Wildnis und Natura 2000 auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

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1 Wildnis und Natura 2000 auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Sabine Stein, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Geschäftsbereich Bundesforst Wildnis im Dialog Perspektiven für die Umsetzung der Wildnisziele in Deutschland Vilm,

2 Gliederung 1. Die BImA im Überblick 2. Wildnis auf Bundesliegenschaften 3. Natura 2000 auf Bundesliegenschaften 4. Wildnis und Natura 2000 auf Bundesliegenschaften Foto: Sabine Stein

3 1. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Überblick zum per Errichtungsgesetz (BImAG) gegründet, hervorgegangen aus der Bundesvermögensverwaltung bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Die zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes, Sitz in Bonn Liegenschaften / Wohnungen ha Eigentumsfläche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

4 Flächenorganisation der BImA Rostock Zentrale Bonn Dortmund Potsdam Magdeburg Erfurt Berlin Hauptstellen der Direktionen: Rostock Berlin Potsdam Magdeburg Erfurt Dortmund Koblenz Freiburg München Bonn Koblenz Freiburg München Bundesforstbetriebe (BFB) Trave Vorpommern-Strelitz Niedersachsen Lüneburger Heide Mittelelbe Nördl. Sachsen-Anhalt Westbrandenburg Havel-Oder-Spree Rhein-Weser Thüringen-Erzgebirge Lausitz Rhein-Mosel Schwarzenborn Reußenberg Grafenwöhr Hohenfels Heuberg

5 Flächenstatistik Bundesforst Betreute Nutzer Fläche in ha* Dienstliegenschaften BMVg Geschäftsliegenschaften Sonstige Liegenschaften/Leistungen für Dritte Dienstliegenschaften Gaststreitkräfte BMF Dienstliegenschaften BMVI Sonstige Flächen Dienstliegenschaften BMI Gesamt * Stand

6 Dienstleistungen im Nationalen Naturerbe 1. und 2. Tranche: - Für 11 Träger auf über ha Fläche bundesweiter Partner und Dienstleister im NNE 1. und 2. Tranche - größter Partner DBU Naturerbe GmbH, ha Fläche aus 1. und 2. Tranche, weitere Partner: NABU, Heinz Sielmann Stiftung, WWF ha aus der 1. und 2. Tranche in der Bundeslösung 3. Tranche - möglicherweise weitere ha als Dienstleister - voraussichtlich ha in der Bundeslösung

7 Aufteilung nach Flächenart ca. 61 % Wald ca. 39 % Freigelände Foto: Frank Meyer, RANA Foto: Frank Meyer, RANA

8 Kernauftrag Bundesforst ist als Spezial-Dienstleister für alle Landnutzungsfragen innerhalb der Bundesanstalt verantwortlich für ein umfassendes, nutzerorientiertes und nachhaltiges grünes Liegenschaftsmanagement

9 Kernaufgaben Das grüne Liegenschaftsmanagement umfasst : Zweckorientierte Gestaltung von Dienstliegenschaften Funktionswaldbau und naturverträgliches Geländemanagement Behördliches Verfahrensmanagement im nationalen und europäischen Umweltrecht Kompensationsmaßnahmen nach Forst- und Naturschutzrecht Betreuung und Bewirtschaftung der Umlaufvermögen (BImA) und Liegenschaften Dritter Fachberatung der Kunden

10 Kernaufgaben (II) Waldbau, Holzproduktion und vermarktung Jagd / Wildtiermanagement Forstwirtschaftliche Gutachten und Wertermittlungen Konversion, Problemflächenmanagement Erneuerbare Energien An- und Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

11 2. Wildnis auf Bundesliegenschaften Wildnisgebiete im Sinne der NBS (Finck et. al 2013) Wildnisgebiete im Sinne der NBS sind ausreichend große, unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten. Foto: Sabine Stein

12 Foto: Sabine Stein

13 Biodiversität in der Praxis naturverträgliches Geländemanagement bei Bundesforst // Lothar Schmid// 28. Januar 2016 // Seite 13 Foto: Sabine Stein

14 Foto: Katharina Jost

15 Foto: Sabine Stein

16 Foto: Sabine Stein

17 Foto: Sabine Stein

18 Biodiversität in der Praxis naturverträgliches Geländemanagement bei Bundesforst // Lothar Schmid// 28. Januar Foto: 2016 Sabine // Seite Stein18

19 Foto: Sabine Stein Foto: Sabine Stein

20 Foto: Heiko Arjes Foto: Sabine Stein Foto: Sabine Stein Foto: Sabine Stein

21 Wildnisgebiete im Sinne der NBS (Finck et. al 2013) Wildnisgebiete im Sinne der NBS sind ausreichend große, unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten. Foto: Sabine Stein

22 BNatSchG Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken der Verteidigung, einschließlich der Erfüllung internationaler Verpflichtungen dienen, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen.

23 Zusatzabkommen zum NATO- Truppenstatut Art. 53 Abs 1 ZA NTS Ausschließliche und gemeinsame Nutzung von Liegenschaften - Vorrangiges Erfordernis, dass Gaststreitkräfte alle Maßnahmen, die der Durchführung der Verteidigungspflichten dienen, ergreifen können - Zusatzvereinbarung zur ausschließlichen und uneingeschränkten militärischen Nutzung für die Dauer des Bedarfs

24 NWE5- Flächen NWE - Fläche ha, davon: Anteil an der Gesamtwaldfläche 1,9% ha Landesforst 4,7% der Waldfläche des Landes ha Bund und NNE 5,6% der Waldfläche des Bundes ha Körperschaftswald 0,5 % der Körperschaftswaldfläche (Öffentlicher Wald gesamt 3,3%) ha Privatwald (inklusive privater Stiftungen und Verbände) 0,3 % der Privatwaldfläche Hinzu kommt noch die 3. Tranche NNE ha 2,3% Nach 2020 Ziel ha ha Bund und NNE 20 % der Waldfläche des Bundes ha Differenz zum Wert Nach ha 3,0% 5,0%

25 Foto: Sabine Stein Biodiversität in der Praxis naturverträgliches Geländemanagement bei Bundesforst // Lothar Schmid// 28. Januar 2016 // Seite 25

26 Foto: Lothar Schmid

27 Funktionswaldbau Sichtschutz und Staubschutz Foto: Achim Urmes Foto: Sabine Stein

28 Funktionswaldbau - Lärmschutz Foto: Sabine Stein Foto: Sabine Stein Foto: Zentrale Bundesforst

29 3. Natura 2000 auf Bundesliegenschaften Aufgrund der (ehemaligen) militärischen Nutzung kommt den Liegenschaften eine besondere Bedeutung für den Naturschutz zu. Mehr als 70 % der aktiv genutzten Übungsfläche ist als FFH- /Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Für einige Lebensraumtypen wie z.b. 4030, 2310 und 2330 haben Truppenübungsplätze eine herausragende Bedeutung Besondere naturschutzfachliche Ausstattung: Großflächige, unzerschnittene, durch Erholungssuchende kaum genutzte Bereiche häufige Übergänge und Grenzbereiche zwischen Offenland und Wald Entstehung von Pionierlebensräumen durch intensive Befahrung und Beübung

30 Foto: Sabine Stein Biodiversität in der Praxis naturverträgliches Geländemanagement bei Bundesforst // Lothar Schmid// 28. Januar 2016 // Seite 30

31 Biodiversität in der Praxis naturverträgliches Geländemanagement bei Bundesforst // Lothar Schmid// 28. Januar Foto: 2016 Daniel // Seite Baumeier 31

32 Foto: Sabine Stein

33 Foto: Volker Goebel

34 Foto: Frank Meyer Foto: Achim Urmes Foto: Christine Schleupner

35 FFH - Managementpläne - Zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und Ziele - Besonders wichtig bei Pflege, Nutzungen, Zielkonflikten und Beeinträchtigungen - Voraussetzung: Erhebung der ökologischen Grunddaten - Grundsätzlich Aufgabe der Länder, auch auf BImA-Liegenschaften - Gibt es eine Vereinbarung zwischen Bundesland und Bund, liegt die Verantwortung für das Aufstellen von Managementplänen bei der BImA bzw. Bundeswehr. - Der Managementplan wird Teil der Forsteinrichtung und muss bei der jährlichen Wirtschaftsplanung berücksichtigt werden. - Solange kein Managementplan vorliegt, sollen von den Ländern erarbeitete Positv-/Negativlisten die Bewirtschaftung in FFH- Gebieten regeln.

36 BNatschG Abschnitt 2 Netz Natura Schutzgebiete (4) Die Unterschutzstellung... kann unterbleiben, soweit nach anderen Rechtsvorschriften einschließlich dieses Gesetzes und gebietsbezogener Bestimmungen des Landesrechts, nach Verwaltungsvorschriften, durch die Verfügungsbefugnis eines öffentlichen oder gemeinnützigen Trägers oder durch vertragliche Vereinbarungen ein gleichwertiger Schutz gewährleistet ist.

37 Abschluss von Vereinbarungen

38 4. Wildnis und Natura 2000 auf (ehemaligen) Bundesliegenschaften Nationales Naturerbe - um wie viel ha geht es? 3 Tranchen in 3 Koalitionsvereinbarungen 1. Tranche: ha Tranche: ha Tranche: ha Summe ~ ha Bereitstellung der Flächen durch Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ca ha Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbh (LMBV) ca ha Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (der große Rest)

39 Wer übernimmt die Flächen? Übertragung an geeignete Flächenempfänger an die Bundesländer 33 Naturschutzorganisationen, z.b. DBU Naturerbe GmbH, ha=73% der Flächen aus der 1. Tranche, ha=66% aus der 2. Tranche oder Weiterbetreuung durch die BImA ( Bundeslösung )im Sinne der Naturschutzleitbilder (~ ha)

40 Zielstellung auf NNE-Flächen Erhalt und Entwicklung sowie Pflege und Nutzung wertvoller, geschützter oder gefährdeter Offenlandökosysteme Erhalt und Entwicklung von Naturwäldern Foto: Frank Meyer, RANA Foto: Sabine Stein Erhalt und die Entwicklung naturnaher Ufer-, Auen- und Gewässerbereiche (einschließlich Küstenüberflutungsräume) sowie von Mooren Foto: Frank Meyer, RANA

41 Maßnahmen auf NNE-Flächen Wälder auf 75% der NNE-Fläche der 1. und 2. Tranche Erhalt und Entwicklung von Naturwäldern Förderung der Wildnisentwicklung (Ausnahme: Nieder-, Mittel- und Hutewälder, Eichenwald-Lebensraumtypen) Umsetzung von Zielen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt: Wildnis auf 2% der Landesfläche bzw. 5% der Waldfläche, sowie bis 2020 natürliche Waldentwicklung auf 10% der Waldfläche der öffentlichen Hand möglichst schnell angestrebte Baumartenzusammensetzung erreichen (Waldumbau, zielgerichtete Maßnahmen der Entwicklungssteuerung) Ggf. hydrologische Funktion verbessern Dann: Prozessschutz Foto: Sabine Stein

42 Maßnahmen auf NNE-Flächen Offenland Auf 25% der NNE-Fläche der 1. und 2. Tranche Kontinuierliche Pflege ist notwendig Beweidung mit unterschiedlichen Tierarten Mechanische Pflege wie z.b. Mahd Brennen Foto: Sabine Stein

43 Festlegung der Zielstellungen in Leitbildern und Pflegeund Entwicklungsplänen - Verfahren auf Flächen der Bundeslösung Biotopkartierung Naturschutzfachliche Maßnahmenplanung Forsteinrichtung Naturerbe-Entwicklungsplan 1. Einleitung und Aufgabenstellung 2. Charakteristik des Plangebietes 3. Biotische Gebietsausstattung 4. Schutzbedürftigkeit 5. Schutzwürdigkeit und Schutzziele 6. Maßnahmenplanung 7. Forsteinrichtung 8. Umsetzung und Ausblick

44 Konfliktpotential Munitionsbelastung Luftbild: Frank Meyer

45 Foto: Frank Meyer, RANA Foto: Frank Meyer, RANA

46 Fotos: Frank Meyer, RANA Foto: BFB Westbrandenburg

47 Konfliktpotential Artenschutz Foto: Frank Meyer, RANA Naturverträgliches Geländemanagement bei Bundesforst// Sabine Stein// 01. Dezember 2015// Seite 47

48 Konfliktpotential nutzungsabhängige Wälder Beispiel Brönnhof Ehemalige US-Standortübungsplatz Brönnhof, Bestandteil der 3. Tranche NNE, größte NE-Fläche in BY, Bundeslösung - PNV Waldmeister-Buchenwälder oder Waldlabkraut-Eichen- Hainbuchenwälder - Vegetation momentan: sekundäre Eichenwälder, vornehmlich aus kulturhistorischen Nutzungen entstanden, sehr baumartenreiche und mehrschichtige Laubholzbestände mit seltenen Baumarten wie Speierling, Wildobst, Elsbeere - 99% des Gebietes ist FFH-Gebiet - Ziel: Prozessschutz in Wäldern mit Ausnahme von Niederwäldern, Mittelwäldern, Hutewäldern, Eichen-LRT

49 Waldentwicklung Brönnhof Natürliche Entwicklung der Buchenwälder sowie ausgewählter Sukzessionsflächen 170 ha Erhalt und Entwicklung von Nieder- und Mittelwaldbereichen Umbau der noch bestehenden Nadelholzbestände in Laubwälder der PNV durch NV, (Naturentwicklungsflächen), Prozessschutz nach spätestens 30 Jahren 36 ha 138 ha Verbesserung von Strukturen (Totholz, Biotopbäume) innerhalb der Entwicklungsflächen sowie an den Waldrändern Erhalt der Eichen-LRT, insbesondere durch zurückdrängen von konkurrenzstärkeren Baumarten, v.a. Buche 160 ha Quelle: Leitlinie zur Entwicklung der Ganerbenflächen als Fläche des Nationalen Naturerbes

50 Bundesforst Natur in guten Händen Foto: Anahita Pirousmand

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