Die Umsetzung der IDD und deren Auswirkungen auf den Versicherungsvertrieb
|
|
- Benedict Lehmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Umsetzung der IDD und deren Auswirkungen auf den Versicherungsvertrieb Frankfurter Vortrag zum Versicherungswesen Frankfurt, Prof. Dr. Matthias Beenken Fachhochschule Dortmund 1
2 Gliederung Ausgangssituation Ziel der europäischen Regulierung Zeitplan und Ablauf der IDD-Umsetzung Inhalte der IDD und Wirkung Das IDD-Umsetzungsgesetz Herausforderungen für Versicherer und Vermittler 2
3 Gliederung Ausgangssituation Ziel der europäischen Regulierung Zeitplan und Ablauf der IDD-Umsetzung Inhalte der IDD und Wirkung Das IDD-Umsetzungsgesetz Herausforderungen für Versicherer und Vermittler 3
4 Ausgangssituation Vertreter nehmen ab, Makler gehen in den stillen Runoff 4
5 Ausgangssituation Rund jeder zweite Vermittler ist mindestens 50 Jahre alt Ø 48 Jahre Beenken/Radtke 2017, Provisionsstudie 5
6 Ausgangssituation Jeder dritte Vertreter und noch mehr Makler mit Umsätzen unter 100 TEUR Ø (Makler) Ø (AO) Beenken/Radtke 2017, Provisionsstudie 6
7 Ausgangssituation Jeder dritte Vertreter und zweite Makler mit Gewinnen unter 50 TEUR Ø (Makler) Ø (AO) Beenken/Radtke 2017, Provisionsstudie 7
8 Gliederung Ausgangssituation Ziel der europäischen Regulierung Zeitplan und Ablauf der IDD-Umsetzung Inhalte der IDD und Wirkung Das IDD-Umsetzungsgesetz Herausforderungen für Versicherer und Vermittler 8
9 Ziel der europäischen Regulierung Metaziel der Regulierung Verwirklichung des EU-Binnenmarktes Abgeleitete Ziele der Regulierung Marktzugangsrechte - Dienstleistungsfreiheit - Niederlassungsfreiheit Marktverhaltenspflichten - Verbraucherschutz bei Markteintritt - Verbraucherschutz bei Berufsausübung Verhaltenssteuerung der Regulierung Anreize für marktförderliches Verhalten Sanktionen für marktwidriges Verhalten 9
10 Gliederung Ausgangssituation Ziel der europäischen Regulierung Zeitplan und Ablauf der IDD-Umsetzung Inhalte der IDD und Wirkung Das IDD-Umsetzungsgesetz Herausforderungen für Versicherer und Vermittler 10
11 Zeitplan der deutschen IDD-Umsetzung (vorläufig) IDD in Kraft Referentenentwurf BMWi Kabinettsbeschluss Technical Advice Deleg. Rechtsakten von EIOPA Stellungnahme des Bundesrats Lesung Bundestag Sachverständigenanhörung Wirtschaftsausschuss /3. Lesung Bundestag Bundesratsbeschluss Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Vorlage Entwurf Delegierte Rechtsakte EU-KOM Bundestagswahl Vorlage Entwurf VersVermV Ablauf Umsetzungsfrist 11
12 Lamfalussy-Verfahren und Wirkung für Deutschland Ablauf (schematisch) Level 1 IDD Ermächtigung Nationale Umsetzung Level 2 Delegated Acts IDD-Umsetzungsgesetz Level 3 Ermächtigung Guidelines EIOPA geplant: Verbindliche Vorgaben Ermächtigung Verordnungen Leitlinien BaFin Überwachung Vertreiber 12
13 Gliederung Ausgangssituation Ziel der europäischen Regulierung Zeitplan und Ablauf der IDD-Umsetzung Inhalte der IDD und Wirkung Das IDD-Umsetzungsgesetz Herausforderungen für Versicherer und Vermittler 13
14 Inhalte der IDD und Wirkung Versicherungsvertreiber VU Vermittler Vermittler in Nebentätigkeit Produktakzessorische Vermittler Garantie- und Reiseversicherungsvermittler (bis 600 Jahresprämie Sonstige Vermittler in Nebentätigkeit Weitgehend von IDD ausgenommen 14
15 Inhalte der IDD und Wirkung Vertrieb i.s.v. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 IDD Informationen mit direkter oder indirekter Abschlussmöglichkeit über Webseite oder andere Medien Angebote Beratung Vorbereitungsarbeiten und Abschluss Mitwirkung bei Verwaltung und Erfüllung, insbes. im Schadensfall 15
16 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 10 IDD Angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten Sachkundenachweis Ständige berufliche Weiterbildung (mind. 15 h/a) Mechanismen zur wirksamen Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fertigkeiten Deutsche Umsetzung 48 Abs. 2 VAG n.f. 34e Abs. 1 Nr. 2c GewO n.f. 16
17 Change-Anforderungen Erhebung: Wer übt Versicherungsvertrieb aus? Entscheidung: Wer soll weiter Versicherungsvertrieb ausüben? Umsetzung: Stellenbeschreibungen erstellen oder anpassen (Mitbestimmung beachten) Jährliche Beurteilungsgespräche inkl. Bildungsbedarfsanalyse Weiterbildung auswählen nach Bedarf Evaluation: Erfahrungskreise/Qualitätszirkel etablieren 17
18 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 17 IDD Grundsatz: stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden handeln Informationen und Marketingmitteilungen redlich, eindeutig, nicht irreführend Keine Vergütung oder Bewertung, die mit der o.g. Pflicht des bestmöglichen Interesses kollidiert Keine Vorkehrungen zu Vergütungen, Verkaufszielen o.ä. im Konflikt zum Prinzip des bestmöglichen Interesses Deutsche Umsetzung 1a Abs. 1 VVG n.f. 48a VAG n.f. 1a Abs. 1 i.v.m. 59 VVG n.f. 19 VersVermV-E 18
19 Change-Anforderungen Erhebung: Welche Kunden mit welchen Bedürfnissen sind vorhanden? Wie wird der Kundenbedarf erhoben, ganzheitlich, fallweise, zufallsgetrieben? Welche dafür passenden Produkte werden angeboten / welche fehlen? Entscheidung: Wie soll der Verkaufsprozess künftig aussehen? Welche Produkte und Dienstleistungen werden von Partnern benötigt? Umsetzung: Marktforschung und Produktentwicklung durch Einbeziehung von Kunden, Abschied vom rein technischen Produktgedanken Evaluation: Erfahrungsaustausch über Erfahrungen mit Verkaufsprozessen 19
20 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel 8 IBIP-DA-E 20
21 Change-Anforderungen Erhebung: Welche Verkaufsziele, Vergütungssysteme und Anreize werden eingesetzt, und welche davon können die Kundenberatung beeinflussen? Wie werden Menschen geführt: Über Sinnbezüge oder über Geld? Entscheidung: Welche Änderungen sind notwendig, v.a. hinsichtlich Verkaufsziele, Abschlussprovision, Volumen-/Gewinn-abhängige Zusatzvergütungen, Incentives? Umsetzung: Bewertungen neutralisieren, Nachhaltigkeitselemente aufnehmen wie Kundenzufriedenheit/-begeisterung, Stornoquote Evaluation: Erfahrungskreise/Qualitätszirkel Vertriebssteuerung etablieren 21
22 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 18 IDD Statusbezogene Erstinformation 19 IDD Mitgliedsstaatenoption für schärfere Vorgaben, z.b. Provisionsverbot + Art und Schuldner der Vergütung Deutsche Umsetzung 15, 16 VersVermV-E 22
23 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 20 IDD Fragepflicht und Angebotsstellung nach Wünschen und Bedürfnissen (W+B) des Kunden Objektive und verständliche Information, damit der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann Angebot von Beratung: Persönliche Empfehlung an den Kunden, warum das angebotene Produkt den W+B am besten entspricht Beratungsgrundlage des Maklers: ausgewogene und persönliche Marktuntersuchung Vertragsinformationspflicht, PiB in Nichtleben 23
24 Exkurs: Haben wir eine Beratungspflicht? Versicherer ( 6 VVG) Vermittler ( 61 VVG) Soweit Anlass besteht Soweit Anlass besteht Fragepflicht Beratungspflicht Nur nach Prämienumfang Begründungspflicht Dokumentationspflicht Verzichtsrecht Fragepflicht Beratungspflicht Nur nach Prämienumfang Begründungspflicht Dokumentationspflicht Verzichtsrecht Ausnahme Makler-Verträge Ausnahme Fernabsatz 24
25 Exkurs: Bekommen wir eine Beratungspflicht? Versicherer ( 6 VVG) Vermittler ( 61 VVG) Soweit Anlass besteht Soweit Anlass besteht Fragepflicht Beratungspflicht Nur nach Prämienumfang Begründungspflicht Dokumentationspflicht Verzichtsrecht Ausnahme Makler-Verträge Ausnahme Fernabsatz Fragepflicht Beratungspflicht Nur nach Prämienumfang Begründungspflicht Dokumentationspflicht Verzichtsrecht Streichung; Erleichterung des Verzichts beim Fernabsatz (Text- statt Schriftform für VU und Vermittler) 25
26 Exkurs: Was sagt die IDD zur Beratungspflicht? Versicherer Vermittler Muss Kann Muss Kann Fragepflicht Beratung: Persönliche Empfehlung warum Produkt Wünschen und Bedürfnissen am besten entspricht Begründungspflicht Vertragsinformationspflicht zur Entscheidungsfindung Fragepflicht Beratung*: Persönliche Empfehlung warum Produkt Wünschen und Bedürfnissen am besten entspricht Begründungspflicht Vertragsinformationspflicht zur Entscheidungsfindung *Beim Makler wohl Pflicht vgl. Sachwalter-Rechtsprechung BGH 26
27 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 24 IDD Informationspflichten bei Querverkäufen Deutsche Umsetzung 7a VVG n.f. 7a i.v.m. 59 VVG n.f. Neu für Restschuldversicherungen: Abkühlphase im Verkauf (erneute Zusendung PiB und Widerrufsbelehrung nach einer Woche, Verlängerung Widerrufsfrist) ( 7a Abs. 5 VVG n.f.) Beratungs- und Informationspflichten gegenüber Versicherter Person ( 7d VVG n.f.) 27
28 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 25 IDD Aufsichts- und Lenkungsanforderungen ( POG ): Aufsichts- und Lenkungsanforderungen (nur falls eigene - Definition Zielmarkt Produktentwicklung) - Bewertung einschlägiger Risiken der Kunden - Passende Vertriebsstrategie - Überwachung des Vertriebs - Verständnis der Produkte - Regelmäßige Prüfung - Information der Vermittler Deutsche Umsetzung 23 Abs. 1a-1d VAG n.f.? 28
29 Change-Anforderungen Erhebung: Wie entstehen bisher Produkte, und sind es überhaupt Produkte? Welche Rolle spielen Kundenbedürfnisse? Wie flexibel wird die Spartentrennung gehandhabt? Wer kann welche Produkte beraten? Entscheidung: Produktgenehmigungsprozess, Lizensierungssystem für Vermittler, Weiterbildungssystem Umsetzung: Marktforschung, F+E-Bereich ( Lab ), neuer Zuschnitt Ressorts, Erweiterung Partnerdatenbanken um Qualifizierungskennziffern Evaluation: Erfahrungskreise/Qualitätszirkel Vertriebssteuerung etablieren 29
30 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 27 IDD Versicherungsanlageprodukte Auf Dauer wirksame organisatorische und verwaltungsmäßige Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zu verhindern 28 IDD Erkennen von Interessenkonflikten Offenlegung unvermeidbarer Interessenkonflikte auf dauerhaftem Datenträger 30
31 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 29 IDD Versicherungsanlageprodukte Mitgliedsstaatenoption für schärfere Vorgaben, z.b. Provisionsverbot Information über sämtliche Kosten und Gebühren, auf Wunsch detailliert nach Positionen Provisionen dürfen sich nicht nachteilig auf Qualität der Dienstleistung auswirken 31
32 Inhalte der IDD und Wirkung Artikel Versicherungsvertreiber VU Vermittler 30 IDD Versicherungsanlageprodukte Informationsbeschaffungspflicht über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich, finanzielle Verhältnisse, Risikotoleranz Warnpflicht bei ungeeigneten Produkten Aufzeichnungspflicht der Vereinbarungen mit dem Kunden Regelmäßige Berichtspflicht Deutsche Umsetzung 48a Abs. 2-6 VAG n.f. 7b, 7c VVG n.f. 7b, 7c i.v.m. 59 VVG n.f. 18, 19 VersVermV-E 32
33 Inhalte der IDD und Wirkung Beratung Geeignetheitsprüfung (Art. 30 Abs. 1 IDD, 7c Abs. 1 VVG) Fragepflicht (Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele, Risikotoleranz) Pflicht geeignete, der Risikotoleranz und Verlusttragfähigkeit entsprechende Produkte zu empfehlen Keine Beratung Angemessenheitsprüfung (Art. 30 Abs. 2 IDD, 7c Abs. 2 VVG) Fragepflicht (s.o.) Warnpflicht bei unangemessenen Produkten, ggf. in standardisierter Form Keine Befragung u. Beratung Vertrieb nichtkomplexer Versicherungsanlageprodukte (Art. 30 Abs. 3 IDD, 7c Abs. 3 VVG) Mitgliedsstaatenoption zum erleichterten Vertrieb nichtkomplexer VAP Vertrieb auf Veranlassung des Kunden (z.b. eigeninitiative Internetanfrage) Informationspflicht des Anbieters: keine Angemessenheitsprüfung, keine Anwendung einschlägiger Wohlverhaltenspflichten, ggf. in standardisierter Form Interessenkonfliktregeln (Art. 27/28 IDD) sind einzuhalten 33
34 Neukunde Erstinformation Klärung Beratungsanlass Bestandskunde Befragung nach Wünschen und Bedürfnissen Beratung Empfehlung und Begründung für den Rat Mitteilung zur Beratungsgrundlage Beratungsdokumentation 11 VersVermV 61 Abs. 1 VVG 60 Abs. 2 VVG 61 Abs. 1 VVG Antragsmodell Vertragsbedingungen und -informationen durch Vermittler ggf. Zweittermin Antrag Invitatiomodell Unverbindlicher Antrag Zweittermin nach Zugang Police und Vertragsinformation Zustimmung des VN 7 VVG 34
35 Neukunde Erstinformation Klärung Beratungsanlass Bestandskunde Befragung Wünsche + Bedürfnisse 11 VersVermV 61 Abs. 1 VVG Versicherungsanlageprodukt: Beratung kommt in Frage kommt nicht in Frage Befragung Kenntnisse, Erfahrungen Befragung Anlageziele, Verlusttragfähigkeit, Risikotoleranz Information über Interessenkonflikte Information zu Produkt und Kosten Warnung bei Unangemessenheit Empfehlung + Begründung Mitteilung zur Beratungsgrundlage Vereinbarungs- u. Berichtspflicht Beratungsdokumentation + Vertragsschlussverfahren 60 Abs. 2 VVG 61 Abs. 1 VVG 35
36 Change-Anforderungen Erhebung: Wie verkaufen die Vermittler derzeit Altersvorsorge? Welche Erfahrung besitzen sie mit Anlageberatung/-vermittlung? Entscheidung: Wie soll der neue Verkaufsprozess aussehen? Wer soll Versicherungsanlageprodukte verkaufen dürfen? Umsetzung: Aus- und Weiterbildung, Beratungstools, Qualitätssicherungs- Maßnahmen wie z.b. Kundenzufriedenheitsbefragungen einsetzen, Betreuungsprozesse etablieren Evaluation: Erfahrungskreise/Qualitätszirkel LV-Vertrieb etablieren 36
37 Gliederung Ausgangssituation Ziel der europäischen Regulierung Zeitplan und Ablauf der IDD-Umsetzung Inhalte der IDD und Wirkung Das IDD-Umsetzungsgesetz Herausforderungen für Versicherer und Vermittler 37
38 Das IDD-Umsetzungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Anlässe: 1. IDD-Umsetzung 2. Förderung der Honorarberatung (Koalitionsvereinbarung) 3. Regelung des Provisionsabgabeverbots (Befristung Verordnungen auf ) 4. Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (nicht spezifisch interessant für den Versicherungsvertrieb) 38
39 Das IDD-Umsetzungsgesetz: Honorarberatung Vertriebsstruktur bisher Abb.: Beenken
40 Das IDD-Umsetzungsgesetz: Honorarberatung Vertriebsstruktur neu (RegEntwurf) Versicherungsberater* *Kabinettsbeschluss Abb.: Beenken
41 Honorarberatung und Vergütungsstrukturen Vergleich Aufgaben, erlaubte Zielgruppen, Vergütung Honorar + Nettotarif *Bundestagsbeschluss Abb.: Beenken
42 Change-Anforderungen Erhebung: Besteht ein Angebot von und Nachfrage nach Nettotarifen? Welchen Aufwand bedeutet das Durchleitungsverfahren? Welcher Zulauf zum Versicherungsberater oder Honorar-Makler-Status wird erwartet? Entscheidung: Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern? Angebot von Nettotarifen oder Durchleitungsverfahren? Reputationsfreundliche Vorgaben zur Honorargestaltung? Angebot skalierbarer Courtagen? Umsetzung: Neue Tarife, standardisierte Honorarvereinbarungen oder Kooperationen mit seriösen Honorardienstleistern Evaluation: Erfahrungskreise/Qualitätszirkel Honorarvertrieb etablieren 42
43 Das IDD-Umsetzungsgesetz: Provisionsabgabeverbot Umsetzung Bisher in Verordnungen geregelt, die mit der VAG-Novelle 2016 befristet wurden auf den Seit 2011 nicht mehr von BaFin durchsetzbar nach verlorenem VG-Prozess Neu einfachgesetzlich geregelt in 48b VAG, 34d Abs. 1 GewO VU und Vermittler dürfen VN, VP und Bezugsberechtigten keine Sondervergütungen gewähren Bagatellgrenze 15 Euro pro Jahr Ausnahme: Abgabe dient zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung 43
44 Das IDD-Umsetzungsgesetz: Kritik Zahlreiche Probleme, Beispiele: Festhalten an getrennten Aufsichtsregimen BaFin IHKn Behauptung: 1:1-Umsetzung Realität: teils 1:0,5-, teils 1:1,5-Umsetzung Fehlende Umsetzung unter anderem von Vertriebssteuerungsvorgaben Vermittler (Art. 17, 3 IDD) Standards für Vertrieb ohne Beratung (Art. 20 IDD) POG für Vermittler (Art. 25 IDD) Zu viel an Umsetzung bei Themen wie Allgemeine Beratungspflicht Honorarberatung 44
45 Das IDD-Umsetzungsgesetz: Kritik Zahlreiche Probleme, Beispiele: Ideologisch motivierte Umgestaltung Versicherungsberater: Neuer Makler-Typus mit Honorarberater-Heiligenschein, aber ohne jegliche verbraucherschützende Leitplanken (Vergütungsart, Vergütungshöhe, Stornohaftung), mit der Perspektive auf unfairen Wettbewerb gegenüber traditionellen Vermittlern (Level Playing Field?!) 34e GewO Versicherungsberater seit außer Kraft, aber 34d Abs. 2 GewO n.f. tritt erst am in Kraft 45
46 Gliederung Ausgangssituation Ziel der europäischen Regulierung Zeitplan und Ablauf der IDD-Umsetzung Inhalte der IDD und Wirkung Das IDD-Umsetzungsgesetz Herausforderungen für Versicherer und Vermittler 46
47 Herausforderungen für Versicherer und Vermittler Kurz gesagt: Bedarfsgerechte Produkte Bedarfsgerechte Information und Beratung Kundengerechte VU-Prozesse POG Produktgenehmigungsprozess Wohlverhaltenspflichten Underwriting-, Vertrags-, Schaden-/Leistungs- Prozesse Wünsche und Bedürfnisse des Kunden erfüllt 47
48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Prof. Dr. Matthias Beenken Professur BWL, insbes. Versicherungswirtschaft Fachhochschule Dortmund Emil-Figge-Str Dortmund Redaktionsbüro Op de Veih Bochum Tel / Matthias.Beenken@t-online.de 48
Ausgewählte Aspekte der IDD- Umsetzung im Dialog
Ausgewählte Aspekte der IDD- Umsetzung im Dialog Vermittlertag der Industrie- und Handelskammer zu Köln Köln, 5.9.2017 Prof. Dr. Matthias Beenken, Fachhochschule Dortmund Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler,
MehrCheckliste: So bereite ich mich als Vermittler auf die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) vor
Checkliste: So bereite ich mich als Vermittler auf die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) vor Stand: 7.12.2017 Hinweis: Diese Checkliste ist lediglich als Hilfe für Versicherungsvertreter und -makler
MehrVergütungen nach der IDD. Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber
Vergütungen nach der IDD Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber 2 Grundlegendes zum Regime der IDD IDD Insurance Distribution Directive RL (EU) 2016/97 Erstmalig umfassende Vorgaben hinsichtlich Vergütungen Umzusetzen
MehrKONGRESS: IDD. Verschärfung der Beratungspflichten für Versicherungsanlageprodukte. Dortmund, den
KONGRESS: IDD Verschärfung der Beratungspflichten für Versicherungsanlageprodukte Dortmund, den 25.10.2017 Referent: Jürgen Evers, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht 2 Übersicht PRIIP-VO IDD-Umsetzungsgesetz
MehrIDD, Verbraucherpolitik und Honorarberatung. Dr. Erich Paetz 36. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch in Berlin am
IDD, Verbraucherpolitik und Honorarberatung Dr. Erich Paetz 36. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch in Berlin am 21.06.2017 Übersicht 1. Verbraucherpolitik in dieser Legislaturperiode 2. Wichtige
MehrHerausforderungen. IDD - Webinare, Beratung & Dokumentation 2. Produktmanagement & Versicherungsanlageprodukte.
Herausforderungen IDD - Webinare, 01.09.2017 1. Beratung & Dokumentation 2. Produktmanagement & Versicherungsanlageprodukte Vorgehensweisen Zahlen Daten Fakten Als führende Business- und IT-Beratung ist
MehrHerausforderungen. Vorgehensweisen. IDD - Webinare, Uhr. 1. Erweiterter Geltungsbereich sowie Qualifizierung und Weiterbildung
Herausforderungen IDD - Webinare, 08.09.2017 10 Uhr 1. Erweiterter Geltungsbereich sowie Qualifizierung und Weiterbildung Vorgehensweisen 2. Vergütung & Interessenkonflikte Zahlen Daten Fakten Als führende
MehrProduct Governance. ein internes Produktgenehmigungsverfahren durchlaufen haben und für die ein Zielmarkt bestimmt wurde.
Product Governance Product Governance Hintergrund: Wahrung der Kundeninteressen durch Vereinbarkeit der Vertriebsstrategie mit dem Zielmarkt (Art. 24 Abs. 2 MiFID II) In den Vertrieb sollen regelmäßig
Mehr12. Dezember Vorbemerkung
12. Dezember 2016 Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer 1 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. November 2016 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
MehrDie Versicherungswirtschaft im Wandel: Herausforderungen aus Solvency II, IDD und Digitalisierung
Die Versicherungswirtschaft im Wandel: Herausforderungen aus Solvency II, IDD und Digitalisierung Generalversammlung, 30. März 2017 Generaldirektor Grazer Wechselseitige Versicherung AG Solvency II Grundlagen
MehrIDD Umsetzung im Gewerberecht
IDD Umsetzung im Gewerberecht 1. Einleitung 2 wichtige bisherige Ereignisse IDD EU Amtsblatt L 26 vom 2.2.2016 MIFID Anwendungsdatum verschoben auf 3. Jan. 2018 PRIIPS Inkrafttreten ein Jahr verschoben
MehrIDD viel, aber nicht alles Weitere branchenrelevante Rechtsprojekte der Union
IDD viel, aber nicht alles Weitere branchenrelevante Rechtsprojekte der Union Mag. Dieter Pscheidl Leitung Europäische Angelegenheiten Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe 11. Alpbacher
MehrDas Umsetzungsgesetz zur IDD. Wolfram Nieradzik / Nicolai Kurth Die beste Empfehlung. Funk.
Das Umsetzungsgesetz zur IDD Wolfram Nieradzik / Nicolai Kurth 21.06.2017 1 Umsetzungsgesetz zur IDD Ausgesuchte Themenfelder Weiterbildungspflichten Beratungspflichten im Fernabsatz Zwang zur Provision
MehrPRIPs IMD II und MiFid II neue Transparenzanforderungen für Versicherungsanlageprodukte?
PRIPs IMD II und MiFid II neue Transparenzanforderungen für Versicherungsanlageprodukte? Dr. Ulrike Mönnich, LL.M., Partnerin, gbf Rechtsanwälte Prof. Dr. Helmut Heiss, Ordinarius an der Universität Zürich,
MehrRA Werner Fröschen Justiziar / Bereichsleiter Recht
EU-Vermittlerrichtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD-Insurance Distribution Directive). Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Was bedeutet das für uns? RA Werner Fröschen Justiziar / Bereichsleiter
Mehr32. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch
32. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 17. März 2016 Dr. Helge Lach Mitglied des Vorstands Deutsche Vermögensberatung AG 102/2016 Deutsche Vermögensberatung AG Extreme Regulierungsdichte für
MehrVergütungen in der Diskussion - Herausforderungen durch die Regulierung und die Marktsituation
Vergütungen in der Diskussion - Herausforderungen durch die Regulierung und die Marktsituation Dortmund, 23.11.2015 Prof. Dr. Matthias Beenken Fachhochschule Dortmund IHK Dortmund 23.11.2015 1 Überblick
MehrHäufig gestellte Fragen IDD FAQ
Häufig gestellte Fragen IDD FAQ Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzlicher Rahmen... 1 2. Vertriebstätigkeiten... 2 2. Erlaubnisverfahren... 3 3. Beschwerden... 3 4. Erstinformationen... 4 4. Qualifikation und
MehrAss.-jur. Ulrich Zander Vizepräsident BVK. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v.
Stand der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) Auswirkungen auf die Vermittlerbetriebe Folgen für die Provisionsvereinbarungen? Ass.-jur. Ulrich Zander Vizepräsident BVK Bundesverband deutscher
MehrInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Finanzanlagenvermittler
MehrDr. Winfried-Thomas Schneider Richter am Landgericht
Dr. Winfried-Thomas Schneider Richter am Landgericht Vortrag aus Anlass des 11. Diskussionsforums der Forschungsstelle Versicherungsrecht Köln, 10. April 2015 Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus
MehrIDD - Alles was der Makler wissen sollte -
IDD - Alles was der Makler wissen sollte - Alles, was der Makler wissen muss Fachtagung 05.10.2017 - Ameron Hamburg - Stephan Michaelis LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht
MehrEntwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) Verbändebeteiligung
Geschäftsführung Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. PKV-Verband Postfach 51 10 40 50946 Köln Herrn Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34 37 10115 Berlin Per E-Mail:
MehrThomas Leithoff LVRG Welche Regelungen zwischen Vermittler und Versicherer müssen angepasst werden? Aeiforia Kongress, DKM
Thomas Leithoff LVRG Welche Regelungen zwischen Vermittler und Versicherer müssen angepasst werden? Aeiforia Kongress, DKM 2014 30. Oktober 2014 Gliederung Adressaten des LVRG Rechtsgrundlagen Wirkung
MehrVersicherungsanlageprodukte - neue Transparenzanforderungen bei Produktgestaltung und Vertrieb?
Versicherungsanlageprodukte - neue Transparenzanforderungen bei Produktgestaltung und Vertrieb? Dr. Ulrike Mönnich, LL.M., Partnerin Prof. Dr. Helmut Heiss, Ordinarius an der Universität Zürich, Rechtsanwalt
MehrIDD So sichern Versicherungsmakler Ihre Zukunft. Welche Optionen habe ich nach IDD, das Versicherungsgeschäft zu betreiben?
IDD So sichern Versicherungsmakler Ihre Zukunft Welche Optionen habe ich nach IDD, das Versicherungsgeschäft zu betreiben? Ich stelle vor: Max Mustermann Einer von 46.781 Versicherungsmaklern (Stand DIHK
MehrProf. Dr. Peter Schimikowski FH Köln, Institut für Versicherungswesen
Informations-, Beratungsund Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers Prof. Dr. Peter Schimikowski FH Köln, Institut für Versicherungswesen Ausgangssituation Informations- und Beratungspflichten
MehrWie viel Regulierung braucht der Versicherungsvertrieb?
Wie viel Regulierung braucht der Versicherungsvertrieb? 30. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Berlin 08.06.2015 Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv) Aufgabe des Staates Wilhelm von
MehrStellungnahme. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte
MehrHandout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger
Handout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger I. Allgemeines 1. Hintergründe und Gesetzgebungsverfahren 1.1. Motiv des Honorarberatungsgesetzes
MehrErläuterungen zur Beratungsdokumentation (Stand )
Erläuterungen zur Beratungsdokumentation (Stand 2.1.2017) Dieser Vorschlag ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle, also kundenspezifische,
MehrPflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging
Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments
MehrZulassungsvoraussetzung: Erlaubnispflicht 32 KWG. Grundsätzlich alle FDL- Unternehmen. Ausschließlichkeitsvermittler. Gebundene
M. Anhang M1. Darstellungen Rechtsrahmen Status quo Zulassungsvoraussetzung: Erlaubnispflicht Versicherung Kapitalanlage Kredit Bausparen Finanzinstrumente Geschlossene Fonds 34d GewO 32 KWG 34c GewO 14
MehrAGV-Personalleitertagung Außendienst
AGV-Personalleitertagung Außendienst Einführung in die Arbeitsgruppen Verhaltenskodex und regelmäßige Weiterbildung im Ausschließlichkeitsvertrieb und im unabhängigen Vertrieb 08./09. Oktober 2013 in Travemünde
MehrBonner Erklärung. IDD Neue Herausforderungen in der täglichen Praxis?
Bonner Erklärung IDD Neue Herausforderungen in der täglichen Praxis? Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute
MehrHerr Professor Schwintowski, Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
IDD Umsetzung So nicht! Die dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs und Finanzdienstleistungen AG hat die aktuelle Diskussion zum vorliegenden Referentenentwurf (Nov. 2016) zum Anlass genommen,
MehrVersicherungsvertrieb quo vadis?
Versicherungsvertrieb quo vadis? Änderungen des Versicherungsvertriebs Hamburg 20.05.2011 Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv) Rückblick VVG-Reform Abschaffung des Policenmodells maximale Laufzeit
MehrNeue Pflichten für Vermittler
Neue Pflichten für Vermittler Informations- und Dokumentationspflichten Hubertus Münster Rechtsanwalt Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin - Brüssel Informationspflichten Ausgangspunkt:
MehrHonorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014
Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014 Agenda Folie 2 1. Verbraucherschutz 2. Lagerzugehörigkeit/Unabhängigkeit 3. Vergütung 4. Rahmenbedingungen
MehrVersicherungsvertrieb Informationen zur IDD Inhalt Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Weiterbildungspflicht
Versicherungsvertrieb Inhalt Informationen zur IDD Ab 23.02.2018 gelten die durch die Umsetzung der Insurance Distribution Directive (Versicherungsvertriebsrichtlinie) in deutsches Recht geänderten bzw.
MehrInhaltsverzeichnis VII EINLEITUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG... 1. A Problemdarstellung...1 B Gang der Untersuchung... 4
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG... 1 A Problemdarstellung...1 B Gang der Untersuchung... 4 KAPITEL I - RECHTSTATSACHEN UND VERGLEICH MIT EUROPÄISCHEN STAATEN...6 A Maklertätigkeit
MehrInformation Anwendung Kontrolle
Information Anwendung Kontrolle Information Anwendung Kontrolle Verpflichtende Schulung im Finanzbereich: Lästige Pflicht oder Chance? Johannes Muschik Salzburg, 16.2.2016 Vorgaben für Verkauf von Investments
MehrRichtlinie über Versicherungsvermittlung Aktueller Stand und Nebenentwicklungen Hinterstoder, 18. Oktober 2013
Richtlinie über Versicherungsvermittlung Aktueller Stand und Nebenentwicklungen Hinterstoder, 18. Oktober 2013 Mag. Dieter Pscheidl Repräsentant bei der Europäischen Union Versicherungsverband Österreich
MehrDES DVVS E. V. Thema: Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Dreieich,
12. PRAKTIKER-WORKSHOP FÜR STEUERBERATER DES DVVS E. V. Thema: Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie Dreieich, 06.10.2016 ZUR PERSON Andreas Fink (Gesellschafter/Geschäftsführer) Haus & Wohnen GmbH Vermittlungsgesellschaft
MehrÄnderungsvorschläge zur IDD Umsetzung
Bisheriger Vorschlag Änderungsvorschlag VDVM Begründung 34 d Abs. 1 Nr. 2 GewO 34 d Abs. 1 Nr. 2 GewO 2. als Versicherungsmakler für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen
MehrNeue Regeln für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister
Neue Regeln für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister Sylva Gäbler Geschäftsführerin Recht & Fairplay IHK Trier Beatrice Weidemann Referentin Recht IHK Koblenz 12. Mai 2011 Agenda Teil 1: Neues
MehrDie Prüfung der Finanzanlagenvermittler
Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler Erstellung eines Prüfungsberichtes nach 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) Veranstaltungsort: 6. November 2015 in München Armin Heßler Wirtschaftsprüfer,
MehrStellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen
MehrHonorare im Versicherungsvertrieb Legenden und Realitäten
Honorare im Versicherungsvertrieb Legenden und Realitäten Prof. Dr. Matthias Beenken 7.9.2010 Versicherungstag IHK Koblenz IHK Trier 1 Überblick 1. Honorarberatung in der öffentlichen Wahrnehmung 2. Was
MehrEINFLUSS DER VERMITTLERREGULIERUNG AUF DIE PRIVATE ALTERSVORSORGE DER DEUTSCHEN BEVÖLKERUNG
EINFLUSS DER VERMITTLERREGULIERUNG AUF DIE PRIVATE ALTERSVORSORGE DER DEUTSCHEN BEVÖLKERUNG Entwicklung eines Szenarios am Beispiel des Provisionsverbots Eine Untersuchung der ASSEKURATA Solutions GmbH
MehrIDD aus Kundensicht: Beratungsansätze im Vergleich
IDD aus Kundensicht: Beratungsansätze im Vergleich Informationen zur Studie: Ein psychologischer Vergleich aktueller Beratungsansätze aus Sicht der Kunden PHOENIX-Institut für Vertriebsforschung GmbH Warum
MehrMIFID II Best Execution. Regelungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen
MIFID II Best Execution Regelungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhalt Regulatorische Vorgaben Art. 27 Abs. 1 MIFID II Art. 64 Delegierte Verordnung Veröffentlichungspflichten nach
MehrVersicherungsmaklervertrag
Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler BFFM GmbH & Co. KG, Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg und dem Auftraggeber wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel (1) Der Versicherungsmakler
MehrDie Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu?
Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu? 13. CHARTA-Marktplatz in Neuss Ass. jur. Sebastian Greif IHK Mittlerer Niederrhein Folie
MehrVDVM Versicherungsmakler - Sachverstand an Ihrer Seite.
1 Verein zur Förderung der Versicherungswirtschaft Neuerungen im Versicherungswesen: Vom Verbraucherschutz zum Bürokratie-Monster? oder Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht! Dr. Hans-Georg Jenssen
MehrVeränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG
Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG Dr. Werner Kerkloh Das neue VAG = Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 Umsetzung der
MehrDIE NEUE RICHTLINIE (EU) 2016/97 ÜBER VERSICHERUNGSVERTRIEB (IDD) MARTIN RAMHARTER
DIE NEUE RICHTLINIE (EU) 2016/97 ÜBER VERSICHERUNGSVERTRIEB (IDD) NEUERUNGEN FÜR VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN MARTIN RAMHARTER ÜBERSICHT 1. Einleitung 2. Allgemeine Bestimmungen für Versicherer 3. Informationspflichten
MehrNeue rechtliche Rahmenbedingungen für Vermittler und Vertriebsstrukturen
Aktuelle Rechtsfragen im Versicherungsvertrieb Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Vermittler und Vertriebsstrukturen ConVista Business Forum Köln, 25. September 2014 Dr. Gunne W. Bähr Rechtsanwalt Partner,
Mehr.LAP. Stand: 1.10.2013. Your Success Our Passion
.LAP Your Success Our Passion Synopse GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2010, GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2013, Gesetz und sonstige Normen (untergesetzliche, aufsichtsrechtliche Normen und sonstige Verbandsregelwerke)
MehrAuch der Gegenstand der Verordnung wird vom BdV unterstützt:
Bund der Versicherten e. V., 24558 Henstedt-Ulzburg Per E-Mail: schoefisch-vo@bmjv.bund.de Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 11015 Berlin 12. Dezember 2017 Entwurf des Bundesministeriums
MehrHaftungsrisiken und effektiver Schutz für den Vermittlerbetrieb
Haftungsrisiken und effektiver Schutz für den Vermittlerbetrieb Werner Fröschen Rechtsanwalt 07.07.2011 4. Versicherungstag Heilbronn-Franken Wer haftet für was? Grundsätze: Versicherer: grds. für Verhalten
MehrDie Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb
IMD 2 Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb ein Vortrag von RA Jens Reichow Fortbildung wird zur Pflicht: Art.8 Abs.1:
MehrDie neue Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016 Motive, Inhalte, Perspektiven
Rechtsanwalt Hans Ludger Sandkühler Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016 Motive, Inhalte, Perspektiven 13. Diskussionsforum der Forschungsstelle Versicherungsrecht TH Köln, 19. Mai 2016 Agenda
MehrEU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt
EU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt Vortrag Wirtschaftskammer Wien Die Finanzdienstleister 11. November 2014 1. Teil: Was wird die MIFID II bringen? 2. Teil:
MehrIBD Wirtschaftsprüfung GmbH. MIFID II Product - Governance
IBD Wirtschaftsprüfung GmbH MIFID II Product - Governance 2 Das Thema wird präsentiert von: WP/StB Mag. (FH) Michael Szücs Geschäftsführer IBD Wirtschaftsprüfung GmbH 1060 Wien, Lehargasse 1 Tel: 01/ 505
MehrProf. Dr. Matthias Beenken RA Hans-Ludger Sandkühler
Prof. Dr. Matthias Beenken RA Hans-Ludger Sandkühler Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat IIB3 Freie Berufe, Gewerberecht Herrn Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
MehrIV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen
IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen 1. Grundlagen Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen a) Stufen des Unions- und Gemeinschaftsrechts o Primäres Unions- und Gemeinschaftsrecht: Verträge mit
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.9.2017 C(2017) 6218 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 21.9.2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und
Mehr@bmwi.bund.de und
Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. VOTUM e.v. - Glockengießerwall 2 20095 Hamburg An: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststrasse 34 27 10115 - Berlin
MehrAktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO
Aktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO Datenschutz-Grundverordnung 10. Juni 2016 in München Thomas Kranig, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Agenda 1 2 3 4 5 Blick zurück
MehrIDD - Workshop zur VersicherungsvertriebsRL (2016/97/EU) für Leasingunternehmen. Wien, am Mag. Philipp H. Bohrn
IDD - Workshop zur VersicherungsvertriebsRL (2016/97/EU) für Leasingunternehmen Wien, am 26.4.2016 Mag. Philipp H. Bohrn Ziele Allgemeiner Rechtsüberblick über Europäische Finanzregulierung Kurze Historie
MehrRegulierung Haftung Konsequenzen für die Beratungspraxis. EAFP Investmentkonferenz
Regulierung Haftung Konsequenzen für die Beratungspraxis EAFP Investmentkonferenz Köln / Frankfurt Main / Hamburg Berlin / Stuttgart / München Mai / Juni 2015 Dipl. Volkswirt Rainer Juretzek Öffentlich
MehrÄnderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013 1 Fernunterrichtsschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 1977 Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. November 2011
MehrAlles Gute kommt von oben - Rechtsalltag
Alles Gute kommt von oben - Europarecht im deutschen Rechtsalltag CLEMENS KRÄMER UND DIETRICH-W. DORN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE Billigflieger Führerschein Kinderspielzeug Reisepass Bahnfahrten Leiharbeit
MehrLVRG zeigt deutliche Wirkung auf Abschlussprovisionen
Sperrfrist bis Dienstag, 20.06.2017, 00.00 Uhr LVRG zeigt deutliche Wirkung auf Abschlussprovisionen sreformgesetz (LVRG) von 2015 ist in Vergütungssystemen der Versicherer angekommen Handlungsbedarf bei
MehrPraxiswissen Versicherungen
Matthias Beenken Praxiswissen Versicherungen Bedarfsgerecht und ganzheitlich beraten Frankfurt School Verlag Inhalt 1 Einfuhrung 1 2 Privates Risikomanagement 3 2.1 Systematik der Risiken von Privathaushalten!r?
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1935 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts A. Problem und Ziel DiegewerbsmäßigeVermittlungvonVersicherungenistderzeitinDeutschland
MehrJuristische Fakultät. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Herrn Berlin. Umsetzung IDD. Lieber Herr
HU Berlin Juristische Fakultät Prof. Dr. H.-P. Schwintowski 10099 Berlin Juristische Fakultät Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Herrn 11019 Berlin @bmwi.bund.de Bürgerliches Recht, Handels-,
MehrMehrmarkenstrategie. Geschäftsfeldvielfalt. Vertriebswegemix. Hoher Aufwand - angemessener Nutzen? Dr. K. Heitmeyer. Mehrmarkenstrategie
Mehrmarkenstrategie Geschäftsfeldvielfalt Vertriebswegemix Hoher Aufwand - angemessener Nutzen? Dr. K. Heitmeyer 1 Mehrmarkenstrategie 2 3 Prüfung, ob und welche Marke von der EU-Richtlinie betroffen ist?
MehrPositionspapier des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Versicherungsvermittlung über Internetportale
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zu Versicherungsvermittlung über Internetportale Der Bundesverband Deutscher
MehrVersicherungsvertrieb Chancen nutzen, Zukunft sichern
Versicherungsvertrieb Chancen nutzen, Zukunft sichern Münster, 26.3.2014 Prof. Dr. Matthias Beenken Fachhochschule Dortmund 4. VersicherungsVermittlerTag Nord-Westfalen Münster 26.3.2014 1 Überblick Der
MehrVermittlerrecht aktuell Haftungsrisiken und Praxistipps
Vermittlerrecht aktuell Matthias Beenken 22.9.2009 IHK Heilbronn-Franken 1 Themen Erfahrungen mit dem Vermittlergesetz Was die Gerichte von Vermittlern erwarten VVG-Reform Fazit 22.9.2009 IHK Heilbronn-Franken
MehrBegründung. Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/1935. A.Allgemeiner Teil. 1.Zielsetzung. 2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/1935 1.Zielsetzung A.Allgemeiner Teil DasGesetzdientderUmsetzungderRichtlinie2002/92/EG deseuropäischenparlamentsunddesratesvom9.dezember2002überversicherungsvermittlung
MehrBestandsübertragung in der Lebensversicherung die Rolle der BaFin. Dr. Kay Schaumlöffel BaFin, Abteilung VA 2 (Lebensversicherung, Kapitalanlage)
Bestandsübertragung in der Lebensversicherung die Rolle der BaFin Dr. Kay Schaumlöffel BaFin, Abteilung VA 2 (Lebensversicherung, Kapitalanlage) Inhaltsverzeichnis Charakter der Bestandsübertragung Voraussetzungen
MehrArbeitskreis Versicherungsvertreter in der IHK Lippe zu Detmold. IDD-Umsetzung in nat. Recht Unternehmerische Kompetenz. Vizepräsident Andreas Vollmer
Arbeitskreis Versicherungsvertreter in der IHK Lippe zu Detmold IDD-Umsetzung in nat. Recht Unternehmerische Kompetenz Vizepräsident Andreas Vollmer Michael H. Heinz BVK-Präsident Detmold, den 31. März
MehrInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Vermittler
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Vermittler Hubertus Münster Rechtsanwalt Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin - Brüssel Informationspflichten Ausgangspunkt:
Mehreinzelne Forderungen zur MiFID II!
3.1.2018! 1! Ein Blick zurück!! 2007 bis 2008: Finanzkrise!! Oktober 2011: Vorschlag zur MiFID II und Veröffentlichung des Impact Assessment der Europäische Kommission!! März 2012: Positionierung des Europäischen
MehrBVK-Jahreshauptversammlung
22.05.2015 BVK-Jahreshauptversammlung in Rostock Workshop III BVK-Jahreshauptversammlung Workshop III 22. Mai 2015 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK 2015-1- 22.05.2015
MehrWIR WISSEN WEITER. Rechtliche Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet Dr. Ernst Brandl
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet 18.8.2016 Dr. Ernst Brandl VERSICHERUNGSLEISTUNGEN IM INTERNET Der Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet nimmt
MehrOliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht.
olivermeixner@kanzlei-johannsen.de www.kanzlei-johannsen.de Outsourcing unter Solvency II Auswirkungen auf das Prozessmanagement in der Schadenversicherung Seite 2 Aufbau I Einleitung Typische Konstellationen
MehrOliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht.
olivermeixner@kanzlei-johannsen.de www.kanzlei-johannsen.de BGH-Urteil vom 14.01.2016 und VAG 2016: Dürfen Versicherungsmakler nicht mehr für Versicherer tätig werden? Seite 2 Seite 3 I. These Die Regulierung
MehrFIDLEG Wie sind die Versicherer davon betroffen?
FIDLEG Wie sind die Versicherer davon betroffen? von Silvan Meyer Januar 2016 kpmg.ch Gemäss der Botschaft zum FIDLEG sind die Lebensversicherungen mit kursabhängigen Leistungen und Abfindungswerten dem
MehrVersicherungs - Maklervertrag
Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Allgemein Was ist der Inhalt der Honorar-Finanzberatung? Die medidentas-finanzberatung umfasst alle für Zahnärzte relevanten Themen. Im Fokus stehen dabei neue bzw. bestehende Praxisfinanzierungen,
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. Januar 2017.
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. Januar 2017 für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen
Mehrgut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland. Die Initiative
gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland. Die Initiative Initiative gut beraten. Die Verbände-Initiative gut beraten startet nach mehrjähriger Vorbereitung zum 1.1.2014 das
MehrWir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.g. Entwurf.
Stellungnahme des zum Entwurf des IDW Prüfungsstandards (IDW EPS 840) zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.s.d. 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) Wir bedanken
MehrDie Zukunft aktiv gestalten!
Die Zukunft aktiv gestalten! Zukunft der Versicherungen Antworten und Angebote des BWV Dr. Katharina Höhn Berufsbildungswerk der der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. 2 3 4 5 6 7 8 Regulierung:
MehrFinanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft
Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Institut für Bankrecht 31. Januar 2007 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf
Mehr