Handreichung zur. an AHS Tirol. Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen

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1 Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen LSI HR Mag. Adolfine Gschließer LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner Handreichung zur an AHS Tirol März

2 Inhaltsverzeichnis 1 Wahl der Prüfungsgebiete 2 VWA 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung 4 Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en 5 Zeitplan für die Reifeprüfung 6 Klausurprüfung 7 Zwischenkonferenz 8 mündliche Kompensationsprüfung 9 mündliche Reifeprüfung 10 Beurteilung der Leistungen, Prüfungszeugnisse, Weiderholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten 11 Rechtliche Grundlagen 12 Beilagen 2

3 1 Wahl der Prüfungsgebiete keine Anmeldung zum 1. Antreten zur RP mehr erforderlich (Anmeldung nur mehr zu den Nebenterminen) Vorlage des Themas für VWA in vorletzter Schulstufe bis Ende März an LSR, Genehmigung durch LSR bis Ende April (RPVO 8 Abs. 2) Bekanntgabe der Prüfungsgebiete für schriftliche und mündliche RP: bis 15. Jänner der letzten Schulstufe (RPVO 12 Abs. 3 und 27 Abs. 4) Überprüfung der Wahl der Prüfungsgebiete durch Vorsitzende (Übermittlung durch Direktionen) bei Fehler: Rückmeldung an Direktion 1.1 Vorgaben für Wahl der Prüfungsgebiete für schriftliche RP (RPVO 12 Abs. 1 und 2): - 3 Klausuren obligat (D, M, 1 lebende Fremdsprache) - 4. Klausur fakultativ (Fremdsprache, DG, PH, BiU, Musikkunde, Sportkunde, schulautonomer Gegenstand mit Schularbeiten mind. in den 2 letzten Schulstufen) für mündliche RP (RPVO 27 Abs. 1 und 2): - bei 3 Klausuren: 3 mündliche Prüfungsgebiete - bei 4 Klausuren: 2 mündliche Prüfungsgebiete Schwerpunkt (mind. 8 Stunden schulautonom, Sonderform oder Schulversuch) muss sich in 1 Säule abbilden (RPVO 2 Abs. 5). 2

4 1.2 Vorgaben für mündliche Reifeprüfung 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten (RPVO 27 Abs. 2) Mindestausmaß an Wochenstunden (RPVO 27 Abs. 2): - bei 3 Prüfungsgebieten: mind. 15 Wochenstunden in OS - bei 2 Prüfungsgebieten: mind. 10 Wochenstunden in OS - bei Unterschreitung: Aufstockung nur durch entsprechenden vertiefenden Wahlpflichtgegenstand Grundsätzlich wählbar sind (RPVO 27 Abs. 1): - alle (schulautonomen) Pflicht-, Frei- und Wahlpflichtgegenstände, die mit mind. 4 Stunden in der OS mind. bis zur vorletzten Schulstufe besucht wurden - Ausnahmen: WPG zusätzliche leb. FS, Informatik (6 Stunden) 3

5 2 VWA keine eigene Zulassung erforderlich (Beginn in vorletzter Schulstufe) Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion vgl. Handreichungen des BMB: - Die kompetenzorientierte Reifeprüfung. Vorwissenschaftliche Arbeit (unverbindliche Handreichung) (Jänner 2016) - Die kompetenzorientierte Reifeprüfung. Vorwissenschaftliche Arbeit (unverbindliche Beurteilungshilfe) (Jänner 2016) Checkliste für Schüler/innen zur sprachlichen Überprüfung der VWA (Prof. Martina Frick) (vgl. BEILAGE) 2.1 Schriftliche Arbeit Abgabe: bis Freitag der 1. Woche des 2. Semesters sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit ) als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) vgl. RPVO 10 - obligate Verwendung der VWA-Datenbank (mit automatischer Plagiatsüberprüfung) - Beilage (ausgedruckt): Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin (Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) - bei fristgerechter Abgabe eines Fragments Nicht genügend Wiederholung mit neuer Themenstellung, aber ohne Betreuung (allfälliger Verzicht auf Präsentation und Diskussion mit schriftlicher Bestätigung durch Schüler/in) 4

6 VWA bei Fristversäumnis (ohne gerechtfertigten Grund): - Vorgabe eines neuen Einreichtermins durch den/die Vorsitzende/n (Freitag der 1. Unterrichtswoche des nächsten Schuljahres) (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE) - genehmigtes Thema und Prüfer/in müssen beibehalten werden (keine ausdrückliche Betreuung mehr) - Anmeldung zur Ablegung im Nebentermin erforderlich - kein Terminverlust Wiederholung von negativen Prüfungsgebieten vor Abschluss der gesamten Reifeprüfung möglich? 5

7 VWA Korrektur der ausgedruckten VWA durch Prüfer/in: - Kennzeichnung fehlerhafter Stellen verpflichtend (vgl. Abgeltung) - Verwendung des VWA-Beurteilungsrasters empfohlen (vgl. BEILAGE) (keine Teilnote für schriftliche Arbeit) - Gendern zu beachten, Verstöße aber nicht schwerwiegend - eklantante Überschreitung der Zeichenzahl beachten - Einberechnung der Fußnoten, Quellenangaben im Text und Leerzeichen in die Zeichenzahl, nicht aber Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis - Umgang mit alternativen Zeichen (z.b. in NW, BE, ME; Diagramme) - bilanzierendes Gespräch mit Schüler/in (Stärken/Schwächen der Arbeit, keine Note, keine Vorlage des Beurteilungsrasters; Hinweise für Präsentation und Diskussion) - Aufzeichnungen durch Prüfer/in (Vermerke über Durchführung von Gesprächen) dem Prüfungsprotokoll beizulegen Vorlage der korrigierten VWA an Vorsitzende/n (+ Begleitprotokoll + Beurteilungsraster + Aufzeichnungen): ca. 3 Wochen nach Abgabe der VWA (individuelle Terminvereinbarung) Begutachtung durch Vorsitzende/n: fünf für die schriftl. Arbeit relevante (Teil)Kompetenzen: Selbstkompetenz inhaltliche Kompetenz Informationskompetenz sprachliche Kompetenz Gestaltungskompetenz bei Plagiatsverdacht: dennoch Antreten zur Präsentation und Diskussion möglich, weil Beurteilung erst danach durch Kommission; bei bestätigtem Plagiat: Nicht beurteilt (wegen vorgetäuschter Leistung) Mitteilung des Nicht beurteilt und des weiteren Procedere (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE): Einreichung eines neuen Themas, auch neue/r Prüfer/in möglich (keine Betreuung mehr); nächster Abgabetermin: Freitag der 1. Unterrichtswoche des nächsten Schuljahres; Anmeldung zum Nebentermin (Wiederholung mit Terminverlust) 6

8 VWA Umfang der Arbeit: höchstens Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenangaben im Text und Fußnoten, exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis, inklusive Abstract mit ca bis Zeichen) gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in. Im Abstrakt muss die Fragestellung nicht mehr behandelt werden, sondern (wie bisher) sind das Thema, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen. Sprachregelung zur Untergrenze der VWA: Die Zielsetzung der VWA und die geforderte Komplexität der Themenstellung und der Themenbearbeitung (RPVO 8 Abs. 1) erfordern neben der entsprechenden Qualität auch einen gewissen Umfang der schriftlichen Arbeit. Deshalb wird grundsätzlich an der Untergrenze von ca Zeichen als Richtwert festgehalten. Der Wegfall ihrer rechtlichen Verankerung ermöglicht aber eine zweifache Flexibilität: In Fachbereichen, in denen sich die Bearbeitung des Themas nicht nur in verbalen Zeichen niederschlägt (z.b. M, PH, CH, DG; ME, BE), kann die geforderte Qualität auch bei geringerer Zeichenzahl erreicht werden. Eine geringfügige Unterschreitung der Zeichenzahl (z.b ) muss nicht (mehr) zu einer Notenverschlechterung führen, wenn die Qualität der Arbeit trotzdem den Anforderungen entspricht. Abstract auf Deutsch oder Englisch (ca bis Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Problemformulierung und der wesentlichen Ergebnisse VWA kann auch in besuchter Fremdsprache verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder allenfalls Rückmeldung an Prüfer/in; keine Zwischenkonferenz ; Begutachtung der VWA durch andere Kommissionsmitglieder (Dir., KV) 7

9 VWA VWA-Datenbank Aktualisierung 8

10 9

11 10

12 11

13 VWA 2.2 VWA Präsentation und Diskussion Termine von LSR festzulegen (SchUG 36 Abs. 2 Zif. 1a: nach Abgabe der VWA bis spätestens Ende des HT) Durchführung: - Einteilung durch Direktion (in Absprache mit Vorsitz) - Empfehlung: Minuten pro Prüfungseinheit; 4er-Blöcke, danach Beurteilung - öffentliche Prüfung - keine Vorbereitungszeit - Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten (RPVO 9 Abs. 4) (überwiegender Teil der Zeit für Diskussion) - Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in - zuerst monologische Präsentation durch Kandidat/in (sparsamer Medieneinsatz empfohlen) - Eröffnung der Diskussion durch Prüfer/in (aber kein Prüfungsgespräch ), dann Beteiligung weiterer Kommissionsmitglieder 12

14 VWA 2.3 VWA Beurteilung durch Kommission (Vorsitzende/r [ohne Stimmrecht], Direktor/in, KV, Prüfer/in) auf Vorschlag des Prüfers/der Prüferin nach Präsentation und Diskussion Beurteilung nach 8 relevanten (Teil)Kompetenzen: - bezogen auf die schriftlichen Arbeit: o Selbstkompetenz o inhaltliche und methodische Kompetenz o Informationskompetenz o sprachliche Kompetenz o Gestaltungskompetenz - bezogen auf die Präsentation: o strukturelle und inhaltliche Präsentationskompetenz o Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz - bezogen auf die Diskussion: o Diskurs- und Kommunikationsfähigkeit Alle müssen zumindest überwiegend bewertet werden. 13

15 VWA-Beurteilung Bei negativer Beurteilung und Nichtbeurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission (RPVO 8 Abs. 3 und 10): Mitteilung der negativen Beurteilung und des weiteren Procedere (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE) Festlegung und Einreichung einer neuen (modifizierten) Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich) Genehmigung durch LSR innerhalb von 4 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage) keine ausdrückliche Betreuung mehr vorgesehen Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters Anmeldung zur Ablegung im Nebentermin erforderlich Gilt als erste Wiederholung mit Terminverlust trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen) Reifeprüfung: Positiv abgeschlossenes Prüfungsgebiet VWA bleibt erhalten, auch Präsentation und Diskussion muss nicht wiederholt werden. 14

16 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner in der letzten Schulstufe 1 Nicht genügend im Jahreszeugnis: WH vor den Klausurarbeiten positiv Antritt Hauttermin negativ Wiederholung der WH im Herbst positiv RP im 1. NT negativ WH der 8. / 9. Klasse 2 Nicht genügend im Jahreszeugnis: WH im Herbst beide WH positiv RP im 1. NT Wiederholungsprüfung/en negativ WH der 8. / 9. Klasse 15

17 bei Widerspruch gegen das Nichtbestehen der letzten Schulstufe keine aufschiebende Wirkung (im Gegensatz zu Widerspruch gegen Nichtaufstiegsberechtigung in den vorangegangenen Schulstufen) kein vorläufiges Antreten zur Reifeprüfung möglich bei Widerspruch wegen 1 Nicht genügend und erfolgreicher Ablegung der Wiederholungsprüfung Widerspruch wird stattgegeben Antreten zur Klausurprüfung möglich bei Antreten zur und Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung: neuerliche Entscheidung durch Klassenkonferenz Mitteilung an eigenberechtigte/n Schüler/in bzw. Erziehungsberechtigte Widerspruchsrecht auch gegen diese Entscheidung bei Stattgebung im Widerspruchsverfahren: Schüler/in kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Wegfall des Verhinderungsgrundes) in die RP einsteigen (SchUG 26 Abs. 5); Nachholen der versäumten Teilprüfungen zu späterem Zeitpunkt (in standardisierten Klausurfächern im nächsten RP-Termin) 16

18 4 Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en RPVO 3, Abs. 4: Im Falle einer Beeinträchtigung durch eine Körper- oder Sinnesbehinderung, die geeignet ist, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung festzulegen, die ohne Änderung des Anforderungsniveaus eine nach Möglichkeit barrierefreie Ablegung der Prüfung durch die betreffende Prüfungskandidatin oder den betreffenden Prüfungskandidaten ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die erforderlichen Veranlassungen zu treffen. bei Notwendigkeit einer eigenen Standardisierten Aufgabenstellung: Zuständigkeit des BMB Entscheidung über Streichung eines standardisierten Prüfungsformates (z.b. Hörtext) oder über Änderung der Rahmenbedingungen (z.b. längere Arbeitszeit, Pausen, eigener Prüfungsraum) durch Vorsitzende/n in Absprache mit LSR und Direktion 17

19 vorletzte Schulstufe: 5 Zeitplan für die Reifeprüfung Termin Inhalt RPVO 1. Semester (bis Jänner) VWA (keine eigene Zulassung): Themenfindung Zuordnung der Betreuer/innen Themenfestlegung Erwartungshorizont 8 Abs. 1 bis Februar (genauer Termin von Schule festgelegt) Einreichung der Themen über VWA-Datenbank durch Schüler/innen anschließend bis Ende März bis Ende April Überprüfung der Themen, allfällige Rückmeldungen, Freischaltung durch Betreuer/innen und Direktion Übermittlung der Themen an LSR (über VWA- Datenbank) durch Direktion Zustimmung bzw. Verlangen einer neuen (geänderten) Themenstellung mit Setzung einer Nachfrist durch LSR 8 Abs. 2 8 Abs. 2 18

20 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO bis Ende November bis 15. Jänner bis 1. Donnerstag im 2. Semester bis 2. Donnerstag im 2. Semester Beschluss der Themenbereiche für mündliche RP durch Fachkonferenz Kundmachung der Themenbereiche durch Direktion (SchUG 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete durch Schüler/innen Abgabe der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurfächer (+ 1 Aufgabenstellung für allfällige Kompensationsprüfung empfohlen) in der Direktion Vorlage der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurfächer (+ 1 Aufgabenstellung für allfällige Kompensationsprüfung empfohlen) an den LSR 28 Abs Abs. 3, 27 Abs

21 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO zwischen Notenkonferenz und Beginn der Klausuren Vorbereitung in gewählten Fächern auf schriftliche und/oder mündliche RP (für andere Schüler/innen keine Anwesenheitspflicht) Durchführung der Wiederholungsprüfungen bei 1 Nicht genügend 2. Mai 2017 letzter Schultag für Maturaklassen 3. bis 12. Mai 2017 Klausurprüfung bis Mittwoch, 17. Mai 2017 bis Dienstag, 23. Mai 2017 (wenn möglich Freitag, 19. Mai 2017) bis 3 Tage nach Bekanntgabe der negativen Klausurnote spätest mögliche Vorlage der Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen in den nicht standardisierten Klausurfächern an den LSR Konferenzen mit Entscheidungen über Beurteilung der Klausurarbeiten + Bekanntgabe negativer Klausurnoten Anmeldung zur Kompensationsprüfung 26 Abs. 1 20

22 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO Dienstag, 30. und Mittwoch, 31. Mai 2017 mündliche Kompensationsprüfungen in den standardisierten und nicht standardisierten Klausurfächern (Terminfestlegung durch BMBF bzw. LSR) mindestens 2 Wochen (gewünscht 3 Wochen) nach Ende der Klausurprüfung 18. bis 28. September 2017 Mittwoch, 11. Oktober bis 18. Jänner 2018 Mittwoch, 31. Jänner 2018 Beginn der mündlichen Reifeprüfung SchUG 36 Abs. 4 Klausurprüfung im 1. Nebentermin Kompensationsprüfungen im 1. Nebentermin Klausurprüfung im 2. Nebentermin Kompensationsprüfungen im 2. Nebentermin 21

23 6 Klausurprüfung standardisierte Klausurfächer (Aufgabenstellungen vom BMB): - Deutsch - Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch; Latein, Griechisch) - Mathematik nicht standardisierte Klausurfächer (Aufgabenstellungen vom Prüfer/von der Prüferin): - DG - Physik - Biologie und Umweltkunde - Musikkunde - Sportkunde - schulautonome Gegenstände (z.b. Informatik) 6.1 Klausurtermine im Haupttermin 2017 (vgl. BEILAGE) schulspezifisch: Mittwoch, 3. Mai 2017: Freitag, 5. Mai 2017: Montag, 8. Mai 2017: Dienstag, 9. Mai 2017: Mittwoch, 10. Mai 2017: Donnerstag, 11. Mai 2017: Freitag, 12. Mai 2017: nicht standardisierte Klausurfächer Deutsch Englisch Französisch Spanisch Mathematik Italienisch Latein/Griechisch 22

24 6.2 Übermittlung der Aufgabenstellungen in den standardisierten Klausurfächern postalische Übermittlung der Aufgabenstellungen durch das BMB (genaue Termine werden bekanntgegeben) an eine/n von 3 von der Direktion namhaft zu machende/n Empfangsberechtigte/n (in den Nebenterminen mit elektronischer Übermittlung) an der Schule: Überprüfung der Zustelladresse, der richtigen Anzahl der Pakete und der unversehrten Versiegelung, der Kuvertbeschriftung (kein Öffnen der Kuverts) bei Fehlern: Reklamation an BMB (im Notfall: Download-Variante) sichere Verwahrung unter Geheimhaltung Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor Beginn der Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en Aushändigung der Korrektur- und Beurteilungsanleitungen an Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit 23

25 6.3 Bestimmungen für die einzelnen Klausurgegenstände Deutsch / Unterrichtssprache: Lebende Fremdsprachen: Griechisch / Latein: Mathematik: 24

26 Aufgabenstellungen zur Klausurprüfung (vgl. BEILAGE) in den standardisierten Klausurfächern (RPVO 13): Deutsch (RPVO 15 Abs. 1): 3 Aufgaben (davon 1 literarische Themenstellung) 1 Aufgabe ist zu wählen. Jede Aufgabe enthält 2 voneinander unabhängige Teilaufgaben (jeweils mit Textgrundlage). Beide Teilaufgaben sind zu behandeln (ca. 900 Wörter). Kompetenzbereiche: Inhaltsdimension, Textstruktur, Stil und Ausdruck, normative Sprachrichtigkeit elektronisches Wörterbuch zulässig, Lexika und elektronische Informationsmedien nicht 300 Minuten Arbeitszeit (5 volle Stunden) 25

27 Lebende Fremdsprachen (RPVO 16): Aufgabenstellung mit 4 voneinander unabhängigen Aufgabenbereichen (4 Kompetenzbereiche) in vorgegebener Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorzulegen und zu bearbeiten RPVO 16 Abs. 4: Die Verwendung von Hilfsmitteln (Wörterbuch, Lexika, elektronische Informationsmedien) ist nicht zulässig; lediglich in nicht standardisierten Fremdsprachen ist im Aufgabenbereich Schreiben die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig. Aufgabenbereich 8-jährig 3-, 4- und 6-jährig Dauer Wörter Dauer Wörter Leseverstehen rezeptiv Hörverstehen (2x abzuspielen) produktiv Sprachverwendung im Kontext Schreiben 120 ca ca. 400 Gesamtarbeitszeit

28 Latein und Griechisch (RPVO 17): RPVO 12 Abs. 2 Z 2, 2a; 17: Unterscheidung Latein (sechsjährig) und Latein (vierjährig): Berücksichtigung unterschiedlicher Anforderungsprofile bei Erstellung der Aufgaben und Auswahl der Texte Aufgabenstellung mit 2 voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können elektronisches Wörterbuch zulässig, Lexika und elektronische Informationsmedien nicht 270 Minuten Arbeitszeit Aufgabe Latein 6- jährig und Griechisch Latein 4- jährig Kompetenz Ziel Wörter Übersetzung aus Originaltext Interpretation (10 Aufgaben, von Originaltext ausgehend) Produktion eines in Inhalt, Sinn und Funktion äquivalenten Textes, der die Textnormen der Zielsprache berücksichtigt Analyse und Interpretation (Bezug auf Vergleichsmaterialien, Einbeziehung des textbezogenen Umfeldes) mind. 120 mind. 110 mind. 80 mind. 80 Gesamtwortanzahl max. 220 max

29 Mathematik (RPVO 18): Aufgabenstellung mit 2 voneinander unabhängigen Aufgabenbereichen in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorzulegen und zu bearbeiten Einsatz der gewohnten mathematischen Hilfsmittel inkl. elektr. Rechner ist zulässig Aufgabenbereich Inhalt Zahl der Aufgaben Dauer Grundkompetenzen einzelne Grundkompetenzen des Grundkompetenzenkatalogs (Grund-)Wissen und (Grund-) Fertigkeiten ohne darüber hinaus gehende Eigenständigkeit 24 Typ-1-Aufgaben 120 Vernetzung von Grundkompetenzen Anwendung und Vernetzung von Grundkompetenzen umfangreichere kontextbezogene oder auch innermathematische Aufgabenstellungen auch operative Fertigkeiten selbstständige Anwendung von Wissen und Fertigkeiten 4-6 Typ-2-Aufgaben können in 2-6 Teilaufgaben gegliedert sein 4 Komponenten von Teilaufgaben, die einzelnen Grundkompetenzen zuordenbar sind 150 Gesamtarbeitszeit

30 Aufgabenstellungen zur Klausurprüfung in den nicht standardisierten Klausurfächern (RPVO 14): mindestens 2 von einander unabhängige Aufgaben Aufgaben können in Teilaufgaben gegliedert sein. Aufgaben aus unterschiedlichen Themenbereichen und Handlungsdimensionen Aufgabenstellung muss eindeutigen Arbeitsauftrag enthalten. Aufgabenstellung darf im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine selbstständige Leistung erfordert. Nur solche Hilfen und Hilfsmittel zulässig, die im Unterricht gebraucht wurden und die Eigenständigkeit in der Erfüllung der Aufgaben nicht beeinträchtigen Disposition, Ausarbeitung ist dem Vorschlag beizufügen. Genehmigung durch LSR 29

31 Klausurfach DG (RPVO 19) Physik (RPVO 20) Biologie und Umweltkunde (RPVO 21) Zahl der Aufgaben Inhalt der Aufgaben 3 bis 5 ausgewogene Anforderungen an den Einsatz klassischkonstruktiver und computerunterstützter Methoden mind. 1 Aufgabe anwendungsorientiert 3 oder 4 praxisorientierte oder experimentelle Komponenten möglich, dann Vorgabe fiktiver Messergebnisse 3 oder 4 praxisorientierte oder experimentelle Komponenten möglich, dann Vorgabe fiktiver Messergebnisse Dauer Musikkunde (RPVO 22) Sportkunde (RPVO 24) 4 Tonsatz, Formenlehre, Musikgeschichte, Gehörbildung (Keyboard/Klavier, Tonträger mit Kopfhörern oder PC erlaubt)

32 6.4 Beurteilung der Klausuren in den standardisierten Klausurfächern: (vgl. BEILAGE) Erlass des BMBF vom 25. März 2016 mit Korrektur- und Beurteilungsanleitungen (verbindlich zu verwenden): - Klausurformate - Bewertungsraster mit Deskriptoren bzw. Punkteskalen mit quantitativen Vorgaben und Anleitungen zur Benotung - Die Gesamtbeurteilung erfolgt auf Basis eines verbal begründeten Beurteilungsvorschlags der Prüferin/des Prüfers, der sich an den Deskriptoren für die Kompetenzbereiche orientiert. - Übermittlung von Lösungen und Korrekturhilfen unmittelbar nach jeweiligem Klausurtermin 31

33 Beurteilung der Klausuren Deutsch: - Kompetenzbereich 1: Inhalt und Struktur des 1. Textes - Kompetenzbereich 2: Inhalt und Struktur des 2. Textes - Kompetenzbereich 3: Stil und Ausdruck sowie normative Sprachrichtigkeit beider Texte gemeinsam - In den Kompetenzbereichen 1 und 2 muss jeder einzelne Deskriptor positiv bewertet werden. Wird nur 1 Deskriptor negativ bewertet, ist dieser Kompetenzbereich und damit die gesamte Klausur negativ zu beurteilen. - Im Kompetenzbereich 3 ist hingegen ein Ausgleich zwischen 1. und 2. Text möglich. Wenn dieser Bereich bei einem Text negativ bewertet wird, kann eine deutlich positive Bewertung beim anderen Text zu einer positiven Gesamtbewertung dieses Kompetenzbereiches führen. - Gesamtbeurteilung mit Befriedigend : Einzelne Deskriptoren mit Genügend ( das Wesentliche überwiegend erfüllt ) müssen durch andere Deskriptoren mit Gut ( über das Wesentliche hinausgehend erfüllt ) oder Sehr gut ( über das Wesentliche weit hinausgehend erfüllt ) kompensiert werden. - Gesamtbeurteilung mit Gut oder Sehr gut : Kein Deskriptor darf mit Genügend bewertet sein. 32

34 Lebende Fremdsprachen: - gleiche Gewichtung der 4 Aufgabenbereiche - in 1 Bereich (rezeptiv oder produktiv) ist Absinken bis 50% möglich, aber insgesamt müssen 60% (von 100 Punkten) erreicht werden. Beurteilung gemäß LBVO Genügend ( in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt ) Befriedigend ( in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt ) Gut (in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Sehr gut ( in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) rezeptiver Kompetenzbereich mind. 25 Punkte Punkteskala mind. 60 Punkte mind. 70 Punkte mind. 80 Punkte mind. 90 Punkte produktiver Kompetenzbereich mind. 25 Punkte bei Entfall eines Teil-Kompetenzbereiches: Jeweils anderer Teil-Kompetenzbereich wird zu 100% gewichtet. z.b. Entfall des Hörverständnisses: Leseverständnis wird für den rezeptiven Kompetenzbereich zu 100% gewichtet. 33

35 Beispiel mit Punkteskala BEISPIEL bei 100 erreichbaren Punkten rezeptiv produktiv gesamt Beschreibung BEURTEILUNG Sowohl der rezeptive als auch der produktiven Kompetenzbereiche wird überwiegend erfüllt, Stärken zeigen sich besonders im Aufgabenbereich produktiver Bereich zwar knapp unterschritten, jedoch im rezeptiven Bereich das Wesentliche zur Gänze erfüllt, weil Der produktive Bereich wird zwar überwiegend erfüllt, jedoch der rezeptive Bereich nicht wegen großer Mängel im Hörverstehen (zb) Im produktiven Bereich zeigen sich Stärken vor allem im Bereich Schreiben. Der rezeptive Bereich wird jedoch nicht überwiegend erfüllt, weil. Daher kann der produktive Bereich die Mängel nicht ausgleichen. Genügend Genügend Nicht genügend Nicht genügend 34

36 Angebot Double Rating in Englisch Prof. Mag. Monika Lener (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Peter Samuda (Schigymnasium Stams) Prof. Mag. Gabriele Schlosser (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Michael Schober (PHT & Reithmannstraße) 35

37 Latein/Griechisch: Kompetenzbereich Übersetzung: Kriterien Checkpoints Punkte Sinnerfassung (12 Sinneinheiten) Lexik 6 6 Morphologie 6 6 Syntax 6 6 Korrektheit der Zielsprache Punktemaximum

38 Kompetenzbereich Interpretation (10 Teilaufgaben, geschlossene und offene Formate): maximal 24 Punkte erreichbar Bewertungskriterien: - Sammeln und Auflisten - Gliedern und Strukturieren - Zusammenfassen und Paraphrasieren - Gegenüberstellen und Vergleichen - Belegen und Nachweisen - Kommentieren und Stellung nehmen - Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten Den einzelnen Teilaufgaben, die sich auf die sechs bzw. sieben Kompetenzbereiche beziehen, ist je nach Komplexität des Formats eine maximal erreichbare Punktezahl zwischen 1 und 4 zugeordnet. Die Punktevergabe erfolgt nach vorgegebenen Bewertungskriterien. 37

39 Gesamtbeurteilung: Beurteilung gemäß LBVO Genügend ( in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt ) Befriedigend ( in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt ) Gut (in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Sehr gut ( in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Punktemaximum Kompetenzbereich Übersetzung mind. 18 Punkte Hilfsskala mind. 30 Punkte mind. 37 Punkte mind. 45 Punkte mind. 53 Punkte 60 Punkte Kompetenzbereich Interpretation mind. 12 Punkte 38

40 Mathematik: Typ-1-Aufgaben inkl. Teilaufgaben A in Typ-2-Aufgaben: Bewertung mit gelöst (1 Punkt) oder nicht gelöst (0 Punkte) für Genügend müssen zumindest 16 von 24 Grundkompetenzaufgaben gelöst sein. Typ-2-Aufgaben: Bewertung mit gelöst (2 Punkte), teilweise gelöst (1 Punkt) oder nicht gelöst (0 Punkte) Punkte Nicht genügend weniger als 16 Grundkompetenzpunkte Genügend Beurteilung gemäß LBVO Befriedigend Gut Sehr gut 24 bis 32 Punkte, davon mind. 16 Grundkompetenzpunkte 33 bis 40 Punkte, davon mind. 16 Grundkompetenzpunkte 41 bis 48 Punkte 39

41 Beurteilung der Klausuren in den nicht standardisierten Klausurfächern: - keine vorgegebenen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen - Korrektur und Beurteilungsvorschlag erfolgen durch Prüfer/in gemäß LBVO. - verbindlicher Punkteschlüssel für DG, PH, BiU, MK, SPK, Informatik: Beurteilung gemäß LBVO max. 48 Punkte % (Punkte) max. 100 Punkte Sehr gut 41 bis (41) 85 bis 100 Gut 36 bis (36) 75 bis 84 Befriedigend 29 bis (29) 60 bis 74 Genügend 24 bis (24) 50 bis 59 Nicht genügend 0 bis 23 < 50 0 bis 49 40

42 Zwischenkonferenz spätestens am Freitag, den 22. Mai 2015 (11 Tage vor Kompensationsprüfung) 1. Teil: Beschlussfassung über Beurteilung der Klausuren: - Kommissionsmitglieder: Vorsitzende/r (nicht stimmberechtigt), Direktor/in, KV, Prüfer/in der jeweiligen Klausurprüfung - Jede Position in der Kommission muss besetzt sein bei Doppelfunktion (z.b. KV als Prüfer/in) muss vakante Stelle ersetzt werden. - begründeter Antrag des Prüfers/der Prüferin - Beschluss (mit einfacher Mehrheit) - Bekanntgabe negativer Klausurnoten unmittelbar nach Konferenz 2. Teil: Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung: Prüfungseinteilung, Vorbereitungszeiten, Ziehungsvorgang, Aufgabenstellungen, Hinweis auf Präsentationskompetenz und Prüfungskultur 41

43 Leitfaden zur Durchführung der mündlichen Kompensationsprüfungen 25. Juli 2017 Sachbearbeiter: LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner LSI HR Mag. Adolfine Gschließer Tel: Damit die mündlichen Kompensationsprüfungen an den Tiroler AHS möglichst einheitlich und vergleichbar durchgeführt werden, übermittelt der Landesschulrat für Tirol in Ergänzung zum jeweils aktuellen Erlass des BMB zur Vorbereitung und Durchführung der (standardisierten) Klausur- und Kompensationsprüfungen folgende zusätzliche Richtlinien: 1. Prüfungsvorbereitung: 1.1. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind frühzeitig über die Struktur der Kompensationsprüfung zu informieren, damit sie sich strategisch auf den Prüfungsablauf einstellen können Die Prüferinnen und Prüfer müssen die Aufgaben so rechtzeitig vor der Prüfung erhalten, dass sie sich diese genau ansehen können. Frühestens ist dies jedoch vor Beginn des jeweiligen Prüfungshalbtages zulässig. Für diese Einsichtnahme ist ein eigener Raum vorzusehen, die Aufgaben dürfen nicht aus diesem Raum mitgenommen werden Die Vorbereitungszeit für jede Kompensationsprüfung wird einheitlich mit 40 Minuten festgelegt (gemäß Beschluss der Vorsitzenden-Dienstbesprechung am 7. März 2016). 2. Prüfungsablauf: 2.1. Da es sich bei der Kompensationsprüfung um einen Teil der Klausurprüfung handelt, ist in ganz besonderer Weise auf die Eigenständigkeit bei der Bearbeitung der Aufgaben durch die Kandidatinnen und Kandidaten zu achten. Ein frühes helfendes Eingreifen durch den Prüfer/die Prüferin ist jedenfalls zu vermeiden Nach Möglichkeit sollen sich die Kommentare der Prüfer/innen darauf beschränken, ob die gegebene Antwort richtig oder falsch ist. Wenn eine Aufgabenstellung falsch beantwortet wurde, soll sofort zur nächsten Aufgabe übergegangen und so die verbleibende Zeit bestmöglich genützt werden. Die richtige Lösung soll nur dann besprochen werden, wenn diese eine Voraussetzung für die Beantwortung weiterer Aufgabenteile ist. Im Falle unvollständiger oder zu unpräziser Antworten soll jedoch sehr wohl nachgefragt werden Grundsätzlich kann die Reihenfolge der zu bearbeitenden Aufgaben durch den Kandidaten/die Kandidatin frei gewählt werden (ausgenommen sind die aufbauenden Arbeitsaufträge in Deutsch) Der Prüfer/Die Prüferin ist verantwortlich für das Zeitmanagement während der Prüfung und hat auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Zeitanteile für die einzelnen Aufgaben zu sorgen. 8/0 a

44 2.5. Die maximal zulässige Prüfungsdauer von 25 Minuten muss nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden, vor allem dann nicht, wenn alle Aufgabenteile beantwortet wurden und eine zuverlässige Beurteilung möglich ist. Eine gewisse zeitliche Untergrenze bei der Behandlung der Aufgaben (etwa 10 Minuten) sollte nach Möglichkeit nicht unterschritten werden Auf eine transparente Form der Präsentation bei der Bearbeitung der Aufgaben (z.b. mithilfe einer Dokumentenkamera) ist zu sorgen, damit sich die Prüfungskommission ein umfassendes Bild über die Leistungen des Kandidaten/der Kandidatin machen kann Als Teil der Klausurprüfung ist die Kompensationsprüfung keine öffentliche Prüfung Deutsch: Bei der Kompensationsprüfung in Deutsch wird nur eine Aufgabe gestellt, wobei die einzelnen Arbeitsaufträge aufbauend sind. Die Korrektur einer falschen Lösung kann für die weitere Bearbeitung der Aufgabenstellung notwendig sein Lebende Fremdsprachen: Die Rolle des Prüfers/der Prüferin sollte sich grundsätzlich auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement während der Prüfung beschränken. Nur wenn Teile der Aufgabenstellung nicht berücksichtigt werden, sollte der Prüfer/die Prüferin nachfragen bzw. darauf hinweisen Mathematik: Die Grundkompetenzaufgabe muss weitestgehend monologisch durch den Kandidaten/die Kandidatin behandelt werden, damit die Eigenständigkeit der Leistung sichergestellt wird. Wenn die Fragestellung falsch oder nicht beantwortet wird, darf vom Prüfer/von der Prüferin nicht weitergeholfen und der Grundkompetenzpunkt nicht vergeben werden. Weiterführende Fragen, die als Hilfestellung zur Lösung angesehen werden können, sind durch den Prüfer/die Prüferin zu unterlassen. Diagnostische Fragen jedoch, welche darauf abzielen, das Verständnis zu überprüfen, sind jederzeit zulässig. Bei der Leitfrage ist das Prüfungsgespräch dialogisch zu führen, ohne allerdings den Kandidaten/die Kandidatin zur richtigen Lösung zu führen. Grundkompetenzfragen und Leitfragen sind voneinander unabhängig zu beurteilen. 3. Gesamtbeurteilung: 3.1. Zunächst wird auf Antrag des Prüfers/der Prüferin (in Absprache mit dem fachkundigen Beisitzer/der fachkundigen Beisitzerin) die Beurteilung der mündlichen Kompensationsprüfung durch die Prüfungskommission beschlossen Anschließend muss die Gesamtbeurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes durch die Prüfungskommission beschlossen werden. Diese kann im besten Fall auf Befriedigend lauten, da das Nicht genügend in der Klausurarbeit in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen ist. Wenn die mündliche Kompensationsprüfung von der Prüfungskommission mit Genügend beurteilt wurde, so hat die Gesamtbeurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes jedenfalls auf Genügend zu lauten (gemäß Beschluss der Vorsitzenden-Dienstbesprechung am 7. März 2016). Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner LSI HR Mag. Adolfine Gschließer 8/0 b

45 8 Mündliche Kompensationsprüfung (Teil der zweiten Säule Klausur ) bei Nicht genügend in der Klausur: frühestmögliche nachweisliche Mitteilung an Kandidat/in, spätestens 1 Woche vor Kompensationsprüfung (vgl. RPVO 25 Abs. 4) (erwünscht: 11 Tage davor) Kandidat/in hat Wahl zwischen Wiederholung der Klausurarbeit ab dem nächsten Nebentermin ( Nicht genügend wird gelöscht Note für Wiederholungsklausur = Note im RP-Zeugnis) und mündlicher Kompensationsprüfung: Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des Nicht genügend mittels Anmeldeformular ( (vgl. RPVO 26 Abs. 1) Nicht genügend der Klausur wird eingerechnet bestenfalls Befriedigend im RP-Zeugnis 8/1

46 Erstellung der Aufgaben für standardisierte Klausurfächer - Deutsch - Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch Spanisch; Latein, Griechisch) - Mathematik durch das BMB für nicht standardisierte Klausurfächer - DG - Physik - Biologie und Umweltkunde - Musikkunde - Sportkunde - schulautonome Gegenstände (z.b. Informatik) durch die Prüfer/innen (Genehmigung durch den LSR) 8/2

47 Prüfungstermine und Prüfungseinteilung für standardisierte Klausurfächer: vom BMB festgelegt für nicht standardisierte Klausurfächer: vom LSR festgelegt (in der Regel gleiche Termine wie für standardisierte Klausurfächer) Prüfungseinteilung und Organisation durch Direktion (in Absprache mit LSR) mit Vorgabe von Zeitfenstern für die einzelnen standardisierten Klausurfächer (sind strikte einzuhalten) Bestellung der (Ersatz-)Vorsitzenden durch den LSR (Direktor/inn/en bleiben eher an eigener Schule; volle Prüfungsgebühr auch bei nur teilweiser Vertretung) Ausgabe der jeweiligen Aufgabe im betreffenden Zeitfenster pro Fach (maximal 3 Kandidat/inn/en pro Zeitfenster) Vorbereitungszeit: mindestens 40 (eigener Vorbereitungsraum mit Aufsicht) Prüfungszeit: max. 25 keine öffentliche Prüfung (weil zur 2. Säule Klausur gehörig) Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (jede Position muss besetzt sein) früheste Vorbereitungszeit: 7.30 Uhr Sicherheitsmaßnahmen wie bei Klausurprüfung Aufgabenpakete dürfen nicht aus Prüfungsraum mitgenommen werden! 8/3

48 8/4

49 Aufgabenstellungen gleiche Bestimmungen wie für Klausurprüfungen (vgl. RPVO 26 Abs. 2 mit Hinweis auf RPVO 13 und 14): in den nicht standardisierten Klausurfächern: - Aufgabenstellung mit mindestens 2 voneinander unabhängigen Aufgaben und eindeutigem Arbeitsauftrag - Angabe allfälliger Hilfsmittel - Beilage von Texten, Übersetzungen, Beantwortungsdispositionen, Zusammenfassungen von Hörtexten, Ausarbeitungen, Beurteilungsschlüssel Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur 8/5

50 Übermittlung der standardisierten Aufgaben durch das BMB Code zur Entschlüsselung der standardisierten Prüfungsaufgaben an Mobiltelefonnummern der Direktor/inn/en Übermittlung und Freischaltung der Aufgaben: Genaue Termine werden jeweils vom bifie bekanntgegeben Speicherung auf externen Datenträger durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in + sichere Verwahrung keine elektronische Weitergabe der Aufgaben Löschen von Zwischenspeicherungen auf PC bzw. temporären Speichern Vervielfältigung + Verwahrung der Aufgaben durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in Ermöglichung der Einsichtnahme in Aufgabenstellungen für Prüfer/inn/en vor Beginn des jeweiligen Prüfungstages durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in (eigener Raum, keine Mitnahme der Aufgaben) 8/6

51 Aufgabenstellung in Deutsch / Unterrichtssprache Kompetenzbereiche, die nachgewiesen werden können: - Lesekompetenz - Argumentationskompetenz - Analyse- und Interpretationskompetenz - Sachkompetenz - Reflexionskompetenz - Sprachbewusstsein Katalog mit genauer Beschreibung der Teilkompetenzen zu den Kompetenzbereichen Konzeption: - Thema, das in mehrere Teilaufgaben gegliedert ist - Themengestaltung textbasiert - Textbeilage(n): fiktionale wie nichtfiktionale Texte sowie lineare und nichtlineare Texte - Themenstellung: Anforderungsbereiche Rezeption und Reproduktion sowie Transfer und Reflexion - eine Teilaufgabe: situativer Kontext, eine genau definierte monologische Sprechaufgabe (3 5 ) 8/7

52 Beurteilung: - verbindlicher Beurteilungsraster für jede Themenstellung, beruhend auf dem Katalog der Kompetenzbereiche - Erwartungshorizont zu (K1) Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher und struktureller Sicht und (K2) Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit: deckt die Kompetenzbereiche inhaltlich umfassend ab; ist als Richtlinie bei der Beurteilung heranzuziehen - Prüfer/in und Beisitzer/in erhalten beide die den Aufgabenstellungen beigelegten standardisierten Bewertungs- und Beurteilungsraster (verpflichtende Verwendung!) Die vom BIFIE bis 31. Dezember 2016 bereitgestellten Informations- und Serviceangebote zur SRDP sind ab sofort über die vom BMB betriebene Website verfügbar. 8/8

53 Aufgabenstellung in lebenden Fremdsprachen Überblick über die Prüfungselemente (Bereiche Leseverständnis und Sprechen werden direkt getestet, beide Teile sind gleich gewichtet): Prüfungsteil Leseverständnis: - Erstellung der Aufgaben nach denselben Prinzipien wie in den schriftlichen Klausuren - jeweils fünf bis sechs Items, abhängig von Länge und Inhalt des Textes - beide Aufgaben zusammen maximal elf Items - jedes Item entspricht einem Punkt - jede Aufgabe enthält Fragen, die mündlich zu beantworten sind - jede Aufgabe zum Leseverständnis enthält eine Frage zur Kernaussage des Textes (mit bis zu drei Punkten zu bewerten) 8/9

54 Prüfungsteil Sprechen (enthält einen Sprechauftrag): - Sprechen zu einer in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Themenstellung (monologisch) - situativer Rahmen in drei unterschiedliche Inhaltspunkte gegliedert - Rolle der Prüferin/des Prüfers: Beschränkung auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement - Wörterbücher nicht erlaubt Ablauf: Prüfungsteil Dauer Fertigkeit Aufgabe Beurteilung Vorbereitungszeit mind. 30' Prüfungsgespräch insgesamt max. 25' max. 10' pro Text max. 7' (B2) max. 5' (B1) Lesen 2 Texte Lösungsschlüssel Sprechen monologisches Sprechen mit Impuls holistischer Beurteilungsraster Tabelle 2: Prüfungsaufbau der Kompensationsprüfung in den lebenden Fremdsprachen Die vom BIFIE bis 31. Dezember 2016 bereitgestellten Informations- und Serviceangebote zur SRDP sind ab sofort über die vom BMB betriebene Website verfügbar. 8/10

55 Aufgabenstellung in Mathematik Konzeption: - Grundlage: Kompetenzkatalog, alle 4 Inhaltsbereiche - fünf voneinander unabhängige Aufgaben, jeweils in zwei Arbeitsaufträge gegliedert - gewohnte Hilfsmittel - (Grund-)Wissen und (Grund-)Fertigkeiten sind kompetenzorientiert nachzuweisen. - entscheidende Rolle: Kommunikation über mathematische Inhalte - unbedingt erforderlich: Kandidat/in kann ohne entsprechende Leitung durch Prüfer/in seine/ihre Bearbeitung der Aufgaben ausführlich präsentieren. Konzeption: - Leitfrage: inhaltlich und thematischer Bezug zu den Grundkompetenzen des jeweiligen (der Aufgabe entsprechenden) Inhaltsbereiches - eigener Aufgabentyp: einerseits verfahrensbasiert (im Grundkompetenzteil), sodass die Bearbeitung eine direkte Anwendung eines (Standard-)Verfahrens verlangt, andererseits (im Bereich der Leitfrage) verfahrensbildend, d.h. Strategien müssen reflektiert wiedergegeben bzw. dargestellt werden 8/11

56 Beurteilung: - Kandidatinnen und Kandidaten, die in dieser Prüfungssituation mit der Prüferin/dem Prüfer nicht in kommunikativen Austausch treten und ihre Überlegungen nicht unter korrekter Verwendung der Fachsprache im Grundkompetenzbereich ausführlich darlegen, kann die entsprechende Kompetenz nicht bescheinigt werden. - Hinweise zur Leitfrage für Lehrer/innen: Auflistung von Aspekten, die besprochen werden sollten Beurteilungsschema: Note Genügend Befriedigend Gut Sehr gut erreichte Indikatoren 4 GK-Indikatoren + 0 Leitfragenindikatoren 3 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 5 GK-Indikatoren + 0 Leitfragenindikatoren 4 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 3 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 5 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 4 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 3 GK-Indikatoren + 3 Leitfragenindikatoren 5 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 4 GK-Indikatoren + 3 Leitfragenindikatoren Die vom BIFIE bis 31. Dezember 2016 bereitgestellten Informations- und Serviceangebote zur SRDP sind ab sofort über die vom BMB betriebene Website verfügbar. 8/12

57 Aufgabenstellung in Latein/Griechisch Aufbau: 1 Aufgabe aus dem Kompetenzbereich Übersetzung 1 Aufgabe aus dem Kompetenzbereich Interpretation (mit 4 Arbeitsaufgaben) Übersetzungstext Interpretationstext Arbeitsaufgaben Latein max. 50 Wörter max. 30 Wörter 4 Griechisch max. 60 Wörter max. 40 Wörter 4 Teilkompetenzen und Kriterien für Beurteilung: bei Übersetzungstext: Sinneserfassung (Unterteilung des Textes in 5 Sinneinheiten) Lexik Morphologie jeweils 3 Checkpoints zur Überprüfung Syntax Korrektheit in der Zielsprache (in 2 Niveaustufen) bei Interpretationstext: Sammlung und Benennung sprachlicher und formaler Elemente Gliederung des Interpretationstextes (nur in 6-j. L und G: metrische Analyse) Zusammenfassung und Paraphrasierung Kommentierung und Stellungnahme Die vom BIFIE bis 31. Dezember 2016 bereitgestellten Informations- und Serviceangebote zur SRDP sind ab sofort über die vom BMB betriebene Website verfügbar. 8/13

58 Prüfungsverlauf Die Selbstständigkeit des Kandidaten/der Kandidatin bei der Lösung der Aufgaben muss gewahrt bleiben (Kompensation der negativen schriftlichen Klausur, keine mündliche Prüfung im herkömmlichen Sinn). Beurteilung Konferenzvarianten zur Notenfindung: Kurzkonferenzen nach jeweils drei Prüfungskandidat/inn/en Konferenz nach allen Vormittagsprüfungen zu Beginn der Mittagspause und/oder Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen Beurteilung des Prüfungsgebietes: Antrag durch Prüfer/in gemeinsam mit Beisitzer/in Gesamtnote setzt sich aus negativer Klausur und Kompensationsprüfung zusammen, daher Beurteilung nicht besser als Befriedigend möglich (ohne Hinweis auf Kompensationsprüfung im RP-Zeugnis) bei positiver Beurteilung der Kompensationsprüfung auch positive Beurteilung des Prüfungsgebietes ehestmögliche Mitteilung der Beurteilung an Kandidat/in Weitere Informationen generelle Informationen zum Ablauf der Kompensationsprüfungen relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen 8/14

59 Arbeitsgruppen zwischen Klausur und mündl. RP (vgl. RPVO 30 Abs. 1) 1 Arbeitsgruppe pro Prüfungsgebiet mit max. 20 Kandidat/inn/en (klassenübergreifend) je eigene Arbeitsgruppe: Pflichtgegenstand WPG (außer bei Kombination wegen Aufstockung); IU mit unterschiedlichen Instrumenten max. 4 Unterrichtseinheiten pro Arbeitsgruppe (durch 1 Lehrperson oder abwechselnd oder gemeinsam) Inhalt: Behandlung prüfungsrelevanter Kompetenzanforderungen, Analyse von Prüfungssituationen, lerntechnische Hinweise Meldung der Prüfungsgebühren mit Formular 8/15

60 9 Mündliche Reifeprüfung (RPVO 27 bis 30) vgl. Handreichung des BMB Mündliche Reifeprüfung Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten reifepruefung.html#headline121 RPVO 27: 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren) aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten (z.b. nicht möglich: Pflichtgegenstand und dazugehörender vertiefender Wahlpflichtgegenstand; aber z.b. möglich: ME und IU oder BE und BGW) Prüfungsgebiete frei wählbar (ohne Vorgaben, außer: Schwerpunkt mit mind. 8 JWST in der OS muss sich in einer der 3 Säulen abbilden) 9/1

61 Wählbare Prüfungsgebiete: grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten (schulautonomen) Gegenstände mit mindestens 4 JWST in der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWST) Ausnahmen: zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWST (aber schulautonomer WPG unter anderem Namen z.b. Webdesign auch 4-stündig wählbar) ME, BE: 4-jährig in OS (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre alternativer Pflichtgegenstand; aber vertiefender oder zusätzlicher WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar) Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete: bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS Aufstockung nur mit vertiefendem WPG möglich Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete: bis 15. Jänner der letzten Schulstufe 9/2

62 Themenbereiche (vgl. RPVO 28): Anzahl: grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 3, aber maximal 24 (z.b. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4 JWST: 12) Ausnahmen: 4-jährige Fremdsprache (auch L, G): 18 3-jährige leb. Fremdsprache: 12 unabhängig von der Stundenzahl BE bzw. ME mit 7 JWST: 18 BE bzw. ME mit 8 JWST: 20 vertiefender WGP ME bzw. BE: 10 IU (Pflicht- oder Wahlpflichtgegenstand) bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke) WPG Informatik: 12 (+2 für jede weitere JWST in der OS) Religion bzw. Ethik: 12 bis 18 je nach Lehrplan bei schulautonomen Abweichungen: aliquot bei PG+WPG: Anzahl aliquot zu Stunden beider Gegenstände Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich 9/3

63 Festlegung der Themenbereiche: durch die gesamte Fachlehrer/innen-Konferenz an der Schule für jede Abschlussklasse oder gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen): gleichmäßige Verteilung auf einzelne Schulstufen nicht zwingend erforderlich für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss durch Fachlehrer/innen-Konferenz vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen) endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe (vgl. SchUG 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre 9/4

64 Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen (vgl. RPVO 29): werden von Prüfer/in erstellt RPVO 29 Abs. 1: Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen. Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen. Aufgabenstellung darf nicht zu umfangreich sein! 9/5

65 Aus den Erläuterungen zur RPVO: Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält eine Leistung im Bereich Reproduktion (Wiedergabe und Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.) und Transfer (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen), eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung) Das bedeutet: Nur die formale Gliederung der Aufgabenstellung ist fakultativ, die Unterteilung in Anforderungsbereiche jedoch obligat! RPVO 29 Abs. 2: Vorbereitung von mind. 2 Aufgabenstellungen pro Themenbereich bei mehr als 1 Prüfungskandidatin/Prüfungskandidaten (bei 1 Kandidat/in also nur 1 Aufgabenstellung nötig) aber: regelmäßige Abwechslung zwischen verschiedenen Aufgabenstellungen pro Themenbereich nicht zwingend RPVO 29 Abs. 3: In Deutsch, Latein und Griechisch hat die Aufgabenstellung von einem Text auszugehen (können auch Impulse wie beispielsweise Bilder oder Hörimpulse sein). 9/6

66 RPVO 29 Abs. 4 (Regelschulwesen): In den Prüfungsgebieten Lebende Fremdsprache (achtjährig), Lebende Fremdsprache (sechsjährig), Lebende Fremdsprache (vierjährig), Lebende Fremdsprache (dreijährig) und Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten. Beide Aufgaben (zum gleichen Themenbereich) werden am Beginn der Vorbereitungszeit ausgegeben. Die Vorbereitungszeit beträgt insgesamt ca. 15 Minuten. monolog. Teil: Prüfungskandidat/in spricht zu einem Thema, ohne unterbrochen zu werden. Moderation durch Prüfer/in dialog. Teil: Dialog mit Prüfer/in über ein Thema vgl. Sonderbestimmungen für Schulversuch! 9/7

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