Arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsförderung: Fünf Thesen zu Stand und Perspektiven

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1 Peer Rosenthal Arbeitnehmerkammer Bremen Referent für Arbeitsmarktpolitik Tel Thesenpapier zum Vortrag auf der arbeitsmarktpolitischen Konferenz Produktiv im Bremer Osten am. il 21 im Bürgerzentrum Neue Vahr, Berliner Freiheit 12. Arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsförderung: Fünf Thesen zu Stand und Perspektiven These 1: Die Funktionen und Ziele arbeitsmarktpolitischer Beschäftigungsförderung sind vielfältig und müssen vor Ort ausdifferenziert und festgelegt werden. Arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsförderung kann ganz verschiedene Ziele erfüllen. Dazu gehören: Arbeitsmarktintegration: Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Strukturwirksamkeit: Produktion gesellschaftlich wichtiger Produkte und Dienstleistungen für sonst nicht abgedeckte gesellschaftliche Bedarfe Zielgruppeninklusion: Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit Beschäftigungsfähigkeit: Erhalt und Ausbau von Beschäftigungsfähigkeit Marktersatzfunktion: Reduzierung der Arbeitsplatzlücke durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen (Compass u. a. 26: 75) Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass keine Maßnahme der arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungsförderung alle Ziele gleichermaßen erreichen kann. Daher ist eine Grundvoraussetzung, auf lokaler Ebene bei der Planung und Konzipierung der Maßnahmen Ziele festzulegen und die Maßnahme dann auch nur anhand der definierten Zielkriterien zu bewerten. Diese Ziele müssen sachlich und politisch begründet werden. These 2: Die arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsförderung ist mit den aktivierenden Arbeitsmarktreformen einem erheblichen quantitativen und qualitativem Wandel unterworfen worden. Die Förderinstrumente arbeitsmarktpolitischer Beschäftigungsförderung haben sich im Laufe der Zeit immer wieder gewandelt und nach der Einführung des SGB II wurden sie innerhalb der Rechtskreise weiter ausdifferenziert (Arbeitsgelegenheiten und BEZ nur im SGB II, ABM nur noch im SGB III). 1

2 Der qualitative Wandel besteht in der intensiven Nutzung von Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Ein-Euro-Jobs), die das am häufigsten genutzte Instrument öffentlich geförderter Beschäftigung sind. Die Beschäftigung erfolgt in einem Sozialrechtsverhältnis, das im Gegensatz zum Arbeitsrechtsverhältnis von entscheidenden ArbeitnehmerInnenrechten ausschließt. Aus Abbildung 1 geht hervor, dass der flächendeckende Einsatz von AGH MAE die Kürzungen bei den sozialversicherungspflichtigen Instrumenten insbesondere ABM sogar überkompensiert hat (vgl. auch Wagner 2). Abb. 1: Teilnehmerbestand in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen 2-2 in Deutschland (Jahresdurchschnittswerte) ABM SAM trad. AGH MAE AGH E BEZ BSI SAM OfW Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen; eigene Darstellung. These 3: Die auch in der anhaltenden Kritik am Instrument AGH MAE begründete politische Weichenstellung, so viele Ein-Euro-Jobs wie möglich durch befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen (SPD/ Bü9/GRÜ 2) und auf diesem Wege den Anteil der sozialversicherungspflichtigen Angebote im Vergleich zu AGH MAE zu erhöhen (Senat 2), ist eingeschlagen worden. Der Teilnehmerbestand in AGH MAE hat sich in der Stadt Bremen zwischen ober 2 und ember 2 von über 3. auf 2.58 reduziert. Im gleichen Zeitraum konnte der Teilnehmerbestand in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen von 63 auf 1. gesteigert werden (Abbildung 2). 2

3 Abbildung 2: Teilnehmerbestand in AGH MAE und in sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen in der Stadt Bremen von ober 2 bis September 2 Bestand TN AGH MAE Stadt Bremen Bestand TN sozialv. B. Stadt Bremen Quelle: Bundesagentur für Arbeit; BIAJ; eigene Berechnungen; eigene Darstellung. Abbildung 3: Anteil Teilnehmerbestand AGH MAE und sozialversicherungspflichtige Förderung an allen Förderungen in der Stadt Bremen von ober 2 bis September 2 Anteil Bestand TN AGH MAE und sozialv.b.( bis Sep ) ,3 82,9 8,8 77,9 79,4 79,1 78, ,3 72,1 7,9 71,5 6 83,5 81, ,6 79,1 78,9 78,1 78, ,4 71,5 71, ,5 18,1 21,4 2,9 21,1 21,9 21, ,6 28,5 28,7 1 16,7 17,1 19,2 22,1 2,6 2,9 21, ,7 27,9 29,1 28,5 sozialv. B. AGH MAE Quelle: Bundesagentur für Arbeit; BIAJ; eigene Berechnungen; eigene Darstellung. 3

4 In Folge dessen konnte der Anteil sozialversicherungspflichtiger Förderungen an allen Förderungen von knapp 17 auf über 27 Prozent gesteigert werden, der Anteil der AGH MAE-Förderungen ging entsprechend von knapp 9 auf 72 Prozent zurück (Abbildung 3). These 4: Mit dem Programm Bremen produktiv werden Ziele von Arbeitsmarktpolitik und sozialer Stadtpolitik miteinander verknüpft. Dadurch entsteht eine win-win- Situation : sinnvolle und anerkannte Tätigkeit in einer sozialversicherungspflichtigen Maßnahme und Infrastrukturverbesserung in sog. benachteiligten Quartieren. Mit dieser Programmstruktur ist es gelungen, mehrdimensionale Zielsetzungen miteinander zu verknüpfen. Dem Beschäftigten gelingt die Überwindung von Arbeitslosigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit sinnvoller und anerkannter Tätigkeit. Die Fokussierung auf benachteiligte Stadtteile folgt dem Politikziel, der sozialen Spaltung entgegenzuwirken. Die Rückmeldungen aus den einzelnen Quartieren und Projekten sind positiv und anfängliche Friktionen im Umgang mit dem neuen Instrument BEZ konstruktiv gelöst worden. Jetzt muss es darum gehen, das Programm zu verstetigen und ggf. auszubauen sowie die erzielten Infrastrukturverbesserungen abzusichern. These 5: Trotz gelungener Programmansätze ist die Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung von Beschäftigungsförderung weiter zu führen. Im Mittelpunkt muss dabei die Forderung nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch entsprechende Entlohnung stehen. Noch nicht zufriedenstellend gelöst ist die Frage nach der Überwindung der Hilfebedürftigkeit von vollzeitnah beschäftigten Single-Bedarfsgemeinschaften. Gerade ein Programm, das auf Infrastrukturverbesserungen abzielt und in diesem Sinne wertschaffende Arbeit leistet, sollte die ohnehin künstliche Trennung von erstem und zweitem Arbeitsmarkt überwinden. Ein entsprechender Mindestlohn wie für den ersten Arbeitsmarkt gefordert wäre die logische Konsequenz und auch unter Gerechtigkeitsaspekten zu rechtfertigen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsförderung sollten vom Bundesgesetzgebers immer wieder eingefordert werden. Die Spielräume vor Ort würde durch die Aktivierung passiver Leistungen erhöht. Das bedeutet, eingesparte Lohnersatzleistungen und Kosten der Unterkunft (KdU) in Lohnzahlungen umwandeln zu können. Letztlich ist es aber immer und auch gerade vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosenzahlen und reduzierter Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der zweiten Förderperiode eine politische Frage, ob die aus dem Eingliederungstitel des Bremer Grundsicherungsträgers BAgIS und dem ESF zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend erscheinen oder nicht vielmehr einer Ergänzung bedürfen. 4

5 Literatur: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (2): Kurzmitteilung Beschäftigung schaffende Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven, Bremen, 1. ober 2. Mitteilung des Senats (2): Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Land Bremen, Bremische Bürgerschaft, Drs. 17/1,. ember 2. SPD/ Bündnis9/DIE GRÜNEN (2): Koalitionsvereinbarung für die 17. Wahlperiode 2-211, Bremen. Compass/ IMU/ PIW/ Söstra (26): Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Modul 1c: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Berlin: BMAS. Alexandra Wagner (2): Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose. ABM, Arbeitsgelegenheiten und öffentlich finanzierte Beschäftigung. In: WSI-Mitteilungen 6/2, S

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