Themenübersicht November 2016 Ausgabe 13

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1 Themenübersicht November 2016 Ausgabe 13 Veranstaltungshinweis Zukunftskonferenz Informationsveranstaltungen zum Kinderschutz Informationen für Alleinerziehende Inklusives Bühnenprogramm auf dem Weihnachtsmarkt Pflegereform 2017 Infobrief Familienfreundlicher Landkreis Landratsamt Emmendingen Tel: Sehr geehrte Damen und Herren, im November hat die Kreisjugendarbeit damit begonnen, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit über die Verpflichtung zu einem erweiterten Führungszeugnis zu informieren. Um Misshandlungen und sexuellen Missbrauch in der Jugendarbeit zu verhindern, möchte der Gesetzgeber mit dem erweiterten Führungszeugnis einen Schutz vor Wiederholungstätern in der Kinder- und Jugendarbeit bieten. Die Kreisjugendarbeit wird im kommenden Jahr in verschiedenen Landkreisgemeinden weitere fünf Veranstaltungen zu diesem Thema durchführen. Bereits vorher am 10. Dezember sind Sie eingeladen, in Emmendingen auf dem Weihnachtsmarkt ein inklusives Musik- und Tanzprogramm zu genießen, das der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Landkreises Emmendingen, Bruno Stratz, mit weiteren Partnern organisiert hat. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre des Infobriefes Familienfreundlicher Landkreis und eine schöne Adventszeit, Ihr Hanno Hurth Landrat

2 Kreisjugendarbeit Emmendingen Veranstaltungshinweis: ZUKUNFTSKONFERENZ Macht was draus! am in Freiburg Die Zukunftskonferenz findet am 13. Dezember unter dem Motto Macht was draus! Herausforderungen und Perspektive für die offene, verbandliche und kommunale Kinder-und Jugendarbeit statt. Gemeinsam mit der AG OKJA der Stadt Freiburg, dem Jugendreferat der Stadt Freiburg und dem KVJS Baden-Württemberg veranstaltet die AGJF die letzte von insgesamt vier Konferenzen in diesem Jahr in Freiburg. Grundlage dazu ist Fortschreibung des KVJS-Berichts zum Demografischen Wandel, sowie der Bericht zur Situation der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene für Baden-Württemberg. Die Anmeldung ist nur online möglich über Anmeldeschluss ist am 05. Dezember Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos. Ein Mittagsimbiss wird gestellt. Weitere Informationen finden unter Flyer/Ausschreibung-2016-Freiburg.pdf. Kreisjugendarbeit: Ulrich Leser Tel.: Internet: Kreisjugendarbeit: Sonja Neunzig Tel.: Internet: Informationsveranstaltungen zum Kinderschutz in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit: Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit Immer wieder stehen Meldungen über Misshandlungen und sexuellen Missbrauch in den Medien. Um Kinder und Jugendlichen besser schützen zu können, legte der Gesetzgeber bereits 2012 neue Richtlinien im Bundeskinderschutzgesetz fest. Neben umfassenden Änderungen für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auch bei den Ehrenamtlichen Schutzmechanismen etabliert werden. Da Missbrauchsfälle auch in der Jugendarbeit von Vereinen vorkommen können, möchte man die (Wiederholungs-)Täter aus der Kinder- und Jugendarbeit ausschließen. Dazu können, ähnlich wie es schon bei hauptamtlichem Personal gehandhabt wird, nun auch bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden. Erweiterte Führungszeugnisse zeichnen sich dadurch aus, dass zusätzlich auch Verurteilungen und Strafen wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, exhibitionistischer Handlungen u. ä. aufgeführt werden. Liegen für die Tätigkeit relevante Einträge vor, muss die betreffende 2

3 Person für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden. Das Landratsamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist dazu angehalten, alle freien Träger der Jugendhilfe, auch die Vereine und Verbände, über die Möglichkeiten dieses Tätigkeitsausschlusses zu informieren und zu beraten. Zwei Veranstaltungen wurden bereits im November 2016 in Herbolzheim und Elzach durchgeführt. Zu Beginn des kommenden Jahres werden mehrere Informationsveranstaltungen im Landkreis angeboten, in denen über dieses Thema informiert werden soll. Dazu eingeladen sind in erster Linie die Vorstände aller im Kreis ansässigen Vereine, die innerhalb ihrer Tätigkeit Kinder und/oder Jugendliche betreuen, erziehen oder ausbilden. Auch die jeweiligen (Ober-)Bürgermeister und Ortsvorsteher der Kreisgemeinden sind herzlich eingeladen. An den Informationsabenden sollen neben den erweiterten Führungszeugnissen auch weitere Möglichkeiten der Prävention erörtert werden , 19:00 Uhr Waldkirch Simonswald Im Foyer der Stadthalle Hindenburgstraße 4, Waldkirch , 19:00 Uhr Endingen Bahlingen Forchheim Riegel Sasbach Wyhl im Bürgersaal St. Jakobsgässli 4, Endingen , 19:00 Uhr Malterdingen Freiamt Teningen-Köndringen in der Sport- und Winzerhalle Tscheulinstr. 29, Teningen-Köndringen , 19:00 Uhr Denzlingen Vörstetten Reute im Vereinsraum der Schulsporthalle Stuttgarter Straße, Denzlingen , 19:00 Uhr Emmendingen Sexau Im Landratsamt Emmendingen, Großer Sitzungssaal Bahnhofstr. 2-4, Emmendingen Um Anmeldung zu den Veranstaltungen bis jeweils spätestens drei Tage vor dem Termin wird dringend gebeten. Kreisjugendarbeit: Sonja Neunzig Tel.: Internet: 3

4 Alleinerziehend im Landkreis Emmendingen? KofA Kontakte und Informationen für Alleinerziehende Die Homepage der KofA beinhaltet vielseitige Informationen rund um das Thema Alleinerziehend: Informationen zu Freizeit und Familie, Kinderbetreuung, Wohnen, Arbeitswelt, Migration, wenig Geld, Kind und Geld, Gesundheit und Vernetzung, sowie einen Veranstaltungskalender, Adressen und Daten zu Beratung und Unterstützung vor Ort. Hier der Link zur KofA- Homepage: Auch 2017 wird wieder der Markt der Möglichkeiten für alle Alleinerziehenden, Fachberatungsstellen und interessierte Personen angeboten! Die Veranstaltung bietet eine Plattform für Kontaktmöglichkeiten und Informationsaustausch vieler Angebote, Einrichtungen, Beratungsstellen und Netzwerke im Landkreis Emmendingen sowie interessante Kurzvorträge zu aktuellen Themen. Jetzt vormerken: Markt der Möglichkeiten Donnerstag, 9. März 2017 von 14:00 17:00 Uhr NEUGIERIG? Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KofA. Sie haben ein Anliegen? Eine Idee? Einen Vernetzungswunsch? Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Sarah Spieler Sozialarbeiterin (B.A.) des Diakonischen Werkes Emmendingen, Beauftragte für Kontakte und Informationen für Alleinerziehende im Landkreis Emmendingen Karl-Friedrich-Str Emmendingen KofA-Homepage: Emmendinger Weihnachtsmarkt mit inklusivem Bühnenprogramm am Samstag von 14 bis 16 Uhr Für Samstag, 10. Dezember haben der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Landkreises Emmendingen, Bruno Stratz, die Inklusionsbeauftragte der Stadt Waldkirch, Regina Fuchs, und der Seniorenund Inklusionsbeauftragte der Stadt Emmendingen, Johannes Baur, ein zweistündiges inklusives Bühnenprogramm von 14 bis 16 Uhr organisiert. 4

5 Auf der Bühne stehen nach einer Begrüßung von Landrat Hanno Hurth die Ukulele-Band, ein gemeinsames Projekt zwischen dem Musiclab und der Eduard- Spranger-Schule und der Grundschule Wasser. Anschließend präsentieren sich Just 4 Fun, eine Kooperation zwischen der Esther-Weber-Schule und der Eduard- Spranger-Schule mit einer Hip-Hop Tanzgruppe unter der Leitung von Sylvia Loser & Gregor Pietruschinski. Ebenfalls treten die Rhythmkids als Kooperation zwischen Musiclab, der Esther-Weber-Schule und weiteren Schulen unter der Leitung von Daniel Pelligrini und Krischan Lukanow auf. Den Abschluss bieten Die Furchtlosen 7 ½, eine bereits seit zehn Jahren bestehende Band unter der Leitung von Frank Goos. Moderiert werden die Auftritte von Bruno Stratz, Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen, und Esther Weber von der Geschäftsstelle Behindertenbeauftragter. Esther Weber Geschäftsstelle Bahnhofstr Emmendingen Tel.: Es.weber@landkreisemmendingen.de Internet: Das Programm Stars der Vielfalt am 10. Dezember ist eine Aktion im Rahmen des internationalen Tages der Menschen mit Behinderung: Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird jährlich am 3. Dezember gefeiert. Er ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern soll. Beauftragter für Menschen mit Behinderung Bruno Stratz behindertenbeauftragter@landkreisemmendingen.de 5

6 Pflegereform 2017 Umstrukturierung von Pflegestufen Im Jahr 2017 ist eine Pflegereform vorgesehen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Mit der Reform tritt eine Umstrukturierung der bisherigen 3 Pflegestufen in 5 neue Pflegegrade in Kraft. Dabei wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert, um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere Menschen mit Demenz und geistiger Erkrankung, besser anzupassen. Dies bedeutet, dass mit der Reform körperliche und kognitive Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt werden und ein neues Begutachtungssystem (Neues Begutachtungsassessment-NBA) eingeführt wird. Bisher wurde hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, um die Einteilung der Pflegestufe zu bestimmen. Zudem wird nicht mehr nur die reine Pflegetätigkeit, sondern auch der zum Teil erhebliche Aufwand für die Betreuung der Person berücksichtigt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sollen Pflegebedürftige insgesamt mehr Unterstützung und höhere Leistungen erhalten. Aus den bisherigen Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In welchen Pflegegrad ein Betroffener eingruppiert wird, hängt davon ab, wie selbstständig der Betroffene ist. Das neue System der Begutachtung bewertet, inwiefern die pflegebedürftige Person in der Lage ist, ihren Alltag selbst zu gestalten. Die Selbstständigkeit soll bei der Einstufung das neue wichtige Kriterium sein, und das nicht nur auf körperlicher Ebene, sondern auch auf die geistige und psychische Verfassung bezogen. Eventuell können jetzt auch Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Eingradung erfahren. Für die Einteilung in den Pflegegrad ist entscheidend, welche Art und Schwere der Beeinträchtigung vorliegen. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe auf einer Skala von 0 bis 100 und teilt somit in eine der fünf Pflegegrade ein. Dies gilt nur für die neuen Fälle von Pflegebedürftigen. Für die Feststellung der Selbständigkeit bzw. ihrer Beeinträchtigung werden Bereiche von Aktivitäten betrachtet, in denen der jeweilige Bedarf an personeller Hilfe erfasst wird. Der Grad an Beeinträchtigung wird aus mehreren Modulen aufaddiert. Dies gilt auch für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche. Da die Bemessung der Pflegleistungen ab 2017 eine insgesamt großzügigere Einteilung in die Pflegegrade vorsieht und pflegebedürftige Personen trotz ihrer Beeinträchtigung bisher gar keinen Anspruch auf Pflegeleistungen hatten, können diese nun gegebenenfalls mindestens den Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen und erstmals überhaupt die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Bei Personen, die sich vor dem 1. Januar 2017 bereits in einer Pflegestufe befanden, erfolgt die Umstellung in das neue System (in einen Pflegegrad) automatisch ohne Antrag. Finanzierung Infolge des Pflegestärkungsgesetzes II stehen für die Pflege ab 2017 jährlich etwa 2,4 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zudem wird die neue Pflegereform 6

7 durch die bereits vereinbarte Anhebung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung um 0,2% für Versicherte mit Kindern und um 0,25 % für kinderlose Versicherte finanziert. Daraus ergeben sich beinahe fünf Milliarden Euro, die zusätzlich in die Pflegeversicherung einfließen und die Reform sowie die Pflegebedürftigen unterstützen. Vortrag zum neuen Pflegestärkungsgesetz Christiane Hartmann vom Pflegestützpunkt des Landratsamtes Emmendingen informiert in einem Vortrag am Dienstag, 29. November 2016 um 15 Uhr im Sitzungssaal im Haus am Festplatz in der Schwarzwaldstraße 4 in Emmendingen. Sie erläutert die neuen Einstufungen der Pflegegrade, gibt Auskunft zur Überführung der bisherigen Einstufungen und erklärt, was sich grundsätzlich ändert. Der Eintritt zum Vortrag ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Vortrag ist Teil der Veranstaltungsreihe Lächelnd älter werden, die sich vor allem an die ältere Generation mit Menschen über 55 Jahren richtet. Gemeinsame Veranstalter der Reihe sind das Seniorenbüro des Landratsamtes Emmendingen, das Ökumenische Bildungswerk Emmendingen, der Seniorenbeauftragte der Stadt Emmendingen, der Stadtseniorenrat Emmendingen und die Volkshochschule Nördlicher Breisgau. Pflegestützpunkt im Landratsamt Emmendingen Christiane Hartmann Markgrafenstraße Emmendingen Tel: pflegestuetzpunkt@landkreisemmendingen.de 7

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