Sommersemester Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit LE06/07

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1 LE06/07 und Arbeitswissenschaft Der rote Faden: Wiederholung Gefahr-... Rangfolge von Schutzmaßnahmen sbeurteilung Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin 1 2 Wiederholung DIE Rechtsgrundlage Unser Grundgesetz: Wiederholung Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. GG, Artikel 1, Ziffer 1 Jeder hat das Recht auf und körperliche Unversehrtheit.... GG, Artikel 2, Ziffer System der sozialen Sicherung Die Aufgaben der UVT Prävention und Erste Hilfe Beratung, Schulung, Überwachung Rehabilitation Heilbehandlung, Berufshilfe Geldleistungen Verletztengeld, Übergangsgeld bei Berufshilfe, Verletztenrente, Renten an Hinterbliebene Kein Schmerzensgeld! 5 6 M21 " und Arbeitswissenschaft" 1

2 Unfallanzeige Beispiel Unfallanzeige Beispiel Schilderung des Unfallherganges: Schilderung des Unfallherganges:... Bei Transportarbeiten von Holzpaletten, Die Verwaltungsmitarbeiterin Frau X ist auf dem Weg zur die mit Papier beladen waren, entstand eine Toilette beim Einbiegen zur dreistufigen Treppe zum EG-Flur Blutblase zwischen Daumen und Zeigefinger. im Altbau auf dem nach einer Grundreinigung frisch Die Blase ging zu Hause auf. Als Herr H. drei Tage später den Arzt aufsuchte, versiegelten Fußbodenbelag ausgerutscht und auf die Treppe gefallen. diagnostizierte dieser eine Blutvergiftung. Folge: Prellung linkes Knie 7 8 Wegeunfall 3 organisation 1 Einkaufszentrum Wie ist ein funktionierendes F A B 4 C D 2 Ort der versicherten Tätigkeit innerbetriebliches system zu organisieren? Schule E G Wer unterstützt den Verantwortlichen bei seinen zahlreichen Aufgaben? 9 10 Aushangpflichtige Vorschriften Gefahr - Weiter geht s... Alles aufgeräumt! M21 " und Arbeitswissenschaft" 2

3 Unternehmerpflichten Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit 618 3, 4 BGB ArbSchG Der Unternehmer ist unmittelbar rechtlich verantwortlich für die Durchführung von maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. 21 2(1) SGB VII UVV VA1?? Beseitigung der Gefahr optimale Wirksamkeit Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit Entfernung der Person sehr hoch Schutz der Person mittel Abschirmung der Gefahr hoch Hinweis Achtung Krokodil sehr gering ArbSchG 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei des es von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine für und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen ; ArbSchG 5, 6 ArbSchG 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen zu, welche des es erforderlich sind Dokumentation (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der sbeurteilung, die von ihm festgelegten des es und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind M21 " und Arbeitswissenschaft" 3

4 Weitere Regelwerke BetrSichV: 3 sbeurteilung GefStoffV: 7 Informationsermittlung und sbeurteilung BioStoffV: 5 Informationen für die sbeurteilung BildscharbV: 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen BGV/GUV-V A1: 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten 19 Wozu sbeurteilung? Mitarbeiter schützen: en gezielt erkennen Schutzmaßnahmen festlegen bzw. verbessern Produktion/Dienstleistung sicherstellen: Ablauf des Geschäftsprozesses optimieren Produktivität steigern Rechtssicherheit erreichen: sbeurteilung ist gesetzliche Forderung bei Unfalluntersuchungen wird die sbeurteilung von den untersuchenden Behörden angefordert. 20 Welche Maßstäbe gibt es? sermittlung? Die Regelwerke des es setzen Mindeststandards. In jedem Fall gilt aber auch: Vorschrift GMV Wer führt sie durch? Der Arbeitgeber unterstützt von: Führungskräften Sicherheitsbeauftragten Mitarbeitern Externe Unterstützung des Arbeitgebers durch: Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Weitere Partner: Gewerbeaufsicht, Unfallversicherungsträger Warum die Mitarbeiter einbeziehen? Wissen und Erfahrung werden erschlossen. maßnahmen werden besser akzeptiert. Motivation zum sicheren Verhalten steigt. Von Mitarbeitern vorgeschlagene Verbesserungen sind meist praktisch umsetzbar und bringen häufig auch wirtschaftliche Vorteile. Mitarbeiter befragen Expertenwissen nutzen! M21 " und Arbeitswissenschaft" 4

5 sermittlung? Wann ist eine sbeurteilung durchzuführen? als Erstbeurteilung nach Änderungen des Standes der Technik (Änderung von Vorschriften) bei Neubeschaffungen (Maschinen, Geräte, Einrichtungen) sbeurteilung bei jeder wesentlichen Änderung im Betrieb in regelmäßigen Abständen nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen Was wird beurteilt? 10 Minuten PAUSE Was wird beurteilt? Allgemeines System Arbeitsplätze Tätigkeiten Gruppen Abteilungen Betriebsstätten Organisation des Betriebs Anforderungen an die Arbeitsstätte Anforderungen an den Arbeitsplatz Anforderungen an Arbeitsmittel Anforderungen an die Person Zusammenwirken von Betrieben/Gewerken/Abteilungen etc. Zusammenwirken von Unternehmen und Umfeld Input Systemgrenze Systemelemente Beziehungen Störgrößen Output System Umgebung M21 " und Arbeitswissenschaft" 5

6 Arbeitssystem-Modell sbeurteilung! Aufgabe Arbeitsablauf Material Produkt Energie Information Pfffff Abfall Information Arbeits- umgebungs- faktoren Gefahr/ definieren Mechanische Gefahren (Quetschen, Scheren...) Mensch Gefahr Technik Organisation Verhalten Zeitpunkt der + _ Erkrankung Risikofaktoren bei der Planung am Arbeitsplatz auf Grund einer Störung auf Grund einer Erkrankung 33 Gefahr durch Ausrutschen, Stolpern und Abstürzen Biologische Einwirkungen Einwirkung von Gefahrstoffen Brand- und Explosionsgefahren Gefahren durch ungünstiges Klima (Temperatur, Beleuchtung...) Psychische Belastungen Elektrische Gefahren Gefahren durch Lärm, Vibration, Strahlung Gefahren durch ungünstige Ergonomie (Tragen von Lasten...) Weitere? 34 sbeurteilung! sicher gefährlich Risiko? akzeptiertes Restrisiko Sicherer Zustand Risiko ist geringer als das höchste akzeptable Risiko Höchstes akzeptables Risiko ( Grenzrisiko ) Gefährlicher Zustand Risiko ist höher als das höchste akzeptable Risiko Risiko ohne optimiert mindestens 35 niedrig Risiko hoch 36 M21 " und Arbeitswissenschaft" 6

7 Risikobewertung Risikobewertung (nach Nohl, Abwandlung) Risikogruppe 1, Groß : Feinanalyse, eliminieren, risikomindernde, Sofortmaßnahmen, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, detaillierte und häufigere Unterweisungen mit erhöhter Schutzwirkung dringend notwendig Risikobewertung nach Nohl und Thiemecke (1988) 37 Risikogruppe 2, Mittel : Feinanalyse,, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, Unterweisungen Risikogruppe 3, Klein : Keine zusätzlichen nötig. 38 Risikobewertung (nach Nohl, Abwandlung VMBG) sbeurteilung! festlegen Rangfolge der Schutzmaßnahmen Isolierung der Gefahr (geschlossene Apparatur, Kapselung) 3. Räumliche Isolierung der Gefahr (Trennwand, gesond. Raum, Abstand) Beseitigung der Gefahr (Ersatzstoff, leise Maschine) Minderung d. Intensität / 4. Einwirkung (Absaugung, Schallabsorber) 6. Kennzeichnung der Gefahr Schilder, Farben, Piktogramme 5. Persönliche Schutzausrüstung Atem-, Gesichts-, Kopf-, Fuß-, Handschutz) 41 Quellen: Verbindlichkeit Gesetze Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften Technische Regeln BG-/GUV-Regeln Normen, Informationen Praktischer Nutzen, Detailiertheit 42 M21 " und Arbeitswissenschaft" 7

8 sbeurteilung! Beteiligte am FaSi/ Betriebsarzt beratend Unternehmer - Direktionsrecht - Führungskraft - weisungsbefugt - mitbestimmend, mitwirkend ausführen festlegen unterstützend Sicherheitsbeauftragter verantwortlich mitwirkend Beschäftigte zur Mitarbeit verpflichtet mitwirkend Betriebsrat/ Personalrat sbeurteilung! Dokumentieren ausführen Software oder Papierversion? Papierfassung: Von den UVT stehen sogenannte skataloge in Form von Checklisten zur Verfügung Geeignete Software: Branchenspezifische Lösungen der UVT Private Softwareanbieter bzw. Verlagshäuser festlegen sbeurteilung! sbeurteilung! Wirksamkeit prüfen Kontrolle Wirksamkeit prüfen Kontrolle Dokumentieren Dokumentieren ausführen ausführen festlegen festlegen M21 " und Arbeitswissenschaft" 8

9 Bsp. Stanz-Arbeitsplatz 10 Minuten PAUSE Bsp. Stanz-Arbeitsplatz Bsp. Kopier- und Druckraum Bsp. Putzkammer Bsp. Magazin M21 " und Arbeitswissenschaft" 9

10 Auf Wiedersehen! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche Ihnen einen unfallfreien Heimweg. Bis zum Diese Präsentation finden Sie auf: Kopier- und Druckraum Stolpergefahr durch lose verlegte Kabel Gefahr des Anstoßens wegen zu geringer Durchgangsbreite Gesundheitsgefährdung durch unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen (Toner) Erhöhte Brandgefahr durch unzulässige Lagerung brandfördernder Stoffe Putzkammer Gefahr durch Stromschlag Gefahr des Anstoßens wegen mangelnder Bewegungsfreiheit Stolpergefahr durch achtloses Abstellen von Gegenständen auf dem Fußboden Evtl. Hautgefährdung durch Putzmittel Magazin Einsturzgefahr durch Überladung ungeeignete Lagerfläche Brandgefahr (Kartons in Leuchtennähe) Absturzgefahr durch unsachgemäße Aufstellung der Leiter Nutzung der Leiter als Rampe zum Stapeln 57 Gefahr des sich Stechens bzw. Scheidens an offen liegendem Messer 58 M21 " und Arbeitswissenschaft" 10

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