Checkliste Firmengründung
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- Pia Steinmann
- vor 10 Jahren
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1 Checkliste Firmengründung
2 Vorbereitung Grobkonzept oder Businessplan erstellen Prüfen Sie gleich zu Beginn, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit erfüllen und über genügend Know-how bzw. Erfahrung verfügen. Beraten Sie sich mit Ihren Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten und erstellen Sie ein Grobkonzept oder einen Businessplan. Bewilligungen einholen Klären Sie ab, ob für die Ausübung der geplanten Tätigkeiten Bewilligungen einzuholen oder sonstige gesetzliche Auflagen zu erfüllen sind. Vorabklärung Anerkennung der Selbständigkeit Klären Sie frühzeitig bei Ihrer Ausgleichskasse ab, ob die von Ihnen geplante Tätigkeit AHV-rechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Mehr Informationen: Vorabklärung erforderliche Versicherungen Klären Sie Ihre Versicherungsbedürfnisse und -pflichten, inkl. diejenigen, die Ihre geschäftlichen Risiken decken. Lassen Sie sich von Ihrem Berufsverband und privaten Anbietern Offerten unterbreiten. Die Höhe der Prämien richtet sich jeweils nach dem versicherten Lohn. Mehr Informationen: > KMU- Ratgeber Sicherstellung Finanzierung Die Kapitalsuche ist eine weitere Herausforderung. Beachten Sie, dass mögliche Geldgeber einen Businessplan verlangen, um sich ein Bild über Ihr Projekt und dessen Erfolgschancen zu verschaffen. Mehr Informationen: Ist die Finanzierung gesichert, können Sie ein Firmenkonto bei der Bank Ihrer Wahl eröffnen. Räumlichkeiten Halten Sie nach geeigneten Räumlichkeiten Ausschau. Bedenken Sie dabei, dass in der Regel drei Monatsmieten als Kaution auf ein Sperrkonto einzubezahlen sind. Bei einem allfälligen Um-/Neubau ist die lokale Baumethode beizuziehen. Firmennamen bestimmen Legen Sie den Firmennamen fest. Es empfiehlt sich, die Verfügbarkeit des geplanten Namens zu klären, damit es zu keinen Auseinandersetzungen mit Firmen kommt, die einen ähnlichen Namen führen. Sie können beim Eidg. Amt für das Handelsregister eine Firmenrecherche in Auftrag geben. Anmeldung URL Reservieren Sie die gewünschte/verfügbare URL bei der Stiftung SWITCH oder einem anderen Anbieter. Dauer 2 bis 4 Arbeitstage. Kosten: Ersteintragung sowie jährliche Gebühr jeweils CHF
3 Vorbereitung Gründung Bereitstellung Briefschaften und Internetauftritt Entwickeln Sie Ihr Logo und Ihre Corporate Identity für die Briefschaften und den Internetauftritt. Ziehen Sie wenn möglich eine Fachperson bei. Wenn Sie Ihr Logo als Bildmarke schützen möchten, ist es beim Institut für Geistiges Eigentum IGE anzumelden. Behalten Sie im Hinterkopf, dass der visuelle Auftritt zwar wichtig ist, Sie aber in erster Linie an Ihrem Produkt bzw. Ihrer Dienstleistung sowie an Ihrer Kundenorientierung gemessen werden. Beachten Sie die Firmengebrauchspflicht gemäss Art. 954a OR: In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im HR eingetragene Firma oder der im HR eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschaftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden. Auswählen vom Grossisten Galexis, Voigt oder andere. Gruppierung festlegen Dromenta oder andere. Verbandszugehörigkeit abklären Festlegung Höhe Kapital, Liberierung und Organe bestimmen Einzelunternehmen Keine Vorkehrungen erforderlich. GmbH Legen Sie die Höhe des Stammkapitals (mind. CHF ) und die Höhe der Stammanteile (mind. CHF ) fest und bestimmen Sie, wie die Anteile an die einzelnen Gründer aufgeteilt werden sollen. AG Legen Sie die Höhe des Aktienkapitals (mind. CHF ) und den Nennwert der Aktien (mind. 1 Rappen) fest und bestimmen Sie, wie die Aktien auf die einzelnen Gründer aufgeteilt werden sollen. Bestimmen Sie aus dem Kreis der Aktionäre diejenigen Personen, die im VR Einsitz nehmen werden. Entstehung Einzelunternehmen Die Einzelunternehmen entstehen mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Firma besteht unabhängig davon, ob sie im HR eingetragen ist oder nicht. GmbH und AG Die GmbH und AG entstehen erst mit dem Eintrag ins HR.
4 Gründung Einzahlung Gründungskapital Einzelunternehmen Keine Vorkehrungen erforderlich. GmbH und AG Im Falle der Begründung ist das Stammkapital bei einer Bank auf ein Sperrkonto zur freien Verfügung der Gesellschaft einzubezahlen. Vorbereitung «Anmeldung beim HR-Amt» Bereiten Sie die Anmeldung für das HR vor. Diese hat die folgenden Angaben zu enthalten: Firmenbezeichnung, allfällige Übersetzungen der Firmenbezeichnung, Sitz (politische Gemeinde), Adresse (Strasse und Hausnummer), Zweck (Tätigkeit), Personalien zum Firmeninhaber (Familienname, Vorname, Heimatort bzw. bei Ausländern Staatsangehörigkeit, Wohnort), Angaben zu allfälligen weiteren Zeichnungsberechtigten (Familienname, Vorname, Heimatort bzw. bei Ausländern Staatsangehörigkeit, Wohnort, Art der Zeichnungsberechtigung). Merkblätter, Formulare und Muster finden Sie auf der Webseite des kantonalen HR-Amtes: Vorbereitung «Gründungspapiere» Vorprüfung Gründungsunterlagen Notarielle Beurkundung Gründungsunterlagen Amtliche Beglaubigung aller Unterschriften Gründungsinformationen und Dokumente: BmbH und AG Anmeldung beim HR-Amt Die Anmeldung (selbst verfasst oder Formular des HR-Amtes) ist beim kantonalen HR-Amt am Sitz der Firma einzureichen. Dies kann persönlich oder auf dem Postweg geschehen. Es empfiehlt sich, einen HR-Auszug zu bestellen. Eintragungsgebühren - bei der Einzelunternehmen CHF bei der AG CHF (bei Kapital über CHF Zuschlag) - bei der GmbH CHF (bei Kapital über CHF Zuschlag). - für jede einzutragende Funktion CHF für jede einzutragende Zeichnungsberechtigung CHF Sicherstellung weiterer erforderlicher Unterlagen Je nach statutarischer Regelung. Rechtslage bei Sacheinlage und Sachübernahme
5 Gründung Nach der Gründung Beginn Buchführungspflicht Einzelunternehmen Wer seine Firma in den HR eintragen muss, ist auch buchführungspflichtig. Firmen hingegen, die sich im HR eingetragen haben ohne dazu verpflichtet zu sein, sind nicht buchführungspflichtig (HRegV 36). GmbH und AG Mit dem Eintrag der Gesellschaft ins HR werden Sie buchführungspflichtig. Die vorab entstandenen Kosten können sofern sie belegbar sind in der Buchhaltung per Gründungstermin ausgewiesen werden. Anmeldung bei der Ausgleichskasse bzw. Familienausgleichskasse Wenden Sie sich bezüglich der Anmeldung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit, sowie der AHV-Beitragspflicht und der Familienzulagen für Ihre Arbeitnehmenden an die für Sie zuständige Ausgleichskasse bzw. Familienausgleichskasse. Mehr Informationen: Klärung Mehrwertsteuerpflicht Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche und berufliche Tätigkeit selbständig ausübt und zwar unabhängig davon, ob eine Gewinnabsicht besteht oder nicht. Gemäss Mehrwertsteuergesetz MwSt. ist steuerpflichtig, wer einen Jahresumsatz für Leistungen im Inland CHF erwirtschaftet (Art. 10 Abs. 2 lit. a MwSt.). Befreit von der Steuerpflicht sind: - Unternehmen mit Inland-Umsatz unter CHF nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport-, Kultur- Vereine oder gemeinnützige Institutionen mit Inland-Umsatz unter CHF Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche ausschliesslich der Bezugssteuer unterliegende Leistungen erbringen. Abschluss der erforderlichen Versicherungen Schliessen Sie die erforderlichen Sachversicherungen (u.a. Feuer, Wasser, Betriebshaftptflicht) ab. Diese kosten in der Regel zwischen CHF und pro Jahr. Ebenfalls abzuschliessen sind die Personenversicherungen, die bereits unter dem Titel «Vorabklärung erforderliche Versicherungen» dargelegt wurden. Beginn Aufbauphase Gratulation! Sie haben die Gründung Ihres Unternehmens abgeschlossen. Nun beginnt die Aufbauphase. Die Aktivitäten während der ersten Monate sind für den Fortbestand Ihres
6 Nach der Gründung Unternehmens entscheidend. Wichtig ist es, dass Sie die Schlüsselfaktoren im Auge behalten. Auch nach der Gründung müssen Sie verschiedenen Anforderungen Rechnung tragen. Einerseits denjenigen des OR (u.a. Pflichten der Organe, Führung Aktienbuch bei Namenaktien, Generalversammlung innert 6 Monaten nach Jahresabschluss). Andererseits gilt es allfällige branchenspezifische Bewilligungen zu erneuern oder Auflagen zu erfüllen. Überdies stellt das HR Anforderungen (z.b. Buchführung- und Aufbewahrungspflicht). Auch in den Statuten der GmbH oder AG sind Pflichten festgelegt. Hinzu kommen die Sozialversicherungs- und Steuerpflichten. Schliesslich entstehen auch Pflichten aus Verträgen, die mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Fortan gilt es dieses Pflichtenpaket kontinuierlich wachsam im Auge zu behalten.
7 Nützliche Informationsquellen Ausgleichskassen der Schweiz > kantonale Kassen Bundesamt für Sozialversicherungen > KMU-Ratgeber Schweizer Informationsportal Eidg. Steuerverwaltung > MWST Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Eidg. Zollverwaltung Invest in Switzerland > Promotion Switzerland > kantonale Standortforderungen KMU-Portal des Seco > ua Adressen Unternehmensnachfolge-Portal kmunext Schweizerisches Institut für KMU, Uni St. Gallen Business Network Switzerland Schalter für Online-Unternehmensgrundung des SECO Staatssekretariat für Wirtschaft Bundesamt für Statistik Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA Treuhand SUISSE Treuhand-Kammer Schweizerischer Anwaltsverband Eidg. Amt für das Handelsregister
8 Dromenta AG Rudolfstrasse 10 CH-8008 Zürich Telefon: +41 (0) Telefax: +41 (0)
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