Handreichung zur. an AHS Tirol. Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handreichung zur. an AHS Tirol. Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen"

Transkript

1 Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen LSI HR Mag. Adolfine Gschließer LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner Handreichung zur an AHS Tirol März 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1 Wahl der Prüfungsgebiete 2 VWA 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung 4 Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en 5 Zeitplan für die Reifeprüfung 6 Klausurprüfung 7 Zwischenkonferenz 8 mündliche Kompensationsprüfung 9 mündliche Reifeprüfung 10 Kommissionen, Beurteilungen, Beschlüsse 11 Reifeprüfungszeugnis 12 Rechtliche Grundlagen 13 Beilagen

3 1 Wahl der Prüfungsgebiete keine Anmeldung zum 1. Antreten zur RP mehr erforderlich (Anmeldung nur mehr zu den Nebenterminen) Vorlage des Themas für VWA in vorletzter Schulstufe bis Ende März an LSR, Genehmigung durch LSR bis Ende April (RPVO 8 Abs. 2) Bekanntgabe der Prüfungsgebiete für schriftliche und mündliche RP: bis 15. Jänner der letzten Schulstufe (RPVO 12 Abs. 3 und 27 Abs. 4) Überprüfung der Wahl der Prüfungsgebiete durch Vorsitzende (Übermittlung durch Direktionen) bei Fehler: Rückmeldung an Direktion 1.1 Vorgaben für Wahl der Prüfungsgebiete für schriftliche RP (RPVO 12 Abs. 1 und 2): - 3 Klausuren obligat (D, M, 1 lebende Fremdsprache) - 4. Klausur fakultativ (Fremdsprache, DG, PH, BiU, Musikkunde, Sportkunde, schulautonomer Gegenstand mit Schularbeiten mind. in den 2 letzten Schulstufen) für mündliche RP (RPVO 27 Abs. 1 und 2): - bei 3 Klausuren: 3 mündliche Prüfungsgebiete - bei 4 Klausuren: 2 mündliche Prüfungsgebiete Schwerpunkt (mind. 8 Stunden schulautonom, Sonderform oder Schulversuch) muss sich in 1 Säule abbilden (RPVO 2 Abs. 5). Stand März

4 1.2 Vorgaben für mündliche Reifeprüfung 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten (RPVO 27 Abs. 2) Mindestausmaß an Wochenstunden (RPVO 27 Abs. 2): - bei 3 Prüfungsgebieten: mind. 15 Wochenstunden in OS - bei 2 Prüfungsgebieten: mind. 10 Wochenstunden in OS - bei Unterschreitung: Aufstockung nur durch entsprechenden vertiefenden Wahlpflichtgegenstand Grundsätzlich wählbar sind (RPVO 27 Abs. 1): - alle (schulautonomen) Pflicht-, Frei- und Wahlpflichtgegenstände, die mit mind. 4 Stunden in der OS mind. bis zur vorletzten Schulstufe besucht wurden - Ausnahmen: WPG zusätzliche leb. FS, Informatik (6 Stunden) Stand März

5 2 VWA keine eigene Zulassung erforderlich (Beginn in vorletzter Schulstufe) Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion vgl. Handreichungen des BMBF: - Die kompetenzorientierte Reifeprüfung. Vorwissenschaftliche Arbeit (unverbindliche Handreichung) (Jänner 2016) - Die kompetenzorientierte Reifeprüfung. Vorwissenschaftliche Arbeit (unverbindliche Beurteilungshilfe) (Jänner 2016) Checkliste für Schüler/innen zur sprachlichen Überprüfung der VWA (Prof. Martina Frick) (vgl. BEILAGE) 2.1 Schriftliche Arbeit Abgabe: bis Freitag der 1. Woche des 2. Semesters sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form (RPVO 10) - obligate Verwendung der VWA-Datenbank (mit automatischer Plagiatsüberprüfung) - Beilage (ausgedruckt): Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin (Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) - bei fristgerechter Abgabe eines Fragments Nicht genügend Wiederholung mit neuer Themenstellung, aber ohne Betreuung (allfälliger Verzicht auf Präsentation und Diskussion mit schriftlicher Bestätigung durch Schüler/in) Stand März

6 VWA bei Fristversäumnis (ohne gerechtfertigten Grund): - Vorgabe eines neuen Einreichtermins durch den/die Vorsitzende/n (Freitag der 1. Unterrichtswoche des nächsten Schuljahres) (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE) - genehmigtes Thema und Prüfer/in müssen beibehalten werden (keine ausdrückliche Betreuung mehr) - Anmeldung zur Ablegung im Nebentermin erforderlich - kein Terminverlust Die Wiederholung von negativen Prüfungsgebieten vor Abschluss der gesamten Reifeprüfung ist möglich. Stand März

7 VWA Korrektur der ausgedruckten VWA durch Prüfer/in: - Kennzeichnung fehlerhafter Stellen verpflichtend (vgl. Abgeltung) - Verwendung des VWA-Beurteilungsrasters empfohlen (vgl. BEILAGE) (keine Teilnote für schriftliche Arbeit) - Gendern zu beachten, Verstöße aber nicht schwerwiegend - eklantante Überschreitung der Zeichenzahl beachten - Einberechnung der Fußnoten, Quellenangaben im Text und Leerzeichen in die Zeichenzahl, nicht aber Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis - Umgang mit alternativen Zeichen (z.b. in NW, BE, ME; Diagramme) - bilanzierendes Gespräch mit Schüler/in (Stärken/Schwächen der Arbeit, keine Note, keine Vorlage des Beurteilungsrasters; Hinweise für Präsentation und Diskussion) - Aufzeichnungen durch Prüfer/in (Vermerke über Durchführung von Gesprächen) dem Prüfungsprotokoll beizulegen Vorlage der korrigierten VWA an Vorsitzende/n (+ Begleitprotokoll + Beurteilungsraster + Aufzeichnungen): ca. 3 Wochen nach Abgabe der VWA (individuelle Terminvereinbarung) Begutachtung durch Vorsitzende/n: fünf für die schriftl. Arbeit relevante (Teil)Kompetenzen: Selbstkompetenz inhaltliche und methodische Kompetenz Informationskompetenz sprachliche Kompetenz Gestaltungskompetenz bei Plagiatsverdacht: dennoch Antreten zur Präsentation und Diskussion möglich, weil Beurteilung erst danach durch Kommission; bei bestätigtem Plagiat: Nicht beurteilt (wegen vorgetäuschter Leistung) Mitteilung des Nicht beurteilt und des weiteren Procedere (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE): Einreichung eines neuen Themas, auch neue/r Prüfer/in möglich (keine Betreuung mehr); nächster Abgabetermin: Freitag der 1. Unterrichtswoche des nächsten Schuljahres; Anmeldung zum Nebentermin (Wiederholung mit Terminverlust) Stand März

8 VWA Umfang der Arbeit: höchstens Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenangaben im Text und Fußnoten, exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis, inklusive Abstract mit ca bis Zeichen) gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in. Im Abstrakt muss die Fragestellung nicht mehr behandelt werden, sondern (wie bisher) sind das Thema, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen. Sprachregelung zur Untergrenze der VWA: Die Zielsetzung der VWA und die geforderte Komplexität der Themenstellung und der Themenbearbeitung (RPVO 8 Abs. 1) erfordern neben der entsprechenden Qualität auch einen gewissen Umfang der schriftlichen Arbeit. Deshalb wird grundsätzlich an der Untergrenze von ca Zeichen als Richtwert festgehalten. Der Wegfall ihrer rechtlichen Verankerung ermöglicht aber eine zweifache Flexibilität: In Fachbereichen, in denen sich die Bearbeitung des Themas nicht nur in verbalen Zeichen niederschlägt (z.b. M, PH, CH, DG; ME, BE), kann die geforderte Qualität auch bei geringerer Zeichenzahl erreicht werden. Eine geringfügige Unterschreitung der Zeichenzahl (z.b ) muss nicht (mehr) zu einer Notenverschlechterung führen, wenn die Qualität der Arbeit trotzdem den Anforderungen entspricht. Abstract auf Deutsch oder Englisch (ca bis Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Problemformulierung und der wesentlichen Ergebnisse VWA kann auch in besuchter Fremdsprache verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder allenfalls Rückmeldung an Prüfer/in; keine Zwischenkonferenz ; Begutachtung der VWA durch andere Kommissionsmitglieder (Dir., KV) Stand März

9 VWA VWA-Datenbank Aktualisierung Stand März

10 Stand März

11 Stand März

12 Stand März

13 VWA 2.2 VWA Präsentation und Diskussion Termine von LSR festzulegen (SchUG 36 Abs. 2 Zif. 1a: nach Abgabe der VWA bis spätestens Ende des HT) Durchführung: - Einteilung durch Direktion (in Absprache mit Vorsitz) - Empfehlung: Minuten pro Prüfungseinheit; 4er-Blöcke, danach Beurteilung - öffentliche Prüfung - keine Vorbereitungszeit - Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten (RPVO 9 Abs. 4) (überwiegender Teil der Zeit für Diskussion) - Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in - zuerst monologische Präsentation durch Kandidat/in (sparsamer Medieneinsatz empfohlen) - Eröffnung der Diskussion durch Prüfer/in (aber kein Prüfungsgespräch ), dann Beteiligung weiterer Kommissionsmitglieder Stand März

14 VWA 2.3 VWA Beurteilung durch Kommission (Vorsitzende/r [ohne Stimmrecht], Direktor/in, KV, Prüfer/in) auf Vorschlag des Prüfers/der Prüferin nach Präsentation und Diskussion Beurteilung nach 8 relevanten (Teil)Kompetenzen: - bezogen auf die schriftlichen Arbeit: o Selbstkompetenz o inhaltliche und methodische Kompetenz o Informationskompetenz o sprachliche Kompetenz o Gestaltungskompetenz - bezogen auf die Präsentation: o strukturelle und inhaltliche Präsentationskompetenz o Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz - bezogen auf die Diskussion: o Diskurs- und Kommunikationsfähigkeit Alle müssen zumindest überwiegend bewertet werden. Stand März

15 VWA-Beurteilung Bei negativer Beurteilung und Nichtbeurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission (RPVO 8 Abs. 3 und 10): Mitteilung der negativen Beurteilung und des weiteren Procedere (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE) Festlegung und Einreichung einer neuen (modifizierten) Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich) Genehmigung durch LSR innerhalb von 4 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage) keine ausdrückliche Betreuung mehr vorgesehen Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters Anmeldung zur Ablegung im Nebentermin erforderlich Gilt als erste Wiederholung mit Terminverlust trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen) Reifeprüfung: Positiv abgeschlossenes Prüfungsgebiet VWA bleibt erhalten, auch Präsentation und Diskussion muss nicht wiederholt werden. Stand März

16 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner in der letzten Schulstufe 1 Nicht genügend im Jahreszeugnis: WH vor den Klausurarbeiten positiv Antritt Hauttermin negativ Wiederholung der WH im Herbst positiv RP im 1. NT negativ WH der 8. / 9. Klasse 2 Nicht genügend im Jahreszeugnis: beide WH positiv RP im 1. NT WH im Herbst Wiederholungsprüfung/en negativ WH der 8. / 9. Klasse Stand März

17 bei Widerspruch gegen das Nichtbestehen der letzten Schulstufe keine aufschiebende Wirkung (im Gegensatz zu Widerspruch gegen Nichtaufstiegsberechtigung in den vorangegangenen Schulstufen) kein vorläufiges Antreten zur Reifeprüfung möglich bei Widerspruch wegen 1 Nicht genügend und erfolgreicher Ablegung der Wiederholungsprüfung Widerspruch wird stattgegeben Antreten zur Klausurprüfung möglich bei Antreten zur und Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung: neuerliche Entscheidung durch Klassenkonferenz Mitteilung an eigenberechtigte/n Schüler/in bzw. Erziehungsberechtigte Widerspruchsrecht auch gegen diese Entscheidung bei Stattgebung im Widerspruchsverfahren: Schüler/in kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Wegfall des Verhinderungsgrundes) in die RP einsteigen (SchUG 26 Abs. 5); Nachholen der versäumten Teilprüfungen zu späterem Zeitpunkt (in standardisierten Klausurfächern im nächsten RP-Termin) Stand März

18 4 Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en RPVO 3, Abs. 4: Im Falle einer Beeinträchtigung durch eine Körper- oder Sinnesbehinderung, die geeignet ist, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung festzulegen, die ohne Änderung des Anforderungsniveaus eine nach Möglichkeit barrierefreie Ablegung der Prüfung durch die betreffende Prüfungskandidatin oder den betreffenden Prüfungskandidaten ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die erforderlichen Veranlassungen zu treffen. bei Notwendigkeit einer eigenen Standardisierten Aufgabenstellung: Zuständigkeit des BMBWF Entscheidung über Streichung eines standardisierten Prüfungsformates (z.b. Hörtext) oder über Änderung der Rahmenbedingungen (z.b. längere Arbeitszeit, Pausen, eigener Prüfungsraum) durch Vorsitzende/n in Absprache mit LSR und Direktion Stand März

19 Schulleitungen melden Kandidatinnen und Kandidaten, deren Körper- oder Sinnes-Beeinträchtigung oder -Behinderung bei der Durchführung der Reife- und Diplomprüfung berücksichtigt werden soll, bis Ende Dezember des Abschlussjahrganges der Schulaufsicht. Schulaufsicht berät mit BMBWF. Ziel: Maximale Teilnahme an standardisierter Prüfung ermöglichen (technische Vorkehrungen, mehr Zeit, anderer Unterstützungsmaßnahmen) Prüfungsteile können ersatzlos entfallen (z.b. Hörverstehen bei Gehörlosen und Hörbeeinträchtigten) Wenn notwendig: Erstellen von (Teile der) Klausuraufgaben durch Prüfer/innen mit Zustimmung der Schulaufsicht (Lösung an der Schule wie bei Schularbeiten) Kein Zeugnisvermerk! 17 a

20 Dienstanweisung Beilage 10 Legasthenie, spezielle Bedürfnisse und neue Reifeprüfung Der Regelfall der standardisierten Reifeprüfung an den AHS im heurigen Schuljahr und an den BHS und Bildungsanstalten im Schuljahr 2015/16 bewirkt, dass für Kandidat/innen mit diagnostizierter Legasthenie bzw. besonderen Bedürfnissen klar definierte Regelungen gelten müssen. 1. Legasthenie Der Legasthenie-Erlass (Rundschreiben 32/2001 vom 28. Mai 2001) weist darauf hin, dass unter Bezugnahme auf 16 der Verordnung über die Leistungsbeurteilung fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten angegeben werden. Für die Beurteilung in der Unterrichtssprache sind die fachlichen Aspekte Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit angegeben. Sowohl aus den Lehrplanbestimmungen als auch aus der Verordnung ergibt sich somit eindeutig, dass der Gesichtspunkt der Schreibrichtigkeit keinesfalls die einzige Grundlage der Leistungsbeurteilung sein kann und darf. Eine wesentliche Prämisse bei abschließenden Prüfungen ist, dass es im Reifeprüfungszeugnis keine Vermerke über Legasthenie oder andere veränderte Rahmenbedingungen geben darf, um Kandidat/innen in dieser Hinsicht nicht zu diskriminieren. Aus diesem Grund sind keine abgeänderten Aufgabenstellungen weder bei Schularbeiten noch im Rahmen der Reifeprüfung vorgesehen. Bei der Konzeption der Reifeprüfung aus Deutsch und weiteren Unterrichtssprachen wurde darauf Bedacht genommen, dass die Kompetenzbereiche so gewählt sind, dass die normative Sprachrichtigkeit über beide Schreibaufgaben hinweg beurteilt wird und Fehler in einem Text alleine nicht zu negativen Beurteilungen führen können. Die Dauer der Prüfung aus Deutsch verbleibt bei 300 Minuten, und ist damit länger als bei anderen Teilprüfungen der Reifeprüfung. Das Konzept der neuen Reifeprüfung nimmt also auf leichte Formen der Legasthenie Rücksicht. 2. Diagnostizierte Legasthenie oder andere Bedürfnisse Nur bei nachweislich vorliegenden und schwer wiegenden Störungen, die sich im Sinne einer Sinnes- oder Körperbehinderung auswirken und beispielweise das Erlernen und Anwenden der Rechtschreibung oder das Hören von Hörtexten beeinträchtigen, kann 18 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes angewendet werden. Danach sind diese Schüler/innen unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, wobei die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht werden muss. In diesem Fall können die Rahmenbedingungen der Reifeprüfung verändert werden, die Aufgaben selbst allerdings nicht (siehe Hinweis auf die unterlassenen Zeugnisvermerke). Die Änderung der Rahmenbedingungen bezieht sich auf die Möglichkeit, mehr Zeit für die Durchführung der Prüfungsklausur zu geben oder spezielle, vor allem elektronische Hilfsmittel, verwenden zu können. Bei Legasthenie empfiehlt sich die Möglichkeit der Verwendung eines PCs mit einem Textverarbeitungskorrekturprogramms (Rechtschreibthesaurus), der auf jeden Fall dem in den Verordnungen über die abschließenden Prüfungen BGBl. Nr. 174/2012 (AHS) und BGBl.Nr.177/2012 (BHS) genannten elektronischem Wörter-

21 buch entspricht. Bei Prüfungen in speziellen Umgebungen (z.b. Unterricht im Krankenhaus) sind die Bedingungen entsprechend anzupassen. 3. Vorgangsweise Kandidat/innen, die bei der Durchführung der standardisierten Reifeprüfung motorisch, sinnesmäßig oder legasthenisch beeinträchtigt sind, sind von der Schuldirektion bis zum Kalenderjahresende bei der Schulbehörde erster Instanz zu melden. Zentrale Ansprechstelle für die weitere Vorgangsweise ist die Schulaufsicht des jeweiligen Einzugsbereiches. Wenn die Beeinträchtigung des/der Kandidaten/in durch ein medizinisch/psychologisches Attest und eine Stellungnahme des jeweiligen Klassen bzw. Jahrgangsvorstandes dokumentiert ist, wird die Schulaufsicht eine Zusammenkunft zwischen Lehrenden der Schule, der Schuldirektion und dem BIFIE organisieren, um die Vorbereitung und die spezielle Durchführung der Reifeprüfung vorzunehmen. Erziehungsberechtigte bzw. die eigenberechtigten Schüler/innen sind in die Vorbereitung mit ein zu beziehen. Dann sollte bis Mitte März klar sein, ob zum Haupttermin der Reifeprüfung spezielle Drucksorten hergestellt, spezielle Räumlichkeiten reserviert oder andere Vorkehrungen getroffen werden müssen. 4. Vorwissenschaftliche Arbeit /Diplomarbeit Auch bei der Verfassung einer Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) bzw. einer Diplomarbeit (DA) sind Kompetenzen nachzuweisen, wobei die sprachliche Kompetenz eine von mehreren Kompetenzen darstellt: Die sprachliche Kompetenz ist nicht auf die Rechtschreibung allein festgelegt. Folgende Bewertungskriterien wurden definiert: 1. Der/die Kandidat/in beherrscht die wesentlichen Grundprinzipien von Orthografie, Satzzeichensetzung und Grammatik. 2. Der/die Kandidat/in entspricht in Wortwahl/Wortschatz einem vorwissenschaftlichen Anspruch. 3. Der/die Kandidat/in fördert die Leserfreundlichkeit des Textes. 4. Der/die Kandidat/in baut Zitate sprachlich korrekt in den Textzusammenhang ein. Hier besteht innerhalb der vier Deskriptoren eine Kompensationsmöglichkeit. Insgesamt kann daher festgehalten werden, dass bei der Beurteilung der Reifeprüfung in allen Teilprüfungen auf spezielle Bedürfnisse von Schüler/innen Rücksicht genommen wird, ohne den Anspruch auf eine qualitativ hochwertige und international vergleichbare Abschlussprüfung zu reduzieren. Mag. Karl Hafner Kurt Nekula MAS Dr. Christian Dorninger

22 vorletzte Schulstufe: 5 Zeitplan für die Reifeprüfung Termin Inhalt RPVO 1. Semester (bis Jänner) VWA (keine eigene Zulassung): Themenfindung Zuordnung der Betreuer/innen Themenfestlegung Erwartungshorizont 8 Abs. 1 bis Februar (genauer Termin von Schule festgelegt) Einreichung der Themen über VWA-Datenbank durch Schüler/innen anschließend bis Ende März bis Ende April Überprüfung der Themen, allfällige Rückmeldungen, Freischaltung durch Betreuer/innen und Direktion Übermittlung der Themen an LSR (über VWA- Datenbank) durch Direktion Zustimmung bzw. Verlangen einer neuen (geänderten) Themenstellung mit Setzung einer Nachfrist durch LSR 8 Abs. 2 8 Abs. 2 Stand März

23 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO bis Ende November bis 15. Jänner bis 1. Donnerstag im 2. Semester bis 2. Donnerstag im 2. Semester Beschluss der Themenbereiche für mündliche RP durch Fachkonferenz Kundmachung der Themenbereiche durch Direktion (SchUG 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete durch Schüler/innen Abgabe der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurfächer (+ 1 Aufgabenstellung für allfällige Kompensationsprüfung empfohlen) in der Direktion Vorlage der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurfächer (+ 1 Aufgabenstellung für allfällige Kompensationsprüfung empfohlen) an den LSR 28 Abs Abs. 3, 27 Abs Stand März

24 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO zwischen Notenkonferenz und Beginn der Klausuren Vorbereitung in gewählten Fächern auf schriftliche und/oder mündliche RP (für andere Schüler/innen keine Anwesenheitspflicht) Durchführung der Wiederholungsprüfungen bei 1 Nicht genügend 2. Mai 2018 letzter Schultag für Maturaklassen 3. bis 17. Mai 2018 Klausurprüfung bis Freitag, 18. Mai 2018 bis Dienstag, 29. Mai 2018 (wenn möglich Freitag, 25. Mai 2018) bis 3 Tage nach Bekanntgabe der negativen Klausurnote spätest mögliche Vorlage der Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen in den nicht standardisierten Klausurfächern an den LSR Konferenzen mit Entscheidungen über Beurteilung der Klausurarbeiten + Bekanntgabe negativer Klausurnoten Anmeldung zur Kompensationsprüfung 26 Abs. 1 Stand März

25 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO Dienstag, 05. und Mittwoch, 06. Juni 2018 mündliche Kompensationsprüfungen in den standardisierten und nicht standardisierten Klausurfächern (Terminfestlegung durch BMBF bzw. LSR) mindestens 2 Wochen (gewünscht 3 Wochen) nach Ende der Klausurprüfung 13. bis 28. September 2018 Freitag, 12. Oktober bis 17. Jänner 2019 Mittwoch, 30. Jänner 2019 Beginn der mündlichen Reifeprüfung SchUG 36 Abs. 4 Klausurprüfung im 1. Nebentermin Kompensationsprüfungen im 1. Nebentermin Klausurprüfung im 2. Nebentermin Kompensationsprüfungen im 2. Nebentermin Stand März

26 6 Klausurprüfung standardisierte Klausurfächer (Aufgabenstellungen vom BMBWF): - Deutsch - Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch; Latein, Griechisch) - Mathematik nicht standardisierte Klausurfächer (Aufgabenstellungen vom Prüfer/von der Prüferin): - DG - Physik - Biologie und Umweltkunde - Musikkunde - Sportkunde - schulautonome Gegenstände (z.b. Informatik) 6.1 Klausurtermine im Haupttermin 2018 (vgl. BEILAGE) schulspezifisch: Donnerstag, 3. Mai 2018: Montag, 7. Mai 2018: Dienstag, 8. Mai 2018: Mittwoch, 9. Mai 2018: Dienstag, 15. Mai 2018: Mittwoch, 16. Mai 2018: nicht standardisierte Klausurfächer Deutsch Spanisch Englisch Mathematik Latein/Griechisch Französisch Donnerstag, 17. Mai 2018: Italienisch Stand März

27 6.2 Übermittlung der Aufgabenstellungen in den standardisierten Klausurfächern postalische Übermittlung der Aufgabenstellungen durch das BMBWF (genaue Termine werden bekanntgegeben) an eine/n von 3 von der Direktion namhaft zu machende/n Empfangsberechtigte/n (in den Nebenterminen mit elektronischer Übermittlung) an der Schule: Überprüfung der Zustelladresse, der richtigen Anzahl der Pakete und der unversehrten Versiegelung, der Kuvertbeschriftung (kein Öffnen der Kuverts) bei Fehlern: Reklamation an BMBWF (im Notfall: Download-Variante) sichere Verwahrung unter Geheimhaltung Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor Beginn der Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en Aushändigung der Korrektur- und Beurteilungsanleitungen an Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit Stand März

28 6.3 Bestimmungen für die einzelnen Klausurgegenstände Deutsch / Unterrichtssprache: Lebende Fremdsprachen: Griechisch / Latein: Mathematik: Stand März

29 Hilfsmittel in computerunterstützter Prüfungsumgebung LFS Fach Hilfsmittel AHS Lexika (inkl. Thesaurus) und Informationsmedien (elektronisches) Wörterbuch Rechtschreibprüfung und Autokorrektur nicht zulässig 1 nicht zulässig 1 (nur bei nicht standardisierten Fremdsprachen im Aufgabenbereich Schreiben und Latein) zulässig 2 Deutsch Lexika (inkl. Thesaurus) und Informationsmedien (elektronisches) Wörterbuch nicht zulässig zulässig Rechtschreibprüfung zulässig 1 Es ist für eine sichere Prüfungsumgebung (keine Verbindung zum Internet) zu sorgen. 2 Die Kandidat/inn/en sollen jedoch vor der Einstellung eines Autokorrekturmodus gewarnt werden, in dem das Textverarbeitungsprogramm automatisch Korrekturen vornimmt. 24 a

30 Aufgabenstellungen zur Klausurprüfung (vgl. BEILAGE) in den standardisierten Klausurfächern (RPVO 13): Deutsch (RPVO 15 Abs. 1): 3 Aufgaben (davon 1 literarische Themenstellung) 1 Aufgabe ist zu wählen. Jede Aufgabe enthält 2 voneinander unabhängige Teilaufgaben (jeweils mit Textgrundlage). Beide Teilaufgaben sind zu behandeln (ca. 900 Wörter). Kompetenzbereiche: Inhaltsdimension, Textstruktur, Stil und Ausdruck, normative Sprachrichtigkeit elektronisches Wörterbuch zulässig, Lexika und elektronische Informationsmedien nicht 300 Minuten Arbeitszeit (5 volle Stunden) Stand März

31 Lebende Fremdsprachen (RPVO 16): Aufgabenstellung mit 4 voneinander unabhängigen Aufgabenbereichen (4 Kompetenzbereiche) in vorgegebener Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorzulegen und zu bearbeiten RPVO 16 Abs. 4: Die Verwendung von Hilfsmitteln (Wörterbuch, Lexika, elektronische Informationsmedien) ist nicht zulässig; lediglich in nicht standardisierten Fremdsprachen ist im Aufgabenbereich Schreiben die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig. Aufgabenbereich 8-jährig 3-, 4- und 6-jährig Dauer Wörter Dauer Wörter Leseverstehen rezeptiv Hörverstehen (2x abzuspielen) produktiv Sprachverwendung im Kontext Schreiben 120 ca ca. 400 Gesamtarbeitszeit Stand März

32 Latein und Griechisch (RPVO 17): RPVO 12 Abs. 2 Z 2, 2a; 17: Unterscheidung Latein (sechsjährig) und Latein (vierjährig): Berücksichtigung unterschiedlicher Anforderungsprofile bei Erstellung der Aufgaben und Auswahl der Texte Aufgabenstellung mit 2 voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können elektronisches Wörterbuch zulässig, Lexika und elektronische Informationsmedien nicht 270 Minuten Arbeitszeit Aufgabe Latein 6- jährig und Griechisch Latein 4- jährig Kompetenz Ziel Wörter Übersetzung aus Originaltext Interpretation (10 Aufgaben, von Originaltext ausgehend) Produktion eines in Inhalt, Sinn und Funktion äquivalenten Textes, der die Textnormen der Zielsprache berücksichtigt Analyse und Interpretation (Bezug auf Vergleichsmaterialien, Einbeziehung des textbezogenen Umfeldes) mind. 120 mind. 110 mind. 80 mind. 80 Gesamtwortanzahl max. 220 max. 210 Stand März

33 Mathematik (RPVO 18): Aufgabenstellung mit 2 voneinander unabhängigen Aufgabenbereichen in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorzulegen und zu bearbeiten Zulässige Hilfsmittel bei Bearbeitung beider Aufgabenbereiche: - herkömmliche Schreibgeräte, Bleistifte, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel - Formelsammlungen, die vom zuständigen Regierungsmitglied für die Klausurarbeit freigegeben oder zur Verfügung gestellt werden - elektronische Hilfsmittel (Minimalanforderungen: grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik) ACHTUNG: Für Wiederholer/innen werden eigene Aufgaben zur Verfügung gestellt, die grundsätzlich ohne diese Hilfsmittel bearbeitet werden können. Aufgabenbereich Inhalt Zahl der Aufgaben Dauer Grundkompetenzen einzelne Grundkompetenzen des Grundkompetenzenkatalogs (Grund-)Wissen und (Grund-) Fertigkeiten ohne darüber hinaus gehende Eigenständigkeit 24 Typ-1-Aufgaben 120 Vernetzung von Grundkompetenzen Anwendung und Vernetzung von Grundkompetenzen umfangreichere kontextbezogene oder auch innermathematische Aufgabenstellungen auch operative Fertigkeiten selbstständige Anwendung von Wissen und Fertigkeiten 4-6 Typ-2-Aufgaben können in 2-6 Teilaufgaben gegliedert sein 4 Komponenten von Teilaufgaben, die einzelnen Grundkompetenzen zuordenbar sind 150 Gesamtarbeitszeit 270 Stand März

34 Aufgabenstellungen zur Klausurprüfung in den nicht standardisierten Klausurfächern (RPVO 14): mindestens 2 von einander unabhängige Aufgaben Aufgaben können in Teilaufgaben gegliedert sein. Aufgaben aus unterschiedlichen Themenbereichen und Handlungsdimensionen Aufgabenstellung muss eindeutigen Arbeitsauftrag enthalten. Aufgabenstellung darf im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine selbstständige Leistung erfordert. Nur solche Hilfen und Hilfsmittel zulässig, die im Unterricht gebraucht wurden und die Eigenständigkeit in der Erfüllung der Aufgaben nicht beeinträchtigen Disposition, Ausarbeitung ist dem Vorschlag beizufügen. Genehmigung durch LSR Stand März

35 Klausurfach DG (RPVO 19) Physik (RPVO 20) Biologie und Umweltkunde (RPVO 21) Zahl der Aufgaben Inhalt der Aufgaben 3 bis 5 ausgewogene Anforderungen an den Einsatz klassischkonstruktiver und computerunterstützter Methoden mind. 1 Aufgabe anwendungsorientiert 3 oder 4 praxisorientierte oder experimentelle Komponenten möglich, dann Vorgabe fiktiver Messergebnisse 3 oder 4 praxisorientierte oder experimentelle Komponenten möglich, dann Vorgabe fiktiver Messergebnisse Dauer Musikkunde (RPVO 22) Sportkunde (RPVO 24) 4 Tonsatz, Formenlehre, Musikgeschichte, Gehörbildung (Keyboard/Klavier, Tonträger mit Kopfhörern oder PC erlaubt) Stand März

36 6.4 Beurteilung der Klausuren in den standardisierten Klausurfächern: (vgl. BEILAGE) Erlass des BMBWF vom 6. Dezember 2016 mit Korrektur- und Beurteilungsanleitungen (verbindlich zu verwenden): - Klausurformate - Bewertungsraster mit Deskriptoren bzw. Punkteskalen mit quantitativen Vorgaben und Anleitungen zur Benotung - Die Gesamtbeurteilung erfolgt auf Basis eines verbal begründeten Beurteilungsvorschlags der Prüferin/des Prüfers, der sich an den Deskriptoren für die Kompetenzbereiche orientiert. - Übermittlung von Lösungen und Korrekturhilfen unmittelbar nach jeweiligem Klausurtermin Stand März

37 Beurteilung der Klausuren Deutsch: - Kompetenzbereich 1: Inhalt und Struktur des 1. Textes - Kompetenzbereich 2: Inhalt und Struktur des 2. Textes - Kompetenzbereich 3: Stil und Ausdruck sowie normative Sprachrichtigkeit beider Texte gemeinsam - In den Kompetenzbereichen 1 und 2 muss jeder einzelne Deskriptor positiv bewertet werden. Wird nur 1 Deskriptor negativ bewertet, ist dieser Kompetenzbereich und damit die gesamte Klausur negativ zu beurteilen. - Im Kompetenzbereich 3 ist hingegen ein Ausgleich zwischen 1. und 2. Text möglich. Wenn dieser Bereich bei einem Text negativ bewertet wird, kann eine deutlich positive Bewertung beim anderen Text zu einer positiven Gesamtbewertung dieses Kompetenzbereiches führen. - Gesamtbeurteilung mit Befriedigend : Einzelne Deskriptoren mit Genügend ( das Wesentliche überwiegend erfüllt ) müssen durch andere Deskriptoren mit Gut ( über das Wesentliche hinausgehend erfüllt ) oder Sehr gut ( über das Wesentliche weit hinausgehend erfüllt ) kompensiert werden. - Gesamtbeurteilung mit Gut oder Sehr gut : Kein Deskriptor darf mit Genügend bewertet sein. Stand März

38 Lebende Fremdsprachen: - gleiche Gewichtung der 4 Aufgabenbereiche - in 1 Bereich (rezeptiv oder produktiv) ist Absinken bis 50% möglich, aber insgesamt müssen 60% (von 100 Punkten) erreicht werden. Beurteilung gemäß LBVO Genügend ( in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt ) Befriedigend ( in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt ) Gut (in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Sehr gut ( in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) rezeptiver Kompetenzbereich mind. 25 Punkte Punkteskala mind. 60 Punkte mind. 70 Punkte mind. 80 Punkte mind. 90 Punkte produktiver Kompetenzbereich mind. 25 Punkte bei Entfall eines Teil-Kompetenzbereiches: Jeweils anderer Teil-Kompetenzbereich wird zu 100% gewichtet. z.b. Entfall des Hörverständnisses: Leseverständnis wird für den rezeptiven Kompetenzbereich zu 100% gewichtet. Stand März

39 Beispiel mit Punkteskala BEISPIEL bei 100 erreichbaren Punkten rezeptiv produktiv gesamt Beschreibung BEURTEILUNG Sowohl der rezeptive als auch der produktiven Kompetenzbereiche wird überwiegend erfüllt, Stärken zeigen sich besonders im Aufgabenbereich produktiver Bereich zwar knapp unterschritten, jedoch im rezeptiven Bereich das Wesentliche zur Gänze erfüllt, weil Der produktive Bereich wird zwar überwiegend erfüllt, jedoch der rezeptive Bereich nicht wegen großer Mängel im Hörverstehen (zb) Im produktiven Bereich zeigen sich Stärken vor allem im Bereich Schreiben. Der rezeptive Bereich wird jedoch nicht überwiegend erfüllt, weil. Daher kann der produktive Bereich die Mängel nicht ausgleichen. Genügend Genügend Nicht genügend Nicht genügend Stand März

40 Angebot Double Rating in Englisch Prof. Mag. Monika Lener (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Peter Samuda (Schigymnasium Stams) Prof. Mag. Gabriele Schlosser (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Michael Schober (PHT & Reithmannstraße) Stand März

41 Latein/Griechisch: Kompetenzbereich Übersetzung: Kriterien Checkpoints Punkte Sinnerfassung (12 Sinneinheiten) Lexik 6 6 Morphologie 6 6 Syntax 6 6 Korrektheit der Zielsprache Punktemaximum Stand März

42 Kompetenzbereich Interpretation (10 Teilaufgaben, geschlossene und offene Formate): maximal 24 Punkte erreichbar Bewertungskriterien: - Sammeln und Auflisten - Gliedern und Strukturieren - Zusammenfassen und Paraphrasieren - Gegenüberstellen und Vergleichen - Belegen und Nachweisen - Kommentieren und Stellung nehmen - Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten Stand März

43 Gesamtbeurteilung: Beurteilung gemäß LBVO Genügend ( in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt ) Befriedigend ( in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt ) Gut (in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Sehr gut ( in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Punktemaximum Kompetenzbereich Übersetzung mind. 18 Punkte Hilfsskala mind. 30 Punkte mind. 37 Punkte mind. 45 Punkte mind. 53 Punkte 60 Punkte Kompetenzbereich Interpretation mind. 12 Punkte Stand März

44 Mathematik: Typ-1-Aufgaben inkl. Teilaufgaben A in Typ-2-Aufgaben: Bewertung mit gelöst (1 Punkt) oder nicht gelöst (0 Punkte) für Genügend müssen zumindest 16 von 24 Grundkompetenzaufgaben gelöst sein. Typ-2-Aufgaben: Bewertung mit gelöst (2 Punkte), teilweise gelöst (1 Punkt) oder nicht gelöst (0 Punkte) Punkte Nicht genügend weniger als 16 Grundkompetenzpunkte Genügend Beurteilung gemäß LBVO Befriedigend Gut Sehr gut 24 bis 32 Punkte, davon mind. 16 Grundkompetenzpunkte 33 bis 40 Punkte, davon mind. 16 Grundkompetenzpunkte 41 bis 48 Punkte Stand März

45 Beurteilung der Klausuren in den nicht standardisierten Klausurfächern: - keine vorgegebenen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen - Korrektur und Beurteilungsvorschlag erfolgen durch Prüfer/in gemäß LBVO. - verbindlicher Punkteschlüssel für DG, PH, BIUK, MK, SPK, Informatik: Beurteilung gemäß LBVO max. 48 Punkte % (Punkte) max. 100 Punkte Sehr gut 41 bis (41) 85 bis 100 Gut 36 bis (36) 75 bis 84 Befriedigend 29 bis (29) 60 bis 74 Genügend 24 bis (24) 50 bis 59 Nicht genügend 0 bis 23 < 50 0 bis 49 Stand März

46 Zwischenkonferenz spätestens am Dienstag, den 29. Mai 2018 (8 Tage vor Kompensationsprüfung), wünschenswert bis Freitag, den 25. Mai Teil: Beschlussfassung über Beurteilung der Klausuren: - Kommissionsmitglieder: Vorsitzende/r (nicht stimmberechtigt), Direktor/in, KV, Prüfer/in der jeweiligen Klausurprüfung - Jede Position in der Kommission muss besetzt sein bei Doppelfunktion (z.b. KV als Prüfer/in) muss vakante Stelle ersetzt werden. - begründeter Antrag des Prüfers/der Prüferin - Beschluss (mit einfacher Mehrheit) - Bekanntgabe negativer Klausurnoten unmittelbar nach Konferenz 2. Teil: Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung: Prüfungseinteilung, Vorbereitungszeiten, Ziehungsvorgang, Aufgabenstellungen, Hinweis auf Präsentationskompetenz und Prüfungskultur Stand März

47 25. Juli 2017 Sachbearbeiter: LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner LSI HR Mag. Adolfine Gschließer Tel: Leitfaden zur Durchführung der mündlichen Kompensationsprüfungen Damit die mündlichen Kompensationsprüfungen an den Tiroler AHS möglichst einheitlich und vergleichbar durchgeführt werden, übermittelt der Landesschulrat für Tirol in Ergänzung zum jeweils aktuellen Erlass des BMB zur Vorbereitung und Durchführung der (standardisierten) Klausur- und Kompensationsprüfungen folgende zusätzliche Richtlinien: 1. Prüfungsvorbereitung: 1.1. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind frühzeitig über die Struktur der Kompensationsprüfung zu informieren, damit sie sich strategisch auf den Prüfungsablauf einstellen können Die Prüferinnen und Prüfer müssen die Aufgaben so rechtzeitig vor der Prüfung erhalten, dass sie sich diese genau ansehen können. Frühestens ist dies jedoch vor Beginn des jeweiligen Prüfungshalbtages zulässig. Für diese Einsichtnahme ist ein eigener Raum vorzusehen, die Aufgaben dürfen nicht aus diesem Raum mitgenommen werden Die Vorbereitungszeit für jede Kompensationsprüfung wird einheitlich mit 40 Minuten festgelegt (gemäß Beschluss der Vorsitzenden-Dienstbesprechung am 7. März 2016). 2. Prüfungsablauf: 2.1. Da es sich bei der Kompensationsprüfung um einen Teil der Klausurprüfung handelt, ist in ganz besonderer Weise auf die Eigenständigkeit bei der Bearbeitung der Aufgaben durch die Kandidatinnen und Kandidaten zu achten. Ein frühes helfendes Eingreifen durch den Prüfer/die Prüferin ist jedenfalls zu vermeiden Nach Möglichkeit sollen sich die Kommentare der Prüfer/innen darauf beschränken, ob die gegebene Antwort richtig oder falsch ist. Wenn eine Aufgabenstellung falsch beantwortet wurde, soll sofort zur nächsten Aufgabe übergegangen und so die verbleibende Zeit bestmöglich genützt werden. Die richtige Lösung soll nur dann besprochen werden, wenn diese eine Voraussetzung für die Beantwortung weiterer Aufgabenteile ist. Im Falle unvollständiger oder zu unpräziser Antworten soll jedoch sehr wohl nachgefragt werden Grundsätzlich kann die Reihenfolge der zu bearbeitenden Aufgaben durch den Kandidaten/die Kandidatin frei gewählt werden (ausgenommen sind die aufbauenden Arbeitsaufträge in Deutsch) Der Prüfer/Die Prüferin ist verantwortlich für das Zeitmanagement während der Prüfung und hat auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Zeitanteile für die einzelnen Aufgaben zu sorgen. 8/0 a

48 2.5. Die maximal zulässige Prüfungsdauer von 25 Minuten muss nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden, vor allem dann nicht, wenn alle Aufgabenteile beantwortet wurden und eine zuverlässige Beurteilung möglich ist. Eine gewisse zeitliche Untergrenze bei der Behandlung der Aufgaben (etwa 10 Minuten) sollte nach Möglichkeit nicht unterschritten werden Auf eine transparente Form der Präsentation bei der Bearbeitung der Aufgaben (z.b. mithilfe einer Dokumentenkamera) ist zu sorgen, damit sich die Prüfungskommission ein umfassendes Bild über die Leistungen des Kandidaten/der Kandidatin machen kann Als Teil der Klausurprüfung ist die Kompensationsprüfung keine öffentliche Prüfung Deutsch: Bei der Kompensationsprüfung in Deutsch wird nur eine Aufgabe gestellt, wobei die einzelnen Arbeitsaufträge aufbauend sind. Die Korrektur einer falschen Lösung kann für die weitere Bearbeitung der Aufgabenstellung notwendig sein Lebende Fremdsprachen: Die Rolle des Prüfers/der Prüferin sollte sich grundsätzlich auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement während der Prüfung beschränken. Nur wenn Teile der Aufgabenstellung nicht berücksichtigt werden, sollte der Prüfer/die Prüferin nachfragen bzw. darauf hinweisen Mathematik: Die Grundkompetenzaufgabe muss weitestgehend monologisch durch den Kandidaten/die Kandidatin behandelt werden, damit die Eigenständigkeit der Leistung sichergestellt wird. Wenn die Fragestellung falsch oder nicht beantwortet wird, darf vom Prüfer/von der Prüferin nicht weitergeholfen und der Grundkompetenzpunkt nicht vergeben werden. Weiterführende Fragen, die als Hilfestellung zur Lösung angesehen werden können, sind durch den Prüfer/die Prüferin zu unterlassen. Diagnostische Fragen jedoch, welche darauf abzielen, das Verständnis zu überprüfen, sind jederzeit zulässig. Bei der Leitfrage ist das Prüfungsgespräch dialogisch zu führen, ohne allerdings den Kandidaten/die Kandidatin zur richtigen Lösung zu führen. Grundkompetenzfragen und Leitfragen sind voneinander unabhängig zu beurteilen. 3. Gesamtbeurteilung: 3.1. Zunächst wird auf Antrag des Prüfers/der Prüferin (in Absprache mit dem fachkundigen Beisitzer/der fachkundigen Beisitzerin) die Beurteilung der mündlichen Kompensationsprüfung durch die Prüfungskommission beschlossen Anschließend muss die Gesamtbeurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes durch die Prüfungskommission beschlossen werden. Diese kann im besten Fall auf Befriedigend lauten, da das Nicht genügend in der Klausurarbeit in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen ist. Wenn die mündliche Kompensationsprüfung von der Prüfungskommission mit Genügend beurteilt wurde, so hat die Gesamtbeurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes jedenfalls auf Genügend zu lauten (gemäß Beschluss der Vorsitzenden-Dienstbesprechung am 7. März 2016). Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner LSI HR Mag. Adolfine Gschließer 8/0 b

49 8 Mündliche Kompensationsprüfung (Teil der zweiten Säule Klausur ) bei Nicht genügend in der Klausur: frühestmögliche nachweisliche Mitteilung an Kandidat/in, spätestens 1 Woche vor Kompensationsprüfung (vgl. RPVO 25 Abs. 4) (erwünscht: 11 Tage davor) Kandidat/in hat Wahl zwischen Wiederholung der Klausurarbeit ab dem nächsten Nebentermin ( Nicht genügend wird gelöscht Note für Wiederholungsklausur = Note im RP-Zeugnis) und mündlicher Kompensationsprüfung: Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des Nicht genügend mittels Anmeldeformular ( (vgl. RPVO 26 Abs. 1) Nicht genügend der Klausur wird eingerechnet bestenfalls Befriedigend im RP-Zeugnis Stand März /1

50 Erstellung der Aufgaben für standardisierte Klausurfächer - Deutsch - Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch Spanisch; Latein, Griechisch) - Mathematik durch das BMBWF für nicht standardisierte Klausurfächer - DG - Physik - Biologie und Umweltkunde - Musikkunde - Sportkunde - schulautonome Gegenstände (z.b. Informatik) durch die Prüfer/innen (Genehmigung durch den LSR) 8/2

51 Prüfungstermine und Prüfungseinteilung für standardisierte Klausurfächer: vom BMBWF festgelegt für nicht standardisierte Klausurfächer: vom LSR festgelegt (in der Regel gleiche Termine wie für standardisierte Klausurfächer) Prüfungseinteilung und Organisation durch Direktion (in Absprache mit LSR) mit Vorgabe von Zeitfenstern für die einzelnen standardisierten Klausurfächer (sind strikte einzuhalten) Bestellung der (Ersatz-)Vorsitzenden durch den LSR (Direktor/inn/en bleiben eher an eigener Schule; volle Prüfungsgebühr auch bei nur teilweiser Vertretung) Ausgabe der jeweiligen Aufgabe im betreffenden Zeitfenster pro Fach (maximal 5 Kandidat/inn/en pro Zeitfenster) Vorbereitungszeit: mindestens 40 (eigener Vorbereitungsraum mit Aufsicht) Prüfungszeit: max. 25 keine öffentliche Prüfung (weil zur 2. Säule Klausur gehörig) Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (jede Position muss besetzt sein) früheste Vorbereitungszeit: 7.30 Uhr Sicherheitsmaßnahmen wie bei Klausurprüfung Aufgabenpakete dürfen nicht aus Prüfungsraum mitgenommen werden! 8/3

52 8/4

53 Aufgabenstellungen gleiche Bestimmungen wie für Klausurprüfungen (vgl. RPVO 26 Abs. 2 mit Hinweis auf RPVO 13 und 14): in den nicht standardisierten Klausurfächern: - Aufgabenstellung mit mindestens 2 voneinander unabhängigen Aufgaben und eindeutigem Arbeitsauftrag - Angabe allfälliger Hilfsmittel - Beilage von Texten, Übersetzungen, Beantwortungsdispositionen, Zusammenfassungen von Hörtexten, Ausarbeitungen, Beurteilungsschlüssel Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur 8/5

54 Übermittlung der standardisierten Aufgaben durch das BMBWF Code zur Entschlüsselung der standardisierten Prüfungsaufgaben an Mobiltelefonnummern der Direktor/inn/en Übermittlung und Freischaltung der Aufgaben: Genaue Termine werden jeweils vom bifie bekanntgegeben Speicherung auf externen Datenträger durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in + sichere Verwahrung keine elektronische Weitergabe der Aufgaben Löschen von Zwischenspeicherungen auf PC bzw. temporären Speichern Vervielfältigung + Verwahrung der Aufgaben durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in Ermöglichung der Einsichtnahme in Aufgabenstellungen für Prüfer/inn/en vor Beginn des jeweiligen Prüfungstages durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in (eigener Raum, keine Mitnahme der Aufgaben) 8/6

55 Aufgabenstellung in Deutsch / Unterrichtssprache Kompetenzbereiche, die nachgewiesen werden können: - Lesekompetenz - Argumentationskompetenz - Analyse- und Interpretationskompetenz - Sachkompetenz - Reflexionskompetenz - Sprachbewusstsein Katalog mit genauer Beschreibung der Teilkompetenzen zu den Kompetenzbereichen Konzeption: - Thema, das in mehrere Teilaufgaben gegliedert ist - Themengestaltung textbasiert - Textbeilage(n): fiktionale wie nichtfiktionale Texte sowie lineare und nichtlineare Texte - Themenstellung: Anforderungsbereiche Rezeption und Reproduktion sowie Transfer und Reflexion - eine Teilaufgabe: situativer Kontext, eine genau definierte monologische Sprechaufgabe (3 5 ) 8/7

56 Beurteilung: - verbindlicher Beurteilungsraster für jede Themenstellung, beruhend auf dem Katalog der Kompetenzbereiche - Erwartungshorizont zu (K1) Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher und struktureller Sicht und (K2) Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit: deckt die Kompetenzbereiche inhaltlich umfassend ab; ist als Richtlinie bei der Beurteilung heranzuziehen - Prüfer/in und Beisitzer/in erhalten beide die den Aufgabenstellungen beigelegten standardisierten Bewertungs- und Beurteilungsraster (verpflichtende Verwendung!) Informations- und Serviceangebote zur SRDP sind über die vom BMBWK betriebene Website verfügbar. 8/8

57 Aufgabenstellung in lebenden Fremdsprachen Überblick über die Prüfungselemente (Bereiche Leseverständnis und Sprechen werden direkt getestet, beide Teile sind gleich gewichtet): Prüfungsteil Leseverständnis: - Erstellung der Aufgaben nach denselben Prinzipien wie in den schriftlichen Klausuren - jeweils fünf bis sechs Items, abhängig von Länge und Inhalt des Textes - beide Aufgaben zusammen maximal elf Items - jedes Item entspricht einem Punkt - jede Aufgabe enthält Fragen, die mündlich zu beantworten sind - jede Aufgabe zum Leseverständnis enthält eine Frage zur Kernaussage des Textes (mit bis zu drei Punkten zu bewerten) 8/9

58 Prüfungsteil Sprechen (enthält einen Sprechauftrag): - Sprechen zu einer in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Themenstellung (monologisch) - situativer Rahmen in drei unterschiedliche Inhaltspunkte gegliedert - Rolle der Prüferin/des Prüfers: Beschränkung auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement - Wörterbücher nicht erlaubt Ablauf: Prüfungsteil Dauer Fertigkeit Aufgabe Beurteilung Vorbereitungszeit mind. 30' Prüfungsgespräch insgesamt max. 25' max. 10' pro Text max. 7' (B2) max. 5' (B1) Lesen 2 Texte Lösungsschlüssel Sprechen monologisches Sprechen mit Impuls holistischer Beurteilungsraster Tabelle 2: Prüfungsaufbau der Kompensationsprüfung in den lebenden Fremdsprachen Informations- und Serviceangebote zur SRDP sind über die vom BMBWK betriebene Website verfügbar. 8/10

59 Aufgabenstellung in Mathematik Konzeption: - Grundlage: Kompetenzkatalog, alle 4 Inhaltsbereiche - fünf voneinander unabhängige Aufgaben, jeweils in zwei Arbeitsaufträge gegliedert - gewohnte Hilfsmittel - (Grund-)Wissen und (Grund-)Fertigkeiten sind kompetenzorientiert nachzuweisen. - entscheidende Rolle: Kommunikation über mathematische Inhalte - unbedingt erforderlich: Kandidat/in kann ohne entsprechende Leitung durch Prüfer/in seine/ihre Bearbeitung der Aufgaben ausführlich präsentieren. Konzeption: - Leitfrage: inhaltlich und thematischer Bezug zu den Grundkompetenzen des jeweiligen (der Aufgabe entsprechenden) Inhaltsbereiches - eigener Aufgabentyp: einerseits verfahrensbasiert (im Grundkompetenzteil), sodass die Bearbeitung eine direkte Anwendung eines (Standard-)Verfahrens verlangt, andererseits (im Bereich der Leitfrage) verfahrensbildend, d.h. Strategien müssen reflektiert wiedergegeben bzw. dargestellt werden 8/11

60 Beurteilung: - Kandidatinnen und Kandidaten, die in dieser Prüfungssituation mit der Prüferin/dem Prüfer nicht in kommunikativen Austausch treten und ihre Überlegungen nicht unter korrekter Verwendung der Fachsprache im Grundkompetenzbereich ausführlich darlegen, kann die entsprechende Kompetenz nicht bescheinigt werden. - Hinweise zur Leitfrage für Lehrer/innen: Auflistung von Aspekten, die besprochen werden sollten Beurteilungsschema: Note Genügend Befriedigend Gut Sehr gut erreichte Indikatoren 4 GK-Indikatoren + 0 Leitfragenindikatoren 3 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 5 GK-Indikatoren + 0 Leitfragenindikatoren 4 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 3 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 5 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 4 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 3 GK-Indikatoren + 3 Leitfragenindikatoren 5 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 4 GK-Indikatoren + 3 Leitfragenindikatoren Informations- und Serviceangebote zur SRDP sind über die vom BMBWK betriebene Website verfügbar. 8/12

BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung

BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung Elternabend - 6. Klassen Information Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 28.01.2015 2 Zulassung: positiver Abschluss der 8. Klasse (kein NG) 1 Nicht Genügend

Mehr

Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Endstand: September 2012

Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Endstand: September 2012 Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung Endstand: September 2012 Rechtsgrundlagen SchUG ( 23, 34-41, 82b) Reifeprüfungs-Verordnung (Mai und August 2012) Leitfäden (dringende Empfehlungen)

Mehr

Reifeprüfung Wichtige Informationen. Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: November 2017

Reifeprüfung Wichtige Informationen. Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: November 2017 Reifeprüfung 2018 Wichtige Informationen Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: November 2017 Fahrplan zur RP Themen Zulassung Wahl der Prüfungsfächer VWA Klausuren Kompensationsprüfungen Mündliche RP Termine

Mehr

Reifeprüfung Wichtige Informationen. Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: Dezember 2015

Reifeprüfung Wichtige Informationen. Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: Dezember 2015 Reifeprüfung 2015 Wichtige Informationen Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: Dezember 2015 Fahrplan zur RP Themen Zulassung Wahl der Prüfungsfächer VWA Klausuren Kompensationsprüfungen Mündliche RP Zulassung

Mehr

Information zur Reifeprüfung. Maturajahrgang 2017/18

Information zur Reifeprüfung. Maturajahrgang 2017/18 Information zur Reifeprüfung Maturajahrgang 2017/18 1 Rechtliche Eckdaten 1. Zulassung, 3 Säulen, Prüfungsgebiete 2. VWA 3. Klausurprüfung 4. Mündliche Prüfung 5. Prüfungszeugnisse 6. Wiederholen von Prüfungsgebieten

Mehr

Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe

Mehr

Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Endstand: September 2012

Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Endstand: September 2012 Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung Endstand: September 2012 Rechtsgrundlagen SchUG ( 23, 34-41, 82b) Reifeprüfungs-Verordnung (Mai und August 2012) Leitfäden (dringende Empfehlungen)

Mehr

Handreichung zur. an AHS Tirol. Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen

Handreichung zur. an AHS Tirol. Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen Landesschulrat für Tirol Pädagogische Abteilung für die allgemein bildenden höheren Schulen LSI HR Mag. Adolfine Gschließer LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner Handreichung zur an AHS Tirol März 2017 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die neue teilzentrale, standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS

Die neue teilzentrale, standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Die neue teilzentrale, standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Eine Erstinformation für Eltern und Schüler Teilweise Überarbeitung mehrerer Quellen 04.04.2013 Gestaltung KE 1 ÜBERSICHT:

Mehr

BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung

BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung Elternabend - 7. Klassen Information Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 11.11.2016 2 Zulassung: positiver Abschluss der 8. Klasse (kein NG) 1 Nicht Genügend

Mehr

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/ BMUKK I/3 AHS

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/ BMUKK I/3 AHS Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 1 Das Drei-Säulen-Modell Prüfungsfächer? Vorwissenschaftliche Arbeit Klausuren 3 oder 4 Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion Deutsch Teilprüfung

Mehr

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 BMUKK I/3 AHS

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 BMUKK I/3 AHS Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 1 Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei-Säulen-Modell Schwerpunkt Sonderform VWA Präsent. / Disk. D (stand.) M (stand.) leb. FS (davon stand.: E, F, I,

Mehr

DIE NEUE REIFEPRÜFUNG

DIE NEUE REIFEPRÜFUNG DIE NEUE REIFEPRÜFUNG die aktuellen Rahmenbedingungen von Mag. Johannes Teufel im Februar 2015 DIE NEUE REIFEPRÜFUNG ZULASSUNG Positiver Abschluss der 8. Klasse als Voraussetzung Trennung von Wiederholungsprüfung

Mehr

D (stand.) M (stand.) leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP)

D (stand.) M (stand.) leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Schwerpunkt Sonderform VWA Präsent. / Disk. D (stand.) M (stand.) leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) 1. Prüfung 2. Prüfung weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L oder Gr;

Mehr

Bei drei oder mehr 5er in der 8. Klasse:

Bei drei oder mehr 5er in der 8. Klasse: am BRG Salzburg Positiver Abschluss der 8. Klasse Bei einem 5er in der 8. Klasse: WH-Prüfung vor dem Haupttermin; negative Prüfung kann im Herbst wiederholt werden; bei zwei 5er in der 8. Klasse: WH-Prüfungen

Mehr

INFORMATIONEN REIFEPRÜFUNG

INFORMATIONEN REIFEPRÜFUNG B u n d e s realgym n a s i u m 3500 Krems/Donau Ringstraße 33 Tel.: +43/2732/82 0 82 // Fax: +43/2732/82 0 82-22 e-mail: direktion@brgkrems.ac.at // homepage: www.brgkrems.ac.at INFORMATIONEN zur REIFEPRÜFUNG

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung VWA schriftlich mündlich Drei Säulen Modell VWA einschl. Präsent. und Disk. Freie Wahl des/der Prüfers/in Themenfindung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch SSR Begrenzter Umfang

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 5 Zeitplan für die Reifeprüfung. 8 mündliche Kompensationsprüfung

Inhaltsverzeichnis. 5 Zeitplan für die Reifeprüfung. 8 mündliche Kompensationsprüfung Inhaltsverzeichnis 1 Wahl der Prüfungsgebiete 2 VWA 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung 4 Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en 5 Zeitplan

Mehr

Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion)

Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion) 1. Säule Das Prüfungsgebiet Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion) A. Schatzl, I/3b A. Schatzl, I/3b Zeitplan Erstes Semester der vorletzten Schulstufe: Themenfindung und Anmeldung

Mehr

Die vorwissenschaftliche Arbeit

Die vorwissenschaftliche Arbeit Die vorwissenschaftliche Arbeit Die erste Säule der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung Stand 4. November 2013 Inhalt der Präsentation Zum Lehrpersonal Ablauf und Termine Inhalte und Umfang Rechte/Pflichten

Mehr

Die vorwissenschaftliche Arbeit. Die erste Säule der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung Schülerinformation BG/BRG Lienz

Die vorwissenschaftliche Arbeit. Die erste Säule der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung Schülerinformation BG/BRG Lienz Die vorwissenschaftliche Arbeit Die erste Säule der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung Schülerinformation BG/BRG Lienz Der Betreuungslehrer... Eine Lehrperson kann grundsätzlich drei Schüler/innen

Mehr

Reifeprüfung. Wiedner Gymnasium

Reifeprüfung. Wiedner Gymnasium Reifeprüfung Wiedner Gymnasium Die drei Säulen VWA Klausur Mündl. P. Vorwissenschaftliche Arbeit + Präsentation/Diskussion D M E/F 4,6 /It E/F 4,6 /It/L Ph/Bio Pflicht opt. 1 2 3 10 Stunden 15 Stunden

Mehr

REIFEPRÜFUNG 2014/15. Elterninformationsabend 9. Dezember BRG Klagenfurt-Viktring Mag. Dr. Gabriele Fenkart

REIFEPRÜFUNG 2014/15. Elterninformationsabend 9. Dezember BRG Klagenfurt-Viktring Mag. Dr. Gabriele Fenkart REIFEPRÜFUNG 2014/15 Elterninformationsabend 9. Dezember 2014 BRG Klagenfurt-Viktring Mag. Dr. Gabriele Fenkart Reifeprüfung Neu standardisiert + kompetenzorientiert 3 Säulen: VWA + 3 Schriftliche + 3

Mehr

BG/BRG Hallein. 7. Klassen Elternabend. Herzlich willkommen

BG/BRG Hallein. 7. Klassen Elternabend. Herzlich willkommen BG/BRG Hallein 7. Klassen Elternabend Herzlich willkommen Ich bitte um Aufmerksamkeit Danke Zusammengestellt von Dir. Dr. Matthias Meisl Information Neue Reifeprüfung Offizieller Titel Standardisierte

Mehr

Bundesgymnasium Horn, Folie 1

Bundesgymnasium Horn, Folie 1 Bundesgymnasium Horn, Folie 1 Voraussetzung zum Antreten 8. Klasse muss positiv abgeschlossen sein! Keine Jahresprüfung im Rahmen der MRP: 1 Nicht genügend: Jahresprüfung vor Beginn der Klausur im Haupttermin

Mehr

1. Überblick 2. Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) 3. Schriftliche Reifeprüfung (SRP) 4. Kompensationsprüfung (KP) 5. Mündliche Reifeprüfung (MRP) 6.

1. Überblick 2. Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) 3. Schriftliche Reifeprüfung (SRP) 4. Kompensationsprüfung (KP) 5. Mündliche Reifeprüfung (MRP) 6. 2017/18 Verordnung über die Neue Reifeprüfung im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, herausgegeben am 30. Mai 2012 Rundschreiben zur neuen Reifeprüfung Nr. 21/2013 1. Überblick 2. Vorwissenschaftliche

Mehr

BERUFSBILDENDE SCHULEN KIRCHDORF/KREMS. Informationsabend zur NEUEN REIFE- und DIPLOMPRÜFUNG

BERUFSBILDENDE SCHULEN KIRCHDORF/KREMS. Informationsabend zur NEUEN REIFE- und DIPLOMPRÜFUNG BERUFSBILDENDE SCHULEN KIRCHDORF/KREMS Informationsabend zur NEUEN REIFE- und DIPLOMPRÜFUNG Was ist das Besondere? Alter Lehrplan (HAK 2004 und HLW 2003) SchUG BGBl. I Nr. 52, 19. Juni 2010 Verordnung

Mehr

MATURA NEU STANDARDISIERTE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG AB SCHULJAHR 2014/15

MATURA NEU STANDARDISIERTE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG AB SCHULJAHR 2014/15 MATURA NEU STANDARDISIERTE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG AB SCHULJAHR 2014/15 Die Hauptprüfung besteht aus drei Teilbereichen: einer abschließenden Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau (VWA) einschließlich

Mehr

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf 1 von 9 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Reifeprüfung in den als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung

Mehr

BG und BRG Judenburg 2011/12. Die Reifeprüfung. Version vom ; 08:50:10 Seite 1 von 8

BG und BRG Judenburg 2011/12. Die Reifeprüfung. Version vom ; 08:50:10 Seite 1 von 8 Die Reifeprüfung Version vom 07.05.2012; 08:50:10 Seite 1 von 8 CHRONOLOGISCHER WEGWEISER IN DER 8. KLASSE 2. SCHULWOCHE: Schriftliche Anmeldung zur Ablegung einer Vorprüfung in Form einer FBA durch den

Mehr

Die Zentralmatura ab 2014/15

Die Zentralmatura ab 2014/15 Die Zentralmatura ab 2014/15 1. Überblick 2. Allgemeiner zeitlicher Fahrplan 3. Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) 4. Schriftliche Reifeprüfung (SRP) 5. Kompensationsprüfung (KP) 6. Mündliche Reifeprüfung

Mehr

Wahlpflichtfächer und neue Reifeprüfung -

Wahlpflichtfächer und neue Reifeprüfung - Herzlich willkommen beim Eltern-Lehrerinnen-SchülerInnen- Infoabend zum Thema: Wahlpflichtfächer und neue Reifeprüfung - 11. 1. 2013, 19.00 Uhr Ablauf 1.Referat Dir. Zins neue Reifeprüfung Wahlpflichtfächer

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15 Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15 Neue Reifeprüfung Besteht aus den 3 verpflichtenden Säulen: VWA (inkl. Präsentation und Diskussion) Klausurarbeiten (3 oder 4)

Mehr

Drei Säulen Modell. schriftlich. mündlich VWA. Autonomer Schulschwerpunkt/Sonderform kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden.

Drei Säulen Modell. schriftlich. mündlich VWA. Autonomer Schulschwerpunkt/Sonderform kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. Drei Säulen Modell VWA Prüfungsgebiet VWA einschl. Präsent. und Disk. Freie Wahl des/der Prüfers/in Themenfindung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch LSR/SSR Begrenzter Umfang

Mehr

Die Zentralmatura ab 2014/15

Die Zentralmatura ab 2014/15 Die Zentralmatura ab 2014/15 1. Überblick 2. Allgemeiner zeitlicher Fahrplan 3. Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) 4. Schriftliche Reifeprüfung (SRP) 5. Kompensationsprüfung (KP) 6. Mündliche Reifeprüfung

Mehr

Die neue Reife- und Diplomprüfung (srdp) in Handelsakademie und AUL. MR Mag. Ingrid Weger Abteilung II/3

Die neue Reife- und Diplomprüfung (srdp) in Handelsakademie und AUL. MR Mag. Ingrid Weger Abteilung II/3 Die neue Reife- und Diplomprüfung (srdp) in Handelsakademie und AUL MR Mag. Ingrid Weger Grundlagen: SchUG BGBl. I Nr. 52, 19. Juni 2010 Verordnung über die abschließenden Prüfungen (Prüfungsordnung BHS

Mehr

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Lebende Fremdsprachen

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Lebende Fremdsprachen Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab 2015 Lebende Fremdsprachen Konzept Grundlage: Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GERS) Lehrplan: Gleichwertigkeit der

Mehr

DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG

DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG Rechtliche Vorgaben Handreichungen des BMUKK; Entwurf RPVO 2012.) Pflichtgegenstand BESP.) vorwissenschaftliche Arbeit.) Schulen mit sportlicher Schwerpunktsetzung

Mehr

Herzlich Willkommen REIFEPRÜFUNG NEU: WAS WANN WO. Keine Angst vor Neuem

Herzlich Willkommen REIFEPRÜFUNG NEU: WAS WANN WO. Keine Angst vor Neuem Herzlich Willkommen REIFEPRÜFUNG NEU: WAS WANN WO Keine Angst vor Neuem Matura neu kompetenzorientiert teilweise zentralisiert teilweise standardisiert Das 3-Säulen-Modell 7 voneinander unabhängige Prüfungen

Mehr

Kompensationsprüfung Angewandte Mathematik

Kompensationsprüfung Angewandte Mathematik Angewandte Mathematik Konzeptpapier 1 Aufgabenerstellung Die Aufgabenerstellung erfolgt auf der Plattform auf einem eigenen Template, da sich die Kompensationsprüfung (vor allem die Lösung mit den möglichen

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Schuljahr 2013/14. A. Schatzl, I/3

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Schuljahr 2013/14. A. Schatzl, I/3 Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 A. Schatzl, I/3 Drei Säulen Modell Präsentation + Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Schwerpunkt Sonderform Klausuren

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-32/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-32/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiter: Hr. Mag. Vormayr Tel: 0732 / 7071-2181

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum. A. Schatzl

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum. A. Schatzl Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum A. Schatzl Präsentation + Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei Säulen Modell Schwerpunkt Sonderform Klausuren D (stand.) M

Mehr

Reifeprüfung fung Mathematik 2014/15

Reifeprüfung fung Mathematik 2014/15 Reifeprüfung fung Mathematik 2014/15 LSI HR Mag. Rainer Ristl Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen m Form angeführt sind, beziehen sich auf Frauen und Männer M in gleicher Weise.

Mehr

Elternabend 6.Klassen. Montag, :30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock

Elternabend 6.Klassen. Montag, :30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock Elternabend 6.Klassen Montag, 29.9.2014 18:30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock Themen Der (weitere) Weg in der Oberstufe bis zur Matura Reifeprüfung neu Projektwochen in der Oberstufe Wahlmöglichkeiten Wahl ab

Mehr

Information Reifeprüfung bis 2013/14

Information Reifeprüfung bis 2013/14 Information Reifeprüfung bis 2013/14 Möglichkeiten der Ablegung der Reifeprüfung Man kann zwischen drei Varianten der Reifeprüfung wählen. Jede Variante besteht aus sieben Teilprüfungen (teils schriftlich,

Mehr

Aktuelles zur VWA Beurteilung und Betreuung

Aktuelles zur VWA Beurteilung und Betreuung Aktuelles zur VWA Beurteilung und Betreuung VCL-Wien, Donnerstag, 15. Jänner 2015, 19:00 Uhr BA-Zentrum "Am Kaiserwasser", Eiswerkstraße 20, 1220 Wien Univ. Lekt. Mag. Ingrid Kucera Jänner 2015 Beurteilung

Mehr

NSRE - Information (c) 2013 BRG Gröhrmühlgasse

NSRE - Information (c) 2013 BRG Gröhrmühlgasse NSRE - Information - mögliche Formen Jeweils 7 Teilprüfungen: 1 Vorwissenschaftliche Arbeit 3 schriftlich + 3 mündlich 4 schriftlich + 2 mündlich Neue Reifeprüfung - Klausurprüfungen (schriftl.) - Deutsch

Mehr

Die Zentralmatura im Schuljahr 2016/17 am BRG Zehnergasse mit fertiger Terminschiene und Terminzuordnung für die Klassen 8ASW, 8BS, 8CG und 8DW

Die Zentralmatura im Schuljahr 2016/17 am BRG Zehnergasse mit fertiger Terminschiene und Terminzuordnung für die Klassen 8ASW, 8BS, 8CG und 8DW Die Zentralmatura im Schuljahr 2016/17 am BRG Zehnergasse mit fertiger Terminschiene und Terminzuordnung für die Klassen 8ASW, 8BS, 8CG und 8DW Schwerpunktfach MUSS in einer Säule abgebildet werden Zusammensetzung

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15. A. Schatzl, I/3

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15. A. Schatzl, I/3 Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15 Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei-Säulen-Modell Präsentation + Diskussion Schwerpunkt Sonderform Klausuren D (stand.) M

Mehr

Die neue Matura STANDARDISIERT UND KOMPETENZORIENTIERT

Die neue Matura STANDARDISIERT UND KOMPETENZORIENTIERT Die neue Matura STANDARDISIERT UND KOMPETENZORIENTIERT Reifeprüfung AHS 2015 Reife- und Diplomprüfung BHS 2016 Schulen mit SRDP-Schulversuch/ ohne Schulversuch Österreich 2013/14 800 700 600 500 306 400

Mehr

STANDARDISIERTE UND TEILZENTRALE REIFE- UND DIPLOMPRÜFUNG AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

STANDARDISIERTE UND TEILZENTRALE REIFE- UND DIPLOMPRÜFUNG AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK STANDARDISIERTE UND TEILZENTRALE REIFE- UND DIPLOMPRÜFUNG AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK Erstmalige Durchführung im Schuljahr 2015/16 Prüfungstermine Abgabe Diplomarbeit im 2. Semester,

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 Stand: Juni 2012 Interessen der Präsentation/ Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit Klausurarbeiten Mündliche Prüfung Zentralmatura

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum. A. Schatzl

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum. A. Schatzl Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum A. Schatzl Präsentation + Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei Säulen Modell Schwerpunkt Sonderform Klausuren D (stand.) M

Mehr

Die neue Reifeprüfung Pflichtmodule Wahlpflichtfächer

Die neue Reifeprüfung Pflichtmodule Wahlpflichtfächer Die neue Reifeprüfung Pflichtmodule Wahlpflichtfächer Informationsabend für die Eltern und Schüler/innen der 5. Klassen 14.12.2017 Mag. Michael Fessl, Mag. Dr. Hemma Chocholka Schülerberater Merkmale der

Mehr

KRP-Physik. KPH Campus Krems

KRP-Physik. KPH Campus Krems KRP-Physik KPH Campus Krems 11.12.2014 Übersicht 2 Kompetenzmodell Operatoren in der Physik Klausurarbeit Kompensationsprüfung Mündliche Reifeprüfung Experimente im Rahmen der Reifeprüfung Kompetenzmodell

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Schuljahr 2013/14. (Stand: November 2011) A. Schatzl, I/3b

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Schuljahr 2013/14. (Stand: November 2011) A. Schatzl, I/3b Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 (Stand: November 2011) Zentralmatura ausgewogen im Verhältnis zu Interessen der Schüler(innen) öffentlich staatliche Interessen

Mehr

Reifeprüfung. Das Drei-Säulen-Modell. Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion. Klausuren 3 oder 4

Reifeprüfung. Das Drei-Säulen-Modell. Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion. Klausuren 3 oder 4 Reifeprüfung Das Drei-Säulen-Modell Prüfungsfächer? Vorwissenschaftliche Arbeit Klausuren 3 oder 4 Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion Deutsch Teilprüfung 1 Mathematik Teilprüfung 2 Lebende

Mehr

Terminplanung Matura 2017/18 Gymnasium Seekirchen

Terminplanung Matura 2017/18 Gymnasium Seekirchen Terminplanung Matura 2017/18 Gymnasium Seekirchen Stand August 2017 7. Klasse VWA in den ersten beiden Schulwochen September 2017 Mittwoch, 15. Nov. 2017 12:45 bis 14:00 Uhr Montag, 27. Nov. Mittwoch,

Mehr

Aktuelle Informationen zur Kompensationsprüfung

Aktuelle Informationen zur Kompensationsprüfung Aktuelle Informationen zur Kompensationsprüfung Einführung der Kompensationsprüfungen 2014 2015 AHS im SV, wenn bewusst gewählt AHS verpflichtend im Rahmen der SRP Optionenmodell BHS im SV ohne / im Optionenmodell

Mehr

Beurteilungsraster für die VWA

Beurteilungsraster für die VWA Beurteilungsraster für die VWA Thema der VWA:... Prüfungskandidat/in:... Prüfer/in:... Der Beurteilungsraster für die vorwissenschaftliche Arbeit stellt eine unverbindliche Orientierungshilfe für die Bewertung

Mehr

.) Schulen mit sportlicher..) Schulautonomer Wahlpflichtgegenstand Sporttheorie

.) Schulen mit sportlicher..) Schulautonomer Wahlpflichtgegenstand Sporttheorie .) Schulen mit sportlicher Schwerpunktsetzung.) Schulautonomer Wahlpflichtgegenstand Sporttheorie an jeder AHS (auch ohne WPG TSBK!) im Bereich Bewegungserziehung und Sport denkbar!!! www.ahs-vwa.at Lehrer/in

Mehr

Vorwissenschaftliche Arbeit

Vorwissenschaftliche Arbeit Vorwissenschaftliche Arbeit LSI HR Mag. Rainer RISTL Stand März 2012 Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher

Mehr

NEUE REIFE- UND DIPLOMPRÜFUNG

NEUE REIFE- UND DIPLOMPRÜFUNG NEUE REIFE- UND DIPLOMPRÜFUNG Aufbau der nrdp 1. Säule: Diplomarbeit im Team Außerhalb des Unterrichts, Präsentation und Diskussion 2. Säule: Schriftliche Klausuren Nach Wahl der Kandidatin: 4 oder 3 (D,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 1 von 14 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 174. Verordnung: Prüfungsordnung AHS 174. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und

Mehr

REIFEPRÜFUNG 2014/15

REIFEPRÜFUNG 2014/15 REIFEPRÜFUNG 2014/15 Termine VORWISSENSCHAFTLICHE ARBEIT bis spätestens 13. Februar 2015: HOCHLADEN der fertigen VWA+ zwei gedruckte Exemplare (mit Erklärung der Eigenständigkeit) an BL+ Begleitprotokoll

Mehr

Mündliche Matura. Mathematik. 17. April 2012, Wien Dr. Anita Dorfmayr

Mündliche Matura. Mathematik. 17. April 2012, Wien Dr. Anita Dorfmayr Mündliche Matura Mathematik 17. April 2012, Wien Dr. Anita Dorfmayr 3-Säulen-Modell Organisatorisches Bekanntgabe Maturastoff So wie bisher ( 19 Abs. 4 RPVO) müssen die Lehrer/innen auf die wesentlichen

Mehr

Neue srdp 2015/16. Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen

Neue srdp 2015/16. Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen Neue srdp 2015/16 Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen Teilbereiche der srdp Diplomarbeit Klausuren mündliche Prüfungen Kompetenzbasierte, teilstandardisierte Reife- und Diplomprüfung

Mehr

Informationen zur Reife- und Diplomprüfung (RDP)

Informationen zur Reife- und Diplomprüfung (RDP) Bundeshandelsakademie u. Bundeshandelsschule Fürstenfeld Informationen zur Reife- und Diplomprüfung (RDP) (Stand: 12. Juli 2010) 1. Grundsätzliches: Die Reife- und Diplomprüfung der Handelsakademie besteht

Mehr

Die vorwissenschaftliche Arbeit

Die vorwissenschaftliche Arbeit Die vorwissenschaftliche Arbeit Die erste Säule der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung Schülerinformation BG/BRG Lienz Rechtsstand 15. April 2013 Der Betreuungslehrer... Eine Lehrperson kann grundsätzlich

Mehr

REIFEPRÜFUNG Zusammenfassung Version 15.1

REIFEPRÜFUNG Zusammenfassung Version 15.1 REIFEPRÜFUNG Zusammenfassung Version 15.1 SRP Standardisierte Reifeprüfung / Maturavariationen Die Reifeprüfung ist modular und besteht aus 3 Teilen (Säulen): Vorwissenschaftliche Arbeit Schriftliche Klausur

Mehr

Information für Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie und des Aufbaulehrganges

Information für Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie und des Aufbaulehrganges Information für Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie und des Aufbaulehrganges Was ist neu an der neuen Form der Reife- und Diplomprüfung (srdp)? Flächendeckender Beginn der standardisierten Reife-

Mehr

Nützliche Links im Zusammenhang mit der neuen Reifeprüfung

Nützliche Links im Zusammenhang mit der neuen Reifeprüfung Nützliche Links im Zusammenhang mit der neuen Reifeprüfung Seite des Ministeriums mit allgemeinen Informationen: https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html Seite des Bifie, hier sollte

Mehr

Ablauf der Reifeprüfung Stand: 10/2016

Ablauf der Reifeprüfung Stand: 10/2016 Ablauf der Reifeprüfung Stand: 10/2016 Seit dem Schuljahr 2014/2015 findet die Reifeprüfung mit neuen Reglungen statt. Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung besteht aus 3 Säulen mit

Mehr

Herzlich willkommen am Informationsabend zur Matura NEU! Gymnasium Draschestraße Vienna Bilingual Schooling

Herzlich willkommen am Informationsabend zur Matura NEU! Gymnasium Draschestraße Vienna Bilingual Schooling Herzlich willkommen am Informationsabend zur Matura NEU! Gymnasium Draschestraße Vienna Bilingual Schooling Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Sommertermin 2015 Vorwissenschaftliche

Mehr

Ablauf der Reifeprüfung NEU ab 2014/15

Ablauf der Reifeprüfung NEU ab 2014/15 Ablauf der Reifeprüfung NEU ab 2014/15 Ab dem Schuljahr 2014/2015 findet die Neue Reifeprüfung mit neuen Regelungen statt. Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung besteht aus 3 Säulen:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 19. August 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 19. August 2016 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 19. August 2016 Teil II 230. Verordnung: Änderung der Externistenprüfungsverordnung 230. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

REIFEPRÜFUNG Zusammenfassung Version

REIFEPRÜFUNG Zusammenfassung Version REIFEPRÜFUNG Zusammenfassung Version 1718.1 SRP Standardisierte Reifeprüfung / Maturavariationen Die Reifeprüfung ist modular und besteht aus 3 Teilen (Säulen): Vorwissenschaftliche Arbeit Schriftliche

Mehr

Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung von Mathematikschularbeiten in der AHS-Oberstufe

Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung von Mathematikschularbeiten in der AHS-Oberstufe Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung von Mathematikschularbeiten in der AHS-Oberstufe 1 Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung von Mathematikschularbeiten in der AHS-Oberstufe Autorinnen und Autoren:

Mehr

Wahlpflichtgegenstände

Wahlpflichtgegenstände Wahlpflichtgegenstände Wahlpflichtgegenstände sind alternative Pflichtgegenstände, die die Schüler zusätzlich wählen müssen, um Bildungsschwerpunkte zu setzen, die ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen.

Mehr

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS. Informationen unter https://www.bifie.at/node/80

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS. Informationen unter https://www.bifie.at/node/80 Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS Informationen unter https://www.bifie.at/node/80 Konzept Das der Prüfung zugrunde liegende Konzept findet sich unter: https://www.bifie.at/system/files/dl/srdp_ma_konzept_2013-03-11.pdf

Mehr

5. und 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse. 3 5 / 4 8* mindestens eine zweistündige Schularbeit. mindestens eine Schularbeit pro Semester

5. und 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse. 3 5 / 4 8* mindestens eine zweistündige Schularbeit. mindestens eine Schularbeit pro Semester Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung von Mathematikschularbeiten in der Oberstufe der AHS zur Vorbereitung auf die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung (Adaptierte Version, September

Mehr

Überblick über die neue Reifeprüfung Überarbeitete Präsentation für Matura 2016

Überblick über die neue Reifeprüfung Überarbeitete Präsentation für Matura 2016 Überblick über die neue Reifeprüfung Überarbeitete Präsentation für Matura 2016 Neue Reifeprüfung 2 1. Säule: VWA (Vorwissensch. Arbeit) Möglichkeit für individuelle Vertiefung: Themenwahl ist unabhängig

Mehr

Die neue Reifeprüfung Pflichtmodule Wahlpflichtfächer. Information für die 5. Klassen

Die neue Reifeprüfung Pflichtmodule Wahlpflichtfächer. Information für die 5. Klassen Die neue Reifeprüfung Pflichtmodule Wahlpflichtfächer Information für die 5. Klassen Merkmale der neuen Reifeprüfung standardisiert kompetenzorientiert modular standardisiert: in ganz Ö. zum selben Prüfungstermin

Mehr

NOST Neue Oberstufe. Stand: April 2016. Pädagogische Konferenz am BRG APP 18. April 2016

NOST Neue Oberstufe. Stand: April 2016. Pädagogische Konferenz am BRG APP 18. April 2016 NOST Neue Oberstufe Stand: April 2016 Pädagogische Konferenz am BRG APP 18. April 2016 Ziele Ziele Reduktion der Schulstufenwiederholung verstärkte individuelle Förderung: Behebung von Leistungsschwächen,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 3. November 2011 Teil II 351. Verordnung: Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur

Mehr

Häufige Fragen zur Matura BAfEP 1

Häufige Fragen zur Matura BAfEP 1 Häufige Fragen zur Matura BAfEP 1 Häufig gestellte Fragen (= Frequently Asked Questions = FAQ) zur Matura, zur Diplomarbeit, zu den Klausuren und zu den Prüfungen Hinweis: In diesem Dokument wird grundsätzlich

Mehr

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS. Informationen unter https://www.bifie.at/node/80

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS. Informationen unter https://www.bifie.at/node/80 Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS Informationen unter https://www.bifie.at/node/80 Konzept Das der Prüfung zugrunde liegende Konzept findet sich unter: https://www.bifie.at/system/files/dl/srdp_ma_konzept_2013-03-11.pdf

Mehr

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS. Informationen unter https://www.bifie.at/node/80

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS. Informationen unter https://www.bifie.at/node/80 Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Mathematik AHS Informationen unter https://www.bifie.at/node/80 Konzept Das der Prüfung zugrunde liegende Konzept findet sich unter: https://www.bifie.at/system/files/dl/srdp_ma_konzept_2013-03-11.pdf

Mehr

Informationen zur Reifeprüfung

Informationen zur Reifeprüfung BUNDESGYMNASIUM UND BUNDESREALGYMNASIUM WELS Informationen zur Reifeprüfung MMMag. Florian Koblinger Die Reifeprüfung 2 Allgemeine Bestimmungen n VWA (Präsentation und Diskussion) n Klausuren o 3 oder

Mehr

Die standardisierte Reife und Diplomprüfung (SRDP) ORG: Neue Reifeprüfung 1

Die standardisierte Reife und Diplomprüfung (SRDP) ORG: Neue Reifeprüfung 1 Die standardisierte Reife und Diplomprüfung (SRDP) 1 Neue Reifeprüfung 2 1. Säule: VWA (Vorwissensch. Arbeit) Möglichkeit für individuelle Ver

Mehr

FAQ MATURA BAFEP; STAND:

FAQ MATURA BAFEP; STAND: FAQ Matura BafEP 1 Häufig gestellte Fragen (= Frequently Asked Questions = FAQ) zur Matura, zur Diplomarbeit, zu den Klausuren und zu den Prüfungen Hinweis: In diesem Dokument wird grundsätzlich die weibliche

Mehr

5. APFA-Kongress. 13. September 2008. 5. APFA-Kongress. Matura neu. LSI HR Dr. Thomas PLANKENSTEINER Landesschulrat für Tirol

5. APFA-Kongress. 13. September 2008. 5. APFA-Kongress. Matura neu. LSI HR Dr. Thomas PLANKENSTEINER Landesschulrat für Tirol 5. APFA-Kongress Matura neu LSI HR Dr. Thomas PLANKENSTEINER Landesschulrat für Tirol Neue Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen Vorbemerkungen Reifeprüfung als Spitze des Eisbergs apple Änderungen

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Mit dem Haupttermin des Schuljahres 2013/14 wird an den AHS eine neue Reifeprüfungsverordnung in Kraft treten, die an die Bildungsstandardentwicklung

Mehr

KOMPENSATIONSPRÜFUNGEN - BIOLOGIE im Rahmen der Neuen Reifeprüfung. 26. Jänner St. Pölten Hippolythaus

KOMPENSATIONSPRÜFUNGEN - BIOLOGIE im Rahmen der Neuen Reifeprüfung. 26. Jänner St. Pölten Hippolythaus KOMPENSATIONSPRÜFUNGEN - BIOLOGIE im Rahmen der Neuen Reifeprüfung 26. Jänner 2015 St. Pölten Hippolythaus Dr. Manfred WIMMER Allgemeine Richtlinien Vorlage der Aufgabenstellungen beim LSR keine Vorlage

Mehr

Die Oberstufe an einer AHS. Auf dem Weg zur Reifeprüfung am Billrothgymnasium

Die Oberstufe an einer AHS. Auf dem Weg zur Reifeprüfung am Billrothgymnasium Die Oberstufe an einer AHS Auf dem Weg zur Reifeprüfung am Billrothgymnasium Schulformen 1 (G) Gymnasium Schulformen/Gymnasium 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse Latein oder Französisch

Mehr

über die Externistendiplomprüfung nach dem Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Kolleg für Sozialpädagogik) (Stand Jänner 2005)

über die Externistendiplomprüfung nach dem Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Kolleg für Sozialpädagogik) (Stand Jänner 2005) Abteilung II/5 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Minoritenplatz 5 A-1014 Wien I N F O R M A T I O N SM über die Externistendiplomprüfung nach dem Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Mehr

Schularbeiten. allgemeine Bestimmungen (siehe Handout) Vorbereitung Durchführung Korrektur Rückgabe und Verbesserung

Schularbeiten. allgemeine Bestimmungen (siehe Handout) Vorbereitung Durchführung Korrektur Rückgabe und Verbesserung Schularbeiten allgemeine Bestimmungen (siehe Handout) Vorbereitung Durchführung Korrektur Rückgabe und Verbesserung 1 Schularbeiten Vorbereitung Stoff-Festlegung (Beispiel1, Beispiel2) Zusammenstellung

Mehr