Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Unterhalt wie? wann? wie viel? und wie lange? ein Überblick VHTS - München VHTS - Berlin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Unterhalt wie? wann? wie viel? und wie lange? ein Überblick VHTS - München VHTS - Berlin"

Transkript

1 Verein Humane Trennung und Scheidung e. V. - VHTS - Unterhalt wie? wann? wie viel? und wie lange? ein Überblick VHTS - München Postfach München Tel/Fax 089/ info@vhts-muenchen.de VHTS - Berlin Wiesbadener Str Berlin Tel 030/ Fax: 030/ mail@vhts.de

2 Inhaltsverzeichnis I. Unterhalt WIE? 4 II. Unterhalt WANN? 4 III. Unterhalt WIE VIEL? 5 1. Ehegattenunterhalt 5 2. Kindesunterhalt 5 IV. WIE LANGE? 6 1. Ehegattenunterhalt 6 a) Trennungsunterhalt 6 b) Nachehelicher Ehegattenunterhalt 6 2. Kindesunterhalt 7

3 4 I. Unterhalt WIE? Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Unterhalt, gleich ob Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt, ist durch eine monatliche, in der Höhe grundsätzlich gleichbleibende, Geldzahlung zu leisten und dient der Deckung der Lebenshaltungskosten des Berechtigten. II. Unterhalt WANN? Der Anspruch auf Unterhalt im eigentlichen Sinne entsteht mit der Trennung. Während der intakten Ehe besteht ein Anspruch auf Familienunterhalt. Dieser ist jedoch nicht auf eine Geldleistung gerichtet, sondern darauf, dass jeder Ehegatte entsprechend seinen Möglichkeiten einen angemessenen Beitrag zum Lebensbedarf der gesamten Familie leistet, sei es durch die Berufstätigkeit oder die Führung des Haushalts. Ab dem Zeitpunkt der Trennung wandelt sich dieser Anspruch in den Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Geldrente. Wird Trennungsunterhalt nicht sofort geltend gemacht, ist hinsichtlich des zurückliegenden Zeitraums darauf abzustellen, wann zuerst Auskunft über die Einkommenssituation des Pflichtigen oder ein konkreter Unterhalt gefordert wurde. In diesem Fall kann gem Abs. 2 BGB auch rückwirkend ab dem Ersten des Monats verlangt werden, in dem die Aufforderung erfolgte oder der Unterhalt verlangt wurde. In dem vor dem Trennungstag liegenden Teil des Trennungsmonats kann kein Unterhalt gefordert werden, weil hier der Unterhaltsanspruch noch nicht bestand. Hinweis: Wird der Unterhalt nicht sofort verlangt und wird auch nicht sofort Auskunft über die Einkommenssituation verlangt, ist der Unterhalt für die in der Vergangenheit liegenden Monate verloren. Es empfiehlt sich daher, unverzüglich eine der beiden Maßnahmen nachweisbar zu ergreifen. Der Unterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Unterhalt ist nach dem Gesetz monatlich im Voraus zu zahlen. In der Praxis sind die Fälle nicht selten, in denen sich die Berechtigten darüber beklagen, dass Unterhalt verspätet erfolgt, wenn er nicht am ersten eines Monats auf dem Konto ist. Im Voraus zu zahlen bedeutet aber nicht, dass der Berechtigte schon am Ersten des Monats über das Geld verfügen können muss. Vielmehr kommt es für die Rechtzeitigkeit der Leistung auf die Absendung an, zb die Einzahlung bei der Bank oder die Erteilung des Überwei-

4 5 sungsauftrags an die Bank, weil im Gesetz nur die Verpflichtung zu zahlen genannt ist. In der Praxis ist die Kontoüberweisung inzwischen die übliche Erfüllungsart der Geldrente. Diese muss frühestmöglich in dem Monat vorgenommen werden, für den der Unterhalt geschuldet wird. Fällt der erste des Monats auf einen Feiertag oder Sonntag, hat die Überweisung am folgenden Werktag zu erfolgen. III. Unterhalt WIE VIEL? 1. Ehegattenunterhalt Der Ehegattenunterhalt richtet sich in der Regel nach den beiderseitigen Einkommen. Vereinfacht ist die Berechnung wie folgt: Die Nettoeinkommen werden um unterhaltsrelevante Abzüge (berufsbezogene Aufwendungen, Vorsorgeaufwendungen, aus der Ehe stammende Kreditverbindlichkeiten etc., schließlich auch Kindesunterhalt) bereinigt. Vom verbleibenden Einkommen werden bei Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit 10% abgezogen, die Arbeitsanreiz sind. Das Ergebnis ist das unterhaltsrelevante Einkommen. Gibt es eine Differenz der beiden unterhaltsrelevanten Einkommen, ist die Hälfte der Differenz von dem mit dem höheren Einkommen als Unterhalt zu bezahlen. 2. Kindesunterhalt Die Höhe des Unterhaltes für ein minderjähriges Kind richtet sich nach dem unterhaltsrelevanten (s.o.) Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Für den Unterhalt eines Volljährigen Kindes haben beide Elternteile nach einer Quote aufzukommen, die dem Verhältnis Ihrer unterhaltsrelevanten Einkommen entspricht. Zuvor wird von den Einkommen noch ein Sockelbetrag von 1.300,00 (Stand Juli 2017) abgezogen. Für den Kindesunterhalt gilt die Düsseldorfer Tabelle, die Sie in einer separaten Broschüre oder auf unserer Homepage finden. Beim Kindesunterhalt kommt es des Öfteren vor, dass der Unterhaltsverpflichtete die Barunterhaltszahlungen im Hinblick auf von ihm anlässlich des persönlichen Umgangs getätigte Sach- und Baraufwendungen für das Kind einseitig zu kürzen versucht. Dies ist nur zulässig, sofern sich der Elternteil, der das Kind betreut, damit einverstanden erklärt.

5 6 IV. Unterhalt - WIE LANGE? 1. Ehegattenunterhalt a) Trennungsunterhalt Der Trennungsunterhalt kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Trennung verlangt werden, weil er erst dann entsteht. Trennungsunterhalt kann längstens bis einschließlich des Tages erfolgen, der dem Tag der Rechtskraft der Scheidung vorangeht. Ab Rechtskraft der Scheidung ist nachehelicher Ehegattenunterhalt geschuldet. Dieser ist in den 1568 ff BGB geregelt und ist mithin ein anderer Anspruch, der gesondert geregelt werden muss und eine eigene Angelegenheit darstellt. In dem Monat, in dem die Rechtskraft der Scheidung eintritt, ist der Unterhalt theoretisch nach der Anzahl der Tage, die auf den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt entfallen, zu quoteln. Dies wirkt sich jedoch nur dann aus, wenn sich der nacheheliche Unterhalt und der Trennungsunterhalt der Höhe nach unterscheiden. b) Nachehelicher Ehegattenunterhalt Für wie lange Ehegattenunterhalt nach der Scheidung bezahlt werden muss, ist regelmäßig für beide Ehegatten von besonderem Interesse. Hierbei sind zwei Phasen zu unterscheiden. In der ersten Phase sollen für den Unterhaltsberechtigten regelmäßig über den sogenannten Aufstockungsunterhalt die ehelichen Lebensverhältnisse aufrechterhalten werden. Der Unterhalt bestimmt sich in dieser Phase nach den beiderseitigen Einkommen. Die Dauer dieser Phase ist gesetzlich nicht geregelt und von verschiedenen Faktoren wie der Ehedauer der Rollenverteilung während der Ehe etc. abhängig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss jeder Fall einzeln betrachtet werden und es verbietet sich jegliche schematische Betrachtung. Als grobe Richtlinie können Sie damit rechnen, dass diese erste Phase 1/3 bis 1/4 der Ehedauer beträgt. Als Ehedauer gilt der Zeitraum von der standesamtlichen Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Wird längere Zeit (jedenfalls mehr als ein Jahr) Trennungsunterhalt bezahlt, wird dieser Zeitraum häufig teilweise angerechnet. In der zweiten Phase ist nurmehr Unterhalt zu bezahlen, wenn und soweit der Unterhaltsberechtigte wegen ehebedingter Nachteile oder der Betreuung ge-

6 7 meinsamer Kinder nicht in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensbedarf selbst zu verdienen. Angemessen ist dabei der Bedarf, wie ihn der Unterhaltsberechtigte ohne die Ehe im Zeitpunkt der Beurteilung gehabt hätte. Zu beachten ist, dass sich dieser Unterhalt nicht mehr an dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen orientiert. Kann die Ehefrau beispielsweise wegen der Betreuung von Kindern nur 30 Stunden pro Woche arbeiten und verdient sie deshalb monatlich 300,00 netto weniger, als in einer Vollzeitstelle, hat der Unterhaltspflichtige nurmehr diese 300,00 zu bezahlen. Der Nachteilsausgleich findet seine Grenze stets in dem Unterhalt, der nach dem beiderseitigen Einkommen zu leisten wäre. Ende des Unterhalts aus anderen Gründen Der Unterhalt endet ferner mit dem Tod des Berechtigten. Stirbt der Unterhaltspflichtige, bleibt die Unterhaltspflicht dagegen bestehen und geht auf den Erben über. Die Haftung des Erben ist allerdings auf den fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten (bei nicht erfolgter Scheidung) beschränkt. Der Berechtigte kann den Unterhalt auch verwirken. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er seine Bedürftigkeit mutwillig selbst herbeigeführt hat, sich mutwillig über schwerwiegende Vermögensinteressen des Pflichtigen hinweggesetzt hat oder dies ist der häufigste Fall er in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. 2. Kindesunterhalt Der Unterhalt für ein Kind ist bis zum Abschluss einer ersten angemessenen Berufsausbildung des Kindes zu bezahlen. Der Unterhaltspflichtige muss es aber nicht hinnehmen, wenn die Ausbildung, insbesondere ein Studium, ohne sachlich gerechtfertigte Gründe nicht in der üblichen Zeit abgeschlossen wird. Hinweis: Dieses Merkblatt stellt allgemeine Information zur Verfügung. Es erhebt nicht den Anspruch, für jeden Einzelfall eine Antwort zu geben. Es bietet sich an, weitergehende anwaltliche oder steuerberaterliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg, München Rechtsanwalt Alexander Graf von Luxburg, München Stand: August 2017

7 8 Notizen

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation

Mehr

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Stand:

Düsseldorfer Tabelle Stand: Seite 1 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-18 ab 18 alle Beträge in Euro Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 1. bis 1500,00

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Thüringer Tabelle Stand: 01.07.1999 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Leitlinien der "Düsseldorfer Tabelle" Stand: 01.07.1999, soweit im Folgenden

Mehr

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von Thüringer Tabelle Stand: 01.01.2002 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätzen und an den Leitlinien

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2005) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand:01.01.2016) Die Düsseldorfer Tabelle ist die wohl maßgebende Richtlinie für Unterhaltszahlungen. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03)

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) Düsseldorfer Tabelle Fassung ab 1.7.2003 (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) vom 1. Juli 2003 (Nichtamtliche Inhaltsübersicht) Düsseldorfer Tabelle ab 7-03 A. Kindesunterhalt B. Ehegattenunterhalt C. Mangelfälle

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2003 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2005 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

Was tun bei Trennung und Scheidung?

Was tun bei Trennung und Scheidung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.07.07 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz der kontrollbepflichtigen

Mehr

Wiederholungsfragen zu Teil 6

Wiederholungsfragen zu Teil 6 Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 7, 24.05.2011 Wiederholungsfragen zu Teil 6 Muss jeder Ehegatte vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten sein? Die Zustimmung zur

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. A. Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle. A. Kindesunterhalt Stand: 1. Juli 1999 1 ) 2 ) Düsseldorfer Tabelle A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vom- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612a III BGB) hundert- kontrollpflichtigen in DM satz betrag

Mehr

Durch die Unterhaltsrechtsreform geänderte Gesetzesbestimmungen: (Bürgerliches Gesetzbuch und Übergangsvorschrift)

Durch die Unterhaltsrechtsreform geänderte Gesetzesbestimmungen: (Bürgerliches Gesetzbuch und Übergangsvorschrift) Durch die Unterhaltsrechtsreform geänderte Gesetzesbestimmungen: (Bürgerliches Gesetzbuch und Übergangsvorschrift) (Änderungen sind grau unterlegt) 1361 Unterhalt bei Getrenntleben. (1) 1 Leben die Ehegatten

Mehr

5. Bedürftigkeit. 6. Leistungsfähigkeit. aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist.

5. Bedürftigkeit. 6. Leistungsfähigkeit. aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist. 20 Grundprinzipien des Ehegattenunterhalts aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch 5. Bedürftigkeit Nur wer seinen Unterhaltsbedarf

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2013 1 Stand: 002013 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-17 ab 18 Alle Beträge in Euro

Mehr

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: )

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: ) Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: 01.01.2013) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag Barunterhaltspflichtigen ( 1612a Abs. 1 BGB) (Anm.

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle Stand: 1. Juli 2007) 1)2) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm.

Mehr

Leitlinien zum Unterhaltsrecht

Leitlinien zum Unterhaltsrecht Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Stand: 1. Juli 2001) Vorbemerkung: Die Leitlinien sind von den Mitgliedern der Familiensenate des Hanseatischen

Mehr

(Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt

(Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt Stand: 1. Juli 2001 1) 2) D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E (Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz

Mehr

(Euro) A. Kindesunterhalt

(Euro) A. Kindesunterhalt Stand: 1. Januar 2002 1) 2) D Ü S S E L D O R F E R (Euro) A. Kindesunterhalt T A B E L L E Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes

Inhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes Inhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes A) Alte Rechtsprechung des BGH B) Situation nach der Änderung der Rechtsprechung des BGH C) Grundgedanke

Mehr

FAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1. Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht. Scheidungshandbuch

FAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1. Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht. Scheidungshandbuch FAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1 Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht Scheidungshandbuch Ein praktischer Ratgeber zur Trennung, Scheidung und zur Regelung der Folgen Völker & Partner Rechtsanwälte,

Mehr

Neues Unterhaltsrecht 2007

Neues Unterhaltsrecht 2007 Verein für Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Landesvereinigung Bayern RAe Caroline Kistler und Harro Graf von Luxburg Neues Unterhaltsrecht 2007 Was bringt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts?

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung

Mehr

a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB).

a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB). 8. Eheliches Unterhaltsrecht a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB). bb. Während intakter Ehe sind die Gatten einander zum Familienunterhalt

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlage

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlage Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Gesetzliche Grundlage.............................. 5 3. Auskunftspflicht der Parteien......................... 12 4. Höhe des Unterhalts................................

Mehr

Kapitel 1 Welche Unterhaltsansprüche gibt es?

Kapitel 1 Welche Unterhaltsansprüche gibt es? 13 Kapitel 1 Welche Unterhaltsansprüche gibt es? Seit jeher bestand und besteht der naturrechtlich hergeleitete Anspruch der Kinder gegenüber ihren Eltern, von diesen erzogen und versorgt zu werden. Er

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (Stand )

Düsseldorfer Tabelle (Stand ) Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.08.2015) A. Kindesunterhalt (Tabelle ohne Kindergeldabzug) (Tabelle mit Kindergeldabzug siehe am Ende) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen

Mehr

Was Sie schon immer über Scheidungen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten.

Was Sie schon immer über Scheidungen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten. Was Sie schon immer über Scheidungen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten. lic. iur. Martina Hunziker, Rechtsanwältin und Notarin Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Basics zum Kindesunterhalt

Mehr

Astrid Congiu-Wehle Agnes Fischl. Der Ehevertrag. Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen

Astrid Congiu-Wehle Agnes Fischl. Der Ehevertrag. Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen Astrid Congiu-Wehle Agnes Fischl Der Ehevertrag Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen sogenannte bereinigte Nettoeinkommen der Ehegatten. Dabei sind nicht nur Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen

Mehr

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorge, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika Görtz-Leible 6.

Mehr

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:

Mehr

PRAXISINFORMATIONEN EHE & FAMILIE. Die Unterhaltsreform zum

PRAXISINFORMATIONEN EHE & FAMILIE. Die Unterhaltsreform zum EHE & FAMILIE Die Unterhaltsreform zum 1.1.2008 EHE & FAMILIE Im April 2006 wurde der Regierungsentwurf eingebracht, gegen den die CDU/CSU erhebliche Bedenken vorbrachte, weil der Betreuungsunterhalt der

Mehr

BÜRGERLICHES GESETZBUCH. 1564 Scheidung durch Urteil

BÜRGERLICHES GESETZBUCH. 1564 Scheidung durch Urteil Grounds for Divorce and Maintenance Between Former Spouses Titel 7 Scheidung der Ehe Untertitel Scheidungsgründe BÜRGERLICHES GESETZBUCH 564 Scheidung durch Urteil Eine Ehe kann nur durch gerichtliches

Mehr

1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23. Dokumentation

1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23. Dokumentation 1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23 Dokumentation Institut für Familienrecht der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e. V. Düsseldorfer Tabelle 1 Stand 1.1.2011 2

Mehr

Gebühren des Rechtsanwalts

Gebühren des Rechtsanwalts G Gebühren des Rechtsanwalts Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich auch in Familiensachen nach einem Streit- bzw. Gegenstandswert, welcher auch für die Gerichtskosten maßgeblich ist. Für dieselbe

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2015 Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der "Düsseldorfer Tabelle" zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht...

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht... Vorwort zur 5. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Einleitung... 19 Teil A: Das Unterhaltsrecht... 21 I. Vorbemerkung... 21 II. Der Verwandtenunterhalt... 21 1. Verwandtschaft

Mehr

Berechnungsmethoden. I. Quotenunterhalt. Differenzmethode

Berechnungsmethoden. I. Quotenunterhalt. Differenzmethode Prof. Dr. U. Schwedhelm Unterhalt_sk17-1 Berechnungsmethoden I. Quotenunterhalt Nur ein Ehegatte erzielt Einkommen. In diesem Fall wird von dem bereinigten Nettoeinkommen des Pflichtigen die 3/7 : 4/7

Mehr

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat.

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. In diesem Fall soll der Verpflichtete ggf. Schadensersatz

Mehr

Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Vorbemerkung Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine

Mehr

Düsseldorfer Tabelle 1)

Düsseldorfer Tabelle 1) 1 DüssTab 29 Düsseldorfer Tabelle 1) (Stand: 1. Januar 2016) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Alle Beträge in Euro A. Kindesunterhalt Altersstufen in Jahren ( 1612a Abs. 1 BGB) 0

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16 11 Inhalt Abkürzungen...16 Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts I. Einführung...17 II. Zum Verhältnis von Unterhalt und Sozialhilfe...19 1. Die Aufgabe der Sozialämter...20 2. Sozialhilferegress...21

Mehr

DIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES

DIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES DIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES Manche Medienmeldungen erweckten den Eindruck, als der Ehegattenunterhalt durch die Reform des Gesetzes nahezu vollständig abgeschafft worden. Mit derartigen Botschaften

Mehr

Familienrecht / Ehegattenunterhalt vor und nach der Scheidung

Familienrecht / Ehegattenunterhalt vor und nach der Scheidung An Martin J. Haas Rechtsanwälte Fuggerstraße 14 Absender: 86830 Schwabmünchen Vorname und Name Anschrift / PLZ Ort per Mail (info@kanzlei-has.de) Telefonnummer per FAX 08232 809 2525 Sehr geehrte Damen

Mehr

@info@wingenroth-graeve.de

@info@wingenroth-graeve.de Familienrecht Mandanteninfo Unterhalt @info@wingenroth-graeve.de Ehegatten sind untereinander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Es besteht also

Mehr

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat

Mehr

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgang, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika

Mehr

Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen HI HI

Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen HI HI TK Lexikon Arbeitsrecht Bürgerliches Gesetzbuch 1353-1362 Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen HI1040786 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft HI1040787 (1) 1 Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. 2

Mehr

Die Reform des Unterhaltsrechts 2008 Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen materielles Recht

Die Reform des Unterhaltsrechts 2008 Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen materielles Recht TREUTLER RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Prüfeninger Straße 62 93049 Regensburg Tel.: (09 41) 9 20 69-0 Fax: (09 41) 9 20 69-20 www.t-anwaelte.de Die Reform des Unterhaltsrechts 2008 Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1.1.2010 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt?

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? 60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? Elterngeldberechnung Die alleinerziehende Mutter Verena hatte vor der Geburt ihres ersten Kindes ein Erwerbseinkommen von monatlich 2.400 brutto: Vor der

Mehr

Trennungsunterhalt. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen)

Trennungsunterhalt. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Trennungsunterhalt Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Inhaltsverzeichnis 1 Trennungsunterhalt... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V XI 1. Kapitel Das Getrenntleben von Ehegatten... 1 2. Kapitel Die Scheidung... 17 3. Kapitel Ehewohnung und Haushaltsgegenstände... 35 4. Kapitel Trennung,

Mehr

Unterhalt wegen Alters ( 1571 BGB) Für einen Unterhaltsanspruch wegen Alters müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein.

Unterhalt wegen Alters ( 1571 BGB) Für einen Unterhaltsanspruch wegen Alters müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein. Nachehelicher Ehegattenunterhalt Mit dem seit 2008 geltenden Neuen Unterhaltsrecht verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Unterhaltsrecht den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Bezogen

Mehr

Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch verfestigte Lebensgemeinschaft mit neuem Partner demnächst auch gesetzlich geregelt?

Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch verfestigte Lebensgemeinschaft mit neuem Partner demnächst auch gesetzlich geregelt? Zimmermann & Strecker Aktuell (Ausgabe September 2007) Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch verfestigte Lebensgemeinschaft mit neuem Partner demnächst auch gesetzlich geregelt? Rechtsanwalt Hermann

Mehr

Unterhalts recht. Rechtspraxis. 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage. von o. Univ.-Prof. Dr. iur. Michael Schwimann.

Unterhalts recht. Rechtspraxis. 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage. von o. Univ.-Prof. Dr. iur. Michael Schwimann. Unterhalts recht 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage von o. Univ.-Prof. Dr. iur. Michael Schwimann Wien 1999 Rechtspraxis Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung A. Gesetzliche Unterhaltsansprüche des Privatrechts

Mehr

Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999

Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999 Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999 I. Anrechenbares Einkommen 1.1 Nettoeinkommen Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile z. B. Arbeitsverdienst (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Mehr

Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie?

Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie? Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie? Das Kindergeld wurde zum 01.01.2010 automatisch erhöht. Ab 01.01.2010 gilt auch eine neue Düsseldorfer Tabelle.

Mehr

Schlagworte: Ehegatten, Gesamtschuldner, Ausgleichspflicht, Innenverhältnis, Steuernachteil, Trennung, Trennungsunterhalt

Schlagworte: Ehegatten, Gesamtschuldner, Ausgleichspflicht, Innenverhältnis, Steuernachteil, Trennung, Trennungsunterhalt OLG Bamberg, Beschluss v. 03.02.2011 2 UF 280/10 Titel: Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten: Ausgleich von Steuernachteilen bei Berechnung des Trennungsunterhalts auf der Grundlage einkommensteuerlicher

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Familienrecht Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Elternunterhalt Wann muss ich für meine Eltern zahlen? Die Frage des Elternunterhaltes stellt sich in der Praxis häufig dann, wenn die Eltern

Mehr

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt 14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen

Mehr

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am 11.09.2013 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit

Mehr

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Haufe Ratgeber plus Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Bearbeitet von Jochem Schausten 8., aktualisierte Auflage 2011. Buch mit CD/DVD. 182 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01267 3 Recht > Zivilrecht

Mehr

unverbindliche Beratungsanfrage und erläutert den Sachverhalt

unverbindliche Beratungsanfrage und erläutert den Sachverhalt E Mail Beratungsprozess: Ein Beispiel aus dem Rechtsgebiet des Familien und Scheidungsrechts In folgendem Beispiel erörtern wir Ihnen transparent den Ablauf und den Umfang einer schriftlichen E Mail Beratung

Mehr

A Eigenschaft des Anspruchstellers als erbberechtigter 3 Abkömmling, der nicht aus der durch den Tod eines Ehegatten aufgelösten Ehe stammt

A Eigenschaft des Anspruchstellers als erbberechtigter 3 Abkömmling, der nicht aus der durch den Tod eines Ehegatten aufgelösten Ehe stammt II Inhaltsverzeichnis I Einleitung 1 2 Voraussetzungen eines Anspruchs nach 1371 Abs. 4 BGB 3 A Eigenschaft des Anspruchstellers als erbberechtigter 3 Abkömmling, der nicht aus der durch den Tod eines

Mehr

Unterhaltsanspruch nichtehelicher Eltern. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen)

Unterhaltsanspruch nichtehelicher Eltern. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Unterhaltsanspruch nichtehelicher Eltern Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Inhaltsverzeichnis 1 Maß des Unterhaltes... 1 1.1 Allgemein...

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und

Mehr

Inhalt. Einleitung. Wie lasse ich mich scheiden? Was muss ich bei der Trennung beachten? 27_. Wie wird der Unterhalt für die Kinder berechnet?

Inhalt. Einleitung. Wie lasse ich mich scheiden? Was muss ich bei der Trennung beachten? 27_. Wie wird der Unterhalt für die Kinder berechnet? Einleitung Wie lasse ich mich scheiden? Unsere Ehe ist am Ende - was nun? 13 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde? 15 Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen? 16 Scheidung

Mehr

Neues Unterhaltsrecht 2008

Neues Unterhaltsrecht 2008 Die Mandanten-Information Neues Unterhaltsrecht 2008 Editorial Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts werden insbesondere drei Ziele verfolgt: Förderung

Mehr

Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes

Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes FAMILIENUNTERHALT Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes von RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kirstein, Brandenburg Eltern scheuen im Alter häufig davor zurück, ihre

Mehr

Unterhaltsberechnungen

Unterhaltsberechnungen 1 Unterhaltsberechnungen Dr. Dietmar Mönch Februar 2011 2 Dr. Dietmar Mönch, 2011 Das vorliegende Werk ist in all seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb

Mehr

I. Bewertungskriterien für die Billigkeitsprüfung nach 1578 Abs. 1, Abs. 2 BGB

I. Bewertungskriterien für die Billigkeitsprüfung nach 1578 Abs. 1, Abs. 2 BGB I. Bewertungskriterien für die Billigkeitsprüfung nach 1578 Abs. 1, Abs. 2 BGB 1. Allgemeine Prüfungskriterien ist die nacheheliche Einkommensdifferenz Ausdruck eines ehebedingten Nachteiles, der zudem

Mehr

Ab 18 noch Unterhalt?

Ab 18 noch Unterhalt? Die Tabelle enthält keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren; diese müssen die Eltern zusätzlich zahlen bzw. das Kind bei sich mitversichern. Der Bedarf eines volljährigen

Mehr

Neues Unterhaltsrecht 2008

Neues Unterhaltsrecht 2008 Verein für Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Landesvereinigung Bayern Neues Unterhaltsrecht 2008 D9/D88 I. Ehegattenunterhalt Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhalts, maßgeblich abgeändert

Mehr

Inhalt. Einleitung... 15. Kapitel 1 Grundprinzipien des Ehegattenunterhalts. Kapitel 2 Grundprinzipien der geplanten Gesetzesänderung

Inhalt. Einleitung... 15. Kapitel 1 Grundprinzipien des Ehegattenunterhalts. Kapitel 2 Grundprinzipien der geplanten Gesetzesänderung 9 Einleitung... 15 Kapitel 1 Grundprinzipien des Ehegattenunterhalts 1. Eheliche und nacheheliche Solidarität... 17 2. Nacheheliche Eigenverantwortung... 18 3. Eheprägende Verhältnisse... 18 4. Unterhaltsbedarf...

Mehr

Neues Unterhaltsrecht 2008. Was bringt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts?

Neues Unterhaltsrecht 2008. Was bringt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts? 1 / 6 So werden bereits 56 % der Dreijährigen, 83 % der Vierjährigen und 89 % der Fünfjährigen in Tageseinrichtungen betreut! Es besteht daher heute Einigkeit, dass die kindliche Entwicklung zumindest

Mehr

Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache

Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache Dieser Fragebogen soll einerseits dazu dienen, dass wir schnell einen Überblick über wesentliche formelle Dinge

Mehr

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen www.ra-jens-weise.de RA Jens-Tilo Weise Markt 7 16798 Fürstenberg/Havel Tel.: 033093 614 670 Fax: 033093 614 6717 Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen Personendaten: 1. Wer will den Antrag auf Ehescheidung

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen zum Rechtsgebiet Unterhalt... 7 Was lange währt... 9 Ziel und Ergebnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV Einführung und Gegenstand der Untersuchung... 1 Erster Teil: Grundlagen... 5

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV Einführung und Gegenstand der Untersuchung... 1 Erster Teil: Grundlagen... 5 Literaturverzeichnis...XV Einführung und Gegenstand der Untersuchung... 1 Erster Teil: Grundlagen... 5 A. Solidarität unter Familienangehörigen... 5 I. Zum Begriff der Solidarität... 5 1. Semantisch-lexikalische

Mehr

Ehescheidung Wirtschaftliche Vor- und Nachteile

Ehescheidung Wirtschaftliche Vor- und Nachteile Verein Humane Trennung und Scheidung e. V. - VHTS - Ehescheidung Wirtschaftliche Vor- und Nachteile VHTS - München Postfach 15 21 03 ❷ 80052 München ❷ Tel/Fax 089/530 95 39 www.vhts-muenchen.de ❷ info@vhts-muenchen.de

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE1

DÜSSELDORFER TABELLE1 Stand: 01.01.2016 DÜSSELDORFER TABELLE1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm, 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs, 1 BGB) Prozent satz Bedarfskontroll betrag (Anm.

Mehr

oder scheidung.com oder Fax: 0911 /

oder scheidung.com oder Fax: 0911 / 1 Rechtsanwalt Thomas O. Günther, LL.M. oec Senden Sie mir dieses Formular bequem per Mail, Post Fax zu. Zentrale E-Mail-Adresse: anwalt.tog@gmail.com info@scheidung-bonn.com info@scheidung-dortmund.com

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1150-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das

Mehr

II. Unterhaltsbedürftigkeit... 41 1. Die Erwerbspflicht von Kindern... 41 2. Ausbildungsunterhalt... 42 a) Der Ausbildungsanspruch...

II. Unterhaltsbedürftigkeit... 41 1. Die Erwerbspflicht von Kindern... 41 2. Ausbildungsunterhalt... 42 a) Der Ausbildungsanspruch... Inhalt Teil 1... 11 Vorbemerkung... 12 Lernziele... 14 A. Allgemeines... 15 I. Prüfungsschema... 15 II. Auskunft... 16 1. Inhalt... 16 2. Zeitraum... 17 3. Pflicht zur Vermögensauskunft... 19 4. Pflicht

Mehr

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? ein Vortrag von Diana Salman > Aushang > Präsentation > Bilder 386 Einladung 387 Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Mehr

Unterhalt und Sorgerecht

Unterhalt und Sorgerecht Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel

Mehr

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? 4 Inhalt Einführung 9 Wie werde ich wieder Single? 11 Wir können nicht mehr zusammen leben was ist zu tun? 11 Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? 12 Kann eine einvernehmliche Scheidung funktionieren?

Mehr

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ). Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,

Mehr

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln Elternunterhalt Kinder haften für ihre Eltern Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln Grundvoraussetzungen für die Unterhaltsverpflichtung I. Bedürftigkeit des Elternteils

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2015 Zum 1. August 2015 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2016 Zum 1. Januar 2016 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die "Düsseldorfer Tabelle", die seit 1962 zunächst vom Landgericht Düsseldorf und seit dem 1. Januar 1979 vom Oberlandesgericht

Mehr

Repetitorium Familien- und Erbrecht am :

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Repetitorium Familien- und Erbrecht am 14.07.2010: Familienrecht III: Unterhalt,,gesetzliche Vertretung des Kindes / Erbrecht I: Annahme und Ausschlagung g der Erbschaft Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien

Mehr

Leitfaden zum Elternunterhalt

Leitfaden zum Elternunterhalt Leitfaden zum Elternunterhalt Kai Riefenstahl Rechtsanwalt Heinitzstr. 43 58097 Hagen Tel: 02331/9810812 Fax: 02331/9810810 info@ra-riefenstahl.de www.ra-riefenstahl.de Einleitung Aufgrund immer neuer

Mehr