Frau Jansen, Frau Kaske, Herr Kleyer, Frau Römer. Abwesend:

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1 Niederschrift 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Dienstag, , im Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus Trave, Großes Sitzungszimmer, Kronsforder Allee 2 6 Beginn der Sitzung: Uhr Anwesend: Abwesend: Stimmberechtigte Ausschussmitglieder Herr Schulz - Vorsitzender Herr Böhning Herr Drozella Herr Hoffmann Herr Kaminski Herr Klinkel Herr Köpsell Frau Menorca Frau Schweitzer - Vertreterin f. Frau Römer - Frau Siebdrat Herr Stabe Herr Voht Frau Jansen, Frau Kaske, Herr Kleyer, Frau Römer Weiterhin anwesend: Fachbereich 2 Herr Senator Schindler Frau Borso Herr Dr. Hamschmidt Frau Memler Frau Roggensack Herr Schlichting Frau Nimz - Protokollführung Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig- Holstein Frau Wille Vom Personalrat FB 2 Frau Beuck Frauenbüro Frau Sasse Seniorenbeirat Herr Macziey Aus der Bürgerschaft Herr Sanders Herr Voigt Als Gäste Frau Bade (Behindertenrat) Herr Markmann (AWO)

2 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 2 Der Vorsitzende eröffnet die 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode , begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, Mitglieder der Bürgerschaft, die Öffentlichkeit sowie die Presse. Für den Seniorenbeirat begrüßt er Herrn Macziey, für den Behindertenrat Frau Bade. Weiterhin begrüßt der Vorsitzende Herrn Dordowsky als Vertreter der Presse. Besonders begrüßt der Vorsitzende Frau Wille als Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein. Frau Wille wird heute über ihren Jahresbericht 2009 informieren. Frau Schweitzer ist als Vertreterin für Frau Römer anwesend. Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Römer erkrankt ist und übermittelt ihr auf diesem Wege im Namen des Ausschusses Genesungswünsche. Frau Kaske und Frau Jansen fehlen entschuldigt, für sie ist keine Vertretung anwesend. Weiterhin ist Herr Kleyer abwesend. I. Öffentlicher Teil TOP 1 - Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören Eine Verpflichtung entfällt, da alle anwesenden Ausschussmitglieder bereits verpflichtet sind. TOP 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

3 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 3 TOP 3 - Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende teilt mit, dass eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 8.1 und 11.1 Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende geplant ist. Der Ausschuss ist einverstanden Weiter ist eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 8.3 und 8.4 Konzept und Handlungsrahmen für obdachlose junge Menschen vorgesehen. Der Ausschuss ist einverstanden Der Vorsitzende führt aus, dass unter TOP 9 Mitteilungen aus dem Fachbereich 2 unter TOP 9.2 über den aktuellen Sachstand ARGE Neuorganisation berichtet wird und unter TOP 9.3 über Streichung des Wohngeldes für Kinder und Familienangehörige von Langzeitarbeitslosen (Hartz- IV-LeistungsempfängerInnen). Über den Stand Behindertenbeauftragter erfolgt eine Mitteilung unter TOP 9.4. Der Vorsitzende teilt mit, dass zum TOP 11.1 Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor Sitzungsbeginn ein Austauschblatt umverteilt wurde. Die Tagesordnung ist damit festgestellt

4 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 4 Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt: I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis 1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit x 3. Feststellung der Tagesordnung x 4. Feststellung der Niederschrift Nr. 18 (öffentlicher Teil und nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am x 5. Mitteilungen des Vorsitzenden x 6. Berichte 6.1 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein - mündlicher Bericht Frau Wille x 7. Vorlagen 7.1 Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft 8.1 Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom (Top 13.14, Drs.-Nr Antrag BÜ 90/Die Grünen sowie BM Voigt) 8.2 Hundesteuersatzung Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom (Top 12.6, Drs.-Nr Antrag BÜ 90/Die Grünen sowie BM Voigt) 8.3 Konzept und Handlungsrahmen für obdachlose junge Menschen Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom (Top 4.21, Drs.-Nr Antrag Fraktion DIE LINKE) 8.4 Konzept und Handlungsrahmen für obdachlose junge Menschen Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom (Top 4.21, Drs.-Nr Antrag Fraktion DIE LINKE) 9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2 x 9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte 10. Anfragen 10.1 Beabsichtigte Kommunalisierung des Sozialvertrags II - schriftliche Anfrage des Vorsitzenden 10.2 Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen - mündliche Anfrage des Herrn Hoffmann 11. Anträge der Ausschussmitglieder 11.1 Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende 12. Verschiedenes x Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung x x x Rückgabe an die Bürgerschaft Überwiesen an Trägerversammlung und den ARGE-Beirat x x x

5 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 5 TOP 4 - Feststellung der Niederschrift Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Einwendungen für den öffentlichen und nichtöffentlichen Teil weder mündlich noch schriftlich eingegangen sind. Es erfolgen keine weiteren Einwände. Die Niederschriften des öffentlichen und nichtöffentlichen Teils der Sitzung sind damit festgestellt TOP 5 - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 5.1 Dezember-Sitzung Der Vorsitzende teilt mit, dass es gemäß Tradition des Ausschusses für Soziales selbstverständlich in diesem Jahr auch wieder vorgesehen ist, das Arbeitsjahr mit einem gemütlichen Beisammensein nach Beendigung der Sitzung am abzuschließen. Die diesjährige Dezember-Sitzung wird im Altenpflegeheim Schönböckener Straße stattfinden. Der Obolus für das Weihnachtsessen beträgt wie in den letzten Jahren 10,00 Euro. 5.2 Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Lübeck Der Vorsitzende erklärt, dass vor Sitzungsbeginn Informationen an die Ausschussmitglieder umverteilt wurden. Gem. Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Lübeck findet in Abständen von jeweils 3 Jahren ein Wechsel in der Geschäftsführung statt. Von 2011 bis 2013 obliegt die Geschäftsführung dem DRK, Kreisverband Lübeck. 5.3 Informationen zur nächsten Sitzung Vor Sitzungsbeginn wurde den Ausschussmitgliedern eine Information zu den Abgabefristen für die kommende Sitzung umverteilt.

6 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 6 TOP 6 - Berichte 6.1 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Mündlicher Bericht) Der Vorsitzende begrüßt Frau Wille und dankt, dass sie im Ausschuss über ihren Jahresbericht 2009 informieren wird. Frau Wille teilt mit, dass es im Jahre neue Eingaben aus Lübeck gegeben hat. Lübeck nimmt damit einen Spitzenwert mit 10 % aller Eingaben ein. Sie erläutert weiter, dass 45,7 % der Fälle im Bereich des SGB II angesiedelt sind und ein zweites großes Thema für Lübeck Wohngeld war. Für 2010 sieht die Hochrechnung für Beschwerden eine steigende Tendenz. Zum lagen die Beschwerden im Bereich Hartz IV bereits bei 50 %. Frau Wille spricht die Wohngeldproblematik an, lobt aber in diesem Zusammenhang, dass alle Antragsteller sehr schnell über den Eingang des Antrages und darüber informiert werden, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erläutert weiter, dass der Bereich SGB II weiterhin ein angespanntes Feld ist und erklärt, dass die Bescheide von den Petenten nicht verstanden werden und es der BA nach 5 Jahren immer noch nicht gelungen ist, diesen Missstand zu beseitigen. Die Missverständnisse, die sich aus den Bescheiden ergeben, führen zu Klagen. Weiterhin teilt sie mit, dass es zu Beschwerden bezüglich zu langer Wartezeiten und wegen unfreundlicher Behandlung der KundInnen kam. Auch wurde bemängelt, dass keine längerfristige Betreuung durch ein und denselben Sachbearbeiter erfolgt. Frau Wille hofft, dass dieser Missstand durch die neue Gesetzgebung behoben werden kann. Sie berichtet weiter, dass es im Bereich der Eingliederung in ganz Schleswig-Holstein nur geringe Beschwerden gibt. Frau Wille erklärt, dass sie die Beratungsrichtlinien der Verwaltung der Hansestadt Lübeck zum Thema Kosten der Unterkunft sehr gut und eindeutig findet und bittet darum, das Thema Anerkennung auf höheren Wohnbedarf bei Frauen ab dem 4. Schwangerschaftsmonat mit aufzunehmen. Frau Wille bemängelt, dass im Falle der Notwendigkeit eines Umzugs die Renovierungsleistungen bei Auszug nicht durch die Kosten der Unterkunft abgedeckt werden und stellt das Thema für Lübeck zur Diskussion. Frau Wille äußert außerdem ihre Bedenken darüber, wie die neuen Gesetzmäßigkeiten im SGB II ab umgesetzt werden können, besonders im Hinblick auf das Paket, das für die Kinder zukünftig gelten soll. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Ausführungen von Frau Wille und erteilt Frau Bade mit Einverständnis des Ausschusses das Wort. Frau Bade äußert sich zu den Ausführungen bezüglich der Renovierungskosten und befürwortet eine Vereinheitlichung. Frau Wille erklärt hierzu, dass in Deutschland im Mietrecht Vertragsfreiheit besteht. Zur Umsetzung des Gesetzentwurfes SGB II sprechen der Vorsitzende und Frau Wille. Herr Klinkel möchte wissen, ob Frau Wille Erfahrungen mit unabhängigen Beschwerdestellen bzw. Widerspruchsausschüssen hat. Frau Wille verweist hier auf die Systeme der Krankenkassen.

7 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 7 Herr Hoffmann erklärt, dass seines Wissens Wohnungen nur noch besenrein übergeben werden müssen und verweist diesbezüglich auf den Mieterbund als fachkundige Auskunftsstelle. Die Frage des Vorsitzenden, ob die SGB II-Beschwerden steigen, wird von Frau Wille bejaht. Frau Wille erklärt, dass dies u. a. auch mit den ständigen Änderungen der Gesetzeslage zusammenhängt, weiterhin damit, dass in der Verwaltung eine ständige Mitarbeiterfluktuation herrscht und auch damit, dass die BA kein transparentes Bescheidverfahren entwickeln konnte. Weiterhin sieht sie Probleme darin, dass die Verwaltung es mit sehr unterschiedlicher Klientel mit sehr verschiedenen Problemlagen zu tun hat. Der Vorsitzende dankt Frau Wille noch einmal für Ihre Ausführungen und erklärt, dass sich der Ausschuss mit dem Thema Kosten der Unterkunft befassen wird. Weiter teilt er mit, dass der Ausschuss Frau Wille gerne wieder für eine Sitzung im nächsten Jahr einladen möchte. Frau Wille bedankt sich für das stets offene Klima mit der Hansestadt Lübeck. Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis 7.1 Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2009 Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen: 1. Der Jahresabschluss der SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Geschäftsjahr 2009 wird mit einer Bilanzsumme von ,01 und einem Jahresfehlbetrag von ,65 festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag wird durch Entnahmen aus Rücklagen gem. 58 AO in Höhe von ,62 kompensiert. Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von ,03 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Frau Roggensack erklärt hierzu, dass ein externer Gutachter eingeschaltet werden soll. Herr Senator Schindler erläutert, dass es sich hierbei um eine Unternehmensberatung handeln wird. Herr Stabe möchte wissen, wie die Zahlen für 2010 aussehen und ob absehbar ist, wo die Altenpflegeheime im nächsten Jahr stehen. Frau Roggensack erläutert, dass sie in der nächsten Sitzung eine Hochrechnung abgeben wird. Herr Senator Schindler erklärt, dass er hofft, dass bis zum Ende des Jahres ein Fragepakt erstellt ist, dass der Unternehmensberatung an die Hand gegeben werden und weiter, dass im Mai 2011 eine erste Rückmeldung vorgelegt werden kann. Er führt aus, dass externe Hilfe dringend nötig ist, allerdings auch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wenn eine ernsthafte Umstrukturierung erfolgen soll. Eine weitere Frage von Herrn Stabe beantwortet Senator Schindler.

8 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 8 Eine Frage zu den Auslastungen in den Altenpflegeheimen Prassekstraße und Schönböckener Straße wird von Frau Roggensack dahingehend beantwortet, dass dort Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden und Zimmer dadurch nicht belegt werden konnten. Eine Frage von Frau Menorca beantwortet Herr Senator Schindler dahingehend, dass die Altenpflegeheime bei einer Überprüfung als Gesamtbetrieb gesehen werden müssen Empfehlung zu TOP 7.1 an die Bürgerschaft Einstimmige Annahme der Beschlussvorlage Unter TOP 3 wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 8.11 und 11.1 beschlossen 8.1 Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom , TOP 13.14, Drs. Nr. 767) Die Vorlage Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende TOP Drucksache 662 wird folgendermaßen ergänzt: Der Bürgermeister wird gebeten: 1. Bei Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit über die Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende folgende Vereinbarungen abzuschließen: die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für die ARGE Lübeck, die nicht in den Geschäftsstellen der ARGE angesiedelt wird die Einrichtung neuer Geschäftsstellen der ARGE in jedem Stadtteil der Hansestadt, in dem diese noch nicht bestehen die Teilnahme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden des Beirats und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters an den Sitzungen der Trägerversammlung ohne Stimmrecht das Stimmrecht für die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arge, der Gleichstellungsbeauftragten der ARGE und die der Hansestadt Lübeck im Beirat für die ARGE Lübeck dass die Stelle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der ARGE mit einer Frau besetzt wird dass die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der ARGE in Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben und Rechte von fachlichen Weisungen frei ist dass die Stelle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie die der Stelle der Gleichstellungsbeauftragte in der ARGE als Vollzeitstelle im Stellenplan der ARGE Lübeck mit einer entsprechenden Vergütung aufgenommen wird

9 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 9 dass das Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Gleichstellungsbeauftragte der Agentur für Arbeit bei der Einrichtung und Besetzung der Stelle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und der Stelle der Gleichstellungsbeauftragte in der ARGE beteiligt werden dass geklärt und festgelegt wird, ob ein Frauenförderplan nach 11 schleswigholsteinisches Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GleichG) aufzustellen ist oder entsprechend 11 des Bundesgleichstellungsgesetzes ein Gleichstellungsplan dass geklärt und festgelegt wird, wie die Beteiligung und Einbindung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bei 20 GleichG sichergestellt wird im Hinblick auf die städtischen Beschäftigten in der ARGE 2. Über das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und die Qualifikation für die Stelle einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und der Gleichstellungsbeauftragten bei der ARGE ist dem Sozialausschuss zu berichten. 3. Über die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom (BGBl 2010/41, durch die Trägerversammlung und durch die ARGE Lübeck ist dem Sozialausschuss laufend und zeitnah zu berichten und dafür zu sorgen, dass der Beirat für der ARGE Lübeck an der Umsetzung zeitnah beteiligt wird. 4. Über die verschiedenen Umsetzungen dieses Beschlusses der Bürgerschaft und dem Sozialausschuss zu berichten. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Überweisungsauftrag mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im Ausschuss beraten zu werden und zu diesem Antrag Schriftverkehr der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorliegt Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende Der Vorsitzende teilt mit, dass der Antrag von Herrn Klinkel in der Sitzung am auf die heutige Sitzung vertagt wurde und hierzu eine Stellungnahme des Bereiches Recht vorliegt, die mit den Unterlagen der heutigen Sitzung verschickt wurde. Weiterhin wurde den Ausschussmitgliedern vor Sitzungsbeginn zu diesem Antrag ein Austauschblatt umverteilt. Der Antrag in ausgetauschter Fassung lautet nunmehr wie folgt: Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt: Der Bürgermeister wird gebeten: 1. Bei Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit über die Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende folgende Vereinbarungen abzuschließen: dass bei der ARGE eine unabhängige Beschwerdestelle, die nicht in den Geschäftsstellen der ARGE angesiedelt ist und ein Schlichtungsausschuss für die Widerspruchsverfahren entsprechend des Pirmasenser Modells eingerichtet wird dass die ARGE neue Geschäftsstellen in jedem Stadtteil der Hansestadt, in dem diese noch nicht bestehen, einrichtet

10 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 10 dass die Stelle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, sowie die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der ARGE als Vollzeitstelle im Stellenplan der ARGE Lübeck mit einer entsprechenden Vergütung aufgenommen wird dass das Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Gleichstellungsbeauftragte der Agentur für Arbeit bei der Einrichtung und Besetzung der Stelle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der ARGE beteiligt werden dass geklärt und festgelegt wird, ob ein Frauenförderplan nach 11 des schleswigholsteinischen Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GleichG) aufzustellen ist oder entsprechend 11 des Bundesgleichstellungsgesetzes ein Gleichstellungsplan dass geklärt und festgelegt wird, wie die Beteiligung und Einbindung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bei 20 GleichG sichergestellt wird im Hinblick auf die städtischen Beschäftigten in der ARGE. 2. Über das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und die Qualifikation für die Stelle einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und der Gleichstellungsbeauftragten bei der ARGE ist dem Sozialausschuss zu berichten. 3. Über die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom (BGBl 2010/41, durch die Trägerversammlung und durch die ARGE Lübeck ist dem Sozialausschuss laufend und zeitnah zu berichten und dafür zu sorgen, dass der Beirat für der ARGE Lübeck an der Umsetzung zeitnah beteiligt wird. 4. Dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung über das so genannte Pirmasenser Modell zu berichten und dazu eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen. 5. Über die verschiedenen Umsetzungen dieses Beschlusses der Bürgerschaft und dem Sozialausschuss zu berichten. Herr Klinkel begründet seinen Antrag und erläutert die Änderungen im Austauschblatt. Herr Böhning schlägt vor, den Überweisungsauftrag zu TOP 8.1 abzulehnen und den Antrag von Herrn Klinkel an den ARGE-Beirat zu überweisen. Zum Pirmasenser-Modell unter Pkt. 4 des Austauschblattes teilt Herr Böhning mit, dass Herr Senator Schindler bereits signalisiert hat, im nächsten Ausschuss darüber berichten zu lassen. Frau Sasse gibt zu bedenken, dass der ARGE-Beirat erst im kommenden Jahr wieder tagt. Es folgt eine Diskussion zum weiteren Verfahren zwischen Herrn Böhning, Herrn Klinkel, Herrn Senator Schindler, Herrn Voht und dem Vorsitzenden. Herr Klinkel erläutert, dass das Thema in der öffentlichen Diskussion bleiben sollte und eine Beratung im ARGE-Beirat bedeuten würde, dass er selbst dann nicht einmal in seiner Fraktion berichten darf. Herr Böhning erklärt, dass er als Vorsitzender des ARGE-Beirates Herrn Klinkel ermächtigen würde, in seiner Fraktion zu berichten. Es sprechen Herr Senator Schindler und der Vorsitzende. Herr Klinkel erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Böhning einverstanden, wenn dieser als Sprachrohr fungiert und die Verwaltung in der nächsten Sitzung über das Pirmasenser-Modell berichtet.

11 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 11 Herr Senator Schindler sagt den Bericht Pirmasenser-Modell zu und Herr Böhning erklärt, formal als Sprachrohr für die Vorschläge von Herrn Klinkel zu fungieren. Herr Senator Schindler gibt eine Erläuterung zu den Bescheiden der ARGE. Hierzu sprechen Herr Klinkel und der Vorsitzende. Herr Böhning beantragt zum TOP 8.1, den Überweisungsauftrag abzulehnen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Böhning abstimmen: Beschluss über den Antrag von Herrn Böhning zu TOP 8.1 Der Ausschuss spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung dafür aus, den Überweisungsauftrag abzulehnen Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag abstimmen, den Antrag von Herrn Klinkel in ausgetauschter Fassung zu TOP 11.1 an den ARGE-Beirat und an den Bürgermeister für die Trägerversammlung zu überweisen. Beschluss über den Antrag zu TOP 11.1 Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, den Antrag von Herrn Klinkel in ausgetauschter Fassung an den ARGE-Beirat und den Bürgermeister für die Trägerversammlung zu überweisen

12 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite Hundesteuersatzung (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom , TOP 12.6, Drs. Nr. 759) Die Hundesteuersatzung wird wie folgt geändert/ergänzt: 4 Steuersatz Abs.3 neu: Als gefährliche Hunde nach 4 Abs.2 gelten solche Hunde, für die die Ordnungsbehörde nach 3 Abs.4 GefHG die Gefährlichkeit nach 3 Abs.3 GefHG festgestellt hat. 5 Steuerermäßigung Abs.1 neuer Punkt c.): Hunden, wenn der, bzw. die Steuerpflichtige Leistungen für die Bestreitung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhält, bzw. ein vergleichbar niedriges Einkommen hat. 11 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer: Neuer Punkt: 3) Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen für die Bestreitung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), bzw. Steuerpflichtige mit vergleichbar niedrigem Einkommen können die Steuer auf Antrag auch in monatlichen Raten entrichten. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Überweisungsauftrag mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im Ausschuss für Soziales und im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beraten zu werden. Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung als federführender Ausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am mehrheitlich abgelehnt. Herr Klinkel erklärt, dass es nicht Aufgabe des Ausschusses für Soziales ist, über Kampfhunde zu beraten und schlägt eine punktweise Abstimmung des Antrages vor. Hierzu spricht Herr Drozella. Herr Stabe beantragt, den Antrag abzulehnen, da der Ausschuss nur in Randbereichen betroffen ist. Weil der federführende Ausschuss bereits abgelehnt hat, besteht für den Ausschuss für Soziales ohnehin kein Spielraum mehr. Der Vorsitzende sieht ebenfalls ein Verfahrensproblem, da der federführende Ausschuss bereits abgestimmt hat. Es sprechen Herr Klinkel und der Vorsitzende. Herr Stabe erklärt, dass der Ausschuss für Soziales eigentlich nur eine Empfehlung für die Bürgerschaft abgeben kann. Herr Böhning schlägt vor, den Antrag aus formalen Gründen ohne Votum an die Bürgerschaft zurückzugeben, da der Ausschuss nicht zuständig ist. Herr Drozella fragt, ob es nicht so etwas wie einen Besitzstandshund geben bzw. ob nicht die Möglichkeit einer Leistungsverrechnung für Hundebesitzer im SGB II-Bezug bestehen könnte. Herr Voht erklärt, dass der Bereich Recht prüfen sollte, ob dieser Ausschuss über den Antrag abschließend entscheiden darf. Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag zurückgegeben werden sollte. Hierzu spricht Herr Drozella.

13 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 13 Herr Böhning beantragt zu TOP 8.2: Der Erlass und die Änderung von Satzungen fallen in die Zuständigkeit der Bürgerschaft. Da der Ausschuss für Soziales über den Antrag zu TOP 8.2 Hundesteuersatzung nicht abschließend befinden kann, wird der Antrag an die Bürgerschaft zurückgegeben Beschluss über den Antrag von Herrn Böhning zu TOP 8.2 Mehrheitliche Annahme bei 11 Ja- Stimmen und 1 Nein-Stimme Unter TOP 3 wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 8.3 und 8.4 beschlossen 8.3 Konzept und Handlungsrahmen für obdachlose junge Menschen (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom , TOP 4.21, Drs. Nr. 736) Junge Menschen, die kein eigenes Einkommen haben, und auf die Hilfe von der Bundesagentur angewiesen sind, haben schlechte Chancen in eine verbesserte Lebenssituation zu gelangen, da zu viele Hürden bestehen, um der bedrohliche Lage zu entrinnen. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft zu berichten, ob die Hansestadt Lübeck über ein Konzept und einen Handlungsrahmen für eine angemessene, unverzügliche und unbürokratische Hilfe für junge Menschen (unter 25 Jahren) verfügt, die von Obdachlosigkeit betroffen sind. Wenn ei solches Konzept besteht, soll dieses dargestellt werden. Wenn ein solches Konzept nicht besteht, soll der Bürgermeister die Erstellung und Umsetzung eines solchen Konzepts veranlassen. Der Konzept und Maßnahmenkatalog soll Lösungen insbesondere zu folgenden Problemlagen enthalten: 1. Unterbringung: Die Stadt bringt für viel Geld junge Erwachsene (wie auch andere Obdachlose) in Pensionen unter. Der Weg aus der Pensionsunterbringung ist schwer möglich, dass die Miete für Wohnraum für junge Menschen eng begrenzt ist. Der Wohnungsmarkt gibt für dieses Budget nicht viel her. Die Unterbringung ist teilweise menschenunwürdig. Die Zwischenunterbringung wird zu Dauerlösung, die zudem auch noch viel mehr Geld kosten, als eine Unterbringung in günstigen Wohnungen. Es wird ein Konzept einer bedarfsgerechten Unterbringung benötigt. 2. Antragsstellung / Bearbeitungszeitraum: Junge Menschen geraten oft durch familiäre Zerrüttung in die Situation der Obdachlosigkeit. Es gilt hier das Leben neu zu ordnen. Erwartet wird jedoch von Amtswegen, dass sie ihre Papiere geordnet zum Antrag abgeben. Es wird ein Konzept zu einer schnellen unbürokratischen Übergangsunterstützung benötigt, die die jungen Menschen eine Anfangsstabilität verleihen.

14 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite Zusammenwirkung der Anlaufstellen: Es gibt für junge Menschen eine Vielzahl von Hilfeangebote bis hin zur Bundesagentur. Doch dadurch, dass diese Stellen wenig verbindlich auf einander abgestimmt sind, gehen positive Aspekte verloren. Es ist ein Konzept notwendig, das die betroffenen Stellen zusammenbringt und in Zukunft zusammen wirken lässt. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Überweisungsauftrag mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im Ausschuss für Soziales als federführendem Ausschuss und im Jugendhilfeausschuss beraten zu werden. 8.4 Konzept und Handlungsrahmen für obdachlose junge Menschen (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom , TOP 4.21, Drs. Nr. 768) Der Antrag der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE Konzept und Handlungsrahmen für obdachlose junge Menschen TOP 4.21 Drucksache 736 wird folgendermaßen ergänzt: Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft in der Novembersitzung über die Situation der unter 25jährigen wohnungslosen Menschen zu berichten. Es soll u. a. berichtet werden über deren Betreuung, Hilfemaßnahmen und die Zusammenarbeit der verschieden Betreuungsund Beratungsstellen in der Hansestadt die Gründe der Obdachlosigkeit die Anzahl der unter 25jährigen Obdachlosen ab 1. Januar 2005 bis 30. Oktober 2010 (Jahresstatistik) in der Hansestadt die durchschnittliche Dauer der Wohnungslosigkeit die jährlichen Aufwendungen der Hansestadt für die Unterbringung der unter 25jährigen Obdachlosen ab 1. Januar 2005 in Hotels, Pensionen oder Obdachlosenasylen die monatlichen Kosten für die Unterbringung eines bzw. einer unter 25jährigen Obdachlosen im Hotel, in einer Pension oder in einem Obdachlosenasyl die Übernahme der Strom-, Telefon- und Unterkunftskosten nach einer Hilfeeinstellung aufgrund von Sanktionsmaßnahmen der ARGE die medizinische und gesundheitliche Betreuung Gewährungen und Inanspruchnahme von Sozialleistungen für die Bestreitung des Lebensunterhalts die Anzahl der unter 25jährigen Arbeitsuchenden, die aufgrund von Sanktionsmaßnahmen oder durch Ablehnung der Unterkunftsübernahme durch die ARGE ab 1. Januar 2005 bis 30. Oktober 2010 (Jahresstatistik) obdachlos wurden die Arbeitspflicht von unter 25jährigen wohnungslosen Hartz IV Leistungsempfängern und -empfängerinnen Der Vorsitzende teilt mit, dass der Überweisungsauftrag, der den Antrag zu TOP 8.3 ergänzt, mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im Ausschuss für Soziales als federführendem Ausschuss und im Jugendhilfeausschuss beraten zu werden.

15 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 15 Der Vorsitzende beantragt die Vertagung der Anträge bis zur Entscheidung des Jugendhilfeausschusses. Es sprechen Herr Drozella und der Vorsitzende. Herr Stabe erklärt, dass Frau Scharrenberg vor einiger Zeit dem Ausschuss bereits Zahlen zur Thematik entgegengebracht hat, die vielleicht zu Protokoll gegeben werden könnten. Hierzu spricht Herr Drozella. Herr Böhning schlägt vor, formal erst einmal auf das Ergebnis des Jugendhilfeausschusses zu warten und weiterhin, dass die Verwaltung hierzu im nächsten Ausschuss schon berichten könnte. Der Vorsitzende beantragt die Vertagung der Anträge zu TOP 8.3 und 8.4. Beschluss über den Vertagungsantrag des Vorsitzenden zu TOP 8.3 und 8.4 Einstimmige Annahme TOP 9 - Mitteilungen aus dem Fachbereich 2: 9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte Die Liste ist beigefügt. 9.2 ARGE Neuorganisation Frau Memler berichtet zum Stand der Verhandlungen mit der Arbeitsagentur vom Übergang der ARGE in eine gemeinsame Einrichtung. Derzeit wird an einem neuen Vertrag gearbeitet, der den bisherigen Rahmenvertrag ersetzen wird Für die Kunden wird sich der Übergang kaum bemerkbar machen. Ab wird es das Job-Center Lübeck geben. Die MitarbeiterInnen verbleiben vor Ort. Die bisherigen Standorte bleiben erhalten. Auch an der bestehenden Aufgabenübertragung an die Kommune, wie z.b. Wahmstraße und Schuldnerberatung wird sich zukünftig nichts ändern.

16 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite Streichung des Wohngeldes für Kinder und Familienangehörige von Langzeitarbeitslosen (Hartz-IV-LeistungsempfängerInnen) Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am eine Resolution beschlossen und weiterhin gebeten hat, der Bürgerschaft und dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung über die finanzielle Mehrbelastung des städtischen Haushalts nach einer Einstellung der Wohngeldzahlungen zu berichten. Hierzu gibt Frau Borso Erläuterungen. (Schriftliche Informationen zu den Erläuterungen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt). Eine Frage von Herrn Klinkel beantwortet Frau Borso. 9.4 Stand Behindertenbeauftragter Herr Senator Schindler erläutert, dass im Verfahren die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht gegeben war und jetzt hierzu Mixed Pickles um Stellungsnahme gebeten wurde, da dort behinderte Kinder und Jugendliche betreut werden. Von dort ist eine positive Stellungnahme erfolgt. Nachdem der Vorsitzende im Einverständnis mit dem Ausschuss Frau Bade das Wort erteilt hat, spricht sie hierzu. Herr Senator Schindler erläutert, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Forderung der Gemeindeordnung ist, der hiermit jetzt Genüge getan wurde. Weiter erklärt er, dass es jetzt eine Findungskommission geben muss, die sich aus Mitgliedern des Behindertenrates und den sozialpolitischen SprecherInnen der Fraktionen zusammensetzt. Herr Senator Schindler erläutert, dass die Verwaltung den Prozess aus Distanz begleitet, da die Kommission selbst finden, bewerten und wählen sollte. Herr Böhning bittet die Verwaltung bei der Organisation zu unterstützen und für das Treffen der Kommission einen Termin festzusetzen. Herr Senator Schindler erklärt, dass die Verwaltung gerne einen Termin vorgibt und den großen Sitzungssaal zur Verfügung stellt. Frau Bade erklärt hierzu, dass sie die Information hat, dass der Behindertenrat die Findungskommission zusammenstellen soll. Herr Senator Schindler erklärt noch einmal, dass sich die Findungskommission aus den sozialpolitischen SprecherInnen und dem Behindertenrat zusammensetzen soll und dass die Verwaltung einen Termin organisiert. Frau Bade fragt nach, ob es nötig ist, dass sich die Bewerber schriftlich vorstellen, da sie gehört hat, dass bereits schriftliche Bewerbungen vorliegen. Herr Senator Schindler erläutert, dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss, es aber der Kommission die Arbeit erleichtern würde, die Bewerber zu bewerten. Er bittet Frau Bade, diese Information weiter zu geben. Der Vorsitzende bittet darum, diese Mitteilung auch an die Interessierten weiter zu geben, die sich telefonisch beworben haben.

17 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 17 Herr Voht merkt an, dass er es für problematisch hält, wenn die interessierten Kandidaten aus dem Behindertenrat auch Mitglied in der Findungskommission sind. Der Vorsitzende bittet darum, die Problematik nicht hier im Ausschuss zu regeln. Herr Senator Schindler erklärt, dass die Bewerber nicht mit wählen und auch nicht an den Sitzungen teilnehmen sollen, da das Verfahren dann nicht neutral und somit eine Farce wäre. Der Vorsitzende unterstützt diese Ausführungen. Herr Senator Schindler erklärt, dass er dem Ausschuss noch Mitteilungen aus dem Fachbereich entgegenbringen möchte, die vorher nicht unter TOP 3 erwähnt wurden. Der Ausschuss ist einverstanden 9.5 Bodelschwingh-Heim Herr Senator Schindler erklärt hierzu, dass das Heim zurzeit umgebaut wird und bereits 4 Zimmer fertig sind und somit vor Eintritt der Kälteperiode genutzt werden können. Er hofft, dass die übrigen ebenfalls in Renovierung befindlichen zwei Zimmer ebenfalls noch rechtzeitig fertig werden. 9.6 Mietspiegel Herr Senator Schindler erklärt, dass durch erneute Akquise bei den Wohnungsbauunternehmen 8.000,00 Euro eingeworben werden konnten, so dass jetzt erreicht wurde, dass die Hälfte der entstehenden Kosten für die Erstellung des Mietspiegels nämlich ,00 Euro - von den Wohnungsbauunternehmen getragen werden.

18 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite Mikrofonanlage im Großen Sitzungssaal Herr Senator Schindler teilt mit, dass eine Überprüfung ergeben hat, dass die Installation einer Mikrofonanlage möglich wäre und bis ca ,00 Euro kosten würde. Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, müsste der Fachbereich diese Anlage selbst bezahlen. Für 2011 sieht Herr Senator Schindler aus finanziellen Gründen nicht die Möglichkeit einer Installation und plädiert dafür, weiterhin ohne die Anlage auszukommen und das Thema nur im Extremfall wieder aufzugreifen. TOP 10 - Anfragen 10.1 Beabsichtigte Kommunalisierung des Sozialvertrags II Der Vorsitzende teilt mit, dass eine schriftliche Anfrage von ihm selbst vorliegt zum Thema Beabsichtigte Kommunalisierung des Sozialvertrags II Herr Dr. Hamschmidt teilt hierzu mit, dass das Thema Gegenstand auf einer AG der Gesundheitsdienste war und klar ist, dass die Kürzung für 2011 und 2012 kommen wird. Bezüglich der beabsichtigen Kommunalisierung der Mittelvergabe geht das Land davon aus, dass es in 2011 noch keine Änderungen geben wird, über 2012 kann man noch keine Aussage treffen. Laut Frau Marx vom Städteverband wollen die Landesverbände zunächst im Jahr 2011 abwarten, wie sich die 15%ige Mittelkürzung auswirkt. Danach wird seitens der Landesverbände ein Vorschlag vom Land erwartet, wie dieses sich die künftige Mittelverteilung vorstellt. Eine Frage des Vorsitzenden hierzu beantwortet Herr Dr. Hamschmidt Charta der Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen (Mündliche Anfrage) Herr Hoffmann fragt, ob die Charta der Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen inzwischen durch die Hansestadt Lübeck unterschrieben wurde. Herr Senator Schindler erklärt hierzu, dass der Bürgermeister die Charta am unterzeichnet hat. TOP 11 Anträge der Ausschussmitglieder 11.1 Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende Der Antrag wurde bereits zusammen mit TOP 8.1 beraten.

19 Niederschrift Nr. 19/ über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am Seite 19 TOP 12 - Verschiedenes: Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales 2011 Der Vorsitzende teilt mit, dass den Ausschussmitgliedern die geplanten Sitzungstermine für 2011 vorliegen. Herr Böhning erklärt, dass die Termine so bleiben können, bittet jedoch darum, den Termin am aufgrund einer traditionellen anderen Veranstaltung, an der Politik teilnimmt, zu ändern. (Die Sitzungstermine sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt) Der Ausschuss ist einverstanden Der Vorsitzende erklärt, dass für Dezember 2011 ein anderer Termin gesucht wird und weiter, dass die nächste Sitzung im Altenpflegeheim Schönböckener Straße stattfindet. Ende der Sitzung: Uhr Jens Uwe Schulz (Vorsitzender) Christiane Nimz (Protokollführerin)

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