Naturmanagement in Baden- Württemberg naturschutzfachliche und - rechtliche Grundlagen

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1 Naturmanagement in Baden- Württemberg naturschutzfachliche und - rechtliche Grundlagen Ulrike Möck Referat 56 Umwelttag 2017 in Nürtingen, Naturmanagement in I. Herausforderungen II. rechtliche Grundlagen III. fachliche Grundlagen IV. Anforderungen an den modernen Naturschutz - Naturschutzstrategie V. Biotopverbund, Biodiversitäts-Check Folie 1 1

2 Herausforderung - Was gilt es zu sichern? Eine der vielfältigsten Kulturlandschaften Mitteleuropas als Lebensraum für ca Tier- und Pflanzenarten auf ha. Bild-Archiv Ref. 56 RPS Folie 2 Herausforderung - Flächenverbrauch Umweltindikatoren BW Einheit Bevölkerung 9,9 10,8 Mill. Bruttoinlandsprodukt , ,0 Mill Jahresfahrleistung , ,0 Mill.km Waldfläche 1.345, , ha Landwirtschaftsfläche 1.721, , ha Siedlungs-, Verkehrsfläche 12,3 14,4 % GF max. tägliche Flächenneuinanspruchnah me in 2020: BRD 30 ha BW 3 ha / Tag war die Entwicklung in BW mit 5.2 ha / Tag rückläufig. BW gehört zu den am stärksten zerschnittenen Regionen Mitteleuropas, es gibt nur noch 18 unzerschnittene, verkehrsarme Räume < 100 km² (v. a. im Bereich Schwarzwald, Hohenlohe, Tauberland) 13 b BauGB bezieht Außenbereich in das beschleunigte Verfahren nach 13a ein, wenn sie > m², an bebaute Ortsteile angrenzen und dem Wohnungsbau dienen (reduzierte Umweltprüfung, Umweltbericht). Gilt vorerst bis Ende Folie 3 2

3 Herausforderung Strukturwandel Landwirtschaft NSG Insel in der Agrarlandschaft: NSG Helmental-Kleinleiden, Werbachhausen, TBB, Bild-Archiv Ref. 56 RPS Naturschutzgebiete bieten nicht genügend Raum zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Sie können als Kerngebiete betrachtet werden, die ausreichend vernetzt sein müssen. Folie 5 Herausforderung Strukturwandel Landwirtschaft Der Hauptanteil unserer Offenlandlebensräume ist durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. 1/3 der heimischen Farnund Blütenpflanzen haben ihr Hauptvorkommen im Grünland. Aktuelle Entwicklung: Rückgang der landwirtschaftlich genutzten Fläche Rückgang von Dauergründland bei Intensivierung verbliebener Flächen Rückzug aus Grenzertragslagen Rückgang bei Sommergerste, Hafer, Hackfrüchten, Brachen (1999 : ha, 2014: ha) Rückgang der Betriebe (seit 1999 um 43 %) Vergrößerung der Betriebe und der Ackerschläge Folie 6 3

4 Herausforderung - Freizeitnutzung Bild-Archiv Ref. 56 RPS Folie 7 Bild-Archiv Ref. 56 RPS Geändert Freizeitverhalten: Wandern, Rad- oder Kanufahren sind beliebter denn je; Naturerfahrung aktiv und mit allen Sinnen; Tourismus in BW bringt Arbeitsplätze und eine Wertschöpfung von fast 10 Milliarden / Jahr. Im Bereich der Schwäbischen Alb 2016 über 4.4 Mio Übernachtungen (4,8 % Zuwachs zum Vorjahr) Rechtliche Grundlagen BNatSchG regelt in 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im wesentlichen wie folgt: (1) Biologische Vielfalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft sind auf Dauer zu sichern. (2) Lebensfähige Populationen wild lebender Tiere- und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten sind zu erhalten, ein Austausch ist zu ermöglichen; Gefährdungen ist entgegen zu wirken; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen werden Folie 8 4

5 Rechtliche Grundlagen BNatSchG 1 - Fortsetzung: (3) nachhaltiger Umgang mit Naturhaushalt (4) Landschaftsschutz und Erholungsvorsorge (5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren; Innenentwicklung vor Außenentwicklung; Inanspruchnahme des Naturhaushaltes soll so gering wie möglich gehalten werden; unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind auszugleichen oder zu mindern. (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sind zu erhalten und dort wo nicht ausreichend, neu zu schaffen. Folie 9 Rechtliche Grundlagen besonderer Artenschutz 44 BNatSchG regelt u.a. Zugriffsverbote: Besonders geschützten Arten und ihre Entwicklungsformen dürfen nicht entnommen, gefangen oder verletzt werden. Streng geschützte Arten und europäische Vogelarten dürfen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser- Überwinterungs- und Mauserzeiten nicht erheblich gestört werden (Erhaltungszustand der lokalen Population darf sich nicht verschlechtern) Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten dürfen nicht beschädigt werden. Folie 10 5

6 Rechtliche Grundlagen besonderer Artenschutz 44 BNatSchG regelt u.a. Legalausnahmen : gute fachliche Praxis, bei Arten des Anhang IV oder Vogelarten nur wenn sich Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert. bei nach 15 Absatz 1 unvermeidbare Eingriffe, die nach 17 Absatz 1 oder 3 zugelassen sind, dürfen (nur) besonders geschützte Tierarten beschädigt oder getötet werden. Zerstörung der Ruhe- und Fortpflanzungsstätten nur, wenn die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt ist (cef-maßnahmen, continuous ecological functionalitymeasures, Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion). Folie 11 Rechtliche Grundlagen besonderer Artenschutz 45 5BNatSchG regelt u.a. Ausnahmen: Ausnahme von den Zugriffsverboten kann aus bestimmten Gründen (z.b. erhebliche wirtschaftliche Schäden, zwingende überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses) erteilt werden, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und sich der Erhaltungszustand der Art nicht verschlechtert (FCS-Maßnahmen, favorable conservation status), Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes). Folie 12 6

7 Flächenschutz - Vogelschutzgebiete 90 VSG ha, 10,9 % LF Datenquelle: Bericht zur Lage der Natur in BW 2016 (DS 15/ Folie 14 Flächenschutz Natura 2000 VSG + FFH 90 VSG 10,9 % LF 212 FFH-Gebiete 11,6 % 302 Natura 2000-Gebiete 17,4 % LF 31 ff BNatSchG Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot Verträglichkeitsprüfung (zwingende Gründe des überwiegend.öffentl. Interesses ohne zumutbare Alternative) Kohärenzsicherungsmaßnahmen Folie 15 7

8 Flächenschutz Natura 2000 und NSG Naturschutzgebiete NSG NSG ha, 2,39 %LF 23 BNatSchG, besonderer Schutz von Natur und Landschaft insbesondere als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, in Einzelverordnungen geregelt, Folie 16 Flächenschutz Landschaftsschutzgebiete LSG ha, 23% LF 26 BNatSchG zur Erhaltung des Naturhaushaltes, Eigenart und Schönheit der Landschaft und ihres Erholungswertes, Folie 17 8

9 Flächenschutz pink: VSG blau: FFH rot: NSG grün: LSG gelb: Naturparke (33%) rosa: Biosphäre (2,4%) Indikator Naturschutzflächen (NSG, Kern- und Bannzonen) 2,7 % LF (BRD ca. 4,3 %) Folie 18 gesetzlich geschützte Biotope (3,6 %) Naturdenkmale (0,2%) Nationalpark (0,3%) Bann-, Schonwald Naturschutzstrategie BW 2020 Ziel: Verlust der biologischen Vielfalt soll bis 2020 gestoppt werden Schwerpunkte: 1. Naturverträgliche Landnutzung 2. Naturschutz und Landschaftspflege 3. Klimaschutz und Moore 4. Nachhaltiges und naturverträgliches Wirtschaften 5. Naturerfahrung, Kommunikation, BNE Umsetzung: hunderte Maßnahmen. Die gesamte Landesverwaltung wird in die Pflicht genommen! Folie 24 9

10 Fachplan Landesweiter Biotopverbund (FLBV) Seit 2002 im BNatSchG geregelt: auf 10% der Landesfläche muss er entwickelt werden. Seit 2015 durch 22 NatSchG geregelt: 1. Grundlage für die Schaffung eines Biotopverbundes ist er FLBV einschließlich des Generalwildwegeplans. 2. Umzusetzen durch Gestaltungs - und Kompensationsmaßnahmen 3. Soweit erforderlich rechtlich zu sichern. Instrument effektiv Natur - zu schützen, unterstützt Flurneuordnung, Kommunen (Nürtingen ist Modellgemeinde), Regionalverbände. Folie 25 Artenschutz am Beispiel Neuffen Eine der vielfältigsten Kulturlandschaften Mitteleuropas als Lebensraum für ca Tier- und Pflanzenarten auf ha. Folie 3 10

11 Biotopverbund trockene Standorte Kernfläche Kernraum Suchraum 500m Suchraum 1000m Folie 27 Biodiversitäts-Check Folie 7 11

12 Was hilft bei Konflikten? Naturschutzstrategie, Biotopverbund, Biodiversitäts-Check, Zielartenkonzept, LPR, LEV, Ökokonto, Besucherlenkung, Life-Projekte, Biosphärenförderung, Naturschutzstrategie, Landesweite Kartierungen (Amphibien, Reptilien, Pflanzen), Biodiversitätsberatung, Integrativer Naturschutz, Leitfäden Artenschutz im Straßenbau oder im Gewässerbau, Ökomobile, Fachpläne, NSG-QS, Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Naturschutzzentren, Naturerfahrungsräume, Direktvermarktung, Aufpreisinitiativen, Ziegenpatenschaften, Arten- Biotophilfskonzepte,...Wissen, Hören, Sehen, Reden! Folie 23 Die amtlichen Naturmanager danken für Ihre Aufmerksamkeit homepage UM Folie ende 12

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