Diversity an der Universität Stuttgart. Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Diversity an der Universität Stuttgart. Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion"

Transkript

1 Diversity an der Universität Stuttgart Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion

2 Grußwort der Kanzlerin, Dr. Bettina Buhlmann Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion? , 9 h Sehr geehrte Mitglieder und Gäste der Universität Stuttgart, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren, Ich darf Sie herzlich begrüßen zu der Veranstaltung "Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion? " und Ihnen auch im Namen meiner Rektoratskollegen sagen, wie sehr wir uns über Ihr Kommen freuen! Ganz besonders begrüßen möchte ich Frau Aeffner als Behindertenbeauftragte des Landes und sachkundige Referentin des heutigen Tages begrüßen. Ebenso herzlich begrüße ich Frau Dr. Meier-Popa von der Stiftung Schweizer Zentrum für Heilund Sonderpädagogik, die uns an ihren hochinteressanten Erfahrungen beim Aufbau einer Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Menschen an der Universität Zürich teilhaben lassen wird. Moderiert wird die heutige Veranstaltung von Frau Dr. Silber von der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, für deren Teilnahme und Unterstützung wir herzlich danken. Wie kommt es nun zu der heutigen Veranstaltung und welche Zielsetzungen verfolgen wir mit ihr? Zum einen besteht das große und erfreulicherweise auch mit gewissen finanziellen Mitteln unterlegte Interesse des Landes die Mitglieder der Landesverwaltung für das Thema Inklusion zu sensibilisieren. Die gesamte Landesverwaltung soll damit zu einem Treiber des Themas in der Gesellschaft gemacht werden ein sehr guter und vielversprechender Ansatz, den insbes. Das Sozialministerium verfolgt, das einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2006 erstellt hat. In die Vielzahl der Aktivitäten dieses Aktionsplans reihen wir uns mit der heutigen Veranstaltung ein. Doch haben wir an der Universität Stuttgart, was das Thema angeht, nicht auf Impulse von außen gewartet. Vielmehr beschäftigen wir uns uniintern schon länger mit der Frage, wie wir die Arbeitsbedingungen

3 behinderter Mitarbeiter und Studierenden verbessern können. Wir gehen dabei von ca betroffenen Studierenden und rd. 180 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus alles andere als eine kleine Zahl und jeder einzelne ist es wert, ihm maßgeschneiderte Unterstützung zukommen zu lassen. Für uns als Uni ist deshalb klar, dass die heutige Veranstaltung den Auftakt bilden soll zu Fortbildungsveranstaltungen, die wir zu Einzelaspekten rund um das Thema Inklusion anbieten wollen. Ich bin sicher, dass das kollegiale Miteinander der vielen uniinternen Stellen, die den heutigen Tag so professionell vorbereitet haben, sich dann fortsetzen wird. Ich danke dafür den Kolleginnen und Kollegen von der Abteilung Personalentwicklung im Dezernat Personal, dem Gleichstellungsreferat, das sich auch mit dem Thema Diversity beschäftigt und unseren verschiedenen sehr engagierten Behindertenbeauftragten. Wir haben bei alldem eines zum Ziel: Barrieren überwinden und Chancen ergreifen! Dieses Motto des heutigen Tages finde ich kraftvoll und ermutigend, es macht deutlich, dass es nicht um eine lästige Pflicht geht, sondern um echte Chancen für uns alle. Barrieren, Hindernisse aufzubrechen, zu beseitigen und den Weg frei zu machen für neue Entwicklungen oder, wie es hier gemeint ist, für neue Akteure bzw. für solche, die aufgrund ihrer Behinderung bisher nur eingeschränkt teilhaben konnten, scheint mir ein extrem lohnenswertes Ziel zu sein. Und ein anspruchsvolles! Ein sehr anspruchsvolles Ziel sogar. Inklusion heißt ja nicht nur Integration, also Einbezug in Bestehendes, nein, Inklusion geht viel weiter. Das eigentliche Ziel der Inklusion ist es, das Bestehende grundlegend zu verändern, neu zu entwickeln, bereits bei der Planung von Lebens- und Arbeitswelten die Belange Behinderter einzuplanen und zu berücksichtigen. Statt Barrieren nachträglich zu beseitigen, sollen solche erst gar nicht errichtet werden. Besser als Hilfestellungen zu geben, ist es noch, sie überflüssig zu machen. Idealerweise wird so allen Menschen, solchen mit und ohne Einschränkungen ein selbstbestimmter das ist das entscheidende Wort ein selbstbestimmter Zugang zu allen Lebensbereichen eröffnet.

4 Von der Erreichung dieses Idealzieles sind wir allerdings noch weit entfernt. Zu lange wurden in unserer Gesellschaft die Bedürfnisse von Minderheiten ignoriert oder jedenfalls nur nachrangig behandelt. Auch hier an der Universität Stuttgart. Auch hier geht es erst einmal darum, die zahlreichen Barrieren der Vergangenheit abzubauen und zu überwinden. Wie wir das in ganz wörtlichem Sinne versuchen, wird nach der Kaffeepause Frau Eicken, die hiesige Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stellvertretend für den Arbeitskreis Barrierefreiheit berichten. Neben den räumlichen Unzulänglichkeiten unserer und nebenbei bemerkt auch vieler anderer Landesgebäude ist bei dem Thema viel zu tun im sozialen Miteinander. Zu oft begegnen wir Mitmenschen, die z.b. wegen körperlichen oder seelischen ganz zu schweigen wegen einer geistigen Behinderung von der Norm abweichen, mit Misstrauen oder Unsicherheit. Welche Rolle hier Stereotypen und Menschenbilder spielen, das müssen wir reflektieren. Denn: Solche Reaktionen schränken ein, verhindern Teilhabe, führen zur Resignation und dazu, dass sich Betroffene zurückziehen statt ihre individuellen Fähigkeiten zur Geltung zu bringen. Wir werden also gemeinsam noch jede Menge Anstrengungen leisten und eben Barrieren überwinden müssen. Lassen Sie uns dabei immer in Erinnerung behalten: Vielfalt ist Reichtum, ein Reichtum, von dem eine Universität besonders viel besitzt, denn hier kommen ganz viele unterschiedliche Menschen zusammen. Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, wie wir diesen Reichtum am besten nutzen können! Ich wünsche uns eine gute Veranstaltung!

5 Inklusion an der Hochschule Auftrag an Lehrende, Studierende, Verwaltung sowie (Hochschul-) Politik Veranstaltung Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion?, Universität Stuttgart, Stephanie Aeffner, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

6 Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

7 Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

8 1. Grundsätzliches zur UN-BRK Allgemeines Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. (Art. 4) Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln (Art. 4) "angemessene Vorkehrungen : notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen,, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können (Art. 2) Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Umsetzung der Konvention Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

9 Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

10 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

11 Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK Artikel 24 Schulungen für Fachkräfte sowie Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Dazu zählt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die barrierefreie Gestaltung von Unterricht und Materialien. Die Vertragsstaaten garantieren den diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

12 Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

13 3. Barrierefreiheit Definitionen (Art. 2 und 9) universelles Design : ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Barrierefreiheit: Gestaltung von Umfeldern, Produkten, Dienstleistungen, Transportmitteln, Information und Kommunikation, dass sie von allen in der üblichen Weise und ohne fremde Hilfe genutzt werden können die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen um den gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten. Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

14 3. Barrierefreiheit Was erfordert Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Behinderungen und Mobilitätsbehinderungen Sehbehinderungen und Blindheit Hörbehinderungen und Taubheit Taubblindheit psychischen Behinderungen Lernbehinderungen chronischen Krankheiten Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

15 Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

16 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? Hinkommen, reinkommen, klarkommen! Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

17 Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

18 Zulassung zum Studium Prüfungsleistungen Prüfungsordnung 5. Nachteilsausgleiche Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

19 Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

20 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen? Aktionspläne 1. Absichtsklärung: intern und auf politischer Ebene 2. Bestandsaufnahme Wie kommen Menschen mit Behinderungen an die für sie nötigen Informationen zum Angebot? Wie kommen sie zum Angebot? Wie kommen sie rein? Können sie mitmachen oder braucht es spezielle Vorkehrungen? Wie gehen Dozent*innen und andere Studierende mit Behinderungen um? 2. Festlegen geeigneter Maßnahmen mit Finanzrahmen Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

21 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen? Aktionspläne 3. Priorisierung und Unterscheidung in schnell, mittelfristig und langfristig umsetzbare Maßnahmen 4. Festlegung von Verantwortlichkeiten 5. Formaler Beschluss eines Aktionsplanes sowohl intern als auch im politischen Kontext mit: Maßnahmen finanziellen Ressourcen Verantwortung für Umsetzung Zeitrahmen Evaluierung Anpassung Und bei allem nicht vergessen: Nichts über uns ohne uns! Folie November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

22 Herausforderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule Erfahrungen an der Universität Zürich (UZH) Olga Meier-Popa, Dr. phil ehem. Leiterin ( ) der Fachstelle Studium und Behinderung UZH

23 Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik*** SZH = nationale Agentur für Fragen der Heil- und Sonderpädagogik. Berät und begleitet die Behörden, die Fachwelt und die interessierte Öffentlichkeit in Fragen zu Bildung, Entwicklung und Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen und/ oder mit besonderem Bildungsbedarf*** Fördert den Austausch zw. Wissenschaft, Behörden und Praxis Analysiert und erklärt verschiedene Positionen der Heil- und Sonderpädagogik und entwickelt daraus Perspektiven und Konzepte Publiziert: Zeitschrift (DE), Revue (FR), Fachliteratur Veranstaltet den Schweizer Heilpädagogik-Kongress Pflegt eine Literaturdatenbank

24 Fachstelle Studium und Behinderung FSB der Universität Zürich UZH 6 Fakultäten ca Studierende ca. 200 Gebäude Foto: Hauptgebäude der Universität Zürich, Campus Zentrum Ziel der FSB (1976) die Ermöglichung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zum Studieren an der UZH

25 Übersicht 1. Rechtslage, Begriffe: Behinderung, Zugang (Access), Inklusion 2. Herausforderungen an der FSB der UZH 3. Bedeutung für uns alle auf dem Weg zur Inklusion

26 1. Begriffe Rechtslage: Niemand darf aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden oder eine Benachteiligung erfahren. Massnahmen: Unterstützung, Beseitigung von Hindernissen Behinderung Zugang vollumfängliche Partizipation der betroffenen Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen inklusive Hochschule 5

27 Verständnis von «Behinderung» Fürsorge karitatives, medizinisches, defizitorientiertes Modell Behindertenbewegung soziales Modell keine Diskriminierung, «behindert sein vs. Behindert werden» UN: minority group vs. global disability risk Standards, Access-Modell ICF multidimensionales Modell keine Benachteiligung, Anpassungen nötig I (Individuum) U (Umwelt) ICF = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (WHO, 2005)

28 Behinderung als Diversity-Dimension menschenrechtsorientierte Perspektive UN-BRK (2006): Menschen mit Behinderung = «[ ] Menschen, die langfristige [ ] Beeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern können.» (UN-BRK Art. 1) «Es ist normal, verschieden zu sein*» Behinderung gehört zur Vielfalt des menschlichen Daseins (DIVERSITY-Modell) *Richard von Weizsäcker, 1993

29 Verständnis von Zugang/ «Access» 1993 Standard Regeln für die Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung (Vereinte Nationen) Im Zentrum: der Begriff ACCESS (Zugang) als der Modus der Interaktion zwischen Mensch und Umwelt Access bezieht sich auf die Wahlfreiheit eines Menschen betr. das Verhalten in einer bestimmten Situation: die Freiheit auf andere zuzugehen, sich auf etwas einzulassen etc. Zugang Behinderung Umwelt

30 Das Access-Modell der UNO = konkret, handlungsorientiert Die «5 A der Vereinten Nationen»: Availability Accessibility Affordability Accommodation Acceptability Die notwendige Unterstützung ist vorhanden. Die Barrierefreiheit ist gewährleistet. Die Unterstützung ist erschwinglich. Die bedarfsgerechten Anpassungen sind bereit gestellt. Die soziale Akzeptanz ist vorhanden. => Umweltbezogene Voraussetzungen für Inklusion

31 4. Herausforderungen Erfahrungen der Fachstelle der UZH («Arbeit im System und Arbeit am System») 10

32 I. Zielgruppe Wer sind die Universitätsangehörigen mit Behinderung? Wer hat ein Anrecht auf welche Art von Unterstützung? Wie können wir die Betroffenen erreichen? Welche ist die Rolle der FSB? Studierende, Doktorierende, alle an der Hochschule Beschäftigten Definition von «Behinderung» gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (ähnlich zur Definition in UN-BRK und ICF) Website, Information in Online-Formular für die Immatrikulation, Disability Statement*, Sensibilisierungsveranstaltungen Vermittlung**

33 *Disability Statement (2006) «Das Schweizerische Gleichstellungsrecht* betrachtet die "Behinderung" als das Ergebnis der komplexen Interaktion zwischen Mensch und Umwelt in einem bestimmten Kontext. Dabei wird die Partizipation (Teilnahme und Teilhabe) am Studium bzw. Arbeit berücksichtigt. Eine Beeinträchtigung der Mobilität, des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens, eine chronische oder psychische Krankheit, eine spezifische Lernbehinderung wie Dyslexie, Asperger- oder Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom kann u.u. die Partizipation negativ beeinflussen.»

34 Ansatz der FSB **Vermittlung zwischen den Bedürfnissen / Anforderungen von Menschen mit Behinderung und den Studienanforderungen/-bedingungen bzw. Arbeitsbedingungen an der UZH Geprägt von der relationalen Definition von Behinderung Interventionen auf individueller Ebene und in der Umwelt Behinderung Umwelt (Hochschule) Kommission Studium und Behinderung

35 Interventionen auf individueller Ebene Tätigkeiten für die Ermöglichung des Zugangs von Betroffenen Ziel: Partizipation Vermittlung von Informationen Beratung, Begleitung Abklärung des Bedarfs an individuellen Anpassungen und Unterstützung Intervention für die Umsetzung (z.b. Prüfungsorganisation) Vermittlung bzw. Organisation von unterstützenden Diensten: studentische Assistenz, digitale Studienliteratur im passenden Format etc.

36 Inanspruchnahme Anzahl Anfragen mit Interventionen Jahr

37 Erfahrungen mit betroffenen Studierenden Grosse Vielfalt Diversität Bei 80% der Situationen ist die Beeinträchtigung auf den ersten Blick nicht sichtbar. Betroffene Studierende Vier Gruppen: wissen und kontaktieren die FSB frühzeitig vermuten und fragen; ein Teil nimmt das Angebot der FSB in Anspruch kontaktieren die FSB nach Misserfolg (teilw. von univ. Stellen geschickt) wissen nicht und kommen nicht oder spät Mehraufwand/ leider keine Intervention mehr möglich

38 Das Access-Modell der UNO (erweitert) Die 5 A der Vereinten Nationen: Availability Die notwendige Unterstützung ist vorhanden. Accessibility Die Barrierefreiheit ist gewährleistet. Affordability Die Unterstützung ist erschwinglich. Accommodation Die bedarfsgerechten Anpassungen sind bereit gestellt. Acceptability Die soziale Akzeptanz ist vorhanden umweltbezogen Agency aktive Beteiligung der Betroffenen Access zu Selbst Auseinandersetzung mit den eigenen Ressourcen und Stärken personenbezogen nach Meier-Popa, 2012

39 II. Erforderliche Rahmenbedingungen Baulich-technische und digitale Barrierefreiheit angemessene Vorkehrungen (Nachteilsausgleich, unterstützende Dienste wie Assistenz, Studienunterlagen in angepasstem Digitalformat usw. ) eine klare Kommunikation institutionelle Verankerung geregelte Abläufe (z.b. für Nachteilsausgleich)

40 Barrierefreiheit / Accessibility Die Barrierefreiheit = zentrale Voraussetzung für die Ermöglichung der Partizipation von Menschen mit Behinderung im Studium und an der Arbeit. Baulich-technische Barrierefreiheit: Zugänglichkeit / Hindernisfreiheit der Bauten und Infrastruktur (bei Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigung aber auch ASS, ADHS) Digitale Barrierefreiheit: Zugänglichkeit der Informationen (u.a. Internetauftritte, Studienunterlagen, Prüfungen) Abbau von «Barrieren» im Unterricht (behinderungsspezifisch)

41 Interventionen auf Ebene Umwelt Identifizierung, Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungsquellen, ressourcen- und entwicklungsorientiert Initiativen für die Verbesserung der Zugänglichkeit im baulichtechnischen und digitalen Bereich sowie in der Hochschullehre z.b Pilotprojekt Accessible UZH (digitale Barrierefreiheit), seit 2013 Kurs Vermittlung von Informationen, z.b. via Online Guide Uniability UZH Informationen über Räume und Infrastruktur in 56 Gebäuden (Start 2008, Lancierung 2013, verlinkt zu Plänen der UZH im Jahr 2015) Ziel: die Schaffung von hindernisfreien/ inklusionsorientierten Rahmenbedingungen an der UZH

42 Institutionelle Verankerung 2009 Antrag für Gleichstellungsklausel in der Universitätsordnung 2010 Standardisiertes Verfahren für Nachteilsausgleich (NA) 2011 Paragraf «Studium und Behinderung» in der Verordnung über die Zulassung zum Studium VZS an der UZH 2013 Fachstelle FSB mit der «tatsächlichen Realisierung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung betraut» 2012 Auftrag an Kommission SB Strategieentwicklung 15. Mai 2014: Die Schweiz tritt der UN-BRK bei «Strategische Ziele für die Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der Universität Zürich als Ausbildungsinstitution und als Arbeitgeberin » 2015 Vernehmlassung des Strategiedokumentes (OK!) 2016 Ziele in die Diversity-Strategie der UZH integriert

43 Folgerungen: die 5 K + R Die sozial-dynamische («emergente») Komplexität der Hochschule bzw. des bildungs- und sozialpolitischen Kontexts erfordert: Koordination von Strukturen und Prozessen (hochschulintern und -extern) Kommunikation zwischen den Anspruchsgruppen Kriterien für Identifizierung, Umsetzung und Monitoring Kompetenz (hohe Anforderungen für die Arbeit mit Situationen von Behinderung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Prozessberatung) Kooperation («Übertragbarkeit der Unterstützung») Ressourcen (passend verteilt)

44 Inklusive Hochschule «Die Hochschulen sind für alle gedacht. Die baulich-technischen und didaktischen Hindernisse sind durch (naheliegende) Verbindlichkeit abgebaut. Die Menschen begegnen einander mit Respekt und die persönlichen Fähigkeiten jedes Einzelnen werden berücksichtigt. Das hochschulinterne und -externe Unterstützungssystem ist transparent und effizient.» 1982, Prof. Gerhard Heese, Gründer des Zürcher Beratungsdienstes

45 INKLUSION als Haltung, als Modus der Interaktion untereinander Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Voraussetzung: entsprechende barrierefreie Umweltbedingungen Team der FSB im April

46 ANHANG

47 Literatur Behindertengleichstellungsgesetz (2004) (Zugriff: ) Bundesverfassung (1999) (Zugriff: ) UN (2006 / 2014) Behindertenrechtskonvention (Zugriff: ) WHO (2005) Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, ICF (Zugriff: ) Meier-Popa, O. (2012) Studieren mit Behinderung. Frankfurt am Main: Peter Lang Scharmer, C. O. (2009) Theorie U. Von der Zukunft her führen. Heidelberg: Carl-Auer

48 Strategische Ziele für die Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 1) Die (Verbesserung der) Gleichstellung als Mainstreaming- Aufgabe 2) Die an der UZH vorhandene Expertise; Wissensvermittlung 3) Der Einbezug aller Stakeholder bzw. Anspruchsgruppen 4) Die Vermeidung von Behinderungs-Situationen im Studium 5) Gleichberechtigung bei den Arbeitsbedingungen 6) Der auf Nachhaltigkeit gerichtete Einsatz für die Verbesserung der Umweltfaktoren im baulich-technischen und digitalen Bereich sowie im Bereich Hochschullehre. Verabschiedet von der Kommission Studium und Behinderung am 14. Mai 2014, inklusive Massnahmen.

49 Perspektiven Sozialpolitisch: Die UNO-BRK (Schweiz: Beitritt 2014) verpflichtet gleichberechtigter Zugang zum Hochschulstudium (Art. 24) Bildungspolitisch: Die Chancengleichheit und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in den Akkreditierungskriterien der Hochschulen Thematik «Studieren mit Behinderung»: Netzwerk «Studium und Behinderung Schweiz» Austausch, Koordination, gemeinsame Kommunikation

50 Exkurs: Nachteilsausgleich = eine Ungleichbehandlung um die Chancengleichheit von Lernenden mit Behinderung herzustellen bezweckt die Vermeidung/ Beseitigung der Benachteiligungen in Situationen von «Behinderung» gesundheitliche Probleme/ Einschränkung beeinträchtigte Funktionseinschränkungen bei der Ausübung Partizipation von Aktivitäten Jede Situation ist einzigartig => die Anpassung ist individuell. Die Gewährung von Nachteilsausgleich setzt voraus: - Fachwissen über Lernanforderungen und Beeinträchtigungen - klare Regeln: Zuständigkeiten, Anforderungen an Abklärungsstelle und Gutachten - geeignete Kommunikation (Daten- und Persönlichkeitsschutz)

51 Bildlich Quelle: seperation integration inklusion

52 Auf dem Weg zur barrierefreien Universität Stuttgart - Aktivitäten und Akteure zur Inklusion Sigrid Eicken Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Diversity an der Universität Stuttgart Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion? Mitglied im AK Barrierefreier Campus der Universität Stuttgart

53 Akteure im Bereich Inklusion - mit explizitem Auftrag AK Barrierefreier Campus Beauftragte f. Studierende m. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Inklusion Uni Stuttgart Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden Dezernat VI Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

54 AK Barrierefreier Campus Im Auftrag der Kanzlerin der Universität Stuttgart Ende 2015 gegründet Leitung: Kurt Hagemann, Beauftragter des Arbeitgebers für die Schwerbehinderten Weitere Mitglieder: Sigrid Eicken, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Dieter Weber, Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende Kai Bäuerlein, Leiter des Dezernat Technik und Bauten Petra Biehl, Dez. Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

55 Kurt Hagemann im Amt seit 2012 Inklusions- Beauftragter des Arbeitgebers Vertretung des Arbeitgebers (der Universität Stuttgart) in allen Belangen, die Schwerbehinderte betreffen. Innerbetrieblicher Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte in Verbindung mit der Schwerbehindertenvertretung, Behörden und Rehabilitationsträgern. Seine Aufgabe ist, darauf hinzuwirken, dass die Pflichten des Arbeitgebers aus den besonderen Regelungen des SGB IX zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) erfüllt werden. Verbindungsperson zur Bundesanstalt für Arbeit und zum Integrationsamt. Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

56 Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Sigrid Eicken Stellvertretung: Jeannette von Wolff, - Vom Rektorat bestellt seit 2016, im Nov.2017 erneute Bestellung für 2018/19 Auftrag aus dem Landeshochschulgesetz Baden- Württemberg, 2 Abs.3 und aus der Grundordnung der Universität Stuttgart 20 Unterstützung und Beratung von Studierenden und Studieninteressierten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Beratung der Lehrenden, Prüfungsausschüsse, Beratenden Wir wirken darauf hin, dass Nachteilsausgleiche im Studium umgesetzt werden Mitwirkung technische und bauliche Barrierefreiheit Unterstützung der Universität bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Mitwirkung an Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

57 Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeitenden Dieter Weber - gewählt 2010 als Stellvertreter in der Schwerbehindertenvertretung (SBV), seit 2012 Vertrauensperson. Stellvertreterinnen: Petra Ertl, Elke Geißelhardt, Andrea Berghammer Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch, SGB IX 95: Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen im Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie überwacht Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zu Gunsten von Menschen mit Behinderung. Die SBV beantragt und begleitet präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von Menschen mit Behinderung an und verhandelt ggf. mit deren Arbeitgeber. Die SBV unterstützt Beschäftigte bei Anträgen (Feststellung des Grades der Behinderung usw.) Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

58 Dezernat VI Technik und Bauten Kai Bäuerlein, Leitender Baudirektor Leiter des Dezernats Technik und Bauten der Universität Stuttgart (Dez. VI) - seit 2003 Petra Biehl, Architektin Dezernat VI - Technik und Bauten - seit 2010 Flächen- und Baumanagement, zuständig für Umbau Raum- und Belegungsplanung Projekte Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

59 AK Barrierefreier Campus AK Barrierefreier Campus - Unsere Aufgaben und Ziele 1. Systematische Bestandserhebung von barrierefreien Einrichtungen und von Barrieren an der Universität Stuttgart Unsere Maßnahmen dazu: Bestandserhebung via Online-Befragung seit 9/2016 Kooperationsprojekt mit Studierenden der Fakultät Architektur, Institut für Wohnen und Entwerfen im WS 2016/17 und WS 2017/18 2. Beratung und Begleitung von Neubauprojekten und Umbauten/Sanierungsmaßnahmen zur und Überprüfung der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit dem Dezernat VI und dem UBA 3. Herbeiführen kurzfristiger Lösungen für Barrierefreiheit Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

60 AK Barrierefreier Campus AK Barrierefreier Campus - Unsere Aufgaben und Ziele 1. Systematische Bestandserhebung von barrierefreien Einrichtungen und von Barrieren an der Universität Stuttgart Unsere Maßnahmen dazu: Bestandserhebung via Online-Befragung seit 9/2016 Kooperationsprojekt mit Studierenden der Fakultät Architektur, Institut für Wohnen und Entwerfen im WS 2016/17 und WS 2017/18 2. Beratung und Begleitung von Neubauprojekten und Umbauten/Sanierungsmaßnahmen zur und Überprüfung der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit dem Dezernat VI und dem UBA 3. Herbeiführen kurzfristiger Lösungen für Barrierefreiheit Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

61 Was geschieht mit den Ergebnissen der Online-Befragung und des Kooperationsprojektes mit der Fakultät Architektur? (1) AK Barrierefreier Campus 1. Internetseiten AK Barrierefreier Campus mit Gebäudebeschreibungen und pdf-lageplänen (teilw. umgesetzt, weitere Umsetzung bis Mitte 2018) Zusammenarbeit von AK Barrierefreier Campus, HKom, TIK, Fak.1, Dez. VI Erarbeitung der Gebäudeinformationen für alle von den Studierenden erfassten Gebäude (WS 2016/17 und WS 2017/18) Dazu werden die Ergebnisse der Studierenden genutzt (Gebäudegrundrisse mit Barrieren/Barrierefreien Einrichtungen; Lagepläne mit Zuwegen für Rollstuhlnutzer und Sehbehinderte; Gebäudeinformationen in deskriptiver Form) Beispiel: Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

62 Was geschieht mit den Ergebnissen der Online-Befragung und des Kooperationsprojektes mit der Fakultät Architektur? (2) AK Barrierefreier Campus 2. Online-Campusplan, interaktiv (Langfristige Planung): Kennzeichnung der Barrierefreien Einheiten und Wege; bei Barrieren Aufzeigen von Alternativen Zusammenarbeit von TIK, AK Barrierefreier Campus, Dez.VI, HKom und Fak.1 (AG seit Anfang 2017) 3. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Beseitigung von Barrieren (Planung bis Mitte/Ende 2018, Umsetzung langfristig) Vorgehensweise: Aufarbeitung und Kategorisierung der Meldungen Unterteilung notwendiger u.durchführbarer Maßnahmen in Kurzfristige Einzelanträge Maßnahmen, die man mit geplanten Sanierungen verbinden kann Verbleibende Maßnahmen: Antrag an das UBA Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

63 AK Barrierefreier Campus - Unsere Aufgaben und Ziele AK Barrierefreier Campus 1. Systematische Bestandserhebung von barrierefreien Einrichtungen und von Barrieren an der Universität Stuttgart Unsere Maßnahmen dazu: Bestandserhebung via Online-Befragung seit 9/2016 Kooperationsprojekt mit Studierenden der Fakultät Architektur, Institut für Wohnen und Entwerfen im WS 2016/17 und WS 2017/18 2. Beratung und Begleitung von Neubauprojekten und Umbauten/Sanierungsmaßnahmen zur und Überprüfung der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit dem Dezernat VI und dem UBA 3. Herbeiführen kurzfristiger Lösungen für Barrierefreiheit Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

64 Was haben wir im Bereich Bauen schon erreicht? (1) AK Barrierefreier Campus Pflichtenheft Dez.VI / UBA: Erarbeitung eines Kapitels Barrierefreiheit Abbau von Barrieren in Hörsälen. Gesamtantrag Aug.2017 für alle Hörsäle für: o Übertragungssysteme für Hörbehinderte in 120 Hörsälen / Seminarräumen (in Planung, 1. Induktionsschleife in eingebaut) o Plätze mit Tisch für Rollstuhlnutzer/innen (teilweise realisiert, Rest in Planung) o Beantragung von Treppenstufenmarkierungen und anderen sicherheitsrelevanten Maßnahmen für Sehbehinderte Beantragung eines Blindenleitsystems und eines taktilen Lageplans für die Außenanlagen auf dem Campus Vaihingen (seit 2016, langfristiges Ziel) Einrichtung von Ruheräumen, Beschaffung von Mobilen Liegen (gemeinsam mit Uni und Familie); 1. Multifunktionsraum im Haus der Studierenden bald in Betrieb! Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

65 Was haben wir im Bereich Bauen schon erreicht? (2) AK Barrierefreier Campus Unterstützung und Begleitung von Baumaßnahmen hinsichtlich Barrierefreiheit, Überwachung der Einhaltung der DIN: o Neubau Haus der Studierenden (2016/17) o Umbau UB (Zugänglichkeit) (Antrag seit Ende 2015) o Keplerstr. 17 Bereich Tiefenhörsaal Zugänglichkeit (Ende ) o Pfaffenwaldring 27 (2016/17) o Fluchttreppenhaus Pfaffenwaldring 7 (2016/17) o Holzbaracke des Green Teams (2016) o Geschwister-Scholl-Str. 24 C, Automatik-Tür (2016) o Neubau ZAQuant (Zentrum für Angewandte Quantenwissenschaften) (2017) o Umbau Commundo Hotel und Mensa (2017/18) o Verschiedene Anträge für Automatik-Türen, Rampen, Zugänge sind gestellt Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

66 Akteure im Bereich Inklusion Die ganze Universität ist aktiv! AK Barrierefreier Campus Beauftragte f. Studierende m. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Inklusion Uni Stuttgart Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden Dezernat VI Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

67 Akteure im Bereich Inklusion: Die ganze Universität ist aktiv! AK Barrierefreier Campus Beauftragte f. Studierende m. Behinderunge n oder chronischen Erkrankungen Inklusion Uni Stuttgart Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden Dezernat VI Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

68 Dez.II Internationales Dez.IV / PE / Gesundheitsmanag ement Dez.I / Hochschul- Kommunikation TIK Gleichstellungsreferat /Diversity Beauftragte f. Studierende m. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Und viele weitere AK Barrierefreier Campus Inklusion Uni Stuttgart Rektorat Fak.1 / IWE Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Zentrale Studienberatung Fakultäten /Lehrende /Mitarbeitende Sprachenzentrum Fachstudienberater/ innen / SGM Studienlotsen AK Gesundheit Studierendenwerk UB Services und Beratung Stabstelle Sicherheits wesen Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden UBA Dezernat VI Technik und Bauten Dez.III (Studiensek / Prüfungsamt / ASA / Deutschland Prüfungsausschüsse, Studiendekane Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken stip.) Dez.V Finanzen Ombudsfrau Lehre

69 Ausblick - Es gibt noch viel zu tun, wir packen es an! Ausblick: Inklusion an der Universität Stuttgart Geplante Maßnahmen und Aktivitäten z.b. Information und Sensibilisierung aller Universitätsmitglieder für das Thema Fortbildung Barrierefreies Bauen für Dez.VI, Sicherheitswesen und UBA im Januar 2018 Fortbildungen für Beratende und für Mitarbeitende in der Verwaltung Informationsangebote für Lehrende und Funktionsträger / Fakultäten Weitere zielgruppenspezifische Fortbildungen Beantragung und Umsetzung Barrierefreiheit bei Gebäuden Ständige Verbesserung und Erweiterung der Informationen im Internet Ihre Unterstützung und Mitwirkung ist willkommen! Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

70 Ausblick - Es gibt noch viel zu tun packen wir es an! Ausblick: Inklusion an der Universität Stuttgart Notwendigkeiten z.b. Beantragung und Umsetzung Barrierefreiheit bei Gebäuden Ausbau des Angebots von beeinträchtigungsspezifischen Lernformen (auch: E-Learning) und Lehrmaterialien, insbesondere für Studierende mit Sinnes-Beeinträchtigungen Stichwort: Strukturelle Barrierefreiheit! Herstellung von barrierefreien Formularen und pdfs im Intranet und Internet Veranstaltungsangebote für behinderte Studierende Kontakte zu Unternehmen, die behinderte Absolventen einstellen wollen? Stärkere Vernetzung der Beratungseinrichtungen und Akteure Inklusionskonzept und Willkommenskultur an der Universität Stuttgart! Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken Ihre Unterstützung und Mitwirkung ist willkommen!

71 Links: Universität Stuttgart Seiten für Studierende und Studienbewerber/innen: Seiten für schwerbehinderte Mitarbeitende: Informationen für Lehrende: Homepage AK Barrierefreier Campus: Gebäudebeschreibungen und Lagepläne: In Planung Aktionsplan der Landesregierung: HRK-Richtlinie Eine Hochschule für Alle : Deutsches Studentenwerk: Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS): Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

72 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Sigrid Eicken Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen der Universität Stuttgart Geschwister-Scholl-Str. 24 C studium-mit-handicap@uni-stuttgart.de Tel. 0711/ AK Barrierefreier Campus: barrierefrei@uni-stuttgart.de Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken

Chancen und Herausforderungen einer Beratungsstelle

Chancen und Herausforderungen einer Beratungsstelle Chancen und Herausforderungen einer Beratungsstelle Vom «Beratungsdienst für behinderte Studenten» 1976 zur «Fachstelle Studium und Behinderung» 2013 Olga Meier-Popa, Dr. phil. (seit 2003) Leiterin der

Mehr

Fachtagung Diversity Management. UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit. Berlin

Fachtagung Diversity Management. UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit. Berlin Fachtagung Diversity Management. Behinderung im Fokus der IBS Forum 2 Aktionspläne zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit 25. Oktober 2016

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,

Mehr

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte

Mehr

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Mehr

Universal Access Was bedeutet das in einer integrativen Schule?

Universal Access Was bedeutet das in einer integrativen Schule? Universal Access Was bedeutet das in einer integrativen Schule? 1 Sonderpädagogischer Förderbedarf Breites Spektrum von Einschränkungen im Klassenzimmer Sehbeeinträchtigung und Blindheit / Hörbehinderung

Mehr

Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung

Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Detlef Bieber LASH - NRW Vernetzungstreffen der Sicherheitsingenieure der Fachhochschulen - NRW 12. Dezember 2013 An der Fachhochschule Dortmund Gliederung

Mehr

Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden

Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden 1. Behinderungsbegriff und gesetzliche Grundlagen: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet

Mehr

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für

Mehr

Fachtag Inklusion Vorschulbereich

Fachtag Inklusion Vorschulbereich Fachtag Inklusion Vorschulbereich Überblickbli Ausgangsituation Auftrag Inklusion Bewertung der IST- Situation/Handlungsbedarf 10 Arbeitshypothesen Forderungen/Strategisches Vorgehen Diskussion Ausgangssituation

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson

Mehr

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mehr

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.

Mehr

Integration Studierender mit Behinderung in die Arbeitswelt. Mag. Marlene Fuhrmann-Ehn Behindertenbeauftragte der TU Wien

Integration Studierender mit Behinderung in die Arbeitswelt. Mag. Marlene Fuhrmann-Ehn Behindertenbeauftragte der TU Wien Integration Studierender mit Behinderung in die Arbeitswelt Mag. Marlene Fuhrmann-Ehn Behindertenbeauftragte der TU Wien TU Wien, Fakultät für!nformatik 10. November 2014 Entwicklung der Studienunterstützung

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Beschlossen: 15.11.2006 Bekannt gemacht: 29.11.2006 in Kraft getreten: 30.11.2006 I N H A L T S V E R Z

Mehr

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung

Mehr

Fachstelle Migration und Behinderung. gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin

Fachstelle Migration und Behinderung. gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin Fachstelle Migration und Behinderung gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin Fachstelle Migration und Behinderung Die Fachstelle arbeitet fach- und trägerübergreifend.

Mehr

UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Marianne Schulze * Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Zweck, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

Inklusive Hochschulen in Hessen. 4. Netzwerktreffen der Beauftragten für Studium und Behinderung in Hessen 09. Juli 2015, Hochschule Darmstadt

Inklusive Hochschulen in Hessen. 4. Netzwerktreffen der Beauftragten für Studium und Behinderung in Hessen 09. Juli 2015, Hochschule Darmstadt Inklusive Hochschulen in Hessen 4. Netzwerktreffen der Beauftragten für Studium und Behinderung in Hessen 09. Juli 2015, Hochschule Darmstadt Agenda 1. Projektziele 2. Akteure 3. Aktueller Projektstand

Mehr

SCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII

SCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort

Mehr

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030

Mehr

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis 13 Fragen und Antworten Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention aus ärztlicher Sicht.

Gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention aus ärztlicher Sicht. Gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention aus ärztlicher Sicht Michael Seidel v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Kooperationstagung

Mehr

Alter und Behinderung aus Sicht des Sozialministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen

Alter und Behinderung aus Sicht des Sozialministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen Alter und Behinderung aus Sicht des Sozialministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen LMR Roland Borosch Leiter der Gruppe Inklusion von Menschen mit Behinderungen Symposium Alter und Behinderung 14.

Mehr

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen Was ist die UN-Konvention? Die UN-Konvention ist ein Vertrag, bei dem sich viele verschiedene Länder auf eine gemeinsame Sache einigen. Für die UN-Konvention

Mehr

Beeinträchtigung. 1. Vorstellung Promotionsprojekt 2. Gruppe Studierender mit

Beeinträchtigung. 1. Vorstellung Promotionsprojekt 2. Gruppe Studierender mit Susanne Peschke Universität Hamburg 1. Vorstellung Promotionsprojekt 2. Gruppe Studierender mit Beeinträchtigung 3. Verständnis Nachteilsausgleich 4. Rechtliche Grundlagen 5. Beispiele für Nachteilsausgleiche

Mehr

Arbeit finden und behalten

Arbeit finden und behalten Arbeit finden und behalten Barrieren für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erkennen, überwinden und beseitigen Auf der Tagung Recht auf Arbeit!? Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischer

Mehr

Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte Deutsches Institut für Menschenrechte Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche

Mehr

Vielfalt gestalten - Behindert uns unsere Vorstellung von Behinderung?

Vielfalt gestalten - Behindert uns unsere Vorstellung von Behinderung? Harms, 06.05.2013 Vielfalt gestalten - Behindert uns unsere Vorstellung von Behinderung? A. Schwager/22.04.2016 Behinderung Wer oder Was behindert? Gliederung: Zum Menschenbild behinderter Menschen in

Mehr

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der

Mehr

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion

Mehr

Kindertageseinrichtungen auf dem Weg

Kindertageseinrichtungen auf dem Weg Vielfalt begegnen ein Haus für alle Kinder Kindertageseinrichtungen auf dem Weg von der Integration zur Inklusion Von der Integration zur Inklusion den Blickwinkel verändern 2 Von der Integration zur Inklusion

Mehr

Unna, An den Landrat Herrn Michael Makiolla. den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis. Aktionsplan Inklusives Gemeinwesen

Unna, An den Landrat Herrn Michael Makiolla. den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis. Aktionsplan Inklusives Gemeinwesen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Unna Friedrich-Ebert-Str. 17 59425 Unna An den Landrat Herrn Michael Makiolla BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna

Mehr

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing

Mehr

Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend

Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September 2016 Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Mehr

Inklusion in Freiburg Fachtag Lebenswirklichkeiten 28.Oktober 2013 Stadt Freiburg Amt für Kinder, Jugend und Familie

Inklusion in Freiburg Fachtag Lebenswirklichkeiten 28.Oktober 2013 Stadt Freiburg Amt für Kinder, Jugend und Familie Inklusion in Freiburg Fachtag Lebenswirklichkeiten 28.Oktober 2013 Stadt Freiburg Amt für Kinder, Jugend und Familie Geschichte der Behindertenrechtskonvention Der Begriff der Inklusion leitet sich aus

Mehr

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut

Mehr

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen

Mehr

Inklusion an der volkshochschule stuttgart

Inklusion an der volkshochschule stuttgart 16.11.2016 Inklusion an der volkshochschule stuttgart Ausgangslage Die UN Menschenrechtskonvention ist ein wichtiger Meilenstein nicht nur für Menschen mit Behinderungen sondern für die gesamte Gesellschaft.

Mehr

Integration - Inklusion Diversity

Integration - Inklusion Diversity Integration - Inklusion Diversity Was bedeutet das für die soziale Praxis? Vielfalt (an-)erkennen Fachtagung 26. März 2015 Hamburg Dr. Hubertus Schröer - Institut IQM 1 Es gibt nichts Praktischeres als

Mehr

Inklusion braucht Information und Beratung

Inklusion braucht Information und Beratung Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen

Mehr

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist

Mehr

Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle. Behindertenpolitik in Köln

Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle. Behindertenpolitik in Köln Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle Behindertenpolitik in Köln Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für etwa 10 Prozent der Bevölkerung zwingend

Mehr

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Veröffentlichung für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2013 einfach wählen

Mehr

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Inhalt I. Gesetzliche Grundlagen 1. Grundgesetz 2. UN-Konvention 3. BBiG 4. Ausbildungsregelungen II. Legaldefinition

Mehr

Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung. gefördert vom

Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung. gefördert vom Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung gefördert vom Die Kinder- und Jugendhilfe > stellt die Mädchen und Jungen als Akteure ihrer je eigenen Bildungsprozesse ins Zentrum. > setzt in hohem Maße

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN

Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Prolog Nichts ist so gerecht verteilt wie die Zeit. Jede/r hat 24 Stunden am Tag. Wir nehmen uns Zeit,

Mehr

Das Selbstbestimmt-Leben-Prinzip und die (nicht)inklusive Hochschule

Das Selbstbestimmt-Leben-Prinzip und die (nicht)inklusive Hochschule Bereich Behinderung und Studium Das Selbstbestimmt-Leben-Prinzip und die (nicht)inklusive Hochschule Fachtagung zu Bildungsgerechtigkeit, Diskriminierungskritik und Diversity 12.11.2015 in Esslingen Überblick

Mehr

Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate

Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate Klaus-Peter Kutz Otto-von-Guericke-Universität Andreas Dieckmann Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 2 Umsetzung

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen

Mehr

Gender & Diversity Management. FH-Prof. in Mag. a Ulrike Alker, MA

Gender & Diversity Management. FH-Prof. in Mag. a Ulrike Alker, MA Gender & Diversity Management FH-Prof. in Mag. a Ulrike Alker, MA Projekt Potential durch Vielfalt I 2009-2011 Pilotprojekt im Bereich Diversity Management in drei technischen Studiengängen der FH Campus

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg. Integrationsfachdienst im Land Brandenburg Integrationsfachdienst Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Land Brandenburg, auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX Unsere Aufgabe ist die Unterstützung

Mehr

Barrierefreiheit 2016

Barrierefreiheit 2016 Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at

Mehr

Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven) Inklusion An allen Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen am Unterricht teil. Heterogenität

Mehr

Behinderung neu denken!

Behinderung neu denken! Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.

Mehr

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik www.fsp2.hamburg.de PIZ Praxisszentrum Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf 1. Vorstellung des Arbeitsfelds 2. Der Auftrag der Inklusion von Menschen mit Assistenzbedarf

Mehr

Es ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen im Jahr 2012

Es ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen im Jahr 2012 Es ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen im Jahr 2012 Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium

Mehr

Kulturspezifische Behinderungsbilder - ein Überblick. Wiltrud Wystrychowski, Diplom-Psychologin

Kulturspezifische Behinderungsbilder - ein Überblick. Wiltrud Wystrychowski, Diplom-Psychologin Kulturspezifische Behinderungsbilder - ein Überblick Wiltrud Wystrychowski, Diplom-Psychologin Weltweit leben 650 Mill. Menschen mit einer Behinderung UN-Konvention 2006 fordert Inklusion gleichberechtigte

Mehr

Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern

Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.11.2014 Wir Eltern möchten

Mehr

Grußwort von Dr. Armin Leon, Referatsleiter im MAIS, anlässlich des Workshops: Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe

Grußwort von Dr. Armin Leon, Referatsleiter im MAIS, anlässlich des Workshops: Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe VB 5 Grußwort von Dr. Armin Leon, Referatsleiter im MAIS, anlässlich des Workshops: Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe am 21./22. Januar 2016 in Witten (Es gilt das gesprochene

Mehr

Die Schwerbehindertenvertretung im Wandel

Die Schwerbehindertenvertretung im Wandel Die Schwerbehindertenvertretung im Wandel Von der Integration zur Inklusion im Betrieb Aufgabe des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung Reutlingen, 14.05.2014 1 Anforderungen an eine moderne

Mehr

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) Vortrag auf der 3. Behindertenpolitischen

Mehr

Barriere-Freiheit. Der Behinderten-Beirat. der Stadt Cottbus informiert:

Barriere-Freiheit. Der Behinderten-Beirat. der Stadt Cottbus informiert: Barriere-Freiheit Der Behinderten-Beirat der Stadt Cottbus informiert: UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK) hat Ziel-Stellung der Barriere-Freiheit als Bedingung für unabhängige Lebens-Führung Lebenshilfe

Mehr

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Inklusion bedeutet Vielfalt! Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung

Mehr

Vielfalt erwünscht? Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Dr. Irma Bürger Universität Potsdam

Vielfalt erwünscht? Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Dr. Irma Bürger Universität Potsdam Universität Potsdam www.uni-potsdam.de/behinderung-studium Allgemeine Ausgangssituation 18. Sozialerhebung (2007) Neue Studie 2012 liefert interessante Daten Behinderungsbegriff bezieht sich seit 2001

Mehr

IFW Symposium Inklusion oder Illusion?!

IFW Symposium Inklusion oder Illusion?! Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin

Mehr

Das. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin.

Das. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin. Das Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz von Berlin. In Leichter Sprache. So heißt das Gesetz genau: Gesetz über die Gleich-Berechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Berlin sollen alle Menschen

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung

Mehr

Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte

Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte DCV-Fachforum Inklusion: Mehr Inklusion durch Partizipation! Kolping-Hotel Fulda, 08.03.2016 13:30 Uhr Statement: Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe Input (20 Minuten) Claudia Kittel Leiterin

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Arbeitskreis barrierefreies Ottobrunn Herzlich Willkommen zur Fortbildung Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Referenten: StR (RS) Heidi Lungmus Dipl. Ing. Christian Zechmeister

Mehr

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter für wen durch wen StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter 2 Behindertengleichstellungsgesetz Ziel Benachteiligung beseitigen/ verhindern gleichberechtigte

Mehr

Grundlagen und Empfehlungen für die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Flensburg

Grundlagen und Empfehlungen für die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Flensburg Grundlagen und Empfehlungen für die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Flensburg Grundlagen und Ziele interkultureller Öffnung Die komplementäre Perspektive: Diversity Management Interkulturelle

Mehr

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v. 6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Vortrag bei der Veranstaltung 6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Wie weit ist Mannheim? Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Mannheim,

Mehr

Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke

Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke Inklusion durch ICF Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke Teilhabe und Inklusion Teilhabe nach dem SGB IX Zentrales Ziel des SGB IX ist in Anlehnung an das Partizipationsmodell

Mehr

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen // Vitos Rehabilitation für psychisch kranke Menschen Guxhagen (RPK) Versorgung Rehabilitation Förderung

Mehr

Nationaler Strategie-Plan 2018 bis 2020

Nationaler Strategie-Plan 2018 bis 2020 Nationaler Strategie-Plan 2018 bis 2020 Ziele der Arbeit von Special Olympics Deutschland in Leichter Sprache Inhalt Einleitung... 2 Wie arbeitet SOD heute?... 3 Bedeutung der UN-Behindertenrechts-Konvention...

Mehr

IST-ZUSTAND BARRIEREFREIHEIT ÜBER IFP STZ GEFÖRDERTE NACHBARSCHAFTSHÄUSER UND STADTTEILZENTREN. Projekt ABBa Analyse, Beratung, Barrieren Abbauen

IST-ZUSTAND BARRIEREFREIHEIT ÜBER IFP STZ GEFÖRDERTE NACHBARSCHAFTSHÄUSER UND STADTTEILZENTREN. Projekt ABBa Analyse, Beratung, Barrieren Abbauen IST-ZUSTAND BARRIEREFREIHEIT ÜBER IFP STZ GEFÖRDERTE NACHBARSCHAFTSHÄUSER UND STADTTEILZENTREN Projekt ABBa Analyse, Beratung, Barrieren Abbauen ZIELE UND METHODEN Ziel: Analyse der derzeitigen Situation,

Mehr

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste. Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen

Mehr

3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen?

3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen? 3. FORUM MOBILITÄT 10. 11. November 2014 in Berlin Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen? Dirk Bräuer Stadt Chemnitz, Tiefbauamt Leiter der Abteilung Verkehrsplanung 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz

Mehr

Grußwort des. Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Wolfgang Zöller, MdB,

Grußwort des. Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Wolfgang Zöller, MdB, Grußwort des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller, MdB, "Barrieren abbauen Initiativen und Maßnahmen der Ärzte- und Zahnärzteschaft" (Es gilt das gesprochene Wort) Kooperationstagung

Mehr

Bad Boller Denk-Anstöße

Bad Boller Denk-Anstöße Internationaler Kongress 2011 all inclusive!? Die UN-Behindertenrechtskonvention als Herausforderung für die diakonische Arbeit Bad Boller Denk-Anstöße Ergebnis des Internationalen Diakoniekongresses vom

Mehr

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation

Mehr