Hintergrund: Europäische Union
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- Kilian Kohler
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1 Hintergrund: Europäische Union Nr. 10 / 10. Februar Tage Juncker-Kommission Ist der Neustart gelungen? Julie Cantalou & Hans H. Stein Die neue Europäische Kommission unter Präsident Juncker hat am 1. November 2014 ihre Arbeit aufgenommen. Konnte die Kommission bisher bereits erste Akzente setzen? Oder wird ihre Arbeit von der LuxLeaks-Affaire überschattet, die Junckers Amtszeit als Premier in Luxemburg mit fraglichen Steuererleichterungen für über 300 Unternehmen in Verbindung bringt? 100 Zeit für eine erste Bilanz. Paukenschlag zum Auftakt Alles begann mit einem geschickten Schachzug des Europäischen Parlaments (EP) im Jahr Mehrheitlich forderten die Europaabgeordneten, bei den Europawahlen 2014 solle jede Parteifamilie einen Spitzenkandidaten nominieren. Der Wahlgewinner würde dann Präsident der Europäischen Kommission werden. Das Parlament setzte sich so über die Regelungen des Lissaboner Vertrags hinweg und gegen den Widerstand der Mitgliedstaaten durch. So wurde schließlich der Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei Jean-Claude Juncker, ehemaliger Premier Luxemburgs, im Sommer 2014 als neuer Präsident der EU-Kommission benannt. Dieser Coup des EP wird künftige Wahlen prägen. So könnte es sein, dass es nach dem noch etwas halbherzigen Probelauf 2014 bei der Wahl 2019 zu einer wirklichen politischen Auseinandersetzung zwischen europapolitischen Schwergewichten kommt. Beherzt ging der neue Kommissionspräsident ans Werk und veränderte als erstes die Struktur der Kommission. Er schuf sieben thematische Cluster unter der Führung je eines/einer Vizepräsidenten/in der Kommission, der/die die Arbeit der übrigen Kommissare koordiniert: Der Niederländer Frans Timmermans ist als 1. Vizepräsident Stellvertreter des Kommissionspräsidenten und für die Bereiche Bessere Rechtssetzung und Rechtsstaatlichkeit zuständig. Die Bulgarin Kristalina Georgieva koordiniert alle Kommissare im Bereich Budget und Personal. Der Slowake Maros Sefcovic leitet das Cluster Energieunion. Der Finne Jyrki Katainen ist für Beschäftigung, Wachstum, Investition und Wettbewerbsfähigkeit zuständig. Hintergrund: EU Nr. 10 / Februar
2 Der Lette Valdis Dombrovskis koordiniert die Bereiche Euro und sozialer Dialog. Der Este Andrus Ansip gestaltet den digitalen Binnenmarkt. Die Italienerin Federica Mogherini koordiniert als Hohe Beauftragte die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die europäische Nachbarschafts-, Entwicklungs- und Handelspolitik und die Humanitäre Hilfe der EU. Commission's family photo / Quelle: Europäische Kommission Von der veränderten Struktur der Kommission verspricht sich Präsident Juncker eine bessere Zusammenarbeit im Kommissarskollegium. Oftmals hatten in der Vergangenheit die nationalen Hintergründe und Agenden der Kommissare den gemeinsamen Auftritt der Kommission gestört. Das Clustern einer riesigen, nach Kollegialitätsprinzip funktionierenden Institution soll nun die interne Kommunikation verbessern und ein geschlossenes Auftreten nach außen bewirken. Fraglich ist, inwiefern sich die Kommissarinnen und Kommissare, insbesondere aus größeren Mitgliedsstaaten, von den Vizepräsidenten koordinieren lassen werden. Zudem sind die Kommissare aufgrund ihrer Portfolios mehreren Vizepräsidenten unterstellt. Dies könnte zu gegensätzlichen Anweisungen und möglichen Konflikten zwischen den Vizepräsidenten führen. Neu war, dass große EU-Länder bei der Vergabe von Portfolios und Vizepräsidentschaftsposten diesmal keinen Bonus hatten. Lediglich die Hohe Beauftrage für Außen- und Sicherheitspolitik kommt aus einem großen Mitgliedstaat. Dass Juncker nur neun und nicht die angestrebte Zahl von mindestens zehn Kommissarinnen erreichte, ist nicht sein Verschulden, sondern liegt an der Nominierungspraxis der Mitgliedstaaten. Hier geben die Liberalen ein positives Beispiel: Neben dem Vizepräsidenten für den Digitalen Binnenmarkt, und ehemaligen estnischen Premierminister Andrus Ansip, zeichnen die Schwedin Cecilia Malmström als Handelskommissarin, die Dänin Margrethe Vestager als Wettbewerbskommissarin, die Tschechin Vera Jourova als Justiz- und Verbraucherschutzkommissarin und die Slowenin Violeta Bulc als Kommissarin für Transport für wichtige Politikbereiche verantwortlich. Neu ist auch die Ernennung eines Ersten Vizepräsidenten. Seit dem 1. November agiert der frühere niederländische Außenminister Frans Timmermans als primus inter pares. Er verantwortet zwei zentrale Portfolios: bessere Regulierung und Rechtstaatlichkeit und koordiniert die Arbeit der Vizepräsidenten. Jean-Claude Juncker hat ihm sogar ein Vetorecht gegeben. Ist ein Kommissionsvorschlag nicht gut genug, oder ergibt die Prüfung der Kriterien Transparenz und Bürokratieabbau kein positives Resultat, wird der Vorschlag verworfen. Hintergrund: EU Nr. 10 / Februar
3 Als Kommissar für bessere Regulierung ist Frans Timmermans auch mit der Prüfung und der Rücknahme bestehender Kommissionsvorschläge und EU-Regulierungen betraut. Timmermans ist einer der Wenigen, der Qualifikation, Erfahrung und Charisma vereint, um was er selbst als den schwierigsten Job den er je hatte bezeichnet, zu bewältigen. Timmermans hat durch seine herausgehobene Position in den ersten 100 Tagen bereits an Sichtbarkeit und Relevanz gewonnen. Man könnte schon fast sagen, dass er seit dem Skandal um die Enthüllungen über die luxemburgischen Steuervereinbarungen seinen Kommissionspräsidenten Juncker überschattet. Timmermans / Quelle: Martin Schulz, European Union 2014 European Parliament Eine neue politische Agenda? Als Arbeitsprogramm 2015 kündigte die Kommission für 2015 Folgendes an: Eine Investitionsoffensive für Europa: In den nächsten drei Jahren sollen öffentliche und private Investitionen in die Realwirtschaft im Umfang von mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden. Ein Paket für den digitalen Binnenmarkt: Die Voraussetzungen für eine dynamische digitale Wirtschaft und Gesellschaft sollen durch eine Ergänzung des Regulierungsrahmens für den Telekommunikationssektor, die Modernisierung der EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht, die Vereinfachung der Verbraucherbestimmungen im Online- und digitalen Handel, die Stärkung der Cyber-Sicherheit und die Verankerung der Digitalisierungsaspekte in anderen Politikbereichen geschaffen werden. Eine europäische Energieunion: Die Kommission will Initiativen starten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, für eine engere Verzahnung der nationalen Energiemärkte, zur Senkung der Energienachfrage und zur Verringerung des Kohlenstoffanteils im europäischen Energie-Mix. Ein Aktionsplan gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug: Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet wurden. Es soll einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen geben sowie eine einheitliche Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage. Eine europäische Migrationsagenda: Die Kommission will ein neues Konzept für legale Migration entwickeln, damit die EU für talentierte und qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver wird. Die Einwanderung in die EU soll durch engere Zusammenarbeit mit Drittländern, Solidarität unter den Mitgliedstaaten und Bekämpfung des Menschenhandels besser gesteuert werden. Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion: Fortsetzung der Bemühungen um die Förderung wirtschaftlicher Stabilität und der Attraktivität Europas als Investitionsstandort. Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau Hintergrund: EU Nr. 10 / Februar
4 Der Vizepräsident des Europaparlaments und liberale Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff lobte das Arbeitsprogramm als gute Basis für das kommende Jahr. Anstatt sich mit Detailregelungen herumzuschlagen, will Junckers Team das Versprechen einlösen, unnötige Gesetze fallen zu lassen. Wenn jetzt überkomplizierte Gesetze mit neuen Auflagen für Unternehmen zurückgenommen werden und der Schwerpunkt stattdessen auf Wachstum und Beschäftigung gelegt wird, ist das eine gute Nachricht für Europa. Die großen Überschriften des Arbeitsprogramms lesen sich nicht viel anders als die der Barroso- Kommission. Doch die Juncker-Kommission legte gleich nach, um Entschlossenheit zu demonstrieren. So kündige Vizepräsident Timmermans bereits Ende des vergangenen Jahres an, als erstes die geplante Verordnung zum Mutterschutz und den Entwurf über eine Verordnung zur Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Rohstoffen und Recycling zurückzuziehen. Er ließ damit schnell Taten folgen, was auch als Zeichen an die britische und niederländische Regierung verstanden werden könnte, die seit langem eine Fokussierung bei europäischer Gesetzgebung einfordern. Allerdings schlug die Initiative Timmermans insbesondere im sozialdemokratischen und grünen Lager und bei den ihnen nahestehenden NGOs und Gewerkschaften hohe Wellen. Dass die Vorsitzende des wissenschaftliche Beirats der EU-Kommission, Anne Glover, zum selben Zeitpunkt ihren Hut nehmen musste, könnte als Befriedungsangebot Junckers vor allem an die Grünen und der ihnen nahestehenden NGO- Community verstanden werden. Anne Glover hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich für die Erforschung und den Einsatz von genetisch veränderten Organismen ausgesprochen und damit lautstarke Proteste hervorgerufen. Wellen schlug auch Junckers Leitprojekt - ein Investitionspaket von 315 Milliarden Euro, um Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Dabei sollen aus dem EU-Budget 16 Milliarden Euro in die Initiative fließen, die von der Europäischen Investitionsbank um weitere 5 Milliarden aufgestockt werden. Der daraus entstandene europäische Fonds soll durch private und öffentliche Kredite der Mitgliedsstaaten um das fünfzehnfache gesteigert werden und insgesamt 315 Milliarden Euro in Form von Krediten freischalten. Hier liegt jedoch der Pferdefuß. Einige Mitgliedstaaten haben bereits bekannt gegeben, dass sie entweder keine festen Zusagen machen oder gar nichts beisteuern werden. Andere wiederum, insbesondere in Südeuropa, sind finanziell nicht in der Lage, diese Kreditzusagen leisten zu können. Verpufft also die Initiative? Selbst wenn das Volumen von 315 Milliarden Euro zustande käme: Mindestens so relevant wie der Zugang zu Krediten für wachstumsförderliche, arbeitsplatzschaffende Investitionen sind der Bürokratieabbau, die Förderung eines unternehmerfreundlichen Klimas und Arbeitsmarktreformen in den Mitgliedstaaten. Überraschend war Junckers Ankündigung, unter seinem Mandat werde es keine weitere Erweiterung der EU geben. In der Tat ist es wohl unwahrscheinlich, dass in den kommenden fünf Jahren die Beitrittsverhandlungen mit Serbien oder der Türkei abgeschlossen werden könnten. Doch ob sich ein Land für den EU-Beitritt qualifiziert, hängt nicht vom Willen des Kommissionspräsidenten ab, sondern von der Erfüllung der objektiv nachvollziehbaren Beitrittskriterien. Hintergrund: EU Nr. 10 / Februar
5 Ein erstes Fazit Der mediale Rummel um die Europawahl und die darauffolgende Nominierung und Bestätigung der neuen Kommission, lassen die Veränderungen in der Institution positiver und weitreichender erscheinen als sie in Wirklichkeit sind. Kommissionpräsident Juncker ist ein alter Hase der EU-Politik von der Verkörperung eines frischen Windes ist er weit entfernt. Jean-Claude Juncker ist auch nicht der erhoffte starke Mann, der die Beziehung zum Europäischen Rat ändern wird. Schließlich war er selbst 19 Jahre lang Regierungschef eines Mitgliedsstaates. Er bringt so zwar die notwendigen Erfahrungen mit, was Regierungsführung und EU-Politik anbelangt. Wirklichen Mut, die Kommission politischer zu gestalten und grundsätzlich zu erneuern, und somit den Gesetzesbildungsprozess auf europäischer Ebene insgesamt transparenter und effizienter zu gestalten, scheint er nicht zu haben. Das zeigen deutlich seine zurückhaltenden, gar abwiegelnden Reaktionen auf LuxLeaks. Auch wenn die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Europäischen Parlament keine Mehrheit fand, wird sich auf Initiative des liberalen Europaabgeordneten Michael Theurer ein Sonderausschuss mit LuxLeaks beschäftigen, um vergangene Steuerpraktiken umfassend aufzuklären und einen Rahmen für transparenten und fairen Steuerwettbewerb in Europa zu erarbeiten. Für Juncker ist das Thema damit noch lange nicht vom Tisch und droht sein politisches Kapital aufzubrauchen. Lux-Leaks / Quelle: Europäisches Parlament, European Union European Parliament Ganz anders steht es um den 1. Vizepräsident Frans Timmermans. Gelingt es ihm, das Projekt Bessere Rechtssetzung mit Leben zu erfüllen, kann er damit - auch gegen seine Kommissionskollegen und manche Wünsche des Europäischen Parlaments oder der Mitgliedstaaten - eine wirklich erneuerte Union verkörpern. Damit könnte vielen EU-Kritikern in den Mitgliedstaaten der Wind aus den Segeln genommen werden. Allerdings sollte nicht übersehen werden, dass hinter der herausgehobenen Stellung des Sozialdemokraten Timmermans viel politisches Kalkül steht. Die EU wird seit der Europawahl de facto von einer großen Koalition angeführt. Das Europaparlament ist polarisierter als jemals zuvor, die beiden größten Parteien EVP und S&D sind stark geschrumpft. Nur zusammen haben sie eine stabile Mehrheit von 449 Sitzen. Da mag eine großkoalitionäre Kommissionsspitze helfen, Mehrheiten zu sichern. Hintergrund: EU Nr. 10 / Februar
6 Für wirklich frischen Wind und mehr Transparenz sorgt insbesondere eine Liberale: Cecilia Malmström, die schwedische Handelskommissarin. Sie hat die von den Mitgliedstaaten verordnete Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen über ein Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) beendet. Wenn es ihr gelingt, dieses wirtschaftlich und strategisch wichtige Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erfolgreich zu verhandeln, sich gegen die Widerstände bei zahlreichen Gegnern des Abkommens gerade in Deutschland durchzusetzen, und die parlamentarischen Hürden zu nehmen, dann gäbe es in Europa einen wirklichen Schub für mehr Wachstum und Beschäftigung. Julie Cantalou, European Affairs Manager, Brüssel Hans H. Stein, Regionalbüroleiter Europäischer und Transatlantischer Dialog, Brüssel Malmström / Quelle: FNF-Europe Impressum Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) Bereich Internationale Politik Referat für Querschnittsaufgaben Karl-Marx-Straße 2 D Potsdam Hintergrund: EU Nr. 10 / Februar
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