Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP)

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1 Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP) - Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond - Unterlage A Erläuterungsbericht inkl. Technischer Erläuterungsbericht Antragsteller: TenneT Offshore GmbH

2 Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH Bernecker Str Bayreuth Titel: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 smgrenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP) - Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond Unterlage A Erläuterungsbericht inkl. Technischer Erläuterungsbericht Auftragnehmer: Ansprechpartner: IBL Umweltplanung GmbH planungsgruppe grün gmbh Bahnhofstraße 14a Rembertistraße Oldenburg Bremen Tel.: Tel.: info@ibl-umweltplanung.de bremen@pgg.de Dipl.-Biol. Dieter Todeskino Dipl.-Ing. Daniela Pätzold Bearbeitung: Dipl.-Ing. Hartger Holm-Grünberg M. A. Geogr. Ulrike Jetses Dipl.-Ing. Daniela Pätzold Dipl.-Ing. Karsten Mußmann Dipl.-Ing. Henning Müller Dipl.-Ing. Andi Lehmann Datum:

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass des Raumordnungsverfahrens Vorhaben Rechtsgrundlagen und Planungsverfahren Gegenstand des Raumordnungsverfahrens Aufbau der Unterlagen Relevante Netzverknüpfungspunkte Onshore Kurzbeschreibung des Vorhabens Untersuchungsrahmen Küstenmeer Untersuchungsrahmen Festland Hinweise zur Variantenprüfung Vorbereitende Untersuchungen Übersicht über untersuchte Korridorvarianten im Küstenmeer Übersicht über untersuchte Korridorvarianten Festland Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarianten im Küstenmeer Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarianten am Festland Zeitplan Technische Angaben zum Vorhaben Korridorverlauf Technische Angaben Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) Kabelsystem Technische Regelwerke und Richtlinien Sicherheit Bauphase Seekabel Verlegeverfahren Verlegetiefen (Kabelüberdeckung) Muffen (Kabelverbindungen) Arbeitsstreifen und Arbeitsbereich Bauzeit Kreuzung von Verkehrswegen Kreuzung von Kabeln und Rohrleitungen Anlandung Seekabel...27 Stand: Seite I von IV

4 3.3.9 HD-Bohrung Kabeleinzug in Schutzrohre Emission von Schall und Luftschadstoffen Betriebsphase Seekabel Kontrolle und Reparatur Schutzstreifen Elektrische und magnetische Felder Bodenerwärmung Technische Realisierbarkeit Seekorridor Bauphase Landkabel Allgemeines Baustelleneinrichtungen Zuwegungen, Arbeitsflächen Vorbereitende Maßnahmen Behandlung von bestehenden Drainagen und Leitungen Offene Bauweise Geschlossene Bauweise Entwässerung der Baufelder Beschilderung Bauzeit Emissionen von Schall und Luftschadstoffen Betriebsphase Landkabel Kontrolle und Reparatur Schutzstreifen Landkabel Elektrische und magnetische Felder Bodenerwärmung Potenzielle technische Widerstände im Landkorridor Beurteilungskriterien Bewertung der technischen Widerstände Lebensdauer und Rückbau der See- und Landkabel Konverterstationen Zusammenfassung der Ergebnisse der Antragsunterlagen Erläuterungsbericht - Technische Realisierbarkeit Raumverträglichkeitsstudie (Unterlage B) Natura Stand: Seite II von IV

5 4.4 Umweltverträglichkeitsuntersuchung Netzverknüpfungspunkt Halbemond Literaturverzeichnis Anhang Profile trockenfallendes Watt zwischen Hilgenriedersiel und Grohdepolder Kartenanhang...60 Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.2-1: Übersicht über den Korridorverlauf (Küstenmeer und Festland)... 4 Abbildung 2.3-1: Übersicht Korridorvarianten Küstenmeer (vorbereitende Untersuchung 2012)... 8 Abbildung 2.3-2: Übersicht Korridorvarianten Festland...12 Abbildung 3.1-1: Übersicht Trassenkorridor Küstenmeer...14 Abbildung 3.1-2: Übersicht Korridorverlauf Festland...16 Abbildung 3.2-1: Übersicht einer Netzanbindung mit HGÜ-Technik...17 Abbildung 3.2-2: Aufbau eines Gleichstrom-Seekabels...18 Abbildung 3.2-3: Steuerkabel für Offshorebereich...19 Abbildung 3.2-4: Aufbau eines Gleichstrom-Landkabels...20 Abbildung 3.2-5: Steuerkabel am Festland...20 Abbildung 3.3-1: Flachwasserverlegung mit Spülschwert...23 Abbildung 3.3-2: Offshore Verlegung mit TROV (Postlay burial)...24 Abbildung 3.3-3: Offshore Verlegung mit Spülschlitten (Simultaneous lay and burial)...24 Abbildung 3.3-4: Pilotbohrung...28 Abbildung 3.3-5: Aufweitung...28 Abbildung 3.3-6: Einziehvorgang...29 Abbildung 3.6-1: Standardkabelgraben und Arbeitsbereich...33 Abbildung 3.6-2: Systemskizze HD-Bohrung...36 Abbildung 4.5-1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet...54 Tabellenverzeichnis Tabelle 2.3-1: Vergleich der Streckenlängen für die Netzanbindung... 6 Tabelle 2.3-2: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore im Küstenmeer... 9 Tabelle 2.3-3: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore am Festland...10 Tabelle 2.3-4: Ausschluss von Korridorvarianten im Küstenmeer...10 Tabelle 2.3-5: Nicht näher zu untersuchende Korridorabschnitte...11 Tabelle 3.2-1: Aufbau eines HGÜ-Seekabels...18 Tabelle 3.3-1: Geplante Überdeckungen der Kabel im Norderney II-Korridor...25 Tabelle 3.3-2: Übersicht zu geplanten Bauzeiten des Vorhabens (seeseitig)...26 Tabelle 3.6-1: Übersicht der Bauzeit für 800 m Kabel...37 Tabelle 3.8-1: Korridorabschnitte Hilgenriedersiel NVP Halbemond...40 Tabelle 3.8-2: Technische Widerstände der Korridorabschnitte Hilgenriedersiel NVP Halbemond...41 Tabelle 4.5-1: Übergreifender Variantenvergleich...55 Stand: Seite III von IV

6 Fotoverzeichnis: Foto 3.3-1: Vibrationsschwert im Einsatz...22 Foto 3.6-1: Graben bei offener Bauweise...34 Foto 3.6-2: Muffengrube mit Arbeitscontainer...35 Anhang Anhangsabbildungen Anhangsabbildung 6.1-1: Anhangsabbildung 6.1-2: Anhangsabbildung 6.1-3: Anhangsabbildung 6.1-4: Anhangsabbildung 6.1-5: System 1 (westliches System) Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder...57 System 2 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder...57 System 3 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder...58 System 4 (östliches System) Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder...58 DolWin1 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder...59 Kartenverzeichnis Karte 3-1 : Technische Bewertung der Trassenkorridore Stand: Seite IV von IV

7 1 Anlass des Raumordnungsverfahrens Die TenneT TSO GmbH ist nach 17d EnWG zur Netzanbindung von Windenergieanalgen in der Nordsee verpflichteter Übertragungsnetzbetreiber. Die TenneT Offshore GmbH nimmt diese spezielle Aufgabe im Auftrag der TenneT TSO GmbH wahr. Die TenneT Offshore GmbH ist auch Eigentümer und Betreiber der Anschlussleitungen sowie Antragsteller in Verwaltungsverfahren wie diesem Raumordnungsverfahren. Gem. 17d EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen, in deren Regelzone der Netzanschluss von Offshore-Anlagen erfolgen soll (anbindungsverpflichteter Übertragungsnetzbetreiber), die Leitungen entsprechend den Vorgaben des Offshore-Netzentwicklungsplans (ONEP) zu errichten und zu betreiben. Der ONEP 2013 stellt die auf einen 10-Jahres-Horizont vorgenommene Planung von Anbindungsleitungen zur Erschließung von OWP für die gesamte Nord- und Ostsee Deutschlands dar. Im bestätigten ONEP 2013 ist als Ausbau-Maßnahme NOR-1-1 das Erfordernis eines Netzanbindungssystems mit 900 MW Übertragungskapazität für die Anbindung von Offshore-Windparks (OWP) in der Nordsee im Cluster 1 (Zone 1) an den Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg und eine Trassenführung durch den Grenzkorridor II zwischen AWZ und Küstenmeer und somit einer Anlandung im Raum Norderney und als Ausbau-Maßnahme NOR-3-3 das Erfordernis eines Netzanbindungssystems mit 900 MW Übertragungskapazität zur Anbindung von Offshore-Windparks (OWP) in der Nordsee im Cluster 3 (Zone 1) an den Netzverknüpfungspunkt Halbemond und eine Trassenführung durch den Grenzkorridor II zwischen AWZ und Küstenmeer und somit einer Anlandung im Raum Norderney, als Ausbau-Maßnahme NOR-3-2 das Erfordernis eines Netzanbindungssystems mit 900 MW Übertragungskapazität für die Anbindung für die Anbindung von Offshore-Windparks (OWP) in der Nordsee im Cluster 3 (Zone 1) an den Netzverknüpfungspunkt Unterweser und eine Trassenführung durch den Grenzkorridor III zwischen AWZ und Küstenmeer und somit einer Anlandung im Raum Wangerooge festgelegt. Die Kapazitäten der bekannten Korridore sind mit den aktuellen, sich in Planung oder im Bau befindlichen Netzanschlusssystemen nicht ausreichend. In der hier vorliegenden Antragsunterlage beabsichtigt der Vorhabensträger vorausschauend insgesamt drei Systeme zum Netzverknüpfungspunkt Halbemond zu führen um damit den geplanten Endausbau des Netzverknüpfungspunktes abzudecken. Ein weiteres System soll zukünftig bis zum Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg geführt werden, welches Gegenstand eines eigenständigen ROV ist der Trassenkorridor Halbemond Cloppenburg sein wird. Ein drittes ROV soll später für einen weiteren Trassenkorridor mit 6 Kabelsystemen vom Grenzkorridor III an der 12 sm-grenze über Wangerooge (alternativ Langeoog oder Baltrum) zu weiteren Netzverknüpfungspunkten durchgeführt werden. Stand: Seite 1 von 60

8 2 Vorhaben 2.1 Rechtsgrundlagen und Planungsverfahren Für die Festlegung der Trassenkorridore wird gem. 15 ROG in Verbindung mit dem NROG und der Verwaltungsvorschrift VV-NROG ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Abstimmungsverfahren, in welchem insbesondere die Übereinstimmung des geplanten Vorhabens mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung sowie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft wird. Die Verfahrensführung liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (bis Regeirungsvertretung Oldenburg). Nach Abschluss des ROV folgt das Planfeststellungsverfahren. Gemäß 43 Satz 1 Nr. 3 EnWG (2013) bedarf die Errichtung und der Betrieb von Hochspannungsleitungen, die zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne des 3 Nr. 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in der jeweils geltenden Fassung im Küstenmeer als Seekabel und landeinwärts als Freileitung oder Erdkabel bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes verlegt werden sollen ( ) der Planfeststellung. 2.2 Gegenstand des Raumordnungsverfahrens Aufbau der Unterlagen Aufbau, Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen wurden in der Unterlage zur Antragskonferenz (IBL & pgg 2012) beschrieben und bei der Antragskonferenz am mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Die Regierungsvertretung Oldenburg hat den räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmen für die Trassenkorridore mit Schreiben vom für den Offshore-Bereich und mit Schreiben vom für den Onshore-Bereich mitgeteilt (ML NDS 2013a, 2013b). Im Nachgang zur Antragskonferenz und zur Übermittlung des Untersuchungsrahmens fanden weitere Abstimmungen mit der Regierungsvertretung hinsichtlich Vorgehen und Auswahl der zu betrachtenden Korridore statt. U.a. wurde vereinbart, das Vorhaben in drei ROV aufzuteilen: 1. Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond 2. Trassenkorridor von Halbemond bis zum NVP Cloppenburg 3. Trassenkorridor vom Grenzkorridor III an der 12 sm-grenze über Wangerooge (alternativ Langeoog oder Baltrum) zu weiteren NVP. Die Antragsunterlagen sind wie folgt gegliedert: Unterlage A Unterlage B Unterlage C Unterlage D Erläuterungsbericht Raumverträglichkeitsstudie Natura 2000-Voruntersuchung Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) mit artenschutzrechtlicher Untersuchung und Untersuchung der Verträglichkeit nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) Stand: Seite 2 von 60

9 Unterlage E Netzverknüpfungspunkt Halbemond Raumverträglichkeitsstudie Natura 2000-Voruntersuchung Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) mit artenschutzrechtlicher Untersuchung und Untersuchung der Verträglichkeit nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) Machbarkeitsprüfung für netzseitig erforderliche Anlagen Relevante Netzverknüpfungspunkte Onshore Gemäß der Scopingunterlage war vorgesehen, zwei Trassenkorridore und vier Netzverknüpfungspunkte für insgesamt 10 Kabelsysteme im Raumordnungsverfahren zu prüfen. Von den ursprünglich geplanten 4 Netzverknüpfungspunkten wurden allerdings lediglich die Netzverknüpfungspunkte Halbemond und Cloppenburg durch die BNetzA im ONEP 2013 bestätigt. Das heißt, eine Fortleitung der von Offshore angelandeten Strommengen bzw. die hierfür erforderlichen Kapazitäten des Übertragungsnetzes sind nur an den Netzverknüpfungspunkten Halbemond und Cloppenburg gewährleistet. Dementsprechend müssen weitere Netzverknüpfungspunkte derzeit (noch) nicht in die Betrachtung einbezogen werden. Durch die Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens für die Planung der Trassenkorridore im Onshore-Bereich vom wurde dem Vorhabensträger empfohlen, neben den Trassenkorridoren auch die Konvertersuchräume zum Gegenstand des Raumordnungsverfahrens zu machen. Dieser Empfehlung wurde nachgekommen und es fanden zahlreiche Gespräche mit den Trägern öffentlicher Belange an den potenziellen Netzverknüpfungspunkten Halbemond und Cloppenburg statt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung konnten jedoch nur im Raum Halbemond potenzielle Konvertersuchräume definiert und näher untersucht werden Kurzbeschreibung des Vorhabens Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind Trassenkorridore für die Verlegung von vier Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-(HGÜ) Systeme 1 in einem Trassenkorridor vom Grenzkorridor II (Gate II) an der 12 sm-grenze über Norderney zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) Halbemond bzw. Cloppenburg in Niedersachsen (Abbildung 2.2-1). Jedes der vier Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs-(HGÜ) Systeme ist mit einer Übertragungsleistung von 900 MW geplant. Drei Systeme mit MW sollen am NVP Halbemond angebunden werden. Das vierte Kabelsystem mit 900 MW soll am NVP Cloppenburg angebunden werden. Das System nach Cloppenburg wird bis Halbemond parallel zu den drei anderen geplant und hier mit berücksichtigt. Der Korridor wird getrennt für den See- und Landteil betrachtet. Der Übergang zwischen See- und Landteil befindet sich bei der Anlandung binnendeichs bei Hilgenriedersiel an der Muffe zwischen See- und Landkabel. 1 Ein HGÜ System besteht aus 2 Gleichstromkabeln (Hin- und Rückleiter) und einem Lichtwellenleiterkabel. Stand: Seite 3 von 60

10 Abbildung 2.2-1: Übersicht über den Korridorverlauf (Küstenmeer und Festland) Stand: Seite 4 von 60

11 2.2.4 Untersuchungsrahmen Küstenmeer Mit Schreiben vom legte die Regierungsvertretung Oldenburg fest, dass seeseitig die Variante vom Grenzkorridor II über Norderney zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel (K4a) sowie die Varianten vom Grenzkorridor III über Wangerooge zum Anlandungspunkt Minsen (K8a) im Raumordnungsverfahren zu untersuchen sind (ML NDS 2013a). Zusätzlich sind mögliche Trassenkorridore über die Inseln Baltrum und Langeoog zu untersuchen. Da für die zunächst im ONEP 2013 bestätigten Netzanbindungssysteme der Seekorridor zwischen dem Grenzkorridor II und Hilgenriedersiel ausreichend ist, wird zunächst auch nur dieser entsprechend des Untersuchungsrahmens bearbeitet. Die Untersuchungen der Varianten über Wangerooge bzw. über Baltrum und Langeoog sind dementsprechend nicht Teil der vorliegenden Unterlagen. Es ist geplant, diese in einem späteren Verfahren und auf einer aktualisierten Bedarfslage zu betrachten (Kap. 1). Gem. Untersuchungsrahmen ist über eine Sidescan-Kampagne eine Grobeinschätzung der Sedimentverteilung und damit der voraussichtlichen Biotoptypenvorkommen (z.b. Vermeidung der Überplanung von 30 BNatSchG-Biotopen) durchzuführen. Die Ergebnisse der Sideescan-Kampagne lagen zur Erstellung der Antragsunterlagen noch nicht vor und werden nachgereicht Untersuchungsrahmen Festland Mit Schreiben vom legte die Regierungsvertretung Oldenburg fest, dass landseitig die Varianten vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel zu den NVP Halbemond und Cloppenburg sowie die Varianten vom Anlandungspunkt Minsen zu den NVP Wilhelmshaven, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg im Raumordnungsverfahren zu untersuchen sind (ML NDS 2013b). Zusätzlich sind mögliche landseitige Weiterführungen der Trassenkorridore über Baltrum und Langeoog zu untersuchen. Aus genannten Gründen wird in diesem Verfahren nur der Landkorridor zwischen Hilgenriedersiel und Halbemond entsprechend des Untersuchungsrahmens bearbeitet. Die Untersuchungen der Varianten von der Anlandung Hilgenriedersiel bis Cloppenburg, vom Anlandungspunkt Minsen bzw. der Trassenkorridore über Baltrum und Langeoog sind nicht Teil der vorliegenden Unterlagen. Es ist geplant, diese in einem späteren Verfahren zu betrachten (Kap. 1). 2.3 Hinweise zur Variantenprüfung Für jeden Korridor, der von der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zur Anlandung in Niedersachsen führt, ist eine Querung von Vorranggebieten Natura 2000 und Vorranggebieten für die Schifffahrt gem. Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) unvermeidlich. Unterschiedlich sind nur die Längen der Querung und die dadurch entstehenden Auswirkungen. In den bisherigen Verfahren wurden zwei Korridore landesplanerisch festgesetzt und in das LROP übernommen (ML NDS 2012). Das Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung (hier: Norderney I- Korridor) führt vom Grenzkorridor II über Norderney nach Hilgenriedersiel. Mit fünf Systemen sind die heutigen Kapazitäten (Leerrohrbauwerk Norderney) dieses Korridors ausgeschöpft. Das Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung an der Ostseite der Ems kann drei Systeme aufnehmen, diese sind für die Systeme von BorWin3 und BorWin4 sowie DolWin3 vorgesehen. Weitere Systeme sind dort technisch nicht machbar. Entlang der Jade wird aktuell durch TenneT geprüft, ob eine Verlegung von Kabelsystemen parallel zum raumordnerisch abgestimmten NorGer-Kabel unter den Gesichtspunkten Technik und Umwelt möglich ist. Unter Technik wird zum einen geprüft, ob die morphologische Stabilität eine sichere Verlegung und sicheren Betrieb erlaubt, und zum anderen, ob eine Verlegung im Hinblick auf Munitionsfunde bzw. das Vorhandensein von Munitionsversenkungsgebieten möglich ist. Die Untersuchung dort konzentriert sich aktuell auf zwei Korridorvarianten (Ost und Stand: Seite 5 von 60

12 West). In beiden Korridorvarianten ist nach den bisherigen Auswertungen die Verlegung von max. 3 Kabelsystemen (NorGer plus 2 weitere) möglich. Die technische Prüfung auf die Machbarkeit ist noch nicht abgeschlossen. Aber selbst wenn entlang der Jade noch zwei Systeme möglich wären, wäre damit der Bedarf (Kap. 1) an neu zu planenden Netzverbindungssystemen noch nicht abgedeckt. Für die Anbindungen der Offshore Windparks (OWP) ist mindestens ein weiterer Korridor erforderlich. Aufgrund der Festlegungen des ONEP 2013 und mangels gegenwärtig anderer räumlicher Varianten ist ein neuer Korridor durch den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und damit durch Vorranggebiete Natura 2000 zu führen. Die Natura 2000-Voruntersuchung ergab, dass bei einer Querung mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist, naturschutzrechtliche Verbote aber voraussichtlich mittels Kohärenzmaßnahmen überwunden werden können (Details siehe Unterlage C). Die Prüfung von Varianten wurde für drei weitere Korridore (Wangerooge, Langeoog, Baltrum) im Untersuchungsrahmen festgesetzt. Alle diese alternativen Korridore müssten ebenfalls durch den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und damit durch Vorranggebiete Natura 2000 geführt werden. Die Voruntersuchung (Kap ) und eine überschlägige Prüfung ergaben, dass keine dieser Varianten günstiger ist als der parallel zum Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung (hier: Norderney I-Korridor) verlaufende Norderney II-Korridor. Bei ähnlicher Schutzwürdigkeit und Artenausstattung sind die Korridorlängen im Vorranggebiet Natura 2000 außerhalb der Zone I/51 ca. 2 bis 4 km länger (Tabelle 2.3-1). Zudem ist Norderney die einzige Insel mit einer Infrastruktur für Autoverkehr. Die Herstellung der für die Bautätigkeiten notwendigen Infrastruktur kann auf Norderney entfallen, da diese durch die bereits erfolgten Bautätigkeiten im Norderney I-Korridor vorhanden ist. Tabelle 2.3-1: Vergleich der Streckenlängen für die Netzanbindung Anbindung über Norderney: Grenzkorridor II bis NVP Halbemond Anbindung über Wangerooge: Grenzkorridor III* bis NVP Halbemond Anbindung über Langeoog: Grenzkorridor III* bis NVP Halbemond Anbindung über Baltrum: Grenzkorridor III* bis NVP Halbemond Länge in km (ca. Angaben) Seekorridor Nationalparkzone I/51 ** Nationalparkzone I (nicht in I/51) Nationalparkzone II Nationalparkzone III Vorranggebiet Natura 2000, ohne der NP-Zone I/ Erläuterung: * Um die Streckenlängen vergleichbar darzustellen, wurde statt des Grenzkorridors II der nächstgelegene Grenzkorridor III gewählt. **In der Ruhezone I/51 ist nach Anlage 1 zum Nationalparkgesetz die Anlage von Versorgungs- und Energieleitungen zulässig, soweit dies dem Schutzzweck nicht entgegensteht. Daher sind die Streckenlängen hier gesondert dargestellt Vorbereitende Untersuchungen In einem ersten Schritt wurden in einer Desktop Studie potenzielle Trassenkorridore in der 12 sm- Zone der Nordsee untersucht (IBL & eos Projekt 2012). Diese Studie im Auftrag der TenneT Offshore GmbH diente der Korridorfindung für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlussvarianten und war Teil der Unterlagen zur Antragskonferenz. Stand: Seite 6 von 60

13 Zum Zeitpunkt der Studie war im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregierung (BMWI/BMU 2010) vorgesehen, die Offshore-Windenergieleistung bis 2030 auf ca. 25 GW auszubauen. Mit den vorhandenen Korridoren konnten ca. 8 GW aus der AWZ Nordsee abgeführt werden. Der verbleibende Netzanbindungsbedarf bis 2030 von ca. 17 GW hätte bei einer Übertragungsleistung von ca. 900 MW ca. 18 weitere Kabeltrassen (abzüglich Ostsee) bzw. je nach Anzahl der Kabelsysteme weitere drei bis fünf Korridore in der Nordsee erfordert. Ausgehend von den genehmigten Offshore-Windparks und den möglichen Übergangspunkten (Grenzkorridore) von der AWZ in die 12 sm-zone hat TenneT 10 Trassenkorridore in der 12 sm-zone zu verschiedenen Anlandungspunkten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein entwickelt. Dabei wurden die Ergebnisse aus vorherigen Verfahren (u.a. zu den Trassen entlang der Wester- und Osterems, zum OWP Riffgat, über Norderney, durch die Jade und denen nach Büsum) berücksichtigt. Diese 10 Trassenkorridore sowie zwei weitere, die im Rahmen der Bearbeitung der Studie zusätzlich entwickelt wurden, wurden mit dem Ziel untersucht, nachvollziehbar Korridore zu finden, die die Verlegung und den Betrieb von mehreren Kabelsystemen zulassen. Insgesamt wurden 12 Trassenkorridore mit 20 Varianten untersucht und bewertet (Abbildung 2.3-1). Im Ergebnis konnten Korridore zu sechs Anlandungspunkten gefunden werden. Im zweiten Schritt wurden die Korridore landseitig jeweils von den sechs Anlandungspunkten bis zur Anbindung an das deutsche Höchstspannungsnetz bei den NVP Halbemond, Cloppenburg, Wilhelmshaven, und Elsfleth/Moorriem untersucht (IBL & pgg 2012). Für eine optimale Ausnutzung der Bündelungsmöglichkeiten war das Ziel der Unterlage die Findung von zwei Trassenkorridoren, mit denen insgesamt 10 Kabelsysteme angebunden werden können. Die potenziellen Trassenkorridore wurden anhand der folgenden Grundsätze ermittelt: technische Machbarkeit unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen technischen und umweltfachlichen Vorgaben (Verlegetechniken, Einhaltung von Bauzeitenfenstern im Nationalpark etc.), möglichst direkte Verbindung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) zur Reduzierung von Streckenlängen und Umwelteingriffen, soweit möglich Vermeidung der Inanspruchnahme/Querung von sehr empfindlichen und empfindlichen Flächen (z. B Reeden, Munitionsversenkungsgebiete, Schutzgebiete, Siedlungsgebiete, Waldflächen), größtmögliche Bündelung mit bestehender oder geplanter linienhafter Infrastruktur (Strom-, Gasleitungen, Straßen, Bahnlinien) Übersicht über untersuchte Korridorvarianten im Küstenmeer Insgesamt ergaben sich 12 Korridorvorschläge, die mit K1 bis K12 bezeichnet wurden. Varianten wurden mit Kleinbuchstaben dargestellt, z. B. K4a, K4b bis K4d. In Abbildung und Tabelle sind die Korridore mit vorläufigen Namen und die Anzahl der potenziell verlegbaren Kabelsysteme dargestellt. Es wurden 12 Trassenkorridore mit 20 Varianten untersucht. Im Ergebnis waren 9 Varianten in 9 Korridoren unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen technischen und umweltfachlichen Vorgaben nicht realisierbar. Es wurden 11 Varianten in 7 Korridoren zu den Themenbereichen Raumordnung/Umwelt und Wirtschaftlichkeit weiter untersucht. Stand: Seite 7 von 60

14 Abbildung 2.3-1: Übersicht Korridorvarianten Küstenmeer (vorbereitende Untersuchung 2012) Quelle: (IBL & eos Projekt 2012) Stand: Seite 8 von 60

15 Tabelle 2.3-2: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore im Küstenmeer Nr. Kurzbezeichnung Anzahl Varianten im Korridor Anlandung* Realisierbarkeit weiterer Kabelsysteme Ergebnis der Bewertung (Rang) K1 Westerems 3 Hamswehrum keine weiteren Kapazitäten 7 K2 Osterems / Pilsum 1 Pilsum K2a Osterems / Pilsum Pilsum max. 1 Kabelsystem 4 K3 Norderney Ost 1 Hilgenriedersiel K4 Norderney West 2 Hilgenriedersiel K4a Norderney West Hilgenriedersiel mind. 5 Kabelsysteme 1 K4b Norderney West Hilgenriedersiel max. 1 Kabelsystem 3 K5 Dornumersiel 1 Dornumersiel K6 Spiekeroog 1 Westl. Harlesiel K7 Langeoog Bensersiel K8 Jade Anlandung ersetzt durch die Varianten --- 8a -8d K8a Jade Anlandung Wangerooge-Minsen westl. Schillig mind. 5 Kabelsysteme 6 K8b K8c K8d Jade Anlandung Wangerooge-Hooksiel Jade Anlandung Parallel NorGer Jade Anlandung Cappel-Neufeld Hooksiel Großwürden Cappel-Neufeld mind. 5 Kabelsysteme, technisch aufwändiger als K8a 1 Kabelsystem, technisch aufwändiger als K8a mind. 5 Kabelsysteme, technisch aufwändiger als K8a K9 Elbe Anlandung K10 Büsum 2 Büsum Querung von Schutzgebieten --- bei Helgoland, durch K10a ersetzt K10a Büsum Büsum mind. 5 Kabelsysteme 4 K11 Utlandshörn (neu zu Utlandshörn mind. 5 Kabelsysteme, technisch 11 K1) sehr aufwändig K12 St. Peter-Ording 1 St. Peter-Ording mind. 5 Kabelsysteme 1 Erläuterung: * Ort in der Nähe des Anlandungspunktes, K = Korridor, K8a K8d = unterschiedliche Alternativen Quelle: (IBL & eos Projekt 2012) Übersicht über untersuchte Korridorvarianten Festland Da insgesamt die Anbindung von zehn Kabelsystemen an die vier Netzverknüpfungspunkte erfolgen sollte, wurden landseitig die Korridore weiter untersucht, in denen seeseitig eine Verlegung von mindestens fünf Kabelsystemen möglich ist (Tabelle 2.3-2). Von den seeseitigen Korridoren kann bei den Varianten (z.b. K8a bis K8d) nur eine umgesetzt werden. Da K8a und K8b die beiden technisch weniger aufwändigen Varianten des Korridors K8 sind, wurde K8d ebenfalls nicht weiter untersucht. Für die weitere Untersuchung am Festland ergaben sich daraufhin mit Hilgenriedersiel, Utlandshörn, Minsen, Hooksiel, Büsum und St. Peter-Ording insgesamt sechs Anlandungspunkte am Festland als Ausgangspunkte für die Landkorridore. Von den Anlandungspunkten aus waren die günstigsten Verbindungen zu den vier Netzverknüpfungspunkten an Land zu ermitteln. Tabelle zeigt die landseitig weiter untersuchten und bewerteten Trassenkorridore. Stand: Seite 9 von 60

16 Tabelle 2.3-3: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore am Festland Variante seeseitig Name seeseitig K4a Norderney-West K8a Wangerooge-Minsen K8b Wangerooge-Hooksiel K10a Büsum K11 Utlandshörn (Variante zu K1) K12 St. Peter Ording Quelle: (IBL & pgg 2012) Die Bewertung erfolgte wie bei den Seekorridoren für die Themenbereiche Technik, Umwelt/Raumordnung und Wirtschaftlichkeit. In der Gesamtbewertung von See- und Landkorridoren zum NVP Halbemond belegte der Korridor vom Grenzkorridor II (Gate II) über die Insel Norderney und der Anlandung in Hilgenriedersiel den ersten Rang und stellt die günstigste Alternative dar Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarianten im Küstenmeer Die Regierungsvertretung Oldenburg geht in der Festlegung des Untersuchungsrahmens auf der Grundlage der vorangegangen Untersuchungen (IBL & eos Projekt 2012) für den Offshore-Bereich davon aus, dass die nachfolgend genannten Korridorabschnitte nicht näher zu untersuchen und dabei die Gründe für den Ausschluss darzulegen sind (ML NDS 2013a): K1, K2, K2a, K3, K4, K4b, K5, K6, K7, K8, K8b, K8c, K8d, K9, K10, K10a, K11, K12. Tabelle 2.3-4: Ausschluss von Korridorvarianten im Küstenmeer Korridor Begründung (Erläuterung nach Ziffern unter der Tabelle) Korridor K1 1 K8 3 K2 5 K8b 3 K2a 5 K8c 1 K3 2 K8d 3 K4 2 K9 4 K4b 2 K10 6 K5 3 K10a 6 K6 5 K11 5 K7 3 K12 6 Begründung (Erläuterung nach Ziffern unter der Tabelle) Folgende Gründe haben zum Ausschluss der Varianten geführt: 1. Für K1 (Westerems-Trasse) sind drei Systeme vorgesehen, weitere Systeme sind dort technisch nicht möglich. Gleiches gilt für K8c (Jade parallel zu NorGer), wobei noch nicht abschließend geklärt ist, ob dort weitere Systeme technisch realisiert werden können. 2. Es wird der Korridor K4a (Norderney II) untersucht. Eine zusätzliche Belegung der Varianten K3, K4 und K4b mit vier bis sechs Systemen ist nicht möglich. Da sie die ungünstigeren Varianten des Korridors K4 darstellen, werden sie nicht weiter untersucht. 3. K8a soll, zusammen mit K5 und K7 in einem weiteren Verfahren untersucht werden. Eine zusätzliche Belegung der Varianten K8, K8b und K8d mit vier bis sechs Systemen ist nicht möglich. Da sie die ungünstigeren Varianten des Korridors K8a darstellen, werden sie nicht weiter untersucht. Stand: Seite 10 von 60

17 4. K9 (Elbe): Ein Korridor im Bereich der Außen- und Unterelbe ist technisch nicht machbar, da dieser Bereich der Elbe eine sehr hohe Morphodynamik aufweist. Die Tideelbe ist die meistbefahrene Schifffahrtsstraße der Welt. Notankerungen sind relativ häufig. Die erforderliche Überdeckung kann hier nicht gewährleistet werden. Eine Umgehung der verschiedenen Reeden ist zudem kaum möglich. 5. K2, K2a, K6 und K11 weisen gegenüber K4a einen längeren Verlauf durch den Nationalpark auf (Vorranggebiet Natura 2000 ) und/oder erfordern einen höheren technischen Aufwand bei der Querung der jeweiligen Insel. Beides führt zu höheren Beeinträchtigungen im Sinne des 34 BNatSchG. Die Alternativen wurden daher nicht detaillierter untersucht. 6. K10, K10a, K12 sind im Küstenmeer ähnlich wie die beiden Varianten K4a und K8a einzustufen. Aufgrund der sehr langen und ungünstigen Landkorridore wurden sie ausgeschlossen Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarianten am Festland Die Regierungsvertretung Oldenburg geht auf der Grundlage der vorangegangenen Untersuchungen (IBL & pgg 2012) in der Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Onshore-Bereich davon aus, dass die in Tabelle genannten Verbindungen und Korridorabschnitte nicht näher zu untersuchen und dabei die Gründe für den Ausschluss (Tabelle 2.3-5) darzulegen sind (ML NDS 2013b). Aus den genannten Gründen ist der Seekorridor über Norderney zu führen. Hieraus resultiert der Anlandungspunkt Hilgenriedersiel. Der Netzverknüpfungspunkt Halbemond ist im bestätigten ONEP 2013 festgelegt. Der Trassenkorridor landseitig zwischen Hilgenriedersiel und Halbemond wurde im Vorfeld im Rahmen einer Desktopstudie anhand unterschiedlicher Kriterien der Raumwiderstände ermittelt. So sollten z.b. möglichst eine direkte Verbindung mit gestrecktem Verlauf zwischen Anlandungspunkt und Netzverknüpfungspunkt gefunden und Siedlungsbereiche und Schutzgebiete umgangen werden. Weiterhin war die Bündelung mit bestehenden oder geplanten Infrastrukturen ein Kriterium. Eine Durchquerung des Vogelschutzgebietes Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens war nicht zu umgehen, da sich das Gebiet nahezu über die gesamte Küstenlinie des Landkreises Aurich erstreckt. Die gewählte Streckenführung stellt die kürzeste mögliche Querung des Schutzgebietes dar und verläuft so wenig wie möglich in Siedlungsnähe. Die im Landkreis Aurich seltenen Waldgebiete wurden durch die Streckenführung ebenso umgangen. Weiterhin konnte eine Bündelung mit bestehenden bzw. geplanten Kabelverbindung (DolWin1 und DolWin2) realisiert werden. Tabelle 2.3-5: Nicht näher zu untersuchende Korridorabschnitte Anlandepunkt - Netzverknüpfunkspunkt Utlandshörn - UW Halbemond 3-4 Korridorabschnitte, Bezeichnung gem. (IBL & pgg 2012) Gründe für den Ausschluss Hooksiel - UW Wilhelmshaven Büsum - UW Wilhelmshaven St. Peter Ording - UW Wilhelmshaven Hooksiel - UW Moorriem Utlandshörn - UW Moorriem Utlandshörn - UW Moorriem Die Varianten sind seeseitig nicht weiter zu verfolgen (s. Kap ). St. Peter Ording - UW Moorriem Büsum - UW Moorriem Hooksiel - UW Cloppenburg Stand: Seite 11 von 60

18 Anlandepunkt - Netzverknüpfunkspunkt Korridorabschnitte, Bezeichnung gem. (IBL & pgg 2012) Utlandshörn - UW Cloppenburg Utlandshörn - UW Cloppenburg Büsum - UW Cloppenburg St. Peter Ording - UW Cloppenburg Gründe für den Ausschluss Hilgenriedersiel - UW Moorriem Die Anbindung an den NVP Elsfleth/Moorriem ist Gegenstand eines weiteren Verfah- Hilgenriedersiel - UW Moorriem rens (Kap. 1). Alternative 10a Aufgrund der sehr langen und ungünstigen Landkorridore Alternative 25 wird eine Anbindung von Hilgenriedersiel zum NVP Wilhelmshaven ausgeschlossen. Die Lage dieser Korridorabschnitte ist in Abbildung dargestellt. Abbildung 2.3-2: Übersicht Korridorvarianten Festland Stand: Seite 12 von 60

19 2.4 Zeitplan Der Zeitplan ist abhängig vom Abschluss des Raumordnungsverfahrens. Geht man vom frühestens möglichen Zeitpunkt einer landesplanerischen Feststellung im September 2014 aus, kann das erste Planfeststellungsverfahren in 2014 eingeleitet werden. 3 Technische Angaben zum Vorhaben 3.1 Korridorverlauf Die Gesamtkorridorlänge beträgt ca. 49 km. Die Länge des seeseitigen Abschnittes beträgt ca. 34 km, die Länge des landseitigen Abschnittes ca. 15 km. Küstenmeer Der Trassenkorridor Norderney II verläuft im Küstenmeer vom Grenzkorridor II an der 12 sm-grenze in südöstlicher Richtung parallel zum bereits vorhandenen Norderney I-Korridor. Der Verlauf des Norderney II-Korridors ist in Abbildung dargestellt. Stand: Seite 13 von 60

20 Abbildung 3.1-1: Übersicht Trassenkorridor Küstenmeer Stand: Seite 14 von 60

21 In seinem Verlauf in Richtung Norderney orientiert sich die Lage des Korridors an den bestehenden Kommunikationskabeln und knickt mehrfach ab. Auf Grund des begrenzten Raumes nördlich der Insel ist ein System westlich der Energiekabel des Norderney I-Korridors (mit Energiekabel (gelegt, genehmigt, geplant) bezeichnet) und drei Kabelsysteme östlich geplant. Die Insel Norderney wird auf möglichst kurzer Strecke mittels jeweils zweier HD-Bohrungen gequert. Ausgehend von der Inselmitte (Grohdepolder) wird jeweils in Richtung Norden und Süden gebohrt. Um Kabelkreuzungen zu vermeiden, sind die Kabel zwischen Insel und Festland westlich der bestehenden Kabel geplant. Dafür erfolgt im Rahmen der Inselquerung eine Unterbohrung des Leerrohrbauwerks, welches für die 5 Kabelsysteme des Norderney I-Korridors errichtet wurde. Südlich der Insel verläuft der Korridor wieder in südöstlicher Richtung durch das Watt bis zur Anlandung am Festland bei Hilgenriedersiel parallel zum Norderney I-Korridor. Die 4 Kabelsysteme verlaufen im Watt westlich der bestehenden bzw. genehmigten und geplanten Energiekabel. Festland Der Korridor wird in drei Untersuchungsabschnitte aufgeteilt (Abbildung 3.1-2). Die Abschnittsbildung erfolgte im Hinblick auf die ursprünglich zu untersuchenden Varianten zu den weiteren Netzverknüpfungspunkten (Kap. 1). Die Abschnitte eins und zwei entstanden durch Bildung eines Knotenpunktes. Von dort zweigte ein weiterer Korridorabschnitt nach Osten zum geplanten NVP Wilhelmshaven ab. Zwischen den Abschnitten zwei und drei ergab sich ein Knotenpunkt durch den Abzweig eines weiteren Korridorabschnitts nach Süden zum NVP Cloppenburg. Um eine einheitliche Abschnittsbenennung auch in den folgenden Verfahren zu wahren, wird die Abschnittsnummerierung beibehalten. Abschnitt 1 verläuft zwischen den Ortschaften Ostermarsch und Hagermarsch, Abschnitt 2 verläuft entlang der Ortsumgehung B 72 der Stadt Norden, Abschnitt 3 verläuft südlich des Stadtgebietes Norden in östlicher Richtung bis zum bestehenden Umspannwerk Halbemond. Landseitig verläuft der Korridor vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis zur Anbindung an das deutsche Höchstspannungsnetz bei dem geplanten NVP Halbemond. Der Trassenkorridor verläuft parallel zur vorhandenen DolWin 2-Trasse. Im Einzelnen verläuft er östlich der Siedlung Hufschlag nach Süden und trifft dann auf das Marschtief, dessen Verlauf er bis zum Norder Tief folgt. Zwischen Bargebur und Lütetsburg verläuft der Korridor parallel zur Ortsumgehung B 72 und danach östlich des Tidofelder Holzes. An dessen Südende werden der Berumfehner Kanal und die K 203 gequert, Nach einer kurzen Parallelführung mit der B 72 wird der NVP Halbemond von Westen erreicht. Stand: Seite 15 von 60

22 Abbildung 3.1-2: Übersicht Korridorverlauf Festland Stand: Seite 16 von 60

23 3.2 Technische Angaben Aufgrund der erforderlichen Transportleistung (> 200 MW) sowie der Übertragungsstreckenlänge von über 100 km kommt aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Übertragung der elektrischen Energie mit Drehstrom bei diesem Vorhaben nicht in Betracht. Die Energieableitung erfolgt über eine mit Hochspannungs-Gleichstrom betriebene Netzanbindungsanlage. Die Betriebsspannung einer Gleichstromleitung (DC) beträgt gegen Erdpotential jeweils ca. + und kv und zwischen Hin- und Rückleiter ca. 600 kv Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) TenneT Offshore holt die elektrische Energie von den Transformator-Plattformen der Offshore- Windparks (Netzanschlusspunkt/NAP) mit Leitungen bestehend aus Drehstromkabeln ab und führt diese auf eine eigene Umrichterplattform. Auf dieser Plattform verbindet eine Schaltanlage die einzelnen Drehstromkabel mit einer Umrichteranlage, die die Konvertierung des Drehstromes in Gleichstrom vornimmt. Eine Hochspannungs-Leitung bestehend aus zwei Hochspannungs-Gleichstromkabeln (Hin- und Rückleiter) verbindet die beiden Umrichter auf See und an Land miteinander und bewerkstelligt somit den eigentlichen Energietransport. Der landseitige Umrichter formt den Gleichstrom wieder in Drehstrom um und speist diesen über eine Schaltanlage in das 380-kV-Übertragungsnetz der TenneT TSO GmbH ein (siehe Abbildung 3.2-1). Die Vorteile in der HGÜ-Technik liegen in niedrigeren Übertragungsverlusten auf der Übertragungsstrecke. Die geringeren Verluste gegenüber der Drehstrom-Übertragung wiegen die Mehrkosten für den Bau der Konverterstationen auf. Abbildung 3.2-1: Quelle: Übersicht einer Netzanbindung mit HGÜ-Technik TenneT Stand: Seite 17 von 60

24 3.2.2 Kabelsystem Für die Verbindung der beiden Umrichterstationen kommt eine Leitung bestehend aus Hochspannungs-Gleichstromkabeln unterschiedlicher Ausführung zur Anwendung. Den jeweiligen Anforderungen entsprechend, ist in Seekabel- und Landkabelausführung mit unterschiedlichen Leiterquerschnitten und Leitermaterialien zu unterscheiden. Seekabel Der grundsätzliche Aufbau der Seekabel ist Abbildung zu entnehmen. Eine Stahldrahtarmierung dient dem Schutz des Kabels gegen äußere Einwirkungen und nimmt während der Verlegung die Zugkräfte auf. Verschiedene Schichten stabilisieren das Kabel. Eine Bleiabschirmung dient dem wasserdichten Einschluss der Isolierung und des Hochspannungsleiters, der aus verseilten Kupferdrähten besteht. Abbildung 3.2-2: Quelle: Aufbau eines Gleichstrom-Seekabels ABB In Tabelle sind der Aufbau (von innen nach außen) eines aktuellen HGÜ-Seekabels aufgelistet: Tabelle 3.2-1: Von innen nach außen Leiter innere Leitschicht Isolierung äußere Leitschicht Längswasserschutz Bleimantel Schichtenmantel Armierung äußere Umhüllung Aufbau eines HGÜ-Seekabels Beschreibung mehrdrahtiger verseilter Leiter aus Kupfer halbleitendes, vernetztes Polyethylen, fest verbunden mit der Innenseite der Isolierung Polymer-Dielektrikum, fest verbunden mit Leiter und Isolierung halbleitendes, vernetztes Polyethylen, fest verbunden mit der Außenseite der Isolierung. halbleitendes Quellband, verhindert bei Beschädigung das Eindringen von Wasser Bleilegierung als wasserdichter Einschluss des elektrischen Systems Polyethylen, Schutz des Bleimantels gegen Beschädigung und Korrosion verzinkter Rundstahldraht als mechanischer Schutz während der Herstellung, Verlegung und Betrieb doppellagiges Polypropylengarn, die äußere Lage mit permanenten spiralenförmigen Markierungen zur Unterscheidung der Kabel und Leitungen Die technischen Einrichtungen auf den Plattformen und am den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Halbemond werden mit Kommunikationsmitteln verbunden. Hierzu werden Steuerkabel unter Verwen- Stand: Seite 18 von 60

25 dung von Lichtwellenleitern zur Übertragung von Steuer-, Schutz- und Reglersignalen sowie zur Kommunikation eingesetzt, die als See- und Landkabel ausgeführt sind. Der grundsätzliche Aufbau des vorgesehenen Steuerkabels für den Seebereich ist beispielhaft Abbildung (Vergrößerung) zu entnehmen. 1. Lichtwellenleiter 2. Füllung 3. Rohr (Edelstahl) 4. Außenmantel (Polyethylen) 5. Armierung (verzinkter Stahldraht) 6. Füllmaterial 7. Umhüllung (Polyester-Band) 8. Polypropylen-Garn Abbildung 3.2-3: Quelle: Steuerkabel für Offshorebereich Ericsson Die Seekabel werden grundsätzlich als Bündel aus 2 Gleichstromkabeln (Hin- und Rückleiter) und einem Lichtwellenleiterkabel, d.h. direkt aneinander liegend, verlegt. Die Sollüberdeckung des Kabelbündels variiert, je nach Örtlichkeit zwischen 1,5 und max. 5 m. Im Bereich von Dünen und Deichen werden Hin- und Rückleiter jeweils einzeln im Rohr verlegt, der Abstand zwischen Hin- und Rückleiter wird hier durch die Schutzrohre in den Horizontalbohrungen definiert. Die Verlegung der Kabel erfolgt in verschiedenen Teilabschnitten. Die jeweilige Länge des Abschnitts hängt u. a. von der Transportkapazität und dem Tiefgang der eingesetzten Schiffe ab. Die Kabelabschnitte werden an Bord des Verlegeschiffes miteinander verbunden. Die Dauer der Kabelmuffenherstellung richtet sich nach dem noch zu beauftragenden Kabelhersteller, da dieser für die Ausführung der Muffenherstellung verantwortlich sein wird. Der genaue Standort der Kabelmuffen wird unter Berücksichtigung der Schifffahrt, etwaiger Navigationshilfen (Bojen etc.) und mit hinreichendem Abstand zu anderen Installationen vorher festgelegt. Landkabel Der grundsätzliche Aufbau der Landkabel ist in Abbildung dargestellt. Ein Schichtenmantel aus Polyethylen schützt das Kabel gegen äußere Einwirkungen. Ein Laminat aus Aluminium und einer Polymerfolie dient dem wasserdichten Einschluss der Isolierung und des Hochspannungsleiters, der aus verseilten Aluminiumdrähten besteht. Stand: Seite 19 von 60

26 Abbildung 3.2-4: Quelle: Aufbau eines Gleichstrom-Landkabels ABB Zur Übertragung von Steuer-, Schutz- und Reglersignalen sowie zur Kommunikation zwischen der Plattform und dem NVP Halbemond werden Steuerkabel mit Lichtwellenleiter eingesetzt. Die Ausführung der Steuerkabel an Land ist in Abbildung dargestellt. Abbildung 3.2-5: Quelle: Steuerkabel am Festland Ericsson Stand: Seite 20 von 60

27 3.2.3 Technische Regelwerke und Richtlinien Die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgt nach den einschlägigen Regeln der Technik und den technischen Baubestimmungen, den DIN- und EN-Normen. Für den späteren Betrieb gilt insbesondere DIN VDE Betrieb von elektrischen Anlagen Sicherheit Die größten Gefahren für das Seekabel gehen von Schiffsankern und Fischfanggeräten aus. Zum Schutz gegen diese Gefahren wird das Kabel in den Seeboden eingebracht. An Stellen, an denen dies nicht machbar ist, weil z.b. das Kabelsystem eine Leitung oder Kabel eines anderen Betreibers kreuzt, werden die Kabel mit einer Steinschüttung überdeckt. Nach derzeitigem Planungsstand ist im Küstenmeer keine Kreuzung mit einer vorhandenen Leitung oder Kabeln notwendig. Die Überdeckung im Landkabelbereich schützt die Leitung vor Frost und vor Beschädigungen durch Dritte. Im Falle einer Beschädigung des Kabelsystems reagiert das HGÜ-Übertragungssystem in der Regel mit einer Schnellabschaltung. Dadurch ist eine weitere Gefährdung von Personen ausgeschlossen. 3.3 Bauphase Seekabel Verlegeverfahren Das jeweils eingesetzte Kabelverlegeverfahren hängt vom jeweiligen Bereich und den hier vorherrschenden Wassertiefen ab. Die Seekabelverlegung teilt sich für den hier betrachteten Bereich von der Deichquerung in Hilgenriedersiel bis zur 12 sm-zone in 3 Bereiche: Wattenmeer: Vorzugsweise Verlegung bei Hochwasser mit einer Barge und darauf installiertem Verlegeschwert (Kabeleinbau im Vibrationsverfahren). Flachwasser (Nearshore): Von der Brandungszone bis 10 m-14 m Wassertiefe Verlegung mit Kabelverlegebarge und Spülschwert (Vertical Injector) Vortrieb mittels 4 Seitenankern und einem Zuganker. Tiefwasser (Offshore): mehr als 10 m Wassertiefe: Kabelverlegung mittels DP-Schiff - Einbringen der Kabel mittels Spülschlitten oder Trenching Tauchroboter (TROV: Trenching Remote Operating Vehicle). Kabelverlegeverfahren im Wattenmeer Im Wattenmeer zwischen Hilgenriedersiel und Norderney (Bereich Grohdepolder) wird die Verlegung mit einem Ponton und einem Vibrationsverfahren (z.b. Vibrationsschwert) angestrebt. Die Verlegung erfolgt bei diesem Verfahren bei Hochwasser von einer Barge aus im so genannten Vibrationsverfahren unter Einsatz eines an einem Kran befestigten Verlegeschwerts (siehe Foto 3.3-1). Dieses Verfahren hat sich in den vergangen Projekten (BorWin2 und DolWin1) als das für die Umwelt schonendste Verfahren erwiesen, da es hier die geringste Berührung des Wattbodens gibt und die Querung des Norderneyer Riffgat ohne einen Wechsel des Verlegeverfahrens durchgeführt werden kann. Die Fortbewegung erfolgt mit einem Zuganker. Die Seitensteuerung erfolgt in der Regel über ein angekoppeltes Arbeitsschiff oder über Seitenanker. Die genaue Ausführung der Seitensteuerung und die Positionen für die Anker werden in der späteren Ausführungsplanung festgelegt. Stand: Seite 21 von 60

28 Anhand vorliegender Watthöhen bzw. daraus resultierender Wasserstände erfolgte eine Überprüfung zur möglichen Anwendung des bei der Verlegung der Systeme BorWin2 und DolWin1 eingesetzten Verlegeverfahrens sowie der Erreichbarkeit der potenziellen HDD-Rohrenden. In Kapitel 6.1 sind die Watthöhen im Verlauf der vier Systeme sowie die Watthöhe im Verlauf des bereits verlegten benachbarten DolWin1 Wattkabels (westliches Kabel im bereits genehmigten Trassenkorridor über Norderney) gegenübergestellt. Die Höhen wurden mittels Airborne-Laser-Scanning aufgenommen und beziehen sich auf Normal-Höhennull (NHN). Die Höhendaten weisen eine Genauigkeit von +/- 0,15 m auf und es wurden 3 Messpunkte pro m² aufgenommen. Die Gegenüberstellung der Wattprofile ergibt keine nennenswerten Unterschiede zur DolWin1 Watttrasse. Eine Verlegung der vier Kabelsysteme mit einem Vibrationsverfahren bei Hochwasser (z.b. Vibrationsschwert) wird daher als realisierbar betrachtet. Foto 3.3-1: Quelle: Vibrationsschwert im Einsatz eos projekt Kabelverlegeverfahren im Flachwasserbereich Im Brandungsbereich bis zur 10 bzw. 14 m Tiefenlinie erfolgt die Kabelverlegung mit einer Barge und einem an einem Kran hängenden Spülschwert (Vertical Injector) (siehe Abbildung 3.3-1). Der genaue Übergangsbereich zum Tiefwasserbereich hängt vom Tiefgang des eingesetzten Kabelverlegers für den Tiefwasserbereich ab. Die Fortbewegung der Verlegeeinheit erfolgt mit Ankern (5 6 Ankern), die um eine kontinuierliche Fortbewegung zu gewährleisten mit einem Ankerziehschlepper (AHT = Anchor Handling Tug) versetzt werden. Stand: Seite 22 von 60

29 Im Anlandungsbereich werden die Kabel am Strand mit Baggern eingegraben und im Bereich zwischen Hoch- und Niedrigwasserlinie mit Spüllanzen auf Tiefe gebracht. Abbildung 3.3-1: Quelle: Flachwasserverlegung mit Spülschwert OMM Kabelverlegeverfahren im Tiefwasserbereich Ab der 10 m bis 14 m Tiefenlinie bis zur 12 sm-grenze werden größere Kabelverlegeschiffe mit hoher Ladekapazität und damit größerem Tiefgang eingesetzt. Die Kabellegung erfolgt hier mit sogenannten DP-Schiffen (Dynamic Positioning). Sie haben den Vorteil, dass im Gegensatz zur Verlegung im Flachwasserbereich keine Anker benutzt werden müssen. Generell kommen für diesen Bereich zwei grundlegende Verlegeverfahren in Frage. Einmal das sogenannte Surface Lay & Post Lay Burial Verfahren, bei dem das Kabel im ersten Schritt vom Kabellegeschiff auf dem Meeresboden abgelegt wird und in einem zweiten Schritt von einem weiteren Schiff aus in den Meeresboden eingebracht wird (siehe Abbildung 3.3-2). Das Kabel wird vom Verlegeschiff vorerst ungeschützt auf dem Meeresboden abgelegt. Zum anschließenden Eingraben wird ein ferngesteuertes Einspülgerät (TROV=Trenching Remote Operating Vehicle) eingesetzt. Dieses Einspülgerät kann sowohl mit Eigenantrieb ausgestattet sein als auch von einem Schiff gezogen werden. Zur Eigensicherung des Kabels wird das abgelegte Kabel zwischen dem Kabelleger und dem Einspülfahrzeug von Verkehrssicherungsfahrzeugen (VSFs) geschützt. Stand: Seite 23 von 60

30 Abbildung 3.3-2: Quelle: Offshore Verlegung mit TROV (Postlay burial) ABB Beim zweiten Verfahren handelt es sich um das Simultaneously Lay and Burial -Verfahren. Hierbei werden die Kabel direkt bei der Kabelverlegung in den Meeresboden eingegraben (siehe: Abbildung 3.3-3). Bei der simultanen Kabelverlegung werden Spülschwerter, Spülschlitten oder Unterwasserpflüge, die vom Kabelleger geführt werden, für das Ablegen des Kabels auf die gewünschte Legetiefe eingesetzt. Abbildung 3.3-3: Quelle: Offshore Verlegung mit Spülschlitten (Simultaneous lay and burial) OMM Da es in diesem Bereich keine technischen Gründe gibt, die eins der beschriebenen Verfahren prädestinieren, erfolgt die Auswahl des Verlegeverfahrens während der Verhandlungsphase mit den Kabelinstallationsfirmen, für das jeweilige Kabelsystem Verlegetiefen (Kabelüberdeckung) Die Verlegetiefe wird abhängig von örtlichen Verhältnissen wie z.b. Morphodynamik, Schifffahrtsbereichen so gewählt, dass das Seekabel vor Fischereiaktivitäten und Ankern ausreichend geschützt ist. Stand: Seite 24 von 60

31 Die Verlegetiefen bzw. die Überdeckungen sind für die einzelnen Bereiche wie folgt geplant: Tabelle 3.3-1: Geplante Überdeckungen der Kabel im Norderney II-Korridor Bereich Überdeckung der Kabel 12 sm Zone bis 10 m Tiefenlinie 1,5 m 10 m Tiefenlinie bis 7,5 m Tiefenlinie 3,0 m 7,5 m Tiefenlinie bis 5 m Tiefenlinie 5,0 m 5 m Tiefenlinie bis Strand Norderney 3,0 m Wattbereiche 1,5 m Priele 2,0 m Fahrwasser Riffgat 3,0 m Die erhöhten Überdeckungen (>3,0 bis 5,0 m) nördlich von Norderney resultieren aus den Erfahrungen vergangener Projekte. Hier werden höhere Überdeckungen bei der Verlegung gewählt um ein Freispülen der Kabel im Bereich der erhöhten Morphodynamik zu vermeiden Muffen (Kabelverbindungen) Die einzelnen Kabelenden der Teilabschnitte werden mit Seemuffen miteinander verbunden. Hierzu werden die vorher flach abgelegten Seile am Ende des Kabelbündels mit einem Suchanker ergriffen und das Kabelbündel an Bord geholt. Die zu verbindenden Kabelbündel werden in einem an Bord bereitgestellten Muffencontainer abgelegt und gesichert. Der Kabelstrumpf wird abgenommen und die Kabelenden werden mit dem Kabelbündel des neuen Teilabschnittes auf dem Verlegeschiff verbunden. Die Herstellung der Muffen für ein Kabelsystem dauert erfahrungsgemäß ca. 7 Tage. Während dieser Zeit muss das Schiff die Position sicher halten. Bei der anschließenden Ablage der Muffen auf dem Meeresboden wird zwischen sogenannter Inlineund Omega-Verlegung unterschieden. Bei der Inline-Verlegung wird das Ende des bereits verlegten Kabelbündels an Bord des Kabellegeschiffes geholt und dort mit den noch zu verlegenden Kabeln verbunden. Die Muffe wird dann in Linie mit dem Kabelbündel auf dem Meeresboden abgelegt und eingespült. Das Kabellegeschiff setzt dann die Verlegung fort. Bei der Omega-Muffe werden die beiden Enden der bereits verlegten Kabelbündel an Bord geholt und nach der Verbindung auf dem Meeresboden abgelegt. Da die Muffe bedingt durch die entstandene Überlänge der Kabelbündel (mindestens 2-fache maximale Wassertiefe) nicht mehr direkt auf der Trasse abgelegt werden kann, wird sie seitlich neben der Trasse abgelegt. Die Überlänge wird in Form eines Omega abgelegt und eingespült. Das Einspülen der Muffe erfolgt abhängig von der Wassertiefe mit einer Spüllanze oder einem TROV Arbeitsstreifen und Arbeitsbereich Der Arbeitsstreifen ist der erkundete und für die Schifffahrt während der Verlegung gesperrte Bereich. Der Arbeitsbereich ist der Bereich, der während der Verlegung auf dem Meeresboden beansprucht wird. Die folgenden Angaben beziehen sich immer nur auf ein einzelnes Kabelsystem. Im Wattenmeer ist mit einem Arbeitsstreifen von maximal 300 m Breite je Kabelsystem zu rechnen um eventuell notwendige Seitenanker ausbringen zu können. Die Notwendigkeit und die genauen Positionen der Seitenanker werden in der Ausführungsplanung des jeweiligen Kabelsystems festgelegt. Die maximale Arbeitsbereichbreite entspricht der Breite der Verlegebarge, da diese während der Verle- Stand: Seite 25 von 60

32 gung an verschiedenen Punkten innerhalb des Verlegekorridors trockenfällt. Für den Fall, dass Seitenanker eingesetzt werden müssen (starker Seitenwind oder starke Strömung) verbreitert sich der Arbeitsbereich auf 300 m. Im Flachwasserbereich d.h. von der 10 m Wasserlinie bis zum Nordstrand von Norderney wird ein Arbeitsbereich von einer Breite von ca. 400 m benötigt, um die Anker für die Verlegebarge ausbringen zu können. Für die Breite des Spülgrabens gelten die gleichen Randbedingungen wie im nachfolgend beschriebenen Tiefwasserbereich. Ab der 10 m Tiefenlinie und tiefer wird das Kabel mittels eines Dynamic Positioning (DP) Schiffes verlegt, welches einen Arbeitsstreifen von ca. 1 km Breite benötigt. Die Breite des Schwertes beträgt ungefähr 400 mm 500 mm. Der direkt am Meeresgrund durch die Verlegegeräte in Anspruch genommene Arbeitsbereich hat eine vom eingesetzten Verlegegerät (TROV, Spülschlitten, Spülschwert,...) abhängige Breite von bis zu ca. 6 m. Die Breite des zunächst entstehenden Spülgrabens im Bereich des Spülschwerts hängt vom Gerätetyp, vom Spüldruck, dem anstehenden Sediment (meist Fein- bis Mittelsande), der Höhe der Wassersäule über dem Spülgraben, der Strömung und der Eingrabetiefe ab und ist damit variabel. Da der entstandene Graben durch die Tiden sukzessive eingeebnet wird, ist eine Verfüllung nach der Kabelverlegung nicht erforderlich und daher auch nicht vorgesehen Bauzeit Geplant sind vier Kabelsysteme für den Trassenkorridor Norderney. Jedes Kabelsystem muss einzeln verlegt werden. Es wird angenommen, dass die Verlegung der Kabelsysteme in aufeinanderfolgenden Jahren erfolgt. Damit erstreckt sich die Bauzeit im Trassenkorridor Norderney insgesamt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Tabelle gibt eine Übersicht der baubedingten Wirkzeiträume des Gesamtvorhabens. Als Bauzeitenfenster aller geplanten Arbeiten im Nationalpark sowie für die Deichquerung mittels Horizontalbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling - HDD im Anlandungsbereich Hilgenriedersiel ist jeweils der Zeitraum vom bis vorgesehen. Tabelle 3.3-2: Kabel/ Trassen-Nr. Übersicht zu geplanten Bauzeiten des Vorhabens (seeseitig) Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Quartal D W S S 2 D W S S 3 D W S S 4 D W S S Erläuterung: D = HDD-Baustelle W = Kabeleinzug und Kabelverlegung im Watt S = Kabelverlegung im Sublitoral Stand: Seite 26 von 60

33 3.3.6 Kreuzung von Verkehrswegen In der Nordsee und der Deutschen Bucht sind parallel zur Küste verlaufende Verkehrstrennungsgebiete (VTG) geschaffen worden um Kollisionsgefahren zu minimieren und den Schiffsverkehr so sicher wie möglich zu gestalten. Dies sind Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind, auf denen jeweils nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung gefahren werden darf. Ein prioritäres Gebiet für die Schifffahrt wird im nördlichen UG gequert. Südlich der Insel Norderney erfolgt die Querung des Fahrwassers Riffgat. Zum Schutz der Kabel sollte im Bereich des VTG eine Ankerverbotszone bewirkt werden Kreuzung von Kabeln und Rohrleitungen Die Kreuzung von Kabeln und Rohrleitungen ist nicht erforderlich Anlandung Seekabel Die Querung von besonderen Schutzbereichen wie Deiche, Dünen und Seegraswiesen erfolgt in geschlossener Bauweise mittels des HDD-Verfahrens (Horizontal Directional Drilling). Dabei werden die zu kreuzenden Bereiche mittels der HDD-Technik unterbohrt und mit einem Leerrohr versehen, in das zu einem späteren Zeitpunkt die Kabel eingezogen werden. Im Bereich der Bohrstellen werden dabei zusätzliche Flächen zum Arbeitsstreifen nötig um das Bohrgerät mit seinen Nebenaggregaten, die Lagunen für Bohrspülung und Bohrklein sowie die Vorfertigung der Rohrstränge aufzustellen. Auf Norderney werden die Bohrungen von einem zentralgelegenen Bohrplatz bis zum Nordstrand und bis ins Rückseitenwatt im Bereich Grohdepolder ausgeführt. An diesem Bohrplatz werden später das Wattkabel und das Nearshorekabel mittels einer Muffe miteinander verbunden. Die Festlandanlandung erfolgt im Bereich Hilgenriedersiel westlich parallel der Systeme alpha ventus, BorWin1, BorWin2, DolWin1 und DolWin2 im Norderney I-Korridor (gelegt, genehmigt, geplant) HD-Bohrung Der standardmäßige Ablauf einer gesteuerten Horizontalbohrung lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte unterteilen: Pilotbohrung Aufweitung (Räumen) Einziehvorgang Nachdem das Bohrgerät installiert und mittels Spundwänden (Einbau wenige Stunden), die vor dem Bohrgerät in den Boden einvibriert werden, in der Lage gesichert ist und somit die auftretenden Druckund Zugkräfte sicher abgeführt werden können, wird mit einem relativ dünnen Pilotbohrgestänge der erste Arbeitsgang begonnen (siehe Abbildung 3.3-4). Am wattseitigen Austrittspunkt erfolgt die Baustelleneinrichtung durch ein Arbeitsponton und einer schwimmenden Baugrubenumschließung. Alternativ kann auch, in Abhängigkeit der ausführenden Firma, ein Spundwandkasten zum Einsatz kommen. Die Ausbildung erfolgt mit Spundbohlen, die vibrierend möglichst lärm- und erschütterungsarm in den Wattboden eingebracht werden. Der Verlauf des Bohrkanals wird während des Vorgangs gemessen und bei Abweichungen zum Sollverlauf wird steuernd in den weiteren Verlauf eingegriffen. Stand: Seite 27 von 60

34 Abbildung 3.3-4: Quelle: Pilotbohrung MOLL-prd Vor dem Beginn des zweiten Arbeitsschrittes wird am wasserseitigen Austrittspunkt ein Räumer montiert und in Richtung landseitigen Bohreintrittspunkt gezogen (siehe Abbildung 3.3-5). Abbildung 3.3-5: Quelle: Aufweitung MOLL-prd Im dritten Arbeitsgang wird das Schutzrohr, das in voller Länge vorgefertigt wurde, in den Bohrkanal eingezogen (siehe Abbildung 3.3-6). Stand: Seite 28 von 60

35 Abbildung 3.3-6: Quelle: Einziehvorgang MOLL-prd Bis zum Einzug der Kabel werden die Rohre mit Wasser gefüllt, wasserdicht verschlossen und die Enden bis zum Kabeleinzug eingegraben Kabeleinzug in Schutzrohre Zum Zeitpunkt der Anlandung werden die Seekabel mittels einer Zugwinde, die landseitig direkt vor dem Schutzrohr verankert wird, eingezogen. Der Einzug der Kabel erfolgt direkt von der vor dem Schutzrohr positionierten Kabellegebarge. Die Distanz zwischen der Barge und dem Schutzrohr wird hierbei mit Rollenbahnen überbrückt. Nach Beendigung des Einzugs und der Sicherung der Kabelenden beginnt die Kabellegebarge mit Verlegung mittels Vibrationsschwert (Wattbereich) bzw. Spülschwert (Flachwasserbereich). Abhängig von der seeseitigen Verlegerichtung (Verlegung auf die Schutzrohre zu) werden die Kabel vor dem Einzug in die Schutzrohre in einer Schleife auf dem Strand bzw. im Watt vor den Schutzrohren ausgelegt und dann in einem zweiten Schritt eingezogen. Die Verlegung zwischen den wasserseitigen Rohraustrittspunkten und dem Beginn der Seekabelverlegung mit Vibrations- bzw. stehendem Spülschwert erfolgt in offener Bauweise. Die Verlegung zwischen den beiden Bohreintrittspunkten auf Norderney erfolgt ebenfalls in offener Bauweise Emission von Schall und Luftschadstoffen Die Erstellung der HD-Bohrungen und die Verlegung der Kabel sind mit den bei Baumaßnahmen üblichen Emissionen von Schall und Luftschadstoffen verbunden. Die Luftschadstoffe entstehen im Wesentlichen durch den Betrieb von Baufahrzeugen und Maschinen und Staubaufwirbelungen aufgrund von Erdarbeiten. Für die Anmischung der für die HD-Bohrungen notwendigen Bohrspülung werden gesonderte Maßnahmen ergriffen, um einen Austrag des Bentonit zu unterbinden. Schallemissionen entstehen hauptsächlich durch den Betrieb der Baufahrzeuge, Maschinen und Schiffe. Die Emission von Schall und Luftschadstoffen während der Bauphase ist örtlich und zeitlich begrenzt. Stand: Seite 29 von 60

36 3.4 Betriebsphase Seekabel Für den Betrieb im Sinne von Inspektion und Instandhaltung ist der Bereich Betrieb der TenneT Offshore zuständig. Aufgabe des Betriebs ist die operative Vorbereitung und Durchführung von Inspektionen, von geplanten und ungeplanten Instandsetzungen sowie von Maßnahmen aus der Fremdund Bauleitplanung. Zum Betrieb gehört außerdem die Ein- und Unterweisung Dritter. Der Betrieb ist organisiert in einer Betriebskoordination in Lehrte sowie in einer Servicegruppe Offshore in Oldenburg. Für die Netzführung der Leitung ist die Schaltleitung der TenneT TSO GmbH in Lehrte verantwortlich. Aufgabe der Schaltleitung ist u. a. die Koordination der Abschaltplanung und Durchführung bzw. Anweisung von Schaltungen, die Überwachung der Anlage sowie Alarmierung des zuständigen Betriebsbereiches bei Unregelmäßigkeiten. Die Leitung ist ferngesteuert und rund um die Uhr fernüberwacht. Alle relevanten Betriebszustände werden erfasst und für weitere Auswertungen und Störungsanalysen gespeichert. Mit Inbetriebnahme der Leitung werden die Leiter unter Spannung gesetzt und übertragen den Betriebsstrom und damit die elektrische Leistung. Die elektrischen Daten der Leitung werden kontinuierlich durch automatische Schutzeinrichtungen an den beiden Enden der Leitung auf ihre Sollzustände hin überprüft. Sofern eine Überbeanspruchung festgestellt wird, erfolgt die automatische Abschaltung der gestörten Einrichtung vom Netz. Die Schaltleitung informiert die Betriebskoordination und die Servicegruppe Offshore der TenneT Offshore, die die Störungsklärung und alle damit verbundenen Handlungen übernimmt bzw. koordiniert Kontrolle und Reparatur Für die reguläre Wartung wird ein Abschalten des Kabelsystems für ein bis zwei Wochen pro Jahr erwartet. Im regulären Betrieb ist allerdings kein Zugang zu den Kabeln notwendig. Nur im Falle eines Kabelfehlers kann zu Reparaturzwecken ein Zugang zum schadhaften Kabelabschnitt durch Ausspülen des Kabels erforderlich werden. Die Möglichkeit, dass das Kabel in der Betriebsphase durch Sedimentverlagerungen frei gespült wird ist aufgrund der angestrebten Solltiefen unwahrscheinlich. Trotzdem wird die Überdeckung des Kabels in der Anfangsphase jährlich gemessen. Bei Kabelfehlern spricht man von internen und externen Fehlern. Während der geplanten Lebensdauer des Kabels sollten jedoch keine Schäden durch interne Fehler auftreten. Externe Fehler, d.h. ausgelöst durch mechanische Einwirkung von außen (Schiffsanker, Fischernetze, etc.) können weitgehend durch geeignete Verlegemethoden (Verlegetiefe) sowie mechanischen Schutz wirkungsvoll vermieden werden. Sollte es unerwartet zu einem Kabelfehler kommen, wird der schadhafte Abschnitt des Kabels ausgespült, angehoben und ein neues Stück Kabel eingespleißt, d.h. zwei Kabelmuffen werden gesetzt. Entsprechend der Wassertiefe an der fehlerhaften Stelle des Kabels ist zum Anheben des Kabels eine Mehrlänge erforderlich. Diese Mehrlänge wird nach der Reparatur seitlich in Form einer Bucht, des sogenannten Omega Loop, abgelegt. Dabei ist ein Mehrplatzbedarf (entsprechend der Wassertiefe) vonnöten. Nach dem Absenken auf den Meeresgrund wird das reparierte Kabelsystem in den Meeresgrund eingespült. Die Dauer der Reparatur ist vor allem von den notwendigen Maßnahmen, dem Zeitraum für die Mobilisierung der erforderlichen Ausrüstung und den äußeren Rahmenbedingungen wie z.b. Wetter, Jahreszeit und Wassertiefe abhängig Schutzstreifen Im Bereich der Verkehrstrennungsgebiete wird angestrebt, eine Ankerverbotszone beidseitig des Korridors zu bewirken. Diese Verbotszone wird in Seekarten verzeichnet und ist von der Seeschifffahrt zu Stand: Seite 30 von 60

37 beachten. Andere technische Bauwerke am Seeboden wie z. B. Rohrleitungen oder Kabel müssen, je nach Wassertiefe, in der Regel einen Sicherheitsabstand zu den geplanten Kabeltrassen einhalten Elektrische und magnetische Felder Bezogen auf magnetische Emissionen entstehen bei Gleichstromleitungen Magnetfelder, deren Feldstärke am Meeresboden im Bereich der Stärke des Erdmagnetfelds liegen Bodenerwärmung Die Kabel werden so dimensioniert und verlegt, dass im Bereich der Seetrassen bezogen auf Wärmeemissionen eine Überschreitung des 2 K-Kriteriums (K = Kelvin) 30 cm unter GOK ausgeschlossen werden kann. 3.5 Technische Realisierbarkeit Seekorridor Die technische Realisierbarkeit des Seekorridors wurde bereits in der Desktop Studie für potenzielle Trassenkorridore in der 12 sm-zone der Nordsee untersucht (IBL & eos Projekt 2012). In der Studie wurden alle notwendigen technischen Randbedingungen betrachtet und der Seekorridor als technisch realisierbar eingestuft. 3.6 Bauphase Landkabel Allgemeines Baustelleneinrichtungen Vor Beginn der Leitungsverlegung werden Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) für Baucontainer, Geräte und Maschinen, Materiallagerung etc. auf geeigneten Flächen in der Nähe der vier Leitungstrassen eingerichtet. Dies geschieht durch die ausführenden Firmen in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern vor Ort. Eine dauerhafte Befestigung der Lagerplätze ist in der Regel nicht erforderlich. Eine ausreichende Straßenanbindung der BE-Flächen ist notwendig. Die Erschließung mit Wasser und Energie sowie die Entsorgung erfolgt entweder über das bestehende öffentliche Versorgungsnetz oder vorübergehende Anschlüsse in der für Baustellen üblichen Form. BE-Flächen und Lagerplätze werden durch Einzäunungen gesichert. BE-Flächen und Lagerplätze liegen außerhalb von für Natur und Landschaft wertvolle Flächen. So genannte naturschutzfachlich begründete Tabu -Flächen werden im nachgeordneten Verfahren im landschaftspflegerischen Begleitplan ausgewiesen Zuwegungen, Arbeitsflächen Für die gesamte Bau- und Betriebsphase ist für die Erreichbarkeit der Leitung die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege notwendig. Für den Schutz der Leitungen ist die Einrichtung eines Schutzbereiches, beidseitig des Trassenkorridors erforderlich. Der Schutzbereich stellt eine vom Bau, über den Betrieb bis zum Rückbau der Leitungen dauerhaft in Anspruch genommene Fläche dar und beträgt beidseitig 5 m. Der Grundstückseigentümer behält sein Eigentum. Der Schutzbereich der Leitung dient grundsätzlich als Zufahrt zu den Baufeldern. Die Zugänglichkeit der Schutzbereiche von Straßen und Wegen wird, wo erforderlich, durch Zuwegungen ermöglicht, die zudem auch der Umgehung von Flächen für den Naturschutz (Tabuflä- Stand: Seite 31 von 60

38 chen) bzw. Hindernissen wie z. B. Wallhecken, Gräben etc. dienen. Es werden grundsätzlich vorhandene Zufahrten genutzt. Die Zuwegungen werden in der Regel nicht als Baustraßen ausgebaut, da geländegängige Fahrzeuge genutzt werden. Dort wo die Straßen und Wege keine ausreichende Tragfähigkeit oder Breite besitzen, werden in Abstimmung mit den Unterhaltspflichtigen Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt und durchgeführt. Eine temporäre Verrohrung von Gräben zum Zwecke der Überfahrt während der Bauphase kann ggf. notwendig sein. Während der Bauphase ist für die Lagerung des Erdaushubs sowie die Zufahrt für Bagger, Lkw und anderen Maschinen ein Arbeitsstreifen von insgesamt ca. 20 m Breite erforderlich. In Siedlungsgebieten oder anderen empfindlichen Gebieten ist eine Verringerung der Arbeitsstreifenbreite möglich Vorbereitende Maßnahmen Vor Beginn der Arbeiten wird die Trasse und die zur Verfügung stehenden Arbeitsbereiche und Zuwegungen abgesteckt und markiert. Die dafür zu verwendenden Markierungspfähle sollen auch bei fortgeschrittener Vegetation gut sichtbar sein und aus einem Material bestehen, das keine Schäden an Mähwerken verursacht. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Pfähle wieder entfernt. Evtl. erforderliche Tabuflächen werden separat ausgewiesen und markiert. Im Arbeitsbereich vorhandener Aufwuchs und Gehölze werden entfernt bzw. abgetrieben. Angeschnittene und durchschnittene Viehkoppeln werden während der Bauzeit, soweit erforderlich, mit provisorischen Koppelzäunen versehen. Zufahrtswege und Arbeitsflächen sind ggf. provisorisch einzufrieden. Provisorische Zäune werden nach Beendigung der Bauarbeiten wieder abgebaut Behandlung von bestehenden Drainagen und Leitungen Sofern vorhandene Drainagen oder Leitungen (z.b. Wasserleitungen zu Vieh- oder Stalltränken etc.) betroffen sind, werden diese vom Vorhabenträger, in Abstimmung mit dem Eigentümer, angepasst bzw. verlegt Offene Bauweise Die Abmessungen des Kabelgrabens sowie des benötigten Arbeitsbereiches von 20 m für die Herstellung der vier Leitungen (vorübergehende Inanspruchnahme) ist im nachfolgenden Bild beispielhaft dargestellt. Stand: Seite 32 von 60

39 Abbildung 3.6-1: Quelle: Standardkabelgraben und Arbeitsbereich TenneT In einem ersten Schritt erfolgen der Abtrag und die fachgerechte Lagerung des Oberbodens (im Bild mit Mutterboden bezeichnet). Der Aushub des Kabelgrabens erfolgt schichtweise und wird getrennt nach homogenen Bodenschichten seitlich des Grabens im Arbeitsbereich gelagert. Der Oberboden wird in zweiter Reihe gesondert neben dem Kabelgraben gelagert. Stand: Seite 33 von 60

40 Foto 3.6-1: Quelle: Graben bei offener Bauweise TenneT Ist eine Lagerung des Bodenaushubs vor Ort nicht möglich muss dieser abtransportiert und zwischengelagert werden. Überschüssiges oder ungeeignetes Bodenmaterial wird auf geeignete Deponien abgefahren. Die Errichtung der Kabelgräben erfolgt gemäß den Angaben in DIN Grundsätzlich werden Kabelgräben mit einem Böschungswinkel von 60 Grad hergestellt. Abhängig von der Bodenstandfestigkeit kann der Böschungswinkel zwischen 45 und 80 Grad variieren. Bei nicht standfesten Böden ist der Kabelgraben zu verbauen, damit ein gefahrloses Arbeiten gewährleistet werden kann. Die Kabelgrabenbreite beträgt in diesem Fall ca. 0,9 m. Die Kabel werden im Kabelgraben in einem Abstand von etwa 0,4 m in einer ca. 0,5 m hohen steinfreien Sandschicht eingebettet und durch Abdeckungen und Warnbänder gegen äußere Beschädigungen geschützt. Es ist eine Überdeckung der Kabel von mind. 1,3 m vorgesehen. Bei größeren Verlegetiefen ist der Kabelabstand tiefenabhängig zu vergrößern. Die Steuerkabel (Lichtwellenleiter) werden neben den Hochspannungskabeln angeordnet. Das Kabel wird in einer steinfreien Sandschicht eingebettet (wie oben beschrieben). Danach wird der anstehende Boden der neben den Graben gelagert wird als Verfüllmaterial verwendet. Es erfolgt keine Aufschüttung des ganzen Grabens mit Sand. Da die Kabel in Einzellängen bis etwa 800 m angeliefert werden können, müssen diese durch Muffen miteinander verbunden werden. Die Muffenmontage findet in einem Arbeitscontainer statt (Foto 3.6-2), der eine trockene und kontrollierte Umgebung gewährleistet. Für die Errichtung des Arbeitscontainers muss der Kabelgraben an dieser Stelle verbreitert werden (ca. 7,0 m x 3,1 m). Permanente im Boden verbleibende Bauwerke sind nicht vorgesehen. Stand: Seite 34 von 60

41 Foto 3.6-2: Quelle: Muffengrube mit Arbeitscontainer ABB Die eigentliche Kabelverlegung erfolgt von einem Kabeltrommel-Wagen aus, der auf dem Arbeitsstreifen entlang fährt, durch direktes Ablegen in den Kabelgraben. Sofern Hindernisse und Biegungen zu überwinden sind, werden die Kabel von einer Trommel oder von einem Trommelwagen aus von einem Ende des Kabelgrabens zum anderen Ende gezogen. Hierzu ist der Kabelgraben mit Kabelrollern ausgelegt. Die Fortbewegungskräfte werden entweder durch eine Seilwinde am anderen Kabelgrabenende oder durch motorbetriebene Kabelroller aufgebracht. Nach Verlegung des zweiten Kabels erfolgt die Abstandskontrolle und ggf. eine Lagekorrektur sowie die Vermessung der Lage. Nach Abschluss der Montage, Entfernen der Kabelroller und des Arbeitscontainers wird das vom Oberboden getrennt gelagerte Aushubmaterial lagenweise wieder eingebaut und so verdichtet, dass die ursprüngliche Geländehöhe dauerhaft erhalten bleibt. Anschließend erfolgen das Aufbringen des Oberbodens und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (z.b. durch Einsaat). Kabel- und sonstige Montagereste werden von den Baustellen entfernt und entsprechend den geltenden Vorschriften fachgerecht verwertet oder entsorgt Geschlossene Bauweise Widerstände (Korridorhindernisse wie z.b. Autobahnen, andere klassifizierte Straßen, Bahnanlagen, größere Gewässer und Leitungen Dritter etc. s. oben) werden in geschlossener Bauweise gequert. Das Einbringen der Rohre in den Boden erfolgt bei der geschlossenen Bauweise grundsätzlich mittels gesteuerter Horizontalbohrungen (HDD = horizontal directional drilling). Bei kurzen Kreuzungen kann Stand: Seite 35 von 60

42 die Herstellung der Verrohrung auch durch offene Baugruben erfolgen. Sofern technisch erforderlich kann auch das Pressbohrverfahren eingesetzt werden. Abbildung 3.6-2: Quelle: Systemskizze HD-Bohrung Grundsätzlich wird für jedes Kabel ein eigenes Schutzrohr verlegt. Es werden in der Regel Kunststoffrohre verwendet, der Durchmesser hängt von der Bohrungslänge ab und beträgt im Allgemeinen 180 mm für die Hochspannungskabel und 50 mm für Steuerkabel. Der Abstand der Kabelschutzrohre zueinander variiert in Abhängigkeit von der Legetiefe und beträgt mindestens 1 m. Das Schutzrohr für das Steuerkabel wird durch eine der beiden Bohrungen für die Hochspannungskabel mit eingezogen. Der standardmäßige Ablauf lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte unterteilen und ist in Kap erläutert Entwässerung der Baufelder Für die Kabelverlegung kann eine temporäre Entwässerung des Kabelgrabens, der Muffenlöcher bzw. der Baugruben in benachbarte Flächen bzw. in die nächstgelegene Vorflut erforderlich sein. Dazu soll unterhalb der Kabelgrabensohle eine Längsdrainage eingebaut werden. Die Entwässerung des Grabens, insbesondere der Niederschläge, erfolgt mit geeigneten Pumpen. Ggf. sind hierzu auch Wassersammelbecken auf geeigneten Flächen zu errichten. Die hierfür genutzten Flächen werden nach Abschluss der Montage entsprechend ihres ursprünglichen Zustandes wiederhergestellt Beschilderung Eine entsprechende Beschilderung der Trasse, insbesondere an Kreuzungen, Grundstücks- und Bewirtschaftungsgrenzen, wird auf Anforderungen des Gestattungspartners (z. B. Wasserverbände, Straßenbehörden etc.) angebracht. Weiterhin wird eine Beschilderung am Kabelendverschlussgerüst angebracht Bauzeit Die Bauzeit für die Verlegung einer Kabellänge von 800 m zeigt die nachfolgende Tabelle. Eine Reduzierung der Bauzeiten ist durch parallele Arbeiten möglich. Stand: Seite 36 von 60

43 Tabelle 3.6-1: Übersicht der Bauzeit für 800 m Kabel Merkmal Bauzeit Hinweise Verlegung von 800 m Kabel 3 Wochen Eine Reduzierung der Bauzeiten ist durch parallele Arbeiten Bau und Rückbau der Baustraße für einen 800 m Abschnitt Bauzeit 800 m Kabel gesamt Erläuterung: 4 Wochen 7 Wochen Erfahrungswerte (TenneT) möglich. Voraussetzung für parallele Arbeiten ist u.a. das Vorhandensein von ausreichend Baumaterial (z.b. Verschalungsmaterial). Bauzeitenregelungen zur Verminderung und Vermeidung naturschutzfachlicher Beeinträchtigungen werden berücksichtigt Emissionen von Schall und Luftschadstoffen Beim Bau der Erdkabeltrasse ergeben sich baubedingt Schallemissionen, hervorgerufen durch den Baubetrieb und durch den Baustellenverkehr. Das Ausmaß der Schallemissionen hängt im Wesentlichen von der Zahl der erforderlichen Fahrzeugbewegungen und der Art und Betriebsdauer der eingesetzten Geräte ab. Luftschadstoffe entstehen im Wesentlichen aus dem Betrieb der Baufahrzeuge, Baumaschinen und der Aufwirbelung von Staub aufgrund der Erdarbeiten. Die Emission von Schall und Luftschadstoffen während der Bauphase ist zeitlich und örtlich begrenzt, da sich die Geräte fortbewegen und nicht an einer Stelle arbeiten. 3.7 Betriebsphase Landkabel Kontrolle und Reparatur Die Kabel der Leitungen sind grundsätzlich wartungsfrei und unterliegen somit keiner Inspektion oder Wartung. Für Begehungen und Befahrungen zu Kontrollzwecken sowie ggf. erforderliche Inspektionsund Instandsetzungsarbeiten kann der Vorhabenträger oder von ihm beauftragte Dritte das Kabel an jedem Punkt auf den Zuwegungen erreichen. Im Falle von Störungen innerhalb von HDD-Bohrungen wird das defekte Kabelteil aus dem Bohrkanal gezogen und durch ein neues Kabelteil ersetzt. Die Kabelenden werden durch Muffen verbunden. Der Landteil der Leitungen unterliegt einer jährlichen Inspektion der Leitungstrassen in Form von Begehungen oder Befliegungen. Dabei wird der Zustand im Schutzbereich in Bezug auf evtl. neu hinzugekommene Baulichkeiten, Bewuchs bzw. Anpflanzungen und die Beschilderung festgestellt. Sollten Bäume und Sträucher die Leitungen gefährden, werden diese in Abstimmung mit dem Eigentümer oder Nutzer durch den Vorhabenträger oder von ihm beauftragten Dritten entfernt. Sofern die Kabel der Leitung beschädigt sein sollten z. B. durch äußere Einwirkungen oder innere Fehler, so sind die Kabel umgehend zu reparieren. Hierzu werden entsprechende Reparaturmaterialien und Reservelängen vom Vorhabenträger bereitgehalten. Die Reparatur erfolgt nach Fehlersuche durch Austausch des defekten Kabelstücks. Hierzu ist im Schutzbereich das Kabel freizulegen, der fehlerhafte Teil zu entfernen und durch ein Reservekabel zu ersetzen. Sollte der Defekt im Bereich eines Kabelschutzrohres liegen, sind die beiden Ende des Dükers freizulegen, das Kabel aus dem Schutzrohr zu entfernen und durch eine neue Teillänge zu ersetzen. Sollte wider Erwarten die Entfernung des Kabels aus dem Schutzrohr scheitern, ist ein neues Schutzrohr in unmittelbarer Nähe zum Vorhandenen herzustellen und die Reparaturlänge durch diesen neuen Dü- Stand: Seite 37 von 60

44 ker zu ziehen. Anschließend erfolgen die Verfüllung der Baugruben und die Rekultivierung der Oberfläche Schutzstreifen Landkabel Für den Schutz der Leitungen ist die Einrichtung eines Schutzbereiches beidseitig des Trassenkorridors erforderlich. Der Schutzbereich, auch Dienstbarkeitsstreifen genannt, stellt eine vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau der Leitungen dauerhaft in Anspruch genommene Fläche dar. Der Grundstückseigentümer behält sein Eigentum Elektrische und magnetische Felder Wie bei den Seekabeln gibt es aufgrund der Schirmung der HGÜ-Kabel kein elektrisches Feld außerhalb der Kabel. Die an der Erdoberfläche messbaren magnetischen Felder (Gleichfelder) hängen ab vom Strom, der Verlegetiefe sowie vom Verlegeabstand der beiden Gleichspannungskabel. Bei Bündelung der Kabel heben sich die Magnetfelder der beiden Kabel wegen der entgegengesetzten Stromflussrichtung weitgehend auf. Die messbaren magnetischen Felder liegen bei einer gebündelten Verlegung der Gleichstromkabel unter der Stärke des Erdmagnetfeldes (ca. 45 µt) Bodenerwärmung Bei dem Betrieb der Kabel kommt es zu einer Wärmeentwicklung. In einem vergleichbaren Projekt in der Wesermarsch wird von folgenden Auswirkungen durch die Kabelerwärmung ausgegangen: Zu Berücksichtigen ist an dieser Stelle, dass die Angaben zur Wärmeabgabe spezifisch auf die in der Wesermarsch vorherrschenden Umweltbedingungen angepasst sind und die tatsächlichen Auswirkungen im Untersuchungsgebiet daher abweichen können. Im Beispielprojekt (1.400 MW/±500kV HGÜ-Leitung) wird von einer Wärmeausbreitung an der Geländeoberkante bei Sandbettung eine Temperaturerhöhung von 0,78 K (Kleiboden) bzw. 0,8 K (Moorboden) erwartet. In einer Tiefe von 0,3 m u. GOK werden Temperaturerhöhungen von 3,15 K (Kleiboden) bzw. 6,86 K (Moorboden) prognostiziert. Im Bereich der Gewässerunterquerungen erfolgt aufgrund des hohen Wärmeübergangskoeffizienten eine maximale Erhöhung der Temperatur an der Grabensohle von 0,1 K. 3.8 Potenzielle technische Widerstände im Landkorridor Der landesplanerischen Überprüfung ist nur ein Trassenkorridor zugrunde zu legen, in dem keine technisch unüberwindbaren oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu überwindenden Hindernisse bestehen. Die Hochspannungskabel der Leitung werden wie oben beschrieben an Land überwiegend in offener Bauweise, durch Herstellung eines Kabelgrabens, direkt in die Erde verlegt. Sind innerhalb einer Korridorvariante technische oder sonstige Widerstände vorhanden, die aus verschiedenen Gründen nicht in einer offenen Bauweise gequert können, erfolgt die Querung in geschlossener Bauweise im HDD- Verfahren. Technische oder sonstige Widerstände können u.a. sein: Querung von Flüssen und Deichen Autobahnen und andere klassifizierte Straßen Stand: Seite 38 von 60

45 Bahnanlagen Leitungstrassen Dritter Siedlungsgebiete Wälder und Moorgebiete sowie andere geschützte Bereiche Die technische Bewertung der Korridorvariante sowie die Ermittlung der technischen und sonstigen Widerstände wurde auf Grundlage der Topographischen Karte 1: (TK25) durchgeführt. Hierzu wurden die Querungen des Korridors von den vorgenannten Widerständen bestimmt. Alle erfassten Korridorwiderstände in dieser technischen Bewertung müssen aufgrund verschiedenster Faktoren im HDD-Verfahren gequert werden. Für die Gewässer wurde die Annahme getroffen, dass nur die Gewässer I.- und II. Ordnung im HDD-Verfahren gequert werden. Es wird angenommen, dass die Querungen der Gewässer III. Ordnung in einer offenen Grabenbauweise durchgeführt werden Beurteilungskriterien Die Beurteilung der einzelnen Korridorabschnitte erfolgt anhand folgender Kriterien: Streckenlänge Es werden jeweils die Längen der Korridorabschnitte ermittelt und aufgelistet. Erreichbarkeit während der Bauzeit Eine gute Erreichbarkeit während der Bauzeit ist abhängig von der Anzahl der angrenzenden bzw. zu kreuzenden Straßen und Wege, auf denen z.b. der Materialtransport erfolgen kann. Grundsätzlich wird jedoch davon ausgegangen, dass alle Korridorabschnitte erreichbar sind, falls nötig mit entsprechendem technischem Aufwand wie z.b. Ertüchtigung/Neubau von Straßen oder Wegen. Die Errichtung von Baustraßen ist im ganzen Korridorverlauf parallel der Leitungstrasse und auch als Zuwegung vorgesehen. Widerstände im Trassenkorridor (kreuzende Verkehrswege, Gewässer, andere Infrastruktur, sonstige landschaftliche Widerstände) bzw. Länge von HD-Bohrungen Die Widerstände in den Korridorabschnitten wurden gezählt und die Längen der HD-Bohrungen unter Annahme von Querschnittsbreiten der zu querenden Hindernisse, Tiefenlagen der zu verlegenden Leitungen sowie in der Baupraxis üblichen Eckdaten wie z.b. Bohrwinkel und Kurvenradius ermittelt. Die ermittelten Bohrlängen sind nur Richtwerte und dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Engstellen im Korridorabschnitt In den Korridorvarianten wurden die Engstellen der Korridorabschnitte ermittelt. Engstellen sind Bereiche, in denen z. B. nur ein schmaler Korridor aufgrund von Bestandsbebauung oder anderen Zwangspunkten zur Verfügung steht. Engstellen sind kein Ausschlusskriterium. Weiterhin wurden die Bereiche, in denen die Korridorvarianten durch einen Windpark führen oder diesen queren, als Engstellen aufgelistet. Aufgrund der dort bereits vorhandenen Leitungen und der einzuhaltenden Abstände zu anderen Leitungstrassen wurde dieser Bereich vorsorglich als Engstelle ausgewiesen. Eine weitere Engstelle ist in einigen Korridorvarianten durch die Querung kleinflächiger Siedlungsbereiche oder die Trassierung entlang von Siedlungsgebieten vorhanden. Hier steht ebenfalls nur ein schmaler Korridor zur Verfügung. Es wird in nachfolgenden Verfahren und in der Feinplanung vermieden, Gebäude jeglicher Art zu queren. Stand: Seite 39 von 60

46 3.8.2 Bewertung der technischen Widerstände Der Korridorabschnitt 1 beginnt am Anlandungspunkt nordwestlich von Hilgenriedersiel und verläuft überwiegend in südlicher bzw. südwestlicher Richtung. Im Korridorabschnitt Nr. 1 werden eine Deichanlage, die Landesstraße L 5 sowie einige Gewässer II. Ordnung gequert. Weiterhin verlaufen die Korridorabschnitte 1 und 2 durch einen bestehenden Windpark. Der Korridorabschnitt Nr. 2 verläuft parallel des Marschtiefs in südöstlicher Richtung und kreuzt nördlich von Lütetsburg den Fluss Nordertief, zweimal die B 72 und eine Bahnlinie. Im Bereich von Süderneuland II quert der Korridorabschnitt den Berumerfehnkanal und die Kreisstraße K 203. Der Korridorabschnitt Nr. 3 verläuft ab hier in östlicher Richtung und endet nach ca. 910 m am Netzverknüpfungspunkt Halbemond. Engstellen sind im Bereich des Windparks auf einer Länge von m vorhanden. Es ist in allen Korridorabschnitten vorgesehen, die Kabel neben dem bestehenden System DolWin1 zu verlegen. Im Bereich des Kreuzungspunktes der Bundesstraße B 72 mit der Landesstraße L 6 ist die Querung eines Kreisverkehres vorgesehen. In diesen schwenkt die Trasse kurzzeitig auf die Westseite der B 72 und nach ca. 150 m wieder zurück auf die Ostseite. Im Bereich des Windparks ist die Lage der vorhandenen Leitungen bzw. Trassenabstände zu anderen Leitungen zu beachten. Die Korridorabschnitte und Korridorlängen sind in folgender Tabelle dargestellt. Tabelle 3.8-1: Korridorabschnitte Hilgenriedersiel NVP Halbemond Korridorabschnitte Korridorlänge 1 4,92 km 2 9,15 km 3 0,84 km Gesamtlänge: - 14,91 km Im Bereich der drei Korridorabschnitte befinden sich eine Vielzahl von parallelen bzw. angrenzenden Wirtschaftswegen sowie Landes- und Kreisstraßen. Die Erreichbarkeit ist somit während der Bauzeit gegeben. Es kommt im Bereich der Korridorabschnitte zu verschiedenen Widerständen (technische oder sonstige Hindernisse) für die offene Bauweise, die in nachfolgender Tabelle zusammengefasst sind. Stand: Seite 40 von 60

47 Tabelle 3.8-2: Technische Widerstände der Korridorabschnitte Hilgenriedersiel NVP Halbemond Autobahnen klassifizierte Straßen Gewässer I.- und II. Ordn. Deiche Korridorabschnitte Bahnstrecken FFH- Gebiete Siedlungsgebiete [Nr.] [Stk.] [Stk.] [Stk.] [Stk.] [Stk.] [m] [Stk.] Gesamt: Länge HD- Bohrung 2 [m/stck.] ca. 80 ca. 50 ca. 50 ca. 75 ca ca. 100m Gesamt [m] - ca. 200 ca. 50 ca. 600 ca Für die Korridorabschnitte von Hilgenriedersiel bis zum NVP Halbemond sind ca. 910 m in geschlossener Bauweise (HDD-Verfahren) zu verlegen. 3.9 Lebensdauer und Rückbau der See- und Landkabel Die Lebensdauer von Erdkabeln beträgt ca. 30 bis 40 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist sowohl eine Erneuerung, als auch der Rückbau der Kabel theoretisch denkbar, wenn der Zweck der Erdkabel entfällt (z.b. geänderte gesetzliche Grundlagen, Außerbetriebnahme aller angeschlossenen Offshore- Windparks). Der Rückbau der Kabel wird in einer ähnlichen Vorgehensweise wie bei dem Einbau der Kabel durchgeführt. Im Seebereich ist ein Rückbau der Leitungen nach Außerbetriebnahme nur dann zulässig oder erforderlich, wenn ein Rückbau unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dem Eigentümer der Leitungen zumutbar und ein Belassen sich zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme unter Umweltgesichtspunkten nicht günstiger darstellt als die durch einen Rückbau bedingten Auswirkungen. Hierüber ist zu gegebener Zeit zu entscheiden Konverterstationen Am NVP Halbemond müssen für die Einspeisung des Offshore-Windstroms aus drei der vier Leitungen drei Umrichteranlagen mit einer Leistung von jeweils 900 MW errichtet werden. Die Konverterstationen dienen der Umwandlung der Wechselspannung in Gleichspannung und umgekehrt. Die Hauptkomponenten einer Konverterstation sind: eine Konverterhalle bestehend aus Ventilhalle, Drosselspulenhalle und DC-Halle zwei Konverter-Drehstrom-Schaltfelder Kühlanlagen der Umrichterventile zwei Leistungstransformatoren zur Anpassung an die 380-kV-Netzspannung 2 Die Länge der der HD-Bohrung ist abhängig von der Breite des Hindernisses, Tiefe der Bohrung sowie anderen örtlichen Gegebenheiten. Die Ermittlung der Bohrlänge dient lediglich als Entscheidungshilfe und basiert auf Erfahrungswerten. Quelle: ( 2013) Stand: Seite 41 von 60

48 zwei 380-kV-Schaltfelder, die die Konverteranlage mit der 380-kV-Sammelschiene verbinden und die somit den Netzverknüpfungspunkt darstellen, über den die regenerative Energie in das 380- kv-übertragungsnetz der TenneT TSO GmbH eingespeist wird. In der Umrichter- oder auch Konverteranlage wird der Hochspannungsgleichstrom von ca. ±300 kv in 380-kV-Wechselstrom umgewandelt, der in das Höchstspannungsnetz der TenneT TSO eingespeist werden kann. Das die Konverterhalle umschließende Gebäude dient dem Schutz der Geräte vor der Witterung, reduziert die Betriebsgeräusche und bietet eine elektromagnetische Kapselung. Die Leistungstransformatoren werden ebenfalls aus Lärmschutzgründen in der Regel eingehaust. Lediglich die Drehstromschaltfelder und die Kühlanlagen der Umrichterventile sowie die übrigen 380-kV-Schaltfelder werden im Freien aufgestellt. Es wird angenommen, dass ein Areal von ca. 15 ha für drei Konverterstationen benötigt wird. Darüber hinaus kann es in Abhängigkeit der Standortwahl zu einem weiteren Flächenbedarf für den Bau eines Umspannwerkes kommen, welcher ca. 5 ha in Anspruch nehmen wird. Die Ventilhalle ist das höchste Gebäude und kann bis zu 25 m Höhe erreichen. 4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Antragsunterlagen 4.1 Erläuterungsbericht - Technische Realisierbarkeit Seeseitig verläuft der Trassenkorridor bis auf die Querung der Insel Norderney parallel zu den bereits verlegten/geplanten 5 Kabelsystemen im Norderney I-Korridor. Die Anbindung der Leitungen im Norderney II-Korridor ist aus technischer Sicht realisierbar. Der Trassenkorridor von Hilgenriedersiel zum NVP Halbemond hat insgesamt eine Länge von 15 km. Aufgrund von Trassenhindernissen wie z.b. Querungen von Gewässern, Autobahnen und klassifizierten Straßen sowie Moorgebieten und anderen geschützten Bereichen müssen ca. 910 m im HDD- Verfahren verlegt werden. In den Korridorabschnitten 1 und 2 kommt es aufgrund eines vorhandenen Windparks zu einer Engstelle. Im Bereich des Windparks ist die Lage der vorhandenen Leitungen bzw. Trassenabstände zu anderen Leitungen zu beachten. Die Erreichbarkeit der Korridorabschnitte während der Bauzeit ist aufgrund von parallelen bzw. angrenzenden Wirtschaftswegen sowie Landesund Kreisstraßen gegeben. 4.2 Raumverträglichkeitsstudie (Unterlage B) In der Raumverträglichkeitsstudie (Unterlage B) wird geprüft, welche raumordnerischen Belange von vier Kabelverbindungen über den Norderney II-Korridor zwischen der 12 sm-grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP) Halbemond betroffen sind und ob eine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen besteht bzw. erreicht werden kann. Inhalt und Umfang der vorliegenden Raumverträglichkeitsstudie sind in der Antragskonferenz am in Oldenburg mit der Regierungsvertretung Oldenburg und den Fachbehörden abgestimmt worden. Raumbedeutsame Auswirkungen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind überwiegend baubedingt. Sie entstehen im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung und Infrastruktur, durch Staub- und Lärmbelästigung während der Bauaktivitäten bzw. Stand: Seite 42 von 60

49 erhöhtem Baustellenverkehr sowie in Störungen der Natur bzw. des Natur- bzw. Landschaftserlebens. Die Auswirkungen entstehen im Wesentlichen durch die Verlegearbeiten im Bereich der Wanderbaustelle sowie durch Luftschadstoffe und Schallemissionen aus dem Betrieb der Verlegeschiffe und Baumaschinen. Die Auswirkungen sind räumlich und zeitlich begrenzt und demnach in Hinsicht auf die raumordnerischen Erfordernisse von untergeordneter Bedeutung. Die anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen beschränken sich auf die dauerhafte Freihaltung des Schutzstreifens von baulichen Anlagen. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Vorhaben im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen und den ergänzenden Aussagen mit Bedeutung für die Raumordnung steht. 4.3 Natura 2000 Im Bereich des geplanten See- und Landkorridors liegen Natura 2000-Gebiete. In Unterlage C zum ROV wurde die zu untersuchende Natura 2000-Gebietskulisse unter Berücksichtigung eines Untersuchungsgebietes ermittelt und eine Natura 2000-Voruntersuchung durchgeführt. Dabei war die Frage zu beantworten, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch vorhabensbedingte Wirkungen offensichtlich auszuschließen sind oder nicht. Ist dies nicht der Fall, ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das Ergebnis der Natura 2000-Voruntersuchung wird nachfolgend zusammengefasst dargestellt. Im Seekorridor liegen das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE , 001) und das VS-Gebiet Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE , V01). Die Bautätigkeiten zur Kabelverlegung finden innerhalb der Gebietsgrenzen dieser beiden Natura 2000-Gebiete statt. Vorhabensbedingt ist von einer direkten und wiederkehrenden Flächeninanspruchnahme und von Störwirkungen durch die Bautätigkeit auszugehen. Dadurch bedingt kommt es in unterschiedlicher zeitlicher und räumlicher Intensität zu Struktur- und Funktionsverlusten vorkommender maßgeblicher Bestandteile (Lebensraumtypen und Arten) und wertbestimmender Vogelarten. Auf Ebene der Natura 2000-Voruntersuchung ist festzustellen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der genannten Natura 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Die Durchführung einer Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird als erforderlich angesehen. Das Vogelschutzgebiet (VS-Gebiet) Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE , V63) liegt sowohl im See- als auch im Landkorridor. Auswirkungen ergeben sich zum Einen durch die binnendeichs bei Hilgenriedersiel gelegenen HDD-Baustellenflächen (Seekorridor) als auch durch die weitere Verlegung der Kabeltrasse, die im Bereich des Landkorridors auf einer Strecke von ca. 2,7 km direkt durch das VS-Gebiet verläuft. Bautätigkeiten finden somit innerhalb der Gebietsgrenzen statt, so dass von einer vorhabensbedingt direkten und wiederkehrenden Flächeninanspruchnahme und von entsprechenden Störwirkungen auf wertbestimmende Brut- und Gastvögel auszugehen ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung des VS-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen (wertbestimmenden Arten) kann auf Ebene der Natura 2000-Voruntersuchung nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Die Durchführung einer Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird als erforderlich angesehen. Gemäß des Untersuchungsrahmens (IBL & pgg 2012) dient die Natura 2000-Voruntersuchung der Abschätzung des Zulassungsrisikos auf der nächsten Verfahrensstufe, der Planfeststellung. In diesem Zusammenhang sollen bereits auf Ebene der Entwicklung möglicher Trassenkorridore Hinweise Stand: Seite 43 von 60

50 zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit, u.a. Möglichkeiten kohärenzsichernder Maßnahmen, gegeben werden. Sollte sich im Planfeststellungsverfahren nach Durchführung einer Natura Verträglichkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Plänen und Projekten (vier Kabelsysteme im Norderney II-Korridor, Trassenkorridor Norderney I und ggf. weitere zu berücksichtigende Pläne und Projekte) herausstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht sicher ausgeschlossen werden können, wird eine Abweichungsprüfung nach 34 BNatSchG erforderlich. Eine kurze Auseinandersetzung mit den Anforderungen einer ggf. erforderlichen Abweichungsprüfung nach 34 BNatSchG erfolgt bereits in Unterlage C. Im Rahmen der Alternativenprüfung wird festgestellt, dass es keine zumutbare günstigere Lösung gibt, die Natura 2000-Gebiete geringer beeinflusst, als die Verbindung zwischen dem Grenzkorridor II über Norderney bis zum NVP Halbemond. Sofern erforderlich, sind grundsätzlich die folgenden Maßnahmen zur Kohärenzsicherung denkbar: Optimierung von Rastvogelhabitaten in genutzten Grünländern an der Festlandsküste und auf den Inseln (z.b. Steuerung des Wasserhaushaltes, Verbesserung des Offenland-Charakters). Salzwiesenrenaturierung im Vorland an der Krummhörn (Erhöhung des Salzwassereinflusses) und auf den Inseln (Brechung anthropogener Grüppenstrukturen in ehemals genutzten Bereichen, Wiederherstellung naturnaher Prielsysteme, ähnlich Ostheller Norderney ). Rückbau von anthropogenen Strukturen im Watt (z.b. Fundamentplattform Memmert). Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Lahnungssystemen an der Festlandsküste und auf den Inseln für nicht flügge Jungvögel. (z.b. Projekt um Ost, Insel Norderney, mit Fokus auf Säbelschnäbler-Küken). 4.4 Umweltverträglichkeitsuntersuchung Das seeseitige Untersuchungsgebiet endet bei den Kabelverbindungen (Muffen) von See- und Landkabel. Die Insel Norderney und die gesamte binnendeichs bei Hilgenriedersiel liegende Baustelle für die Horizontalbohrungen (HD-Bohrungen) werden im Teil Seekorridor betrachtet. Die Trennung der Untersuchungsgebiete Festland / Küstenmeer erfolgt dementsprechend an der landseitigen HDD- Baustelle. Auswirkungen allgemein Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt treten fast ausschließlich während der Bauzeit auf. Mögliche Reparaturarbeiten an den Kabeln im Rahmen des Betriebs sind mit Auswirkungen verbunden, die mit den baubedingten vergleichbar sind. Auf sie wird daher im Folgenden nicht gesondert hingewiesen. Im Folgenden werden alle wesentlichen Auswirkungen der Verlegung (baubedingt), des Vorhandenseins des Kabelsystems in der Umwelt (anlagebedingt) und der Stromdurchleitung bzw. Wartung (betriebsbedingt) zusammenfassend dargestellt. Auswirkungen Küstenmeer Mensch Die Bauarbeiten sind mit einer zeitweisen Flächeninanspruchnahme sowie Licht- und Geräuschemissionen verbunden und haben Störungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und Stand: Seite 44 von 60

51 Freizeitfunktion zur Folge. Die Intensität der Auswirkungen nimmt mit der Entfernung zum Vorhaben ab. Es werden lärmmindernde und sonstige Maßnahmen ergriffen um die Auswirkungen auf das Wohnumfeld und die Erholungsfunktion so gering wie möglich zu halten. Die maßgebenden Immissionsrichtwerte sind während der Bautätigkeit einzuhalten. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. Biotoptypen Die Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen/Pflanzen ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten in den see- und landseitigen Bauabschnitten des Untersuchungsgebietes. Landseitig ist in diesem Zusammenhang als Wirkfaktor maßgeblich die Flächeninanspruchnahme im Bereich der HDD-Baustellen relevant. Seeseitig sind neben der Flächeninanspruchnahme die Wirkfaktoren Sedimentumlagerungen und verdichtungen zu nennen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen ist die Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen von Bedeutung. Für das Mischwatt werden höhere Empfindlichkeiten und längere Regenerationszeiten erwartet als für vergleichbare Wirkungen im Sandwatt. Im Bereich der landseitigen HDD-Baustellen ist durch die Anlage von Baueinrichtungsflächen und dem Abtrag von Oberböden von einer Beseitigung vorhandener Vegetation auszugehen. Durch die verschiedenen Verlegetechniken und Einsätze von Geräten im Watt, im Flach- und Tiefwasser kommt es zu Störungen der Sedimente, die hinsichtlich des Biotoptyps Küstenwatt ohne Vegetation höherer Pflanzen in helles Sandwatt, dunkles Sandwatt, Mischwatt und Schill unterschieden werden. Anlageund betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Biotoptypen/Pflanzen zu erwarten. Makrozoobenthos Baubedingte Auswirkungen auf das Makrozoobenthos sind durch den Spülbetrieb bedingte Fluidisierung des Sediments und die Bildung von Trübungsfahnen, Sedimentumlagerungen, Vibrationen und durch mechanische Effekte möglich. Bei der Beurteilung der Auswirkungen ist die Regenerationsfähigkeit des Makrozoobenthos von Bedeutung. Generell kann für alle direkten und indirekten gestörten Flächen von einer Regenerationsdauer der betroffenen Strukturen und Funktionen von bis zu drei Jahren ausgegangen werden. Da im Verlauf des Korridors keine artenreichen Bestände (Kiesgründe) und Goniadelle-spisula- Assoziationen sowie Muschelbänke betroffen sind, kann vermutlich von einer kurzfristigen Regeneration innerhalb eines Jahres ausgegangen werden. Die Wattbaustelle besteht in jedem Jahr für einen Zeitraum von ca. 11 Wochen (Trockenfallen des Meeresbodens), so dass von einer längeren Regenerationszeit auszugehen ist. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums des Makrozoobenthos und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten. Fische Durch den allgemeinen Baubetrieb wird es während der Kabelverlegungen zu Lärmimmissionen im unmittelbaren Vorhabensbereich kommen. Es ist von einem örtlich begrenzten Bereich auszugehen, der kurzfristig gemieden wird. Es ist wahrscheinlich, dass die Fische mit beginnender Bautätigkeit zur Hochwasserzeit aus dem nahen Bauumfeld der Wattbaustelle flüchten und sich daher zum Zeitpunkt der beginnenden Unterwasserschall-Immissionen nicht oder nur noch mit einzelnen Individuen im Wirkbereich befinden. Stand: Seite 45 von 60

52 Beim Herablassen und beim Verlegen der Kabelbündel, beim Räumen des Arbeitsbereiches im Sublitoral und dem Einsatz von Ankern kann es zu direkten Störungen der lokalen Fischfauna kommen. Hierunter sind v.a. Scheucheffekte zu verstehen. Juvenile und adulte Fische können dem Verlegegerät oder den Ankern ausweichen, zumal von dem Verlegegerät eine Scheuchwirkung ausgeht. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums von Fischen/Rundmäulern und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten. Meeressäuger Für die Meeressäuger sind jeweils nur die seeseitigen Bauabschnitte relevant. Vorhabensbedingte Wirkungen ergeben sich durch das Einrichten der Wattbaustellen, Schiffsbewegungen sowie längere Aufenthalte von Verlegeeinheiten und/oder Arbeitsschiffen im Bereich der Seetrassen. Auswirkungen auf Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale sind durch visuelle und akustische Störungen (Luft- und Unterwasserschall) während der Bauphase zu erwarten. Visuelle Störungen, die durch baubedingte Lichtemissionen (Beleuchtung, Bewegungen) entstehen, wirken sich dabei in erster Linie über den Luftraum aus (unter Wasser spielen Lichtemissionen so gut wie keine Rolle). Das abgestrahlte Licht wird eher von Robben als von Schweinswalen wahrgenommen, da letztere nur selten Kopf und Augen über die Wasseroberfläche erheben. Visuelle Störungen auf Schweinswale sind während der Bauphase nicht zu erwarten. Werden während der Bautätigkeiten bestimmte Stördistanzen unterschritten, geraten die Tiere zunächst in Stress und ergreifen schließlich die Flucht. Im Wasser befindliche Seehunde reagieren auf Störungen vergleichsweise unempfindlich. Für im Wasser befindliche Säuger wird vom Schweinswal als die empfindlichste Art ausgegangen. Die Meeressäuger werden während der Bautätigkeiten das Bauumfeld meiden. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums der Meeressäuger und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten. Brutvögel Von wesentlichen Störungen des Brutgeschäfts ist beim beantragten Vorhaben nicht auszugehen, da sämtliche Bauarbeiten ab dem 15. Juli und somit außerhalb der Brutsaison der meisten Arten durchgeführt werden. Lediglich bei sehr spät brütenden Arten sowie im Fall von Nachgelegen und späten Zweit- und Drittbruten ist nicht auszuschließen, dass es ab dem 15. Juli noch zu Auswirkungen in Form von Lebensund Nahrungsraumverlusten bzw. Einschränkungen der Lebensraumnutzung kommt. Diese Auswirkungen auf Brutvögel ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten. In diesem Zusammenhang sind nach Art und Umfang maßgeblich: a) Visuelle Effekte durch Anwesenheit von Menschen und Baumaschinen im Brutgebietsumfeld b) Schallimmissionen in der Bauphase durch Baumaschinen und Fahrzeuge im Brutgebietsumfeld c) Flächeninanspruchnahme/Abgrabungen/Bodenverdichtung/ -versiegelung. Vorrangig ist der vorübergehende Lebensraumverlust bzw. die Einschränkung der Lebensraumnutzung aufgrund akustischer und visueller Wirkungen im Umkreis der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Nicht gänzlich auszuschließen sind aber auch Brutverluste durch Flächeninanspruchnahme. Orientiert Stand: Seite 46 von 60

53 an den Fluchtdistanzen nach Gassner et al. (2010) wird als worst case angenommen, dass innerhalb einer Störzone von 500 m Auswirkungen auf Brutvögel auftreten können. Auswirkungen auf Brutvögel sind vor allem dort zu erwarten, wo Brutplätze (Nester, Gelege) von Vögeln liegen. Dies trifft auf binnendeichs und außendeichs gelegene Flächen des Festlands und der Insel Norderney zu, die nicht periodisch überflutet werden. Das Watt wird jedoch von einigen Arten als Nahrungsraum während der Brutsaison genutzt und übt deshalb im Umfeld der Brutplätze ebenfalls eine wichtige Lebensraumfunktion während der Brutzeit aus. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums der Brutvögel und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten. Gastvögel Die vorhabensbedingten Auswirkungen auf Gastvögel ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten. In diesem Zusammenhang sind nach Art und Umfang maßgeblich: a) Licht- und Geräuschemissionen (Luft), visuelle Wahrnehmung von Baufahrzeugen (An- und Abtransport), Baupersonal b) Flächennutzung, Bodenverdichtung, ggf. Voll- und Teilversiegelung. Von den Bauarbeiten verursachte visuelle und akustische Störreize können insbesondere bei empfindlichen Arten Flucht- und Meidungsreaktionen auslösen, die zu einem temporären Verlust oder der Einschränkung der Nutzbarkeit von Rast-, Nahrungs- und Mausergebieten führen können. Die visuelle Störwirkung insbesondere durch sich bewegende Menschen, Maschinen und Fahrzeuge (Pontons, Arbeitsschiff etc.) ist von größerer Bedeutung als die akustische Störwirkung, denn Gastvögel nehmen Gefahren in erster Linie optisch wahr. Auch spielt die Art und Weise der Bewegung eine Rolle. Plötzliche und rasche Bewegungen sowie Objekte, die sich auf die Gastvögel zu bewegen, lösen frühere und stärkere Fluchtreaktionen aus (Dietrich & Köpf 1985, Ziegler 1994, Siebolts 1998, Garniel et al. 2007). Stationäre Arbeitspontons und Schiffe, die langsam und parallel zu rastenden Gastvogel-Trupps fahren, entfalten dagegen nur eine geringe Störwirkung. Während der naturschutzfachlichen Baubegleitung zur Kabelanbindung des Offshore-Windparks alpha ventus stellten Ecoplan (2009) im Rückseitenwatt von Norderney fest, dass die Gastvögel auf den Wattflächen unterschiedliche Abstände zum Verlegeponton einhielten. Während beispielsweise Knutt und Alpenstrandläufer wenige zig Meter vom Verlegeponton entfernt der Nahrungssuche nachgingen, hielt beispielsweise der Große Brachvogel immer einen Abstand von ca. 150 m ein. Insgesamt ist also zu berücksichtigen, dass die Abstände, die die Vögel halten bzw. die Distanz, ab der Reaktionen gezeigt werden, erstens von der artspezifischen Empfindlichkeit und zweitens von der Art der Störung (z.b. Geschwindigkeit und Bewegungsweise von Fahrzeugen/Menschen) abhängen. Bauaktivitäten finden über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils zwischen dem 15. Juli und dem 30. September statt. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums der Gastvögel und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten. In der Unterlage C (Natura 2000-Voruntersuchung) werden darüber hinaus, Auswirkungen auf Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten (z.b. Störungsarmut von Nahrungs- und Rastgebieten) untersucht. Stand: Seite 47 von 60

54 Schutzgebiete/Gebiete mit planungsrechtlichen Festlegungen Das Wattenmeer hat aus naturschutzfachlicher Sicht einen sehr hohen Wert. Dies schlägt sich auch in der Ausweisung von Schutzgebieten nieder, die hier mit betrachtet werden. Baubedingt sind durch die Flächeninanspruchnahme am Meeresgrund und die Störwirkung der Baustelle Auswirkungen auf die zu schützenden Bestandteile der Schutzgebiete zu erwarten. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf Schutzgebiete zu erwarten. In der Unterlage C (Natura 2000-Voruntersuchung) werden darüber hinaus, Auswirkungen auf Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten (z.b. Störungsarmut von Nahrungsund Rastgebieten) untersucht. Wasser Eine Verschmutzung des Grundwassers ist durch die HDD-Baustellen auf Norderney und bei Hilgenriedersiel nicht zu erwarten. Eine Absenkung des Grundwasserspiegels ist, wenn überhaupt, dann nur sehr kleinräumig und kurzzeitig in der unmittelbaren Umgebung der landseitigen HDD-Baustellen möglich. Durch die temporäre Versiegelung der Baustelleneinrichtungsflächen im Grohdepolder auf Norderney kann es zu einer lokalen Verringerung der Grundwasserneubildung kommen. Eine Beeinträchtigung der Trinkwassernutzung ist nicht zu erwarten, da die HDD-Baustellen auf Norderney außerhalb des Wasserschutzgebietes (Entwurf 2011, Landkreis Aurich 2013a) liegen. Seeseitig ist durch die Kabelverlegung eine vorübergehende und räumlich begrenzte Beeinträchtigung der Gewässerqualität durch Wassertrübung und Mobilisierung von im Sediment abgelagerten Nährund Schadstoffen möglich. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Wasser zu erwarten. Boden Aus Erfahrung anderer bereits durchgeführter Verfahren wird davon ausgegangen, dass ca. 1,5 ha Boden im Bereich der HDD-Baustellen je Kabelsystem beansprucht werden. Ein Teil der Flächen wird versiegelt. Die Bodeneigenschaften werden verändert. Die Filter-, Puffer- und Transformatoreigenschaften des Bodens stehen während der Bauzeit in diesem Bereich nur eingeschränkt zur Verfügung. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Baustellen zurückgebaut und stehen wieder zur Verfügung. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind lokal, mittelfristig und reversibel. Anlagebedingt sind dauerhafte Auswirkungen durch den Verbleib des Kabels im Boden zu erwarten. Insgesamt sind jedoch keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Luft/Klima Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft/Klima ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten in den see- und landseitigen Bauabschnitten des Untersuchungsgebietes. In diesem Zusammenhang ist als Wirkfaktor maßgeblich die Luftschadstoffemmissionen während der Bauphase zu nennen. Luftschadstoffemmissionen treten durch den Einsatz von technischem Gerät bei der Verlegung der Kabelsysteme auf dem Meeresboden und im Watt sowie bei den landseitigen Bauarbeiten auf. Verlegeschiffe bzw. Baufahrzeuge verbleiben kurzfristig im see- und landseitigen Untersuchungsgebiet. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Luft/Klima zu erwarten. Stand: Seite 48 von 60

55 Landschaft Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten in den see- und landseitigen Bauabschnitten des Untersuchungsgebietes. In diesem Zusammenhang sind als maßgebliche Wirkfaktoren Licht- und Geräuschemissionen (Luft) sowie visuelle Wahrnehmung durch Baugeräte/ Baubetrieb zu nennen. Im Trassenkorridor erfolgt die Anlage von insgesamt fünf HDD-Baustellen je Kabelsystem (Anlandungsbereich, außendeichs im Watt, im Rückseitenwatt, in der Inselmitte sowie am Nordstrand). Aufgrund technogen erzeugter Licht- und Geräuschemissionen sowie visueller Wahrnehmung von Baufahrzeugen, -geräten und Baupersonal ist während der Bauarbeiten von einer wiederkehrenden, vorübergehenden, lokal begrenzten Beeinträchtigung des natürlichen Landschaftserlebens auszugehen. Bei der Verlegung der Kabelsysteme im Watt sind die Arbeitsschiffe besonders bei guten Wetterverhältnissen weithin sichtbar und bilden aufgrund ihrer technogenen Strukturen und Dimensionen einen Kontrast zur umgebenden natürlichen Watt- und Küstenlandschaft. Vor dem Hintergrund weiteren Schiffsverkehrs durch die Berufsschifffahrt sowie einer nur vorübergehenden Bautätigkeit im Watt sind Auswirkungen auf die naturraumtypische Eigenart, Vielfalt und Natürlichkeit jedoch als gering zu bewerten. Da Schiffe im Küstenmeer als Teil der Kulturlandschaft angesehen werden, ist die störende Wirkung nördlich von Norderney als geringer anzusehen als im Bereich des Wattenmeeres. Anlageund betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Kultur- und sonstige Sachgüter Im ständig wasserbedeckten Seekorridor nördlich von Norderney resultieren aus der Kabelverlegung in aller Regel keine baubedingten Auswirkungen auf größere Bodenobjekte und Schiffswracks (unbeachtlich ihrer Bedeutung als Kulturgut). Mittels der im Seekorridor gefahrenen Surveys (Seitensicht (Sidescan)-Sonaruntersuchung, Geophysikalische Untersuchungen) werden größere Bodenfunde (wie z.b. noch nicht erfasste Wracks) vorzeitig entdeckt und können im Rahmen der Feintrassierung der Kabelrouten ausgespart werden. Insbesondere im Bereich der HDD-Baustellen im Anlandungsbereich sowie auf Norderney besteht im Rahmen der Baumaßnahmen die Möglichkeit auf historische Bodenfunde zu stoßen, die nach dem Denkmalschutzgesetz meldepflichtig sind. Ein Vorkommen von kulturhistorisch wertvollen Objekten im Wattbereich ist nicht zu erwarten. Kleine Bodenfunde wie Scherben können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Da im Anlandungsbereich die Kabelsysteme unterirdisch in Horizontalbohrungen durch Schutzrohre gezogen werden, können Auswirkungen auf die Küstenschutzbauwerke ausgeschlossen werden. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten. Auswirkungen Festland Mensch einschl. menschlicher Gesundheit Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen durch Lärm- und Lichtimmissionen zu erwarten. Dabei können Siedlungs- und Erholungsgebiete in ihrer Erlebbarkeit bzw. Nutzbarkeit beeinträchtigt werden. Ferner werden durch Baugeräte und Baubetrieb visuelle Unruhen und damit eine Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktion prognostiziert. Die Intensität der Auswirkungen nimmt mit der Entfernung zum Vorhaben ab. Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen durch elektrische und magnetische Felder können ausgeschlossen werden. Stand: Seite 49 von 60

56 Brut- und Gastvögel Baubedingt entsteht ein temporärer Habitatverlust durch Flächeninanspruchnahme. Durch die Barrierewirkung der Baustelle kann es zu einer Unterbrechung der Austauschbeziehung zwischen Teillebensräumen und damit zu einem Funktionsverlust kommen. Eine Beeinträchtigung der Gastvögel wird aufgrund des nur temporären Auftretens nicht angenommen, weiterhin findet die Kabelverlegung außerhalb der Zugzeiten statt. Anlagebedingte Auswirkungen sind durch die zwingende Freihaltung der Kabeltrasse von Gehölzen zu erwarten. Betriebsbedingt werden keine Auswirkungen prognostiziert. Nutzungstypen/Wertstufen Baubedingt entsteht ein temporärer Habitatverlust durch Flächeninanspruchnahme. Anlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich durch die zwingende Freihaltung eines Sicherheitsbereiches (5 m links und rechts der Kabelsysteme) von Gehölzen im Bereich der Kabeltrassen. Betriebsbedingt kommt es zu einer Abgabe von Wärme durch das Kabelsystem. Im direkten Umfeld der Kabelanlage entsteht eine Temperaturerhöhung. In diesem Zusammenhang sind Auswirkungen auf Pflanzenwurzeln sowie auf Pilz-Wurzel-Symbiosen denkbar. Schutzgebiete/ Gebiete mit planungsrechtlichen Festlegungen Baubedingt sind durch Habitatverlust und -zerschneidung Auswirkungen auf die Schutzgebiete und Gebieten mit planungsrechtlichen Festlegungen zu Natur und Landschaft zu erwarten. Anlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich durch die zwingende Freihaltung eines Sicherheitsbereiches (5 m links und rechts der Kabelsysteme) von Gehölzen im Bereich der Kabeltrassen. Betriebsbedingt kommt es zu einer Abgabe von Wärme durch das Kabelsystem. Im direkten Umfeld der Kabelanlage entsteht eine Temperaturerhöhung. In diesem Zusammenhang sind Auswirkungen auf Pflanzenwurzeln sowie auf Pilz-Wurzel-Symbiosen denkbar. Boden Baubedingt ist mit Beeinträchtigungen innerhalb des 40 m breiten Baufelds zu rechnen. Weiterhin werden Flächen für die Baustelleneinrichtung, Abladeplätze und ggf. Baustraßen beansprucht. Die Horizontierung des gewachsenen Bodens wird durch den Aushub und die Lagerung zerstört. Die im Anschluss an die Baumaßnahme vorgenommene Verfüllung des Bodens in den Graben führt zu veränderten Ausgangsbedingungen der Bodenbildung. Die bodenphysikalischen und bodenchemischen Eigenschaften dieser verfüllten Böden unterscheiden sich von den umgebenden Böden. Dies kann sich zum Beispiel im Pflanzenwachstum und im landwirtschaftlichen Ertrag widerspiegeln. Die Bodenverdichtung ist insbesondere im Zusammenhang mit einer mechanischen Beanspruchung von schweren Maschinen zu nennen. Durch eine Verschlämmung des Oberbodens und die damit einhergehende Zerstörung des oberflächennahen Bodengefüges ist die Infiltration gehemmt, die Erosionsgefahr steigt und der Lufthaushalt der Böden ist gestört, was sich u.a. negativ auf die Ertragsfähigkeit auswirken kann. Anlagebedingt kommt es durch die Inanspruchnahme von Raum im Boden zu einem vollständigen und dauerhaften Funktionsverlust für das Schutzgut im Bereich der Fremdkörper. Eine dauerhafte geringfügige Funktionsminderung ist für den Bereich der Kabelbettung zu erwarten. Betriebsbedingt kommt es zu einer Ableitung von Wärme in den Erdboden durch die Kabelsysteme. Stand: Seite 50 von 60

57 Wasser Baubedingt ist mit Beeinträchtigungen innerhalb des 40 m breiten Baufelds zu rechnen. Auswirkungen auf die Gewässergüte und die Grundwasserqualität sind bei einem ordnungsgemäßen Baubetrieb nicht zu erwarten. Im Rahmen der Kabelverlegung werden vorübergehend Kabelgräben geöffnet, in denen zur Freihaltung von Grund- und Niederschlagswasser eine Drainage und/oder Grundwasserhaltung notwendig ist. Je nach Grundwasserstand variiert der technische Aufwand für die Bautätigkeiten. Eine Querung von Gewässern in offener Bauweise hat stets Umweltauswirkungen zur Folge. Je nach örtlicher Situation und/oder auch durch die Breite/Größe des Gewässers, kann eine unterirdische Querung der Gewässer notwendig werden. Anlagebedingt gehen von der Kabelanlage keine Wirkfaktoren aus. Weder der Grundwasserstand, noch die Grundwasserfließrichtung werden beeinträchtigt. Analog zum Schutzgut Boden ist die Erwärmung des Bodens durch das Kabel ein Wirkfaktor der betriebsbedingten Auswirkungen, der aber vernachlässigt werden kann. Luft/Klima Durch den Baubetrieb werden kurzzeitig klimatisch wirksame Vegetationsflächen, hier insbesondere Grünlandflächen, in Anspruch genommen. In den unmittelbaren Abschnittsbereichen der Korridore sind zur Sicherung der Kabel keine Gehölze mehr zulässig. Es werden keine betriebsbedingten Auswirkungen prognostiziert. Landschaft Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ergeben sich durch die visuelle Unruhe durch Baugeräte und den Baubetrieb sowie durch Lärm-, Staub und Lichtemissionen während der Bauphase. Die Auswirkungen sind zeitlich begrenzt und räumlich auf den jeweiligen Bauabschnitt begrenzt. Anlagebedingt ergeben sich Auswirkungen durch die Maßgabe, dass aus Sicherheitsgründen das direkte Baufeld von Gehölzen freigehalten werden muss. Betriebsbedingt sind durch die Kabeltrassen keine Auswirkungen zu erwarten. Kultur- und sonstige Sachgüter Eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials für einzelne Denkmale und der daraus resultierenden denkmalpflegerischen Notwendigkeiten aufgrund der Baumaßnahme kann erst vorgenommen werden, wenn der geplante Trassenverlauf im Detail bekannt ist. Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Variantenvergleich Küstenmeer und Festland Der Korridor von der 12 sm-grenze über Norderney, die Anlandung bei Hilgenriedersiel zum NVP Halbemond ist alternativlos. Auch im Hinblick auf das vierte Kabel, welches ebenfalls bis Halbemond verläuft und in einem weiteren Raumordnungsverfahren (ROV) bis nach Cloppenburg geführt wird, ist der Korridorverlauf bindend. Nähere Beschreibungen hierzu finden sich im Erläuterungsbericht (Unterlage A). Erst bei der Weiterführung ab Halbemond in südlicher Richtung bis Cloppenburg ergeben sich alternative Korridorabschnitte, für die in einem weiteren ROV abgeschätzt wird, ob eine bestimmte Variante besonders günstig erscheint. Stand: Seite 51 von 60

58 4.5 Netzverknüpfungspunkt Halbemond Allgemeines Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens, werden neben den zu untersuchenden Trassenkorridoren auch mögliche Standorte für die erforderlichen Konverterstationen als zukünftige Netzverknüpfungspunkte (NVP) untersucht. Hierzu wurden potenzielle Flächen in der näheren Umgebung von Halbemond ausgewählt, die in dieser Unterlage bewertet werden sollen. Am NVP Halbemond müssen für die Einspeisung des Offshore-Windstroms aus drei der vier Leitungen drei Umrichteranlagen mit einer Leistung von jeweils 900 MW errichtet werden. In der Umrichteroder auch Konverteranlage wird der Hochspannungsgleichstrom von ca. ±300 kv in 380-kV- Wechselstrom umgewandelt, der in das Höchstspannungsnetz der TenneT TSO eingespeist werden kann. Es wird angenommen, dass ein Areal von ca. 15 ha für drei Konverterstationen benötigt wird. Darüber hinaus kann es in Abhängigkeit der Standortwahl zu einem weiteren Flächenbedarf für den Bau eines Umspannwerkes kommen, welcher ca. 5 ha in Anspruch nehmen wird. Untersuchungsrahmen Um die HGÜ-Kabel mit dem Übertragungs- bzw. Drehstromnetz zu verknüpfen, bedarf es geeigneter Netzverknüpfungspunkte. In der hier vorliegenden Unterlage wird die Raumverträglichkeit des Netzverknüpfungspunkts Halbemond unter Berücksichtigung von drei, dort mit dem Drehstromnetz zu verknüpfender HGÜ-Systeme überprüft. Konkret zu überprüfen ist, ob an dem in Aussicht genommenen Netzverknüpfungspunkt Halbemond die für drei HGÜ-Systeme erforderlichen Konverterstationen und die hierfür drehstromnetzseitig erforderlichen Anlagen (380 kv-leitung einschließlich Nebenanlagen/Umspannwerk) raumverträglich realisiert werden können. Der Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg und einschließlich des Korridors von Halbemond nach Cloppenburg für das vierte HGÜ-System ist ggf. Gegenstand eines gesonderten Raumordnungsverfahrens. Mit Schreiben vom legt die Regierungsvertretung Oldenburg (ML NDS 2013) daher fest, dass für die jeweiligen Suchräume der Konverterstationen an den Netzverknüpfungspunkten die gleichen Untersuchungen wie für Erdkabel erforderlich werden. Untersuchungsgebiet Konvertersuchraum Für die jeweiligen Suchräume der Konverterstationen an den Netzverknüpfungspunkten werden gem. Untersuchungsrahmen die gleichen Untersuchungen wie für Erdkabel erforderlich. Da der Standort noch nicht abschließend abgegrenzt ist, ein Bereich untersucht, der durch Bau, Anlage und Betrieb von drei Konverterstationen plus Erdkabelanbindung an den in den Unterlagen B bis D behandelten Hauptkorridor beansprucht wird. Die Suchräume für die Konverterstationen wurden mit einem 300 m breiten Streifen (gem. den Vorgaben des Untersuchungsrahmens (ML NDS 2013) gepuffert. In diesem Bereich wird der Bestand beschrieben. Der erforderliche Flächenbedarf für drei Konverterstationen beträgt ca. 15 ha. Die Auswirkungen, bezogen auf 15 ha, werden für die möglichen Konverterstandorte beschrieben, bewertet. Im Rahmen der folgenden Untersuchungen erfolgt in Unterlage E die Beschreibung und Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet (UG) sowie die Ermittlung der Auswirkungen: Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) mit Untersuchung der Verträglichkeit nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Raumverträglichkeitsstudie Besonderer Artenschutz Natura 2000-Voruntersuchung Stand: Seite 52 von 60

59 Untersuchungsgebiet Machbarkeitsprüfung In Unterlage E wird in einem 5 km-radius um die Konvertersuchräume im Hinblick auf die nachfolgend notwendig werdenden Freileitungsplanungen die grundsätzliche Machbarkeit der Anbindung mittels einer Freileitung geprüft. Dabei wird geprüft, ob der Bau eines Umspannwerkes, welches ca. 5 ha in Anspruch nehmen wird, sowie die Anbindung einer Freileitung raumverträglich realisiert werden können. Für die grundsätzliche Machbarkeit erfolgt die Ermittlung des Raumwiderstandes im 5 km-radius um die Konvertersuchräume. Vergleich der Suchräume für Konverterstationen Beim Vergleich möglicher Standorte erfolgt die Zuordnung des jeweils konfliktärmsten (günstigster Standort = Vorzugsstandort) bis zum konfliktträchtigsten (ungünstigster Standort = zurückzustellender Standort) Standortes. Alternative Standorte sind raum- und umweltverträglich, jedoch unter Abwägung aller im ROV zu berücksichtigenden Aspekte mit wesentlichen Nachteilen im Vergleich zur Vorzugsvariante verbunden. Anhand der Auswirkungsprognose wird mind. ein Vorzugsstandort aus Sicht der genannten Untersuchungen ermittelt. Die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen werden im Kapitel 8 der Unterlage E in einem übergreifenden Standortvergleich zusammengefasst und auf Basis aller Bewertungskriterien mind. ein Vorzugsstandort ermittelt. Stand: Seite 53 von 60

60 Abbildung 4.5-1: Erläuterung: Übersicht über das Untersuchungsgebiet 5 km Radius um Suchräume = Untersuchungsgebiet für die Machbarkeitsprüfung netzseitig erforderlicher Anlagen Puffer 300 m um Suchraum = Untersuchungsgebiet für die Bestandsbeschreibung Suchraum Konverterstation = potenzieller Standortbereich für die Ermittlung der Auswirkungen Hauptkorridor (630 m, 40 m) von Hilgenriedersiel nach Halbemond Korridoranbindung 35 m = für die Ermittlung der Auswirkungen Stand: Seite 54 von 60

61 Übergreifender Variantenvergleich Im Folgenden werden die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen zusammenfassend dargestellt. Dies erfolgt tabellarisch für die Raumverträglichkeitsstudie, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, den besonderen Artenschutz, die Natura 2000-Voruntersuchung und die Machbarkeitsprüfung für netzseitig erforderliche Anlagen. In Bezug auf Auswirkungen auf den besonderen Artenschutz und auf Natura 2000-Gebiete ist keiner der Konvertersuchräume den anderen vorzuziehen. In der Raumverträglichkeitsstudie, der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und der Machbarkeitsprüfung für netzseitig erforderliche Anlagen wurden die Suchräume 1 und 2 als Vorzugsstandorte ermittelt (Tabelle 4.5-1). Tabelle 4.5-1: Übergreifender Variantenvergleich Suchraum 1 Suchraum 2 Suchraum 3 Suchraum 4 Umweltverträglichkeitsuntersuchung Raumverträglichkeitsstudie Alternativstandort Vorzugsstandort Vorzugsstandort Vorzugsstandort Zurückzustellender Standort Zurückzustellender Standort Besonderer Artenschutz Natura2000-Voruntersuchung Machbarkeitsprüfung für netzseitig erforderliche Anlagen Zurückzustellender Standort Zurückzustellender Standort Vorzugsstandort Vorzugsstandort Alternativstandort Zurückzustellender Standort Gesamtergebnis Vorzugsstandort Vorzugsstandort Zurückzustellender Standort Zurückzustellender Standort Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass Suchraum 1 (westlich des bestehenden Umspannwerkes Halbemond) und Suchraum 2 (südlich des Addinggaster Tiefs) die beiden Vorzugsvarianten sind. Die beiden Suchräume weisen die geringsten Auswirkungen auf die Schutzgüter auf, wobei der Konvertersuchraum 2 geringere Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion und Konvertersuchraum 1 geringere Auswirkungen auf das Schutzgut Boden aufweist. Hinsichtlich ihres Raumwiderstandes weisen Suchraum 1 und 2 keinen bedeutsamen Unterschied auf. Auf mehr als 90 % ihrer Flächen besitzen sie einen mittleren Raumwiderstand. Dieser mittlere Raumwiderstand ergibt sich durch die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet für Erholung im RROP sowie beim Konvertersuchraum 2 zusätzlich durch den offenen Status als wertvoller Bereich für Gastvögel. Ausgehend von einer Anbindung einer 380 kv-freileitung in Richtung Südwesten ergibt sich der geringste Raumwiderstand vom Suchraum 2. Die Anbindung erfolgt im Vergleich mit den weiteren Suchräumen auf kürzester Strecke. Der Vorteil der Anbindung vom Suchraum 1 liegt in dem bereits vorhandenen Umspannwerk, welches zu erweitern wäre. Die Strecke für die Anbindung einer 380 kv- Freileitung ist geringfügig länger als im Vergleich zum Suchraum 2. Die Konvertersuchräume 3 und 4 sind u.a. aufgrund der negativen Umweltauswirkungen im Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sowie im Schutzgut Boden aus Sicht der Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie wegen Ihrer Nähe zu geschlossenen Ortslagen (Innenbereich mit Wohnnutzung) aus Sicht des Raumwiderstandes zurückzustellen. Stand: Seite 55 von 60

62 5 Literaturverzeichnis DIETRICH, K. & KÖPF, C Erholungsnutzung des Wattenmeeres als Störfaktor für Seehunde. Natur und Landschaft 61: ECOPLAN Netzanbindung des Offshore-Windparks Alpha Ventus im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer-Teilprojekt Kabelverlegung Pp ENWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist. GARNIEL, A., DAUNICHT, W. D., MIERWALD, U. & OJOWSKI, U Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. P Schlussbericht November 2007 / Kurzfassung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Bonn, Kiel. GASSNER, E., WINKELBRANDT, A. & BERNOTAT, D UVP und Strategische Umweltprüfung: Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung (5th edition). Müller, Heidelberg [u.a.]. 480 pp. IBL & EOS PROJEKT Desktop Study. Untersuchung potenzieller Trassenkorridore in der 12 sm-zone (Stand: , Rev. 8-0). P. 60. IBL Umweltplanung GmbH, eos Projekt GmbH, Oldenburg, Hannover. IBL & PGG Raumordnungsverfahren (ROV) für Trassenkorridore zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg Ost.. Unterlage zur Antragskonferenz. P. 66. Im Auftrag der TenneT Offshore GmbH. LANDKREIS AURICH Entwurf einer Vordnung zum Wasserschutzgebiet Norderney. ML NDS Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) vom (Nds. GVBl. S. 350, in Kraft getreten am ). ML NDS. 2013a. Raumordnungsverfahren für die Planung von Trassenkorridoren zwischen der 12 Seemeilen- Zone und den Netzverknüpfungspunkten am Festland. Hier: Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmen für die Planung der Trassenkorridore im Offshore-Bereich. P. 5. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Regierungsvertretung Oldenburg, Oldenburg, Hannover. ML NDS. 2013b. Raumordnungsverfahren für die Planung von Trassenkorridoren zwischen der 12 Seemeilen- Zone und den Netzverknüpfungspunkten am Festland. Hier: Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmen für die Planung der Trassenkorridore im Onshore-Bereich. P. 7. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Regierungsvertretung Oldenburg, Oldenburg, Hannover. SIEBOLTS, U Reaktionen der Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) gegenüber Menschen in verschiedenen Brutkolonien. Vogelwelt 119: ZIEGLER, G Thesen zum Fluchtverhalten von Entenvögeln gegenüber Menschen. Charadrius 30: Stand: Seite 56 von 60

63 6 Anhang 6.1 Profile trockenfallendes Watt zwischen Hilgenriedersiel und Grohdepolder Die Anhangsabbildung bis Anhangsabbildung zeigen die Profile (grüne Fläche) des trockenfallenden Watts der möglichen vier neuen Kabelsysteme. Anhangsabbildung zeigt dabei das westliche System und Anhangsabbildung das östliche System. Der Verlauf geht vom Bohrungsaustrittspunkt im Hilgenriedersieler Watt (links) bis zum Bohrungsaustritt im Grohdepolder Watt. Anhangsabbildung zeigt zum Vergleich die Watthöhen im Verlauf der benachbarten DolWin1 Wattkabeltrasse. Höhe über NHN Hilgenriedersiel Grohdepolder Anhangsabbildung 6.1-1: System 1 (westliches System) Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder Höhe über NHN Hilgenriedersiel Grohdepolder Anhangsabbildung 6.1-2: System 2 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder Stand: Seite 57 von 60

64 Höhe über NHN Hilgenriedersiel Grohdepolder Anhangsabbildung 6.1-3: System 3 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder Höhe über NHN Hilgenriedersiel Grohdepolder Anhangsabbildung 6.1-4: System 4 (östliches System) Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis Grohdepolder Stand: Seite 58 von 60

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