Immaterialgüterrecht I: Gewerblicher Rechtsschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Immaterialgüterrecht I: Gewerblicher Rechtsschutz"

Transkript

1 Immaterialgüterrecht I: Gewerblicher Rechtsschutz I. Gemeinsame Grundlagen Lit: Ahrens, GRUR 2006, 617 ff.; Götting, GRUR 2006, 353 ff.; Ohly, JZ 2003, 545 ff.; Götting, 1-2, Begriff und Überblick Immaterialgüterrecht / Geistiges Eigentum Wettbewerbsrecht Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Marken- bzw. Kennzeichenrecht Lauterkeitsrecht (Wettbewerbsrecht i.e.s.) Kartellrecht Geschmacksmuster- bzw. Designrecht Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht gewerblicher Rechtsschutz Begriffe gewerblicher Rechtsschutz (industrial property, propriété industrielle): Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet, umfasst das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht i.e.s. Immaterialgüterrechte: subjektive, ausschließliche, wirtschaftlich verwertbare Rechte an immateriellen Gegenständen, umfassen das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht sowie das Urheberrecht unter Ausschluß der Urheberpersönlichkeitsrechte. Gegenbegriffe: Sachenrechte, Persönlichkeitsrechte.

2 2 geistiges Eigentum (intellectual property, propriété intellectuelle): Synonym für Immaterialgüterrecht, das vor allem in der anglo-amerikanischen Rechtssprache üblich ist. Begriffskritik in Deutschland: (1) Eigentumsdefinition des 903 BGB bezieht sich nur auf Sacheigentum, Gefahr der Verwechslung zwischen Recht an der Sache und Immaterialgüterrecht und des Fehlschlusses von Wirkungen des Sacheigentums auf Wirkungen des geistigen Eigentums, (2) rechtspolitischer Kampfbegriff für immer weitere Ausdehnung der Immaterialgüterrechte, (3) Mischcharakter des Urheberrechts; dagegen: der Begriff ist griffig und international üblich, 903 schließt nicht aus, daß es neben dem Sacheigentum auch ein geistiges Eigentum gibt, es besteht ein Bedürfnis nach einem gemeinsamen Oberbegriff für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht. Unproblematisch ist dieser Sprachgebrauch im Verfassungsrecht: Die Immaterialgüterrechte sind Eigentum i.s.d. Art. 14 GG. Weiterführend Ohly, JZ 2003, 545 ff. Überblick über die wichtigsten Immaterialgüterrechte Patentrecht Markenrecht Urheberrecht Zweck Schutz technischer Innovationen Kennzeichenschutz Schutz der ideellen und materiellen Interessen des Urhebers Rechtfertigung Förderung des Innovationswettbewerbs Schutz der Unterscheidungsfunktion des Kennzeichens, Schutz der Persönlichkeit des Urhebers daneben auch Belohnung und Alimenta- Anreiz zur Offenlegung der Erfindung Schutz des Werbewerts tion des Urhebers der Marke Kulturförderung Investitionsschutz Gegenstand Erfindung Kennzeichen Werk (insb. Sprach-, Musik-, Kunstwerk) Entstehung Erteilung durch DPMA oder EPA (nur Formalrecht) Eintragung durch DPMA oder HABM (Formalrecht) oder Erlangung der Verkehrsgeltung Schaffung des Werks (formlos = materielles Recht) wesentliche Schutzvoraussetzungen Umfang Erfindung Neuheit erfinderische Tätigkeit schützt im Rahmen der Patentansprüche gegen jede Nutzung der Erfindung (auch gegen unabhängige Parallelerfindung) (materielles Recht) Unterscheidungskraft kein Freihaltebedürfnis schützt gegen unbefugte Nutzung der Marke (s. näher 14 II MarkenG) Übertragbarkeit unbeschränkt mittlerweile unbeschränkt (bis 1992 Bindung an den Geschäftsbetrieb) Schutzdauer 20 Jahre unbegrenzt (aber nach jew. 10 Jahren Verlängerung erf.) persönliche geistige Schöpfung Schutz der Ausdrucksform, nicht der Idee Kein Schutz gegen Parallelschöpfung Schutz gegen körperliche und unkörperliche Nutzung keine Übertragbarkeit unter Lebenden wegen des persönlichkeitsrechtlichen Einschlags 70 Jahre post mortem auctoris

3 3 2. Stellung im Rechtssystem Immaterialgüterrecht als Teil des privaten Wirtschaftsrechts Das Immaterialgüterrecht ist Teil des Privatrechts, auch wenn Patente, Muster und Marken von einer Behörde durch Verwaltungsakt erteilt werden. Immaterialgüterrechte sind absolute, gegenständliche (dingliche) Rechte, insoweit sind sie mit dem Eigentum an Sachen vergleichbar. Der gewerbliche Rechtsschutz ist reines Wirtschaftsrecht, persönlichkeitsrechtliche Elemente spielen nur am Rande eine Rolle (etwa beim Recht auf Erfindernennung), das Urheberrecht ist Kulturrecht es besteht aus den (rein vermögensrechtlichen) Verwertungsrechten und dem Urheberpersönlichkeitsrecht. Die Vorschriften des BGB sind immer dann anwendbar, wenn die immaterialgüterrechtlichen Sondergesetze keine Spezialvorschrift enthalten, Beispiel: Das Patentrecht ist als absolutes Recht nach 823 I BGB geschützt, die Patentverletzung richtet sich aber ausschließlich nach 9 PatG. Durch Anwendung der BGB-Vorschriften darf aber kein Schutz gewährt werden, den die Immaterialgüterrechte bewußt vorenthalten, Beispiel: kein Schutz der Erfindung gem. 823 I BGB nach Ende der Laufzeit des Patentes. Verhältnis zum UWG Ebenso wie das UWG ist das Immaterialgüterrecht Marktverhaltensrecht im weitesten Sinne. Das UWG schafft allerdings nach h.m. keine subjektiven Rechte. Das UWG ist gegenüber den immaterialgüterrechtlichen Sondergesetzen subsidiär. Problem: Darf das UWG außerhalb der Immaterialgüterrechte gegen Produktnachahmung schützen? Rechtsprechung und h.m. betonen einerseits den numerus clausus der Immaterialgüterrechte (d.h. es gibt nur die gesetzlich vorgesehenen Rechte des geistigen Eigentums), andererseits bietet die Rechtsprechung aber ergänzenden Leistungsschutz nach 3, 4 Nr. 9 UWG. Unter 1 a.f. UWG wurden immer wieder Lücken im System des Immaterialgüterrechts geschlossen, Beispiele: Schutz von Computerprogrammen vor ihrer Integration ins Urheberrecht, Schutz von Modeneuheiten, Schutz der bekannten Marke, näher hierzu die UWG-Vorlesung zu 4 Nr. 9 UWG. Verhältnis zum Kartellrecht Ausschlußrechte haben prima facie eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung, da der Rechtsinhaber ein rechtliches Monopol innehat. Diese Beschränkung wirkt sich aber wiederum positiv auf den Wettbewerb aus, da erst der Schutz einen Anreiz zu Innovation schafft (näher hierzu in der Einführung zum Patentrecht). Die mit einem Immaterialgüterrecht verbundene Monopolstellung ist nicht notwendigerweise auch ein wirtschaftliches Monopol i.s. des Kartellrechts.

4 4 Allerdings beschränkt das Kartellrecht Mißbräuche der Ausschlußrechte. Insbesondere können Lizenzverträge wettbewerbsbeschränkende Klauseln enthalten und bestimmte Arten der Ausübung von Immaterialgüterechten können als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anzusehen sein (vgl. dazu EuGH, Rs. C-241 u. 242/91 P, RTE und ITP/Kommission, GRUR Int. 1995, 490 Magill; EuGH, Rs. C-418/01, GRUR 2004, 524 IMS Health, GRUR 2004, 524; EuG, Rs T-201/04 Microsoft). Näher hierzu unter den Schranken des Patent- und des Urheberrechts. 3. Gemeinsame Strukturprinzipien Unterscheidung von Sacheigentum und Immaterialgüterrecht Das Immaterialgüterrecht schützt ein geistiges Gut, keinen körperlichen Gegenstand. Das Immaterialgüterrecht gewährt kein Eigentumsrecht an der Sache, die es verkörpert, das Eigentumsrecht an der Sache gewährt kein Immaterialgüterrecht. Lies 44 I UrhG: Veräußert der Urheber des Originals das Werk, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein. Beispiel 1: Der Käufer eines Kunstwerks erwirbt zwar das Eigentum daran, darf es aber weder vervielfältigen noch grundlegend verändern. Beispiel 2: Eine Maschine, in der eine patentierte Erfindung verkörpert ist und die ohne Zustimmung des Patentinhabers hergestellt oder in Verkehr gebracht wurde, darf von niemandem gewerblich genutzt werden (wohl aber privat, vgl. 11 PatG). Abwägung zwischen Schutzinteresse des Rechtsinhabers und Freihaltebedürfnis der Öffentlichkeit Nicht jedes Immaterialgut ist Gegenstand eines Immaterialgüterrechts Ideen sind grundsätzlich frei, nur bestimmte Ausprägungen werden geschützt. Je weiter der Schutz, desto mehr wird der Handlungsspielraum der übrigen Marktteilnehmer eingeengt. Daher müssen die Schutzvoraussetzungen und die Schranken des Rechts sicherstellen, daß genügend Freiraum für die Öffentlichkeit bleibt ( geistiges Eigentum versus Gemeinfreiheit ) Beispiel Patentrecht: Ein Patent wird nur erteilt, wenn die Erfindung sich nicht für einen Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt ( 4 PatG), damit bleiben kleinere Innovationen frei. Die Beschränkung des Patentschutzes auf 20 Jahre sorgt dafür, daß der Fortschritt, den die Erfindung darstellt, bald der Allgemeinheit zugute kommt. Probleme: Patentierung computerimplementierter Geschäftsmethoden? Patentierung von DNA-Sequenzen? Beispiel Markenrecht: beschreibende und übliche Angaben können nicht als Marke angemeldet werden ( 8 II Nr. 1-3 MarkenG), bestimmte Handlungen bleiben erlaubt (lies 23 MarkenG), Probleme: Farbe eines Produkts als Marke? Markenrechtlicher Schutz von Allgemeinbegriffen (Beispiel: Fussball WM 2006) oder der Namen historischer Figuren (Bach, Fontane)?

5 5 Beispiel Urheberrecht: Nicht jeder Text wird geschützt, gefordert wird eine persönliche geistige Schöpfung ( 2 II UrhG). Die 44a ff. UrhG enthalten Schranken im öffentlichen Interesse (Beispiel: Zitatrecht, 51 UrhG), Probleme: Überlagerung der Schranken durch technische Schutzmaßnahmen, Ausweitung durch Schutz der kleinen Münze, Schutz von Produkten der Informationstechnologie (z.b. Computerprogramme und Datenbanken) nach einem für Literatur und Kunst geschaffenen Paradigma. Zeitliche Begrenzung Kurze Schutzdauer des Patentrechts (20 Jahre) als Ausgleich für Stärke des Rechts und Schnelligkeit des technischen Fortschritts. Lange Schutzdauer des Urheberrechts (70 Jahre nach Tod des Urhebers) spiegelt Respekt vor Individualität der Schöpfung und Notwendigkeit der sozialen Absicherung des Urhebers wieder. Für spätere Generationen wird das Werk aber zum allgemeinen Kulturgut. Das Markenrecht ist unbefristet. Grund: Es wird nicht als Belohnung für eine geistige Leistung, sondern zum Schutz der Kennzeichnung verliehen. Dieses Anliegen bleibt bestehen. Territoriale Begrenzung und internationale Zusammenarbeit Das Sacheigentum hat internationale Wirkung. Dagegen ist die Wirkung der Immaterialgüterrechte auf das Territorium des jeweiligen Staates beschränkt (Territorialitätsprinzip). Beispiel: Ein vom DPMA erteiltes Patent ist nur in Deutschland gültig, in Frankreich kann die Erfindung von jedermann genutzt werden, sofern nicht ein entsprechendes französisches Patent besteht. Die Schutzlosigkeit des Rechtsinhabers im Ausland war früh Anlaß zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge. Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ, 1883) für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, Berner Übereinkunft (1886, ab 1908 Revidierte Berner Übereinkunft, RBÜ): Grundsatz der Inländerbehandlung, Katalog bestimmter Mindestrechte Madrider Markenabkommen (MMA, 1891) und Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty, PCT, 1971): Einrichtung einer gemeinsamen Anlaufstelle für internationale Registrierungen Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS Agreement, 1994): international bindende Mindeststandards für den gesamten Bereich des geistigen Eigentums Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ, 1973): Einrichtung eines Europäischen Patentamts (EPA in München), zentrale Patenterteilung für benannte Mitgliedstaaten, es entsteht ein Bündelpatent = ein Bündel von Patentrechten, die dem jeweiligen nationalen Recht unterfallen. Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ, 1975) zur Schaffung eines einheitlichen, EU-weiten Schutzrechts ist bisher nicht in Kraft, Diskussion um Verhältnis zwischen Patentrecht und Gemeinschaftsrecht.

6 6 Gemeinschaftsmarkenverordnung der EG (GMV, 1993): Einrichtung eines Europäischen Markenamtes (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM in Alicante), Erteilung einer Gemeinschaftsmarke, die in der gesamten EU gilt und europarechtlichen Regeln unterliegt Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung der EG (2001), einheitliches Gemeinschaftsgeschmacksmuster, erteilt vom HABM weitgehende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU, vor allem im Patentrecht (mittelbare Auswirkung des EPÜ), im Markenrecht (EG-Markenrechtsrichtlinie, 1988) und im Geschmacksmusterrecht (EG-Geschmacksmusterrichtlinie, 1998), im Urheberrecht Harmonisierung von Teilgebieten (Beispiel: EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, 2001). Priorität als Ordnungsprinzip Das ältere Recht setzt sich gegenüber dem jüngeren durch. Bedeutung vor allem im gewerblichen Rechtsschutz, da das Urheberrecht nicht gegen Parallelschöpfungen schützt (dort aber prima-facie-beweis bei Kopie). Prioritätsdatum ist bei Formalrechten grundsätzlich der Anmeldetag. Schwerer fällt die Feststellung bei nichteingetragenen Rechten, hier muß über den Entstehungszeitpunkt Beweis erhoben werden. Wichtiger Inhalt der völkerrechtlichen Verträge zum geistigen Eigentum ist die internationale Erstreckung des nationalen Prioritätszeitpunkts. Erschöpfung der Rechte Das Sacheigentum erschöpft sich nicht. Anders die Immaterialgüterrechte: Sie verlieren (in unterschiedlichem Ausmaß) ihre Wirkung beim Erstverkauf mit Zustimmung des Rechtsinhabers. Grund: Spannung zwischen Immaterialgüterrecht und Sacheigentum der Erwerber soll den Gegenstand frei weitervertreiben dürfen. Ausprägung: Während das Patent- und da Markenrecht mit Erstverkauf erschöpft sind, erschöpft sich beim Urheberrecht nur das Verbreitungsrecht ( 17 II UrhG) Problem: europaweite bzw. internationale Erschöpfung bei Erstvermarktung im Ausland? Verwertbarkeit durch Übertragung oder Lizenzerteilung Der Rechtsinhaber kann das Recht selbst nutzen, etwa indem er den patentierten Gegenstand verwertet oder das urheberrechtlich geschützte Computerprogramm vertreibt. Er kann aber auch anderen die Benutzung gestatten, Beispiel: Markenlizenz für bestimmte Länder, Verlagsvertrag im Urheberrecht. Die gewerblichen Schutzrechte sind übertragbar und vererblich, das Urheberrecht ist vererblich, aber wegen seines persönlichkeitsrechtlichen Charakters unter Lebenden nicht übertragbar ( 29 I UrhG).

7 7 Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes nennt man das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht Lizenz, möglich sind ausschließliche oder einfache Lizenzen. Im Urheberrecht spricht man von der Einräumung eines Nutzungsrechts, nur das Tochterrecht (etwa im Verhältnis zwischen Verlag und Drittem) wird als Lizenz bezeichnet. Es besteht eine Stufenleiter der Rechtseinräumungen: translative Übertragung ( 413, 398 ff. BGB) ausschließliche Lizenz/ ausschließliches Nutzungsrecht einfache Lizenz/ einfaches Nutzungsrecht schuldrechtlicher Gestattungsvertrag einseitige Einwilligung Wirkung ehemaliger Rechtsinhaber verliert sämtliche Rechte Lizenznehmer ist ausschließlich zur Nutzung berechtigt (auch unter Ausschluß des Rechtsinhabers) (ein oder mehrere) Lizenznehmer neben Rechtsinhaber nutzungsbefugt, Sukzessionsschutz wie einfache Lizenz, aber kein Sukzessionsschutz jederzeit widerrufliche Nutzungsgestattung Möglichkeit nicht beim Urheberrecht bei allen Rechten bei allen Rechten bei allen Rechten bei allen Rechten Die ausschließliche und (nach h.m.) die einfache Lizenz haben gegenständliche Wirkung, es handelt sich (ähnlich wie bei den beschränkten dinglichen Rechten des Sachenrechts) um gebundene Rechtsübertragungen (Forkel) Gemeinsamkeiten bei der Rechtsdurchsetzung wesentliche praktische Bedeutung der einstweiligen Verfügung Unterlassungsverfügung verschuldensunabhängig (vgl BGB) Schadensersatz verschuldensabhängig (vgl. 823 BGB), dreifache Schadensberechnung: (1) nachgewiesener Vermögensschaden (2) angemessene Lizenzgebühr (3) Abschöpfung des Verletzergewinns Anspruch auf Überlassung und Vernichtung zusätzlich strafrechtliche Sanktionen bei vorsätzlicher Verletzung Harmonisierung durch Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (als Download auf der Website des Lehrstuhls, abgedr. in GRUR Int. 2004, 615), wurde in den einzelnen Gesetzen des geistigen Eigentums umgesetzt.

8 8 4. Geschichtliche Entwicklung Lit.: Dölemeyer/Klippel, in: Beier (Hrsg.): Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Deutschland, GRUR-Festschrift, Bd. I (1991), S. 187 ff.; Kurz, Weltgeschichte des Erfindungsschutzes, 2000 Zunftordnung und Privilegienwesen Stadt- und Zunftzeichen als Frühform des Markenwesens Privilegienwesen: Erteilung (meist befristeter) Ausschließlichkeitsrechte durch die jeweiligen Landesherren, ursprünglich als Gnadenakt, der auf Ermessen des Souveräns beruht (Beispiel: Druckerprivileg der Republik Venedig an Konrad v. Speyer, von 1469),) Gewerbe- und Erfinderprivilegien entwickelten sich zu Rechten mit bestimmten Erteilungsvoraussetzungen (ältestes Beispiel: Patentgesetz der Republik Venedig von 1474, Deutschland: Grundsätze der Patenterteilung in der Preußischen Gewerbeordnung (1815) und dem Bayerischen Gewerbegesetz (1825, dazu Gehm, Mitt. 2006, 385 ff.). Der Gedanke des geistigen Eigentums gewinnt Gestalt Mißbrauch der Monopole in England führt zum Erlaß des statute of monopolies (1624), das Monopole generell für unzulässig erklärt, Patente aber erlaubt (14jähriger Schutz für den first and true inventor ). Später wird in England das erste Urheberrechtsgesetz erlassen (Statute of Anne, 1710) Grundlage des Gedankens von der Rechtfertigungsbedürftigkeit von Wettbewerbsbeschränkungen Eigentumstheorie des John Locke: Verarbeitung einer Sache schafft ein Recht am Produkt der Arbeit gedankliche Grundlage der Theorie, daß der Kreative einen naturrechtlichen Anspruch auf Belohnung hat Trennung zwischen Sacheigentum und Immaterialgüterrecht bei Kant (Über die Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks, 1785) und Fichte: natürliches Recht des Verfassers an seinem Werk Anerkennung des geistigen Eigentums als Menschenrecht in der französischen Revolution (Patentgesetz von 1791) und der US-Verfassung (1787) Constitution of the United States Article I. - The Legislative Branch, Section 8 - Powers of Congress: The Congress shall have Power ( ) to promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Times to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and Discoveries, Entwicklung der Lehre vom Immaterialgüterrecht durch Josef Kohler (ab 1874): Immaterialgüterrecht wird von Eigentum und Persönlichkeitsrechten unterschieden

9 9 Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts: Entstehung der einzelnen Immaterialgüterrechte territoriale Aufsplitterung Deutschlands erschwert einheitlichen Schutz der Immaterialgüterrechte Streit zwischen Patent- und Antipatentbewegung Mitte des 19. Jahrhunderts (dazu Heggen, GRUR 1977, 324 ff.), Böhmert (1869, zit. nach Heggen, a.a.o.): Die Patente sind reif zum Fallen und werden mehr und mehr als eine faule Frucht am Baume der menschlichen Kultur erkannt. 1870: erstes Urheberrechtsgesetz für den Norddeutschen Bund (betrifft Schriftwerke, musikalische Werke und dramaturgische Werke) 1874 : Markenschutzgesetz (erfaßt nur Bildmarken, Wortmarken erst ab Markengesetz von 1894 geschützt) 1876: Mustergesetz 1877: Patentgesetz (Anmelderprinzip, Laufzeit von 15 Jahren) 1891: Gebrauchsmustergesetz 1896: erstes UWG, 1909 ergänzt durch die Generalklausel ( 1 UWG) Beginn der Kooperation auf internationaler Ebene: Abschluß der Pariser Verbandsübereinkunft (1883), der Berner Übereinkunft (1886), des Madrider Markenabkommens (1891) Konsolidierung und Erweiterung des immaterialgüterrechtlichen Schutzes in Deutschland 1936: Patentgesetz, Einführung des Erfinderprinzips 1936: Einführung des Ausstattungsschutzes (entspricht dem Schutz nichteingetragener Marken) ins Markenrecht 1965: Urheberrechtsgesetz (gilt bis heute) 1967: Aufhebung des Stoffschutzverbots für Arzneimittel im Patentrecht Entstehung des heutigen Rechts, Phase der Europäisierung und Internationalisierung 1973: Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ), Europäisches Patentamt (EPA) nimmt 1977 seine Arbeit auf, daraufhin Angleichung der europäischen Patentgesetze (in Deutschland durch das PatG von 1980) 1975: Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ), bisher nicht in Kraft 1988: EG-Markenrechtsrichtlinie, Angleichung der europäischen Markengesetze (in Deutschland durch Markengesetz von 1994) 1992: Erstreckungsgesetz, Erstreckung der ehemaligen BRD- bzw. DDR- Schutzrechte auf das gesamte Bundesgebiet, Lösung der Bindung zwischen Marke und Geschäftsbetrieb 1993: Gemeinschaftsmarkenverordnung, Europäisches Markenamt (offiziell: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) nimmt 1996 seine Arbeit auf 1994: Abschluß des TRIPS-Übereinkommens

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz C. F.

Mehr

Rechtshistorisches Proseminar. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

Rechtshistorisches Proseminar. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Rechtshistorisches Proseminar Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte 2 Einführung Patente sind Schutzrechte für technische Erfindungen, die neu

Mehr

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Inhalt Literatur... VI 1: Urheberrecht... 1 A. Grundsätzliches... 1 I. Gesetz...

Mehr

Patentrecht - Allgemeines

Patentrecht - Allgemeines Patentrecht - Allgemeines Zweck: Innovationsförderung Rechtsquellen Nationales Patentgesetz Internationale Übereinkommen PCT (Patent Cooperation Treaty, Washingtoner Vertrag) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen,

Mehr

Immaterialgüterrecht II: Urheberrecht

Immaterialgüterrecht II: Urheberrecht Immaterialgüterrecht II: Urheberrecht I. Grundlagen 1. Begriff und Rechtfertigung Lit.: Rehbinder, 1, 7; Schack, 1; Schack und Ohly, in: Depenheuer/Peifer (Hrsg.), Geistiges Eigentum oder Ausbeutungstitel?

Mehr

Seminar Sommersemester 2003 Gewerblicher Rechtsschutz. 1. Möglichkeit eines Sonderrechtsschutzes für geschäftliche

Seminar Sommersemester 2003 Gewerblicher Rechtsschutz. 1. Möglichkeit eines Sonderrechtsschutzes für geschäftliche Dr. Hoormann Dr. Mes Seminar Sommersemester 2003 Gewerblicher Rechtsschutz Themen: 1. Möglichkeit eines Sonderrechtsschutzes für geschäftliche Methoden? 2. Der Neuheitsbegriff der technischen Schutzrechte

Mehr

Immaterialgüterrecht II: Urheberrecht

Immaterialgüterrecht II: Urheberrecht Immaterialgüterrecht II: Urheberrecht I. Grundlagen 1. Begriff und Rechtfertigung Lit.: Leistner/Hansen, GRUR 2008, 479 ff.; Schack und Ohly, in: Depenheuer/Peifer (Hrsg.), Geistiges Eigentum oder Ausbeutungstitel?

Mehr

... Revision, 26.01.2007

... Revision, 26.01.2007 Revision Abkürzungen... XII Literatur... XIV Teil 1. Einleitung... 1 1 Teil 2. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Überblick... 3 A. Allgemeines.. 3 2 B. Erläuterung von häufig verwendeten Begriffen...

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. olker Ilzhöfer 6. Auflage Patent-, Marken- und Urheberrecht Ilzhöfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Einführung in das Recht des geistigen Eigentums

Einführung in das Recht des geistigen Eigentums EINFÜHRUNG IN DAS RECHT DES GEISTIGEN EIGENTUMS PROF. DR. ANSGAR OHL Y WS 2014/15 Einführung in das Recht des geistigen Eigentums I. Gemeinsame Grundlagen 1. Begriff und Überblick 2. Stellung im deutschen

Mehr

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? 02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee

Mehr

Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I

Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Schutz des Namens, der Firma, von Unternehmensbezeichnungen (Etablissementbezeichnungen), Titel von Drucken Schutz von Marken: zivilrechtliche Ansprüche im

Mehr

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen

Mehr

Immaterialgüterrecht. Einführung & Designrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 22. Februar 2016

Immaterialgüterrecht. Einführung & Designrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 22. Februar 2016 Immaterialgüterrecht Einführung & Designrecht Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 22. Februar 2016 Semesterüberblick Vorlesung Immaterialgüterrecht, Prof. Dr. Daniel Hürlimann

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2015/2016 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt

Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt 1. Grundlagen 1.1. Das Patent als staatlich gewährtes Ausschließungsrecht 1.2. Das Patentrecht im Verhältnis zu anderen Rechten 1.2.1. Patent und andere gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht

Mehr

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XI

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XI Vorwort Ein rascher und verständlicher Überblick über die Bestimmungen des Immaterialgüterrechts ist eine notwendige Voraussetzung für die Rechtsanwendung auf diesem Gebiet. Die Herausforderung der Gesetzessystematik

Mehr

Werdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten

Werdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &

Mehr

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)

Mehr

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter Immaterialgüterrecht im Museum Einführungsbeispiel A möchte eine Ausstellung zum Thema Mount Everest veranstalten. Die Kernidee ist, das Panorama so darzustellen, dass die Besucher an bestimmten Punkten

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für

Mehr

Patent- und Designrecht: PatR

Patent- und Designrecht: PatR Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Designrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Andreas Heinemann 13.

Mehr

Schutz von adaptierter Mode

Schutz von adaptierter Mode 1 Schutz von adaptierter Mode Juristischer Schutz für die Kleinen Kreativen - Forscher, Designer, Hersteller im Textil- und Bekleidungsbereich für adaptierte Mode im Rahmen des Vortragstags des Innovationsforums

Mehr

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte

Mehr

Inhalt A. EINLEITUNG...17

Inhalt A. EINLEITUNG...17 A. EINLEITUNG...17 B. GRUNDLAGEN...19 I. Gegenstand, Anlass und Zweck der Bewertung...19 1) Allgemeine Anlässe und Zwecke...19 2) Zusätzliche Anlässe und Zwecke bei Unternehmen...20 II. Begriff des Wertes...21

Mehr

Lehrveranstaltung Patent-, Design- und Markenrecht

Lehrveranstaltung Patent-, Design- und Markenrecht Lehrveranstaltung Patent-, Design- und Markenrecht Lernziele: Übersicht und Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz Ausschöpfung von Schutzpositionen sowie Problembewusstsein für technik- und marketingrelevantes

Mehr

06_Gewerberecht_Band.fm Seite VII Freitag, 10. Juni 2005 11:06 11

06_Gewerberecht_Band.fm Seite VII Freitag, 10. Juni 2005 11:06 11 06_Gewerberecht_Band.fm Seite VII Freitag, 10. Juni 2005 11:06 11 Abkürzungsverzeichnis XIII Einführung XIX 1 Deutsches Patent- und Gebrauchsmusterrecht 1.1 Patentgesetz (PatG) 2 1.1.1 Patentverordnung

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 90

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 90 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 90 VII. Rechtsübertragung und Lizenzen 1. Allgemeine Überlegungen Bedeutung Der Rechtsinhaber kann seine Erfindung, sein Werk oder

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche

Mehr

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz

Mehr

Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?

Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.

Mehr

Der Schutz des geistigen Eigentums in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und der Rechtsordnung der Republik Indonesìen

Der Schutz des geistigen Eigentums in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und der Rechtsordnung der Republik Indonesìen Der Schutz des geistigen Eigentums in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und der Rechtsordnung der Republik Indonesìen Dissertation Zur Erlangung der Wiirde eines Doctors remiti politicarum

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG

Mehr

SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS BEI DEUTSCH-RUMÄNISCHEN TRANSAKTIONEN RECHTSANWÄLTIN URSULA SCHWARZ, DEUTSCHLAND RECHTSANWALT MIHAIL MACOVEI, RUMÄNIEN

SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS BEI DEUTSCH-RUMÄNISCHEN TRANSAKTIONEN RECHTSANWÄLTIN URSULA SCHWARZ, DEUTSCHLAND RECHTSANWALT MIHAIL MACOVEI, RUMÄNIEN SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS BEI DEUTSCH-RUMÄNISCHEN TRANSAKTIONEN RECHTSANWÄLTIN URSULA SCHWARZ, DEUTSCHLAND RECHTSANWALT MIHAIL MACOVEI, RUMÄNIEN 15.11.2012 1 15.11.2012 1 WAS IST GEISTIGES EIGENTUM? 15.11.2012

Mehr

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung

Mehr

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2013/2014 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Vortrag Patente für Innovationen am

Vortrag Patente für Innovationen am GÖTZ, KÜCHLER & DAMERON Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg ROTARY CLUB KARLSTADT-ARNSTEIN RYLA-SEMINAR, April 2000 Vortrag Patente für Innovationen am 09.04.2000 Konkrete Ideen Schutzrechtsarten

Mehr

Patentschutz für Life Sciences Produkte. Markus Rieck LL.M.

Patentschutz für Life Sciences Produkte. Markus Rieck LL.M. Patentschutz für Life Sciences Produkte Markus Rieck LL.M. Markus Rieck LL.M. Patentanwalt Apotheker Schwerpunkte: Therapie- & Diagnoseverfahren Small Molecules Biologicals Markenrecht Designrecht 266

Mehr

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 KnowTech 12. Meeting 2010 Bad Homburg Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M. Rechtsanwalt DLA Piper UK LLP, Frankfurt 15. September 2010 Übersicht IP-Schutzrechte

Mehr

Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015. Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling

Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015. Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015 Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling Krieger Mes & Graf v. der Groeben Bennigsen-Platz 1 D-40474 Düsseldorf Telefon: +

Mehr

Im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung, Reproduktion und Vermehrung von Pflanzen und Tieren

Im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung, Reproduktion und Vermehrung von Pflanzen und Tieren Erfindungen Das mexikanische Gesetz über gewerbliches Eigentum definiert Erfindungen als sämtliche menschliche Kreationen, die die in der Natur vorhandene Materie oder Energie zwecks Nutzung durch den

Mehr

Teil 1: Einführung in die Vorlesung

Teil 1: Einführung in die Vorlesung Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines Theorie und System des gewerblichen Rechtsschutzes 1. Schutzgegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes 2. gemeinsame Grundsätze 3. Das Wesen der gewerblichen

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 III. Formelle Schutzvoraussetzungen (Überblick) 1. Urheberrecht Das Urheberrecht entsteht formlos. Entstehung also, sobald das

Mehr

3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht

3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht 23.03.2014 1 3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht Institut für Geistiges Eigentum, 25. März 2014 23.03.2014 2 3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht I. Veränderungen

Mehr

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften Rechtssubjekte Personengesellschaften Personen Natürliche Personen Lebende Menschen ( 1 ff. BGB) Privatrecht Grundformen im BGB: Vereine ( 21 ff BGB) Stiftungen Juristische Personen Sonderformen außerhalb

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte, Frau Dipl.-Biologin, Projektmanagerin Transfer Folie: 1 Gewerblicher Rechtsschutz Unter Geistigem Eigentum intellectual property IP werden Rechte an immateriellen Gütern verstanden.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung. E 1 Die Geschichte des Markenrechts... 1 E 2 Das Markenrecht in der Rechtsordnung... 9

Inhaltsverzeichnis. Einleitung. E 1 Die Geschichte des Markenrechts... 1 E 2 Das Markenrecht in der Rechtsordnung... 9 Vorwort.............................................................. V Bearbeiterverzeichnis.................................................. VII Inhaltsverzeichnis.....................................................

Mehr

Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Kapitel 2 Einführung Markenrecht 2,1 Einführung... 13 2,1.1 Begriff Marke... 13 2,1.2 Funktionen der

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: / Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt

Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Gesetzesnormen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Urheberrecht UrhG Herkunftsbezeichnungen Kartellrecht Arzneimittelgesetz Gesellschaftsrecht.

Mehr

Gliederungsüberblick. 1. Teil: Einführung. 1 Überblick. 2 Grundlagen des Immaterialgüterrechts. 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Gliederungsüberblick. 1. Teil: Einführung. 1 Überblick. 2 Grundlagen des Immaterialgüterrechts. 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 1. Teil: Einführung 1 Überblick Gliederungsüberblick 2 Grundlagen des s 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 3 Urheberrecht 4 Verwandte Schutzrechte: Überblick 3. Teil: Gewerblicher Rechtsschutz

Mehr

Deutsches und europäisches Urheberrecht

Deutsches und europäisches Urheberrecht DEUTSCHES UND EUROPÄISCHES URHEBERRECHT PROF. DR. ANSGAR OHL Y SS 2016 Deutsches und europäisches Urheberrecht I. Grundlagen 1. Begriff und Überblick Lit.: Schack und Ohly, in: Depenheuer/Peifer (Hrsg.),

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 68. Überblick über die völkerrechtlichen Verträge mit Bedeutung für das Patentrecht

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 68. Überblick über die völkerrechtlichen Verträge mit Bedeutung für das Patentrecht LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 68 IX. Internationale und europarechtliche Aspekte 1. Völkerrechtlicher Rahmen Lit.: Kraßer, 7 I; Götting, 7, s. auch oben, Teil I.6 Überblick

Mehr

Abstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren

Abstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren Jura Alexander Block Abstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren Masterarbeit ABSTRAKTE FARBMARKEN IM EINTRAGUNGS- UND VERLETZUNGSVERFAHREN Masterarbeit zur Erlangung des akademischen

Mehr

Die urheberrechtliche Schutzfrist. im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa

Die urheberrechtliche Schutzfrist. im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa Die urheberrechtliche Schutzfrist im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa Gliederung 1. Einleitung 2. Gewerbliche Schutzrechte 3. Was ist urheberrechtlich geschützt? 4. Entstehung des urheberrechtlichen

Mehr

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011 Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht MHerbers, Nov. 2011 Problematik des Urheberrechtes Nach Branchenschätzungen: jedes 3. Computerprogramm eine Raubkopie dadurch entstehen erhebliche

Mehr

VIII. Internationale Registrierung und Gemeinschaftsmarke

VIII. Internationale Registrierung und Gemeinschaftsmarke LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN MARKENRECHT (OHLY) SEITE 60 VIII. Internationale Registrierung und Gemeinschaftsmarke 1. Überblick Ausgangspunkt Probleme des Territorialitätsprinzips bei fehlender

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Einführung 1 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7 A) Rechtliche Ausgestaltung des IOC 8 B) Geschichte und rechtliche Ausgestaltung

Mehr

28. April 2014 Radio Orange. 1 Lizenz cc by 4.0. Joachim Losehand. Einführung ins Urheberrecht

28. April 2014 Radio Orange. 1 Lizenz cc by 4.0. Joachim Losehand. Einführung ins Urheberrecht 1 Einführung 2 Grundlagen Urheberrecht & copyright 3 Immaterialgüterrecht 1) Urheberrecht (copyright) 2) Markenrecht 3) Patentrecht 4 Immaterialgüterrecht 1) Urheberrecht (copyright) 2) Markenrecht 3)

Mehr

Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) Vorlesung Immaterialgüterrecht Wintersemester 2012/13 Kurzgliederung und Literaturauswahl

Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) Vorlesung Immaterialgüterrecht Wintersemester 2012/13 Kurzgliederung und Literaturauswahl 1. Teil: Einführung 1 Überblick 2 Grundlagen des Immaterialgüterrechts 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 3 Urheberrecht 4 Verwandte Schutzrechte im Überblick 3. Teil: Gewerblicher Rechtsschutz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Materialienverzeichnis... XXVII Einleitung... 1 1. Teil: Die Grundlagen Kapitel 1: Die Wahrnehmung der Planer

Mehr

Wissen: Software-Patente

Wissen: Software-Patente Wissen: Software-Patente Attac Welthandelsrunde Kurt Jaeger, pi@c0mplx.org http://c0mplx.org Stuttgart, 01.Oktober 2005 Übersicht Geistiges Eigentum und Patente Richtlinie Erfolgskriterien für das Lobbying

Mehr

welche im Folgenden skizziert werden. Kein Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist dagegen

welche im Folgenden skizziert werden. Kein Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist dagegen Vorwort Vorliegendes Skript soll dem Leser (und natürlich auch der Leserin) die Möglichkeit geben, sich Grundlagenwissen zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht anzueignen oder das bereits vorhandene

Mehr

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135 Urheberrecht I Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen Verwertungsrechtliche/wirtschaftliche Aspekte Persönlichkeitsrechtliche Aspekte Schutz von Werken und verwandten Schutzrechten Urheberrechtsgesetz

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten

Mehr

Immaterialgüterrechte als Unternehmensbestandteil Schutz & Nutzung geistigen Eigentums

Immaterialgüterrechte als Unternehmensbestandteil Schutz & Nutzung geistigen Eigentums Immaterialgüterrechte als Unternehmensbestandteil Schutz & Nutzung geistigen Eigentums Olaf Kretzschmar Mit welchen juristischen Fragestellungen kann ein selbstständiger Werkschaffender in Berührung kommen?

Mehr

Teil 1 Das Patentsekretariat 1

Teil 1 Das Patentsekretariat 1 Inhaltsübersicht Teil 1 Das Patentsekretariat 1 Kapitel 1 Der Aufbau des Patentsekretariats 1 Kapitel 2 Die Arbeit des Patentsekretariats 18 Teil 2 Gewerbliche Schutzrechte 65 Kapitel 3 Technische Erfindungen

Mehr

Persönlichkeitsrechte als Vermögensrechte

Persönlichkeitsrechte als Vermögensrechte Persönlichkeitsrechte als Vermögensrechte von Horst-Peter Götting QtTrlsfiseKe Op.samtbibliotHeR j e gbnische Universität Darmstadt J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Schutzrechte im internationalen Wettbewerb T. Hüttner 1

Schutzrechte im internationalen Wettbewerb T. Hüttner 1 06.03.2007 T. Hüttner 1 Produktpiraterie Fremdschutzrechte Risiken für ein Unternehmen Preiskampf Know-how-Abfluss (Abwanderung eigener Arbeitskräfte) 06.03.2007 T. Hüttner 2 5% bis 9% des Welthandels

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz e Bartenbach, Arbeitnehmererfindungsrecht zum Gesetz der Arbeitnehmerfindung Heymanns Verlag, 5. A. 2011, gebunden, ca. 1400 Seiten, ca. 238,00 EUR, Bestellnummer 8032594 Bartenbach,

Mehr

Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design

Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen

Mehr

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Begriff: Innovationen Technologieorientierte Unternehmen besitzen regelmäßig Wissen, wissenschaftliches

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz NomosGesetze Hasselblatt Gewerblicher Rechtsschutz mit Wettbewerbs- und Urheberrecht Textsammlung Nomos NomosGesetze Prof. Dr. Gordian N. Hasselblatt, LL.M. Professor of Law, University of the Pacific/

Mehr

Handbuch Gewerbliche Schutzrechte

Handbuch Gewerbliche Schutzrechte Dieter Rebel Handbuch Gewerbliche Schutzrechte Übersichten und Strategien Europa - USA - Japan GABLER Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII /. Gründe für gewerbliche Schutzrechte 1 //.

Mehr

Webauftritt und Urheberrecht

Webauftritt und Urheberrecht Webauftritt und Urheberrecht RA und Notar, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Hanns-Christian Heyn, Essen Einleitung: Stellung des Urheberrechts bei Websites Domain: Inhalte: Marketing Kunde

Mehr

Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011)

Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) 80 50 10 1. Ausbildungsjahr Aufgabe und Stellung des Patentanwalts in der Rechtspflege, Voraussetzungen, Abgrenzung zum Rechtsanwalt Übersicht

Mehr

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27 Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

Mediation und Translation im Recht des Geistigen Eigentums

Mediation und Translation im Recht des Geistigen Eigentums Denkart Europa. Schriften zur europäischen Politik, Wirtschaft und Kultur Das Buch greift die Idee der Mediation auf Europaebene, in Luxemburg und Deutschland auf und untersucht deren Vorteile und Risiken

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Gewerblicher Rechtsschutz. Rechtsanwältin Dr.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Gewerblicher Rechtsschutz. Rechtsanwältin Dr. Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Gewerblicher Rechtsschutz Rechtsanwältin Dr. Bettina Linder Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz von Patenten, Marken, Gebrauchsmustern,

Mehr

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums Bundesrat Drucksache 598/08 (Beschluss) 10.10.08 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums Der Bundesrat hat in seiner 848.

Mehr

Urheberrecht letzte Folie

Urheberrecht letzte Folie Urheberrecht letzte Folie Rechtsverletzungen, Rechtsübertragung, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 97 Unterlassung und Schadensersatz (1) Wer das

Mehr

Schutzrechtsverletzungen

Schutzrechtsverletzungen Zertifikat Patent- und Innovationsschutz Modul 3 Patent- und Innovationschutz in der unternehmerischen Praxis Schutzrechtsverletzungen Zur Verteidigung eigener Rechte und zu den Risiken bei Verletzung

Mehr

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Schaubild 1 Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Teil 1: Urheberrecht, 1 ff. I. Das Werk, 2 Bearbeitung, 3 Sammelwerk, 4 Amtliche Werke, 5 Veröffentlichte und erschienene Werke, 6 II.

Mehr

IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016

IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 Patentrecherche für Einsteiger Grundlagen der gewerblichen Schutzrechte Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum

Mehr

Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs. Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen

Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs. Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung Schutzmöglichkeiten: 1. Vertraulichkeitsvereinbarung 2.

Mehr

Patent- und Musterrecht: PatR

Patent- und Musterrecht: PatR Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Musterrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht von Andreas Heinemann 11. Auflage Patent-

Mehr

Frage Q 137. Die Zukunft des Patentsystems in Europa

Frage Q 137. Die Zukunft des Patentsystems in Europa Frage Q 137 Die Zukunft des Patentsystems in Europa Die AIPPI hat wiederholt Fragen im Zusammenhang mit der Harmonisierung des Patentrechts studiert (siehe den noch bestehenden besonderen Arbeitsausschuss

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr