CHECKLISTE PUBLIC AFFAIRS

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1 CHECKLISTE PUBLIC AFFAIRS

2 Impressum Herausgeberin: CURAVIVA Schweiz Fachbereich Alter Zieglerstrasse 53 Postfach Bern 14 Telefon Bildquelle: Layout/Satz: Satzart AG, Bern Druck: Rub Graf-Lehmann AG, Bern Ausgabe 2011

3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 5 POLITISCHER ENTSCHEIDPROZESS 6 1. Lancierungsphase 7 2. Vorparlamentarische Phase 8 3. Parlamentarische Phase 9 4. Referendumsphase 11 PUBLIC AFFAIRS TECHNIKEN Issues Management Netzwerk Beziehungen mit Regierungsstellen Überwachung und Issue Monitoring Strategie Public Affairs Allianz und Interessengemeinschaft Lobbying Beziehung zu den Medien 27 3

4

5 VORWORT Wenn ein Parlament über einen Antrag abstimmt, ist es oft zu spät, um die Abgeordneten noch zu beeinflussen. Diese Arbeit muss im Vorfeld geleistet werden. Dazu gehören: Aufbau eines Netzwerks von Akteuren, die für die Or ga ni sation von Nutzen sind; Überwachung des politischen Entscheidungs pro zes ses, damit zum geeignetsten Zeitpunkt inter veniert werden kann; Festlegung einer klaren Strategie und schliesslich Anwendung von be währten Techniken zur Beeinflussung, damit das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Die Behörden sind mittlerweile ein unumgänglicher Akteur des Heimbereichs. Sie regulieren und beaufsichtigen ihn und tragen zur Finanzierung bei. Die öffentlichen Gemeinwesen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene haben gegenüber den Alters- und Pflegeheimen bestimmte Erwartungen. Sie sind sich der Herausforderungen bewusst, die mit der demografischen Alterung, der längeren Lebensdauer und der Zunahme der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen. Einige Behördenstellen haben Strategien für die Bewältigung dieser Herausforde rungen erarbeitet, in die auch die Pflegeheime einbezogen werden. Zu diesem Bereich werden immer mehr parla mentarische Vorstösse eingereicht. Diese Herausforderungen werden für unsere Gesellschaft zunehmend zu einer entscheidenden Frage. Die Institutionen müssen lernen, mit den Behörden in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens zu kommunizieren. In der Checkliste Public Affairs werden im ersten Teil die verschiedenen Phasen des poli tischen Entscheidungsprozesses erläutert. Im zweiten Teil werden bewährte Techniken aufgezeigt, mit denen so wohl das erforderliche Klima des Vertrauens mit den Behörden geschaffen als auch die Vertretung der Interes sen gewährleistet werden kann. Lionel Ricou Fachbereich Alter Ressortleiter Politik 5

6 POLITISCHER ENTSCHEIDPROZESS In der Schweiz umfasst der politische Entscheidprozess vier Phasen. Im Folgenden wird der entsprechende Prozess auf Bundesebene erläutert. Die beschriebenen Phasen werden mit gewissen Unterschieden auch bei den Entscheidprozessen auf Kantons- und Gemeindeebene durchlaufen. 4. Referendumsphase 1. Lancierungsphase 3. Parlamentarische Phase 2. Vorparlamentarische Phase 6

7 1. LANCIERUNGSPHASE In der Lancierungsphase wird ein politischer Entscheidprozess zu einem bestimmten Thema in Gang gesetzt. Diese Phase wird vor der vorparlamentarischen Phase durchlaufen. Die Lancierung kann vom Volk, von den Kantonen, vom Bundesrat, vom Parlament oder von internationalen Übereinkommen oder Abkommen ausgehen. Das Volk kann das Initiativrecht ( Unterschriften) und das Petitionsrecht in Anspruch nehmen. Der Bundesrat operiert mit Gesetzesentwürfen, und die Parlamentarierinnen und Parlamentarier intervenieren über parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate. Motionen haben für den Bundesrat einen stärker verpflichtenden Charakter als Postulate. 7

8 2. VORPARLAMENTARISCHE PHASE In der vorparlamentarischen Phase, die auf die Lancierungsphase folgt, erarbeitet die zuständige Verwaltungsbehörde einen Gesetzesentwurf. Diese Phase besteht ihrerseits aus drei Etappen. Im Auftrag des Bundesrats und auf der Grundlage von Expertenberichten, einer Strategie oder einer Vernehmlassung verfasst die Verwaltung einen Entwurf. Dieser wird zunächst verschiedenen Verwaltungsstellen vorgelegt und anschliessend bei den Kantonen, den politischen Parteien und den betroffenen Kreisen in die Vernehmlassung gegeben. Diese haben in der Regel drei bis sechs Monate Zeit, um Stellung zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten. Die in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzesentwürfe können auf dem Internetportal der Bundesverwaltung abgerufen werden ( Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Vorgaben des Bundesrats kann der Entwurf in der Folge angepasst werden. Schliesslich verabschiedet der Bundesrat seine Botschaft an die eidgenössischen Räte, die sich aus einem Teil mit allgemeinen Erläuterungen, einem Teil mit Kommentaren zu jedem Artikel und dem Gesetzestext zusammensetzt. 8

9 3. PARLAMENTARISCHE PHASE In der parlamentarischen Phase befassen sich die beiden eidgenössischen Räte der Ständerat und der Nationalrat mit dem Gesetzesentwurf, um diesbezüglich einen Beschluss fassen zu können. Aufgrund des integralen Zweikammersystems müssen die beiden Räte den gleichen Gesetzestext verabschieden. Der Entwurf wird zuerst vom einen Rat behandelt, der einer bestimmten Version des Gesetzestextes zustimmt. Anschliessend befasst sich der andere Rat mit dem Entwurf und verabschiedet diesen. Bevor ein Gesetzesentwurf im Plenum beraten wird, wird er von den zuständigen parlamentarischen Kommissionen geprüft. Diese können Befragungen durchführen oder von der Verwaltung ergänzende Informationen verlangen. Um diese vorbereitenden Arbeiten zu gewährleisten, verfügen beide Räte über zehn Legislativkommissionen. Wenn sich die beiden Räte nicht auf einen bestimmten Gesetzesentwurf einigen können, wird ein Differenzbereinigungsverfahren durchgeführt. Mithilfe der Datenbank Curia Vista, die das Parlament auf seinem Internetportal zur Verfügung stellt ( kann die Entwicklung eines Gesetzesprojekts während der parlamentarischen Phase mitverfolgt werden. Was die parlamentarischen Dossiers anbelangt, die sich auf die sozialmedizinischen Einrichtungen beziehen, stellt CURAVIVA überdies auf seinem Internetportal ( ein parlamentarisches Monitoring zur Verfügung. 9

10 Die zehn Legislativkommissionen Aussenpolitische Kommissionen (APK) Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) Sicherheitspolitische Kommissionen (SIK) Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) Staatspolitische Kommissionen (SPK) Kommissionen für Rechtsfragen (RK) Kommissionen für öffentliche Bauten (KöB) 10

11 4. REFERENDUMSPHASE Nach der Verabschiedung durch die eidgenössischen Räte untersteht ein Gesetz abhängig von seiner Rechtsnatur dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum. Das Referendum ist ein Instrument der direkten Demokratie, mit dem ein Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Alle von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Gesetze unterstehen dem fakultativen Referendum. Dem obligatorischen Referendum unterstehen indessen lediglich Verfassungsänderungen, Staatsverträge und gewisse dringliche Bundes beschlüsse. Auf gesamtschweizerischer Ebene sind für ein Referendum gültige Unterschriften erforderlich. Die Referendumsphase wirkt sich auf den gesamten Entscheidprozess aus. Sie veranlasst die Beteiligten, in Bezug auf die Gesetzesentwürfe einen breiten Konsens zu finden, um zu vermeiden, dass sie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. Die Notwendigkeit, vor der Referendumsphase einen breiten Konsens über einen Gesetzesentwurf zu erreichen, erklärt zu einem gewissen Teil die Dauer des Verfahrens, die von vielen Beteiligten als lange beurteilt wird. 11

12 PUBLIC AFFAIRS TECHNIKEN 1. ISSUES MANAGEMENT Ein Issue ist eine umstrittene offene Frage, die mehrere Stakeholder oder Interessengruppen betrifft. Unter Umständen können eine betroffene Organisation, ihr Spielraum oder ihre Ziele durch eine solche Frage beeinträchtigt werden. Aus einem Issue können sich sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. Der Lebenszyklus eines Issue umfasst die folgenden vier Hauptphasen 1. Latenz 2. Entstehung 3. Diskussion in der Öffentlichkeit und/oder in den Medien 4. Regulierung Issues Management bzw. Management von umstrit tenen Dossiers ist als dynamischer Analyse-, Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess zu verstehen. Es erfordert die in dieser Checkliste erläuterten Public-Affairs- Instrumen te. 12

13 Bei der Bearbeitung eines Dossiers werden die folgenden fünf Hauptphasen unterschieden 1. Überwachung und frühzeitiges Erkennen einer offenen Frage 2. Analyse der offenen Frage in Bezug auf die Organisation oder deren Ziele (Auswirkungen, Chancen, Risiken, involvierte Akteure, Szenarien usw.) 3. Strategie, mit der die Ziele unter Berücksichtigung der Interessen der Organisation festgelegt und mit der konkrete Massnahmen vorgesehen werden 4. Vorbereitung auf die Diskussion und zum richtigen Zeitpunkt angemessene Kommunikation über die politischen Entscheidungsträger, die Medien und die öffentliche Meinung 5. Beurteilung der neuen Ausgangslage und gegebenenfalls Anpassung der Strategie I nformationen von CURAVIVA Schweiz Auf Bundesebene sind die Pflegeheime von den Issues betroffen, die mit der Langzeitpflege, dem Personal, der Unternehmensführung, dem Lebensende und den betagten Personen ganz allgemein zusammenhängen. 13

14 2. NETZWERK Ein Netzwerk ist eine informelle Gruppierung von Organisationen und Personen, bei denen eine Verbindung mit einem bestimmten Akteur besteht, der diese kennt und der ihnen bekannt ist. Nutzen eines Netzwerks Die Akteure eines Netzwerks sind informelle Informationsquellen Sie können angefragt werden, um in Bezug auf ein bestimmtes Thema eine politische Allianz zu bilden Sie können unter Umständen Entscheidungen hinsichtlich unserer Organisation treffen Sie können bei Bedarf mobilisiert werden Einrichtung und Pflege eines Netzwerks Machen Sie die Akteure ausfindig, die Ihrer Organisation von Nutzen sein können, damit Sie diese in Ihr Netzwerk integrieren können Liefern Sie diesen Akteuren regelmässig nützliche und stichhaltige Informationen Nutzen Sie ordentliche und ausserordentliche Veranstaltungen Ihrer Organisation, um die Mitglieder Ihres Netzwerks einzuladen Geben Sie ihnen die Möglichkeit, sich zu treffen und Informationen und Erfahrungen auszutauschen 14

15 Fünf Tipps für die Gewährleistung eines leistungsfähigen Netzwerks Bringen Sie die Daten der Mitglieder Ihres Netzwerks regelmässig auf den neuesten Stand Vermitteln Sie Ihren Partnern Vertrauen, und sorgen Sie dafür, dass Sie in Ihrem Bereich ein Experte sind Pflegen Sie Ihr Netzwerk, indem Sie Leistungen anbieten, ohne dass Sie unmittelbare Gegenleistungen erwarten Bringen Sie Ihrem Ansprechpartner Wertschätzung entgegen Wenden Sie sich nur bei einem tatsächlichen Bedürfnis mit einem Anliegen an die Mitglieder Ihres Netzwerks I nformationen von CURAVIVA Schweiz CURAVIVA Schweiz veröffentlicht vor jeder Session ein Informationsschreiben, das sich an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier richtet. Dabei handelt es sich um die Publikation «Point de vue», die auf unserem Internetportal zur Verfügung steht. Sie enthält Stellungnahmen zu Themen, die im Parlament beraten werden. CURAVIVA Schweiz gewährleistet auch das Ko- Sekretariat der Parlamentarischen Gruppe für Altersfragen und organisiert Veranstaltungen, in deren Rahmen die Mitglieder des Nationalrats und des Ständerats über die Forderungen und Probleme des Heimbereichs in Kenntnis gesetzt werden. 15

16 3. BEZIEHUNGEN MIT REGIERUNGSSTELLEN Bei den Beziehungen mit Regierungsstellen handelt es sich um regelmässige Kontakte, die mit den politischen Exekutivbehörden und insbesondere mit der öffentlichen Verwaltung unterhalten werden, welche der Regierung unterstellt ist. Dank den Beziehungen mit Regierungsstellen besteht die Möglichkeit, informelle Informationen zu den Absichten der Regierung zu erhalten und politische Projekte zu beeinflussen, die sich in der Vorbe reitungs phase befinden. Die öffentliche Verwaltung ist ein wichtiger Partner, denn ein Teil der Rechtsvorschriften, wie bei spielsweise die Verordnungen, werden von der Verwaltung erarbeitet, ohne dass sie der Legislative zur Gutheissung unterbreitet werden. Die Bedürfnisse der Verwaltung Die Verwaltung benötigt von den Interessengruppen eines bestimmten Bereichs faktische und technische Daten und Informationen, damit sie ein Projekt erarbeiten kann. Sie muss die Positionen der Akteure kennen, die von einem politischen Projekt betroffen sind. Was die Umsetzung eines Projekts anbelangt, sind die betroffenen Akteure in vielen Fällen Partner. Daher müssen sie in die Erarbeitung solcher Projekte einbezogen werden. 16

17 Fünf Tipps für die Gewährleistung von guten Kontakten mit der Verwaltung Machen Sie den richtigen Ansprechpartner in der Verwaltung ausfindig Machen Sie sich mit dem Organigramm der Verwaltung und der Position Ihres Ansprechpartners vertraut Berücksichtigen Sie die Einschränkungen von öffentlichen Angestellten (Abhängigkeit von der Exekutivbehörde, Amtsgeheimnis, gesetzliche Grundlagen usw.) Respektieren Sie Ihren Ansprechpartner Liefern Sie zuverlässige und begründete Informationen 17

18 4. ÜBERWACHUNG UND ISSUE MONITORING Überwachung Die Überwachung ist eine Art Radar, der darin besteht, dass das Umfeld einer Organisation aufmerksam verfolgt wird, damit Anzeichen erkannt werden können, die auf eine politische Massnahme oder auf Situationen hindeuten, welche eine solche Massnahme zur Folge haben könnten. Sie versucht, frühzeitig Hinweise zu erfassen, aus denen der Wille zu Veränderungen hervorgeht. Bei der Überwachung geht es um eine systematische Organisation des Zusammentragens von Informationen. Anschliessend müssen die auf diese Weise gesammelten Informationen verstanden und analysiert werden. Was die Überwachung betrifft, werden zwei Arten von Informationsquellen unterschieden: Formelle Informationsquellen Pressemitteilungen Medien interne und externe Informationsschreiben Internetportale Blog Studien, Untersuchungen, wissenschaftliche Forschung Kolloquien und Referate parlamentarische Themen und Debatten Informelle Informationsquellen persönliche Kontakte soziale Netzwerke 18

19 Fünf Tipps für eine wirkungsvolle Überwachung Grenzen Sie den zu überwachenden Bereich genau ab, damit Sie nicht mit einer Fülle von Informationen überhäuft werden Klären Sie die zu überwachenden Akteure sorgfältig ab Überprüfen Sie regelmässig das Überwachungsinstrumentarium, und vermeiden Sie routinemässige Verhaltensweisen Überprüfen Sie erhaltene Informationen möglichst rasch Gewährleisten Sie die Organisation und die Einordnung der Informationen Issue Monitoring Das Issue Monitoring ist eine Überwachung, die in Bezug auf eine bestimmte offene Frage durchgeführt wird. Es hat den Zweck, nach Informationen zu suchen, mit denen der Fortschritt in einem Dossier überprüft werden kann. Das Issue Monitoring ist ein Bestandteil des Issue Mana gement. Es zeigt neue Sachverhalte auf, die unter Umständen die Neubeurteilung einer Situation zur Folge haben. Das vorparlamentarische und parlamentarische Monitoring entspricht der Überwachung eines Dossiers, das von den Gesetzgebungsorganen bearbeitet wird (oder innerhalb von Gemeinden beraten wird). 19

20 Es kann die folgenden Rubriken enthalten Wortlaut und Art des Themas Autor Inhalt, Aussagen im Zusammenhang mit dem Thema vorhergehende Etappe; gegenwärtige Etappe; nächste Etappe Positionen der verschiedenen Organe (Leitungen, Fachkommissionen, Plenum) Positionen und Argumentationskatalog Ihrer Organisation von Ihrer Organisation ergriffene oder noch zu ergreifende Massnahmen I nformationen von CURAVIVA Schweiz Vor jeder Session der eidgenössischen Räte schaltet CURAVIVA Schweiz auf seinem Internetportal ( ein aktualisiertes parlamentarisches Monitoring auf. 20

21 5. STRATEGIE PUBLIC AFFAIRS Die Strategie ist auf ein langfristiges Gesamtziel ausgerichtet. Im Rahmen der Taktik wird erläutert, wie die durch die Strategie festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Sie orientiert sich an lokaleren und zeitlich begrenzteren Fragen. Eine Strategie im Bereich Public Affairs ist ein kohärenter Plan mit mehreren Massnahmen, die auf die definierten Zielgruppen ausgerichtet sind. Dabei geht es um die Realisierung eines festgelegten Ziels in einem bestimmten politischen Umfeld. Bevor die Strategie definiert wird, wird die Ausgangslage analysiert. Anschliessend wird ein Zeitplan mit den zu ergreifenden Massnahmen erstellt. Im Rahmen der Strategie wird das angestrebte Ziel festgelegt, und die Strategie bietet einen Leitfaden für die durchzuführenden Aktivitäten. Wenn eine politische Entscheidung beeinflusst werden soll, ist eine entsprechende Strategie erforderlich. Die Situationsanalyse ist unerlässlich, um eine Strategie erarbeiten zu können. Denn mit der Analyse wird der Rahmen festgelegt, in dem die durchzuführenden Massnahmen zu erfolgen haben. Die Situationsanalyse kann die folgenden Elemente umfassen eine Beschreibung des Entscheidungsprozesses, d. h. der verschiedenen Phasen des Prozesses für die Erarbeitung der Entscheidung eine Analyse der offenen Frage, die Gegenstand der Strategie bildet die gesetzlichen Grundlagen, die für den betreffenden Bereich gelten die in diesem Bereich bestehenden Entwicklungen eine SWOT-Analyse (Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken) die Stakeholder (beteiligte Parteien) und ihre Position in Bezug auf die offene Frage 21

22 Wenn die Analyse fertiggestellt ist, muss die Strategie Antworten auf die folgenden Fragen liefern Welche Änderungen wollen wir erreichen (Zweck)? Welche Kriterien müssen erfüllt werden, damit das festgelegte Ziel erreicht wird (Zielsetzung)? An wen wollen wir uns richten (Zielgruppen)? Was möchten wir diesen Zielgruppen sagen (Botschaften)? Welche Instrumente werden verwendet, um das Ziel zu erreichen (Massnahmen)? Wann sollen die vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden (Zeitplan)? Fünf Tipps, um die Chancen für das Erreichen des Ziels zu erhöhen Gewährleisten Sie eine möglichst vollständige Situationsanalyse Verlieren Sie nie das Ziel aus den Augen Behalten Sie die Umsetzung der Massnahmen und die Entwicklung des Umfelds aufmerksam im Auge Halten Sie sich an die festgelegte Strategie, und nutzen Sie gleichzeitig die Chancen, die sich Ihnen bieten Legen Sie die Funktionen und Aufgaben aller Beteiligten klar fest 22

23 6. ALLIANZ UND INTERESSENGEMEINSCHAFT Eine Allianz oder Interessengemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Stakeholdern, die gemeinsame Forderungen gegenüber den Behörden vertreten. Ihre Positionen sind das Ergebnis eines gemeinsamen Konsenses zwischen allen Beteiligten. Eine Allianz ist nicht zwangsläufig eine juristische Person. Für ihre Mitglieder bietet eine Allianz zahlreiche Vorteile Sie gibt die Möglichkeit, eine Position zu vertreten, die einem kollektiven Interesse entspricht. Dies im Gegensatz zur Vertretung von Partikular- oder Einzelinteressen, die vielfach als egoistisch wahrgenommen wird. Sie ermöglicht die Nutzung von Netzwerken und der Kompetenzen aller Beteiligten. Sie ist für die Beteiligten nicht verpflichtend; diese können sich bei Bedarf auch von einer Position der Allianz distanzieren. Abhängig von ihrer Grösse, hat eine Allianz unter Umständen Referenzcharakter, womit ihr im Rahmen des politischen Entscheidungsprozesses mehr Gewicht zukommt. Für die Beteiligten ist eine Allianz gegebenenfalls mit den folgenden Nachteilen verbunden Da die Entscheidungen im Rahmen eines Konsenses getroffen werden, müssen die Beteiligten Konzessionen machen, womit in Bezug auf die endgültige Position unter Umständen nicht alle Forderungen jedes Beteiligten der Allianz berücksichtigt werden können. Die Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden, um das Risiko zu vermeiden, dass die Allianz geschwächt wird. Es ist schwierig, einen Entscheid infrage zu stellen, der von einer Allianz getroffen und von ihren Beteiligten an erkannt wurde. Für Allianzen ist es schwieriger, sich an eine neue Situation anzupassen, als für eine selbstständige Organisation. 23

24 Eine Allianz ist im Prinzip auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt. Sie wird in Bezug auf ein bestimmtes Thema gebildet und hat keinen langfristigen Charakter. Für die Wirksamkeit einer Allianz müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein Ihre Beteiligten müssen für den/die betreffenden Bereich/-e repräsentativ sein Sie müssen in der Lage sein, sich auf gemeinsame Positionen und Strategien zu einigen Eine Allianz muss sich auf eine Struktur abstützen können, mit der ihre Koordination und die interne und externe Weitergabe der Informationen gewährleistet werden (Sekretariat) I nformationen von CURAVIVA Schweiz CURAVIVA Schweiz gehört zur Interessen gemeinschaft Pflegefinanzierung, die sich aus rund zehn Akteuren zu sammensetzt. CURAVIVA Schweiz ist für den Betrieb des Sekretariats verantwortlich. Diese Allianz hat die Aufgabe, Entscheidungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Langzeitpflege in die Wege zu leiten oder zu be einflussen. 24

25 7. LOBBYING Lobbying besteht darin, dass eine Position mit entsprechenden Argumenten gegenüber einer definierten Zielgruppe vertreten wird, um eine politische Entscheidung zu beeinflussen. Das direkte Lobbying richtet sich unmittelbar an die Zielgruppe, ohne dass Mittelspersonen eingesetzt werden. Beim indirekten Lobbying werden die Dienste von Mittelspersonen in Anspruch genommen, um die Entscheidungsträger zu beeinflussen. Einige Instrumente des direkten Lobbyings persönliche Treffen mit einem Entscheidungsträger aus der Politik oder aus der Verwaltung Telefongespräche individuelle Schreiben (per , Brief, Fax) Einige Instrumente des indirekten Lobbyings Bildung einer Allianz von mehreren Akteuren Einflussnahme innerhalb eines Dachverbands Mobilisierung von Personengruppen (Grassroots Lobbying) Werbeträger Beziehungen mit den Medien Einige Tipps für ein wirkungsvolles direktes Lobbying Gewährleisten Sie eine gute Kenntnis der Thematik Machen Sie sich mit der Situation des Dossiers im Entscheidungsprozess vertraut Holen Sie Informationen über Ihren Ansprechpartner ein, und stellen Sie Überlegungen zu den Argumenten an, die er voraussichtlich anführen wird Bringen Sie für Ihren Ansprechpartner einen Mehrwert ein 25

26 26 I nformationen von CURAVIVA Schweiz CURAVIVA Schweiz unterhält während und ausserhalb der Sessionen regelmässige Kontakte mit den eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, beantwortet ihre Informationsanfragen, sensibilisiert sie für die Probleme des Heimbereichs und erläutert ihnen dessen Forderungen.

27 8. BEZIEHUNG ZU DEN MEDIEN In einem demokratischen Staat sind die Medien ein wichtiger Bestandteil der politischen Debatte. Ein Spezialist für Public Affairs kann bei verschiedenen Gelegenheiten die Dienste der Medien in Anspruch nehmen. Diese können als Instrument eingesetzt werden, um Einfluss auf die Entscheidungsträger in der Politik oder in der Ver waltung zu nehmen (indirektes Lobbying). Die Medien können auch zur Mobilisierung der Bevölkerung dienen (Grassroots Lobbying). Ausserdem können die Medien bei der Kommunikation in einer Krisensituation von Nutzen sein. Bevor man sich an die Medien wendet, muss ein gutes Netzwerk von Journalistinnen und Journalisten aufgebaut werden. Was die Techniken für die Pflege der Beziehungen mit den Medien betrifft, verweisen wir auf die von CURAVIVA Schweiz veröffentlichte Medien-Checkliste. Die Beziehungen mit der Presse können für die Public Affairs nützlich sein. Journalistinnen und Journalisten sind wich tige Quellen von grauen Informationen. Mit der Inanspruchnahme der Medien kann eine Botschaft verstärkt und deren Glaubwürdigkeit erhöht werden. Die Beziehungen mit den Medien sind jedoch auch mit Risiken verbunden. Diese müssen genau abgewogen werden, bevor man Kontakt mit Medienvertretern aufnimmt. Weder die Bearbeitung eines Themas durch einen Journalisten noch die Auswirkungen, die damit unter Umständen verbunden sind, lassen sich kontrollieren. Durch die Schilderung einer vertretenen Position wird deren Relevanz möglicherweise verringert. Ausserdem wird die Verbreitung einer offenen Frage in den Medien während der Bearbeitung des Themas von den politischen Entscheidungsträgern unter Umständen missbilligt. Daraus könnte gegebenenfalls eine Verschlechterung der Beziehungen zu diesen Akteuren resultieren. 27

28 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 Postfach Bern 14 Telefon

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