Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015. Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling
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1 Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015 Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling
2 Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling Krieger Mes & Graf v. der Groeben Bennigsen-Platz 1 D Düsseldorf Telefon: + 49 (0) Fax: + 49 (0) jochen.buehling@krieger-mes.de 1
3 Literaturübersicht 1) Gesetzestexte 2) Lehrbücher 3) Kommentare 4) Monographien 5) Zeitschriften 2
4 Vorlesungsgliederung Allgemeiner Teil Patentrecht Markenrecht Designrecht Internationaler GR GR im Internet (Wettbewerbsrecht) 3
5 Rechtsquellen (1) Nationale Rechtsvorschriften (PatG, GebrMG, MarkenG, DesignG) (2) Internationale Abkommen (PVÜ, TRIPS, EPÜ) (3) EU-Recht (Primärrecht, Sekundärrecht) (4) Rechtsvergleichung ( (AIPPI, MPI) 4
6
7 Allgemeiner Teil I. Begriff und Einordnung des Gewerblichen Rechtsschutzes II. Gewerbliche Schutzrechte (Übersicht) III. Grundprinzipien des Gewerblichen Rechtsschutzes IV. Rechtsschutzsystem 6
8 I.1 Begriff und Abgrenzung zum Urheberrecht Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet Begriff gewerblich ist weit zu fassen (s. aber BGH GRUR 1968, 142 Glatzenoperation) Problem: Eigentumsbegriff z.b. Industrial (Intellectual) Property/ Propriété Industrielle (Intellectuelle) Urheberrecht: auf kulturellem Gebiet Überschneidungen/Konvergenz 7
9 I.2 Historische Entwicklung bis zum MA kaum Schutz MA: Zunftwesen später: Privilegienwesen Statute of Monopolies (England 1624) Naturrechtliche Theorie vom geistigen Eigentum 8
10 I.3 Kodifikation in neuerer Zeit (1) Deutschland Beginn 19. Jhdt. Privilegienwesen Deutscher Zollverein 1842 Patent- und Antipatentbewegung 1873 Wien Internationaler Patentkongress 1874 Markenschutzgesetz 1876 Urheberrechtsgesetz 1877 Patentgesetz 1891 Gebrauchsmustergesetz 9
11 I.3 Kodifikation in neuerer Zeit (2) Nachkriegszeit Westdeutschland / Ostdeutschland Erstreckungsgesetz (Inkrafttreten ) Modellgesetz für Geistiges Eigentum (Entwurf 2011, Prof. Ahrens/Prof. McGuire) 10
12 I.4 Internationalität / Internationalisierung Globalisierung (PVÜ, PCT, TRIPS, MMA/HMA) Europäisierung (EPÜ, GMV, GGV) Rolle des CJEU WIPO/ WTO Bilaterale Abkommen Harmonisierung 11
13 I.5 Einordnung in die dt. Rechtsprechung Verfassungsrang (Artt. 73 Nr. 9, 14 GG) (BVerfG GRUR 2001, 43 Klinische Versuche) Zivilrecht Verwaltungsrecht Strafrecht 12
14 I.6 Dogmatische Rechtfertigung Privilegien / Monopole als Ausgangspunkt Belohnung Ansporn Vorteile für die Allgemeinheit ökonomische Theorien 13
15 II. Gewerbliche Schutzrechte (1) technisch kennzeichnend gestalterisch 1. Technische Schutzrechte Erfindungen auf technischem Gebiet Schutz des technischen Gehalts Patent, GebrM, Topographieschutz, Sortenschutz, ergänzende Schutzzertifikate 14
16 II. Gewerbliche Schutzrechte (2) 2. Kennzeichenrechte Gewerblicher Name im weitesten Sinne Werbeleistung und Originalität der Zeichengestaltung Marken und sonstige Kennzeichen 15
17 II. Gewerbliche Schutzrechte (3) 3. Designs Ästhetische Gestaltungsformen Designs / Gemeinschaftsgeschmacksmuster Besondere Abgrenzung zum Urheberrecht und zur Marke 16
18 II. Gewerbliche Schutzrechte (4) 4. Paralleler Schutz Ohne weiteres möglich Kein Verbot des Doppelschutzes Unterschiedliche Zielrichtung Umfassender Schutz Schutzstrategie 17
19 II. Gewerbliche Schutzrechte (5) 5. Abgrenzung zum Wettbewerbsrecht Andere Zielsetzung Kein Schutz des Leistungsergebnisses, sondern Verhalten im Wettbewerb Beachte: ergänzender Leistungsschutz ( 4 Nr. 9 UWG) (vgl. bspw. BGH GRUR 2010, 80 LIKEaBIKE) 18
20 II. Gewerbliche Schutzrechte (6) 6. Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten Allg. Zivilrecht (SchuldR, SachenR) Wirtschaftsrecht / Internetrecht Kartellrecht Wettbewerbsrecht Grds. lex specialis Überschneidungen und Konflikte denkbar 19
21 II. Gewerbliche Schutzrechte (7) 7. Know-How Schutz Kein absoluter Schutz Nachahmungsschutz ( 17, 18 UWG) Keine spezialgesetzliche Regelung Schutzdefizit Richtlinienentwurf Kommission vgl. BGH GRUR 1963, 207 Kieselsäure GRUR 2003, 356 Präzisionsmessgeräte GRUR 2006, 1044 Kundendatenprogramm 20
22 III. Grundprinzipien des GR Vergleichbar AT in anderen Rechtsgebieten alle Schutzrechte folgen einer Reihe von ähnlichen Grundprinzipien besonderes Wesen der gewerblichen Schutzrechte zu beachten 21
23 III.1 Numerus clausus der gewerblichen Schutzrechte Abschließende Aufzählung im Gesetz Kein Sui-generis-Schutz anderer Rechte (z.b. Know-how) Außerhalb des Schutzes besteht Allgemeingut (public domain) 22
24 III.2 Entstehung des Schutzes Grds. Registrierung Benutzung Sonstige Weise 23
25 III.3 - Prioritätsprinzip Wer zuerst kommt, mahlt zuerst Früheste Eintragung bzw. Benutzung maßgeblich Anmeldung entscheidet über Zeitrang Bedeutung der Priorität für Schutzvoraussetzungen Rechte gegenüber Dritten Entstehung der Rechte Vorbenutzungsrecht 24
26 III.4 Inhaberschaft Prioritätsprinzip (Anmelder) Von der materiellen Berechtigung zu unterscheiden Arbeitnehmerrechte Mehrheit von Inhabern Grds. kein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten 25
27 III.5 Exklusivität /Ausschließlichkeitsrecht Positives Benutzungsrecht Negatives Verbietungsrecht Absolutes Recht i.s.v. 823 BGB (Monopol) 26
28 III.6 - Konkretisierung Abstrakte Idee ist nicht schutzfähig Konkretisierung erforderlich Auch kein Schutz von bloßen Konzepten 27
29 III.7 - Schutzvoraussetzungen Grundsätzliche Schutzfähigkeit (Zugänglichkeit) Persönliche Schöpfung / Originalität Neuheit Keine entgegenstehenden Rechte Dritter Formale und materielle Prüfung 28
30 III.8 - Gewerblichkeit Abgrenzung zum bloß ästhetisch-künstlerischen Urheberrecht Gewerbliche Anwendbarkeit ( 1,5 PatG) Geschäftlicher Verkehr (sonstige Rechte, z.b. 14 MarkenG) Ästhetisch-gewerbliche Leistung (DesignG) Technisch-schöpferische Leistung Werbeleistung 29
31 III.9 Zeitliche Begrenzung Grds. alle Schutzrechte Ausgleich im Rahmen der Monopolgewährung Unterschiedliche Verlängerbarkeit Wiedereinsetzung / formale Anforderungen 30
32 III.10 Territoriale Beschränkung Unterschied zum Sacheigentum Je nach Art des Schutzrechts unterschiedlich Auswirkungen auf Fragen der Schutzvoraussetzungen, der Verletzung, der Aufrechterhaltung des Schutzes, des Schutzumfangs etc. 31
33 III.11 Schutzgegenstand/ Schutzumfang (1) Kern der gewerblichen Schutzrechte Gegenstand ist abhängig vom jeweiligen Schutzrecht Maßgeblich ist der begehrte Schutz (Anmeldung) z.t. gesetzliche Definition 32
34 III.11 Schutzgegenstand / Schutzumfang (2) Schutzumfang bzw. -bereich ist vom Schutzgegenstand zu unterscheiden Gegenseitige Abhängigkeit Schutzbereich ist im Regelfall weiter als Schutzgegenstand Unterschiedliche Bedeutung für Rechtsbeständigkeit und Verletzung 33
35 III.12 Ausschluss bestimmter Handlungen Private Handlungen Versuchsprivilegien Schiffe / Flugzeuge Einzelzubereitung von Ärzten Zitatrecht / Parodie 34
36 III.13 - Erschöpfung Rechte gelten nicht uneingeschränkt Gesetzliche Regelung 24 MarkenG, 48 DesignG Fehlt im PatentG, Geltung per Richterrecht Besondere Fragen sind klärungsbedürftig 35
37 III.14 Gegenstand des Rechtsverkehrs Vermögensgegenstand Selbstständiges Rechtsgut Verfügungsgewalt des Inhabers Verpfändung/Übertragung/Nießbrauch Lizenzierung Dingliche Wirkung der Lizenz? Insolvenz 36
38 III.15 Anwendbares Recht / Vertragsfreiheit Schutzlandprinzip Inländerbehandlung Für Gemeinschaftsrechte ist nationales Recht subsidiär Anwendbarkeit internationaler Abkommen Privatautonomie 37
39 III.16 - Sanktionensystem zivilrechtlich strafrechtlich verwaltungsrechtlich (einschl. Zollmaßnahmen) Unterlassen SE und weitere Sanktionen weitgehend einheitlich geregelt 38
40 III.17 - Gerichtssystem Erteilung/Registrierung ist VA Bindungswirkung Verwaltungsrechtliche Prüfung Zivilrechtlich ordentliche Gerichte - Spezialzuständigkeiten - spezialisierte Richter PatG, 140 MarkenG, 52 DesignG - Sonderregeln auf europäischer Ebene 39
41 III.18 Kollision mit anderen Prinzipien Vor allem Kartellrecht Monopolstellung Open Source/Free Movement of Technology Missbrauch marktbeherrschender Stellung? Standard-essentielle Patente (SEPs) 40
42 IV. Rechtsschutzsystem 1. Mögliche Konfliktsituationen 2. Gerichtliche Entscheidung 3. Behördliche Verfahren 4. Schiedsverfahren 5. Mediation 6. Rechtsanwälte/Patentanwälte 41
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