) (z.b. Verh.verf. mbk) USB 38

39 Subschwellenwerte im USB USB Unterschwellenbereich (USB) Im USB kommen vereinfachte Verfahrensvorschriften zur Anwendung zb weitergehende Möglichkeiten der Wahl des Vergabeverfahrens, als im OSB Im USB existieren zahlreiche weitere Schwellenwerte, z.b. betreffend Direktvergaben (ohne vorherige Bekanntmachung): im klassischen Bereich: 100 TEUR bzw ab TEUR*) 41 Abs 2 [allgemein]; 11 [Dienstleistungskonzessionsverträge]; 141 Abs 3 [nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge] im Sektorenbereich: 100 TEUR bzw ab TEUR*) 201 Abs 2 [allgemein]; 177 [Bau- und Dienstleistungskonzessionsverträge]; 280 Abs 3 [nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge] *) 2 Schwellenwerteverordnung 2012 BGBl II 2012/95 idf BGBI II 2014/292 39

40 Subschwellenwerte im USB USB Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung bzw nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb: im klassischen Bereich ( 41a): bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 130 TEUR und bei Bauaufträgen 500 TEUR im Sektorenbereich ( 201a): bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 200 TEUR und bei Bauaufträgen 500 TEUR 40

41 Subschwellenwerte im USB USB Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung: bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im klassischen Bereich: 100 TEUR ( 38 Abs 2 Z 2) bzw ab TEUR*) bei Bauaufträgen im klassischen Bereich: 100 TEUR ( 38 Abs 2 Z 1) bzw ab TEUR*) nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung: von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im klassischen Bereich: 100 TEUR ( 37 Z 2) bzw ab TEUR*) von Bauaufträgen im klassischen Bereich : 1 Mio EUR ( 37 Z 1) bzw ab TEUR*) *) 2 Schwellenwerteverordnung 2012 BGBl II 2012/95 idf BGBI II 2014/292 41

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