Juristische Fakultät, Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht, LS Prof. Götting Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen
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- Axel Hausler
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1 Juristische Fakultät, Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht, LS Prof. Götting Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Ass. jur. Sandra E. Röttgen, LL.M. (Wellington)
2 Inhalt des Vortrags Patentfähigkeit nach 1-5 PatG Neuheitsbegriff und Ausnahmen der 1. u. 2 medizinischen Indikation Erfinderische Leistung bei Patent und Gebrauchsmuster nach der BGH Entscheidung Demonstrationsschrank Europäisches Patent Londoner Übereinkommen 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 2 von 26
3 Patentfähigkeit nach 1-5 PatG Patenterteilungsverfahren nach PatG Anmeldeverfahren nach 34, 37, 38 PatG Prüfungsverfahren des DPMA auf Antrag nach 44 PatG Prüfung der formellen Voraussetzungen der 34, 37, 38 PatG Prüfung der Patentfähigkeit nach 1-5 PatG Erteilungsverfahren nach 49 PatG, mit Veröffentlichung in Patentblatt erlangt Patent Wirkung nach 9 PatG Einspruchverfahren nach 59, 21 I Nr. 1 PatG Nichtigkeitsverfahren nach PatG 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 3 von 26
4 Schutzgegenstand und sachliche Schutzvoraussetzungen Technische Erfindung 1 I PatG Neuheit 1 I,3 I PatG Gewerbliche Anwendbarkeit 5 PatG Erfinderische Tätigkeit 4 PatG Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn sie auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder genutzt wird. 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 4 von 26
5 Technische Erfindung 1 I PatG Erfindung auf dem Gebiet der Technik Erzeugniserfindung/Sacherfindung oder Verfahrenserfindung Keine Erfindungen nach 1 PatG sind: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden Ästhetische Formschöpfungen Pläne, Regel und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten für Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten, Programme für Datenverarbeitungsanlagen Nicht schützbar sind: Patente, die gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßen Züchtungsverfahren biologischer Art Tierarten und Pflanzensorten Heil- und Diagnoseverfahren 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 5 von 26
6 Ausnahme von Heilverfahren 2 a Abs. 1 Nr. 2 S. 1 PatG Heilverfahren Chirurgische Behandlung Therapeutische Behandlung Diagnostik Eingriff in den lebenden Körper des Menschen/Tieres Heilung, Linderung, Beseitigung oder Abschwächung der Ursachen oder Symptome einer Funktionsstörung des menschlichen/tierischen Körpers Feststellung bestehender Erkrankungen Ursachenermittlung als Grundlage für Entscheidung über medizinische Behandlung 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 6 von 26
7 Neuheitsbegriff nach 3 I PatG Keine Zugehörigkeit zum Stand der Technik Neuheit zum Zeitrang der Anmeldung Absoluter formeller Neuheitsbegriff Absolut: keine Beschränkung in gegenständlicher, räumlicher oder zeitlicher Hinsicht Formell: Nur das ist neuheitsschädlich, was der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist Durch Veröffentlichung in Form von schriftlicher oder mündlicher Vorbeschreibung Vorbenutzung i.s.d. 9 PatG Sonstiger Weise: z.b. Patentanmeldung nach 3 II 1 PatG 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 7 von 26
8 Neuheitsfähigkeit bei Stoffen Absoluter Stoffschutz: Stoffe oder Stoffgemische können neu und damit patentfähig sein, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehören, alle Arten der Verwendung sind geschützt inklusive der nicht in der Patentschrift offenbarten oder dem Patentinhaber bekannten Verwendung. 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 8 von 26
9 Aktuelle Problematik: medizinische Indikationen 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 9 von 26
10 1. Medizinische Indikation Ausnahme des zweckgebundenen Stoffschutzes 3 Abs. 3, 2a Abs. 1 Nr. 2 S. 2 PatG: Trotz fehlender Neuheit Patentierbarkeit einer Anwendungserfindung mit bekanntem Stoff Anwendung in oben genannten Heilverfahren des 2a Abs. 1 Nr. 2 S.1 PatG Anwendung in diesen Verfahren ist nicht Stand der Technik 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 10 von 26
11 2. Medizinische Indikation 1. Zweckgebundener Stoffschutz für zweite medizinische Indikation in BRD nicht möglich. 2. Patentierung eines Verwendungsanspruchs für eine zweite/weitere medizinische Indikation möglich: die Bereitstellung einer für die therapeutische Behandlung hergerichtete Substanz und deren Anwendung zu Behandlung einer Krankheit, für die sie bislang noch nicht verwendet worden ist, ist möglich. 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 11 von 26
12 Erfinderische Tätigkeit nach 4 S. 1 PatG Definition des 4 S. 1 PatG gilt als gesetzliche Fiktion und damit nicht widerlegbare Festlegung Objektive Bewertung betrifft Frage, ob sich die Erfindung in nicht naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. BGH: Maßgeblich für die Beurteilung der Voraussetzung des Nichtnaheliegens ist, ob der Fachmann in der Lage war, die Erfindung aufgrund seines Fachwissens aus dem Stand der Technik zu ermitteln. Beurteilung im Nichtigkeitsverfahren auf Grundlage von Sachverständigen-Gutachten 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 12 von 26
13 Aktuelle Problematik: Abgrenzung Patent und Gebrauchsmuster - Demonstrationsschrank 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 13 von 26
14 Erfinderische Leistung beim Gebrauchsmuster Unterscheidung Gebrauchsmuster und Patent bzgl. der erfinderischen Leistung Geringere erfinderische Leistung für Gebrauchsmuster als für Patent, d.h. geringere Erfindungshöhe Gebrauchsmuster als Vorstufe/Unterbau zum Patent Patent fordert in 4 S. 1 PatG das Vorliegen der erfinderischen Tätigkeit Gebrauchsmuster bedarf nach 1 I GebrMG des Vorliegens eines erfinderischen Schritts Keine Legaldefinition des erfinderischen Schritts im GerbrMG Erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich, aber für die Anforderungen an ein Gebrauchmuster ausreichend 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 14 von 26
15 BPatG GRUR 2004, 852 Materialstreifenpackung Erfinderischer Schritt: wenn der Durchschnittsfachmann die Erfindung nicht bereits auf der Grundlage seines allgemeinen Fachkönnens und bei routinemäßiger Berücksichtigung des Standes der Technik ohne weiteres finden kann. Erfinderische Tätigkeit: die Erfindung muss einen Schritt über das hinaus gehen, was einem Durchschnittsfachmann, der über den gegenwärtigen Stand der Technik verfügt, naheliegt. 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 15 von 26
16 BGH-Entscheidung-Demonstrationsschrank Keine Unterscheidung zwischen erfinderischer Tätigkeit und erfinderischem Schritt Legaldefinition des 4 S. 1 PatG hat Anforderungen an Schutzfähigkeit des Patents herabgesetzt Kriterium des Nichtnaheliegens umfasse alle nicht durchschnittlichen Leistungen, also auch den Schutzbereich des Gebrauchsmusters Keine Kriterien, anhand derer die Anforderungen des Patents unterschritten werden könnten und es gleichzeitig nicht zu einer Monopolisierung trivialer Neuerungen käme Keine unterschiedliche Bewertung wegen gleicher Schutzwirkungen von Patent und Gebrauchsmuster 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 16 von 26
17 Rechtsfolge der BGH-Entscheidung 1. Erfindungshöhe des Gebrauchmusters ist auf Niveau des Patents angehoben worden 2. Bei naheliegenden erfinderischen Leistungen kein Patent des kleinen Mannes möglich bzw. kein Bestand des GebrMusters bei Überprüfung im Nachhinein 3. Bei Zweifeln an Patentfähigkeit reicht kein Verweis auf das GerbrMR mehr 4. Gebrauchsmuster mit seinen Vorteilen wie günstige Kosten, schneller, fast sofortiger Schutz und prioritätsbegründende Wirkung der GerbrMusteranmeldung bleibt erhalten 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 17 von 26
18 Aktuelle Problematik: Europäisches Patent und Übersetzungskosten 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 18 von 26
19 Vorteile des EPÜ Einheitliches Patenterteilungsverfahren Eine Patenterteilung zur Erlangung eines Bündels ausgewählter nationaler Patente Erlangung nationaler Patente neben Europäischem Patent möglich, Möglichkeit des Doppelschutzes nach Art. 139 III EPÜ Einheitliche Bestimmung der Laufzeit nach Art. 63 EPÜ Einheitliche Bestimmung des Schutzbereichs nach Art. 69 EPÜ Bei Verfahrenspatenten erstreckt sich Schutz auch auf unmittelbar hergestellte Erzeugnisse 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 19 von 26
20 Nachteile des EPÜ Entstehung nationaler Patente Geltendmachung von Verletzungsansprüchen nach nationalem Recht Übertragung des Patents und Lizenzerteilung nach nationalem Recht Nichtigkeitserklärung durch nationalen Behörden nach allg. Nichtigkeitsgründe Übersetzungskosten (Art. 97 V, 102 V, 67 III, 14 VII, 65 EPÜ) Art. 65 Übersetzung in Amtsprache des Mitgliedsstaates 3 Monate nach Erteilung des Patents Übernahme der Kosten der Veröffentlichung der Übersetzung Nichtbeachtung führt zu Unwirksamkeit des Patents Entscheidungen entfalten nur nationale Wirkung, Kostenintensive Mehrfachstreitigkeiten, Widerruf des Patents nach Nichtigkeitsklagen in allen Vertragsstaaten, Divergierende Entscheidungen Entstehung hoher Übersetzungskosten EUGH v BASF/DPA-GRUR Int. 2000, Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 20 von 26
21 Minimierung der Übersetzungskosten durch Londoner Protokoll Übereinkommen vom über die Anwendung des Artikel 65 EPÜ Durchbruch in der Sprachenfrage! Unterzeichnung durch 10 Vertragsstaaten, in Kraft treten am Unbegrenzte Geltungsdauer des Protokolls, jedoch Möglichkeit der Kündigung 3 Jahre nach in Kraft treten Anwendung auf alle Patente, die nach in Kraft treten veröffentlicht werden Wirkung: Vertragsstaat mit Amtsprache des EPA verzichtet auf Übersetzungserfordernisse des Art. 65 EPÜ Vertragsstaat mit von Amtsprache des EPA abweichender Amtsprache verzichtet auf Übersetzung der gesamten Patentschrift, wenn das Patent in einer von dem betreffenden Staat bestimmten Amtssprache des EPA erteilt oder in diese übersetzt wurde aber: Übersetzungserfordernis für Patentansprüche kann beibehalten werden! 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 21 von 26
22 European Patent Litigation Agreement (EPLA-Entwurf) Europäisches Patentgericht Verwaltungsausschuss EPG Gericht erster Instanz Berufungsgericht Geschäftsstelle 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 22 von 26
23 Errichtung eines Europäischen Patentgerichts (EPG) Gericht erster Instanz Zentrale u. regionale Kammern Art EPLA-Entwurf Berufungsgericht Berufung gegen Urteile 1. Instanz Antrag auf Überprüfung Urteile 1. Instanz auf schwere Verfahrensfehler Fakultative Gutachtenerstellung für nationale Gerichte ohne Bindungswirkung 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 23 von 26
24 Inhalt des Gemeinschaftspatents Beitritt der Gemeinschaft zum Europäischen Patentübereinkommen Erteilung eines einheitlichen Patents für das Gebiet der Gemeinschaft Festlegung der Rechtsvorschriften für Gemeinschaftspatent durch GemeinschaftsVO unter Beachtung nationaler Patentgrundsätze Anmeldung bei dem EPA oder nationalem Patentamt und Erteilung durch das EPA nach Regelungen des EPÜ Erteilung des Patents nach der Sprachenregelung des Art. 65 EPÜ Gemeinschaftspatente unterliegen Gerichtsbarkeit der Gemeinschaft Errichtung eines Rechtsprechungssystems bis Januar 2010 Londoner Protokoll 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 24 von 26
25 Das Gemeinschaftspatent Dezember 1975 Gemeinschaftsübereinkommen (GPÜ) Dezember 1989 Modifizierung des GPÜ und Ergänzung durch Protokoll über die Beilegung von Streitigkeiten Juni 1997 Grünbuch über das Gemeinschaftspatent und das Patentschutzsystem in Europa Juli 2000 Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent März 2003 Rat verabschiedet Gemeinsame politische Ausrichtung bzgl. des Gemeinschaftspatents Dezember 2003 Kommissionsvorschläge für das Gemeinschaftspatentgericht März 2004 Überarbeitung des Entwurfs der Verordnung aus dem Jahr 2000 Mai 2004 Scheitern der GemeinschaftspatentVO Januar 2006 Öffentliche Konsultation zur künftigen Patentpolitik in Europa durch Kommission April 2007 Mitteilung der Kommission über die Vertiefung des Patentsystems in Europa 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 25 von 26
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 3. Juli 2008/Sandra Röttgen Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Folie 26 von 26
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