Der Traunsteiner Ehemalige

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1 Der Traunsteiner Ehemalige Mitteilungsblatt des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung Traunstein Die Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich Schnepfenluckstraße 10, Traunstein Tel / Fax 08 61/ Internet: Nr. 1 Traunstein, Dezember2013/Januar Jahrgang Kosten des Mitteilungsblattes: 0,95 je Ausgabe (sind im Mitgliedsbeitrag enthalten) Sie finden in diesem vlf-mitteilungsblatt: 1. Veranstaltungen Winterschuiparty der Landwirtschaftsstudierenden.... Sa Klassentreffen und Ehemaligen und Schülerball....Sa vlf Jahreshauptversammlung Mi Buchführungsauswertung in Hörpolding und Surheim.. Mi.22.01/Do Stark im Markt -Thementag Energie Do Studierende am Rednerpult.Mo Berufsinformationstag der Berufsschule 3 - Traunstein.....Mo Pflanzenbautagungen in Sondermoning / Surheim... Fr.31.01/bzw.Fr Lehrfahrt - Heutrocknung....Di Bäuerinnenfachtagung Erlstätt.... Do Hinweise des AELF Traunstein Seite A b t e i l u n g L 1 Förderung Versammlungstermine für Förderungsangelegenheiten / Aktuelles A b t e i l u n g L 2 Bildung und Beratung Sachgebiet Ernährung und Haushaltsleistungen Meisterbriefverleihung in der Hauswirtschaft/Bäuerin als Unternehmerin des Jahres Sachgebiet Landwirtschaft Informationen zum genehmigungsfreiem Erstellen von Stadeln/Schuppen Neue Abstandsregelung für Emissionen und Immissionen aus Tierhaltung.. 16 Obergrenze für Stickstoffausbringung aus Wirtschaftsdünger/Drahtwurmbekämpfung..17 Fachzentrum Rinderhaltung, Ergebnisse der Silageernte 2013 / Termine für Spezialseminare A b t e i l u n g - Prüfdienst Stellenausschreibung Mitarbeiter in Traunstein Seminarangebot Akademie für ökolog. Landbau Kringell - Wie werde ich Ökolandwirt...22 Landschaftspflegeverband Traunstein, Auslichtungsschnitt alter Obstbäume Verbandsmitteilungen Seite vlf Ehrenabzeichen für Irmingard und Sebastian Siglreithmayer Unsere neuen Meisterinnen und Meister in Traunstein Neue Mitglieder im vlf Traunstein Mitgliederverwaltung, SEPA Abbuchungsverfahren 27 Versand des Rundschreibens per , Homepage des Landesverbandes Bayern. 28

2 1. V e r a n s t a l t u n g e n Winterschui Party am , 20:00 Uhr in Purkering Die Studierenden der Landwirtschaftsschule Traunstein laden zu ihrer Vor Vor-Vorsilvester Party in den beheizten Stadel und Zelt nach Purkering ein. Der Einlass ist ausschließlich für über 18 jährige mit Ausweiskontrolle möglich. Diese alljährlich stattfindende Veranstaltung ist aus Sicht der Studierenden eines der Highlights des Schulwinters (Flyer liegt bei). Einladung zum Klassentreffen der Ehemaligen aus der Landwirtschaftsschule Traunstein am Samstag, den 11. Januar 2014 um 14:00 Uhr, GH Michlwirt in Pallingfür die Abschlussjahrgänge der Abteilungen Landwirtschaft und Hauswirtschaft 1954/1959/1964/1969/1974/1979/1984/1989/1994/1999/2004/2009 sowie die SOLA Absolventen 2009 Nutzt die Gelegenheit, euch im Kreise eurer vertrauten Landwirtschaftsschülerinnen und -schüler auszutauschen, in Erinnerungen zu schwelgen und ein paar heitere Stunden zu verbringen. Aber auch gemeinsam Tanzen ist angesagt, darum plant den Abend mit ein! (Der Ankündigungsflyer liegt bei. Der Jahrgang, der beim Ehemaligenball um 20:30 Uhr mit den meisten Teilnehmern (Landwirtschaft und Hauswirtschaft) im Saal ist, gewinnt 3 Flaschen Sekt! Herzliche Einladung zum Ball der Traunsteiner Landwirtschaft Ehemaligen- und Schülerball am Samstag, den 11.Januar 2014, Uhr beim Michlwirt in Palling (Gasthaus Trinkberger) Für gute Stimmung sorgt Zwoamoizwoa Die aktiven Studierenden werden den Ball mit einem Auftanz eröffnen und weitere Volkstänze darbieten. Eintritt: 7,00 (Vorverkauf 6,00 ) -2

3 Jahreshauptversammlung des vlf2013 am Donnerstag, den 15. Januar 2014, 19:30 Uhr im Gasthaus Namberger, Hörpolding Dieses Jahr werden wir Referate von uns und für uns -vorstellen. Magdalena Heigenhauser, eine erfolgreiche Meisterin der Hauswirtschaft, geehrt mit dem Meisterpreis, wird ihr Meisterprojekt präsentieren. Daher laden wir besonders alle aus dem weiblichen Mitgliederbereich recht herzlich zur Jahreshauptversammlung ein. Für die Landwirte bieten wir das passende Gegenstück. Seine meisterlichen Versuche rund um die Grünlandverbesserung stellt uns Johannes Wimmer, der seit 2013 frisch verbriefter Landwirtschaftsmeister ist, vor. An diesem informativen Abend teilzunehmen ist daher ein Muß für alle vlf Mitglieder. Tagesordnung: 1. Begrüßung 1. Vorsitzender Johann Englschallinger 2. Geschäftsbericht Geschäftsführer Johann Kölbl 3. Kassenbericht Kassiererin Andrea Mayer 4. Grußworte 5. Ehrungen und Neuaufnahmen 6. Referate Mein Meisterstück der Weg zum Meister/in Projekt Tourismus Magdalena Heigenhauser, Reit im Winkl Grünlandverbesserung Johann Wimmer, Oberaschau 7. Anregungen und Wünsche Johann Englschallinger Johann Kölbl 1. Vorsitzender Geschäftsführer Buchführungsauswertung im Januar 2014 in Hörpolding und Surheim Für die größeren Betriebe findet die Veranstaltung am Mittwoch, den um 19:30 Uhr im Gasthaus Namberger in Hörpolding für die kleineren Betriebe am Donnerstag, den , um 19:30 Uhr im Gasthaus Lederer in Surheim statt. -3

4 Ludwig Huber vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein und der vlf laden alle Bäuerinnen und Bauern herzlich ein, auch in diesem Winter die aktuellen Ergebnisse der Milchviehbetriebe unserer Region zu erfahren. Folgende Schwerpunkte sind geplant: Was haben unsere Milcherzeuger im vergangenen Jahr wirklich verdient? Was machen die erfolgreichsten Milcherzeuger anders? Hat der Milchpreis ausgereicht, um eine vernünftige Entlohnung für die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zu erhalten? Wer eine Auswertung seiner eigenen landwirtschaftlichen Buchführung wünscht, sollte seine Buchführungsgesellschaft beauftragen, den csv-datensatz seines Abschlusses 2012/13 an die -Adresse: zu senden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und sollten bis spätestens vorliegen. Stark im Markt - Thementag Energie Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte, und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim laden ein zum Kompetenzseminar für landwirtschaftliche Betriebsführung Donnerstag, 23. Januar 2014 Gasthaus Sanftl Eiselfing Programm 8:45-9:15 Eröffnung und Organisatorisches LD Georg Baumgartner, Leiter Fachzentrum Diversifizierung 9:30 11:00 Chancen und Risiken der Direktvermarktung von Strom aus Biogasanlagen Ulrich Keymer, LfL Institut für Agrarökonomie 11:00 11:15 Pause 11:15 12:00 Anforderung der Direktvermarktung an das Blockheizkraftwerk Volker Aschmann, LfL Inst. f. Landtechnik und Tierhaltung 12:00 13:15 Mittagessen 13:15 14:45 Vorsicht bei Direktvermarktungsverträgen: Was ist zu beachten, welche Fallstricke sind zu vermeiden? Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt, Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner, Regensburg 14:45 15:00 Pause 15:00 16:00 Direktvermarktung von Strom aus Biogasanlagen - ein Praktiker berichtet Rainer Weng, Biogas Alerheim OHG, Sprecher Fachverband Biogas 16:00 16:15 Seminarabschluss und Verabschiedung Unkostenbeitrag 20 Anmeldung erforderlich! Anmeldeformulare unter oder unter 08031/

5 Studierende am Rednerpult Montag, :30 Uhr Gasthaus Fliegl, Erlstätt Die Studierenden der Landwirtschaftsschule Traunstein, Abt. Hauswirtschaft und Landwirtschaft laden wieder zur Vortragsveranstaltung ein: Folgende Themen werden dabei vorgestellt: Die Bedeutung des Hausgartenbaus früher und heute Angela Mayer Trinkwasser für die Kühe, das Futtermittel mit den geringsten Kosten Johannes Oberlechner Auf in die neue Welt - Erfahrungen beim Praktikum in den USA Martin Stockhammer Der Wildpark Oberreith Maria Reiter und Maria Wetterstetter Die Veranstaltung wird von Johannes Kellner moderiert und geleitet. Alle Freunde, Unterstützer und besonders alle, die noch nicht in der Landwirtschaftsschule waren, sind herzlich eingeladen. Einladung zum Berufsinformationstag an der Berufsschule 3 in Traunstein Die Berufsfindung ist weichenstellend für den weiteren Lebensweg. Aus dieser Bedeutung heraus, ist eine Informationsbeschaffung über die in Frage kommenden Berufsmöglichkeiten an kompetenten Stellen absolut sinnvoll und empfehlenswert. Die Berufsschule 3, Schnepfenluckstraße 12, Traunstein bietet am Montag, 27. Januar 2014 dazu Gelegenheit: von 16:00 18:30 Uhr die Berufe: Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in Gärtner/in Florist/in Revierjäger/in von 19:00 21:00 Uhr der Beruf Landwirt/in Die Fachbereiche informieren in Vorträgen und persönlichen Gesprächen. Schüler/innen und Lehrkräfte heißen Sie in den Fachräumen mit Ausstellungen, Vorführungen und Kostproben herzlich willkommen. -5

6 Pflanzenbautagungen 2014 Merken Sie sich in Ihrem Kalender bereits jetzt die Termine der Pflanzenbautagungen des AELF Traunstein zu Beginn des kommenden Jahres vor. Die Veranstaltungen finden am: Freitag, 31. Januar 2014 in Sondermoning, GH Zenz und am Freitag, 14. Februar 2014 in Saaldorf- Surheim, GH Lederer statt. Programmpunkte wie Aktuelles zu den Rechtsbereichen in Düngung und Pflanzenschutz und wertvolle produktionstechnische Informationen rund um den Pflanzenbau versprechen einen interessanten Tag. Darüber hinaus wird ein Spezialist seine Erfahrungen und Ratschläge auf dem Gebiet der Schadnagerbekämpfung an Sie weitergeben. Es wird kaum einen landwirtschaftlichen Betrieb geben, der keine Probleme mit Mäusen und Ratten hat. Nutzen Sie die Möglichkeit, viele wertvolle Tipps mit nach Hause zu nehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bäuerinnenfachtagung 2014 am Donnerstag, 27. Februar 2014, 9:15 - ca. 15:30 Uhr Gasthaus Fliegl, Erlstätt Ausschließlich landwirtschaftliche Belange und Themenbereiche für die Bäuerinnen, das ist die bewährte Thematik der Bäuerinnenfachtagung in Traunstein. Und auch 2014 wollen wir diesem Anspruch wieder gerecht werden. Der vlf Traunstein und das AELF Traunstein laden alle interessierten Bäuerinnen ein zur Tagung Programm: 9:15-9:30 Eröffnung Maria Kapsner 9:30-11:00 Leistung und Wirtschaftlichkeit im Milchviehbetrieb Ludwig Huber, AELF TS 11:00-12:30 Kälberkrankheiten und mehr Dr. Andreas Randt, TGD München 12:30-13:30 Mittag 13:30-15:00 Ausbildung in der Landwirtschaft, Wege und Möglichkeiten und Perspektiven, Josef Mühlhauser, AELF Töging 15:00-15:30 Abschluss Bei der Veranstaltung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 5 erhoben. Wir bitten die Teilnehmerinnen um Anmeldung zu dieser Veranstaltung bis spätestens Freitag, unter der Telefonnummer: 0861/

7 Lehrfahrt Heutrocknung am Dienstag ab 9:30 Uhr für an der Thematik interessierte Bäuerinnen & Bauern, Berater/innen Treffpunkt: 8:45 Uhr zur Bildung von Fahrgemeinschaften Parkplatz Badylon, Laufener Str. 22, Freilassing (oder direkt beim Kirchenwirt in Straßwalchen) Fahrt mit PKWs zum Kirchenwirt Irrsdorf, Kirchenstr. 50, A-5204 Straßwalchen Programm: 9:30 Uhr Beginn mit Expertenvortrag zur Heutrocknung Planungsgrundlagen und aktuelle Trends in der Heutrocknung mit Ing. Mag. Matth. Kittl, Heuberatung, Landwirtschaftskammer Salzburg) 11:30 Uhr Mittagessen / im Anschluss Weiterfahrt zur Besichtigung der Heutrocknungsanlagen Besichtigung unterschiedlicher Trocknungssysteme Losetrocknung Rundballentrocknung Dachabsaugung Luftentfeuchter Warmluftofen-Heizregister-Stromaggregat Trocknung mit Abwärme einer Biogasanlage Anmeldung: Bruno Thurnhausstatter Tel. 0157/ oder thurnhausstatter@hotmail.de Anmeldeschluss Teilnahmegebühr Die Anmeldung ist nur gültig mit gleichzeitiger Überweisung von 20,- Euro auf das Konto: VLF Laufen, Kto.Nr bei der Raiffeisenbank Rupertiwinkel BLZ Kennwort Lehrfahrt Heutrocknung Name des Teilnehmers. Bei Nachmeldungen am Tag der Lehrfahrt werden 25,- Euro Lehrfahrtsgebühr bar eingesammelt! -7

8 2. H i n w e i s e des AELF Traunstein Änderung der Öffnungszeiten zwischen den Jahren Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist an folgenden Tagen geschlossen: Montag, Freitag, Montag, Ab Donnerstag, 2. Januar 2014 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. A b t e i l u n g L 1 Förderung Winterversammlungen des AELF Traunstein Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein bietet zur Antragstellung 2014 Informationsveranstaltungen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein an. Folgende Themen werden angeboten: Mehrfachantrag-Online ist das Standardverfahren Das neue EDV-System zur Flächeneigenkontrolle und Eingabe der Förderdaten wurde weiter verbessert. Ergebnisse der CC-Kontrollen 2013 von Seiten des Veterinäramtes Darstellung der häufigsten Beanstandungsgründe aus den Bereichen Tierkennzeichnung, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz sowie Hinweise zur Vermeidung von Fehlerquellen. Aktuelles aus der Beratungsabteilung Das Sachgebiet Landwirtschaft L2.2 stellt Kurzinformationen aus seinem Bearbeitungsbereich vor. Förderung ab 2014 Was ist beschlossen? Was könnte auf uns zukommen? Aktuelles zum Greening. Da uns diese Themen als überaus wichtig erscheinen, werden alle Antragsteller persönlich eingeladen. Für Ihre Planung hier die Termine und die Veranstaltungsorte: Planen Sie bitten den Besuch einer der angebotenen Termine ein! -8

9 Landkreis Traunstein Veranstaltungsort Gasthaus Tel GH Datum Hörpolding Namberger 08669/2874 Di Palling Michlwirt 08629/98810 Mi Übersee Feldwies 08642/ Do Siegsdorf Neue Post 08662/9278 Di Obing Post (John) 08624/2206 Mi Engelsberg Stadler 08634/ Do Petting Riedler 08686/8454 Mi Tittmoning Ledern Glück 08683/601 Di Landkreis Berchtesgadener Land Berchtesgaden Bräustüberl Mi Surheim Lederer Do Bad Reichenhall Bürgerbräu Mi Teisendorf Alte Post Do Mehrfachantrag (MFA) 2014 Online Im Jahr 2013 wurde die Mehrfachantragstellung auf das elektronische Verfahren umgestellt. Die Antragsteller haben das Angebot gut angenommen und setzten dabei bewusst auf die Vorteile des Internets. Insgesamt 74 % aller Anträge und 84 % der landwirtschaftlichen Fläche wurden elektronisch eingereicht. Der Anteil elektronischer Anträge an den Ämtern liegt zwischen 48 % und 88 %. Im AELF Traunstein wurden 93% der Anträge online abgegeben. MFA-Online ist ein komfortables und sicheres Verfahren, das die Büroarbeit erleichtert und über Plausibilitätsprüfungen Fehler vermeidet. An den ÄELF kann durch MFA-Online die Sachbearbeitung, Dokumentation und Archivierung effizienter und papiersparend erledigt werden. Aus diesen Gründen wird im Jahr 2014 die elektronische Mehrfachantragstellung und Sachbearbeitung konsequent weiterentwickelt. Vorrangige Ziele sind dabei, die Qualität der Anträge weiter zu verbessern, den bayernweiten Anteil elektronischer Mehrfachanträge 2014 nochmals zu erhöhen und dabei die Unterschiede in der Art der Antragstellung zwischen den einzelnen Ämtern möglichst anzugleichen. Im Antragsjahr 2014 soll die Umstellung auf die elektronische Antragstellung an allen Ämtern weitgehend abgeschlossen sein. Das gesamte Antrags- und Verwaltungsverfahren soll bis dahin elektronisch ausgerichtet sein. Alle Antragsteller erhalten ein zentrales Informationsschreiben zur elektronischen Mehrfachantragstellung Dienstleister unterstützen bei der Online- Antragstellung und bei der Überprüfung der Feldstücke flächendeckend Landwirte, die keine Erfahrung mit MFA-Online haben oder dafür noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, Alle Antragsteller erhalten einen persönlichen Termin zur Besprechung des Mehrfachantrags am Amt. -9

10 Feldstücksüberprüfung Überprüfung der Größe und die Abgrenzung Ihrer Feldstücke in der Feldstückskarte. Die EU-Kommission verlangt, dass die Flächengrößen der Feldstücke regelmäßig anhand neuer Luftbilder geprüft werden. Wir bitten Sie deshalb, noch vor der Antragstellung 2014 alle Ihre Feldstücke zu überprüfen und notwendige Anpassungen direkt im MFA-Online zu vermerken oder selbst zu ändern. Wenn Sie Fragen zu den erforderlichen Korrekturen haben, können Sie gerne einen Termin am AELF vereinbaren. Flächen Zu- und Abgänge Bitte nutzen Sie die verbesserte Online-Möglichkeit Flächenzu- und abgänge ganzer Feldstücke im Internet zu melden oderverwenden Sie das entsprechende Formblatt. Dieses Formblatt gibt es unter Ihr Flächendatenbestand steht Ihnen im Internet immer aktuell zur Verfügung. Bei schwierigen Feldstücksänderungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Förderabteilung gerne auch persönlich zur Verfügung. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KulaP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), Erschwernisausgleich (EA) Ab sofort können Landwirte ihre Anträge für das Kulturlandschaftsprogramm (KulaP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) stellen. Dabei können alle zum Jahresende auslaufenden Verpflichtungen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Darüber hinaus ist bei verschiedenen KulaP-Maßnahmen auch eine Neuantragstellung für den Zeitraum 2014 bis 2018 möglich. Das betrifft den Ökologischen Landbau mit künftig deutlich verbesserten Konditionen. Die Fördersätze wurden für die ersten zwei Umstellungsjahre deutlich angehoben, von 285 auf 350 Euro pro Hektar und Jahr im landwirtschaftlichen und von 475 auf 580 Euro pro Hektar im gärtnerischen Bereich. Damit soll umstellungswilligen Betrieben der Einstieg in den Ökolandbau erleichtern werden. Danach beträgt die Förderung wie bisher 200 Euro pro ha LN bzw. 400 pro ha bei gärtnerisch genutzten Flächen. Neuanträge sind zudem bei Maßnahmen möglich, die dem Gewässer- und Klimaschutz, der Erosionsvermeidung und der umweltgerechten Ausbringung von Gülle dienen: Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten (A 24), Winterbegrünung (A 32), Mulchsaatverfahren (A 33), Umwandlung von Ackerland in Grünland (A 34), Grünstreifen zum Gewässerund Bodenschutz (A 35) und Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren (A 62 / A 63). Die Verlängerung auslaufender Maßnahmen und die eingeschränkte Neuantragstellung hängen mit dem verzögerten Start der neuen EU-Förderperiode zusammen, die erst im Jahr 2015 beginnt. Die Unterlagen für die Verlängerungsanträge werden den Antragstellern zugesandt. Neuantragsteller wenden sich bitte an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein. Die Antragsfrist endet am 24. Januar

11 Öko-Kontrollblatt 2013 Wie jedes Jahr ist auch 2013 die Vorlage des Öko-Kontrollblattes für die Auszahlung der AUM-Maßnahme Ökologischer Landbau zwingend notwendig. Das Öko- Kontrollblatt liegt den Kontrollunterlagen ihrer Öko-Kontrollstelle bei. Es ist nur zur Vorlage beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmt und muss daher unbedingt im Original eingereicht werden. Wir bitten Sie, das Öko- Kontrollblatt bis Ende des Jahres bei uns einzureichen. Hofübergabe, Verpachtung, Inhaberwechsel, Betriebsaufgabe Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet darum, dass jede Änderung der Betriebsstammdaten innerhalb von vier Wochen mitgeteilt wird. Eine Meldung der Änderung ist nicht nur bei Hofübergaben, Verpachtungen, Todesfall usw. notwendig, sondern auch, wenn sich die Rechtsform des Unternehmens (GmbH, OHG, GbR, usw.) ändert, ein Betrieb aufgegeben wird oder eine Namensänderung z. B. durch Heirat stattfindet. Im Hinblick auf die Mehrfachantragstellung 2014 sind wir bemüht, den Datenbestand aller Antragsteller auf den aktuellsten Stand zu bringen. In Hinblick auf die Online-Antragstellung 2014 ist uns dies ein besonderes Anliegen. Da auch die vorhandenen Zahlungsansprüche und ggf. vorhandenes Milchkontingent übertragen werden müssen, sollte die Meldung der Änderung immer zeitnah geschehen. Ebenso bitten wir darum, dem AELF Traunstein unverzüglich mitzuteilen, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Diese Meldung ist auch bei Bankenfusionen notwendig, selbst wenn sich nur die Bankleitzahl ihrer Bankverbindung ändert. Liegt uns keine aktuelle Bankverbindung vor, kann es zu erheblichen Verzögerungen bei anstehenden Auszahlungen kommen. Zur Meldung von Änderungen setzen Sie sich bitte am AELF mit Herrn Anton Leitenbacher 0861/ (Landkreis TS ohne die Gemeinden Kirchanschöring, Fridolfing, Tittmoning, Waging, Petting, Taching am See und Wonneberg) oder mit Herrn Schönsmaul 0861/ (Landkreis BGL und die Gemeinden Kirchanschöring, Fridolfing, Tittmoning, Waging, Petting, Taching am See und Wonneberg) in Verbindung. Wichtiger Hinweis: Hofübergaben, Verpachtungen und Inhaberwechsel während der Mehrfachantragstellung (01. März bis 15. Mai ) sollten möglichst vermieden werden, da es evtl. zu Problemen mit der Antragsberechtigung im Zusammenhang mit der Aktivierung der Zahlungsansprüche (Betriebsprämie) kommen kann. Hans Zens, Abteilungsleiter -11

12 A b t e i l u n g L 2 Bildung und Beratung S a c h g e b i e t L 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen Bäuerin als die Unternehmerin des Jahres 2014 Traunstein/München Zum sechsten Mal wird Landwirtschaftsminister Helmut Brunner 2014 Bäuerinnen ehren, die sich durch ihre Leistungen als landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmerinnen auszeichnen. Am Wettbewerb können sich Bäuerinnen beteiligen, die als Unternehmerin eine Einkommenskombination in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Betrieb managen. Auch Kooperationen mit ihrem Angebot an ländlich-hauswirtschaftlichen Dienstleistungen oder Produkten können sich bewerben. Das Unternehmen sollte in den vergangenen Jahren gegründet oder grundlegend erneuert worden sein. Bewertungskriterien sind z.b. die innovative Geschäftsidee, die Arbeitsorganisation, Marketingmaßnahmen, der wirtschaftliche Erfolg und die Bedeutung des Unternehmens für den ländlichen Raum. Die erfolgreichsten Unternehmerinnen wird Staatsminister Brunner im Mai 2014 bei einer Fachtagung auszeichnen. Es winken Preise bis zu Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein hält die Teilnahmeunterlagen bereit und erteilt bei Fragen zum Wettbewerb gerne Auskunft. Im Internet finden Sie die Unterlagen unter Dort können auch die Dokumentationen der letzten Wettbewerbe eingesehen werden. Einsendeschluss für die Einreichung der Bewerbung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein ist am 31. Januar Meisterliche Hauswirtschaft Meisterbriefverleihung der Hauswirtschafterinnen in Ansbach Unsere Gesellschaft braucht Hauswirtschaft heute mehr denn je lautete die zentrale Botschaft bei der diesjährigen Meisterfeier der Hauswirtschaft in Ansbach. 122 Hauswirtschafterinnen aus ganz Bayern erhielten Ihre Meisterbriefe, auch die Absolventinnen der Meisterschule Rosenheim. Zudem wurden die 41 besten Prüfungsteilnehmerinnen aus allen hauswirtschaftlichen Fortbildungsberufen mit dem Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet. Magdalena Heigenhauser aus Reit im Winkl und Monika Fuchs aus Schalkham bei Landshut, beide Studierende der Rosenheimer Schule durften sich ebenfalls über diese Auszeichnung freuen. Auf dem Arbeitsmarkt sind die Meisterinnen der Hauswirtschaft in Bereichen wie beispielsweise im hauswirtschaftlichen Management in Tagungshäusern, Betreu- -12

13 ungseinrichtungen oder Krankenhäusern, in Reinigungsbetrieben oder als selbständige Unternehmerinnen gefragt. Praktischer Nebeneffekt: auch das private Umfeld haben die Hauswirtschaftsprofis im Griff. Zukunftschancen für die professionelle Hauswirtschaft sieht die Festrednerin Frau Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler auch bei Qualitätssicherung von Dienstleistungen für Senioren oder Berufstätige, bei der Ganztagsbetreuung von Kindern und der Unterstützung von Familien in schwierigen Situationen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zuständig für die Berufe der Hauswirtschaft führt laufend Arbeitsmarktbeobachtungen durch um die Aus- und Fortbildung stets den Bedürfnissen von Gesellschaft und Arbeitsmarkt anzupassen. Hauswirtschaft ist heute ein modernes Berufsfeld für kreative Fachkräfte mit Organisationstalent und Freude am Umgang mit Menschen. Aus den Reihen der Absolventinnen der dreisemestrigen Hauswirtschaftsschule in Vollzeitform nahmen 12 Absolventinnen Ihre Meisterbriefe in Ansbach entgegen. Die Absolventinnen der Meisterschule Rosenheim: von links: Schulleiterin Anna Bruckmeier, Anna Thrainer, Irschenberg, Theresia Hormeier, Bad Feilnbach, Monika Fuchs, Schalkham bei Landshut, Marlene Mortler, Bundestagsabgeordnete, Barbara Niedermayer, Prien, Magdalena Heigenhauser, Reit im Winkl, Gisela Miethaner, STMELF, Bernadette Mendel, Kranzberg, Marion Bernlochner, Münsing, Maria Schmid, Bad Tölz, Johanna Meyer, Täferrot, Baden- Württemberg. Zwei weitere Meisterinnen aus dem Landkreis Rosenheim, Maria Gabriele Höhensteiger, Großkarolinenfeld und Petra Müller, Großkarolinenfeld besuchten den Vorbereitungslehrgang des Verbandes der bayerischen Meisterinnen in München. Bruckmaier LWS Rosenheim -13

14 S a c h g e b i e t L 2.2 Landwirtschaft Verfahrensfreie Errichtung land-/forstwirtschaftlicher Stadel oder Schuppen im Außenbereich Immer wieder kommt es bei der verfahrensfreien Errichtung von Feldstadeln oder Schuppen zu Problemen, da die komplexen baurechtlichen Zusammenhänge zu wenig bekannt sind. Der nachfolgende Artikel soll einen Überblick über die Materie verschaffen und die wichtigsten Stolpersteine aufzeigen. Die genaue Überprüfung im Einzelfall liegt in der Eigenverantwortung des Landwirts. Gesetzliche Grundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) und Bayer. Bauordnung (Bay- BO) Voraussetzungen für die baurechtliche Zulässigkeit: Es muss ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb im Sinne von 35 Abs. 1 Nr. 1 und 201 BauGB vorliegen. Der Stadel muss diesem Betrieb dienen. Das ist nur dann der Fall, wenn, unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs, für dieses Vorhaben ein betrieblicher Bedarf besteht und die Bauausführung einfach und zweckmäßig erfolgt. Wichtiger Hinweis: Die Errichtung landwirtschaftlicher Stadel oder Schuppen auf Pachtflächen ist nicht betriebsdienlich und somit grundsätzlich nicht zulässig. Die ausreichende Erschließung muss gesichert sein, insbesondere die Zufahrt. Es dürfen keine öffentlichen Belange z. B. Flächennutzungsplan, Naturschutz, Hochwasserschutz entgegenstehen. Voraussetzungen für die baurechtliche Verfahrensfreiheit: Nur wenn die vorgenannten Anforderungen eingehalten werden, ist der Stadel bzw. Schuppen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) BayBO verfahrensfrei, sofern das Gebäude daneben noch die folgenden Merkmale erfüllt: Es muss freistehend sein (kein Anbau an bestehende Gebäude und Einhaltung der von dem neuen Gebäude sowie von evtl. bereits vorhandenen Gebäuden erzeugten Abstandsflächen). Es darf keine Feuerungsanlage (z. B. Heizung/Kamin) enthalten. Es darf nur eingeschossig sein (d.h. eine Zwischendecke zur eigenständigen Lagerung von Gegenständen geht nicht, die Lagerung einzelner aufgelegter Bretter auf der Tragkonstruktion ist hingegen möglich). Es darf nicht unterkellert sein. Es darf höchstens 100 m² Brutto-Grundfläche (= Außenmaße) und höchstens 140 m² überdachte Fläche (= Bruttofläche der Hütte zzgl. der durch Vordächer überdachten Bereiche) haben. -14

15 Es ist nur zur Unterbringung von Sachen (des eigenen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes) oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren (kein Stall ) bestimmt. Die Einhaltung der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist notwendig. Die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse bleiben unberührt (Art. 55 Abs. 2 Bay- BO). Dies bedeutet: Das Vorhaben ist zwar ggf. verfahrensfrei, aber nicht rechtsfrei! Es wird daher dringend empfohlen, dass der Bauherr vor Errichtung eines Stadels im eigenen Interesse mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Tel. 0861/7098-0) die Betriebsdienlichkeit des Stadels sowie bei Eingriffen in Wald eventuelle Anforderungen bzw. Gestattungspflichten nach Waldrecht mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt eventuelle Anforderungen bzw. Gestattungspflichten nach Naturschutzrecht (z. B. bei Lage in Landschafts- oder Naturschutzgebieten oder in Biotopen) mit der unteren Wasserrechtsbehörde im Landratsamt eventuelle Anforderungen bzw. Gestattungspflichten nach Wasserrecht (z. B. bei Lage in Gewässernähe oder innerhalb von Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten) mit dem Staatlichen Bauamt (früher Straßenbauamt) eventuelle Anforderungen bzw. Gestattungspflichten nach Straßenrecht (z. B. bei Lage an Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen) mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt eventuelle Anforderungen bzw. Gestattungspflichten nach Denkmalschutzrecht (z. B. bei Lage in Denkmalnähe oder im Bereich von Bodendenkmälern) abklärt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Stadel in rechtswidriger Weise errichtet werden, was regelmäßig zu bauaufsichtlichen Maßnahmen (z. B. Baueinstellung, Beseitigungsanordnung) des Landratsamtes und zur Einleitung von Bußgeldverfahren führt, sobald solche Fälle bekannt werden. Es versteht sich von selbst, dass es sich hierbei nicht um eine Möglichkeit handelt Schwarzbauten von Nichtlandwirten, für die das Landratsamt die Beseitigung fordert, nachträglich zu legalisieren. Vereinzelt wird auch versucht einen Landwirt vorzuschieben, um für ansonsten nicht genehmigungsfähige Bauvorhaben eine Genehmigung zu bekommen. Meistens ist sich der betroffene Betriebsleiter nicht bewusst, dass er sich durch seine Gutmütigkeit selber in eine relativ schwierige Lage bringen oder eigene Vorhaben behindern kann. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte (eingehend und richtig bei den o.a. Fachstellen) vor Baubeginn. Fragen Sie nach, bevor Sie Pachtverträge, Bauanträge, Erklärungen etc. unterschreiben, die Ihnen nichts bringen, Sie unglaubwürdig machen und Ihnen letztlich nur schaden. Laura Segl -15

16 Neue Abstandsregelung für Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Seit November 2012 gibt es eine neue Abstandsregelung für Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen. Die VDI-Richtlinie: VDI 3894 Blatt 2 Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Methode zur Abstandsbestimmung Geruch. Angewandt wird die neue Methode zur Abstandsbestimmung seit ca. sechs Monaten, da im Laufe des Jahres die zuständigen Behörden (Landratsamt mit Sachgebiet Immissionsschutz und Ämter für Landwirtschaft) erst geschult werden mussten. Gegenstand der Richtlinie ist eine vereinfachte Methode zur Beurteilung von Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen mit Hilfe einer Abstandsregelung. Die Richtlinie erlaubt mit einfachen Mitteln und ohne aufwendige Simulationsrechnung (Ausbreitungsrechnung mit AUSTAL 2000) die Bewertung von aus Tierhaltungsanlagen ausgehenden Gerüchen und deren Auftrittshäufigkeit an der benachbarten Wohnbebauung. Sie findet bei der immissionsschutzrechtlichen Bewertung der Haltung von Nutztieren in Stallungen Anwendung. Der größte Unterschied im Vergleich zu früheren Regelungen ist die Berücksichtigung der Windverhältnisse. Außerdem werden insbesondere im Rinderbereich im Vergleich zu früher neben der Tierhaltung auch Emissionsquellen wie Fahrsilos, Mistlager und offene Güllegruben in die Berechnung mit aufgenommen. Die Berechnung des notwendigen Abstandes erfolgt mit Hilfe einer neuen EDV - Excelanwendung, die vom Bayer. Arbeitskreis Immissionsschutz in der Landwirtschaft entwickelt wurde. Dabei wird ein sogenannter Richtlinienabstand mit Hilfe einer komplexen Formel ermittelt, der durch die Angabe von vier Größen bestimmt wird: Quellstärke Q als Maß der Emission der zu beurteilenden Anlage Windrichtungshäufigkeit h w als Einflussgröße der Transmission Geruchsstundenhäufigkeit h g als Maß für die Beurteilung der Immissionssituation Zusatzabstand d r, abhängig von der Ausdehnung der Quelle oder den Abständen der Quellen untereinander Um ein Bauvorhaben im Hinblick auf den Immissionsschutz beurteilen zu können, muss künftig für den jeweiligen Standort eine synthetische Windrose beim Landesamt für Umwelt angefordert werden. Für Sie als bauwillige Landwirte ist es künftig unumgänglich, den Standort des Bauvorhabens vorher über das AELF prüfen zu lassen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder um einen Um- oder Anbau eines Stalles handelt. Gerade heuer kamen viele Bauanträge zur Stellungnahme an das AELF Traunstein und es gab zum Teil böse Überraschungen bezüglich des Immissionsschutzes. Kann der notwendige Richtlinienabstand für ein Bauvorhaben auf Grund der neuen Richtlinie nicht eingehalten werden, wird es nämlich eng für den Bauwerber. Als letzte Möglichkeit steht dann nur mehr das Einholen eines teuren Gutachtens (Ausbreitungsrechnung eines Umweltingenieurbüros für ca ) zur Verfügung. Dabei ist aber nicht gesagt, dass dieses zu einem positiven Ergebnis führt, da -16

17 die Abstandsregelung nach der neuen VDI kompatibel zu den Ausbreitungsrechnungen der Ingenieurbüros ist. Sie ist nur um einiges konservativer gerechnet, um einen nötigen Sicherheitszuschlag zu haben. Fazit: Damit es keine bösen Überraschungen im Baugenehmigungsverfahren gibt, sollten Stallbauplanungen mit dem AELF vorher abgesprochen werden Berechnungen zur neuen VDI können zukünftig nur mehr in der Beratungsphase erfolgen, andernfalls können teure Gutachten vom Landratsamt gefordert werden. Alfons Osenstätter Obergrenze für die Ausbringung von Stickstoff (170er Regelung) Nach Vorgabe der Düngeverordnung ist die Ausbringmenge von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft begrenzt. So darf mit derartigen Düngemitteln die ausgebrachte Gesamt-Stickstoffmenge 170 kg je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahr nicht überschritten werden. Unter bestimmten Auflagen war es in den vergangenen Jahren möglich, auf Antrag 230 kg Gesamt-N/ha auf intensiv genutztes Grünland auszubringen. Diese Regelung läuft mit Ende das Jahres 2013 aus! Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat sich mit Nachdruck in Brüssel für eine erneute Zulassung dieser Ausnahme eingesetzt. Die Kommission hat aber eine Anschlussregelung von einer wesentlichen Verschärfung der deutschen Düngeverordnung abhängig gemacht. Nachdem momentan aber nicht einmal ein entsprechender Entwurf vorliegt und eine verschärfte Düngeverordnung frühestens Ende nächsten Jahres erwartet wird, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die sog. 230er-Regelung im Jahr 2014 nicht zur Verfügung stehen wird. Betroffene Betriebe müssen deshalb umgehend mit der Suche nach Alternativen beginnen. Gülleabnahmeverträge erscheinen kurzfristig als die praktikabelste Lösung aber auch Flächenzupacht und Viehabstockung müssen in Extremfällen in Betracht gezogen werden. Unser Ministerium hat auch angekündigt, zu dieser Thematik im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt Stellung zu nehmen. Verfolgen Sie dementsprechend die Entwicklung! Stefan Weiß Drahtwurmbekämpfung im Mais Im heurigen Jahr wurden vermehrt Schäden durch die Larve des Schnellkäfers dem Drahtwurm festgestellt. Dafür gibt es hauptsächlich zwei Gründe: zum einen wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Grünlandflächen umgebrochen, auf denen der Drahtwurm aufgrund optimaler Entwicklungsbedingungen von Haus aus verstärkt vorkommt. Zum anderen haben widrige Witterungsbedingungen heuer dazu geführt, dass die Maisbestände nicht zügig loswachsen konnten und sich somit ein häufig vorhandener, latenter Befall schädigend auswirken konnte. Nachdem Kalkstickstoff nur eine mäßige Wirkung hat und die bisher in den Granulaten und Beizmitteln eingesetzten chemischen Wirkstoffe momentan EU-weit mit einem, zunächst zeitlich befristeten, Anwendungsverbot belegt sind, könnte das u.a. in Frankreich und Österreich zugelassenes Beizmittel SONIDO für 2014 eine Lö- -17

18 sung sein. Der enthaltene Wirkstoff hat in Deutschland als Insektizid in Raps eine Zulassung, bislang jedoch nicht als Maisbeize. Ob diese bis zur Aussaat 2014 vorliegt, ist ungewiss. Allerdings ist es völlig legal, in Frankreich oder Österreich mit SONIDO gebeiztes Saatgut in Deutschland auszusäen. Fragen Sie in Ihrem Lagerhaus nach, ob sie dort entsprechendes Saatgut beziehen können. Laut Auskunft verschiedener Maisfirmen werden nur wenige Sorten aus dem Gesamtsortiment mit SONIDO gebeizt angeboten. Beachten Sie, dass Sie aus organisatorischen Gründen entsprechend gebeiztes Saatgut frühzeitig, i.d.r. bis spätestens 15. Januar bestellen müssen. Die Kosten dürften pro Hektar bei ca. 60,- liegen. Der Wirkungsgrad der Beize ist deutlich niedriger als bei den o.g., derzeit nicht verfügbaren Wirkstoffen und liegt bei ca %. Man darf sich also auf Flächen, die heuer sehr hohe Schäden aufwiese, keine Wunderdinge erwarten. Stefan Weiß F a c h z e n t r u m R i n d e r h a l t u n g Grundfutterergebnisse 2013 (Bereich Lkr. BGL und TS) Zusammenstellung der Grundfutterergebnisse im Vergleich zu den Vorjahren: Angaben in g/mj NEL je kg Trockenmasse Jahr TM Rohasche RProtein RFaser Zucker MJ NEL 1. Schnitt , , ,00 2. Schnitt , , ,3 3. Schnitt , , ,34 4. Schnitt , , ,32 5. Schnitt , , ,42 Maissilage (Stärke) 6, (Stärke) 6, (Stärke) 6,64 Im Vergleich mit den Vorjahren fällt der geringere Trockenmassegehalt beim ersten Schnitt auf. Die schwierigen Erntebedingungen wegen der wenigen Sonnentage im Mai ließen oft keine längere Trocknungszeit zu. Der höhere Rohaschegehalt ist somit auch zu erklären. Der Energiegehalt steigt heuer kontinuierlich von Schnitt zu -18

19 Schnitt an. Beim Rohprotein fallen die höheren Werte beim 4. und 5. Schnitt aus dem Rahmen. Die gute Nährstoffversorgung der Böden und das optimale Wachstum im September und Oktober brachten sehr gute Qualitäten und auch noch hohe Erträge. Diese waren auch notwendig um die angespannte Futtersituation teilweise zu entspannen. In der Fütterung muss der hohe Rohproteingehalt, gerade bei höheren Futtermengen, beachtet werden. Bei schnell ansteigenden Harnstoffgehalten in der Milch muss mit energiereichem Ausgleichfutter wie Körnermais oder Trockenschnitzeln entgegen gesteuert werden. Bei der Maissilage sind die Untersuchungswerte mit den der Vorjahre zu vergleichen. Hier sind jedoch sehr große Schwankungen je nach Standort zu sehen. Trockenmassegehalt Grassilage 3. und 4. Schnitt 2013 Durch die lange Sommertrockenheit wurden gerade im Juli und August oftmals sehr trockene Silagen geerntet. Fast die Hälfte aller untersuchten Proben hat einen TS Gehalt über 40%. Hier ist die Gefahr einer Nacherwärmung besonders groß. Dieses Futter sollte (wenn möglich) im Winter bei tiefen Temperaturen verfüttert werden. Auch ist gerade hier auf einen höheren Vorschub im Silo zu achten. Josef Schmalzbauer, AELF Traunstein, Fachzentrum Rinderhaltung Spezialseminare des Fachzentrums Rinderhaltung 2014 Wichtig: Tag/Zeit :00-16: :00-15: :00-16:00 Anmeldung ist zu den Spezialseminaren bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungstermin erforderlich unter Tel. 0861/ Gasthof/ Ort Gruberalm Roitham Zur Post Rohrdorf Gruberalm Roitham Thema Fruchtbarkeit im Milchviehbetrieb Schnuppertag Robbi Tiertrainer: Wie tickt meine Kuh? -19 Referent(en) Dr. A.Randt, TGD Bayern Dr. J. Harms, LfL A. Rehrl, LKV Herstellerfirmen W. Schatz, LSV Franken / Obb. Max. TN- Zahl Kosten/ Pers , , ,- Hinweis: Eine überregionale Teilnahme ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht.

20 Rosenheimer Stallbautage Im Februar 2014 bietet das Fachzentrum für Rinderhaltung im Raum Rosenheim ein mehrtägiges Stallbauseminar an. Diese überregionalen Rosenheimer Stallbautage sind für alle Betriebe aus dem Einzugsgebiet Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz und Traunstein eine gute Möglichkeit, sich über Neuerungen zu informieren, selbst wenn die Baumaßnahme noch nicht unmittelbar ansteht. An jedem der 3 Tage wird eine spezielle Thematik behandelt (Milchviehställe, Melktechnik, Kälber und Jungviehställe). Jeweils ab 9:00 Uhr werden Fachreferate geboten und am Nachmittag werden zwei interessante Baulösungen besichtigt. Es kann jeder Stallbautag einzeln gebucht werden. Der Unkostenbeitrag beträgt jeweils 20. Anmeldung unbedingt erforderlich bis spätestens 1 Woche vorher unter 0861/ Das Programm im Einzelnen: Mo Milchviehställe, GasthausHinterholzer, Hohenthann Bauliche Konzepte in der Milchviehhaltung Stefan Bauer, AELF Traunstein Betontechnologie im landwirtschaftlichen Bauen Martin Peck, Beton Marketing Süd Di Melktechnik, Gasthaus zur Post, Rohrdorf Melksysteme, bauliche EinbindungStefan Bauer, AELF Traunstein Erfahrungen aus der MelktechnikberatungAlois Rehrl, LKV Melkroboter: Technik der Zukunft?Peter Dufter, AELF Traunstein Do Kälber- und Jungviehställe, Gasthaus Kirchenwirt, Pang Kälber: Haltung und Management Christine Krumm, LVFZ Achselschwang Kälber und Jungvieh; Planungsempfehlungenm Josef Schmalzbauer, AELF Traunstein Am Nachmittag jeweils Baubesichtigungen A B T E I L U N G P R Ü F D I E N D S T Stellenangebot: Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim ist in einigen Bereichen der Landwirtschaftsverwaltung überregional tätig. Zur Unterstützung unserer Abteilung Prüfdienst am Standort Traunstein suchen wir ab April 2014 befristet bis Dezember 2014 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Team bei der Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe in den Bereichen Flächenförderungsprogramme und Cross Compliance mitwirken. -20

21 Eine mehrjährige saisonale Anstellung ist möglich. Vorrausetzung für die Tätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst im landwirtschaftlichen Bereich, fundierte EDV Kenntnisse und ein Führerschein Klasse B. Die Arbeitszeit ist flexibel und teilzeitfähig. Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder. Bewerben Sie sich bitte unter: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim, Krumpperstraße 18 20, Weilheim in OB, oder per an Für telefonische Rückfragen stehen wir unter 0861/ oder 0152/ zur Verfügung. Wie werde ich Öko- Landwirt Seminar für umstellungsinteressierte Landwirte und Hofnachfolger Mo Fr Akademie für Ökologischen Landbau Kringell, Lkr. Passau Dieses Seminar bietet in Zusammenarbeit mit den Öko-Verbänden, den Erzeugerringen, den Fachzentren für ökologischen Landbau und praktizierenden Ökolandwirten eine Einführung in den ökologischen Landbau hinsichtlich Leben und Denken in Kreisläufen, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz als Leitgedanken, Zertifizierung und Qualitätssicherung, der Biomarkt und seine Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Förderung in der ökologischen Tierhaltung Das Seminar ist auf 20 Teilnehmer begrenzt. Für Verpflegung und Seminargebühren fallen 100 Teilnehmerbeitrag an. Anmeldungen bitte an: Akademie für Ökologischen Landbau am Lehr-, Versuchs-, und Fachzentrum für Ökologischen Landbau (LVFZ) Kringell Kringell Hutthurm Tel 08505/91810 Fax 08505/ lvfz-kringell@lfl.bayern.de Internet: -21

22 Sonstiges Landschaftspflegeverband unterstützt wieder Streuobstwiesenbesitzer Wie in den Vorjahren können Streuobstwiesenbesitzer und solche, die es werden wollen, wieder über den Landschaftspflegverband (LPV) junge Obstbäume beziehen oder alte schneiden lassen. Mit Hilfe einer Förderung durch den Freistaat Bayern und die EU können vom LPV Hochstamm-Obstbäume geeigneter Sorten zur Ergänzung oder Neuanlage von Streuobstwiesen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Notwendiges Material wie Wühlmauskörbe, Verbissschutzmanschetten und ggfs. Baumpfähle sind ebenfalls kostenlos. Gefördert werden allerdings nur Pflanzungen auf landwirtschaftlich genutztem Grünland in Ortsrandlage oder in der freien Landschaft. Wer eine Pflanzung im Frühjahr 2014 durchführen möchte, möge sich bis Ende 2013 in der LPV-Geschäftsstelle melden, möglichst unter Angabe der betreffenden Flurnummer. Um alte Obstbäume mit ihrem hohen Wert für die Natur so lange wie möglich zu erhalten, führt der LPV bei stark vergreisten Bäumen auf Streuobstwiesen einen sogenannten ökologischen Auslichtungsschnitt durch. Dadurch werden die oftmals viel zu dichten Kronen lichter und bruchgefährdete Äste entlastet. Neben dem Erhalt der Bäume dient dies auch qualitativ hochwertigeren Früchten, da sich diese in einer lichteren Krone besser entwickeln können. Beim Auslichtungsschnitt berücksichtigt der LPV ökologische Aspekte, indem z. B. stärkeres Totholz (abgestorbene Äste) im unteren Kronenbereich bewusst erhalten bleibt. Totholz bietet einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Der Auslichtungsschnitt kostet Obstwiesenbesitzer 35,- je Baum (Mitglieder im LPV 25,- je Baum). Anfragen bitte bis Ende Januar 2014 unter Angabe der betreffenden Flurstücksnummer an die LPV-Geschäftsstelle, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, Traunstein: Telefon 0861/58-393, -22

23 Abgabe eines Konsignationsgerätes Miele Dampf- Bügelmaschine An der Landwirtschaftsschule Laufen wird ab ein Bügelsystem, Miele Fashion Master B 1847 abgegeben. Das Gerät war ein halbes Jahr an der Schule im Einsatz und wird für 1.251,75 verkauft. Auch eine Miele Dampfbügelmaschine B 995 D wird ab abgegeben. Das Gerät war 10 Monate an der Schule im Einsatz und wird für 1.064,25 verkauft. Interessenten melden sich bitte bei: Alexandra Drexl, Landwirtschaftsschule Laufen Tel / , Fax Alexandra.Drexl@aelf-ts.bayern.de LKV Profiseminare 2014 Anmeldung zu den LKV Seminaren bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungstermin erforderlich unter Tel /7487 Tag/Zeit :30-15: :00-16: :30-15:00 Gasthof Ort/ Bräustüberl Schönram Post, Vachendorf Zur Post, Schnaitsee :00-15: :00-15:00 Landgasthof Purkering Huber, Strass Thema Seminarleiter Max TN- Zahl Erfolgreich Füttern: Beobachten Kontrollieren Reagieren Praxislösungen rund ums Kalb Erfolgreich Füttern: Beobachten Kontrollieren Reagieren Den Zellen auf der Spur Interpretation der LKV- Zellzahlergebnisse Den Zellen auf der Spur Interpretation der LKV- Zellzahlergebnisse Vroni Wolf, Fütterungsberaterin Joh. Gumpinger Fütterungsberater Vroni Wolf, Fütterungsberaterin Kosten/ Pers , , ,- Alois Rehrl, Melkberater 15 25,- Alois Rehrl, Melkberater 15 25,- Katrin Söldner, Fachzentrum Rinderhaltung, AELF Traunstein -23

24 vlf Ehrung für Irmingard und Sebastian Siglreithmayer Anlässlich der vlf Landesversammlung am 30. November 2013 wurde Irmingard und Sebastian Siglreithmayer das vlf - Ehrenabzeichen in Gold verliehen. Träger dieses Ehrenabzeichens werden für ihre besonderen Verdienste um den vlf Verband, um die Ausbildung, ihr Engagement in der Öffentlichkeit oder Mitgliedschaften in Ausschüssen o.ä. geehrt. Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Helmut Brunner gratulierte zur Ehrungmit dem goldenen Abzeichen. Hans Koller, der vlf Landesvorsitzende sagte zu Beginn der Laudatio über die Traunsteiner Ehrenträger: Es ist ausgesprochen selten, dass das vlf Ehrenzeichen an ein Ehepaar vergeben werden kann. Irmingard Siglreithmayer war von Frauenvorsitzendes des vlf Kreisverbandes Traunstein und damit auch Mitglied in der Kreisvorstandschaft des BBV Traunstein. Für die Öffentlichkeit ist sie seit 1996 im Umweltausschuss des Kreistages Traunstein und als Kreisrätin tätig. Zudem ist sie ehrenamtliche Schöffin am Verwaltungsgericht München. Sebastian Siglreithmayer war 10 Jahre lang Mitglied des Hauptausschusses im vlf Kreisverband Traunstein und 15 Jahre Vorsitzender.Seit 2003 ist er zudem Vorsitzender des vlf Bezirksverbandes Oberbayern. Seit 30 Jahren ist er Mitglied im Ausschuss des Maschinenring Traunstein. Mit dem Jahr 2012 hat er die Funktion des Kreisobmannes im BBV Kreisverband Traunstein übernommen. Weiterhin ist er als Mitglied im Bildungsausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Steuern des BBV tätig. Als Ausbilder hat er 13 Auszubildenden und 4 Praktikanten Wissen, Fertigkeiten und Können in der Landwirtschaft vermittelt. Wir gratulieren unseren Siglreithmayers zur verdienten Ehrung und sagen Danke für ihr langjähriges, gegenwärtiges und zukünftiges Engagement. 3. V e r b a n d s m i t t e i l u n g e n von links: Thomas Mirsch, vlf Geschäftsführer Bayern Sebastian Siglreithmayer, Irmingard Siglreithmayer, Christine Wutz, 2. Landesvorsitzende vlf, Harald Schäfer VLM Vorsitzender, Katharina Schlattl bayer. Milchkönigin, StM Helmut Brunner, Hans Koller, vlf Landesvorsitzender, -24

25 Meisterbriefverleihung und Meisterpreis in der Hauswirtschaft Am 18. Oktober fand in einer zentralen Festveranstaltung die Meisterbriefverleihung der Hauswirtschaft in Ansbach statt.magdalena Heigenhauser, Reit im Winklerhielt von Ministerialrätin Gisela Miethaner die Urkunde und aufgrund ihrer sehr guten Leistungen einen der Meisterpreiseüberreicht. Wir gratulieren Magdalena Heigenhauser zu ihrer Leistung und wünschen ihr viel Erfolg und Glück in ihrem beruflichen Umfeld. Sie ist bereits seit 2010, nachdem Sie die einsemestrige Hauswirtschaftsschule in Vollzeitform in Traunstein besucht hatte, Mitglied in unserem vlf Kreisverband. Nach der Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafterin verfolgte Sie ihr Ausbildungsziel über die dreisemestrige Hauswirtschaftsschule in Rosenheim sehr erfolgreich bis zur Hauswirtschaftsmeisterin.Sie wird bei unserer Jahreshauptversammlung über ihr Meister- Arbeitsprojekt referieren. Meisterbriefverleihung Landwirtschaft 2013: Im Haus der bayerischen Landwirtschaft in Herrsching fand am die Verleihung der Meisterbriefe statt. Eine Landwirtin und 13 Landwirte aus dem Landkreis Traunstein und Berchtesgadener Land konnten die begehrte Urkunde entgegennehmen.über den Weg der Berufsausbildung in der Landwirtschaft und einem zwischengeschalteten Praxisjahr, absolvierten die jungen Landwirte die Landwirtschaftsschule Traunstein. Teileder Prüfungen werden bereits in der Meisterausbildung mitgezählt. Ministerialdirigent Wolfram Schöhl, Festredner aus dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenMünchen, betonte die Stärke der Familienbetriebe in Bayern. Die guten klimatischen Verhältnisse und die beste Ausbildung-weltweit betrachtet- bringen große Vorteile für unsere Region. Hinten von links nach rechts Regina Scheck Tabing, Josef Frank Perating, Markus Sailer Dandlberg, Stefan Gut Neukirchen, Johann Jäger Pirach, Stefan Haunerdinger Leiharting Vorne: Markus Reischl Ainring, Martin Eder Kemating, Johannes Wimmer Oberaschau, Markus Parzinger Engering, Johann Mayer Seehof -25

26 Um die Anerkennung in der Gesellschaft zu verbessern, müssen sich die Landwirte noch mehr präsentieren und den Dialog mit den Verbrauchern suchen.wolfram Schöhl rief die Eltern auf, die gut ausgebildete Jugend in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse im Betrieb mit einzubinden und nicht nur als Schlepperfahrer zu missbrauchen. Drei wichtige Dinge braucht ein Meister der heutigen Zeit: Wissen, Können, Wollen - mit diesem Rüstzeug ausgestattet kann zuversichtlich in die Zukunft geblickt werden. Neue Mitglieder in unseren Reihen Immer wieder finden neue Mitglieder ihren Weg zum vlf Traunstein. Ihre Ausbildung an der Landwirtschaftsschule Pfaffenhofen, Abteilung Hauswirtschaft mit Ausbildung zur Dorfhelferin haben Maria Kraller, Fisching, Tengling und Ramona Fischer, Rabenden, Altenmarkt erfolgreich abgeschlossen. Über den Ausbildungsweg der Akademie für Land- und Almwirtschaft Südostoberbayern (SOLA) hat Johann Ortner, Bergen Unterreit seinen Zugang zu unserem Kreisverband gefunden. Als SOLA Absolvent hat er darauf aufbauend auch die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt mit Erfolg und einem sehr guten Ergebnis abgelegt. Wir freuen uns über die Neuen in unserem Kreise und wünschen, dass sie sich bei uns wohlfühlen und ihre Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche in Erfüllung gehen. Ein kleiner Hinweis auf Änderung der internen Verbandsmitgliederverwaltung Die Verwaltung unserer Mitglieder erfolgte bisher mit einerverwaltungssoftware, die lange Jahre von Herrn Michael Huith mit viel Engagement entwickelt und gepflegt worden war. Zeitgleich mit der Umstellung auf die erforderliche Änderung auf die EU SEPA Regelungen wird dieses Verwaltungsprogramm nicht mehr weiter gepflegt und aktualisiert. Daher stellen wir derzeit auf eine andere Vereinslogistik um und wie kann es anders sein: Umstellungsschwierigkeiten stellen sich bei einer Änderung immer ein.so auch bei uns. Auch der personelle Wechsel der Bearbeitung macht es nicht einfacher, bis sich wieder eine gewisse Routine einstellen wird. Bis zum Erscheinen des nächsten Mitteilungsblattes Februar/März wollen wir aber die Unregelmäßigkeiten, die auftauchen oder noch auftauchen werden, ausgeräumt haben. Falls Sie den Traunsteiner Ehemaligenbrief nicht wie gewohnt, per Post oder per , erhalten, bitten wir um Nachsicht, aber auch um kurze Nachricht per an: Andrea.Mayer12@web.deoder per Post an Andrea Mayer, Gerading 1,83342 Tacherting, (fax Nr 08622/1452) -26

27 SEPA Verfahren zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge Nachdem der vlf Traunstein nur im zweijährigen Turnus die Mitgliedsbeiträge erhebt, haben wir in diesem Jahr bereits die notwendigen formellen Auflagen des SEPA Verfahrens angewendet. Bei der Beitragsabbuchung im August wurde bereits auf die Kontoauszüge die jeweilige Mitgliedsreferenznummer eines jeden Mitglieds aufgedruckt, unter der jedes Mitglied beim vlf Traunstein registriert ist und mit der jeweils abgebucht wird. Zusätzlich wurde die Gläubiger ID Nummer des vlf Traunstein (DE03VLF ), die ebenso veröffentlicht werden muss, mitangegeben. Damit haben wir die Mitteilungspflicht für jedes Mitglied vorerst erfüllt. Überregionales Seminarangebot des vlf Landesverbandes/Bundesverbandes, regionale Veranstaltungen Der Bundesverband des vlf bietet in unregelmäßigen Abständen immer wieder hochinteressante Seminare aller Fachbereiche an. Sehr oft ist aber es nicht möglich, die Angebote zeitgerecht in unserem Traunsteiner Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Die Lösung liegt im Internet. Auf der Homepage des vlf Bayern: kann unter dem Punkt Bildungsangebote jeder das überregionale Bildungsangebot und die regionalen Veranstaltungen getrennt nach Regierungsbezirken und Veranstaltern einsehen. Liebe Verbandsmitglieder! Und wieder ist ein Jahr vergangen, mit Höhen und Tiefen, mit viel Sonne und Trockenheit, aber auch überreichlich Wasser von allen Seiten. Und doch geht es immer weiter, mancher ist noch mit den Auswirkungen des Jahresablaufes belastet und beschäftigt. Gerade deshalb ist es notwendig sich den Strömungen, direkten Einflüssen und Neuerungen aufgeschlossen gegenüber zu verhalten. Der vlf Kreisverband Traunstein wird sich weiterhin bemühen, seiner Zielsetzung der landwirtschaftlichen Fachbildung gerecht zu werden und attraktive Veranstaltungen zusammen mit unseren Förderern und anderen landwirtschaftlichen Organisationen anzubieten. Nutzen sie das Angebot zu ihrem Vorteil. Wir wünschen allen vlf-mitgliedern und ihren Familien ein frohes und vor allem ruhiges Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2014! Die Vorstandschaft des vlf Traunstein: Hans Englschallinger, Andreas Obermeier, Maria Kapsner, Andrea Mayer, Johann Kölbl -27

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